[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2729
18. Wahlperiode 07.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2396 –
Konsequenzen aus dem Rüstungsprojekt „Euro Hawk“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die sich mit der Ausphasung der Breguet Atlantic-Flugzeuge der
Bundeswehr im Bereich der signalerfassenden, luftgestützten, weiträumigen
Überwachung und Aufklärung (SLWÜA) abzeichnende Fähigkeitslücke schließen zu
können, hat die Bundeswehr für mehr als zehn Jahre das Rüstungsprojekt
„Euro Hawk“ betrieben. Hierbei sollte ein national entwickeltes
Aufklärungssystem (ISIS-Modul) mit einem marktverfügbaren, für den Einsatz in extremen
Höhen entwickelten, unbemannten Luftfahrzeug (Global Hawk) kombiniert
werden. Im Januar 2007 schloss die Bundesregierung mit der eigens für das
Projekt von den beteiligten Firmen EADS und Northrop Grumman
gegründeten Euro Hawk GmbH einen Vertrag zur Entwicklung des ISIS-Moduls und
zum Kauf einer bereits existierenden Trägerplattform, dem Global Hawk.
Im Mai 2013 wurde das Rüstungsprojekt „Euro Hawk“ auf Grund von
Problemen bei der Zulassung für den zivilen Luftverkehr und unabsehbaren
Kostenrisiken vom damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de
Maizière, eingestellt. Im Zuge der Unterrichtung des Verteidigungsausschusses
des Deutschen Bundestages und aufgrund eines Prüfberichts des
Bundesrechnungshofs wurde offenbar, dass die Probleme und Risiken den
Verantwortlichen bereits lange bekannt gewesen waren, und dass trotzdem über Jahre
weiter in das Projekt investiert wurde. Bis zum vorläufigen Stopp des Projekts
wurden dadurch bis zu 668 Mio. Euro an Steuergeldern ausgegeben. Aufgrund von
offenen Fragen zum konkreten Projektverlauf, der unklaren
Verantwortungsstrukturen innerhalb der Leitungsebene des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) und der unklaren Rechtslage hinsichtlich etwaiger
Schadensersatzforderungen des Bundes konstituierte sich im Juni 2013 ein
Untersuchungsausschuss zum „Euro Hawk“ der am 2. September 2013 einen Bericht
mit Empfehlungen vorlegte, wie solche massiven Fehlentwicklungen künftig
verhindert werden können.
Am 7. Juni 2013 beauftragte der damalige Bundesminister der Verteidigung,
Dr. Thomas de Maizière, außerdem eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung
von Schadensersatz- und Nacherfüllungsansprüchen gegenüber den beauftrag-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. September
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2729 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeten Firmen. Über das Ergebnis dieser bereits im Oktober 2013 abgeschlossenen
Rechtsprüfung liegt dem Deutschen Bundestag bis heute keine Mitteilung vor.
Auf eine Nachfrage der Abgeordneten Katja Keul vom 17. Oktober 2013
wurde lediglich geantwortet, das Gutachten werde noch ausgewertet.
Die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, kündigte
nach ihrem Amtsantritt an, den Beschaffungsbereich der Bundeswehr neu zu
ordnen. Im Februar 2014 ließ sie sich auf einer „Rüstungsklausur“ über alle
Großprojekte der Bundeswehr unterrichten und entließ anschließend den
damaligen beamteten Staatssekretär Stéphane Beemelmans und den
Abteilungsleiter Detlef Selhausen, die bis dahin für das Gesamtprojekt „Euro Hawk“
zuständig und verantwortlich gewesen waren.
Die Fähigkeitslücke der Bundeswehr im Bereich der SLWÜA besteht seit der
Außerdienststellung der letzten Breguet Atlantic im Jahr 2010 unverändert
fort. Seitens des BMVg wurde im Zuge des Untersuchungsausschusses
angekündigt, dass bis Oktober 2013 alle Tests des ISIS-Moduls abgeschlossen seien
würden und außerdem bis Ende 2013 im Rahmen des neuen Verfahrens zur
Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung mit Produkten und Dienstleistungen im
BMVg (Customer Product Management (novelliert) – CPM (nov.)) eine
Auswahlentscheidung über ein alternatives Trägersystem für das ISIS-Modul
getroffen werden würde. Ein alternatives Trägersystem sei von entscheidender
Bedeutung, um die Fähigkeitslücke zeitnah zu schließen und um wenigstens
die in das ISIS-Modul getätigten Investitionen nutzbar machen zu können.
Seit dem Stopp des Projekts und der Ankündigung, nach einer alternativen
Trägerplattform suchen zu wollen, ist mehr als ein Jahr vergangen. Noch immer ist
unklar, wie hoch der finanzielle Verlust beim Projekt tatsächlich ist und ob bzw.
wie das BMVg gedenkt, die als kritisch deklarierte Fähigkeitslücke im Bereich
der SLWÜA zu schließen. Außerdem gilt es nach wie vor, gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit darüber für Klarheit zu sorgen,
wer neben dem ehemaligen Staatssekretär Stéphane Beemelmans und dem
Abteilungsleiter Detlef Selhausen für das Scheitern des Projekts verantwortlich
war, insbesondere auch aufseiten der Industrie, und wer für den entstandenen
Schaden aufzukommen hat.
