[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2518
18. Wahlperiode 11.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2315 –
Import von Steinkohle nach Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2013 haben deutsche Unternehmen über 4 Mrd. Euro für den Import
von Steinkohle ausgegeben. Insgesamt wurden 50,6 Millionen Tonnen der
klimaschädlichen Steinkohle importiert. Dies ist ein Anstieg um 15,2 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Zu den wichtigsten Steinkohlelieferanten für
Deutschland zählten im vergangenen Jahr Russland (12,5 Millionen Tonnen), die
Vereinigten Staaten (12 Millionen Tonnen), Kolumbien (10 Millionen Tonnen)
und Südafrika (3,2 Millionen Tonnen). Für diese Importe haben Unternehmen
in Deutschland jeweils fast 1 Mrd. Euro an Unternehmen in Russland und den
USA sowie etwa 640 Mio. Euro an Unternehmen in Kolumbien gezahlt. Aus
der Europäische Union (EU) erhielt Deutschland vorrangig Steinkohle aus
Polen (3,4 Millionen Tonnen). Diese Angaben beruhen auf Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis). Wie internationale
Menschenrechtsorganisationen gegegenüber den Fragestellern immer wieder berichteten, kam es in
der Vergangenheit und kommt womöglich noch immer beim Steinkohleabbau
– vor allem in Kolumbien – regelmäßig zu schweren
Menschenrechtsverletzungen und gravierender Umweltzerstörung. In Kolumbien „säubern“ Armee
und Paramilitärs das Land, wenn Bergbauunternehmen auf neu ausgewiesene
Abbaugebiete zugreifen wollen. Die Guerilla schöpft in den Bergbaugebieten
Revolutionssteuern ab. Die lokale Bevölkerung gerät zwischen die Fronten der
bewaffneten Gruppen. Es kommt zu massenhaften Vertreibungen und
Gewaltakten gegen die Zivilbevölkerung. Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger, die in Kolumbien über die Problematik in den
Kohleabbaugebieten berichten, werden massiv bedroht und verfolgt. Es werden
weiter Enteignungen ohne angemessene Entschädigungszahlungen durchgeführt,
gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Konsultation der indigenen und
afrokolumbianischen Bevölkerung werden nicht oder nur mangelhaft
durchgeführt. Die Bäuerinnen und Bauern sowie Angehörigen indigener Völker
verlieren ihr Land und ihre Lebensgrundlage. In den Minen werden
Arbeitsschutzrichtlinien nicht eingehalten mit der Folge schwerer Erkrankungen für die
Minenarbeiterinnen bzw. Minenarbeiter und Anwohnerinnen/Anwohner.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2518 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuch die ökologischen Folgen in den Abbaugebieten in den verschiedenen
Regionen der Welt sind verheerend. Der Steinkohleabbau geht mit einer massiven
Abholzung ökologisch wertvoller Waldgebiete und einer Belastung von Böden
und Gewässern einher, wodurch diese für die Landwirtschaft unbrauchbar
werden. Der Kohlebedarf in Deutschland und Europa trägt nach Auffassung
der Fragesteller zu diesen schwerwiegenden ökologischen und
menschenrechtlichen Folgen in den Partnerländern bei. Der Bergbau findet oftmals in
Regionen mit schwachen staatlichen Strukturen statt. Doch statt die demokratische
Entwicklung zu fördern, erweist sich der Bergbau durch die einseitige
Ausrichtung auf einen Industriezweig und die damit einhergehende Abhängigkeit der
Region von der Kohle oft als Hemmschuh für eine demokratische und
nachhaltige Entwicklung der Region.
1. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Herkunft der importierten Steinkohle ab dem Jahr 2011, jeweils
unterschieden nach Kraftwerks- und Kokskohle, die von deutschen Unternehmen
verwendet wird, und wie werden diese Importe statistisch erfasst?
Einen Überblick über die deutschen Importe von Kraftwerks- und Kokskohle
aus den wichtigsten Lieferländern im Zeitraum von 2011 bis 2013 gibt
nachfolgende Tabelle
(in 1 000 t):
Quelle: Statistisches Bundesamt
Rechtsgrundlage der statistischen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes
sind das Gesetz über Energiestatistik (EnStatG) vom 26. Juli 2002 (BGBl. I
S. 2867), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2730), sowie das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar
1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom
25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Tatbestände zu § 6 EnStatG
(Erhebung über Kohlenimporte und -exporte).
