[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2209
18. Wahlperiode 22.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Annette Groth,
Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2064 –
Privater Einsatz von hochauflösenden Satelliten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Satelliten werden zukünftig eine stärkere Rolle in der Erfassung und Steuerung
von Verkehrs- und Güterströmen einnehmen. Mit Hilfe hochauflösender
Kameras können Bewegungen rund um den Globus in Echtzeit beobachtet,
analysiert und gelenkt werden. So ist vorstellbar, das Ankommen eines
bestimmten Schiffes im Hafen frühzeitig zu erkennen, es automatisiert an das
entsprechende Terminal zu lenken und vorab – ebenfalls automatisch – die
entsprechende Fracht zum Terminal zu bewegen. Mit anderen Satelliten ist es
bereits möglich, die Vegetation zu erfassen. Denkbar wäre, einen Mähdrescher
automatisch in Gang zu setzen, wenn das Feld „reif“ ist. Inzwischen haben sich
bereits verschiedene private Anbieter auf die Bereitstellung möglichst
aktueller, hochauflösender und angepasster Satellitenbilder spezialisiert. Die
Beobachtung aus dem Weltraum ist also längst nicht mehr Regierungen oder
besonders finanzstarken Akteuren vorbehalten. Interesse an diesen Bildern, die
inzwischen Objekte von unter einem Meter erkennen lassen, haben
beispielsweise Reeder, Anlagenbetreiber, Ölförderunternehmen, Versicherungen,
Landwirte und Investmentunternehmen. Darüber berichtet auch das IT-
Magazin golem.de in dem Artikel „Erdbeobachtung – Das Geschäft mit der
Nahansicht aus dem All“ vom 4. Juni 2014.
1. Welche durch wen durchgeführten Forschungsvorhaben des Bundes in
welcher Ressortzuständigkeit befassen oder befassten sich mit optischen
Satelliten zur Verkehrs- und Güterstromsteuerung?
Im Jahr 2001 wurde durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
(DLR) mit Mitteln der institutionellen Grundfinanzierung (damalige
Ressortzuständigkeit: Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Studie „Multi-
Sat-WebService for Mobility and Traffic“ durchgeführt. Untersucht wurde, wie
viele optische und radarbasierte Satelliten benötigt würden, um die
Verkehrssteuerung in einem Ballungsgebiet (hier: Berlin) vornehmen zu können.
Aufgrund der Studienergebnisse wurde der Ansatz nicht weiter verfolgt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2209 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Welche Förderprogramme des Bundes im Bereich optischer Satelliten zur
Verkehrs- oder Güterstromsteuerung gibt oder gab es?
Es gibt und gab keine entsprechenden Förderprogramme des Bundes.
3. Welche Gespräche führt die Bundesregierung mit europäischen oder
internationalen Partnern über Verkehrs- und Güterstromsteuerung mit Hilfe
optischer Satelliten?
Die Bundesregierung führt keine derartigen Gespräche.
4. Welche Gespräche über optische Satelliten und deren Einsatz im Bereich
der Verkehrs- und Güterstromsteuerung führt die Bundesregierung mit der
Privatwirtschaft?
Die Bundesregierung führt keine derartigen Gespräche.
5. Welche nationalen, bilateralen und internationalen rechtlichen Regelungen
stehen aus Sicht der Bundesregierung dem privaten Einsatz von Satelliten
zur Erdbeobachtung im Allgemeinen entgegen?
Sowohl national als auch international gibt es keine Regelungen, die dem
privaten Einsatz von Satelliten zur Erdbeobachtung generell entgegenstehen.
Auf völkerrechtlicher Ebene erlaubt der Vertrag über die Grundsätze zur
Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des
Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper der Vereinten
Nationen aus dem Jahr 1967 (Weltraumvertrag) die freie Nutzung des
Weltraums. Zu dieser gehört nach einhelliger Auffassung auch die
Erdfernerkundung. In Artikel 6 des Weltraumvertrages ist die Verantwortung der
Vertragsstaaten für Tätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger im Weltraum geregelt sowie
die Verpflichtung zur Genehmigung und Aufsicht durch den zuständigen
Vertragsstaat.
