[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2232
18. Wahlperiode 30.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2098 –
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Radverkehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach wie vor ist die Verkehrssicherheit im Radverkehr ein ungelöstes Problem.
Im Jahr 2013 verunglückten in Deutschland 74 776 Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer im Straßenverkehr (Statistisches Bundesamt 2012:
Zweiradunfälle im Straßenverkehr). Im Gegensatz zum Autoverkehr, bei dem die Zahl
der Unfälle mit Personenschäden insbesondere durch den Einsatz neuer
Technologien in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, konnte die Zahl der
Unfallopfer im Radverkehr leider nicht spürbar reduziert werden. Jede vierte
im innerörtlichen Straßenverkehr verunglückte Person ist ein Radfahrer
(Forschung Radverkehr – Analysen – A6/2012).
Dabei sind Fehler beim Abbiegen, Einbiegen und Kreuzen die häufigste
Unfallkonstellation (GDV 2013: Unfälle zwischen Kfz und Radfahrern beim
Abbiegen). Die meisten Radfahrenden (74 Prozent) kamen bei Zusammenstößen
mit Pkws zu Schaden (Statistisches Bundesamt 2012 Zweiradunfälle im
Straßenverkehr). Besonders tragisch enden Unfälle zwischen rechtsabbiegenden
Lkws und seitlich am Lkw vorbeifahrenden Radfahrern, die geradeaus weiter
wollen und im sogenannten toten Winkel übersehen werden. Diese Unfälle sind
zwar selten, machen jedoch einen hohen Anteil bei den tödlich verunglückten
Fahrradfahrern aus (Forschung Radverkehr – Analysen – A6/2012).
Zu den typischen Gefahren für den Radverkehr, bedingt durch eine
mangelhafte Infrastruktur, zählen fehlende Sichtbeziehungen insbesondere an
Kreuzungen, fehlende bzw. ungeeignete Querungsstellen, zu schmale Radwege,
ungeeignete Oberflächen und Radien sowie Konflikte mit dem ruhenden Verkehr.
„Bei fast allen Unfällen spielt in irgendeiner Weise die nicht angepasste
Fahrgeschwindigkeit eine Rolle“, da bei geringeren Geschwindigkeiten die Chance
deutlich höher ist, rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen, um eine
Kollision zu vermeiden (
www.nationaler-radverkehrsplan.de/transferstelle/
downloads/for-a-06.pdf). Zudem stellen auch sogenannte Kavaliersdelikte, wie z. B.
das Parken auf Radwegen, erhebliche Gefahren für den Radverkehr dar
(Nationaler Radverkehrsplan 2020, S. 30).
Mit der zu erwartenden Zunahme im Radverkehr insgesamt und insbesondere
bei den elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs) werden die
Anforderungen an die Verkehrssicherheit im Radverkehr kontinuierlich steigen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 28. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2232 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche konkreten Ziele hat sich die Bundesregierung zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit im Radverkehr bis zum Jahr 2020 gesetzt?
Das Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bildet den aktuellen Leitfaden für die
Verkehrssicherheitspolitik bis zum Jahr 2020. Erklärtes Ziel ist es, die Anzahl
der Verkehrstoten auf deutschen Straßen in diesem Zeitraum um 40 Prozent zu
senken. In Bezug auf die Verkehrssicherheit im Radverkehr werden folgende
Zielsetzungen explizit aufgeführt:
Aktionsfeld „Mensch“
– Förderung des freiwilligen Tragens von Radhelmen
– Verbesserung der Sichtbarkeit von Fahrradfahrern
– Rücksichtnahme von und gegenüber Fahrradfahrern verbessern
– Durchführung von Fahrradaktionen
Aktionsfeld „Infrastruktur“
– Gestaltung von Radverkehrsanlagen
Aktionsfeld „Fahrzeugtechnik“
– Analyse potenzieller Einflüsse von Pedelecs auf die Verkehrssicherheit
– Festschreibung des „Mindeststandards der Technik für Fahrräder“.
Für den Radverkehr bündelt außerdem der Nationale Radverkehrsplan 2020
(NRVP) die vielfältigen Ziele, Handlungserfordernisse und Lösungsstrategien
für alle föderalen Ebenen sowie für die weiteren Akteure der
Radverkehrsförderung. Bei der Wahl des Verkehrsmittels Fahrrad spielen
Verkehrssicherheitsaspekte eine wichtige Rolle. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit für
Radfahrerinnen und Radfahrer ist daher auch ein zentrales Ziel des NRVP.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013
konkretisiert darüber hinaus für die 18. Legislaturperiode die folgenden
Schwerpunkte zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit:
– Stärkung der Radverkehrssicherheit durch optimierte Infrastrukturplanung
zur Vorbeugung der Bildung von Unfallschwerpunkten und Beseitigung
bestehender Unfallschwerpunkte an Bundesfernstraßen,
– Hinwirken auf Helmtragen bei den Fahrradfahrern sowie
– Überprüfung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen im Rahmen einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um die Belastungen der Bevölkerung im Sinne
eines Miteinanders von Mensch und Verkehr zu vermindern.
Der Radverkehr in Deutschland ist in den letzten Jahren insgesamt sicherer
geworden. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2013
bestätigen diese im Ergebnis positive Entwicklung: Die Zahl der im Jahr 2013
verunglückten und getöteten Radfahrer geht deutlich zurück. Im Jahr 2013
starben auf deutschen Straßen 354 Radfahrer, das sind 52 weniger als im Jahr 2012.
Verletzt wurden 71 066 Radfahrer, zum Vergleich: Im Jahr 2012 waren es noch
74 776. Das ist ein Rückgang um 5 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass die
ergriffenen vielfältigen Maßnahmen Wirkung zeigen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/22322. Welche Gesetzgebungsverfahren und Novellen der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur
Förderung der Radverkehrsentwicklung und zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit im Radverkehr plant die Bundesregierung für die 18.
