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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kohleförderung im Ausland

Neupositionierung der Bundesregierung betr. Förderung von Kohlekraft im Rahmen der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit: KfW-Finanzierung ausländischer Kohleprojekte, zusätzliches Förderprogramm für erneuerbare Energien in Entwicklungs- und Schwellenländern, Vereinbarkeit mit weltweiten Klimaschutzmaßnahmen und &#8209;zielen, Exportkreditgarantien für Projekte zu Kohle, erneuerbaren Energien, Erdöl- und Erdgasförderung<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/225229.07.2014

Kohleförderung im Ausland

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut dem Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und digitale Infrastruktur Rainer Baake (www.dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801128.pdf) und der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks (Süddeutsche Zeitung vom 12./13. Juli 2014) überprüft die Bundesregierung derzeit ihre Haltung zur Finanzierung von Kohlekraftwerken im Rahmen der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit.

Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und digitale Infrastruktur Uwe Beckmeyer, der im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 auf die Sitzung der Export Credit Group (ECG) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Juni 2014 verwies, die bereits ein entscheidender Termin im Prozess der Positionierung der Bundesregierung in Bezug auf die internationale Finanzierung von Kohlekraftwerken sei. Im Oktober 2014, so der Parlamentarische Staatssekretär, wolle die Bundesregierung die Neupositionierung abgeschlossen haben.

Im Zuge des Petersberger Klimadialoges am 14. und 15. Juli 2014 in Berlin forderte die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks laut „Rheinischer Post“ (www.rp-online.de/wirtschaft/barbara-hendricks-will-kohlekraftwerkenicht-mehr-durch-kfw-foerdern-aid-1.4387854), „dass die staatliche Förderbank KfW den Export von Kohlekraftwerken grundsätzlich nicht mehr fördert“ und schlug eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Erkenntnisse in Bezug auf die internationale Kohlefinanzierung hat die vom Parlamentarischen Staatssekretär Uwe Beckmeyer ins Gespräch gebrachte Sitzung der OECD-ECG im Juni 2014 für die Bundesregierung gebracht?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Thema „Finanzierung von ausländischen Kohleprojekten“ kurzfristig von der Tagesordnung der KfW-Verwaltungsratssitzung am 2. Juli 2014 genommen wurde, wenn ja, worauf wurde dieser Schritt nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, und wie wird die Neupositionierung der Bundesregierung in den KfW-Verwaltungsrat eingebracht?

3

Ist vorgesehen, dass dieses Thema auf der kommenden KfW-Verwaltungsratssitzung aufgegriffen wird?

4

Welche Ebenen in welchen Bundesministerien sind an der Positionierung der Bundesregierung bezüglich der Förderung von Kohlekraft im Ausland beteiligt (bitte in tabellarischer Darstellung)?

5

In welcher Form findet die Meinungsbildung innerhalb der Bundesministerien und wie zwischen den Bundesministerien zum Sachverhalt der internationalen Kohlefinanzierung statt, und welches Ressort übt hierbei die Federführung in welcher Form aus?

6

Welche Gespräche gab es zur Frage der Finanzierung von ausländischen Kohleprojekten in den vergangenen zwei Jahren zwischen der Bundesregierung und Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv sind bzw. werden wollen (bitte jeweils unter Angabe des Datums des Treffens und des Inhalts des Gesprächs)?

7

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Anspruch der KfW Bankengruppe in Nummer 2.1 der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW IPEX-Bank GmbH, welcher den Klimaschutz als eindeutiges Ziel der Förderung definiert, während die KfW Bankengruppe zugleich auch im Kohlebereich fördert?

8

Inwiefern verträgt sich die Kohleförderpolitik der KfW Bankengruppe mit der kürzlich von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Rede anlässlich des diesjährigen Petersberger Klimadialogs gemachten Feststellung, wonach „neue Wind- und Solarkraftwerke bei guten Bedingungen heute kaum noch teurer als neue Kohle-, Gas- oder gar Kernkraftwerke sind“ und dass „Länder heute weltweit günstiger als jemals zuvor ein wettbewerbsfähiges und klimafreundliches Energiesystem aufbauen können“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/07/2014-07-15-merkel-petersburg.html)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Widerspruch bei einer eigenen Neupositionierung gegenüber der Position der KfW Bankengruppe, die noch im März dieses Jahres ein Papier veröffentlichte (www.kfw.de/nachhaltigkeit/PDF/Nachhaltigkeit/KfW-Positionspapier-Kohlekraftwerks-finanzierung-neu-2014-03-10_final.pdf), in dem sie sich deutlich für die Förderung von Kohlekraftwerken aussprach, und welche konkreten Maßnahmen folgert die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln?