2. Erwägt die Bundesregierung, eine gesetzlich bindende Regelung
einzuführen, nach der kohleimportierende Unternehmen verpflichtet werden,
sowohl ihre Bezugsquellen als auch durchgeführte
Menschenrechtsüberprüfungen offenzulegen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung misst der Einhaltung international anerkannter
Menschenrechte sowie ökologischer und sozialer Standards wie den Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den internationalen
Wirtschaftsbeziehungen einen hohen Stellenwert bei. Vor diesem Hintergrund
unterstützt die Bundesregierung die Regierungen verschiedener rohstoffreicher Staa-
2011 2012 2013
Kraft
werkskohle
Kokskohle
Kraftwerkskohle
Kokskohle
Kraftwerkskohle
Kokskohle
Russland 8 700 706 9 004 723 10 906 729
Kolumbien 9 889 0 8 007 0 7 884 0
USA 4 815 1 693 7 454 1 676 7 548 1 758
Südafrika 2 152 0 1 670 0 3 026 0
Australien 1 524 2 105 1 640 2 358 1 578 2 558
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2518ten unter anderem im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bei der
Kodifizierung und Durchsetzung dieser Standards. Die Bundesregierung tritt
zudem dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft unternehmerisches Handeln an
international anerkannten Instrumenten und Initiativen wie den OECD-
Leitsätzen (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) für multinationale Unternehmen, der ILO-Erklärung über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik und den VN-Leitprinzipien über Wirtschaft und
Menschenrechte ausrichtet. Alle OECD-Vertragsstaaten sowie die Staaten, die
sich den Leitsätzen angeschlossen haben, haben nationale Kontaktstellen
eingerichtet, an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die
Nationale Kontaktstelle der OECD-Leitsätze der Bundesregierung ist im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingerichtet. Sie nimmt
Beschwerdeanträge entgegen, prüft diese und nimmt gegebenenfalls ein
Einigungsverfahren auf, innerhalb dessen zwischen Beschwerdeführer und
Unternehmen vermittelt wird. Die Bundesregierung wird unter Federführung des
Auswärtigen Amts und Einbeziehung der Zivilgesellschaft einschließlich der
Wirtschaft in den nächsten zwei Jahren einen Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft
und Menschenrechte“ zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien erstellen. Dabei
werden Fragen menschenrechtlicher Standards bei der Rohstoffgewinnung eine
wichtige Rolle spielen.
Ferner gibt es auf europäischer und internationaler Ebene zahlreiche Initiativen
und Organisationen, über die auch auf dem Steinkohlesektor Einfluss auf die
Achtung von Menschenrechten sowie von ökologischen und sozialen Standards
Einfluss genommen werden kann:
– Die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) ist eine globale
Initiative für mehr Transparenz von Geldflüssen im Zusammenhang mit
Bodenschätzen. Im Jahr 2013 wurde der EITI-Standard erweitert und umfasst
seitdem auch die Offenlegung insbesondere von Explorationstätigkeiten,
Lizenzen und Produktionsdaten der Rohstoffunternehmen. Die Bundesregierung
unterstützt die EITI bereits seit Jahren im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit. Am 2. Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung zudem
beschlossen, die Kandidatur Deutschlands für einen Beitritt zur EITI einzuleiten.
– Zwischen der EU sowie Kolumbien, einem der Hauptlieferländer
Deutschlands bei Steinkohle, und Peru besteht ein Freihandelsabkommen. Es enthält
ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. In diesem wird
insbesondere die Umsetzung und Einhaltung multilateraler Abkommen im
Bereich der Umwelt und des Arbeitsrechts festgeschrieben.
– Die Initiative Bettercoal wurde durch einige große europäische
Energieversorger gegründet. Zu ihnen zählen E.ON, RWE und Vattenfall. Bettercoal
will auf besseren Umweltschutz, mehr Arbeitssicherheit und faire
Behandlung für die Mitarbeiter beim Kohleabbau drängen. Die Abbaubedingungen
sollen weltweit transparent gemacht werden. Bei den Kohlelieferanten will
man die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards kontrollieren. Das soll
durch unabhängige Institute erfolgen. Auch wenn es für eine abschließende
Bewertung noch zu früh ist, begrüßt die Bundesregierung diese Initiative
grundsätzlich.
Die beschriebenen Instrumente sollen dazu beitragen, die Erfordernisse des
Umweltschutzes und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Deshalb
ist nicht beabsichtigt, den Steinkohle importierenden und verstromenden
Unternehmen im nationalen Rahmen aufwendige Nachweis- oder Berichtspflichten
aufzuerlegen.
Nicht nur bezogen auf den Steinkohleimport, sondern generell für die ganze
Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung zudem Initiativen zur Stärkung der
sozialen und ökologischen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social
Responsibility – CSR).
Drucksache 18/2518 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Welche Veränderungen gibt es im Hinblick auf die Herkunftsländer und die
von dort nach Deutschland importierten Mengen an Steinkohle seit dem
Jahr 2011 (wenn möglich bitte nach einzelnen Jahren gegliedert
aufschlüsseln)?