1. Welche Konsequenzen wurden seitens des BMVg aus dem Scheitern des
Projektes „Euro Hawk“ gezogen, und welche konkreten Änderungen hat es
daraufhin innerhalb des Bundesministeriums und im nachgeordneten
Bereich gegeben?
Aus den nach Beendigung des Projektes EURO HAWK eingeleiteten
Untersuchungen ergab sich u. a. die Erkenntnis einer notwendigen Anpassung der
Aufbau-Organisation und der Aufgabenverteilung in der Abteilung Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung (AIN) des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) sowie im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Dementsprechend erfolgte in der
Abteilung AIN eine Umorganisation der Unterabteilung V mit der Veränderung des
Zuschnitts der Referate und einer neuen Verteilung der Verantwortlichkeiten.
Zur Unterstützung des Unterabteilungsleiters wurde der Dienstposten eines
Projektkoordinators eingerichtet. Darüber hinaus wurde die Unterabteilung mit acht
struktursicheren Dienstposten verstärkt. Ebenso wurden in der Abteilung Luft
des BAAINBw erkannte Defizite behoben.
Als weitere Konsequenz werden die herausgehobenen Rüstungsprojekte der
Bundeswehr aktuell durch externe Beratungsgesellschaften bzw.
Sachverständige geprüft und begutachtet. Nach Vorlage und Auswertung des Gutachtens
werden dann erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/27292. Ist die Schließung der Fähigkeitslücke im Bereich der SLWÜA für die
Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, ein Projekt mit
besonderer Relevanz für die Leitungsebene, über das sie sich regelmäßig
unterrichten lässt?
Die Fortführung des Projektes SLWÜA ist neben der weiterhin bestehenden
Fähigkeitslücke auch wegen der politischen Dimension von besonderer Relevanz
für die Leitung des BMVg. Dies zeigt sich auch darin, dass das Projekt Teil der
derzeit laufenden Prüfung durch externe Beratungsgesellschaften bzw.
Sachverständige ist.
3. Wann hat sich die Bundesverteidigungsministerin hierzu zuletzt berichten
lassen, und nimmt sie auch Informationen jenseits von formalen
Entscheidungsvorlagen zu diesem Thema zur Kenntnis?
Der Bundesministerin der Verteidigung wurde im Februar 2014 durch das
fachaufsichtführende Referat des BMVg umfassend zu diesem Thema vorgetragen.
Das Projekt SLWÜA ist zudem auch Gegenstand der aktuellen Prüfung durch
externe Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständige.
4. Sind im BMVg oder im nachgeordneten Bereich lösbare oder unlösbare
Probleme bekannt, die gegen eine Nutzung des ISIS-Moduls in einer
alternativen Trägerplattform sprechen könnten, und wenn ja, welche?
Es sind im BMVg und dem nachgeordneten Bereich bisher keine Probleme
bekannt, die eine grundsätzliche Nutzung des ISIS-Moduls auf einer alternativen
Trägerplattform ausschließen.
5. Welche Verbesserungsvorschläge aus dem Bericht des
Untersuchungsausschusses „Euro Hawk“ wurden bisher wie umgesetzt, und welche
Vorschläge werden aus welchen Gründen nicht umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
6. Welche Verbesserungsvorschläge aus dem Bericht des
Bundesrechnungshofes zum „Euro Hawk“ wurden bisher wie umgesetzt, und welche
Vorschläge werden aus welchen Gründen nicht umgesetzt?
Da sich die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses „EURO HAWK“ und
des Bundesrechnungshofes z. T. überschneiden, wurde die Beantwortung der
Fragen 5 und 6 zusammengefasst.
Zur Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses „EURO
HAWK“ und des Berichtes des Bundesrechnungshofes erfolgt eine
kontinuierliche Optimierung der Vertragsgestaltung mit besonderem Augenmerk auf eine
eindeutige Leistungsdefinition. Zudem hat das BMVg erreicht, dass die US-
Seite der Weitergabe von Daten und Unterlagen, die US-exportkontrollierte
Informationen enthalten, an den Bundesrechnungshof und den Deutschen
Bundestag ohne zusätzliche Genehmigung zugestimmt hat.
Die Optimierung des CPM (nov.) wurde ebenfalls veranlasst. Erste Maßnahmen
wie die Einbeziehung der Risikobetrachtungen des Projektmanagements in das
fachliche Controlling sowie die Modernisierung und Intensivierung der Aus-
und Fortbildung, im Schwerpunkt für das im Projektmanagement tätige
Personal, sind eingeleitet.
Drucksache 18/2729 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Rahmen des in der Einführung befindlichen Controllings zur Unterstützung
der strategischen Steuerung der Leitung wird in Verantwortung der Abteilung
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung im BMVg das Projektcontrolling
verbessert. Die Untersuchungen der Organisationsstruktur,
Verantwortlichkeiten, Meldewege und Personalstruktur des BAAINBw wurden eingeleitet. Vor
dem Hintergrund der Revision, der Evaluierung der Neuausrichtung und der
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte durch externe
Berater sollen diese Ergebnisse in die weiteren Untersuchungen einbezogen
werden.
