[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2426
18. Wahlperiode 29.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Stephan
Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2296 –
Klimaschutz im Verkehrssektor
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Energiewende geht es um mehr als nur den Umstieg auf erneuerbar
generierten Strom. Die Bundesrepublik Deutschland benötigt neue Systeme zur
Wärmeerzeugung und für den erdölabhängigen Verkehr. Gerade der
Verkehrssektor ist ein großes Sorgenkind der deutschen Klimapolitik. Nirgends sonst ist
so unklar, wie und mit welchen Maßnahmen der Umstieg auf eine nachhaltige
Mobilität umgesetzt werden soll. Die Fülle von Ansätzen hat bis heute nicht zu
signifikanten Emissionsreduktionen geführt. Auch gibt es keine für den
Verkehrssektor spezifischen Emissionsreduktionsziele, lediglich
Energieeffizienzziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Überwiegend leiten sie sich nur
indirekt aus dem allgemeinen Klimaziel der Bundesregierung von minus 40
Prozent bis zum Jahr 2020 und den rechtlich verbindlichen Minderungszielen auf
EU-Ebene (im Rahmen des Emissionshandelssystems) ab.
Der Verkehrssektor trug im Jahr 1990 zu rund 13 Prozent der
Treibhausgasemissionen in Deutschland bei. Im Jahr 2011 lag dieser Wert bei rund 17
Prozent. Laut der Verkehrsverflechtungsprognose vom 11. Juni 2014 wird sich
auch die Verkehrsleistung des Luftverkehrs in Deutschland bis zum Jahr 2030
im Vergleich zum Jahr 2010 um 64,8 Prozent steigern. Das zeigt deutlich, dass
trotz einer geringen Minderung der absoluten Emissionen auf rund 155
Millionen Tonnen (
www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/
klimaschutzenergiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen) der Verkehrssektor
zunehmend unter Zugzwang kommt. Dies wird dadurch intensiviert, dass die
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara
Hendricks, nach Informationen der Fragesteller eine weitere Reduktion bis zum
Jahr 2020 auf rund 140 Millionen Tonnen vorgeschlagen hat. Angesichts der
politischen Ziele ist aber dennoch unklar, ob nachhaltig produzierte Treibstoffe,
ein Umstieg auf alternative Antriebe wie Elektro und Wasserstoff oder eine
Veränderung des sogenannten Modal Split den größten Beitrag zur Reduzierung
der Treibhausgasemissionen erbringen werden. So hat beispielsweise der Anteil
des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung von 1999 bis 2012 von
16,5 auf 18,2 Prozent zugelegt (Zeitschrift Nachhaltige Entwicklung in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 26. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2426 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeutschland, Indikatorenbericht, Statistisches Bundesamt 2014, S. 38). Das
scheint angesichts des Ziels von 25 Prozent für das Jahr 2015 wenig; in
Anbetracht des enormen Zuwachses der Güterbeförderungsleistung um 29,9 Prozent
im selben Zeitraum ist das aber beachtlich und untermauert die große
Herausforderung. Der Anteil der Binnenschifffahrt ist tendenziell rückläufig. Solange
aber die traditionellen Dieselmotoren nicht durch neue Systeme abgelöst
werden, kann durch eine Steigerung des Anteils der Binnenschifffahrt keine
Besserung beim Klimaschutz erreicht werden.
Es gibt viele Möglichkeiten für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Doch das
Umweltbundesamt ging im Jahr 2010 von einer Zunahme der Emissionen um
fast 10 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2005 aus (www.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3773.pdf).
Diese Prognose wird auch dadurch gestützt, dass bisherige
Infrastrukturausgaben keine Abkehr vom Status Quo erhoffen lassen. So expandierte das
Straßennetz in Deutschland seit dem Jahr 1991, während es zu einer Abnahme der
Schienentrassen um 6 Prozent kam. Seit den 80er-Jahren verdoppelte sich die
Länge aller Einkaufs- und Berufswege in Deutschland (INFAS, DIW, 2004).
Zugleich wurde die Biokraftstoffquote auf 6,25 Prozent (energetisch)
festgesetzt, weil es u. a. zu Nutzungskonflikten kommt.
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Treibhausgasemissionen einzelner Verkehrsmittel (Bahn, Fern- und Reisebus, Lkw, Pkw,
Binnenschiff, Flugzeug sowie öffentlicher Personennahverkehr – ÖPNV), und
wie haben sich diese in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils
in Millionen Tonnen – Mt – pro Jahr angeben)?
Die Angaben für die erfragten Verkehrsträger sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt. Die Daten basieren ebenso wie das nationale Emissionsinventar auf
Kraftstoffabsätzen. Die Vorkettenemissionen und Biokraftstoffe sind nicht
einbezogen. Die Emissionen aus dem strombetriebenen Schienenverkehr sind
dementsprechend nicht abgebildet, beim Flugverkehr sind nur die Inlandsflüge
enthalten.
