[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2522
18. Wahlperiode 09.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn
(Dresden), Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2403 –
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Wildtierunfälle
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Alleine im Jahr 2012 ereigneten sich 258 000 Wildunfälle, bei denen häufig
auch Menschen zu Schaden kamen. Das sind täglich 700 Wildtierunfälle. Über
Teil- und Vollkaskoversicherungen mussten Leistungen in Höhe von 583 Mio.
Euro erbracht werden. Damit liegen Wildunfälle auf dem zweiten Rang der
teuersten Versicherungsfälle (
www.gdv.de/2013/11/zahl-der-
wildunfaelleerreicht-hoechststand/).
Bei diesen Unfällen kommen alljährlich rund 200 000 Wildtiere (überwiegend
Rehwild, aber auch Wildschweine) ums Leben. Unfälle mit kleineren Tieren
und Unfälle ohne Fahrzeug- und Personenschäden werden statistisch nicht
erfasst. Für einige Wildtiere ist der Straßenverkehr die Todesursache Nummer
eins (
http://de.wikipedia.org/wiki/Wildunfall). Gerade für gefährdete und
streng geschützte Arten ist der Straßenverkehr eine Bedrohung für deren
Schutz bzw. für den Erfolg von Programmen zur Wiederansiedlung. Es mehren
sich z. B. Berichte über im Straßenverkehr zu Tode gekommene Wölfe, die sich
gerade erst wieder in Deutschland ansiedeln.
Zur Vermeidung von Unfällen mit Wildtieren werden vielfältige Maßnahmen
angewandt und getestet: Absperrungen durch Wildschutzzäune, Haarsäcklein,
CD-Blinker, ausbringbare Gerüche von Raubtieren (Duftzaun),
Reflexionsfolien, Querungshilfen usw.
Querungshilfen vermeiden nicht nur Unfälle, sondern dienen auch dazu,
ökologische Lebensräume zu vernetzen und den Austausch bzw. die Verbreitung von
Wildpopulationen zu fördern. Das überregionale Straßennetz zerschneidet
unsere Natur und zerstückelt sie in ein Flickwerk grüner Inseln, die untereinander
keine Verbindung mehr haben. Der Austausch von Wildpopulation kann nicht
stattfinden und kann zu genetischer Verarmung bis Inzucht führen. Für kleine
Populationen kann der fehlende Austausch mit anderen Lebensräumen zur
Bestandsausrottung führen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2522 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Wildtieren wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 erfasst?
2. Welche Kosten hatten diese Verkehrsunfälle zur Folge (Personenschäden,
Fahrzeugschäden, Anzahl und Arten von Wildtieren, bitte tabellarisch
– wenn möglich nach Bundesländern differenziert – darstellen)?
3. Wie teilen sich diese Unfälle auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen
und Hochgeschwindigkeitstrassen der Bahn auf?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik 2013 wurden 2 601
Straßenverkehrsunfälle mit der Unfallursache „Wild auf der Fahrbahn“ (ohne
Aufschlüsselung nach Tierarten) erfasst. Die Wildunfälle sind folgenden
Kategorien zuzuordnen:
● Unfälle mit Personenschaden 2 249
● Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden in engeren Sinne 303
● Sonstiger Sachschadensunfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 49
Die Wildunfälle teilen sich wie folgt auf:
● Autobahnen 119
● Bundesstraßen 532
● Landesstraßen 963
● Kreisstraßen 625
● Sonstige Straßen 362
Über die spezifischen Kosten infolge von Wildunfällen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Auf Basis der amtlichen
Straßenverkehrsunfallstatistik von 2013 sowie der von der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) veröffentlichten Kostensätze für Personen- und Sachschäden des Jahres
2012 konnten Kosten in Höhe von ca. 121 Mio. Euro ermittelt werden. Davon
entfallen knapp 80 Mio. Euro auf Personenschäden und 41 Mio. Euro auf
Sachschäden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2522Je Bundesland setzt sich dies wie folgt zusammen:
Wildunfälle auf Bahntrassen werden in der Unfallstatistik nicht generell
ausgewiesen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden Aufpralle
auf Tiere dann erfasst, wenn durch das Unfallereignis Personen verletzt werden
oder der Sachschaden an Fahrzeugen eine Bagatellgrenze von 1 000 Euro
übersteigt.
Die vorliegenden Daten aus dem Jahr 2013 für die Schnellfahrstrecken zeigen
18 Fälle mit einem Gesamtschaden von 107 202 Euro. Eine Aufteilung auf die
einzelnen Schnellfahrstrecken (V > 200 km/h) kann der Tabelle entnommen
werden.