Wahlperiode?
Mit dem Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. April 2013
wurden umfangreiche Änderungen vor allem in Bezug auf die Sicherheit im
Radverkehr vorgenommen. Dazu zählt unter anderem die Einführung eines
generellen Parkverbotes auf Schutzstreifen für den Radverkehr. In Fahrradstraßen
darf z. B. nun nicht mehr schneller als 30 km/h gefahren werden. Zudem kann
mit einem entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen werden, dass
eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Die Freigabe linker
Radwege kann nun durch das alleinstehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“
erfolgen. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar
geregelt: Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen grundsätzlich bis zu
zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in Fahrradanhängern
mitnehmen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Eine weitere Überarbeitung der StVO speziell zum Radverkehr ist vor diesem
Hintergrund derzeit nicht geplant. Ergebnisse laufender Studien oder Projekte,
wie z. B. des NRVP-Projektes „Schutzstreifen außerorts“ oder des
Forschungsprojekts der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
„Sicherheitsverbesserungen bei der Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung“, bleiben allerdings
abzuwarten. Im Lichte der Ergebnisse kann sich weiterer Änderungsbedarf ergeben.
Die Fahrradbeleuchtung ist zur Erkennung der Fahrradfahrer durch andere
Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung. Eine Verbesserung der
Fahrradbeleuchtung kann einen wichtigen Beitrag leisten, um das Unfallrisiko für Radfahrer zu
senken. Die Bundesregierung bereitet daher einen Verordnungsentwurf zur
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, der vor allem
eine Anpassung der Vorschriften über die Fahrradbeleuchtung an den Stand der
Technik beinhaltet. Geplant ist eine Umsetzung der Verordnung bis Ende 2014.
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in welchem zeitlichen
Rahmen und mit welchem Budget zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten an
Bundesfernstraßen, um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu erhöhen?
Soweit an Bundesstraßen Radwege gebaut werden sollen, können hierfür
Straßenbaumittel des Bundes verwendet werden. Die Mittel dienen vornehmlich der
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Entflechtung des Kfz- und des
Fahrradverkehrs dort, wo Radverkehr nicht nur in geringem Umfang regelmäßig zu
berücksichtigen ist, mit einem erheblichen Aufkommen an Radfahrern im
Freizeit-, Wochenend- und Erholungsverkehr zu rechnen ist und keine oder nur
unzureichende Alternativwege vorhanden sind oder besonders schutzbedürftige
Verkehrsteilnehmer auftreten.
Im Haushalt 2014 und im Haushaltsentwurf 2015 sowie in der Finanzplanung
bis 2018 (Kapitel 12 10, Titel 746 22) werden jährlich 80 Mio. Euro für den Bau
und die Erhaltung von Radwegen an bestehenden Bundesstraßen bereitgestellt.
Dies bedeutet gegenüber der alten Finanzplanung eine Steigerung von jährlich
20 Mio. Euro.
Die konkrete Verwendung dieser Mittel zur Ausgestaltung der
Radverkehrsinfrastruktur – insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von
Unfallschwerpunkten – liegt im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen in
der Verantwortung der Straßenbauverwaltungen der Länder, die für Planung und
Bau einschließlich der Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen zuständig
sind.
Drucksache 18/2232 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. In welcher Form wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die
Bundesländer den Neu- und Ausbau und den Erhalt von Radwegen an
Bundesfernstraßen gemäß dem Stand der Technik umsetzen und dabei die
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) zur Anwendung kommen, und
wo sieht sie Defizite bei der Anwendung moderner Standards?
Die Bereitstellung einer funktionstüchtigen und anforderungsgerechten
Straßeninfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung, um einen sicheren Straßenverkehr
zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.
Wesentliche Grundlage dafür sind − neben den straßen-, straßenverkehrs- und
haushaltsrechtlichen Vorschriften insbesondere des Bundesfernstraßengesetzes
bzw. der Straßengesetze der Länder sowie der StVO und der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur StVO − die technischen Regelwerke für Planung und
Bau von Straßen, die z. B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und herausgegeben werden und deren
Anwendung einen hohen Standard gewährleistet.
Die für Planung und Bau von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
einschließlich der zugehörigen Radverkehrsanlagen erforderlichen maßgebenden
Regelwerke der FGSV (z. B. Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, RAL
2012) werden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) bekannt gegeben. Gleichzeitig werden die Länder um deren
Einführung gebeten. Sie enthalten alle notwendigen entwurfstechnischen Regelungen,
um unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen eine
anforderungsgerechte, verkehrssichere Gestaltung zu gewährleisten.
In Ergänzung dazu stehen Merkblätter, Empfehlungen oder Hinweise der FGSV
– u. a. die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) oder die Hinweise
für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) – zur Verfügung, die weiterführende
Erläuterungen enthalten.
Um die Anwendung auch in der Zuständigkeit anderer Baulastträger weiter zu
fördern, führt das BMVI die Fortbildungsangebote der Fahrradakademie fort,
die sich zu großen Teilen mit der Sensibilisierung für eine hohe Qualität der
Radverkehrsinfrastruktur beschäftigen.
5. Welche Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen plant die
Bundesregierung für die 18. Wahlperiode in welchem zeitlichen Rahmen und mit
welchem Budget, um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu erhöhen?
Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrssicherheitskampagne vom Deutschen
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und vom BMVI „Runter vom Gas“ werden seit
2012 jedes Jahr auch Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von
Radfahrern umgesetzt. Die Themen dabei sind vor allem die Werbung für das
Tragen von Fahrradhelmen und die Verbesserung der Sichtbarkeit der
Radfahrenden. Noch im August und September 2014 soll eine Aktion stattfinden, die
für das Tragen von Fahrradhelmen werben soll. Für die folgenden Jahre sind die
konkreten Aktionen noch in Planung und werden an die aktuellen Themenlagen
angepasst. Das Budget für die Maßnahmen bewegt sich je nach Konzept
zwischen 10 000 Euro und 125 000 Euro.