Treibhausgasemissionen im Personenverkehr in Mt bis 2000
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Pkw 109,24 110,36 111,88 113,89 108,90 110,57 110,61 109,91 110,11 111,571 107,11
Reisebus 2,051 1,92 2,141 2,381 2,291 2,35 2,331 2,311 2,37 2,411 2,471
Flugverkehr 2,07
1 1,90 1,801 1,691 1,691 1,72 1,781 1,941 1,95 2,011 2,131
Bahn
(Fernverkehr)
0,481 0,38 0,461 0,451 0,331 0,30 0,231 0,201 0,24 0,161 0,141
ÖPNV 3,451 3,15 3,301 3,371 3,621 3,65 3,601 3,481 3,48 3,461 3,431
davon:
Linienbus 2,58
1 2,16 2,301 2,271 2,231 2,30 2,301 2,281 2,31 2,321 2,201
Schienennahverkehr
(inkl. S-
Bahn)
0,861 0,99 1,011 1,091 1,381 1,35 1,311 1,211 1,17 1,131 1,221
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2426Treibhausgasemissionen im Güterverkehr in Mt bis 2000
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Schwere
Nutzfahrzeuge
(> 3,5 t
zulGG)
29,99 32,90 36,57 38,22 39,33 41,13 40,71 41,92 44,61 48,10 48,72
Schienengüterverkehr
1,51 1,16 1,03 0,98 0,65 0,65 0,65 0,65 0,55 0,56 0,52
Binnenschifffahrt
2,05 2,07 2,21 2,26 2,21 1,74 1,60 1,27 1,16 0,95 0,88
Flugverkehr 0,20 0,19 0,19 0,18 0,17 0,18 0,19 0,18 0,16 0,17 0,17
SUMME 151,0 154,0 159,6 163,4 159,2 162,3 161,8 162,0 164,6 169,4 165,6
1 geringfügige Summenabweichung wegen Rundung
Treibhausgasemissionen im Personenverkehr in Mt 2001 bis 2012
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Pkw 107,14 106,94 103,24 104,89 99,58 95,722 94,60 93,84 94,29 92,17 93,822 90,28
Reisebus 2,30 2,10 1,94 1,83 1,76 1,73 1,582 1,58 1,67 1,76 1,702 1,83
Flugverkehr 2,01 1,94 1,94 1,93 2,05 2,17 2,17
2 2,16 2,03 1,92 1,742 1,85
Bahn
(Fernverkehr)
0,11 0,08 0,07 0,07 0,05 0,06 0,052 0,05 0,05 0,04 0,042 0,04
ÖPNV 3,05 2,95 2,78 2,66 2,49 2,432 2,302 2,32 2,36 2,32 2,212 2,29
davon:
Linienbus 2,03 1,96 1,81 1,76 1,68 1,68 1,56
2 1,58 1,68 1,65 1,542 1,65
Schienennahverkehr
(inkl.
S-Bahn)
1,02 0,99 0,97 0,90 0,81 0,74 0,742 0,74 0,68 0,67 0,682 0,64
Drucksache 18/2426 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Wie werden sich nach Ansicht der Bundesregierung die
Treibhausgasemissionen der einzelnen Verkehrsträger in den kommenden Jahren mit Bezug
auf die Verkehrsprognose des Bundesministers für Verkehr und digitale
Infrastruktur Alexander Dobrindt entwickeln (bitte ebenfalls in Mt pro Jahr
angeben), und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für die Klimaziele?
Nach den Ergebnissen der aktuellen Verkehrsprognose 2030 werden sich die
CO2-Emissionen des Verkehrs bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um
rund 26 Prozent verringern. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Entkopplung
zwischen weiter steigenden Verkehrsleistungen und deutlich sinkenden
Emissionen zu begrüßen.
Treibhausgasemissionen im Güterverkehr in Mt 2001 bis 2012
Verkehrssektor 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Schwere
Nutzfahrzeuge
(> 3,5 t
zulGG)
45,42 43,92 42,00 40,30 37,67 38,90 37,63 38,17 37,16 40,36 40,86 42,55
Schienengüterverkehr
0,62 0,56 0,56 0,54 0,47 0,47 0,45 0,42 0,33 0,37 0,37 0,37
Binnenschifffahrt 0,85 0,74 0,77 0,86 0,95 0,83 0,83 0,75 0,82 0,83 0,89 0,97
Flugverkehr 0,16 0,14 0,12 0,10 0,09 0,09 0,09 0,09 0,07 0,06 0,06 0,07
SUMME 161,6 159,4 153,4 153,2 145,1 142,4 140,0 139,4 138,8 139,8 141,7 140,3
2 geringfügige Summenabweichung wegen Rundung
Quelle: UBA (Modell TREMOD 5.41)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/24263. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
CO2-Emissionen aller zugelassenen Pkw in Deutschland (bitte nach Jahren
2003 bis 2013 aufschlüsseln), und führt die Bundesregierung die bereits
erreichten Reduktionen auf die CO2-Grenzwerte für die Jahre 2015 und 2020
zurück?
Belastbare Zahlen über die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller in
Deutschland zugelassenen Pkw sind nicht verfügbar.
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
CO2-Emissionen aller in Deutschland verkehrenden Lkw (bitte nach Jahren
2003 bis 2013 aufschlüsseln), und führt die Bundesregierung die bereits
erreichten Reduktionen auf die Schadstoffklassen der Lkw-Maut zurück?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse hierzu vor. Die
CO2-Emissionen von Lkw werden derzeit, wenn man von einigen Ausnahmen
im Bereich der leichten Lkw absieht, nicht gemessen. Im Rahmen der gültigen
Typprüfungsvorschriften werden nur die CO2-Emissionen von in Lkw
verwendeten Motoren ermittelt. Die Kommission hat eine Änderung der
Typprüfungsvorschriften angekündigt, damit zukünftig Daten über die CO2-Emissionen von
schweren Lkw ermittelt werden können. Eine durch die Lkw-Maut ggf.
hervorgerufene Verminderung der CO2-Emissionen von Lkw lässt sich nicht
bestimmen.