Da bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge nach denselben
Zulassungskriterien geprüft und zugelassen werden, erfolgt derzeit unter der Federführung der
Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) eine Analyse, ob die aktuell gültigen
harmonisierten europäischen Zulassungsvorschriften (EMAR) die
Zulassungsanforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge in vollem Umfang abdecken.
Darüber hinaus wurde zur Optimierung des Zulassungswesens entschieden, alle
diesbezüglichen Kompetenzen unter einem Dach im „Luftfahrtamt der
Bundeswehr“ zusammenzuführen, um schnittstellenfrei und verzugslos auf
Anforderungen reagieren zu können. Der Aufstellungsstab des Luftfahrtamtes der
Bundeswehr nahm seinen Dienst am 1. April 2014 auf. Die Übertragung der
relevanten Verantwortungen und Aufgaben aus den derzeit zuständigen verschiedenen
Organisationsbereichen der Bundeswehr an das Luftfahrtamt der Bundeswehr
wird derzeit vorbereitet.
Die Bewertung des Rechtsgutachtens vom 18. Oktober 2013 der beauftragten
Rechtsanwaltskanzlei durch das BMVg hinsichtlich möglicher Schadensersatz-
und Nacherfüllungsansprüche gegen die EURO HAWK GmbH ist
abgeschlossen. Das BMVg teilt die Bewertung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei,
wonach eine gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
gegenüber der EURO HAWK GmbH bzw. deren Gesellschafterinnen aufgrund ganz
erheblicher Prozessrisiken nicht zu empfehlen ist.
7. Welche Veränderungen im Bereich des Controllings von Rüstungsprojekten
hat es seit dem Stopp des „Euro Hawk“-Projektes gegeben?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Hat das BMVg in seinem Geschäftsbereich ein einheitliches
Dokumentenmanagementsystem eingeführt, und wenn nein, warum nicht?
Das BMVg hat in seinem Geschäftsbereich mit den ersten Aktivitäten zur
Einführung eines einheitlichen Dokumentenmanagementsystems begonnen. Im
Rahmen der ersten Ausbaustufe sollen bis 2017 zunächst 15 Dienststellen
ausgestattet werden.
Das EGovernment-Gesetz sieht die Einführung der elektronischen
Aktenführung (E-Akte) in die Ministerien und Behörden des Bundes bis 2020 vor. Im
Rahmen der Digitalen Verwaltung 2020 ist eine Maßnahme „Aktionsplan E-Akte“
enthalten, mit der den Ressorts rechtzeitig eine Lösung zur Verfügung stehen
soll. Vor diesem Hintergrund werden die Überlegungen zu einer
flächendeckenden Einführung des Dokumentenmanagementsystems in der Bundeswehr
verifiziert.
9. Wie viele Mittel wurden seit der Entscheidung über den Stopp des Projekts
„Euro Hawk“ im Mai 2013 bis heute für die Schließung der Fähigkeitslücke
im Bereich der SLWÜA ausgegeben?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2729Seit Mai 2013 wurden bis heute ungefähr 58,4 Mio. Euro zur Begleichung bisher
unstrittig vertraglich erbrachter Leistungen im Rahmen der bestehenden EURO
HAWK-Verträge bzw. für begleitende Untersuchungen zur Erstellung von
Lösungsvorschlägen für alternative Systeme (siehe Antwort zu Frage 41)
ausgegeben.
10. Hält das BMVg die Aussage aufrecht, dass die Mittel, die in die
Entwicklung des ISIS-Moduls investiert worden sind, nicht verloren sind, sondern
einem Nachfolgeprojekt der SLWÜA zugutekommen werden (Protokoll
der Vernehmung von Dr. Thomas de Maizière vor dem „Euro Hawk“-
Untersuchungsausschuss am 31. Juli 2013 – Protokoll Nr. 8, S. 8 bis 9 in
Verbindung mit der Antwort auf die Schriftliche Frage 65 auf
Bundestagsdrucksache 18/166)?
Die Weiterverwendung der ISIS-Missionsausrüstung wird derzeit im Rahmen
der Bewertung der Lösungsvorschläge Alternative Träger SLWÜA umfassend
untersucht.
11. Plant das BMVg die Zulassungsvorschriften für unbemannte
Luftfahrzeuge zu überarbeiten, und falls ja, warum, und mit welchem Ziel, und
falls nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
12. Welche Schlüsse hat das BMVg aus der Vertragsgestaltung beim „Euro
Hawk“-Projekt für künftige Beschaffungsverträge gezogen?
Im Rahmen der kontinuierlichen Optimierung der Vertragsgestaltung wird ein
besonderes Augenmerk auf eine eindeutige Leistungsdefinition gelegt. Dadurch
soll insbesondere bei multinationalen Projekten ein gemeinsames Verständnis
über alle relevanten Themen und Begriffe geschaffen werden.
13. Wird das BMVg künftig Klauseln in Beschaffungsverträge aufnehmen,
die den Vertragspartner ausdrücklich dazu verpflichten, die für eine
Musterprüfung notwendige Dokumentation zu erstellen und gegebenenfalls
notwendige zusätzliche Tests hierfür auf eigene Kosten durchzuführen?