Einen Überblick über die Veränderungen im Hinblick auf die Herkunftsländer
und die von dort nach Deutschland gelieferten Mengen an Kraftwerks- und
Kokskohle seit dem Jahr 2011 geben nachfolgende Tabellen:
Kraftwerkskohle
Kokskohle
4. Von welchen Förderkosten ohne Transportkosten je Tonne geförderter
Steinkohle geht die Bundesregierung in Russland, den USA, Kolumbien
und Südafrika (bitte einzeln aufschlüsseln) aus?
Zu den Förderkosten je Tonne geförderter Steinkohle in den aufgeführten
Ländern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage
hinsichtlich der ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen des
Kohleabbaus in Russland, den USA, Kolumbien und Südafrika (bitte
länderspezifisch begründen), und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung sind keine Verletzungen der Menschenrechte im
Zusammenhang mit dem Abbau von Kohle in Russland bekannt. Russland hat eine
entsprechende Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmer im Bergbau, deren
2011 2012 2013
Import
in 1 000 t
Anteil am
Gesamtimport
in %
Import
in 1 000 t
Anteil am
Gesamtimport
in %
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Import
in 1 000 t
Anteil am
Gesamtimport
in %
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Russland 8 700 26,9 9 004 28,4 3,5 10 906 29,3 21,1
Kolumbien 9 889 30,6 8 007 25,2 19,0 7 884 21,2 –1,5
USA 4 815 14,9 7 454 23,5 54,8 7 548 20,3 1,3
Südafrika 2 152 6,6 1 670 5,3 –22,4 3 026 8,1 81,2
Australien 1 524 4,7 1 640 5,2 7,6 1 578 4,2 –3,8
2011 2012 2013
Import
in 1 000 t
Anteil am
Gesamtimport
in %
Import
in 1 000 t
Anteil am
Gesamtimport
in %
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Import
in 1 000 t
Anteil am
Gesamtimport
in %
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Russland 706 13,3 723 13,0 2,4 729 12,9 0,8
Kolumbien 0 0 0 0 – 0 0 –
USA 1 693 32,0 1 676 30,0 –1,0 1 758 31,2 4,9
Südafrika 0 0 0 0 – 0 0 –
Australien 2 105 39,7 2 358 42,3 12,0 2 558 45,4 8,5
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2518Einhaltung u. a. auch durch Gewerkschaften kontrolliert wird. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass der Kohleabbau in Russland in einigen Regionen mit
negativen ökologischen Folgen verbunden ist. Ihr liegen keine konkreten
Informationen über die aktuelle Nichteinhaltung der russischen Gesetze zum Schutz
der Umwelt durch die kohlefördernden Unternehmen vor.
In den USA ist das „Mountain top removal mining“ (MTR) besonders umstritten
(vor allem in West Virginia, aber auch in fünf anderen Staaten der Appalachen:
Virginia, Ohio, Pennsylvania, Kentucky, Tennessee): Die ökologischen
Auswirkungen sind nach Angaben der US Environmental Protection Agency (EPA)
stärker als beim unterirdischen Kohleabbau. Dies bezieht sich u. a. auf die
Auswirkungen auf die Wasserqualität und die Zerstörung der Landschaft. Die
Umweltprobleme des Kohleabbaus sind den US-Behörden bekannt. Der MTR-
Kohleabbau wird hauptsächlich durch den Clean Water Act und den Surface Mining
Control and Reclamation Act geregelt. Zurzeit gibt es Gesetzesinitiativen im
US-Kongress, um die Rechte der EPA zu konkretisieren bzw. zu beschränken.
Überprüfbare Erkenntnisse über spezifische menschenrechtliche Auswirkungen
des Kohleabbaus in den USA insgesamt liegen nicht vor.
Offener Kohletagebau hat Auswirkungen auf Menschen, die in Abbaugebieten
und in deren Nähe leben, so auch in Kolumbien. Die kolumbianische Regierung
bemüht sich, durch eine umfangreiche Umweltgesetzgebung und aktive
Menschenrechtspolitik die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu begrenzen. In
einem umfangreichen Konsultations- und Entscheidungsprozess muss z. B. um
Zustimmung der betroffenen Menschen in den Siedlungsgebieten der indigenen
oder afrokolumbianischen Bevölkerung geworben werden. Dabei werden auch
Konditionen für eine eventuell erforderliche Umsiedlung ausgehandelt. Nicht
mehr genutzte Abbaugebiete müssen wieder renaturiert werden.
Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen
bemängelt in seinem Jahresbericht 2013 zu Kolumbien anhaltende Verletzungen
der Rechte insbesondere der indigenen und afro-kolumbianischen Bevölkerung.