5. Wie viel Treibhausgase (bitte relativ und absolut) müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung zusätzlich bis zum Jahr 2020 eingespart werden, um das
politisch gesetzte Ziel einer Reduktion von 40 Prozent gegenüber dem Jahr
1990 zu erreichen, und in welchem Umfang wird der Verkehrssektor mit
zusätzlichen Minderungen zur Zielerreichung beitragen müssen?
Die Lücke zur Zielerreichung 2020 (minus 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990)
beträgt gemäß aktuellen Projektionen der Bundesregierung (Projektionsbericht
2013) mit Rechtsstand 2012 ca. 7 Prozent, das heißt im Business-as-Usual-
Szenario wird die Minderung der jährlichen Treibhausgasemissionen gegenüber
dem Jahr 1990 im Jahr 2020 ca. 33 Prozent betragen. Eine Lücke von 7 Prozent
entspricht rund 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zusätzlich
einzusparen sind. Dem 33-Prozent-Szenario liegen folgende Annahmen zugrunde:
Bis zum Jahr 2020 wird ein CO2-Preis von 14 Euro/t CO2 im EU-
Emissionshandelssystem erwartet, zwischen den Jahren 2011 und 2020 wird ein
durchschnittliches Wirtschaftswachstum von jährlich 1,4 Prozent unterstellt, bis zum Jahr
2020 wird von einem Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
auf 228 TWh (Tera Wattstunde) ausgegangen, und für den konventionellen
Kraftwerkspark wird unterstellt, dass Kraftwerke in der Regel nach einer
Lebensdauer von 45 Jahren den Betrieb einstellen. In Abhängigkeit der zugrunde
liegenden Annahmen können die Szenarien zur Lückenberechnung auch
entsprechend anders ausfallen.
Der Verkehrssektor hat aktuell einen Anteil von ca. 16 Prozent an den
Treibhausgasemissionen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit entsprechend dem
Koalitionsvertrag das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. In diesem Rahmen
wird über die Beiträge der Sektoren zur Minderung der Emissionen entschieden
werden. Insgesamt wird die Bundesregierung bei den Arbeiten an dem vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) initiierten „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ ggf. geänderte
Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Drucksache 18/2426 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Lässt sich das Ziel der Bundesregierung aus dem Energiekonzept 2010
(bis zum Jahr 2050 bundesweit 80 Prozent weniger Treibhausgase
ausstoßen und den Energieverbrauch um die Hälfte senken) noch erreichen,
und wenn ja, wie lässt es sich auf den Verkehrssektor übertragen?
Die Bundesregierung hält daran fest, dem Klimaschutz einen zentralen
Stellenwert zuzumessen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht
vor, die weiteren Reduktionsschritte bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im
Jahr 2050 festzuschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen
zu unterlegen (Klimaschutzplan). Dabei werden alle Sektoren, auch der
Verkehrssektor, betrachtet.
Der sektorale Ansatz ermöglicht hier eine genauere Betrachtung und
zielgerechtere Maßnahmen.
7. Hat die Bundesregierung die Absicht, für den Verkehrssektor klare
Reduktionsziele mit Instrumenten, Zeitplänen und Monitoring festzulegen, und
wenn nein, wie kann anderenfalls sichergestellt werden, dass die geplante
Emissionsreduktion zu schaffen ist?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Im Übrigen werden Maßnahmen
der Bundesregierung zum Klimaschutz hinsichtlich der Treibhausgas-Wirkung
laufend überprüft.
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die in der Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/13746,
Frage 7) abgeschätzten Minderungspotenziale bis zum Jahr 2020 so noch
zu schaffen sind, bzw. hat sie aktuellere Potenzialabschätzungen und
Prognosen?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Reduktion der
Treibhausgase im Verkehr durch die Umsetzung der Mobilitäts- und
Kraftstoffstrategie?
Die im Juni 2013 verabschiedete Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) der
Bundesregierung gibt einen Überblick über Technologien und Energie- und
Kraftstoffoptionen für die unterschiedlichen Verkehrsträger. Es wurden
Handlungsfelder für den Verkehrssektor aufgezeigt, um bis zum Jahr 2050 die Ziele
des Energiekonzeptes und der Energiewende in Deutschland zu erfüllen. Das
Energiekonzept der Bundesregierung sieht eine Senkung des
Endenergieverbrauchs im Verkehr bis zum Jahr 2050 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 2005
vor, womit auch eine deutliche Absenkung der Treibhausgasemissionen im
Verkehr verbunden wäre. Im weiteren Schritt kommt es darauf an, die
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zu priorisieren und umzusetzen. Eine Aussage
zur tatsächlichen Treibhausgasreduktion durch Umsetzung der MKS ist daher
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
10. Wie und mit welchen Zielen plant die Bundesregierung an der Mobilitäts-
und Kraftstoffstrategie weiterzuarbeiten?
Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie soll zu einer umfassenden Energie- und
Klimaschutzstrategie des Verkehrssektors ausgebaut werden, die sukzessive
darlegt, wie die Energiewende im Verkehrssektor ausgestaltet werden kann und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2426soll. Sie soll mit anderen Aktivitäten der Bundesregierung wie der „Power-to-
Gas“-Initiative und der Umsetzung der CPT-RL (Clean Power for
Transportrichtlinie) verbunden werden.
11. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Reduktion der
Treibhausgase im Verkehr durch die Umstellung auf eine Kfz-Steuer mit
teilweisem CO2-Bezug, und schließt die Bundesregierung es aus, die Kfz-
Steuer zugunsten CO2-ärmerer Fahrzeuge weiter zu entwickeln?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren quantitativen Schätzungen über
die Treibhausgasemissionsminderungen durch die vorgenommene Umstellung
auf eine Kfz-Steuer mit teilweisem CO2-Bezug vor. Eine Fortentwicklung der
vorrangig nach CO2-Emissionen bemessenen Kraftfahrzeugsteuer ist im
Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode nicht vorgesehen.
12. Welche Verschiebung im Modal Split wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung besonders wirksam und effizient, um möglichst viele
Treibhausgasemissionen einzusparen?
13. Ist die Änderung des Modal Split in Deutschland (bezogen auf Güter
– Schiene, Wasserstraße – und Personen – Bahn, Busse, Taxen,
Mitfahrgelegenheiten, Carsharing, Fahrrad, Fußgänger), erklärtes Ziel der
Bundesregierung, und wenn ja, in welchem Zeitraum soll was für eine
Verschiebung stattfinden?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine reibungslose Beförderung
von Personen und Gütern als eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und
Beschäftigung unter Einhaltung ihrer Umwelt- und Klimaschutzziele zu
ermöglichen. Für die künftige Verkehrsbewältigung müssen die einzelnen
Verkehrsträger ihre jeweiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen. Die entsprechende
Infrastruktur muss unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen
weiterentwickelt werden. Ziel ist eine nachhaltige Mobilität und eine nutzerfreundliche
Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel. Daher fördert die
Bundesregierung z. B. den so genannten Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr,
Carsharing) und die Intermodalität der Verkehrsmittel oder den Kombinierten
Verkehr. Dies sind auch geeignete Maßnahmen, um mehr Verkehr auf Schiene und
Wasserstraße zu verlagern. Nach den Ergebnissen der Verkehrsprognose 2030
kann der Eisenbahnverkehr seinen Modal-Split-Anteil sowohl im Güterverkehr
als auch im Personenverkehr spürbar erhöhen. Bezüglich des Zeithorizonts wird
auf die Nachhaltigkeitsziele in der Antwort zu Frage 14 verwiesen.
14. Welche Veränderung beim CO2-Ausstoß im Modal Split gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren, und mit
welchen Instrumenten möchte die Bundesregierung welche weiteren
Verschiebungen anregen?
Personenverkehr 2002 2012
Mt Prozent Mt Prozent
Pkw 135,95 84 121,50 79
Reisebus 2,02 1 1,82 1
Drucksache 18/2426 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEine Verlagerung von Personen- und Gütertransporten auf jeweils
emissionsärmere Verkehrsträger wird angestrebt. Die Bundesregierung fördert den
Umweltverbund u. a. durch den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie durch
Maßnahmen und Projekte durch das BMUB im Rahmen der nationalen
Klimaschutzinitiative. Die Klimaschutzinitiative beinhaltet u. a. kommunale Maßnahmen
zur Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, mit dem Ziel
Fußverkehr, Radverkehr, Car-Sharing und ÖPNV zu vernetzen. Im
Straßenverkehrsrecht soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass Kommunen
Parkplätze rechtssicher für Carsharing-Autos und Elektroautos ausweisen
können. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antworten zu den Fragen 33, 34
und 36 verwiesen.
Auch im Güterverkehr gilt es, die Verkehrsträger besser zu verzahnen und
insbesondere mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu
verlagern. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sieht mit
den Mobilitäts-Indikatoren 11c und 11d eine Steigerung des
Schienenverkehrsanteil an der Güterbeförderungsleistung auf 25 Prozent bis zum Jahr 2015 sowie
des Binnenschifffahrtsanteils auf 14 Prozent bis zum Jahr 2015 gegenüber dem
Jahr 1999 vor. Es ist geplant, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Engpässe
im Schienengüterverkehr zu beseitigen und einen Maßnahmenplan für den
Erhalt der Bundeswasserstraßen auf der Grundlage des neuen
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zu erarbeiten.
15. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die aktuelle Verbrauchskennzeichnung für Pkw
eingespart, und wie bewertet die Bundesregierung das weitere
Einsparungspotenzial bis zum Jahr 2020?
Flugverkehr 15,96 10 22,01 15
Bahn (Fernverkehr) 1,56 1 1,48 1
ÖPNV 6,84 4 6,26 4
Insgesamt 162,33 100 153,08 100
Quelle: TREMOD 5.41
Güterverkehr 2002 2012
Mt Prozent Mt Prozent
Schwere
Nutzfahrzeuge (> 3,5 t zulGG)
42,16 82 42,44 77
Schienengüterverkehr 2,34 5 2,56 5
Binnenschifffahrt 2,33 4 1,94 4
Flugverkehr 4,90 9 7,98 14
Insgesamt 51,73 100 54,92 100
Quelle: TREMOD 5.41
Personenverkehr 2002 2012
Mt Prozent Mt Prozent
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2426Der Bundesregierung liegen keine belastbaren quantitativen Schätzungen über
die Treibhausgasemissionsverminderungen durch
Verbrauchskennzeichnungssysteme für Pkw vor.
16. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine weiter verpflichtende Regelung zur
Beschaffung noch umweltfreundlicherer Fahrzeuge durch die öffentliche Hand
eingespart werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um dieses
Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Der Bundesregierung sind keine Berechnungen zum Potenzial der
Verminderung der Treibhausgasemissionen durch weiter verpflichtende Regelung zur
Beschaffung noch umweltfreundlicherer Fahrzeuge durch die öffentliche Hand
bekannt.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass 10 Prozent der insgesamt
im Geschäftsbereich der Bundesressorts neu angeschafften oder neu
angemieteten Fahrzeuge einen Emissionswert von weniger als 50 Gramm CO2 als Zielwert
einhalten.
Im Rahmen der Allianz für nachhaltige Beschaffung arbeitet die
Bundesregierung mit Bund, Ländern und Kommunen daran, die Hürden für eine
Beschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen durch die öffentliche Hand zu
verringern.
17. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine Erweiterung der Lkw-Maut (Stichwort
ökologische Lenkungswirkung) eingespart werden, und was unternimmt die
Bundesregierung, um dieses Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Das Einsparpotenzial dieser und weiterer Maßnahmen, wie der Einbeziehung
externer Kosten, ist beispielsweise von Faktoren wie Höhe der Mautsätze,
Weiterentwicklung der Eurovignettenrichtlinie oder der wirtschaftlichen
Entwicklung in Europa abhängig.
Im Rahmen der Arbeiten am Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (siehe
Antwort zu Frage 5) werden die von Ressorts, Ländern, Kommunen und Verbänden
in allen Sektoren vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre
Treibhausgas-Wirkung quantifiziert. Entsprechend wird eine neue Potenzialabschätzung
auch für die Erweiterung der Lkw-Maut vorliegen.
18. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine Reform der Dienstwagenbesteuerung
eingespart werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um dieses
Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
19. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen könnten nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die angekündigte Pkw-Maut eingespart werden,
und werden diese Effekte im Klimaschutz-Sofortprogramm angerechnet?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einführung der Infrastrukturabgabe hat ein gewisses Potenzial zur
Reduktion der Treibhausgasemissionen, dessen Höhe von der Bundesregierung derzeit
jedoch nicht beziffert werden kann.
Drucksache 18/2426 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Welches Emissionsreduktionspotenzial ergäbe sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aus einer Internalisierung der Lärm-,
Luftverschmutzungs- und Staukosten des Lkw-Verkehrs?
Das Emissionsreduktionspotenzial aus einer vollständigen Anlastung der
externen Luftschadstoff- und Lärmkosten sind noch nicht abschließend bestimmt. Es
wird in diesem Sachzusammenhang auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Für
eine vollständige Anlastung der externen Luftschadstoff- und Lärmkosten sowie
einer Anlastung der Staukosten fehlt es an einer EU-rechtlichen Grundlage.
21. Hat die Bundesregierung Berechnungen erstellt, wie viele Tonnen
Treibhausgasemissionen durch CO2-Grenzwerte für Lkw eingespart werden
können, und was unternimmt die Bundesregierung, um die EU dazu zu
bringen, dieses Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Die Bundesregierung hat keine belastbaren quantitativen Schätzungen über
mögliche Treibhausgasverminderungen durch EU-weit anzuwendende
Emissionsgrenzwerte für Lkw. Wie in der Antwort zu Frage 4 erwähnt, sollen die
CO2-Emissionen einiger Klassen neuer Lkw erst zukünftig im Rahmen der
Typgenehmigung gemessen werden. In einer Mitteilung der Kommission an den Rat
und das Europäische Parlament über die Strategie zur Minderung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen (KOM(2014) 285 endg.) erklärt die
Kommission, dass sie auf der Basis dieser Messungen Optionen zu prüfen gedenkt,
wie die CO2-Emissionen von Lkw vermindert werden können. Eine Option, die
die Kommission zu prüfen gedenkt, sind Emissionsgrenzwerte für bestimmte
Klassen von Lkw.
22. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine Einführung eines generellen Tempolimits
von 120 Stundenkilometer (km/h) eingespart werden, und was unternimmt
die Bundesregierung, um dieses Potenzial bis zum Jahr 2020
auszuschöpfen?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein generelles Tempolimit von
120 km/h einzuführen.
23. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die aktuelle Energieeffizienzbezeichnung von
Reifen eingespart werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um
dieses Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren quantitativen Schätzungen über
Treibhausgasemissionsverminderungen durch Anwendung der Verordnung
Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die
Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter in Deutschland vor.
24. Wie viele Hybrid-, Elektro- und Brennstoffbusse sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher in Deutschland im Einsatz (bitte mit Angabe, wie
viele davon mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden), und welche Ziele
für die weitere Verbreitung gibt es?
Zum Stand 1. Januar 2014 waren in Deutschland 244 Hybridbusse, 99
Elektrobusse und 16 Brennstoffzellenbusse zugelassen. Davon wurden mit
Bundesmitteln 152 Dieselhybridbusse (75 Solo- und 77 Gelenkbusse), 25 Elektrobusse und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2426acht Brennstoffzellenbusse gefördert; über die Anzahl der durch die
Bundesländer geförderten Fahrzeuge liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland
zu haben. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
25. Wie viele Elektrofahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China und den USA
zugelassen (bitte nach Plug-In Hybrid, Batteriefahrzeug, Range-Extender,
Wasserstoff etc. aufschlüsseln), und worin sieht die Bundesregierung die
Gründe für die unterschiedlichen Werte?
