[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2284
18. Wahlperiode 05.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette
Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2160 –
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren
zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der NPD. Immer wieder
versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren,
Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in
ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die NPD knüpft damit an vorhandene
rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der
Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen
die Belegung der Heime mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den
Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch
die Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen
Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Dem Bundeskriminalamt (BKA) werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) jene Straftaten
gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert
bewertet wurden.
Nachfolgend sind jene ausgewiesen, die erkennbar im Zusammenhang mit der
Asylthematik stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der PMK-
Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher
Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die
höchste Deliktsqualität aufweist. Ferner erfolgt keine Unterscheidung
zwischen Versuch und Vollendung.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. August 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2284 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2014 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor
geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor
Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wurden, gegeben (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer
auflisten, auch wenn diese geringer als 20 war)?
2. In welchen der unter Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um
welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder
andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im
zweiten Quartal 2014 an Protesten gegen geplante oder vorhandene
Flüchtlingsunterkünfte beteiligt?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es im zweiten Quartal 2014
insgesamt 22 Demonstrationen bzw. Kundgebungen vor Asylbewerber- bzw.
Flüchtlingsunterkünften gegeben. In der nachfolgenden Tabelle sind die der
Bundesregierung bekanntgewordenen und von der NPD, einer ihrer
Unterorganisationen sowie den Parteien „DIE RECHTE“, „Der III. Weg“, „Pro NRW“
oder von anderen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen
organisierten Kundgebungen mit Bezug zum Thema „Asyl“ aufgeführt.
Dabei wurden alle Veranstaltungen mit einer nennenswerten Mobilisierung
(mehr als 20 Teilnehmer) berücksichtigt. Die Bundesregierung weist
Veranstaltung mit einer Teilnehmerzahl unter 20 Personen aufgrund ihrer rein regionalen
Bedeutung nicht aus.
Datum Land Ort Zuordnung Motto Teiln.
04.04.2014 BE Berlin
Adlershof
NPD/JN „Nein zum Heim – Asylheime außerhalb von
Wohnsiedlungen bauen!“
25
07.04.2014 BE Berlin
Adlershof
NPD/JN Kundgebung gegen geplante Sammelunterkunft
in der Radickestraße/Berlin-Adlershof
40
26.04.2014 BE Berlin
Treptow-
Köpenick
NPD/JN „Nein zum Heim in Adlershof “ 70
01.05.2014 BB
Eisenhüttenstadt
NPD/JN „Das eigene Volk zuerst! Wir sind nicht das Sozialamt
der Welt!“
45
01.05.2014 RP
Kaiserslautern
NPD/JN Kundgebung zum Thema „Asylbetrüger rückführen!
Menschenwürdiger Wohnraum für Deutsche, statt
Asylvillen für Wirtschaftsflüchtlinge!“ im Rahmen
der 1. Mai-Demonstration unter dem Motto „Europa
wählt rechts – die Pfalz wählt NPD!“
130
01.05.2014 NW Duisburg Pro NRW „Armutseinwanderung schafft Hungerlohn – Schluß
damit (sic!)“
80
01.05.2014 NW Essen Pro NRW „Das Boot ist voll – Armutseinwanderung
Asylmissbrauch stoppen!“
110
02.05.2014 NW
Radevormwald
Pro NRW „Rade kann mehr – Armutszuwanderung,
Überfremdung und Islamisierung stoppen. PRO NRW am
25. Mai 2014 wählen“
25
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/22844. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten
Kriminalität – rechts (PMK-rechts) (bitte nach Deliktgruppen angeben)?
Für das zweite Quartal 2014 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 15 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen
Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfallen neun Straftaten auf den
Phänomenbereich PMK-links, vier Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-
rechts und zwei Ereignisse konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet
werden. Die Deliktskategorien der rechts motivierten Straftaten erstrecken sich auf
Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (drei) und Sachbeschädigung (eins).
10.05.2014 BB Bad
Freienwalde
NPD/JN,
„DIE
RECHTE“
„Nein zum Heim“ 30
10.05.2014 NW Witten Pro NRW „Witten kann mehr – Armutszuwanderung,
Überfremdung und Islamisierung stoppen.
PRO NRW am 25. Mai 2014 wählen“
25
16.05.2014 NW
Mönchengladbach
Pro NRW „Mönchengladbach kann mehr –
Armutszuwanderung, Überfremdung und Islamisierung stoppen.