Die Lieferung von Dokumenten zur Musterzulassung wird im Regelfall in
Entwicklungs- und Beschaffungsverträgen vereinbart.
14. Ist die Bewertung des Rechtsgutachtens vom 18. Oktober 2013 der
beauftragten Rechtsanwaltskanzlei durch das BMVg hinsichtlich möglicher
Schadensersatz- und Nacherfüllungsansprüche gegen die Euro Hawk
GmbH zwischenzeitlich abgeschlossen, und zu welchem Ergebnis kommt
dieses Gutachten bzw. die Bewertung durch das BMVg?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
15. Wurde bei Vertragsabschluss mit der Euro Hawk GmbH sichergestellt,
dass die beteiligten Konzerne Cassidian und Northrop Grumman auch für
die Euro Hawk GmbH in vollem Umfang einstehen und haften?
Drucksache 18/2729 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVor Abschluss des Entwicklungsvertrages mit der EURO HAWK GmbH
unterzeichneten die Firmen Northrop Grumman und EADS jeweils eine
gleichlautende Patronatserklärung. In dieser verpflichten sich die genannten Firmen, auf
die EURO HAWK GmbH in der Weise Einfluss zu nehmen und sie finanziell
und personell so auszustatten, dass sie vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
der Lage ist, die Leistungspflicht des Hauptvertrages zu erfüllen. Des Weiteren
garantieren die Firmen für den Fall der Insolvenz der EURO HAWK GmbH die
Erfüllung der Managementfunktionen der EURO HAWK GmbH bezüglich des
Hauptvertrages.
Eine gesamtschuldnerische Haftung der genannten Firmen für den gesamten
Leistungsumfang des Hauptvertrages wird in den Patronatserklärungen
ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schadensersatzansprüche geltend zu
machen, und wenn nein, warum nicht?
Nein, Begründung siehe Antwort zu Frage 6.
17. Sofern die Abnahme des Euro Hawk Full Scale Demonstrator inzwischen
erfolgt ist, für wie lange wurden sich Schadensersatzansprüche
vorbehalten?
Die Abnahme des EURO HAWK Full Scale Demonstrators (FSD) durch die
Bundeswehr ist noch nicht erfolgt.
18. Bestehen laut Gutachten Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche
gegenüber anderen am Projekt beteiligten Firmen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
19. Wann wird das Gutachten den Mitgliedern des Deutschen Bundestages
zugänglich gemacht?
Die Auswertung des Rechtsgutachtens ist mittlerweile abgeschlossen. Es kann
den Mitgliedern des Deutschen Bundestages auf Anfrage zugänglich gemacht
werden.
20. Wird das Gutachten auch dem Bundesrechnungshof zugänglich gemacht?
Das Rechtsgutachten wurde dem Bundesrechnungshof im Rahmen seiner
Prüfung des Vorhabens SLWÜA bereits zugänglich gemacht.
21. Was hat die Erstellung der Gutachten gekostet?
Die Kosten für das Rechtsgutachten belaufen sich auf 190 462,96 Euro (brutto).
22. Welche Schlussfolgerungen zieht das BMVg aus dem Gutachten für
künftige Beschaffungsverträge der Bundeswehr?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/272923. Welchen konkreten und belastbaren Zeitplan verfolgt das BMVg zur
Schließung der Fähigkeitslücke im Bereich der SLWÜA, und bis wann ist
die Fähigkeitslücke schließbar?
Derzeit werden die vorliegenden Lösungsvorschläge im BMVg ausgewertet.
Auf Basis einer vergleichenden Betrachtung, bei der auch die Ergebnisse des
Gutachtens der externen Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständigen
berücksichtigt werden, wird dem Generalinspekteur der Bundeswehr eine
Auswahlempfehlung für einen Lösungsweg vorgeschlagen. Nach dessen
Auswahlentscheidung wird das BAAINBw beauftragt, den ausgewählten Lösungsweg zu
realisieren. Die Dauer der Realisierung hängt maßgeblich von der ausgewählten
Lösung ab und kann daher derzeit nicht terminiert werden.
24. Wie soll die Fähigkeitslücke nach derzeitigem Planungsstand geschlossen
werden?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Welche Auswirkungen hätte es, dauerhaft auf die Fähigkeit der SLWÜA
zu verzichten?
Die im System „Signalerfassende Luftgestützte Weiträumige Überwachung und
Aufklärung“ gewonnenen Aufklärungsergebnisse liefern einen wichtigen
Beitrag als zeitkritische, eigene und damit gesicherte Informationen für die
militärische und militärpolitische Lagefeststellung zur Krisenfrüherkennung und
Konfliktverhütung, für den Schutz eigener oder verbündeter Truppen, als
Grundlagendaten zur umfassenden Unterstützung des Elektronischen Kampfes
(u. a. für die Systemeinstellungen Waffensysteme).
Bei Verzicht auf die Fähigkeit SLWÜA müsste auf diese Informationen ganz
oder teilweise verzichtet werden, da eine Generierung mit den der Bundeswehr
zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
26. Welche europäischen und NATO-Partner verfügen über die Fähigkeit zur
SLWÜA und wären voraussichtlich zu einer umfassenden Kooperation in
diesem Bereich bereit?