Darüber hinaus haben die nachfolgenden Programme und Aktionen des BMVI
entweder ausschließlich die Radverkehrssicherheit zum Thema oder befassen
sich im Gesamtkontext auch mit der Radverkehrssicherheit. Die angegebene
Höhe der Zuwendungen bezieht sich auf das laufende Jahr 2014. Die
Programme werden jährlich aufgelegt und den sich ändernden Rahmenbedingungen
angepasst:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2232● „Kind und Verkehr“ (524 863 Euro): Hierbei handelt es sich um ein
vielschichtiges Programm, das bundesweit Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
von Kindern im Vorschulalter anbietet. Ausgebildete Moderatoren führen in
Kindergärten, Kindertagesstätten etc. sowohl Infoveranstaltungen für Eltern
als auch direkt mit Erzieherinnen/Erzieher und Kindern durch.
● „Sicher mobil“ (600 000 Euro): Ein Programm für ältere
Verkehrsteilnehmer – Kernstück sind Veranstaltungen für ältere Verkehrsteilnehmer, die von
ausgebildeten Moderatoren durchgeführt werden und auf den Erhalt der
Mobilität älterer Menschen als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und Nutzer
öffentlicher Verkehrsmittel ausgerichtet sind.
● „Kinder im Straßenverkehr“ (589 700 Euro): Das Programm will über
Erzieherinnen und Erzieher durch Beratungsgespräche und Verkehrswochen
mit abschließendem Verkehrssicherheitstag die Verkehrserziehung von
Vorschulkindern fördern und eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr
unterstützen.
● „FahrRad…aber sicher“ (632 301 Euro): Das Programm beinhaltet die
Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen für alle Altersstufen.
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Gruppe der Kinder bis 15 Jahre und
ältere Menschen gelegt.
● „Mobil bleiben, aber sicher!“ (587 930 Euro): Hierbei handelt es sich um ein
Programm, das ältere Verkehrsteilnehmer für altersspezifische Stärken und
Schwächen sensibilisieren und entsprechend der sich verändernden
körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit mögliche Bewältigungsstrategien
aufzeigen möchte.
● „Käpt’n Blaubär“ – die fantastische Verkehrsfibel (1 318 240 Euro): Bei
diesem Projekt wird eine Broschüre für Kinder im Vorschulalter erstellt, die mit
verschiedenen Themen für ein verkehrssicheres Verhalten der Zielgruppe
sensibilisieren soll.
● Nach Abschluss der erfolgreichen einjährigen Pilotphase in den Städten
Berlin und Freiburg koordiniert der DVR aktuell – vom BMVI mit Mitteln
zur Umsetzung des NRVP (185 090 Euro) von Juli 2013 bis Ende 2015
gefördert − die bundesweite Öffnung der Kommunikationskampagne
„Rücksicht im Straßenverkehr“ zur Verbesserung des Verkehrsklimas. Im Rahmen
dieses Projektes berät der DVR interessierte Städte und Gemeinden beim
Kampagnenstart und bei der Umsetzung. Damit wird ebenfalls ein Beitrag
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet.
Drucksache 18/2232 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie hat sich die Zahl der tödlich verunglückten, der schwer und leicht
verletzten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im Zeitraum von 2011 bis
2013 entwickelt?
Und welchen Anteil daran hatten jeweils Kinder und Jugendliche, und
welchen Anteil hatten Senioren (über 65 Jahre) (bitte tabellarisch nach
Unfallarten und Jahren darstellen)?
Die erbetenen Angaben sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Höhe der Dunkelziffer
bei den polizeilich nicht erfassten Verkehrsunfällen Radfahrender?
Die Untersuchung und Ermittlung der Dunkelziffer ist möglich durch die
Verschneidung von polizeilichen Unfalldaten und Krankenhausstatistiken. Neben
technischen Schwierigkeiten der Zuordnung stehen einer solchen Untersuchung
zunehmend datenschutzrechtliche Hürden entgegen. Die letzte systematische
Untersuchung zur Dunkelziffer bei Straßenverkehrsunfällen erfolgte im Jahr
1993 (Hautzinger et. al.: Dunkelziffer bei Unfällen mit Personenschaden.
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Heft M 13, Bergisch
Gladbach 1993). Die Höhe der Dunkelziffer ist abhängig von der Verletzungsschwere
bzw. vom Kollisionsgegner. Je schwerer die Verletzung ist, desto
wahrscheinlicher ist es, dass die Polizei am Unfallort erscheint. Die Dunkelziffer für
verunfallte Radfahrer lag bei der genannten Untersuchung zwischen 98 Prozent für
unverletzte bzw. nicht ärztlich behandelte Radfahrer und 62 Prozent für stationär
aufgenommene Verunglückte (Arzt ambulant: 92 Prozent; Krankenhaus ambu-
Fahrradunfälle mit Personenschaden
Insgesamt
Anzahl Anzahl % Anzahl %
Getötete 399 29 7,3% 210 52,6%
Schwerverletzte 14.437 2.157 14,9% 3.552 24,6%
Leichtverletzte 61.914 13.235 21,4% 9.041 14,6%
Insgesamt
Anzahl Anzahl % Anzahl %
Getötete 406 22 5,4% 221 54,4%
Schwerverletzte 13.854 1.877 13,5% 3.514 25,4%
Leichtverletzte 60.516 12.365 20,4% 8.904 14,7%
Insgesamt
Anzahl Anzahl % Anzahl %
Getötete 354 15 4,2% 197 55,6%
Schwerverletzte 13.206 1.778 13,5% 3.339 25,3%
Leichtverletzte 57.860 11.674 20,2% 8.602 14,9%
Quelle: StBA
2013
Kinder und Jugendliche Senioren
Kinder und Jugendliche Senioren
2011
2012
Kinder und Jugendliche Senioren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2232lant: 84 Prozent). Die Höhe der Dunkelziffer ist mitgeprägt durch den großen
Anteil der Alleinunfälle von Radfahrern. Bei diesen Unfällen ist die
Dunkelziffer noch etwas höher, bei Unfällen mit einem weiteren unfallbeteiligten
Fahrzeug oder mit einem Fußgänger dagegen niedriger.
