Beteiligung von zivilem Personal in Auslandseinsätzen der Bundeswehr
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Doris Wagner, Katja Keul, Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Der Deutsche Bundestag muss im Rahmen des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) zustimmen, wenn die Bundesregierung Soldatinnen und Soldaten in einen Auslandseinsatz entsenden möchte und diese in eine bewaffnete Unternehmung einbezogen sein sollen oder zu erwarten ist, dass sie in eine bewaffnete Unternehmung einbezogen werden können.
In ihren Auslandseinsätzen greift die Bundeswehr mittlerweile auf einen wachsenden Anteil an zivilem Personal (unter zivilem Personal ist im Folgenden jenes nichtmilitärische Personal zu verstehen, auf welches die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze zurückgreift, um die Erfüllung ihres Auftrages durchzuführen) zurück, um beispielsweise Verwaltungsaufgaben und Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. Dabei wird u. a. im jeweiligen Einsatzland Personal deutscher Rüstungsunternehmen abgestellt, welches – meist auf den Liegenschaften der Bundeswehr im Einsatzgebiet – Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Waffensystemen vornimmt. So ist nach Information der Fragesteller die Reparatur von Waffensystemen, wie der Panzerhaubitze 2000 oder dem Unterstützungshubschrauber Tiger, durch Personal der Bundeswehr aufgrund der fehlenden Ausbildung und Ausstattung bei vielen Schäden nicht mehr möglich und der Rückgriff auf zivile spezialisierte Ingenieurinnen und Ingenieuren notwendig. Zur Reduktion von Wartungszeiten werden defekte Waffensysteme oder Bauteile immer häufiger nicht mehr ins Heimatland zurückgesandt und dort repariert; stattdessen wird das dafür nötige Zivilpersonal in das Einsatzgebiet verlegt.
Darüber hinaus greift die Bundeswehr aber auch auf ziviles Personal zurück, um beispielsweise den Einsatz von Waffensystemen direkt zu unterstützen. So wird nach Information der Fragesteller ziviles Personal in Afghanistan eingesetzt, um die unbewaffnete Aufklärungsdrohne Heron 1 zu starten und zu landen. Soldatinnen und Soldaten übernehmen die Steuerung der Drohne, nachdem diese sich in der Luft befindet. Damit sind Zivilistinnen und Zivilisten direkt am Einsatzgeschehen beteiligt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viel ziviles Personal wird aktuell in den Einsatzgebieten der Bundeswehr mit welchen Aufgaben eingesetzt – sowohl im Rahmen von Mandaten, die durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurden als auch bei nicht vom Deutschen Bundestag mandatierten Missionen der Bundesregierung (bitte nach Einsatzgebiet, Auftraggeber bzw. entsendende Institution, Tätigkeit/Auftrag, personellem Umfang aufschlüsseln)?
Wie viel des eingesetzten zivilen Personals ist am jeweiligen Standort der Bundeswehr im Ausland stationiert, und wie viele Personen pendeln zwischen ihrem Unterbringungsort im Einsatzland und dem jeweiligen Lager der Bundeswehr (bitte nach Einsatzgebiet, Standort/Bundeswehrlager, Gesamtumfang aufschlüsseln)?
Wie und durch wen, wird der Schutz des eingesetzten Zivilpersonals in den Einsatzgebieten gewährleistet, insbesondere jener Personen, die sich in den Bundeswehrlagern aufhalten?
Inwiefern findet für das zivile Personal eine Einsatzvorbereitung durch die Bundeswehr statt, bei der u. a. auf die Gefahren innerhalb des jeweiligen Einsatzes hingewiesen wird (bitte detailliert die Maßnahmen auflisten)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung, durch den Einsatz von zivilem Personal u. a. zur Führung von unbemannten Systemen und zur Wartung von Waffensystemen der Bundeswehr im Einsatzgebiet die Trennung zwischen ziviler und militärischer Sphäre immer noch eindeutig und trennscharf zu bestimmen, und hält die Bundesregierung eine Vermischung bzw. Verschränkung der militärischen und zivilen Sphären für problematisch?
a) Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei eingesetztem Zivilpersonal um Kombattantinnen und Kombattanten bzw. – im Rahmen eines bewaffneten Konflikts – um legitime militärische Ziele, und inwiefern werden die Personen diesbezüglich im Vorfeld ihrer Berufung und Entsendung durch die Bundeswehr aufgeklärt?
Welchen Haftungsregelungen unterliegen die eingesetzten Zivilpersonen im Falle einer militärischen Konfrontation, bei der sie zu Schaden kommen?
Inwiefern haben eingesetzte Zivilpersonen im Sinne der oben aufgezeigten Problematik Anrecht auf Leistungen entlang des Einsatzversorgungsverbesserungsgesetzes sowie auf psychologische Betreuung, Entschädigungszahlungen oder sonstige einsatzbegleitende sowie einsatzvor- und nachbereitende Dienstleistungen und Angebote?
Wenn nein, warum nicht?