Vermittlungsgutscheine für Erwerbslose, die keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Werner Dreibus, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Menschen, die zwar erwerbslos sind, aber aus verschiedenen Gründen nicht arbeitslos gemeldet sind, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch haben und keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beantragen, bewerben sich auf eigene Faust und versuchen dabei auch private Vermittler zu nutzen. Die Betreffenden wollen nach eigener Aussage der stigmatisierenden Beantragungs- und Leistungsgewährungspraxis aus dem Wege gehen. Um einen Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssten sie aber erst sechs Wochen lang als erwerbslos gemeldet sein und bei vorliegender Bedürftigkeit Leistungen beziehen. Vorgeschlagen wird von den Betreffenden, auch ohne einen Leistungsbezug und ab dem ersten Tag der Erwerbslosigkeit die Möglichkeit zu haben, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten und somit schnell eine Arbeit aufnehmen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung dieses Vorschlages?
Gedenkt die Bundesregierung prinzipiell die Regelung zum Bezug von Vermittlungsgutscheinen auch über das Jahr 2007 hinaus zu verlängern?