National legt das Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen
Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz – SatDSiG) vom 23. November
2007 Rahmenbedingungen, Anforderungen und Verfahren für die Betreiber der
betroffenen Satelliten und Datenanbieter fest.
6. Welche Regelungen stehen dem Beobachten des öffentlichen oder privaten
Raums innerhalb des Territorialgebiets Deutschlands aus dem Weltall
entgegen?
Aus völkerrechtlicher Sicht steht der Erdfernerkundung des Territorialgebiets
Deutschlands aus dem Weltraum nichts entgegen. Der Weltraumvertrag der
Vereinten Nationen erlaubt grundsätzlich die freie Nutzung des Weltraums (siehe
Antwort zu Frage 5). Darüber hinaus sind die UN-Fernerkundungsprinzipien
von 1986 (UNGA Res. 41/65) zu beachten, die den liberalen Grundansatz des
Weltraumvertrages bestätigen. Fremde Staatsgebiete betreffend bestätigen die
Fernerkundungsprinzipien das unbeschränkte Recht zur Fernerkundung ohne
vorherige Zustimmung oder Mitteilung an den beobachteten Staat. Im Gegenzug
hat der beobachtete Staat Zugriff auf die Daten auf der Basis der
Nichtdiskriminierung und zu vernünftigen Kostenbedingungen.
National sind die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – sofern der
Anwendungsbereich des BDSG nach § 1 Absatz 5 BDSG überhaupt eröffnet ist –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2209auf das Beobachten des öffentlichen oder privaten Raums aus dem Weltall
anzuwenden, wenn die Beobachtung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
personenbezogener Daten führt. Ergänzend besteht ein Schutz durch das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, das als „sonstiges Recht“ nach § 823 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) deliktisch geschützt ist und u. a. zu Abwehransprüchen analog
zu § 1004 BGB berechtigt.
Ob satellitengestützte Erdbeobachtung aber überhaupt datenschutzrechtlich
oder persönlichkeitsrechtlich erheblich sein kann, hängt von den technischen
Möglichkeiten der Systeme ab. Die besten, derzeit verfügbaren kommerziellen
Systeme zur Erdbeobachtung haben heute jedoch typischerweise eine
geometrische Auflösung von 0,5 bis 5 Metern. Eine solche Auflösung lässt es maximal
zu, Personen als solche zu erkennen. Identifizierbar sind sie indessen nicht.
Ebenso wenig können einzelne kleinere Gegenstände identifiziert und Personen
zugeordnet werden.
Privatwirtschaftlich angebotene optische Satellitenbilder sind nach Kenntnis der
Bundesregierung daher derzeit nicht geeignet, Persönlichkeitsschutz oder
Datenschutz zu beeinträchtigen. Die Regeln des BDSG und der zivilrechtliche
Persönlichkeitsschutz stehen somit der Erdfernerkundung des Territorialgebiets
Deutschlands aus dem Weltraum nicht entgegen.
7. Welche berechtigten Interessen von Privatpersonen können aus Sicht der
Bundesregierung der Beobachtung aus dem Weltraum entgegenstehen,
und wie können sich Privatpersonen schützen?
Siehe Antwort zu Frage 6.
8. Sieht die Bundesregierung in der zunehmenden Anfertigung von Bildern
aus dem Weltraum eine mögliche Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts oder eine Gefährdung der Privatsphäre (bitte begründen)?
Siehe Antwort zu Frage 6.
9. Welche berechtigten Interessen der Privatwirtschaft können aus Sicht der
Bundesregierung der Beobachtung aus dem Weltraum entgegenstehen?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden berechtigten Interessen
bekannt.