Bei der signalerfassenden Aufklärung (Signals Intelligence (SIGINT)) handelt
es sich um Daten (inkl. Anteile des Materials, Verfahren, ausgewertete
Erkenntnisse etc.), die bei allen Nationen, die über diese Fähigkeiten verfügen,
besonderen Schutz- und Sicherheitsbestimmungen unterliegen (in Deutschland
geregelt u. a. mit den „Sicherheitsbestimmungen für die Fernmeldeaufklärung“, der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ i. V. m. dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Deswegen existieren keine belastbaren Detailinformationen zu SIGINT-
Fähigkeiten von europäischen und NATO-Partnern. Dies trifft insbesondere
auch auf den Bereich der signalerfassenden luftgestützten Aufklärung zu, da
sich Technik und Verfahren gerade in diesem Bereich häufig an aktuellen
Technologiegrenzen bewegen.
Der Bundesregierung liegen auch darüber hinaus keine Absichtserklärungen
über eine umfassende Kooperationsbereitschaft europäischer und NATO-
Partner bei SLWÜA vor.
Drucksache 18/2729 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche Auswahlentscheidung, aus welchen Varianten, wurde aus welchen
Gründen in Bezug auf eine alternative Trägerplattform für das Signals
Intelligence System (integriertes SIGINT Missionssystem, ISIS-Modul)
getroffen?
Es wurde noch keine Auswahlentscheidung getroffen.
28. Wenn noch keine Auswahlentscheidung getroffen wurde, wieso ist diese
noch nicht erfolgt, obwohl die Entscheidung erst für Ende des Jahres 2013
und dann für Ende des ersten Quartals 2014 angekündigt war?
Aufgrund der Komplexität der vorgelegten Lösungsvorschläge ergab sich die
Notwendigkeit zur Einholung zusätzlicher Informationen bei den Herstellern
bzw. den beteiligten Regierungsstellen. Zusätzlich wurden im Rahmen der
Auswertung weitere Lösungsvorschläge beauftragt.
Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Gutachtens der externen
Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständigen bei der Auswahlentscheidung
Berücksichtigung finden.
29. Welche Fähigkeitseinbußen müssen bei den jeweiligen Varianten
gegenüber der ursprünglich geplanten „Euro Hawk“-Serie hingenommen
werden?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
30. Ist das ISIS-Modul in die MALE-Drohne (Medium Altitude Long
Endurance, mittlere Höhe, lange Flugdauer) Heron TP integrierbar?
Der bisher für den EURO HAWK entwickelte luftgestützte ISIS-Anteil kann
nicht als Einheit in den Träger HERON TP integriert werden. Neben der
begrenzten Nutzlastkapazität stehen weder ausreichend Einbauraum zur
Unterbringung der Komponenten noch genügend elektrische Energie zum Betrieb der
Missionsausrüstung zur Verfügung.
31. Wie viel wiegt das ISIS-Modul, und wie viel Nutzlast kann die MALE
Drohne Heron TP tragen?
Der für den EURO HAWK entwickelte luftgestützte ISIS-Anteil wiegt ca. 1 300
kg. Der HERON TP kann ca. 1 100 kg Nutzlast tragen.
32. Wird auch die Entwicklung eines neuen unbemannten Flugsystems im
MALE-Bereich (MALE UAS) als alternative Trägerplattform erwogen?
Mit der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr wird der
Lösungsweg festgelegt.
33. Steht das Projekt MALE 2020, von dem das Nachrichtenmagazin „SPIE-
GEL ONLINE“ am 18. Mai 2014 berichtete, in irgendeinem
Zusammenhang zu einer alternativen Trägerplattform für ISIS oder dem Projekt der
SLWÜA?
Die Projekte stehen in keinem Zusammenhang.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/272934. Falls ja, wie soll ein solches MALE UAS in den Luftraum integriert
werden, und wie bzw. bis wann sollen die Probleme hinsichtlich des bislang
fehlenden Systems zum sicheren Erkennen und Ausweichen (sense and
avoid-System) gelöst werden?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
35. Inwiefern würde das MALE UAS auf dem bei Airbus Defence and Space
vorangetriebenen Projekt Future European Medium Altitude Long
Endurance (FEMALE) aufbauen?
MALE 2020 oder FEMALE sind Arbeitsbegriffe der Industrie für
„Industrieprojekte“ unter dem Sammelbegriff MALE UAS.
36. Liegen dem BMVg Angebote von Airbus Defence and Space hierzu vor
oder hat es seit dem Sommer 2013 Gespräche zwischen Verantwortlichen
des BMVg oder des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr mit Airbus Defence and Space zu diesem
Thema gegeben?
Dem BMVg liegen keine Angebote für eine MALE UAS-Entwicklung vor.
Gespräche im Rahmen des üblichen Informationsaustausches zwischen
Verantwortlichen des BMVg oder des BAAINBw mit Airbus Defence and Space zu
diesem Thema haben stattgefunden.
37. Inwiefern ist auch die Beschaffung und Nutzung einer neueren Version
der unbemannten Plattform RQ-4 Global Hawk wie beispielsweise der
RQ-4B Block 40 weiterhin Teil der Prüfung wie „SPIEGEL ONLINE“ am
12. Februar 2014 berichtete, und welche Gründe sprechen gegebenenfalls
hierfür?
