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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzielle Anlagemöglichkeiten beim Stromnetzausbau für Bürgerinnen und Bürger

Maßnahmen der Bundesregierung seit Amtsantritt, von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Anlageformen, Schlussfolgerungen und Konsequenzen, angestrebte Rendite, ähnliche Modelle in anderen Ländern, Gründung einer Netzgesellschaft, Anlegerschutz bei künftigen Projekten<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/225521.07.2014

Finanzielle Anlagemöglichkeiten beim Stromnetzausbau für Bürgerinnen und Bürger

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung von CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an Anlagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen. So heißt es dort u. a. „Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch eine finanziell attraktive Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung […] beitragen“. Völlig offen ist jedoch, ob und welche Schritte neben diesen schönen Worten bereits geschehen sind.

Die rot-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein hat mit ihrem Beteiligungsmodell „Westküstenleitung“ zusammen mit dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH bereits erste Erfahrungen sammeln können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt Ende 2013 unternommen, um Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung zu geben, plant sie konkrete Schritte, um die Attraktivität von Anlagemöglichkeiten zu erhöhen, und wenn ja, welche?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Modellprojekt „Westküstenleitung“ in Schleswig-Holstein?

3

Welche Hemmnisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung für attraktive Beteiligungsmöglichkeiten derzeit noch, und wie will sie diese abbauen?

4

Welche konkreten Finanzierungsinstrumente als Anlageform haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesregierung – neben dem Pilotprojekt „Westküstenleitung“ in Schleswig-Holstein – mittlerweile vorgeschlagen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorschlägen im Einzelnen?

5

Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass eine Rendite von bis zu 5 Prozent für die Anleger angestrebt wird (siehe Eckpunktepapier der ehemaligen Bundesminister Dr. Philipp Rösler und Peter Altmaier vom 5. Juli 2013), und wie begründet sie dies?

6

Sind der Bundesregierung ähnliche Modelle einer Bürgerdividende in anderen Ländern bekannt, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus deren Ausgestaltung?

7

Welche Position zur Gründung einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse der CSU-Landesgruppe (siehe Beschluss der CSU-Neujahrsklausur in Wildbad Kreuth im Januar 2013) sowie dem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Bundestagsdrucksache 17/13277), und wie sieht diesbezüglich der weitere Zeitplan aus?

8

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei künftigen Beteiligungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger einen wirksamen verbraucherrechtlichen Schutz für die Anleger sicherzustellen?

Berlin, den 21. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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