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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einsparziel und Anrechenbarkeit von strategischen Maßnahmen nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Aktualisierte Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 5. Juni 2014: nicht berücksichtigte Energieverbräuche, Anrechenbarkeit bei Übererfüllung des Unionsrechts sowie von nicht primär zum Zweck der Energieeinsparung eingeführten Energiesparmaßnahmen wie Lkw-Maut und Luftverkehrssteuer, Einbeziehung von Teilen des Emissionshandels, Vermeidung von Doppelzählungen, weitergehende Maßnahmen zur Schließung der Einsparlücke<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/229806.08.2014

Einsparziel und Anrechenbarkeit von strategischen Maßnahmen nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission am 4. Dezember 2013 eine vorläufige Mitteilung über die geplante Umsetzung von Artikel 7 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (EED) übermittelt. Inhalt dieser Mitteilung sind die Berechnungen zum kumulierten Einsparziel sowie strategische Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Laut dieser Mitteilung lag der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2010 bis 2012 ohne den Verkehrssektor bei 6 497 Petajoule (PJ). Daraus ergibt sich das kumulierte Einsparziel nach Artikel 7 Absatz 1 unter Verminderung des Einsparziels nach Artikel 7 Absatz 2 und 3 EED von 2 046,5 (PJ) bis zum Jahr 2020.

Am 5. Juni 2014 hat die Bundesregierung eine aktualisierte Fassung der Mitteilung an die Europäische Kommission übermittelt. Nachdem nun die vollständige erforderliche Datengrundlage vorliegt, gibt die Bundesregierung nun einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch in den Jahren 2010 bis 2012 ohne den Verkehrssektor von 6 475 PJ an. Aufgrund der neuen Datengrundlage stellt die Bundesregierung ebenfalls fest, dass „insgesamt Energiemengen in Höhe von 893 PJ ermittelt [wurden], die im durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch der Jahre 2010 bis 2012 (ohne Verkehr) enthalten sind, aber für die Bestimmung des Einsparziels gemäß Artikel 7 Absatz 1 EED unberücksichtigt gelassen werden können.“ Nach Abzug dieser 893 PJ und der Verminderung des Einsparziels nach Artikel 7 Absatz 2 und 3 EED ergibt sich damit ein kumuliertes Einsparziel von 1 758 PJ bis zum Jahr 2020.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung in der Meldung von Juni 2014 weitere zusätzliche strategische Maßnahmen aufgelistet, welche in der Meldung von Dezember 2013 noch nicht genannt wurden, zum Beispiel Energiesteuern, die Lkw-Maut und die Luftverkehrsabgabe.

Drucksache 18/2298 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Um welche Energieverbräuche in Höhe von 893 PJ handelt es sich, die laut der Meldung von Juni 2014 nach Artikel 7 Absatz 1 EED unberücksichtigt gelassen werden können (bitte um genaue Aufschlüsselung von Art und Höhe der Verbräuche)?

2

Mit welcher Begründung vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Verbräuche im Einzelnen unberücksichtigt gelassen werden können?

3

Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zur der Auffassung, dass die Lkw-Maut und die Luftverkehrssteuer als Energiesparmaßnahme unter Artikel 7 Absatz 9 EED anrechenbar sind, wenn laut Leitlinien der Europäischen Kommission (SWD 451) keine Maßnahmen angerechnet werden dürfen, die nicht primär zum Zweck der Energieeinsparung eingeführt wurden?

4

Hat die Bundesregierung inzwischen eine Rückmeldung von der Europäischen Kommission erhalten, und akzeptiert die Europäische Kommission die Anrechnung der Lkw-Maut und der Luftverkehrssteuer als Maßnahmen zur Zielerreichung nach Artikel 7 EED?

5

Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung, wenn die Europäische Kommission die Anrechnung der Lkw-Maut und der Luftverkehrssteuer auf die Zielerreichung nicht akzeptiert?