10

Wie teilen sich die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/2038 genannten 740 Mio. Euro Kohlefinanzierung der KfW Bankengruppe im Jahr 2013 auf die verschiedenen Bankbereiche Entwicklungsbank, DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, IPEX und Mittelstandsbank sowie Industrie- und Entwicklungsländer auf, in welcher Form (Darlehen, Garantien, Beteiligungen etc.) wurden die Zusagen getätigt (mit der Bitte um zusätzliche tabellarische Darstellung), und wie hoch war der prozentuale Anteil der Energiefinanzierung im Ausland im Jahr 2013?

11

Was sind die Kriterien für die Gewährung von Krediten für Kohleprojekte, und inwieweit werden bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere im Vergleich zu Erneuerbare-Energien-Projekten, die Kosten aufgrund von CO2-Emissionen durch Kohlekraftwerke mit berücksichtigt?

12

Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, ein zusätzliches Förderprogramm der KfW Bankengruppe für die Förderung von erneuerbaren Energien in Entwicklungs- und Schwellenländern zu initiieren, das gerade auch in Fällen greift, in denen mit Mehrkosten für erneuerbare Energien gegenüber konventionellen Energiequellen gerechnet werden muss, und wenn ja, wie soll dieses konkret ausgestaltet sein?

13

An welchen Projekten zum Bau von Kohlekraftwerken oder von Kohleinfrastrukturprojekten (Häfen, Bahnlinien etc.) ist die KfW Bankengruppe gegenwärtig weltweit in Form von Krediten, Bürgschaften oder anderen Finanzierungsinstrumenten beteiligt (bitte einzeln aufschlüsseln nach Beginn/Dauer, Standort sowie Art und Höhe der Finanzierung)?

14

An welchen Projekten, die dem Aufschluss oder Betrieb von Kohleminen (Tage- und Untertagebauen) zur Gewinnung von Stein- oder Braunkohle oder deren Weiterverarbeitung dienen, ist die KfW Bankengruppe gegenwärtig weltweit in Form von Krediten, Bürgschaften oder anderen Finanzierungsinstrumenten beteiligt (bitte nach Projekt, Standort und Art und Höhe der Finanzierung aufschlüsseln)?

15

In welcher Weise fördert oder plant die Bundesregierung im In- und Ausland Forschung und Entwicklung an Kohlekraftwerkstechnologien (inklusive Vergasung kohlenstoffhaltiger Energieträger und CCS – Carbon Capture and Storage), z. B. über COORETEC, direkt oder indirekt (bitte Auflistung aller Projekte der letzten drei Jahre und geplanter Projekte inklusive der Zuwendungsempfänger und der Fördersummen)?

16

Welche in Deutschland ansässigen Unternehmen liefern nach Kenntnis der Bundesregierung Kohlekraftwerkstechnik ins Ausland?

17

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der KfW-Kohlefinanzierung im Hinblick auf das von den Staaten der Welt anerkannte Ziel bei, die Erderwärmung auf höchstens 2 Grad zu begrenzen, wofür gemäß des jüngsten IPPC-Berichts ein Großteil der fossilen Rohstoffe in der Erde verbleiben müsse, und sieht die Bundesregierung durch die Kohleförderung der KfW Bankengruppe negative Auswirkungen auf das Zustandekommen eines neuen weltweiten Klimavertrages im Jahr 2015 in Paris? Wenn nein, warum nicht?

18

Wie verträgt sich die Finanzierung von Kohlekraftwerken im Rahmen der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit mit dem erklärten Ziel der Klimakonferenz der Vereinten Nationen von Kopenhagen im Jahr 2009, wonach ab dem Jahr 2020 von der Staatengemeinschaft weltweit jährlich mindestens 100 Mrd. Dollar für den internationalen Klimaschutz zur Verfügung gestellt werden sollen (Report vom 30. März 2013, FCCC/CP/2009/11/Add.1)?

19

Wie verträgt sich ein Festhalten an der Finanzierung von Kohlekraftwerken durch die KfW Bankengruppe mit der Positionierung der Weltbank, der Europäischen Investitionsbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die erklären, sie würden die Unterstützung für Kohleprojekte drosseln oder ganz einstellen (www.urgewald.org „Internationaler Trend gegen Kohlekraftwerks-Finanzierung")?

20

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Exportkreditgarantien der Bundesregierung (Hermesdeckungen) von Projekten mit Bezug zur Kohleförderung bzw. -verbrennung und von Projekten im Sektor erneuerbare Energien (bitte nach Jahr und Projekten aufgeschlüsselt)?

21

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Exportkredite für endgültig angenommene Projekte im Sektor Erdöl- und Erdgasförderung in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte nach Jahr und Projekten aufgeschlüsselt)?

22

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Exportkreditgarantien für erneuerbare Energien in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte nach Jahr und Projekten aufgeschlüsselt)?

Berlin, den 29. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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