Nichtregierungsorganisationen wie z. B. Amnesty International berichten über
Morddrohungen gegenüber oder gar die Ermordung von Vertretern der
kolumbianischen Gewerkschaft für Bergbau, Petrochemie, Agrarbrennstoffe und
Energie. Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage, auch die
Menschenrechtslage der indigenen Völker, in Kolumbien kontinuierlich und
spricht sie im Rahmen des bilateralen Politikdialogs sowie im Rahmen des
formalen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kolumbien an.
Die südafrikanische Umweltgesetzgebung entspricht weitgehend
internationalen Standards. Medien berichten immer wieder über Umweltschäden, die von
stillgelegten Kohlebergwerken ausgehen. Die südafrikanische Regierung ist
bestrebt, dem im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten zu begegnen und die
Verantwortlichen zur Beseitigung der Schäden zu verpflichten. Über etwaige
negative menschenrechtliche Auswirkungen des Kohlebergbaus in Südafrika
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Kohlebergbau in
Abbauländern, wie Kolumbien, zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt bzw.
diese fördert (bitte begründen)?
Laut offiziellen Statistiken trug der Kohlesektor im Jahr 2012 ca. 1,5 Prozent
zum BIP in Kolumbien bei und leistet damit einen Beitrag zur ökonomischen
Entwicklung des Landes.
Der Abbau von Rohstoffen im Allgemeinen sowie der Kohleabbau im
Speziellen können insofern einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, als
geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zum verantwortungsvollen Umgang mit
Drucksache 18/2518 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeextraktiven Rohstoffen geschaffen werden und Kapazitäten zu deren Umsetzung
gestärkt werden. Neben der Schaffung leistungsfähiger Strukturen im
Rohstoffsektor sind hierbei ebenso die Integration des Rohstoffsektors in die lokale und
nationale Wirtschaft, die Verwirklichung von Transparenz sowie die
Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte von Bedeutung. Der
Rohstoffsektor kann unter Berücksichtigung dieser Aspekte beispielsweise zu Wachstum
durch lokale Wertschöpfung sowie zur Generierung von Staatseinnahmen
beitragen, die bei verantwortungsvoller Nutzung einen Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung leisten. Die Bundesregierung hat diese Position im
„Entwicklungspolitischen Strategiepapier Extraktive Rohstoffe“ verankert.
7. Welche Lieferstandards sind der Bundesregierung bekannt, wie
kontrolliert sie die minenspezifische Herkunft der Kohle sowie die Einhaltung
ökologischer und menschenrechtlicher Vorgaben, und will sie die
Kontrollmechanismen zukünftig verbessern (bitte begründen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Einzelnen vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. Zieht die Bundesregierung Einschränkungen von Kohleimporten aus
jenen Regionen bzw. Minen in Betracht, von denen keine Nachweise zur
Einhaltung von Menschenrechtsstandards erbracht werden können, und
wenn nein, warum nicht?
Derartige Nachweise liegen der Bundesregierung grundsätzlich nicht vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung ein Monitoring des im Jahr 2013
abgeschlossenen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kolumbien, um
negativen Auswirkungen auf die indigene Bevölkerung entgegenzusteuern, und
wenn ja, welche Rahmenbedingungen soll es dafür geben?
Die Umsetzung der im Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen
sowie der darüber hinausgehenden Selbstverpflichtungen im Rahmen des
Aktionsplans hierzu liegt in erster Linie in der Verantwortung der kolumbianischen
Regierung. Die Evaluierung bzw. das Monitoring von EU-
Freihandelsabkommen obliegt der EU und ihren jeweiligen Partnerländern. Solche
Wirkungsüberprüfungen sind auch in dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und
Kolumbien enthalten, etwa in Bezug auf dessen Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt und auf die Umwelt.
10. Gibt es Pläne für eine deutsch-kolumbianische Zusammenarbeit bezüglich
der Verbesserung von staatlichen Strukturen zur Kontrolle der
Kohleproduzenten und zur Bekämpfung der Korruption im Land?
Eine Zusammenarbeit zur Stärkung staatlicher Governance-Strukturen im
Bereich Bergbau ist im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit
Kolumbien nicht geplant. Die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft hat
aber Interesse geäußert an Unterstützung bei der Aufklärung von
Umweltdelikten. Eine deutsche Unterstützung in Form einer Integrierten Fachkraft wurde
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
positiv geprüft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/251811. Welche deutsch-kolumbianischen Regierungsgespräche gab es bislang in
dieser Hinsicht, bzw. falls es keine gab, sind dergleichen für die Zukunft
geplant?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Vor dem Hintergrund, dass laut Aussagen des Auswärtigen Amts
zwischen Deutschland und Kolumbien zunehmend enge wirtschaftliche
Beziehungen bestehen, welche Vertreter der deutschen Wirtschaft begleiteten
die Bundesregierung im Rahmen des hochrangigen bilateralen Austauschs
seit dem Jahr 2007, und welchen Inhalt hatten die Treffen (bitte einzeln
auflisten)?
