Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4345
16. Wahlperiode 19. 02. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Hellmut Königshaus,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4232 –
Deutsche Entwicklungspolitik mit Haiti
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Jahr nach den Präsidentschaftswahlen in Haiti und fast drei Jahre nach
Beginn der UN-Mission MINUSTAH in Haiti ist es Zeit, Bilanz zu ziehen.
Meldungen aus Haiti lassen auf keine Verbesserung der Sicherheitslage
schließen. Ganz im Gegenteil, in vielen Gebieten hat sich trotz Präsenz der UN-
Mission die Lage verschlechtert. Die inneren Konflikte spitzen sich zu und das
Land kommt nicht zur Ruhe.
Als im Jahr 2004 der Einsatz der MINUSTAH in Haiti von den Vereinten
Nationen beschlossen wurde, lag darin eine Chance für ein Land, das zu den
ärmsten und auch korruptesten Ländern der Welt gehört. Die Mehrheit der
Haitianer lebt in großer Armut; die Arbeitslosigkeit liegt bei fast 80 Prozent. Es
gibt Defizite im Bildungs- und Gesundheitswesen, die sich zum einen durch
steigende HIV/Aids-Infiziertenzahlen und auch durch eine unverändert hohe
Analphabetenquote ausdrücken. Das Land befindet sich noch immer im
Krisenzustand. Die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2006 sind ein erster Schritt
in die richtige Richtung gewesen. Ferner hat Haiti noch erheblichen
Nachholbedarf beim Aufbau institutioneller und demokratischer Strukturen. Auch die
Präsenz der UN-Mission MINUSTAH in Haiti wird in der letzten Zeit in vielen
Medienberichten sehr kritisch gesehen. Es ist immer wieder von
unzureichendem Durchgreifen der MINUSTAH bei kriminellen Handlungen oder
tatenlosem Zusehen beim kriminellen Treiben zahlreicher Banden und Gangs zu
hören. In einigen Fällen gab es auch Vorwürfe, dass MINUSTAH-Soldaten in
kriminelle Machenschaften verwickelt sein sollen, auch von rassistischen
Äußerungen gegenüber den Einheimischen wird berichtet.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung das Auftreten der MINUSTAH-Soldaten
gegenüber der haitianischen Bevölkerung und die Wirksamkeit dieser UN-
Mission in Haiti?
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen legt in seinem letzten Bericht zu
MINUSTAH vom 19. Dezember 2006 (S/2006/1003) ausführlich dar, dass die
Mission ihr Mandat erfüllt und empfiehlt deshalb dem Sicherheitsrat der Verein- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 15. Februar 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/4345 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeten Nationen, dieses über den 15. Februar 2007 hinaus um 12 Monate zu
verlängern. Über eine entsprechende Resolution soll am 15. Februar 2007 im
Sicherheitsrat entschieden werden. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen
Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mission ihre Aufgabe in einem schwierigen
Umfeld nach besten Kräften zu erfüllen sucht. Mögliche Einzelfälle, in denen
MINUSTAH-Soldaten sich nicht korrekt verhalten, verweisen nicht auf ein
strukturelles Problem. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass diese
Fälle disziplinarrechtlich geahndet werden.
2. Wie sieht die Bundesregierung die zukünftige personelle Ausgestaltung der
UN-Mission in Haiti?
Sollten mehr zivile UN-Kräfte innerhalb der UN-Mission eingesetzt
werden?
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen empfiehlt in seinem Bericht vor
dem Hintergrund der anhaltend labilen Sicherheitslage die Beibehaltung der
derzeitigen Obergrenzen für militärisches und ziviles Personal. Gemäß Resolution
1702 (2006) liegen diese bei bis zu 7 200 Soldatinnen und Soldaten sowie bis zu
1 951 Polizistinnen und Polizisten. Hinzu kommt weiteres ziviles Personal vor
allem im Hauptquartier. Es ist noch nicht klar, ob der Sicherheitsrat den
Empfehlungen des Generalsekretärs folgen wird. Die Bundesregierung hat
keine Anhaltspunkte dafür, dass die Mischung von zivilen und militärischen
Kräften unausgewogen ist und geändert werden sollte.
3. Welche Kosten fallen pro Jahr für den UN-Einsatz in Haiti an, und was
bedeutet das pro Einsatzkraft im Durchschnitt?