In Deutschland waren zum Stand 1. Januar 2014 insgesamt 21 324 rein
batterieelektrische Fahrzeuge, 161 Brennstoffzellenfahrzeuge und 1 374 Plug-In-Hybrid-
Fahrzeuge zugelassen (alle Fahrzeugklassen). Fahrzeuge mit Range-Extender
werden nicht gesondert erfasst, sie sind bei den Plug-In-Hybriden miterfasst.
Zu den Zulassungszahlen in anderen Staaten liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
26. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Einführung von einer Million
Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 eingespart werden, und ist diese Reduktion bereits
in den bisherigen Prognosen der Emissionsreduktion bis zum Jahr 2020
von rund minus 33 Prozent enthalten?
Eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen erbringen gemäß
Projektionsbericht 2013 der Bundesregierung im Jahr 2020 eine
Treibhausgasminderung von 700 000 t CO2e. Die genannte Emissionsprognose von minus 33
Prozent bezieht diese Minderung nicht vollumfänglich ein.
27. Wie geht es nach Auslaufen des Förderprogramms „Schaufenster
Elektromobilität“ mit den darin geförderten Projekten weiter, und plant die
Bundesregierung eine Anschlussfinanzierung?
Für das Programm „Schaufenster Elektromobilität“ hat die Bundesregierung
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi –, BMVI,
Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF – und BMUB) Fördermittel in
Höhe von bis zu 180 Mio. Euro bereitgestellt. Insgesamt werden 90
Verbundvorhaben (332 Einzelprojekte) durch die Bundesregierung gefördert. Zusätzlich
wurde eine übergreifende Begleit- und Wirkungsforschung beauftragt. Die
größtenteils im Jahr 2013 gestarteten Projekte enden überwiegend im Jahr 2015.
Ob eine Fortführung des Programms (im Rahmen zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel) notwendig und sinnvoll ist, kann erst nach Vorliegen der
Ergebnisse aus den einzelnen Projekten und aus der Begleit- und
Wirkungsforschung am Ende der Programmlaufzeit beurteilt werden.
28. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem ENUBA-
Forschungsprogramm für die Elektromobilität von schweren
Nutzfahrzeugen?
Im Rahmen des von der Bundesregierung geförderten Projekts ENUBA konnte
die technische Machbarkeit eines im öffentlichen Verkehrsraum einsetzbaren
Systems zum oberleitungsgebundenen elektrischen Betrieb von schweren
Nutzfahrzeugen nachgewiesen werden.
Drucksache 18/2426 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Gibt es seitens der Bundesregierung Machbarkeitsstudien zu
Elektromobilität von schweren Nutzfahrzeugen, und wenn nein, sind diese in Planung?
Ja.
30. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Ziel von einer Million
Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 (sechs Millionen bis zum Jahr 2030) in
Deutschland erreicht werden kann, und wenn ja, mit welchen zusätzlichen
Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Zielerreichung beitragen?
Ja. Die Bundesregierung trägt durch zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der
Nachfrage bei Elektrofahrzeugen bei:
● Bereits in Kraft getretene steuerliche Erleichterungen: Verlängerung der
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektro-Pkw von fünf auf zehn
Jahre; Ausweitung dieser Befreiung auf alle Fahrzeugklassen und
Nachteilsausgleich bei der Dienstwagenbesteuerung durch Minderung der
Bemessungsgrundlage um die Batteriekosten.
● Beschaffungsinitiative der Bundesregierung: Die Bundesregierung hat sich
das Ziel gesetzt, dass 10 Prozent aller neu angeschafften oder neu
angemieteten Fahrzeuge einen Emissionswert von weniger als 50 g CO2 einhalten.
● Unterstützung der Forschung und Entwicklung für Elektromobilität. Die
Bundesregierung hat die finanzielle Förderung auch für die kommenden
Jahre auf hohem Niveau verstetigt.
● Schaffung der notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen:
– Elektromobilitätsgesetz: Kennzeichnung von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen und deren Privilegierung im Straßenverkehr; die Bundesregierung
prüft zurzeit, ob darüber hinaus für weitere gesetzliche Regelungen noch
regelungsbedürftige Inhalte vorliegen;
– Umsetzung der voraussichtlich demnächst in Kraft tretenden EU-
Richtlinie zum Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (CPT-
Richtlinie) in nationales Recht; insbesondere in einem ersten Schritt schnelle
Umsetzung der technischen Mindestanforderungen an den Aufbau und
den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen;
– Energiewirtschaftliche Regelungen: Verordnung für netzdienliches Laden
von Elektromobilen, notwendige Klarstellungen im
Energiewirtschaftsgesetz.
● Unterstützung der Industrie bei anbieterübergreifenden und EU-weit offenen
Abrechnungsprozessen von Ladevorgängen über eRoaming.
● Enge internationale Kooperationen, insbesondere zwecks Abbau von
Handelshemmnissen und zur Unterstützung der Industrie bei der Erarbeitung
international gültiger Standards.
31. Wie viel CO2 kann nach Kenntnis der Bundesregierung im
Schienenverkehr (getrennt nach Personen- und Güterverkehr) eingespart werden,
wenn alle elektrisch betriebenen Lokomotiven mit Ökostrom fahren?