6

Welche Teile der Energieeinsparverordnung (EnEV; Neubau, Maßnahme M01) hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Artikel 7 Absatz 9 EED, laut dem nur solche Maßnahmen anrechenbar sind, welche über die reine Umsetzung von Unionsrecht hinausgeht, in die Berechnung der Einsparungen einbezogen, weil sie nach Ansicht der Bundesregierung eine Übererfüllung des Unionsrechts (z. B. der EU-Gebäuderichtlinie EPBD) bedeuten, und wurden Einspareffekte der EnEV von der Bundesregierung aus der Wirkungsberechnung für Maßnahmen zur Zielerreichung ausgenommen, da sie lediglich eine Umsetzung von Unionsrecht bedeuten?

7

Welche Teile der EnEV (Bestand, Maßnahme M02) hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Artikel 7 Absatz 9 EED, laut dem nur solche Maßnahmen anrechenbar sind, welche über die reine Umsetzung von Unionsrecht hinausgeht, in die Berechnung der Einsparungen einbezogen, weil sie nach Ansicht der Bundesregierung eine Übererfüllung des Unionsrechts (z. B. der EU-Gebäuderichtlinie EPBD) bedeuten, und wurden Einspareffekte der EnEV von der Bundesregierung aus der Wirkungsberechnung für Maßnahmen zur Zielerreichung ausgenommen, da sie lediglich eine Umsetzung von Unionsrecht bedeuten?

8

Welche Teile des Emissionshandels (Maßnahme M16) hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Artikel 7 Absatz 9 EED, laut dem nur solche Maßnahmen anrechenbar sind, welche über die reine Umsetzung von Unionsrecht hinausgeht, in die Berechnung der Einsparungen einbezogen, weil sie nach Ansicht der Bundesregierung eine Übererfüllung des Unionsrechts bedeuten, und wurden Einspareffekte des Emissionshandels von der Bundesregierung aus der Wirkungsberechnung für Maßnahmen zur Zielerreichung ausgenommen, da sie lediglich eine Umsetzung von Unionsrecht bedeuten?

9

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut Artikel 7 Absatz 12 EED Doppelzählungen bei der Berechnung der Energieeinspareffekte zu vermeiden sind, die Effekte der EnEV (Maßnahmen M01 und M02) aus den berechneten Effekten der KfW-Programme zum effizienten Bauen und Sanieren (Maßnahme M04 und M05) herausgerechnet (falls ja, bitte um Erläuterung des Vorgehens und der Höhe der dadurch vermiedenen Doppelzählungen)? Falls nein, wie hoch sind die sich aus den beiden Maßnahmen ergebenden überlappenden Energiespareffekte?

10

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut Artikel 7 Absatz 12 EED Doppelzählungen bei der Berechnung der Energieeinspareffekte zu vermeiden sind, die Effekte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG, Maßnahme M03) aus den berechneten Effekten der KfW-Programme zum effizienten Bauen und Sanieren sowie für Kommunen und soziale Einrichtungen (Maßnahme M04 und M05) herausgerechnet (falls ja, bitte um Erläuterung des Vorgehens und der Höhe der dadurch vermiedenen Doppelzählungen)? Falls nein, wie hoch sind die sich aus den beiden Maßnahmen ergebenden überlappenden Energieeinspareffekte?

11

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass laut Artikel 7 Absatz 12 EED Doppelzählungen bei der Berechnung der Energieeinspareffekte zu vermeiden sind, die Effekte des EEWärmeG (Maßnahme M03) aus den berechneten Effekten des Marktanreizprogramms zur Förderung der Wärme aus erneuerbaren Energien (Maßnahme M08) herausgerechnet (falls ja, bitte um Erläuterung des Vorgehens und der Höhe der dadurch vermiedenen Doppelzählungen)? Falls nein, wie hoch sind die sich aus den beiden Maßnahmen ergebenden überlappenden Energieeinspareffekte?

12

Welche der am 5. Juni 2014 zur Umsetzung der EED gemeldeten Maßnahmen wertet die Bundesregierung als Beitrag zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020?

13

Mit welchen weitergehenden Maßnahmen will die Bundesregierung die bestehende Einsparlücke schließen?

Berlin, den 6. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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