Die Haushalte für die Pflichtbeiträge zu Friedensmissionen (FEM) umfassen
stets den Zeitraum vom 1. Juli des laufenden Jahres bis zum 30. Juni des
kommenden Jahres.
Derzeit läuft das FEM-Haushaltsjahr 2006/2007 (1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007).
Die VN-Stabilisierungs-Mission in Haiti (MINUSTAH) wurde mit der
Resolution 1542 (2004) des Sicherheitsrates (S/RES) im Juni 2004 eingerichtet. Mit
S/RES 1702 (2006) vom 15. August 2006 wurde das Mandat vorerst bis zum
15. Februar 2007 verlängert. Das Mandat erlaubt die Dislozierung von bis zu
7 200 Soldaten und 1 951 Polizisten. Zurzeit umfasst die Mission etwa 8 360
uniformierte Soldaten und Polizisten.
Das Gesamtvolumen der Pflichtbeiträge für MINUSTAH belief bzw. beläuft sich
2004/2005 auf 428,3 Mio. US-Dollar, 2005/2006 auf 526,6 Mio. US-Dollar,
2006/2007 auf 510,0 Mio. US-Dollar.
Grundsätzlich lässt sich das Gesamtbudget einer friedenserhaltenden
Maßnahme in die Bereiche militärisches und ziviles Personal sowie operative Kosten
aufteilen. Durchschnittlich nehmen bei „klassischen“ Blauhelm-Missionen,
dazu gehört MINUSTAH, die Truppenkosten ca. 45 Prozent und die operativen
Kosten ca. 35 Prozent des Gesamtbudgets ein. Die restlichen 20 Prozent
verteilen sich auf die zivilen Mitarbeiter.
Eine Pro-Kopf-Zahl ließe sich zwar ausrechnen, wäre aber wenig
aussagekräftig. In den Gesamtkosten sind erhebliche Anteile (über 50 Prozent) für ziviles
Personal (auch Ortskräfte) und operative Kosten enthalten, die durch eine
Verringerung der Truppenstärke nicht in gleichem Maß zurückgehen würden.
Kostspielig bei einer Mission ist vor allem die Logistik, d. h. die Versorgung der
Mission sowie die Transportkosten (Fahrzeuge, Hubschrauber und Flugzeuge).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/43454. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pressemeldungen über Konflikte
zwischen den UN-Soldaten und der haitianischen Bevölkerung?
Der UN-Generalsekretär beschreibt die Sicherheitslage in seinem Bericht im
Land insgesamt als relativ stabil. In der Hauptstadt sei es aber immer wieder zu
Entführungen gekommen. Außerdem hätten die gewalttätigen Angriffe auf
MINUSTAH-Personal zugenommen. Diese Angriffe werden im derzeitigen
Resolutionsentwurf scharf verurteilt.
Der Generalsekretär berichtet weiter, das Missionspersonal erhalte Schulungen
in Bezug auf sexuellen Missbrauch, um das hohe Niveau an Integrität und
Disziplin auch weiterhin zu gewährleisten. Das sicherlich vorhandene – aber
begrenzte – Konfliktpotenzial zwischen MINUSTAH und der Bevölkerung ist
bedauerlich. Es wird eines der vordringlichsten Ziele von MINUSTAH sein,
dieses zu reduzieren.
5. Wie kontrolliert die Bundesregierung die Missionen der Vereinten Nationen
im Hinblick auf Wirksamkeit und Verhalten der vor Ort eingesetzten
Soldaten, gerade vor dem Hintergrund der in letzter Zeit häufig in den Medien
zu lesenden Auseinandersetzungen zwischen UN-Soldaten und der
einheimischen haitianischen Bevölkerung, da die UN-Missionen auch von
Deutschland mitfinanziert werden?
Die Kontrolle der Mission obliegt dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
sowie dem Departement of Peacekeeping Operations (DPKO). Deutschland
ist zurzeit nicht Mitglied des Sicherheitsrats und auch nicht personell an
MINUSTAH beteiligt.
6. In welcher Höhe hat sich die Bundesregierung an den finanziellen Zusagen
für Haiti in der Vergangenheit bzw. zukünftig beteiligt?
Die EU beteiligt sich mit insgesamt 317 Mio. Euro an der Finanzierung des noch
bis Ende 2007 laufenden Rahmens für die internationale Zusammenarbeit mit
Haiti „Cadre de Coopération Intérimaire – CCI“. Die Bundesregierung
finanziert davon im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) 23,4
Prozent (dies entspricht 74 Mio. Euro). Darüber hinaus hat sich die
Bundesregierung bei der internationalen Geberkonferenz im Juli 2004 bilateral mit 11 Mio.
