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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der Besetzung herausgehobener Stellen

Neubesetzung von Führungspositionen in Bundesministerien seit 2013, Form und Zeitpunkt der Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten, Möglichkeit zur Stellungnahme, Erstellung aktenkundiger Vorgänge, Umsetzung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin bzgl. der Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten bei Stellenbesetzungen, Verbesserung der Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/233111.08.2014

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der Besetzung herausgehobener Stellen

der Abgeordneten Katja Dörner, Ulle Schauws, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern und dient der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Bereich der Bundesverwaltung. Immer noch ist der Anteil von Frauen insbesondere in Führungspositionen im öffentlichen Dienst nicht paritätisch.

Im Mai 2014 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass sich die gesetzlichen Beteiligungsvorschriften nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) auch auf Positionen politischer Beamter und Beamtinnen beziehen. Unter der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, wurden im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 drei herausgehobene Stellen neu besetzt, darunter diejenige des Pressesprechers des Bundesministeriums und die eines beamteten Staatssekretärs. Die Auswahlentscheidungen wurden der Gleichstellungsbeauftragten des Bundesministeriums entweder nicht oder nur kurz vor der jeweiligen Besetzung mitgeteilt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied daher, dass die frühzeitige Beteiligung und die umfassende Unterrichtung bei allen Entscheidungsprozessen, um an der Willensbildung mitzuwirken und so wesentliche Weichenstellungen im Vorfeld zu beeinflussen, zu den Beteiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten gehört.

Mitte Juni 2014 wurden Einzelheiten des Ressortentwurfs der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bekannt. In diesem Entwurf stellen sie fest, dass trotz des BGleiG von 2001 nicht die gewünschte Erhöhung des Anteils von Frauen an Führungspositionen im Bund eingetreten sei. Daher bestehe zwingender politischer Handlungsbedarf, um den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichstellung zu erfüllen. Neben konkreten Vorgaben an einzuhaltenden Quoten soll insbesondere vermehrte Transparenz bei der Besetzung von Führungspositionen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führen.

Auch unter der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, wird Presseberichten zufolge die Gleichstellungsbeauftragte nicht ausreichend beteiligt (DIE WELT Online, 8. Juli 2014, „Bei Manuela Schwesig meutern die Mitarbeiter“). Laut BGleiG ist die Gleichstellungsbeauftragte zur Durchführung ihrer Aufgaben „unverzüglich und umfassend zu unterrichten“. Dafür sind ihr die erforderlichen Unterlagen frühestmöglich vorzulegen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Damit soll der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gegeben werden.

Um mehr Transparenz zu schaffen, wollen die Fragesteller wissen, inwiefern die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei herausgehobenen Positionen unter der jetzigen Bundesregierung entsprechend dem BGleiG erfolgt ist und sie der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin entsprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welchen Bundesministerien wurden seit der Bundestagswahl 2013 a) beamtete Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre, b) Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter, c) Pressesprecherinnen bzw. Pressesprecher, d) weitere Führungspositionen neu benannt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesministerien, Position und Geschlecht aufschlüsseln)?

2

In welcher Form wurden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten von denen in der Antwort zu Frage 1 benannten Neubesetzungen unterrichtet? Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

3

Wurden die Gleichstellungsbeauftragten jeweils a) vor der offiziellen Benennung, b) vor der Bekanntgabe an die Hausöffentlichkeit, z. B. in einer Personalversammlung oder c) vor der Mitteilung in der Presse beteiligt, und wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

4

Wurden den jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten gegebenenfalls die Alternativüberlegungen zu den in der Antwort zu Frage 1 benannten Stellenbesetzungen mitgeteilt? Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

5

Hatten die Gleichstellungsbeauftragten bei den in der Antwort zu Frage 1 benannten Stellenbesetzungen die Möglichkeit, sich vor der Benennung zu äußern (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

6

Wurden diese Vorgänge in den Bundesministerien aktenkundig gemacht? Wenn nicht, warum nicht?

7

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, in der BGleiG-Novelle die oben benannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin umzusetzen? Wenn nicht, warum nicht?

8

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, wegen der vorgenannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin eine Besetzungspraxis und damit verbundene Verwaltungsvorschriften in den Bundesministerien anzupassen? Wenn ja, bis wann?

9

Will die Bundesregierung die Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten in Besetzungsverfahren zukünftig verbessern? Wenn ja, wie?

Berlin, den 11. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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