Nachfolgend sind die Treffen der Mitglieder der Bundesregierung zum
bilateralen Austausch zwischen Deutschland und Kolumbien sowie die sie
begleitenden Repräsentanten der deutschen Wirtschaft in der fraglichen Zeit aufgelistet.
Die Angehörigen der Wirtschaftsdelegationen repräsentierten alle einen
Querschnitt der deutschen Wirtschaft. Die meisten Treffen in Kolumbien hatten
daher übergreifende Wirtschaftsthemen wie Rahmenbedingungen für Exporte
nach Kolumbien und Investitionsmöglichkeiten im Lande zum Thema. Die
Treffen bezogen regelmäßig die Deutsch-Kolumbianische
Auslandshandelskammer in Bogotá, Vertreter kolumbianischer Wirtschaftsverbände,
Bildungseinrichtungen und öffentlicher Einrichtungen der verschiedenen staatlichen
Ebenen ein.
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde vom 17. bis 18. Mai 2008
begleitet von Dr. Klaus Baur/Bombardier Transportation GmbH, Dr. Lutz
Bertling/EADS Deutschland GmbH, Simone Falkenstein/Falkenstein
Architekten und Ingenieure, Dr. Steffen Gebauer/MELAG OHG, Bodo Liesenfeld/
Liesenfeld International GmbH und Vorsitzender des Vorstandes des
Lateinamerika-Vereins, Dr. Alexander Rochlitz/SULO Umwelttechnik GmbH,
Dr. Franz Ruder-Underberg/Underberg KG; Claus Sauter/VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG, Carl H. Schmitt/Konvekta AG, Dr. Thomas Streil/SARAD
GmbH, Dipl.-Ing. Michael Vohrer/Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG,
Prof. Dr. Thomas Wilmer/Hochschule Darmstadt.
Der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dirk Niebel wurde vom 4. bis 6. November 2010 von folgenden
Wirtschafts- und Interessensvertretern begleitet: Dr. Bernhard Graeber/EnBW
Energie Baden-Württemberg AG, Walfried Sauer/Result Group GmbH, Michael
Kersting/Herrmann Sewerin GmbH, Claus Matecki/DGB Vorstandsmitglied,
Christoph Heinrich/WWF Bereich Naturschutz. Zudem wurde er von Vertretern
von entwicklungspolitischen Institutionen wie GTZ (jetzt GIZ), KfW, DEG,
Misereor und der Deutschen Welle Akademie und Medienvertretern begleitet.
Im Mittelpunkt dieser Reise standen Fragen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitslage und -politik sowie Umwelt-
und Ressourcenschutz.
Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle wurde
vom 13. bis 14. Juli 2011 begleitet von Stefan Bude/Kfm. Geschäftsführer
Nordamerika Dräxlmaier Group, Karl Heinz Burghardt/Direktor für internationale
Geschäftsentwicklungen Otto Bock Health Care GmbH, Harald Fassmer/
Geschäftsführer Fassmer GmbH & Co. KG, Daniel Fernandez-Krappmann/
Vorstand Südamerika Siemens AG, Dr. Emanuele Gatti/Vorstandsmitglied
Fresenius SE & Co. KGaA, Sebastian Langhorst/Geschäftsführer Eiron GmbH,
Ove Meyer/Mitglied der Geschäftsführung BBC Chartering & Logistic GmbH
& Co. KG, Heiner Röger/Geschäftsführer Notus energy Plan GmbH & Co KG,
Drucksache 18/2518 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWalfried O. Sauer/Geschäftsführer Result Group GmbH, Kurt Stiefel/
Finanzvorstand Herrenknecht AG.
Der Staatssekretär Rainer Bomba, BMVBS, wurde vom 22. bis 23. September
2011 begleitet von Andreas Wolf/Bundesarchitektenkammer, Stefan Maudanz/
Siemens, Dr. Markus Oles/ThyssenKrupp, Thomas Brehler/KfW IPEX-Bank,
Juan Altstadt/Herrenknecht, Joel Meierfeldt/Deutsche Bahn International,
Susanne Milberg/HPC, Dr. Claudia Feix/IVU.
Der Staatssekretär Rainer Bomba wurde am 31. August 2012 begleitet von Jürgen
Hillmer/GMP, Frederica Oberländer/FOGTEC, Stefan Maudanz/Siemens, Juan
Altstadt/Herrenknecht, Michael Sprang/Herrenknecht, Gerhard Schmitz/ILF,
Rodolfo Cervinka/ILF, Jan Richard/TÜV SÜD Division Rail, Joel Meierfeldt/
DB International.