Euro an den Zusagen zur Finanzierung des CCI beteiligt.
Bei der internationalen Geberkonferenz in Port-au-Prince im Juli 2006 hat die
EU weitere 233 Mio. Euro im Rahmen des 10. EEF (2008 bis 2013) in Aussicht
gestellt und diesen Betrag bei der letzten Geberkonferenz Ende November in
Madrid noch um rund 60 Mio. Euro erhöht. Die Bundesregierung finanziert
davon 20,5 Prozent (dies entspricht 60 Mio. Euro).
7. Strebt die Bundesregierung eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit
mit Haiti in naher Zukunft an, und gibt es zwischen der Bundesregierung
und der haitianischen Regierung einen Dialog bezüglich einer zukünftigen
verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
mit Haiti?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin im multilateralen Rahmen bei EU,
Vereinten Nationen und Weltbank für eine langfristige
Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti ein. Sie wirkt insbesondere in der EU aktiv auf eine intensive
und erweiterte Zusammenarbeit hin. Darüber hinaus wird die bilaterale
Zusammenarbeit in einem angemessenen Rahmen fortentwickelt. Die Planungen
hierfür sind noch nicht abgeschlossen.
Drucksache 16/4345 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Welche Mittel hat die Bundesregierung zur Demokratisierung und für den
Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Haiti eingesetzt, und wie beurteilt sie
diese im Hinblick auf ihre Wirksamkeit?
Die Bundesregierung unterstützt die Demokratisierung und den Aufbau
rechtsstaatlicher Strukturen hauptsächlich über ihren multilateralen Beitrag an EU,
Weltbank und Vereinte Nationen.
Mit bilateralen Mitteln in Höhe von 8 Mio. Euro trägt die Bundesregierung
darüber hinaus zum Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen auf
lokaler Ebene bei. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führt im Auftrag
der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Entwicklungsdienst (DED) das Vorhaben „Armutsbekämpfung und lokale Entwicklung“
durch. Mit der Auszahlung wurde Ende letzten Jahres begonnen. Ziel des
Vorhabens ist es, unter Anwendung von Prinzipien einer rechenschaftspflichtigen
und transparenten lokalen Regierungsführung zur Verbesserung der sozialen
und wirtschaftlichen Lage der armen Bevölkerung beizutragen. Zum jetzigen
Zeitpunkt ist es noch verfrüht, Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahme
zu machen.
Des Weiteren hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2004 bis 2009 Mittel in
Höhe von 330 000 Euro für das Teilprojekt „Haiti“ der Friedrich-Ebert-Stiftung
(FES) bewilligt. Die FES ist bisher nach Kenntnis der Bundesregierung die
einzige aktive politische Stiftung in Haiti. Angesichts der schwierigen
Rahmenbedingungen und des bescheidenen Finanzierungsrahmens beurteilt die
Bundesregierung die von dem FES-Partner Centre Petión Bolivar (CPB) etablierte
Diskussionsplattform „Forum Libre du Jeudi“ als einen wichtigen Anstoß.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte Haitis in
Bezug auf den Aufbau institutioneller und staatlicher Strukturen?
Der Übergangsregierung Haitis ist es mit der mandatsgemäßen Unterstützung
durch MINUSTAH gelungen, im Februar, April sowie Dezember 2006 freie und
faire Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen (letztere erstmals
seit 10 Jahren) erfolgreich durchzuführen. Diese Wahlen bildeten die Grundlage
für die Bildung demokratisch legitimierter staatlicher Strukturen. Präsident
Préval hat sein Amt am 14. Mai 2006 angetreten. Sein Kabinett, dem Mitglieder
der wichtigsten Parteien angehören, kann als Kabinett der nationalen Einheit
betrachtet werden. Das Jahr 2006 war somit für Haiti das Jahr der Rückkehr zur
verfassungsmäßigen Ordnung. Die neue Regierung hat mit der Unterzeichnung
des Plans zur Reform der Nationalen Polizei am 8. August 2006 einen
bedeutenden Schritt in Richtung Reform und Stärkung staatlicher Strukturen getan. Auch
nach der Wahl setzt MINUSTAH ihre Beratungs- und Unterstützungstätigkeit
für die drei Bereiche der staatlichen Strukturen fort. Im Bereich der Exekutive
arbeitet die Mission insbesondere eng mit dem Innenministerium zusammen mit
dem Ziel, die staatliche Autorität (u. a. Sicherheit/Zoll; Trainingsprogramme für
Finanzbeamte) auszuweiten. Hinsichtlich der Stärkung der Legislative hat
MINUSTAH ein parlamentarisches Verbindungsbüro eingerichtet und arbeitet
eng mit den Präsidenten der beiden Kammern zusammen. Insbesondere im
Justiz- und vor allem im Strafrechtsbereich sieht MINUSTAH einen
Schwerpunkt ihrer Arbeit. Mit Hilfe der Mission hat das Ministerium für Recht und
Öffentliche Sicherheit einen umfassenden Reformplan für das Justizsystem und
die Zusammenarbeit mit der Polizei vorgelegt.
