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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand und Wirkung der Anschubfinanzierung ambulant betreuter Wohngruppen und Förderung sozialraumorientierter Quartierskonzepte

Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, auf Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen sowie auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§§ 40, 45e und 38a SGB XI): Bewilligungen und Ablehnungen, Kosten; Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten, Qualitätsstandards zur Einrichtung der Wohngruppen, Wohngruppenberatung, Relevanz sozialraumorientierter Quartierskonzepte, Bund-Länder-Arbeitsgruppe<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/235714.08.2014

Stand und Wirkung der Anschubfinanzierung ambulant betreuter Wohngruppen und Förderung sozialraumorientierter Quartierskonzepte

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zahl neu gegründeter ambulant betreuter Wohngruppen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Derzeit sind nach Angaben des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA – PRO ALTER, Ausgabe 03, Mai/Juni 2014, 46. Jahrgang) bundesweit 1 595 ambulant betreute Wohngruppen in Betrieb. Ein Teil ist von Angehörigen oder Vereinen initiiert, ein zunehmender Anteil wird von institutionellen Trägern als lukratives Geschäftsmodell betrieben.

In der Praxis haben Wohngruppen für demenziell erkrankte Menschen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung die stärkste Verbreitung. Auch hier setzen sich eher trägerinitiierte Modelle durch. Der Ausbau solcher Wohnangebote für demenziell Erkrankte ist ein wichtiger Beitrag für eine bedarfsgerechte Versorgung. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Wohngruppenkonzepte für demenziell Erkrankte besonders geeignet sind (vgl. Reggentin/ Dettbarn-Reggentin, „Die Möglichkeit eines Miteinanders – Wohngruppen für Menschen mit Demenz“, in: Pflegewissenschaft 3/2004, S. 181 ff.).

Entscheidend dafür sind die Umsetzung eines fachlich geeigneten Wohngruppenkonzepts und die Sicherstellung daraus resultierender Qualitätskriterien.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wird seit dem 30. Oktober 2012 nach § 45e des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Neugründung ambulant betreuter Wohngruppen mit einer einmaligen Anschubfinanzierung von bis zu 10 000 Euro gefördert. Ebenso sind für entsprechende Wohngruppen finanzielle Zuschüsse im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Absatz 4 SGB XI von bis zu 10 228 Euro vorgesehen. Wesentliche Kriterien für den Anspruch auf diese Leistungen sind die Gründung einer selbstverantworteten ambulant betreuten Wohngruppe und die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der Wohnung. Ebenfalls nachgewiesen werden muss die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Bewohnerinnen und Bewohner oder ihre gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer.

Bisher jedoch wurden diese Fördermöglichkeiten nur marginal in Anspruch genommen. Ursachen dafür könnten sein, dass der Aufbau einer selbstverantworteten Wohngruppe große sozial- und ordnungsrechtliche und finanztechnische Kenntnisse erfordert sowie Schwierigkeiten im Finden einer geeigneten Immobilie und bei der vertraglichen Gestaltung der Vermietung.

Im Gegensatz zur stationären pflegerischen Versorgung, für die gesetzliche Maßnahmen der Qualitätssicherung vorgesehen sind, existiert kein gesetzlich geschützter Begriff für ambulante Wohngruppen. Zudem gibt es – unter anderem infolge der Föderalisierung des Heimrechts – im Bundesgebiet sehr unterschiedliche Vorschriften, welche Versorgung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gesichert sein muss. Ebenso gibt es keine speziellen Kontrollinstitutionen, die die bedarfsgerechte Umsetzung eines Wohn- und Betreuungskonzeptes begleiten.

Fachleute empfehlen daher unter anderem die Sicherstellung der Umsetzung eines bewohnerorientierten Wohn- und Betreuungskonzeptes sowie die Einbindung ambulant betreuter Wohngruppen in ein übergreifendes Quartierskonzept als zukunftsweisende Strategie, um so die übergreifenden Ziele der Erhaltung einer weitestgehenden Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Aufrechterhaltung oder Wiedergewinnung sozialer Teilhabe zu erreichen (vgl. z. B. KDA 2011, „Was sind alternsgerechte Quartierskonzepte? Bausteine und Umsetzungsverfahren“ und Bertelsmann Stiftung 2005, Positionspapier „Perspektiven für das Wohnen im Alter“, Handlungsempfehlungen des Beirates „Leben und Wohnen im Alter“ der Bertelsmann Stiftung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) Wie viele Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI wurden seit Inkrafttreten des PNG bei den privaten und den gesetzlichen Pflegekassen von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern ambulant betreuter Wohngruppen gestellt, und wie hoch waren die Gesamtausgaben der sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung dafür bisher?

2

a) Wie viele Anträge auf Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen nach § 45e SGB XI wurden seit Inkrafttreten des PNG bei den privaten und den gesetzlichen Pflegekassen gestellt, und wie hoch waren die Gesamtausgaben der sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung dafür bisher?

3

a) Wie viele Anträge auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI wurden seit Inkrafttreten des PNG bei den privaten und den gesetzlichen Pflegekassen gestellt?

4

a) Welche Ursachen sind nach Einschätzung der Bundesregierung für die geringe Inanspruchnahme der Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen nach § 45e SGB XI verantwortlich?

5

Sieht die Bundesregierung aufgrund der geringen Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten gesetzgeberischen Handlungsbedarf, die Anschubfinanzierung ambulant betreuter Wohngruppen stärker an der Realität der Wohngruppeninitiierung durch kommerzielle Träger auszurichten?

Wenn ja, warum, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

6

Gibt es Planungen der Bundesregierung für die Schaffung gesetzlicher Vorgaben zur Formulierung verbindlicher Qualitätsstandards für die Einrichtung ambulant betreuter Wohngruppen?

Wenn ja, in welcher Form, und wann soll dies umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

7

Gibt es Erwägungen der Bundesregierung, eine stärkere Inanspruchnahme der Anschubförderung ambulant betreuter Wohngruppen durch eine Öffnung für anbieterinitiierte Wohngruppen in Kombination mit verbindlich nachzuweisenden Qualitätskriterien anzuregen?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

8

Gibt es Planungen der Bundesregierung zum Auf- und Ausbau der fachlichen Wohngruppenberatung?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

9

a) Welche Relevanz schreibt die Bundesregierung übergreifenden, sozialraumorientierten Quartierskonzepten zu, um ambulant betreute Wohngruppen als einen Baustein unterschiedlicher Versorgungsangebote in das Gemeinwesen zu integrieren, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dabei etwa aus den Empfehlungen des KDA (2011) oder der Bertelsmann Stiftung (2005)?

10

b) Welche gesetzlichen Vorgaben hält die Bundesregierung für notwendig, um den Aufbau von übergreifenden, sozialraumorientierten Quartierskonzepten und die regionale Pflegeinfrastruktur in Abstimmung mit den Bundesländern und Kommunen zu stärken?

11

c) Gibt es konkrete Planungen der Bundesregierung zur Förderung übergreifender, sozialraumorientierter Quartierskonzepte?

Wenn ja, in welcher Form, und wann sollen diese umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

12

d) Hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit, die „klären [soll], wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter gestärkt und ausgebaut werden kann“ und die auch das Ziel verfolgen soll, dass „Sozialräume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können“ („Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“, 2013), bereits ihre Arbeit aufgenommen?

Wenn ja, seit wann arbeitet die Arbeitsgruppe, wer gehört ihr an, wie sieht der weitere Arbeitsplan aus, und zu welchen Ergebnissen ist sie bisher gekommen?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen?

Berlin, den 14. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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