Wenn alle elektrisch betriebenen Lokomotiven in Deutschland mit Ökostrom
fahren, kann der Ausstoß von etwa 3 Millionen Tonnen Treibhausgasen (ca.
0,7 Millionen Tonnen Fernverkehr, 1,35 Millionen Tonnen Nahverkehr und
1 Million Tonnen im Güterverkehr) eingespart werden; das entspricht einer
Einsparung von ca. 50 Prozent. Dabei ist aber zu beachten, dass durch die Nutzung
von Ökostrom im Zusammenhang mit einer rein bilanziellen Verschiebung der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2426Erzeugungsquellen keine Treibhausgasemissionen eingespart werden können.
Einsparungen finden nur statt, wenn auch entsprechende neue
Erzeugungskapazitäten installiert werden. (Quelle Verbrauchswerte, Deutschland-Mix:
TREMOD 5.41; Quelle Ökostrom-Mix: Infras, ifeu „Berechnung von
Treibhausgasemissionen in Spedition und Logistik“; für die Berechnung der
Treibhausgasemissionen des Ökostroms wird ein zertifiziertes Ökostromprodukt mit
ein Drittel Neuanlagen, ein Drittel Bestandsanlagen und ein Drittel Altanlagen
zugrunde gelegt.)
32. Wie viel CO2 kann nach Kenntnis der Bundesregierung im
Schienenverkehr (getrennt nach Personen- und Güterverkehr) eingespart werden,
wenn alle elektrisch betriebenen Lokomotiven über Stromrückgewinnung
verfügen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
33. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine Ausweitung des ÖPNV und Radverkehrs
eingespart werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um dieses
Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Das Reduktionspotenzial für Treibhausgasemissionen durch die Ausweitung des
Radverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist abhängig
von zahlreichen, teils lokalen, Einflussfaktoren wie räumliche
Strukturmerkmale, Ausgangs-Modal-Split, Veränderung der Verkehrsleistung je
Verkehrsmittel etc. In der Wissenschaft wird daher das Reduktionspotenzial anhand von
konkreten Fallbeispielen mittels der Szenariomethode errechnet.
In den Studien „Einsparpotenziale des Radverkehrs im Stadtverkehr“ der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des ehemaligen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus dem Jahr 2013 und
„Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz“ des Umweltbundesamtes
(UBA), ebenfalls aus dem Jahr 2013, wurden die Umweltentlastungspotenziale
des Radverkehrs untersucht. Je nach Szenario ergeben sich unterschiedliche
Reduktionspotenziale. Details sind den Studien zu entnehmen.
Im Rahmen der Arbeiten am Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (siehe
Antwort zu Frage 5) werden die von Ressorts, Ländern, Kommunen und Verbänden
in allen Sektoren vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre
Treibhausgas-Wirkung quantifiziert. Entsprechend wird eine neue Potenzialabschätzung
auch für eine Ausweitung des ÖPNV und Radverkehrs vorliegen.
Mit dem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode und dem NRVP 2020
bekennt sich die Bundesregierung zu ihrer Verantwortung für eine nachhaltige
Mobilität und speziell zur Förderung des Radverkehrs, auch als Beitrag zur
Senkung der Treibhausgasemissionen. Der NRVP 2020 ist die Strategie der
Bundesregierung für die Radverkehrspolitik der kommenden Jahre. Mit ihr wird die
Radverkehrsförderung auf neue Herausforderungen ausgerichtet, u. a. auf neue
Anforderungen durch steigende Attraktivität und Akzeptanz des Radverkehrs
als energie- und infrastruktursparsames Verkehrsmittel, die Förderung des
Radverkehrs im ländlichen Raum als gleichberechtigtes Verkehrsmittel und die
zukünftig noch breiteren Nutzungsmöglichkeiten durch Einbeziehung der
Elektromobilität.
Obwohl grundsätzlich Angelegenheit der Länder, unterstützt der Bund diese
gegenwärtig mit gut 8 Mrd. Euro jährlich bei der ÖPNV-Finanzierung. Im Jahr
2014 stellt der Bund rund 7,3 Mrd. Euro Regionalisierungsmittel zur Verfügung.
Hinsichtlich der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel strebt die
Drucksache 18/2426 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBundesregierung eine zügige Einigung mit den Ländern im Rahmen der Reform
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen an. Außerdem erhalten die Länder
Kompensationszahlungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden in Höhe von rund 1,335 Mrd. Euro nach dem Entflechtungsgesetz sowie
weitere 332,6 Mio. Euro nach Maßgabe des GVFG-Bundesprogramms. Diese
Zahlungen laufen aufgrund der Föderalismusreform I noch bis einschließlich
2019.
34. Plant die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 zusätzliche Mittel für den
Radverkehr bzw. die Radverkehrsinfrastruktur bereitzustellen?
35. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch eine Abschmelzung bzw. Umwidmung der Mittel
für den Straßenausbau eingespart werden, und was unternimmt die
Bundesregierung, um dieses Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Mitteldotierung ist Gegenstand des jährlichen
Haushaltsaufstellungsverfahrens.
36. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung, den Treibhausgasausstoß
des städtischen Verkehrs zu reduzieren, und was tut die Bundesregierung,
um diese Potenziale bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
Die Europäische Kommission hat bereits in ihrem Weißbuch „Fahrplan zu
einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem
wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ eine Verringerung der
Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors um 60 Prozent bis zum Jahr 2050
gefordert. Im Jahr 2013 veröffentlichten „Urban Mobility Package“ fordert sie
darüber hinaus, dass die Städte sich stärker darum bemühen müssten, die Trends
der Vergangenheit umzukehren und einen Beitrag zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen zu leisten. Immerhin tragen städtische Gebiete
beispielsweise mit rund 23 Prozent zu den gesamten CO2-Emissionen des Verkehrs bei.
Für die städtische Mobilitäts- und Verkehrsplanung sind vor allem die Länder
und Kommunen zuständig. Angesichts der kommunalen Planungshoheit liegt es
in der Verantwortung der Länder und Kommunen, geeignete
Mobilitätsstrategien für die jeweiligen Gebietskörperschaften zu entwickeln.
Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen in ihrem Bestreben,
einen nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr zu gewährleisten. Über die in der
Antwort zu Frage 33 bereits genannte Unterstützung bekennt sich die
Bundesregierung im Koalitionsvertrag ebenso dazu, Innovationen voranzutreiben, um
den Umweltvorteil des ÖPNV auszubauen. Die Bundesregierung setzt sich
bereits heute für eine Effizienzsteigerung durch Optimierung der Schnittstellen
zwischen den einzelnen Verkehrsträgern ein, z. B. durch die Förderung einer
möglichst nahtlosen Reisekette mit Fahrgastinformationen und Ticketing von
Tür zu Tür und durch die Förderung von zukunftsweisenden Projekten an der
Schnittstelle ÖPNV/Carsharing/Fahrrad.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/242637. Wird die Bundesregierung, zum Beispiel anhand des „Urban Mobility
Package“ der Europäischen Kommission, eine nationale Strategie für
ressourceneffiziente und klimaschonende Stadtmobilität entwickeln, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt das „Urban Mobility Package“ der Europäischen
Kommission als Initiative zur weiteren Verbesserung des Stadtverkehrs in den
EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale Strategie für Stadtmobilität ist seitens der
Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Auf die entsprechende Zuständigkeit von Ländern und Kommunen in diesem
Politikbereich wurde bereits in der Antwort zu der Frage 36 hingewiesen.
38. Wie viele Tonnen Treibhausgasemissionen können nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die verstärkte Nutzung von Leichtlaufreifen
eingespart werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um dieses
Potenzial bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen?
„Leichtlaufreifen“ sind Reifen mit einem niedrigen Rollwiderstand. Studien
gehen davon, dass sie den Kraftstoffverbrauch um bis zu 6 bis 9 Prozent reduzieren
können. Neue Reifen mit niedrigem Rollwiderstand werden entsprechend der
Verordnung Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen auf dem
Reifenlabel in Klassen eingeteilt angezeigt und sind somit für den Verbraucher
erkennbar. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verbraucher aufgrund der
Kennzeichnung den Reifen mit niedrigem Rollwiderstand zukünftig noch mehr
Beachtung schenken werden. Belastbare quantitative Schätzungen über
Treibhausgasemissionsverminderungen durch Reifen mit niedrigem Rollwiderstand
liegen der Bundesregierung nicht vor.
39. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Situation der
Bahn gegenüber Inlandsflügen, gerade angesichts der neuen EEG-
Eigenstromregelung (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz), zu verbessern?
Die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung sieht eine deutliche Erhöhung der
Investitionsmittel des Bundes für die Schiene vor. Daneben werden die
Rahmenbedingungen für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb auf der Schiene
weiter verbessert. Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität des Bahnverkehrs können
auch durch eine deutschlandweite Verknüpfung der Taktfahrpläne des Fern- und
Nahverkehrs verbessert werden. Die Bundesregierung hat eine
Machbarkeitsstudie zur Prüfung der betrieblich-technischen und rechtlichen Möglichkeiten
für einen solchen integralen Taktfahrplan vergeben.
40. Wie wird die Bundesregierung das nationale Luftverkehrskonzept nutzen,
um weitere Potenziale zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu
erreichen?
Der Koalitionsvertrag sieht zur Stärkung und Sicherung des
Luftverkehrsstandortes Deutschland sowie im Hinblick auf einen effektiven Lärm- und
Umweltschutz die Ausarbeitung eines Luftverkehrskonzepts in dieser Legislaturperiode
vor.
41. Mit welchem Zuwachs an Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr
in Deutschland rechnet die Bundesregierung angesichts der neuen
Verkehrsverflechtungsprognose (bitte in Mt im Jahr 2030), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Wachstumspro-
Drucksache 18/2426 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegnose, was die Rahmenbedingungen des Luftverkehrs in Deutschland
betrifft?
Der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 ist zu entnehmen, dass die CO2-
Emissionen des innerdeutschen Luftverkehrs im Jahr 2010 2,1 Millionen Tonnen
betrugen. Für das Jahr 2030 wird ein Rückgang um 15 Prozent auf 1,8 Millionen
Tonnen prognostiziert.
Mit der Frage zu den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der
Wachstumsprognose für die Rahmenbedingungen des Luftverkehrs in Deutschland
wird sich die Bundesregierung innerhalb des Luftverkehrskonzeptes
beschäftigen. Dabei wird es auch um den über Deutschland hinausgehenden Flugverkehr
gehen, der hinsichtlich Verkehrsleistung und Emissionen voraussichtlich
zunehmen wird.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]