Personenschaden
Sachschaden
Schleswig-Holstein 4,76 2,33 7,10
Hamburg 0,02 0,06 0,08
Niedersachsen 10,07 5,16 15,24
Bremen 0,01 0,03 0,04
Nordrhein-Westfalen 6,77 3,04 9,81
Hessen 7,36 3,44 10,80
Rheinland-Pfalz 7,62 4,53 12,15
Baden-Württemberg 8,35 3,22 11,56
Bayern 17,19 7,75 24,93
Saarland 1,07 0,81 1,88
Berlin 0,26 0,11 0,37
Brandenburg 5,31 2,39 7,70
Mecklenburg-Vorpommern 4,12 2,11 6,24
Sachsen 2,51 1,85 4,36
Sachsen-Anhalt 2,48 2,57 5,05
Thüringen 1,39 2,02 3,41
Insgesamt 79,29 41,44 120,72
Kosten für
Kosten von Straßenverkehrsunfällen unter
Beteiligung von Wild in Mio. €
Insgesamt
2013
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/25224. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Konfliktstellen im
deutschen und überregionalen Straßennetz, an denen die Unfallhäufigkeit
mit Wildtieren besonders hoch ist?
5. Welche Programme zur systematischen Ermittlung von
Verkehrsunfallschwerpunkten unter Beteiligung von Wildtieren sind der Bundesregierung
bekannt, und welche Maßnahmen gibt es, um diese Schwerpunkte zu
entschärfen?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) zu § 44 haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei
zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle eng zusammenzuarbeiten, um zu
ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten
zu beseitigen. Hierzu sind Unfallkommissionen einzurichten, deren
Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ländererlasse regeln. Über die Ergebnisse
der örtlichen Untersuchungen der Unfallkommissionen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
An Bundesfernstraßen können bei besonderem Bedarf Wildschutzzäune
errichtet werden. Mit der Errichtung und Erhaltung von Wildschutzzäunen leistet der
Bund als Träger der Baulast für die Bundesfernstraßen einen zusätzlichen,
freiwilligen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die
Bundesfernstraßen werden im Auftrag des Bundes von den Straßenbauverwaltungen der
Länder verwaltet. Diese entscheiden auf Basis der Richtlinien für
Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (Wildschutzzaun-Richtlinien – WSchuZR
1985) in eigener Zuständigkeit und Verantwortung nach Abstimmung mit den
Jagdberechtigten und Jagdverbänden, wo Wildschutzzäune errichtet werden
können.
6. Welche Forschungsarbeiten und Langzeitstudien zu den Ursachen von
Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Wildtieren und der Wirksamkeit von
Präventionsmaßnahmen gegen Verkehrsunfälle unter Beteiligung von
Wildtieren sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?
Welche Maßnahmen wurden für wirksam befunden?
Ein in Deutschland durchgeführtes Projekt im Auftrag des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Unfallhäufungen mit Wildunfällen,
Forschungsbericht 01/07) beschäftigt sich mit der Untersuchung von
Wildschutzpräventionsmaßnahmen; die Schlussfolgerungen sind jedoch nach
Expertenmeinung umstritten. Es wurden die Maßnahmen
● Freischneiden von Straßenbegleitgrün
● optische Reflektoren
● Duftbarrieren
● optisch-akustische Reflektoren
● Warnzeichen 142 „Wildwechsel“ nach StVO
überprüft. Für sämtliche untersuchten Maßnahmen gegen Unfallhäufungen mit
Wildtieren konnte keine Wirksamkeit nachgewiesen werden. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant gemeinsam mit dem
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein weiteres
Forschungsvorhaben.
Drucksache 18/2522 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn den vergangenen Jahren wurden weitere Projekte zur Untersuchung von
Präventionsmaßnahmen gegen Wildunfälle durchgeführt:
● Universität Göttingen (Auftraggeber ADAC und Deutscher Jagdverband):
Wildunfälle verhindern – Präventionsmaßnahmen auf dem Prüfstand
● Universität Göttingen: Monitoring der elektronischen Wildwarnanlage an der
B 202 (Schleswig Holstein)
● Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg:
Monitoring der elektronischen Wildwarnanlage an der B 292 (Baden-Württemberg)
● Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg:
Untersuchung zur Wirksamkeit von Wildunfall-Präventionsmaßnahmen im
Straßenverkehr mittels Analyse des Raum-Zeit-Verhaltens von Rehen durch
Satellitentelemetrie
● UDV (Unfallforschung der deutschen Versicherer): Untersuchung zur
Effektivität von Wildunfallpräventionsmaßnahmen
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die bisher in Deutschland
durchgeführten Untersuchungen keine wissenschaftlich belastbaren Aussagen über
die langfristige Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen zulassen.