Bei den in der jüngeren Vergangenheit durchgeführten Untersuchungen auf der
Grundlage der Daten des Trauma-Netzwerks ist eine direkte Ableitung von
Dunkelziffern nicht möglich, da die Bezugsgebiete (Einzugsbereiche der
Krankenhäuser und Erfassungsgebiet der Polizeien) nicht deckungsgleich sind. Die
Anzahl der behandelten Patienten nach Fahrradunfällen bzw. -stürzen in der
Untersuchungsregion sowie deren Angabe zur Erfassung durch die Polizei weist
auf eine ähnliche Größenordnung der Dunkelziffer hin.
Einschränkend ist bei der Interpretation der ermittelten Dunkelziffern zu
berücksichtigen, dass bei der Ermittlung der Dunkelziffer über den Abgleich mit
Krankenhausdaten gegebenenfalls auch Fahrradunfälle erfasst werden, die nicht
der offiziellen Definition von Straßenverkehrsunfällen entsprechen (bspw.
Abrutschen beim Aufsteigen auf das Rad oder Stürze abseits des öffentlichen
Straßenraumes).
8. Bei wie vielen der polizeilich erfassten Radverkehrsunfälle im Zeitraum
von 2003 bis 2013 wurden Radfahrende verletzt oder getötet, bei denen sich
der unfallverursachende Kraftfahrer bzw. die unfallverursachende
Kraftfahrerin vom Unfallort entfernt hatte und nicht festgestellt werden konnte (bitte
tabellarisch nach Jahren aufführen)?
Die erbetenen Angaben sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte insgesamt
2003 6.025 13 502 5.601 6.116
2004 5.718 16 442 5.315 5.773
2005 6.045 12 432 5.693 6.137
2006 5.691 8 448 5.304 5.760
2007 5.790 7 447 5.400 5.854
2008 5.566 13 429 5.200 5.642
2009 5.212 6 380 4.900 5.286
2010 4.712 13 355 4.389 4.757
2011 5.256 8 385 4.933 5.326
2012 5.267 13 417 4.908 5.338
2013 5.012 5 391 4.677 5.073
Quelle: StBA
Jahr Unfälle
Verunglückte Radfahrer und -mitfahrer
Verunglückte Radfahrer und -mitfahrer bei Unfällen mit Verkehrsflucht des
hauptverursachenden Kraftfahrers (einschl. Straßenbahnen)
Drucksache 18/2232 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der auffällig hohen Quote
sogenannter Alleinunfälle1 im Radverkehr in Bezug auf die
Infrastrukturqualität (vgl. Forschung Radverkehr – Analysen A-6/2012, z. B.
Oberflächenbeschaffenheit, unzureichende Breite und Radien der Radwege,
Sichtbeziehungen, mangelhafter oder kein Winterdienst auf Radwegen)?
Der Anteil der Alleinunfälle an allen Radverkehrsunfällen mit Personenschaden
in der amtlichen Unfallstatistik betrug in den vergangenen drei Jahren konstant
17 Prozent (motorisierte Zweiräder: 27 Prozent, Pkw: 12 Prozent). Bei jedem
Unfall kann die unfallaufnehmende Polizei beim „Hauptverursacher“ des
Unfalls und bei Unfällen mit mehreren Unfallbeteiligten zusätzlich bei einem
weiteren Beteiligten jeweils bis zu drei Unfallursachen aufnehmen. Die
Ursachen orientieren sich an unfall(mit)verursachendem Fehlverhalten von
Unfallbeteiligten. Daneben können für jeden Unfall (unabhängig von der Anzahl der
Unfallbeteiligten) bis zu zwei allgemeine Unfallursachen genannt werden,
welche sich auf Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse auf der
Fahrbahn beziehen können. Bei Alleinunfällen können somit bis zu fünf
Unfallursachen aufgenommen werden, bis zu drei Ursachen zu einem möglichen
Fehlverhalten des Beteiligten und bis zu zwei allgemeine Unfallursachen.
Das Verzeichnis der allgemeinen Unfallursachen beinhaltet unter anderem zu
den Straßenverhältnissen die Angabe „Schnee, Eis“, „Spurrillen, im
Zusammenhang mit Regen, Schnee oder Eis“ und „anderer Zustand der Straße“. Mögliche
Ursachen wie z. B. Oberflächenbeschaffenheit, Radwegebreiten, mangelhafte
Linienführung von Radwegen oder Sichtbeziehungen deckt das
Unfallursachenverzeichnis nicht ab. Darüber hinaus ist bei Fahrradunfällen aus den
amtlichen Unfalldaten nicht ableitbar, ob der verunfallte Radfahrer auf der
Fahrbahn oder auf einer Radverkehrsanlage unterwegs war.
Im Jahr 2013 wurden bei etwa zwei Drittel der 12 405 Fahrrad-Alleinunfälle mit
Personenschaden „andere Fehler beim Fahrzeugführer“ als Unfallursache
genannt. Bei knapp 20 Prozent der Unfälle wurde „Geschwindigkeit“, bei etwa
16 Prozent „Alkohol“ als Unfallursache genannt.
Allgemeine Unfallursachen wurden bei Alleinunfällen von Radfahrern (aber
auch bei Radverkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten) nur selten registriert.
