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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Finanzergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2006 (G-SIG: 16011769)

Höhe der einmaligen Mehreinnahmen für die gesetzliche Pflegeversicherung durch Vorziehen der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge, tatsächliches Finanzergebnis <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

16.03.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/448128. 02. 2007

Finanzergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2006

der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Michael Kauch, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit Pressemitteilung vom 29. Januar 2007 hat das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben, dass die gesetzliche Pflegeversicherung das Jahr 2006 mit einem Überschuss von 450 Mio. Euro abgeschlossen hat. Ursächlich hierfür sei der starke Anstieg der Einnahmen um rund 1 Mrd. Euro bzw. um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was wiederum hauptsächlich auf das Vorziehen der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zurückzuführen sei. Der rein konjunkturbedingte Anstieg hätte im Jahresdurchschnitt bei 0,6 Prozent gelegen, die Ausgaben seien um 1 Prozent gestiegen.

Laut den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank vom September und Dezember 2006 basieren die unterjährigen Finanzstatistiken der gesetzlichen Pflegeversicherung auf einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ohne periodengerechte Zuordnung. Dadurch sei es durch das Vorziehen der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge um bis zu 20 Tagen vom 15. des auf die Entgeltzahlung folgenden Monats auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Entgeltzahlung unterjährig zum Ausweis einmalig erhöhter Einnahmen gekommen. Im ersten Monat des Jahres 2006 seien in der Regel zwei Beiträge geflossen, für die Entgelte aus dem Januar 2006 und dem Dezember 2005. Der Monatsbeitrag für den Januar 2006 hätte allerdings auch gleichmäßig auf die sechs Folgemonate verteilt abgeführt werden können, so dass sich die einmaligen Einnahmen bis in den Juli 2006 verteilt hätten. Im endgültigen Jahresergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung würde jedoch eine zeitliche Zuordnung der Beiträge zu den zugrunde liegenden Entgelten erfolgen. In diese Rechnung ginge deshalb statt eines Überschusses (in Höhe von 278 Mio. Euro, siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2007) ein Defizit für die ersten neun Monate des Jahres 2006 ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch sind die einmaligen Mehreinnahmen für die gesetzliche Pflegeversicherung aus dem Vorziehen der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge?

2

Welches Kassenergebnis weist die gesetzliche Pflegeversicherung für das vierte Quartal 2006 aus?

3

Handelt es sich bei dem durch das Bundesministerium für Gesundheit mit Pressemitteilung vom 29. Januar 2007 vermeldeten Überschuss um den kassenmäßigen Überschuss der gesetzlichen Pflegeversicherung für das Jahr 2006, und wenn nein, warum nicht?

4

Erfolgt im endgültigen (finanzstatistischen) Jahresergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung eine periodengerechte Zuordnung der Beiträge zu den zugrunde liegenden Entgelten?

5

Gilt dies auch für das Finanzergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung in den für die Maastricht-Meldung relevanten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen?

6

Worin liegt der Unterschied zwischen den beiden Rechnungen (kassenmäßige und periodengerechte Verbuchung), und welche Auswirkungen hat dies auf das Jahresergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung?

7

Wird die grundlegende Finanzentwicklung in der periodengerechten Zuordnung nach Auffassung der Bundesregierung treffender abgebildet als über das Kassenergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8

Führt in der dem endgültigen Jahresergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung zugrunde liegenden periodengerechten Zuordnung der Einmaleffekt aus der vorgezogenen Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge überhaupt zu einer Ergebnisverbesserung für die gesetzliche Pflegeversicherung, und wenn ja, warum?

9

Wann ist mit dem endgültigen Jahresergebnis 2006 für die gesetzliche Pflegeversicherung zu rechnen?

10

Ist im endgültigen Jahresendergebnis 2006 der gesetzlichen Pflegeversicherung weiterhin von einem Überschuss oder doch von einem Defizit auszugehen?

Berlin, den 28. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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