7. Welche Forschungsarbeiten und Langzeitstudien zur Vermeidung von
Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Wildtieren wurden in den letzten vier
Jahren vom Bund initiiert und unterstützt?
8. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Wildunfällen wurden nach dem
Beschluss zum nationalen Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020
konkret auf den Weg gebracht?
9. Liegen die Ergebnisse der im nationalen Verkehrssicherheitsprogramm
2011 bis 2020 angekündigten Evaluation der Maßnahmen zur Vermeidung
von Wildunfällen bereits vor?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor, und welche
Maßnahmen sind zur Vermeidung von Wildunfällen demnach die
wirksamsten und sollen verstärkt angewendet werden?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ende 2010 wurde die BASt beauftragt, eine Studie über Erfordernis, Art und
Umfang eines verbesserten Wildschutzes an Bundesfernstraßen sowie die
resultierenden finanziellen Folgen für den Bund zu erstellen. Im Rahmen dieser
Studie wurden folgende Projekte entwickelt und für das
Gesamtforschungsprogramm des BMVI angemeldet:
● Wirtschaftliche Randbedingungen für die Herstellung und die Unterhaltung
von Wildschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen (BAB, anbaufreie
Bundestraßen bzw. Bundestraßen mit Wildunfallschwerpunkt)
● Geoinformatische Auswertung von Wildunfalldaten
● Wirkungsweise und Effektivität von Wildwarnreflektoren.
Ziel ist es, aufbauend auf den Forschungsergebnissen geeignete Maßnahmen zu
entwickeln, mit denen durch Vermeidung von Wildunfällen die
Verkehrssicherheit verbessert werden kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/252210. Wie bewertet die Bundesregierung folgende Maßnahmen zur Vermeidung
von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Wildtieren, bezogen auf die
betroffenen Tierarten
a) Wildschutzzäune,
b) Haarsäcklein,
c) CD-Blinker,
d) Duftzaun,
e) Reflexionsfolien,
f) Grünbrücken und andere Querungshilfen und
g) weitere Maßnahmen?
Zum heutigen Zeitpunkt kommen als statistisch nachgewiesene wirksame
Maßnahmen Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen im
Betracht. Für eine möglichst hohe Wirksamkeit sind ergänzend Leit- und
Sperreinrichtungen für Tiere (z. B. Wildschutzzäune) im Umfeld der Maßnahme
erforderlich.
Gleiches gilt für Wildwarnanlagen. Monitoring-Ergebnisse weisen eine hohe
Wirksamkeit für große und mittelgroße Wildtiere nach. Wildwarnanlagen
können nur an einbahnigen Straßen errichtet werden und setzen eine
funktionierende Zäunung im Umfeld voraus.
Im Hinblick auf die Vermeidung der Überquerung der Straße durch Wild und
damit implizit auf die Unfallvermeidung gibt es insbesondere an
Bundesfernstraßen, die dem weiträumigen Verkehr mit der Verbindungsfunktion adäquaten
Fahrgeschwindigkeit dienen, keine Alternative zu Wildschutzzäunen, deren
Wirksamkeit statistisch hinreichend nachweisbar ist.
Wildwarnreflektoren können nach einer Untersuchung der BASt (Untersuchung
der Eignung von Wilddurchlässen und der Wirksamkeit von
Wildwarnreflektoren; Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 426) hinsichtlich
Schalenwild Wildunfälle um 20 Prozent bis 40 Prozent mindern, allerdings nur
zeitlich begrenzt (vermutlich nur während der Gewöhnungsphase).
Im Jahr 2011 wurde unter Mitwirkung des Landesbetriebs Straßenbau und
Verkehr Schleswig-Holstein ein über fünf Jahre angelegtes Pilotprojekt von ADAC
und Deutschem Jagdverband als Langzeitstudie gestartet, das die Entwicklung
praktischer Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Wildunfällen am
Beispiel von Teststrecken in Schleswig-Holstein zum Ziel hat. Es werden darin
Aussagen zum praktischen Nutzen bzw. zur Effektivität der eingesetzten
Präventionsmaßnahmen erfolgen. Abschließende Ergebnisse liegen zurzeit noch
nicht vor.