Bei 405 Unfällen wurde „Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis“ als Unfallursache
angegeben, bei weiteren 522 Unfällen „Fahrbahnglätte durch Regen“ oder
„Fahrbahnglätte durch andere Einflüsse (u. a. Laub)“.
10. Wie viel Prozent der polizeilich erfassten Alleinunfälle im Radverkehr
entfielen laut Information der Bundesregierung auf die Nutzer und
Nutzerinnen von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs)?
Pedelecs werden erst ab dem Jahr 2014 in der amtlichen
Straßenverkehrsunfallstatistik separat als Verkehrsbeteiligungsart erfasst. Bis 2013 waren diese
in der Verkehrsbeteiligungsart „Fahrrad“ mit enthalten. Vorläufige Daten für die
Monate Januar 2014 bis April 2014 werden in Kürze erwartet.
1 Forschung Radverkehr – Analysen A-6/2012
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/223211. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV, dass
Radfahrende, die bei sogenannten Alleinunfällen verunglücken, selbst die
Schuld für diese Unfälle tragen, obwohl im Radverkehrsbereich keine
Erhebung der Unfallursachen von Alleinunfällen erfolgt, sondern der
Radfahrende automatisch als Hauptverursacher erfasst wird (
www.gdv.de/
2014/02/radfahrer-gefaehrden-sich-vor-allem-selbst/)?
Die Aussage in dem genannten Text des GDV bezieht sich auf eine Erhebung
von im Krankenhaus behandelten verunfallten Radfahrern. Ein Ergebnis dieser
Untersuchung war, dass zwischen 60 und 90 Prozent der verunfallten Radfahrer
keinen Unfallgegner hatten, es also keinen weiteren unfall(mit)verursachenden
Verkehrsteilnehmer gibt. Über eine etwaige (Mit)Schuld Dritter an diesen
Alleinunfällen ist nichts bekannt. Die Schuldfrage wird in dem genannten Text
auch nicht thematisiert.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 9 ausgeführt, können beim
„Hauptverursacher“ eines Unfalls sowie bei einem weiteren Beteiligten jeweils bis zu drei
Unfallursachen aufgenommen werden. Daneben können für jeden Unfall
(unabhängig von der Anzahl der Unfallbeteiligten) bis zu zwei allgemeine
Unfallursachen genannt werden. Bei Alleinunfällen können somit bis zu fünf
Unfallursachen aufgenommen werden. Dies gilt für alle Straßenverkehrsunfälle
unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel die Verunfallten am Unfall beteiligt
sind. Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamten
entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es handelt sich dabei nicht um eine
örtliche Beschreibung der Unfallstelle, sondern um die Beschreibung von
unfall(mit)verursachenden Faktoren.
Ursache von Unfällen ist meist eine Verkettung von unfallbegünstigenden
Faktoren bei einem oder mehreren Fahrern, Fahrzeugen und dem Straßenraum. Bei
Alleinunfällen handelt es sich in der Regel um eine Inkompatibilität zwischen
dem Fahrvermögen bzw. -verhalten des Fahrers und den Anforderungen der
Fahraufgabe, welche sich durch den Straßenraum und die Interaktion mit
weiteren Verkehrsteilnehmern ergibt. So kann beispielsweise bei hoher
Fahrgeschwindigkeit auf einer unübersichtlichen Strecke ein drohender Alleinunfall
durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit oder durch die Umgestaltung der
Strecke verhindert werden. Zur Klärung der Schuldfrage bei Unfällen wäre in
jedem Einzelfall zu klären, welchen Anteil ein mögliches Fehlverhalten des
Fahrers (fahrlässig oder vorsätzlich), mögliche Mängel am Fahrzeug (zu
verantworten durch den Fahrzeughalter oder den Fahrzeughersteller) oder Mängel am
Straßenraum (ggf. zu verantworten durch den Straßenbaulastträger) am Unfall
haben. Je geringer die Fehler- und Mängelquoten bei Fahrer, Fahrzeug und
Straße sind, desto geringer sind auch die Wahrscheinlichkeiten für Alleinunfälle.
Unabhängig von der Klärung der Schuldfrage im oben beschriebenen Sinne
ordnet die Polizei dem Beteiligten die Ordnungsnummer 01 zu, der nach ihrer
Einschätzung der „Hauptverursacher“ eines Unfalls ist. Weitere (möglicherweise
mitverursachende) Unfallbeteiligte erhalten die Ordnungsnummern 02, 03 etc.
Da es bei Alleinunfällen nur einen Unfallbeteiligten gibt, erhält dieser immer die
Ordnungsnummer 01 und ist somit „Hauptverursacher“ des Unfalls. Die
mögliche Frage der Schuld von nicht am Unfall beteiligten Dritten ist nicht
Gegenstand der Unfallstatistik.
Drucksache 18/2232 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Zu welchen Ergebnissen kam die ab Sommer 2012 durchgeführte
zwölfmonatige Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von
verunfallten Radfahrerinnen und Radfahrern, die infolge eines Unfalls in
einer Klinik behandelt werden mussten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/
8560)?
a) Was waren die Hauptunfallursachen bei Zusammenstößen zwischen
Radfahrenden und Kraftfahrzeugen, und wie hoch war der Anteil der
verunglückten Radfahrerinnen und Radfahrer?
b) Was waren die Hauptunfallursachen bei Zusammenstößen zwischen
Pedelecs und Kraftfahrzeugen, und wie hoch war der Anteil der
verunglückten Radfahrerinnen und Radfahrer?
c) Was waren die Hauptunfallursachen von Alleinunfällen Radfahrender,
und wie hoch war der Anteil der verunglückten Radfahrerinnen und
Radfahrer?
d) Was waren die Hauptunfallursachen bei Alleinunfällen von Pedelec-
Fahrerinnen und -Fahrern, und wie hoch war der Anteil der
verunglückten Radfahrerinnen und Radfahrer?