Im Rahmen der Bewertung von Lösungsvorschlägen für alternative Träger der
ISIS-Missionsausrüstung wird u. a. ein „High Altitude Long Endurance UAS“
(HALE UAS) am Beispiel des RQ-4 TRITON betrachtet.
38. Wieso wurde auch ein Lösungsvorschlag zur Schließung der
Fähigkeitslücke der SLWÜA entwickelt, der auf die Nutzung des ISIS-Moduls
verzichtet, obwohl das BMVg im Untersuchungsausschuss immer wieder
darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtigt das ISIS-Modul künftig zu
nutzen (Antwort auf die Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache
18/166)?
Dieser Lösungsvorschlag wurde beauftragt, damit bei einer
Auswahlentscheidung alle verfügbaren Lösungen berücksichtigt werden können. Dies ist die bei
finanzwirksamen Maßnahmen grundsätzlich vorgesehene Vorgehensweise.
39. Was hat es gekostet den Lösungsvorschlag zur Schließung der
Fähigkeitslücke der SLWÜA, der auf die Nutzung des ISIS-Moduls verzichtet, zu
entwerfen, und wurden hierfür gesondert Studien in Auftrag gegeben,
Reisen unternommen oder Tests durchgeführt?
Drucksache 18/2729 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStudien zur Untersuchung von nicht-ISIS-basierten Lösungen wurden nicht
beauftragt. Im Rahmen der Informationsgewinnung wurden zwei Dienstreisen im
Zeitraum vom 3. bis 6. Dezember 2013 und 23. bis 28. März 2014 durchgeführt.
40. Welche Gespräche und Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Rüstungsindustrie und der Leitungsebene des BMVg zu dem Thema
alternative Trägerplattform oder der SLWÜA hat es seit September 2013
gegeben, und was wurde dort jeweils besprochen?
Es haben keine entsprechenden Gespräche oder Treffen der Leitungsebene des
BMVg mit Vertretern der Rüstungsindustrie stattgefunden.
41. Wie viele Mittel wurden bisher in die Auswahlentscheidung für die
alternative Trägerplattform investiert?
Für Untersuchungen im Rahmen der Auswahlentscheidung wurden bisher ca.
1,4 Mio. Euro investiert.
42. Ist das ISIS-Modul einsatzbereit, und wenn nein, wieso nicht?
Eine operative Bewertung der bisher technisch nachgewiesenen
Funktionalitäten des ISIS bedarf zunächst einer weiteren Erprobung im Flugbetrieb.
Grundsätzlich sind hinsichtlich der derzeitigen Anfangsbefähigung des ISIS keine
technischen Hindernisse zu erwarten. Das Erreichen der Zielbefähigung
erfordert allerdings die Weiterentwicklung des Missionssystems.
43. Wurde der vereinbarte Kostenrahmen für die Entwicklung des ISIS-
Moduls seitens der Firma Euro Hawk GmbH bzw. von Airbus Defence and
Space eingehalten?
Aufgrund von Verzögerungen unter anderem im Zusammenhang mit dem
Luftfahrzeug musste die ursprünglich im Januar 2007 für die Entwicklung von ISIS
vertraglich festgesetzte Summe im Rahmen von Änderungsverträgen angepasst
werden.
44. Mit welchem Ergebnis wurde die Qualifizierung des ISIS-Moduls
abgeschlossen, und, falls die Qualifizierung noch nicht abgeschlossen ist,
welche Probleme sind aufgetreten die die Verzögerung erklären?
Im Rahmen des im Mai 2013 vorgegebenen qualifizierten ISIS-Abschlusses
wurde die Entwicklung zeitlich komprimiert, mit der Folge, dass nicht alle
vertraglich vorgesehenen ISIS-Entwicklungsschritte durchgeführt werden konnten.
Zurzeit bestehen noch kostenfreie Erfüllungsansprüche bezüglich der im
Entwicklungsvertrag zum Festpreis vertraglich vereinbarten Leistungsanteile. Wenn
diese eingefordert werden, wird sich der Grad der technischen
Forderungserfüllung weiter erhöhen, der bereits auf einem hohen Niveau liegt.
45. Sind in der am 27. September 2013 übergebenen Nachweisakte alle
erforderlichen Nachweisdaten nachvollziehbar enthalten, und falls nein, in
welchem Umfang wurde seitens des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Nacherfüllung gefordert?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2729Nach amtsseitiger Durchsicht und Prüfung der ISIS-Nachweisakte besteht auf
Basis des Entwicklungsvertrages für ISIS noch ein weiterer Erfüllungsanspruch
des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Auf diesen Anspruch wurde
der Auftragnehmer im Februar 2014 durch das BAAINBw hingewiesen.
Entsprechende Verhandlungen dazu werden im Rahmen der notwendigen
Verhandlungen zur Beendigung des Entwicklungsvertrages und der beiden „Contractor
Logistic Support“-Verträge geführt.
46. Erfüllt das ISIS-Modul alle vertraglich vereinbarten
Spezifikationsanforderungen der vorher definierten technischen Leistungsfähigkeit des
Gesamtsystems?