PRO NRW am 25. Mai 2014 wählen“
60
17.05.2014 NW Leverkusen Pro NRW „Leverkusen kann mehr – Armutszuwanderung,
Überfremdung und Islamisierung stoppen.
PRO NRW am 25. Mai 2014 wählen“
50
17.05.2014 NW Bonn Pro NRW „Bonn kann mehr – Armutszuwanderung,
Überfremdung und Islamisierung stoppen.
PRO NRW am 25. Mai 2014 wählen“
25
22.05.2014 RP
Kaiserslautern
NPD/JN Anti-Asyl-Kundgebung in der Nähe eines
Asylbewerberheims
30
23.05.2014 BY Deggendorf Neonazis/
„Der
III. Weg“
„Nein zum Asylerstaufnahmelager in Deggendorf!“ 20
24.05.2014 BY Deggendorf Neonazis/
„Der
III. Weg“
„Nein zum Asylerstaufnahmelager in Deggendorf!“ 50
24.05.2014 RP Trier NPD/JN „Asylheime schließen – nicht Schulen! Volksküche
statt Kunstateliers für Asylbewerber“
20
04.06.2014 BE Berlin
Adlershof
NPD/JN „Nein zum Heim in Adlershof“ 30
08.06.2014 BE Berlin
Marzahn-
Hellersdorf
NPD/JN Spontanversammlung der NPD an der
Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Hellersdorf
30
10.06.2014 SN Bautzen NPD/JN „Asylhotel und Heim, unsere Bürger sagen nein“ 50
26.06.2014 SN Riesa NPD/JN „Heimat schützen – keine Scheinasylanten nach Riesa
und Zeithain“
30
28.06.2014 SN Bautzen NPD/JN „Asylhotel und Heim, unsere Bürger sagen nein“ 70
Datum Land Ort Zuordnung Motto Teiln.
Drucksache 18/2284 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen,
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2014 (bitte
nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts?
6. Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau
unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter
körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen anführen)?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 29. Juli 2014 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
insgesamt 24 politisch motivierten Delikten im zweiten Quartal 2014 vor, bei
denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen
22 Taten auf den Phänomenbereich PMK-rechts.
Hiervon umfasst ist jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, d. h.
bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen,
Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und
Personen mit Flüchtlingsschutz bzw. Angriffe auf genannte Personen innerhalb der
Unterkunft.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Stichtag für die Erfassung der
Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes jeweils der 31. Januar des Folgejahres
ist. Da sich bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Nachmeldungen die bislang
vorliegenden Zahlen noch verändern können, haben die für das laufende
Kalenderjahr angegebenen Zahlen dementsprechend nur einen begrenzten
Aussagewert.
Die Deliktskategorien erstrecken sich über Sachbeschädigungen (8), Verwenden
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (7), Volksverhetzungen
(2), gefährliche Körperverletzung (1), schwere Brandstiftung (1),
Hausfriedensbruch (1), öffentliche Aufforderung zu Straftaten (1), Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von Straftaten (1), üble Nachrede und Verleumdung
gegen Personen des politischen Lebens (1) und gemeinschädliche
Sachbeschädigung (1).
Lfd. Nr. BL Ort Datum Deliktsart PMK-rechts
1 BB Friesack 21.04.2014 StGB-§ 123 X
2 BB Potsdam 13.05.2014 StGB-§ 303 X
3 BB Oranienburg 02.06.2014 StGB-§ 188 X
4 BE Berlin 03.04.2014 StGB-§ 303 X
5 BE Berlin 29.04.2014 StGB-§ 306a X
6 BE Berlin 29.04.2014 StGB-§ 86a X
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/22847. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten
mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen?
Es konnten bei sechs der 22 Fälle insgesamt acht ausschließlich männliche
Tatverdächtige ermittelt werden.