Eingangsbemerkung zur Datenerhebung und Datengrundlage
Insgesamt wurden in der Untersuchung 2 771 verunfallte Radfahrerinnen/
Radfahrer in den teilnehmenden Kliniken des Traumanetzwerkes NordWest erfasst.
Die Teilnahme war für die Patienten freiwillig, die Verteilung der Fragebögen
erfolgte durch das medizinische Personal vor Ort. Daher muss davon
ausgegangen werden, dass nicht alle verunfallten Radfahrerinnen/Radfahrer des Gebiets
erfasst wurden. Zudem können keine Angaben über diejenigen Radfahrerinnen/
Radfahrer gemacht werden, die in Folge eines Unfalls bei einem
niedergelassenen Arzt, zu Hause oder in einem Krankenhaus außerhalb des
Traumanetzwerkes NordWest behandelt wurden. Es wurden alle Patienten, die sich aufgrund
eines Fahrradunfalls in der Klinik vorstellten, gebeten den Fragebogen
auszufüllen. Daher wurden auch „Fahrradunfälle“ erfasst, die nicht der offiziellen
Definition von Straßenverkehrsunfällen entsprechen (bspw. Abrutschen beim
Aufsteigen auf das Rad).
Die Ergebnisse beruhen auf Selbstauskünften der verunfallten Radfahrerinnen/
Radfahrer bzw. in den Fällen, in denen die Radfahrerin/der Radfahrer keine
eigenen Angaben machen konnten, auf den Daten der medizinischen
Dokumentation.
Um die Beantwortung des Fragebogens für die verunfallten Radfahrerinnen/
Radfahrer möglichst kurz und einfach zu halten, wurden der Unfallhergang und
die Ursachen über vorgegebene und leicht verständliche Kategorien erfragt.
Wurde von den Patienten der Unfall als durch den Unfallgegner verschuldet
angegeben, wurden keine näheren Angaben zu weiteren Unfallursachen erfasst.
Die Unfallursachen entsprechen nicht den in der amtlichen Unfallstatistik
enthaltenen Ursachenkategorien.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind die Antworten zu den Fragen 12 a bis 12d
in tabellarischer Form dargestellt und nachfolgend kurz erläutert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2232Unfallgegner nach Fahrradtyp (Frage 12a bis 12d)
Unfallursache bei einer Kollision mit einem Kfz nach Fahrradtyp (Frage 12a, 12b)
g g yp ( g )
Anzahl
Reihenprozent
Spaltenprozent
Kollision
mit/
Ausweichen
vor Kfz
Alleinunfall Anderer
Unfallgegner
Unbekannt/
keine
Angabe
Gesamt
Normales
Fahrrad, Sportrad,
Kinderrad,
Klapprad
294
16,2%
75,2%
1196
66,0%
83,6%
300
16,5%
86,0%
23
1,3%
3,8%
1813
100%
65,4%
Pedelec 15
11,9%
3,8%
94
74,6%
6,6%
12
9,5%
3,4%
5
4,0%
0,8%
126
100%
4,5%
Unbekannt/
keine Angabe
82
9,9%
21,0%
140
16,8%
9,8%
37
4,4%
10,6%
573
68,9%
95,3%
832
100%
30%
Gesamt 391
14,1%
100%
1430
51,6%
100%
349
12,6%
100%
601
21,7%
100%
2771
100%
100%
Anzahl
Reihenprozent
Spaltenprozent
Ursache
bei
Unfallgegner
Hindernis
übersehen
Andere
Ursache
Unbekannt/
keine
Angabe
Gesamt
Normales
Fahrrad, Sportrad,
Kinderrad,
Klapprad
216
73,5%
90,0%
22
7,5%
88,0%
41
13,9%
80,4%
15
5,1%
20,0%
294
100%
75,2%
Pedelec 8
53,3%
3,3%
1
6,7%
4,0%
4
26,7%
7,8%
2
13,3%
2,7%
15
100%
3,8%
Unbekannt/
keine Angabe
16
19,5%
6,7%
2
2,4%
8,0%
6
7,4%
11,8%
58
70,7%
77,3%
82
100%
21,0%
Gesamt 240
61,4%
100%
25
6,4%
100%
51
13,0%
100%
75
19,2%
100%
391
100%
100%
Drucksache 18/2232 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUnfallsache bei Alleinunfall nach Fahrradtyp (Frage 12c, 12d)
Zu Frage 12a
Von den 2 771 erfassten Patienten kollidierten 364 (13,1 Prozent) mit einem Kfz
oder wichen diesem aus, weitere 27 (1 Prozent) stießen gegen eine geöffnete
Pkw-Tür, soweit bekannt (keine Angabe zum Unfallgegner bei 18,9 Prozent).
Als Ursache für diese Unfälle gaben die Befragten überwiegend an, dass die
Schuld beim Unfallgegner lag (61,4 Prozent). Bei den übrigen wurde am
häufigsten das Übersehen eines Hindernisses (6,4 Prozent) genannt. Allerdings war
bei 19,2 Prozent der Patienten, deren Unfallgegner ein Kfz war, die Ursache
unbekannt.
Zu Frage 12b
Insgesamt gaben 126 Patienten (4,5 Prozent aller Patienten) an, dass sie beim
Unfall ein Pedelec genutzt hatten. 15 Pedelec-Nutzer (11,9 Prozent der Pedelec-
Unfälle) stießen mit einem Kfz zusammen bzw. mussten diesem ausweichen.
