Kosten von BAföG-Reformschritten
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 21. Juli 2014 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka, in der Bundespressekonferenz die Eckpunkte der anstehenden 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der Basis der dort gegebenen Informationen über die Reformabsichten der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ergeben sich weiterführende Fragen, insbesondere zu den Kostenannahmen für angekündigte sowie für bisher nicht beabsichtigte Reformschritte.
Anders als zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12794, Vorbemerkung der Bundesregierung, S. 2) liegt der Bundesregierung nun das erforderliche Datenmaterial vor. So beruft sich der vorliegende Referentenentwurf für die 25. Novelle bei der „Ermittlung der durch dieses Gesetz entstehenden Mehrausgaben […] auf eine(r) Berechnung und auf weitere(n) Schätzungen, die mit Hilfe des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT auf der Grundlage eines Mikrosimulationsmodells („BAF-PLAN“) und unter Heranziehung verfügbarer amtlicher Statistiken vorgenommen wurden.“ (S. 20).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Von welcher Studierendenprognose geht die Bundesregierung bei der Berechnung der angegebenen Kosten aus (bitte sowohl Quelle als auch Zahlen für die Jahre 2014, 2015 und 2016 angeben)?
Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung durch eine Erhöhung der Fördersätze um 7, 9 oder 11 Prozent und bei gleichzeitiger Steigerung der Freibeträge um 7, 9 oder 11 Prozent (die Szenarien bitte in einer Tabelle sowohl nach Kosten der Erhöhung der Fördersätze und Freibeträge als auch bezogen auf die unterschiedlich hohen prozentualen Erhöhungen aufschlüsseln)?
Wie stark wird nach Auffassung der Bundesregierung die Gefördertenzahl bis zum Juli 2016 sinken, wenn die Freibeträge bis dahin nicht angehoben werden (bitte im Vergleich zur gesamten Gefördertenzahl für das Jahr 2015, der durchschnittlichen monatlichen Gefördertenzahl für das Jahr 2015 und der Gefördertenzahl des 1. Halbjahres 2016 angeben)?
Auf welche Vergleichszahl beziehen sich die im Referentenentwurf genannten 110 000 Studierenden, die nach Inkrafttreten der 25. Novelle „zusätzlich“ BAföG-berechtigt sein werden?
Von welcher Einkommensentwicklung zwischen den Jahren 2010 und 2016 geht diese Schätzung aus?
Auf der Basis welcher nachvollziehbaren Prognosen kommt die Koalition zu dieser o. g. Aussage?
Welche jährlichen Mehrkosten wären seit Inkrafttreten der 23. BAföG-Novelle entstanden, wenn die Höhe der BAföG-Fördersätze an die Steigerung der Lebenshaltungskosten nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt worden wäre (bitte getrennt für Erhöhungen im jährlichen bzw. im zweijährlichen Abstand aufschlüsseln)?
Welche jährlichen Mehrkosten entstünden nach Schätzungen der Bundesregierung durch die Absenkung der Verschuldensobergrenze von derzeit 10 000 auf
a) 8 000 Euro,
b) auf 5 000 Euro bzw.
c) auf null
(bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)?
Welche jährlichen Mehrkosten entstehen nach Schätzungen der Bundesregierung durch die Absenkung des Darlehensanteils von derzeit 50 Prozent auf 40, 30 bzw. 25 Prozent?
Welche Mehrkosten entstehen jährlich bei ersatzlosem Wegfall des Darlehensanteils (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)?
Welche jährlichen Mehrkosten entstehen für die Jahre 2015 und 2016 gegenüber dem Regierungsentwurf, wenn der Freibetrag vom Einkommen der Auszubildenden zum 1. April 2015 auf 450 Euro angehoben wird, was seit Anfang des Jahres 2013 der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber entspricht?
Welche Mehrkosten bedeutet es für die Jahre 2015 und 2016 nach Schätzung der Bundesregierung, den Kinderzuschlag schon zum 1. April 2015 auf 130 Euro für jedes Kind anzuheben (bitte in zwei Szenarien angeben: für die heute geltenden Freibeträge sowie für eine Steigerung der Freibeträge um 7, 10 oder 12 Prozent zum 1. April 2015)?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Öffnung des BAföG für formale Teilzeitstudiengänge sowie duale Studiengänge, und welche jährlichen Mehrkosten würde eine solche Öffnung mit sich bringen (bitte in zwei Szenarien angeben: für die heute geltenden Freibeträge sowie für eine Steigerung der Freibeträge um 7, 10 oder 12 Prozent zum 1. April 2015)?
Unter welchen Bedingungen wird das BAföG zwischen Erreichen des Bachelorabschlusses und der Aufnahme eines Masterstudiums gemäß dem vorliegenden Referentenentwurf weitergezahlt (bitte die Szenarien auch auf Duale Studiengänge, Studiengänge in Bologna-Staaten und sonstige „Ausnahmefälle“ aufschlüsseln)?