Die damalige Staatssekretärin Anne Ruth Herkes, BMWi, als Leiterin der
Wirtschaftsdelegation bei der Reise des Bundespräsidenten Joachim Gauck nach
Kolumbien und Brasilien vom 8. bis 12. Mail 2013 wurde begleitet durch Lizi
Christiansen/Chriwa Wasseraufbereitungstechnik GmbH, Dr. Wolfram Fritsch/
Deutsche Messe AG, Dr. Steffen Gebauer/MELAG Medizintechik oHG,
Christian Justus/Riensch&Held GmbH & Co KG, Prof. Dr. Hans Keitel/
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Dr. Peter Kulitz/ESTA Apparatebau
GmbH & Co KG, Stefan Lauer/Lufthansa AG, Siefried Lautenbacher/Beck et
al.Services GmbH, Hubert Nienhoff/gmp Architekten Gerkan, Marg & Partner,
Johannes Reinsch/KSP Jürgen Engel Architekten, Erich Staake/Duisburger
Hafen AG, Dr. Thomas Streil/SARAD GmbH.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Sorgfaltspflicht und Verantwortung
deutscher Energiekonzerne ein, welche Kohle aus Kolumbien
importieren, und welche Gespräche gab es dazu mit den deutschen
Energiekonzernen mit welchem Inhalt seit dem Jahr 2007?
Die Einfuhren von Kraftwerkskohlen aus Drittländern nach Deutschland
betrugen im Jahr 2013 rund 37,2 Millionen Tonnen Steinkohle, darunter rund
7,9 Millionen Tonnen Steinkohle aus Kolumbien (Angaben des Statistischen
Bundesamtes). Über die vertraglichen Lieferbedingungen der
Kraftwerksbetreiber, die importierte Steinkohle verfeuern, hat die Bundesregierung keine
Kenntnis. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die deutschen
Energieversorgungsunternehmen, die sich international einer Initiative für einen
sozial- und umweltbewussten Steinkohlenbergbau (Bettercoal-Initiative)
angeschlossen haben, auch über ihre Handelsaktivitäten direkt vor Ort ihre
Verantwortung wahrnehmen und die vereinbarten Standards durchsetzen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
14. Wie will die Bundesregierung kohleimportierende Unternehmen stärker in
die Verantwortung nehmen, ökologische und menschenrechtliche
Vorgaben der internationalen Gemeinschaft einzuhalten?
Siehe die Antwort zu Frage 2.
15. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine höhere
Transparenz der Lieferketten und eine stärkere Sorgfaltspflicht vonseiten
der Unternehmen, die Kohle beziehen, zu gewährleisten?
Siehe die Antwort zu Frage 2.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/251816. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine bessere
Nachvollziehbarkeit von Transportwegen durch die Kohleimporteure einsetzen,
und falls ja, wie genau, bzw. falls nein, warum nicht?
Die bisherigen statistischen Erhebungen werden als ausreichend erachtet, um
die Herkunft der importierten Kohle nachzuvollziehen.
17. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Krise in der Ukraine
auf die deutsche Energiepolitik auswirken, insbesondere mit Blick auf
Kohleimporte aus den wichtigsten Lieferländern wie etwa Russland?
Die Ukrainekrise hat die europäische Energieversorgungssicherheit noch stärker
in den Fokus gerückt und deutlich gemacht, wie wichtig ein gemeinsamer EU-
Ansatz in Energiefragen ist. Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2014
mit der „EU Energy Security Strategy“ einen Vorschlag zur Verringerung der
Energieimportabhängigkeit der EU vorgelegt. Dieser Vorschlag bestätigt die
Sicht der Bundesregierung, dass die bisherigen Bemühungen zur weiteren
Vertiefung des Energiebinnenmarktes, zur Diversifizierung der Energieversorgung
einschließlich der verstärkten Nutzung von Energieeffizienz und zum Ausbau
erneuerbarer Energien noch intensiviert werden müssen. Die Bundesregierung
hat derzeit keine Anzeichen dafür, dass sich die Krise in der Ukraine auf die
deutschen Kohleimporte auswirken wird.
18. Welche konkreten Maßnahmen und Ziele verfolgt die Bundesregierung,
um den Kohleverbrauch zu senken und Kohleimporte nach Deutschland
zu reduzieren?
Der notwendige Umbau der Stromversorgung hin zu erneuerbaren Energien
wird den heutigen Energiemix deutlich verändern. Der Anteil fossiler
Energieträger wird langfristig immer stärker sinken. Davon betroffen werden sowohl
der Steinkohleverbrauch als auch die Steinkohleimporte sein.