Die Ursache wurde von acht Personen beim Unfallgegner gesehen, zwei
übersahen ein Hindernis, vier nannten andere Gründe und bei zwei Patienten ist die
Ursache unbekannt.
Zu Frage 12c
1 430 (51,6 Prozent) der erfassten Patienten verunfallten ohne die Beteiligung
eines weiteren Verkehrsteilnehmers. Als Ursachen nannten die Befragten vor
allem den schlechten Untergrund der Fahrbahn (33,8 Prozent), das Übersehen
eines Hindernisses (17,2 Prozent) und den Verlust des Gleichgewichts
(16,6 Prozent). Bei den bekannten Alleinunfällen fehlt bei 4,3 Prozent die
Angabe zur Unfallursache.
Anzahl
Reihenprozent
Spaltenprozent
Schlechter
Untergrund
Hindernis
übersehen
Gleichgewicht
verloren
Andere
Ursache
Unbekannt/
keine
Angabe
Gesamt
Normales
Fahrrad, Sportrad,
Kinderrad,
Klapprad
428
35,8%
88,6%
213
17,8%
86,6%
197
16,5%
83,1%
347
29,0%
86,1%
11
0,9%
18,0%
1196
100%
83,6%
Pedelec 31
33,0%
6,4%
15
16,0%
6,1%
21
22,3%
8,9%
27
28,7%
6,7%
0
0,0%
0,0%
94
100%
6,6%
Unbekannt/
keine Angabe
24
17,1%
5,0%
18
12,9%
7,3%
19
13,6%
8,0%
29
20,7%
7,2%
50
35,7%
82,0%
140
100%
9,8%
Gesamt 483
33,8%
100%
246
17,2%
100%
237
16,6%
100%
403
28,1%
100%
61
4,3%
100%
1430
100%
100%
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2232Zu Frage 12d
94 Pedelec-Nutzer (74,6 Prozent der Pedelec-Unfälle) verunfallten ohne
Beteiligung eines anderen Verkehrsteilnehmers. Ursächlich waren dafür nach Angabe
der Patienten hauptsächlich der schlechte Untergrund (33 Prozent), der Verlust
des Gleichgewichts (22,3 Prozent) und das Übersehen eines Hindernisses
(16 Prozent).
13. Welche Regelverstöße wurden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils im
Radverkehr, im Fußverkehr, im Bereich des Pkw-Verkehrs und des Lkw-
Verkehrs durch das Kraftfahrtbundesamt erfasst (bitte tabellarisch nach
Jahr und Art der Verkehrsbeteiligung auflisten)?
Die Tabelle „Eintragungen im Verkehrszentralregister in den Jahren 2012 und
2013 nach Verkehrsbeteiligung und Art der Zuwiderhandlung“ des
Kraftfahrtbundesamtes (KBA) weist die Eintragungen für Verkehrsverstöße getrennt nach
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus (siehe Anlage).
Grundlage der Tabelle ist der Mitteilungszugang in das Verkehrszentralregister
(VZR) in den Jahren 2012 und 2013. Es handelt sich bei der Auswertung um
eine Vollerhebung. Die Auszählung der registrierten Verstöße erfolgte unter
strenger Berücksichtigung des Merkmals „Verkehrsbeteiligung“. Berücksichtigt
wurden registrierte Verstöße, bei denen die mitteilende Stelle die entsprechende
Schlüsselzahl für die Verkehrsbeteiligung „PKW“, „LKW“, „Radfahrer“ oder
„Fußgänger“ angegeben hat und so eine eindeutige Identifizierung der Art der
Verkehrsbeteiligung zulässt. Verstöße mit Kraftomnibussen und
Sattelzugmaschinen wurden unter „LKW“ im Sinne von „Nutzfahrzeugen“ subsumiert.
14. Wie ist seitens der Bundesregierung der aktuelle Verhandlungs- bzw.
Gesprächsstand auf nationaler und europäischer Ebene zur verbindlichen
Einführung von Fahrerassistenz- und Schutzsystemen, die zur
Lebensrettung ungeschützter Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel
Abbiegeassistenten, Totwinkelwarner, Kreuzungsassistenten, Türöffnerwarnsysteme und
Außenairbags) beitragen können?
a) Wie ist der Stand im Bereich des Pkw-Verkehrs?
b) Wie ist der Stand im Bereich des Lkw-Verkehrs?
Die fortlaufende technische Entwicklung der aktiven und passiven
Sicherheitstechnik bei Kraftfahrzeugen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der
Sicherheit von Radfahrern.
Hierzu wird im Einzelnen folgendes ausgeführt:
Zu Frage 14a – Stand im Bereich des Pkw-Verkehrs:
Um den Schutz für Radfahrer bei Kollisionen mit Pkw zu verbessern, hat das
BMVI ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Testverfahrens zur
Erhöhung der passiven Sicherheit für Radfahrer beauftragt.
Außerdem beteiligt sich die BASt an Forschungsprojekten, die Systeme zur
aktiven Sicherheit zur Verbesserung des Schutzes schwächerer
Verkehrsteilnehmer untersuchen (z. B. automatisches Notbremssystem für Pkw).
Zu Frage 14b – Stand im Bereich des Lkw-Verkehrs:
Das BMVI setzt sich verstärkt für den Einsatz neuer Technologien ein (Kamera-
Monitor-Systeme und Abbiege-Assistenzsysteme), mit denen die Problematik
des „toten Winkels“ weitestgehend gelöst werden kann. Auf Initiative des
Drucksache 18/2232 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBMVI wurden die entscheidenden Verbände, Hersteller und Organisationen im
April 2012 und im Mai 2014 zu einem Runden Tisch „Abbiegeassistent für
Lkw“ eingeladen, um sich über das Ziel einer möglichst schnellen Einführung
dieser Systeme auszutauschen. Im Rahmen des Runden Tisches wurden die
Aktivitäten des BMVI zur Verbesserung der Sicherheit für schwächere
Verkehrsteilnehmer befürwortet. Der Runde Tisch soll fortgesetzt werden, das setzt
aber die Vorstellung konkreter Systeme und Planungen durch die Industrie
voraus. BMVI wird deshalb aktiv auf einzelne Hersteller zugehen.