Auf die Antwort zu den Fragen 44 und 45 wird verwiesen.
47. Wie viel hat die Entwicklung des ISIS-Moduls bisher gekostet, und mit
welchen Kosten ist noch zu rechnen?
Für die ISIS-Entwicklung wurden bisher ca. 270 Mio. Euro ausgegeben. Welche
Restzahlungen im Rahmen der noch zu beendigenden Verträge (Entwicklung
und Contractor Logistic Support) zu leisten sind, hängt vom Ausgang der
Vertragsverhandlungen ab.
Für die Entwicklung eines serienreifen ISIS, das auf dem derzeitigen
technischen Stand aufbaut, werden weitere Kosten in Höhe von 255 Mio. Euro
abgeschätzt. Für die Beschaffung von zwei weiteren, dem ISIS-Serienstand
entsprechenden ISIS, werden 55 Mio. Euro abgeschätzt.
48. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sind für die SLWÜA eingeplant bzw.
bereits ausgebildet?
Es wurden 34 Soldaten für den Betrieb des EURO HAWK ausgebildet.
Die Einplanung von Personal zum Betrieb des zukünftigen Systems hängt vom
Lösungsweg ab und kann somit erst nach der Auswahlentscheidung erfolgen.
49. Was kostet die Ausbildung einer Soldatin bzw. eines Soldaten, die bzw.
der später Aufgaben im Bereich der SLWÜA wahrnehmen soll?
Im Jahr 2009 wurden im Rahmen eines FMS(Foreign Military Sales)-Case
(Regierungsvereinbarung) mit der US Air Force 464 000 US-Dollar pro
Ausbildungsplatz RPA-Führer veranschlagt. Weitere 175 000 US-Dollar wurden für
die Ausbildung des technischen Personals eingeplant.
50. Wie werden die für die SLWÜA eingeplanten bzw. bereits ausgebildeten
Soldatinnen und Soldaten zurzeit beschäftigt?
Die für SLWÜA eingeplanten Soldaten werden derzeit in den Einsatzaufgaben
des Verbandes sowie in der „Reach-Back-Komponente HERON 1“ des
Verbandes eingesetzt.
51. Wie wird der Fähigkeitserhalt bei den Soldatinnen und Soldaten
sichergestellt?
Drucksache 18/2729 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Luftfahrzeugführer sind dem Taktischen Luftwaffen Geschwader 51
„Immelmann“ zugeordnet. Die fliegerische Lizenz wird im Rahmen eines
alternativen Lizenzerhalts bei der Firma „Lufthansa Flight Training“ (LFT) in Bremen
erhalten.
52. Welche Angebote werden den Soldatinnen und Soldaten unterbreitet, um
sie in der Bundeswehr zu halten?
Es werden keine speziellen Angebote unterbreitet.
53. Wie lange sollen die für das Projekt der SLWÜA am Standort Nienburg
vorgesehenen Soldatinnen und Soldaten noch für die Einarbeitung
bereitgehalten werden?
Auf die Antwort zu Frage 50 wird verwiesen.
54. Wann hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr den Euro Hawk Full Scale Demonstrator mit
welchem Ergebnis abgenommen, und falls die Abnahme noch nicht
abgeschlossen ist, wieso nicht?
Der EURO HAWK FSD wurde bisher nicht abgenommen, um etwaige
Ansprüche des Auftraggebers bis zu einer Einigung zur Beendigung des bisher
bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer offenzuhalten.
55. Hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr das Eigentum am Euro Hawk Full Scale Demonstrator
erworben, und falls nein, wieso nicht?
Aufgrund der nicht erfolgten Abnahme ist das Eigentum am EURO HAWK FSD
nicht auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
56. Wo befindet sich der Euro Hawk Full Scale Demonstrator zurzeit, und wie
wird er genutzt?
Der EURO HAWK FSD befindet sich seit seinem letzten technischen
Erprobungsflug am 20. August 2013 bei der Wehrtechnischen Dienststelle 61. Er ist
seitdem durch die Bundeswehr nicht mehr genutzt worden.
57. Welche Kosten verursacht der Erhalt, die Lagerung bzw. die Nutzung des
Euro Hawk Full Scale Demonstrator?
Im bisherigen Entwicklungsvertrag sind Kosten für den Erhalt bzw. die
technische Erprobung des EURO HAWK FSD nur bis zum 30. September 2013
abgedeckt. Die Industrie hat zumindest bis Ende 2013 noch Erhaltungsarbeiten auf
eigenes Risiko durchgeführt, für die bisher keine Kosten seitens der Bundeswehr
erstattet wurden. Auch im Jahr 2014 sind bisher keine Kosten für
Erhaltungsmaßnahmen geltend gemacht worden.
58. Wie viele Flugstunden sind mit der vorläufigen Verkehrszulassung des
Euro Hawk Full Scale Demonstrator noch möglich, und ist er theoretisch
kurzfristig zusammen mit dem ISIS-Modul operativ einsetzbar?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2729Gemäß der bis zum 30. September 2013 gültigen Vorläufigen
Verkehrszulassung (VVZ) war das System für zunächst 50 Flüge und 400 Flugstunden im
Rahmen der technischen Flugerprobung freigegeben worden. Bisher hat der EURO
HAWK FSD in insgesamt 19 Flügen ca. 200 Flugstunden erflogen.