7 BE Berlin 29.04.2014 StGB-§ 303 X
8 BW Külsheim 26.04.2014 StGB-§ 126 X
9 BW Biberach an
der Riß
06.05.2014 StGB-§ 86a Sonstige/
Nicht
zuzuordnen
10 BW Crailsheim 17.06.2014 StGB-§ 86a X
11 BY Traunstein 03.04.2014 StGB-§ 86a X
12 BY Grassau 09.06.2014 StGB-§ 86a X
13 MV Barth 02.06.2014 StGB-§ 303 Sonstige/
Nicht
zuzuordnen
14 NW Duisburg 01.04.2014 StGB-§ 130 X
15 NW Borgentreich 05.04.2014 StGB-§ 86a X
16 NW Menden
(Sauerland)
19.04.2014 StGB-§ 111 X
17 NW Kreuzau 23.04.2014 StGB-§ 303 X
18 NW Much 25.04.2014 StGB-§ 303 X
19 NW Versmold 24.05.2014 StGB-§ 304 X
20 NW Leipzig 18.06.2014 StGB-§ 86a X
21 NW Bad
Berleburg
20.06.2014 StGB-§ 130 X
22 SN Hoyerswerda 19.04.2014 StGB-§ 224 X
23 SN Riesa 25.05.2014 StGB-§ 303 X
24 TH Schmölln 13.04.2014 StGB-§ 303 X
Lfd. Nr. BL Ort Datum Deliktsart PMK-rechts
Drucksache 18/2284 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen
untergliedern) sowie zur Art der Verletzungen machen?
Bei den begangenen Gewaltdelikten im zweiten Quartal 2014 entstand kein
Personenschaden. Bei dem unter Nummer 22 der Tabelle in der Antwort zu den
Fragen 5 und 6 aufgeführten Fall handelt es sich um eine versuchte gefährliche
Körperverletzung, ohne dass hierbei Personen verletzt wurden.
9. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das
Gemeinsame Abwehrzentrum Rechts (GAR) im zweiten Quartal 2014
befasst (bitte konkrete Fälle benennen)?
Insgesamt wurden im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts (GAR) fünf Fälle
eingebracht und erörtert. Hierbei handelt es sich um die unter den Nummern 5,
8, 18, 22 und 24 der Tabelle in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 aufgeführten
Sachverhalte.
10. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das
Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung
beim GBA geführt?
Der Generalbundesanwalt hat im zweiten Quartal 2014 sämtliche im
Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts (GAR) behandelten Fälle von Angriffen auf
Flüchtlingsunterkünfte sowie darüber hinaus einige aufgrund
Presseberichterstattung bekannt gewordene Vorgänge daraufhin überprüft, ob den
Sachverhalten eine die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründende
schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte für die eine
Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt rechtfertigende
besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 GVG vorliegen. Mangels Katalogtat oder mangels besonderer
Staatsschutzqualität der Tat ist es in keinem dieser Fälle bislang zu einer Übernahme
des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt gekommen. In einem Fall ist die
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Übernahme der Strafverfolgung
noch nicht abgeschlossen. Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes an die Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die
Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2014 zu Frage 10 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen (vgl. Bundestagsdrucksache
18/1593).
11. Wie erklärt sich aus Sicht der Bundesregierung die Differenz der von der
Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 18/1593 angeführten Fälle
von politischen Delikten im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften
zu den von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung erhobenen Zahlen
für das erste Halbjahr 2014 (
www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/
anschlaege-uebergriffe-und-hetzveranstaltungen-gegen-
fluechtlingenehmen-zu/), und wird die Bundesregierung einzelne hier aufgeführte
Fälle noch einmal prüfen?
Dem BKA werden im Rahmen des KPMD-PMK jene Straftaten gemeldet, die
seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet wurden.
Der PMK werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der
Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2284● den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der
Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die
Realisierung politischer Entscheidungen richten,
● sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer
Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines
Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der
Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines
Landes zum Ziel haben,
● durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland
gefährden,
● gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung,
Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion,
Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes,
ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres
gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht,
bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder
ein Objekt richtet.
Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80 bis 83, 84 bis 86a, 87 bis 91,
94 bis 100a, 102 bis 104a, 105 bis 108e, 109 bis 109h, 129a, 129b, 234a oder
241a StGB erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall
eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Wesentliche Grundlage dieser Bewertung der zuständigen Landespolizei sind die
Ergebnisse der Ermittlungshandlungen. Die auf Bundestagsdrucksache 18/1593
angeführten Fälle betreffen, gemäß der Fragestellung der Kleinen Anfrage,
politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte. Das umfasst jede Art der
Unterkunft als direktes Angriffsziel, d. h. zum Beispiel bestehende, im Bau
befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte
und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit
Flüchtlingsschutz bzw. Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft.