Ein zeitgleicher Ausstieg aus Atom und Kohle ist in einem stark industriell
geprägten Land wie Deutschland jedoch nicht möglich. Derzeit können wir nicht
auf die Kohleverstromung verzichten, denn sie leistet einen stabilen Beitrag zur
Versorgungssicherheit in Deutschland.
19. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung das Ende der
Steinkohleförderung in Deutschland im Jahr 2018 auf die Importsituation
auswirken, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
20. In welchem Zeitraum sollen diese Maßnahmen umgesetzt und die Ziele
erreicht werden?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Nach 2018 wird die Steinkohlenachfrage in Deutschland
ausschließlich durch Importe gedeckt werden. Aktuell werden in Deutschland
weniger als 8 Millionen Tonnen SKE Steinkohle gefördert. Diese Menge wäre
voraussichtlich maximal zusätzlich durch Einfuhren zu decken. Bei
rückläufigem Steinkohleeinsatz fiele der zusätzliche Importbedarf geringer aus. Die
überschaubare Importsteigerung, die sich zudem über knapp fünf Jahre verteilt,
bedarf keiner speziellen Maßnahmen. Über den internationalen
Steinkohlenmarkt, der gegenwärtig durch ein Überangebot gekennzeichnet ist, dürften
zusätzliche Mengen – so sie erforderlich sein sollten – problemlos zu beziehen
sein.
Drucksache 18/2518 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Wie viele Lieferungen und welche Mengen kolumbianischer Steinkohle
der Unternehmen Drummond Company, Inc. und Glencore nach
Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren (bitte
nach Jahr, Unternehmen und Menge aufschlüsseln)?
Die deutsche Außenhandelsstatistik gibt Mengen und Importwerte wieder. Bei
den Einfuhren handelt es sich um Verträge deutscher und kolumbianischer
Unternehmen, die ohne Beteiligung der Bundesregierung abgeschlossen und
umgesetzt werden. Daher liegen keine derartigen unternehmensspezifischen
Angaben vor.
22. Kennt die Bundesregierung den Bericht „The Dark Side of Coal“ der
niederländischen Friedensorganisation PAX Netherlands über die möglichen
Verwicklungen zwischen den in Frage 21 genannten Unternehmen und
den kolumbianischen Paramilitärs zwischen 1996 und 2006, und falls ja,
welche Konsequenzen zieht sie aus den dort genannten Problemen und
Lösungsvorschlägen?
Der genannte Bericht lag der Bundesregierung bisher nicht vor.
23. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit deutsche
Kohlekraftwerksbetreiber nur noch Kohle von solchen
Abbauunternehmen importieren, die die Einhaltung der Menschenrechte sowie Sozial-
und Umweltstandards in den Abbaugebieten der importierten Steinkohle
garantieren können?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Kohle aus illegalen
Förderstätten aus den Abbauländern importiert wird, und wie weisen deutsche
Kraftwerksbetreiber und Unternehmen dies nach?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
25. Welche Maßnahmen und Monitoringsysteme wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2011 von deutschen Unternehmen
eingerichtet, um den Erwartungen der Bundesregierung zu entsprechen und
beim Steinkohleabbau in Kolumbien die am 13. September 2007 von den
Vereinten Nationen verabschiedete Deklaration der Rechte indigener
Völker einzuhalten, und welche Ergebnisse bezüglich der Einhaltung der
Deklaration gingen daraus hervor?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Standards durch staatliche
Institutionen einerseits und die dort operierenden Unternehmen
andererseits im Hinblick auf Arbeitsschutz, Umweltschutz, Rechte von
Bergbaubetroffenen usw. beim Steinkohleabbau in den legalen Minen Kolumbiens
eingehalten und überwacht werden?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zur praktisch
gleichlautenden Frage 14 der Kleinen Anfrage 17/4796 vom 17. Februar 2011.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/251827. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2011 von der kolumbianischen Regierung ergriffen, um den
Minensektor stärker zu regulieren, gegen illegale Minen vorzugehen und die
bisher vor allem bei den untertägig arbeitenden Minen defizitäre
Überwachung von Arbeitschutz, Umweltschutz etc. deutlich zu verbessern?