Welche Entlastungswirkung entsteht für die einzelnen staatlichen Ebenen, wenn eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium zum BAföG-Bezug berechtigt und diese Gruppe daher zukünftig keine Leistungen mehr über das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten würde (bitte aufschlüsseln nach einem Inkrafttreten der Änderung zum 1. April 2015 sowie zum 1. August 2016)?
Wie haben sich die Kosten für BAföG-Zahlungen an Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union an deutschen Hochschulen seit der letzten Abfrage im März 2013 bzw. der Antwort mit Bezug bis zum Jahr 2011 entwickelt?
Wie haben sich die Kosten für BAföG-Zahlungen an deutsche Studierende an Hochschulen in der Schweiz und an Hochschulen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit der letzten Abfrage im März 2013 bzw. der Antwort mit Bezug bis zum Jahr 2011 entwickelt?
Welche Kosten entstehen in den Jahren 2015 und 2016, wenn die von der Bundesregierung vorgesehene Erhöhung der Wohngeldpauschale schon zum 1. April 2015 in Kraft tritt (bitte in zwei Szenarien angeben: für die heute geltenden Freibeträge sowie für eine Steigerung der Freibeträge um 7, 9 oder 11 Prozent zum 1. April 2015)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, anstatt der derzeitigen oder der ab 1. August 2016 erhöhten Wohngeldpauschale für auswärts wohnende Studierende die Wohnkosten für Studierende im BAföG entsprechend der im Wohngeldgesetz festgelegten Mietenstufen zu erstatten, um den regional sehr unterschiedlichen Mietkosten zu entsprechen?
Welche jährlichen Mehrkosten bzw. Minderkosten würde das nach Schätzung der Bundesregierung für die Jahre 2015 und 2016 bedeuten (bitte differenzieren nach dem Zeitraum vor und nach der geplanten 25. Novelle)?
Trägt die derzeit geplante Novelle nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die Lücken in der Deckung der Mehrbedarfe sowie der Unterkunftskosten von Menschen mit Behinderung, die die derzeitigen Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und BAföG bewirken, zu beseitigen?
Falls nein, warum nicht?
Welche Mehrkosten würde dieser notwendige Lückenschluss nach Ansicht der Bundesregierung jährlich bedeuten?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der vorgelegten 25. Novelle das BAföG so ausgestaltet ist, dass es den Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen ausreichend Rechnung trägt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche weiteren Schritte sind geplant bzw. welche Veränderungen sind mit welchen Akteuren abzusprechen?
Hält die Bundesregierung die Bedingung für den Erhalt von Ausbildungsförderung gemäß § 2 BAföG, der Definition der förderfähigen Ausbildungsstätten, für ausreichend?
Plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit, von ihrem Recht aus § 2 Absatz 3 BAföG Gebrauch zu machen und den Kreis der förderfähigen Ausbildungsstätten zu erweitern?
Wenn ja, wie?
Inwiefern gibt es aus Sicht der Bundesregierung Lücken bei der Förderung des Lebensunterhaltes in Studienzeiten, die erst zum Studium hinführen (wie z. B. Vorbereitungs- und Brückenkurse), und welche Schlussfolgerungen will die Bundesregierung in der anstehenden Novelle daraus ziehen?
Welche jährlichen Mehrkosten entstünden nach Schätzungen der Bundesregierung, wenn Studienzeiten, die erst zum Studium hinführen (wie z. B. Vorbereitungs- und Brückenkurse), in die Förderung nach dem BAföG aufgenommen werden (bitte im Rahmen der Szenarien für die Erhöhung der Fördersätze um 7, 9 oder 11 Prozent und bei gleichzeitiger Steigerung der Freibeträge um 7, 9 oder 11 Prozent aufschlüsseln)?
Wird nach Auffassung der Bundesregierung der laut Referentenentwurf auf Januar 2017 zu vertagende 21. BAföG-Bericht die Effekte der 25. Novelle schon abbilden können?
Falls ja, welche Daten zur BAföG-Nutzung im Wintersemester 2016/2017 liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zur Erstellung des 21. Berichts schon vor?
Welche Erkenntnisse und Empfehlungen des 18., 19. und 20. BAföG-Berichts wurden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt und wie genau (bitte Nennung der einschlägigen Änderungen im BAföG bzw. der Verwaltungsvereinbarung o. Ä.)?
Welche Empfehlungen hat der Beirat zum vorliegenden Referentenentwurf abgegeben?
Werden diese in der Überarbeitung des BAföG-Änderungsgesetzes berücksichtigt?
Falls ja, wie?
Falls nicht, warum nicht?