10. Sieht die Bundesregierung Interessen der Bundesrepublik Deutschland
durch die zunehmende Erdbeobachtung bedroht, und wie will sich die
Bundesregierung dagegen schützen?
Die Bundesregierung sieht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
durch die zunehmende Erdbeobachtung nicht bedroht.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Mitnutzung der ISS
durch die Privatwirtschaft (z. B. durch die Firma UrtheCast) zur
Erdbeobachtung (wenn keine Kenntnis vorliegt, warum nicht)?
Die ISS war immer dazu vorgesehen, verschiedenste Nutzungen –
wissenschaftliche wie kommerzielle – zu ermöglichen. Dabei war auch die Erdbeobachtung
immer eingeschlossen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es folgende
privatwirtschaftliche Erdbeobachtungsprojekte mit Bezug zur ISS:
Drucksache 18/2209 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– Die Videokameras des kanadischen Start-ups UrtheCast sollen ab August
2014 täglich 150 hoch aufgelöste Videoclips von 90 Sekunden Länge liefern.
– Die Firma Planet Labs will die sog. Flock-1-Satelliten von der ISS aus
in den Weltraum freisetzen. Es handelt sich um 28 Nanosatelliten (ca.
10 × 10 × 30 cm3, drei Cubesat-Einheiten), die insbesondere Daten zu
Veränderungen an der Erdoberfläche, z. B. der Landnutzung liefern sollen. Die
ersten zwei Satelliten wurden Anfang 2014 ausgesetzt – über die weiteren
liegen keine aktuellen Informationen vor.
– Das DLR führt in seiner Funktion als Großforschungseinrichtung zurzeit ein
Kooperationsprojekt mit der US-Firma Teledyne Brown Engineering durch.
Hierbei wird ein Earth Sensing Imaging Spectrometer für die Teledyne-
Plattform MUSES entwickelt, die im Jahr 2016 zur ISS gestartet werden soll.
12. In welchem Maße wird das Territorialgebiet der Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Weltraum beobachtet
(wenn keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte schätzen)?
Über die laufenden Beobachtungen des Territoriums der Bundesrepublik
Deutschland liegen keine konkreten Zahlen vor.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Territorialgebiet der Bundesrepublik
Deutschland mehrmals pro Tag mit niedrig auflösenden Wettersatelliten
(Meteosat bzw. MetOp-Systeme) komplett beobachtet wird.
Zudem gibt es weltweit ca. neun zivil-hoheitliche Systeme sowie ca. neun
privatwirtschaftlich betriebene optische Systeme mit einer Auflösung von 1 Meter
oder besser. Aufgrund der höheren Auflösung ist deren räumliche Abdeckung
deutlich geringer, so dass – auch unter Betrachtung weiterer
Beobachtungseinschränkungen wie z. B. Wolkenbedeckung – geschätzt werden kann, dass zur
Herstellung eines Mosaiks aus wolkenfreien Aufnahmen des Territoriums der
Bundesrepublik ca. ein Jahr benötigt würde.
13. Aus welchen Gründen wird das Territorialgebiet der Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Weltraum
beobachtet und aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen?
Es gibt zahlreiche Anwendungsbereiche der Erdbeobachtung, die mit einer
Beobachtung des Territorialgebietes der Bundesrepublik Deutschland verbunden
sind. Eine nicht vollständige Liste von wissenschaftlichen, hoheitlichen und
kommerziellen Anwendungen umfasst Nutzungen
a) zur Wettervorhersage,
b) zur Land-und Forstwirtschaft,
c) zum Umweltschutz und Klimamonitoring,
d) zur Kartographie,
e) zur Katastrophenhilfe,
f) zur Methodenentwicklung zur Auswertung von Erdbeobachtungsdaten für
verbesserte Verfahren des Landoberflächenmonitorings für die oben
genannten Anwendungsbereiche.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]