Die kolumbianische Regierung hat im Jahr 2011 unter dem Slogan
„Kolumbianischer Bergbau: Verantwortungsvolle Entwicklung“ eine Politik formuliert, die
bis zum Jahr 2024 neben anderen Zielmarken das Ziel „Cero Fatalidades“ (Null
Todesfälle) im Bergbausektor erreicht haben soll. Hiermit antwortet sie auf die
hohe Zahl an Unfällen mit und ohne Todesfolge im Bergbausektor. Verschiedene
Gesetzesvorhaben werden dazu angegangen, um den Bergbausektor zu
regulieren. Im Jahr 2012 haben die dem neu gegründeten Verband Minería a Gran
Escala angeschlossenen Unternehmen in Anwesenheit des Staatspräsidenten
Santos eine Selbstverpflichtung zu den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz,
Beachtung der Menschenrechte, Einhaltung ethischer Prinzipien und
Transparenz unterzeichnet.
Im Jahr 2012 wurde eine Staatsanwaltschaft mit 22 Staatsanwälten mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Umweltdelikte einschließlich
Umweltverschmutzung, Missbrauch geschützten Landes und nicht legalisiertem Abbau von
Rohstoffen geschaffen.
Die kolumbianische Regierung hat im Juni 2014 den Beschluss gefasst, die
Unidad Nacional de Intervención Contra la Minería Ilegal – UNIMIC – zu gründen.
Mit dieser Strafverfolgungsbehörde sollen illegale Förderung, Handel und
Verkauf von Bergbauprodukten bekämpft werden. UNIMIC wird in Kooperation
mit den bestehenden Strafverfolgungsbehörden, den Ministerien für
Verteidigung, Inneres, Umwelt und Bergbau und Energie zusammenarbeiten.
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu konkreten Fällen von
Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit dem
Kohlebergbau stehen, im Rahmen ihrer Menschenrechtsarbeit und der
Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für
Menschenrechte und dessen Büro in Bogotá seit 2011 erlangt?
Menschenrechtsverteidiger und auch Aktivisten, die soziale Missstände
öffentlich machen und – nicht nur im Umweltbereich – Abhilfe schaffen wollen, sind
weiterhin Ziel von Einschüchterungsversuchen, Drohungen oder
Gewaltverbrechen illegaler Gruppierungen. Auch in den größten Gebieten des
kolumbianischen Kohletagebaus, den Departementos Guajira und Cesar, kam es seit
2011 wiederholt zu Gewalttaten. Die beiden Departments sind jedoch auch
Zielregion von grenzüberschreitendem Schmuggel zwischen Kolumbien und
Venezuela, so dass Gewaltverbrechen nicht zwingend mit dem Kohlebergbau in
Verbindung gebracht werden können.
29. Welche nachprüfbaren Belege liegen der Bundesregierung vor, aus denen
hervorgeht, dass der Abbau in den legalen Minen Kolumbiens durch
internationale Firmen unter Einhaltung der internationalen Umweltstandards
erfolgt?
Nachprüfbare Unterlagen zur Compliance von Umweltauflagen ist Teil der
vertraulichen Kommunikation zwischen betroffenen Unternehmen und zuständigen
Behörden Kolumbiens. Der Bundesregierung sind diese Unterlagen nicht
zugänglich.
Kolumbien verfügt über eine umfangreiche Umweltgesetzgebung, die sich an
internationalen Umweltstandards orientiert. Zuletzt wurden im Januar 2014 dem
Drucksache 18/2518 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUnternehmen Drummond Strafzahlungen auferlegt, da es nicht rechtzeitig eine
neue Umweltauflage zu Transport und Verladung von Steinkohle befolgt und
umgesetzt hatte. Die kohärente Durchsetzung und Überwachung bestehender
Umweltrichtlinien und Gesetzgebungen sowie die Verteilung von Kompetenzen
und Verantwortlichkeiten zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften
bleiben eine zentrale Reformaufgabe in Kolumbien, wie sie zuletzt auch von der
OECD in ihrem im Frühjahr 2014 erschienen Bericht zur Umweltpolitik
Kolumbiens identifiziert wurde.
30. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die internationale Bettercoal-
Initiative der großen Kohlekonzerne?
Einige der führenden europäischen Energiekonzerne, darunter E.ON, RWE,
EDF und Enel, haben im Jahr 2012 die Bettercoal-Initiative ins Leben gerufen.
Das selbsterklärte Ziel besteht darin, die Arbeits- und Umweltbedingungen
entlang der Kohlelieferkette zu verbessern. Im Sommer vergangenen Jahres
wurde ein Bettercoal-Code verabschiedet. Er beschreibt soziale, ökologische
und ethische Anforderungen, die bei der Kohleförderung beachtet werden
müssen. Anhand konkreter Kriterien soll die Anwendung der Vorgaben
verifizierbar sein. Unabhängige Experten sollen die Einhaltung der Standards
überprüfen. Da diese Begutachtungen erst im Sommer dieses Jahres begannen, ist es
für eine abschließende Bewertung noch zu früh. Grundsätzlich begrüßt die
Bundesregierung jedoch die Initiative der Stromkonzerne.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]