Die Bundesregierung beurteilt die erzielten Erfolge beim Aufbau staatlicher
Strukturen als positiv. Die Grundlage für demokratisch legitimierte und
rechtsstaatliche Strukturen ist gelegt. Dennoch bleibt das politische Umfeld in Haiti
weiter fragil. Neben den fortgesetzten Anstrengungen von MINUSTAH sowie
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4345weiterer bilateraler und multilateraler Unterstützung wird es in Zukunft auf
Entscheidungen der politischen Führung in Haiti selbst ankommen, in welche
Richtung sich Staat und Gesellschaft weiter entwickeln. Insbesondere die
Gewährleistung einer befriedigenden Sicherheitslage ist die Voraussetzung für eine
nachhaltig stabile politische und sozio-ökonomische Entwicklung in Haiti.
10. Welche Projekte im Bereich Gesundheit, gerade im Hinblick auf steigende
Anzahl an HIV/Aids-Infizierten in Haiti, werden von der Bundesregierung
unterstützt bzw. sind zukünftig Projekte in diesem Bereich in Planung?
Die Bekämpfung bzw. Prävention von HIV/Aids ist für die Bundesregierung in
der Karibik, darunter insbesondere in Haiti, ein sehr wichtiges Thema. Auch
wenn die Karibik nach wie vor die höchste HIV/Aids-Prävalenzrate weltweit
nach Subsahara-Afrika aufweist, hat sich die Prävalenzrate in Haiti nach
Angaben von UNAIDS immerhin bei 2,2 Prozent stabilisiert (im Vergleich zu 3,1
Prozent im Jahr 2004). Die Bundesregierung finanziert über die KfW ein Programm
zur Prävention von HIV/Aids in der Karibik in Höhe von 6 Mio. Euro. Haiti ist
neben der Dominikanischen Republik, Jamaika und Belize eines der Zielländer.
Das Vorhaben ist Teil der von der Karibischen Gemeinschaft CARICOM
geführten Pan Caribbean Partnership against HIV/Aids (PANCAP). Ende 2006
wurde das Vorhaben um weitere 5 Mio. Euro aufgestockt, so dass jetzt insgesamt
11 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen und Angebote
Venezuelas und Kubas, Haiti mit Fachkräften und verbilligtem Öl zu
unterstützen?
Venezuela und Kuba leisten in beträchtlichem Umfang Entwicklungshilfe in
Haiti.
Kuba engagiert sich in Haiti vor allem im medizinischen Bereich, bildet
haitianische Ärzte aus und entsendet medizinisches Personal in die haitianische
Provinz. Die erfolgreiche Unterstützung beim Aufbau einer medizinischen
Grundversorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten, besteht bereits seit
längerer Zeit.
Die Zusammenarbeit mit Venezuela basiert auf einem Abkommen, das bei dem
Antrittsbesuch des Staatspräsidenten Préval in Caracas noch vor seinem
Amtsantritt abgeschlossen wurde. Das Abkommen sieht drei große Bereiche der
Zusammenarbeit vor:
– Haitis Beitritt zu dem Energieabkommen PETROCARIBE, das Haiti
Vorzugspreise für Erdöl garantiert;
– bis zu 20 Mio. US-Dollar für soziale und humanitäre Projekte,
– bis zu 57 Mio. US-Dollar für die Modernisierung der Flughäfen von Port-au-
Prince und Cap-Haitien.
Damit ist die Zusammenarbeit mit den beiden Ländern für Haiti von großer
Bedeutung.
Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Haiti die politische Agenda der
beiden Länder zu eigen machte.
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