Hier ist nicht bekannt, auf welcher Bewertungsgrundlage die Zahlen seitens Pro
Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung erhoben werden und ob ggf. auch
Berichtigungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ermittlungsergebnisse und
der strafrechtlichen Relevanz erfolgen.
Beispielsweise wird weiterhin die Brandstiftung mit drei Todesopfern am
5. Februar 2014 in Hamburg als politisch motivierte Tat aufgelistet, obwohl im
Ergebnis ein 13-jähriges Kind als Täter ermittelt werden konnte und die
Motivlage im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung steht.
Zu einem weiteren in der Liste angeführten Fallbeispiel am 1. und 2. Februar
2014 in Gerstungen/Thüringen haben die Ermittlungen auf Grundlage eines
forensischen Gutachtens ergeben, dass die Sachbeschädigung an der Scheibe
durch den Bewohner selbst erfolgt ist sowie weitere Beschädigungen auf eine
Schneeballschlacht der Heimbewohner zurückzuführen sind.
Im Fazit ist festzustellen, dass unterschiedliche Erhebungskriterien
ausschlaggebend für die vermeintliche Differenz sind. Grundlage für die polizeiliche
Statistik sind die oben beschriebenen Kriterien. Die fehlende strafrechtliche Relevanz
oder auch der Ausschluss einer angenommenen politischen Motivation der Tat
in Folge der Ermittlungen ziehen geänderte Bewertungen nach sich, die ggf. von
den Bewertungen seitens Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung
abweichen. Objektive Ermittlungsergebnisse fließen in diese Bewertungen ein und
werden im Interesse einer aussagekräftigen Betrachtung der Thematik
einbezogen.
Drucksache 18/2284 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Erhebungen von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung sind dennoch
Gegenstand der Betrachtung durch die Clearingstelle „Straftaten gegen
Asylunterkünfte“ des BKA. Insofern die Aufstellung strafrechtlich relevante
Ereignisse aufführt, zu denen der Clearingstelle nicht bereits entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, wird im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesländern eine
retrograde Erfassung im Rahmen des KPMD-PMK unter Anwendung der oben
dargestellten Kriterien geprüft.
12. Warum sind insbesondere die folgenden, in der genannten Statistik
aufgeführten Vorfälle
a) Angriff von ca. 15 Neonazis in der Nacht auf den 1. Januar 2014 auf
eine Unterkunft in Borna/Sachsen, der auch einen Polizeieinsatz nach
sich zog,
Die Straftat wurde im Rahmen des KPMD-PMK im Phänomenbereich der
PMK-rechts zum Themenfeld „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ erfasst. Die in
den polizeilichen Bearbeitungssystemen registrierte Tatzeit lautet jedoch
„31. Dezember 2013, 23:45 Uhr“. Somit war das Delikt nicht Gegenstand der
Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/1593), da sich die zu
Grunde liegende Kleine Anfrage auf Delikte im ersten Quartal 2014 bezog.
b) Überfall von acht jungen Männern auf eine Roma-Familie am 4. Januar
2014 in Söhre/Niedersachsen, bei denen es sich nach Angaben eines
Betroffenen um Neonazis gehandelt haben soll,
Die Straftat wurde hinsichtlich einer möglichen politischen Motivation
überprüft. Seitens der sachbearbeitenden Dienststelle in Niedersachsen konnten im
Rahmen der Ermittlungen keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen
einer politischen Motivation erhoben werden, so dass diese im Ergebnis
ausgeschlossen wurde und das Delikt somit nicht im KPMD-PMK erfasst wird.
c) Kundgebung einer mutmaßlich von der NPD beeinflussten
Bürgerinitiative am 25. Januar 2014 in Borna/Sachsen gegen eine Unterkunft, an
der sich ca. 100 Rechtsextremisten beteiligt haben,
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass im kausalen
Zusammenhang mit der Durchführung der Versammlung Straftaten gegen eine
Asylunterkunft verübt wurden.
d) Kundgebung der „Kameradschaft Volkssturm Deutschland“ am 1.
Februar 2014 in Bochum gegen ein Flüchtlingsheim
nicht in der Auflistung der Bundesregierung enthalten?
Dem BKA liegen keine Erkenntnisse vor, dass im kausalen Zusammenhang mit
der Durchführung der Versammlung Straftaten gegen eine Asylunterkunft
verübt wurden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]