Der EURO HAWK FSD ist vorbehaltlich erfolgreicher Vorarbeiten, wie
● Feststellung des aktuellen technischen Status des seit August 2013 nicht mehr
genutzten Systems,
● Wiederaufnahme des regulären Wartungsbetriebes durch die Industrie und
● entsprechende Zulassung der Industrie und Erneuerung einer VVZ,
zunächst im Rahmen einer technischen Erprobung einsetzbar. Die dazu
notwendigen Vorarbeiten vor einem ersten Flug werden nach Schätzungen der
Amtsseite zwischen neun und zwölf Monate in Anspruch nehmen.
59. Wie viel hat die Entwicklung, Beschaffung und Instandhaltung des Euro
Hawk Full Scale Demonstrator bisher gekostet?
Für den EURO HAWK FSD sind bisher im Rahmen der Entwicklung,
Beschaffung und der Vorbereitung des Anfangsflugbetriebes (Contractor Logistic
Support) insgesamt 616 Mio. Euro verausgabt worden.
60. Wie ist der aktuelle Sachstand beim NATO-Projekt Alliance Ground
Surveillance (NATO AGS)?
NATO AGS ist die NATO-eigene Fähigkeit zur luftgestützten, weiträumigen,
abbildenden Aufklärung der Bodenlage, die am Standort Sigonella, Italien
stationiert werden soll. Das System besteht aus fünf unbemannten Luftfahrzeugen
(basierend auf dem US-Luftfahrzeug GLOBAL HAWK), einer
Missionszentrale zur Steuerung sowie Auswerte- und Kommunikationskomponenten. Das
Beschaffungsvorhaben wird unter der Leitung der NATO AGS Management
Agency, NAGSMA, über welche die NATO AGS Nationen die Aufsicht
ausüben, gesteuert.
AGS wird derzeit von 13 NATO Nationen beschafft und soll von 26 NATO
Nationen gemeinsam betrieben werden. Die Herstellung der vollen
Einsatzbereitschaft ist für das vierte Quartal 2018 vorgesehen.
Frankreich und Großbritannien werden ihren Beitrag an NATO AGS über eine
Beistellung, einer sogenannten „contribution in kind“, abdecken. Die Türkei
strebt ebenfalls eine Abdeckung ihres Beitrags über eine solche Beistellung an.
Die luftfahrtrechtliche Zulassung der NATO AGS Luftfahrzeuge wird durch
Italien verantwortet.
Bei der Bereitstellung der Infrastruktur durch den Aufnahmestaat („Host
Nation“) Italien besteht ein zeitlicher Verzug von mehr als zwei Jahren. Er wird
über die Bereitstellung von Übergangslösungen aufgefangen.
61. Welche Versionen des unbemannten Luftfahrzeugs vom Typ RQ-4 Global
Hawk werden im Rahmen des NATO-AGS-Programms derzeit genutzt
oder sind geplant, und sind der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang irgendwelche Probleme der italienischen Zulassungsbehörden beim
NATO-AGS-Programm bzw. der dort genutzten „Global Hawk“-
Varianten bekannt?
Der NATO-AGS basiert auf dem RQ-4B GLOBAL HAWK Block 40.
Drucksache 18/2729 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie italienische Zulassungsbehörde geht nach vorliegenden Erkenntnissen des
BMVg vom Erreichen einer Zulassung aus.
62. Werden die zugelassenen NATO AGS Global Hawk mit ihrer Zulassung
auch im deutschen Luftraum fliegen dürfen?
Vor Erteilung von Überfluggenehmigungen militärischer Luftfahrzeuge anderer
Nationen erfolgt generell eine flugbetriebliche und technische Bewertung durch
das zuständige Referat im BMVg in enger Abstimmung mit dem Leiter für das
Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr.
63. Welche Kosten sind Deutschland für NATO AGS bisher entstanden, und
liegt das Projekt im veranschlagten Kostenrahmen?
Der deutsche Anteil an der Beschaffung beträgt ca. 400 Mio. Euro. Die
Betriebskosten werden mit rund 76 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt, der deutsche Anteil
daran beträgt rund 19 Prozent. Am Standort Sigonella entsteht Infrastruktur in
einem Volumen von rund 105 Mio. Euro. Der deutsche Kostenanteil liegt hier
bei rund 15 Prozent, die Kosten für das Leasing von Satellitenkommunikation
über 20 Jahre werden auf max. 250 Mio. Euro begrenzt, der deutsche Anteil
daran beträgt rund 17 Prozent.
64. Hat die Bundesregierung sich nach etwaigen Problemen mit der Zulassung
erkundigt und ihre Erfahrungen aus dem „Euro Hawk“-Programm aktiv
bei NATO AGS eingebracht?
Die Bundesregierung steht bei allen wichtigen Themen zu AGS, einschließlich
des Themas Zulassung, in engem Dialog mit der AGS Managementorganisation
NAGSMA. Darüber hinaus berichtet die italienische Zulassungsbehörde
regelmäßig über den Arbeitsfortschritt im Zulassungsprozess.
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ISSN 0722-8333]