Das BMVI hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmenpakete
begleitet und initiiert, um das Problem der Abbiegeunfälle erfolgreich zu
adressieren. Dazu gehören der Vorschlag, blinkende Seitenmarkierungsleuchten bei
abbiegenden Lkw einzuführen, sowie Forschungsprojekte bei der BASt zu
Kamera-Monitor-Systemen und Abbiege-Assistenzsystemen bei Lkw.
15. Auf wie viel Prozent der Bundesstraßen gilt nach dem Kenntnisstand der
Bundesregierung innerhalb von Ortschaften jeweils eine
Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h, bis zu 50 km/h und bis zu 30 km/h?
Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland und der in der Verfassung
festgelegten Kompetenzverteilung fällt die Anordnung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen in die alleinige Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der
Länder. Da die Länder keiner Berichtspflicht gegenüber dem Bund unterliegen,
verfügt die Bundesregierung nicht über diese Erkenntnisse.
16. Plant die Bundesregierung eine Studie in Auftrag zu geben, die überprüft,
ob die fast 20 Jahre alte Fahrradhelm-Norm DIN EN 1078 den heutigen
Ansprüchen an die Schutzwirkung genügt, insbesondere unter
Berücksichtigung des zunehmenden Anteils an Pedelec-Nutzern?
Das BMVI unterstützt die Aktivitäten zur Verbesserung der Schutzwirkung von
Fahrradhelmen oder vergleichbarerer Schutzeinrichtungen; es werden
insbesondere Diskussionen mit dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) und den Herstellern geführt.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Experten, dass die
Verkehrssicherheit für Radfahrende bei einem zunehmenden
Radverkehrsanteil steigt, da sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer mehr darauf einstellen (vgl. u. a. Die Neue Radverkehrsstrategie
für Berlin, 2013)?
Falls ja, worauf ist dies nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung
zurückzuführen, und wie kann dieses Wissen ggf. besser an
Entscheidungsträger vermittelt werden?
Ziel der Radverkehrsförderung muss es sein, bei zunehmendem Radverkehr
auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Interessante Studien aus dem Ausland
zeigen, dass Unfallzahlen mit steigendem Radverkehrsanteil sanken (University
of Wales oder University of Colorado Denver). Hierbei handelte es sich aber um
die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur die der
Radfahrer. Die Gründe hierfür konnten noch nicht wissenschaftlich belegt werden.
Mögliche Aspekte könnten eine erhöhte Aufmerksamkeit der
Verkehrsteilnehmer sowie ein defensiveres Fahrverhalten sein.
Bewährte Instrumente der Wissensvermittlung und des Erfahrungsaustauschs in
allen Belangen des Radverkehrs sind unter anderem die Fahrradakademie mit
ihren vielfältigen Fortbildungsangeboten, die Fahrradkommunalkonferenzen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2232der Nationale Radverkehrskongress und der Bund-Länder-Arbeitskreis
Fahrradverkehr. Hier werden beständig insbesondere auch die aktuellen Fragen zur
Radverkehrssicherheit erörtert. Zur Verbesserung des Verkehrsklimas und zur
Senkung der Unfallzahlen informiert und berät der DVR interessierte Städte und
Gemeinden mit der Kommunikationskampagne „Rücksicht im Straßenverkehr“
über konkrete Umsetzungsmaßnahmen (siehe auch Antwort zu Frage 5).
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, wonach die
Verkehrssicherheit von Radfahrenden innerhalb von Ortschaften höher ist,
wenn der Radverkehr mittels Radfahrstreifen oder Schutzstreifen der
Fahrbahn geführt wird, statt auf straßenbegleitenden Radwegen
(Forschung Radverkehr – Analysen A-6/2012)?
Falls ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür?
Es ist richtig, dass eine übersichtliche und klar erkennbare Radverkehrsführung,
die gute Sichtverhältnisse zwischen den Verkehrsteilnehmern, insbesondere
zwischen Autofahrern und Radfahrern ermöglicht, die Verkehrssicherheit im
Radverkehr erhöht.
Neben dem Mischverkehr auf der Fahrbahn und dem baulich angelegten
Radweg kommen immer häufiger Markierungslösungen, wie z. B. Schutz- oder
Radfahrstreifen, zur Anwendung. Der Wandel hin zu mehr
Markierungslösungen geht – wie der NRVP 2020 feststellt – auf gute Erfahrungen in der
Praxis und positive Ergebnisse in der Sicherheitsforschung zurück, zudem sind
es oft schnelle und kostengünstige Maßnahmen.
Zur Wirksamkeit von Radverkehrsführungen im Speziellen ist allgemein
anzumerken, dass die Bundesregierung die im Lichte der Erfahrungen mit der
Radverkehrsnovelle im Jahr 1997 getätigten Änderungen der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zur StVO begrüßt. Mit dieser Änderung wurde den örtlich
zuständigen Behörden ein größerer Spielraum zur Auswahl der
Radverkehrsführung in Abhängigkeit der jeweiligen Örtlichkeit eingeräumt. Nur die
Behörden vor Ort sind in der Lage zu entscheiden, welche konkrete Variante im
Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs am besten geeignet ist.
Vor diesem Hintergrund hat auch der baulich angelegte Radweg nach wie vor
seine Berechtigung.
Drucksache 18/2232 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]