Drucksache 18/2522 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von welchen streng
geschützten Wildtierarten, entsprechend der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-
Habitat), wurden seit dem Jahr 2000 gemeldet (bitte tabellarisch nach
Tierarten und Jahren auflisten)?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, für welche geschützten
Wildtierarten Verkehrsunfälle die Tötungsursache Nummer eins sind?
13. Welche geschützten Wildtierarten werden durch Verkehrsunfälle in ihren
Populationen erheblich beeinträchtigt?
Wie stellt sich die Gefährdung der Bestände dar?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein systematisches bundesweites Todfundmonitoring für streng geschützte
Arten besteht nicht (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 3). Die Universität Kiel
plant zusammen mit den Jagdverbänden aufbauend auf der Pilotregion
Schleswig-Holstein ein bundesweites Totfundkataster.
14. Welche Maßnahmen ergreifen Bund und Länder, um die Gefährdung der
Bestände von geschützten Wildtierarten durch Verkehrsunfälle und
Landschaftszerschneidung zu reduzieren?
Gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes haben die Träger der
Straßenbaulast die Bundesfernstraßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem
dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu
unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen
öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Die Länder ergreifen Maßnahmen zur Vermeidung von Wildunfällen in
unfallgefährdeten Bereichen. Dazu gehören die Errichtung von Wildschutzzäunen,
Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Aufstellung der Gefahrzeichen
„Wildwechsel“ oder „Amphibienwanderung“ (bzw. als Zusatzzeichen
Krötenwanderung). In einigen Ländern werden zusätzliche Hinweise zu Otterwechseln
(Mecklenburg-Vorpommern) oder wildkatzenreichen Gebieten (Hessen)
gegeben. Einige Länder rüsten auch mit diversen Hilfsmitteln (Reflektoren,
Blinkstreifen usw.) mit dem Ziel der Reduzierung der Wildunfälle nach.
Wildwarnanlagen wurden an mehreren Bundesstraßen nachträglich installiert.
Untersuchungen weisen eine sehr hohe Wirksamkeit für große und mittelgroße
Säugetiere nach. Die Akzeptanz der Anlagen bei der Bevölkerung ist sehr hoch,
da die Anlagen nur bei Gefahr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auslösen.
Folgende Anlagen an Bundesfernstraßen wurden errichtet:
Baden-Württemberg B 292 Wildwarnanlage Aglasterhausen
Nordrhein-Westfalen B 224 zwischen Raesfeld-Erle und Dorsten: Wildwarnanlage Wolfsberg im Forst
Gewerkschaft Augustus in der Üfter Mark
B 504 zwischen Kranenburg und Goch: Wildwarnanlage Klever Reichswald
Sachsen-Anhalt B 176 OU Freyburg (Unstrut) (Ostspange): Wildschutzanlage mit
Zwangswechseln und Wildwarnanlage
B 180 OU Freyburg (Unstrut): Wildschutzanlage mit Zwangswechseln und
Wildwarnanlage
Schleswig-Holstein B 202 Wildwarnanlage Rastorfer Kreuz
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2522Bei der Planung des Neu- oder Ausbaus von Straßen werden die Vermeidung
von Wildunfällen geprüft und die ökologischen Auswirkungen der Straße auf
Wildtiere untersucht. Das Risiko für Kollisionen darf sich nicht signifikant
erhöhen. Nach weiteren Maßgaben der einschlägigen Vorschriften sind geeignete
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.
Bereits bei der Anmeldung der Straßenverkehrsprojekte für den
Bundesverkehrswegeplan werden diese Belange berücksichtigt.
Soweit die Straßen wesentliche Austauschbeziehungen oder Korridore
beeinträchtigen können, sind Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von
Lebensräumen einschließlich der dazugehörigen Leit- und Sperreinrichtungen
vorzusehen. Hierzu gehören Überführungen wie z. B. Grünbrücken oder kleinere
Faunabrücken und Unterführungen wie Talbrücken oder Amphibiendurchlässe.
Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Wild oder einzelnen geschützten Arten,
sondern der gesamten Biodiversität.
Untersuchungen an der A 11 in Brandenburg zeigen deutlich, dass nach dem
Bau der Grünbrücke die Wildunfallzahlen deutlich zurückgegangen sind.
Nach Kenntnis der Bundesregierung rüstet auch die DB AG bestimmte kritische
Streckenabschnitte mit Wildschutzzäunen aus.
15. Welche Programme zur Wiederansiedlung von geschützten Wildtierarten
wie z. B. Wolf, Luchs und Wildkatze werden durch Verkehrsunfälle
gefährdet?
Informationen über die konkrete Gefährdung von Wiederansiedlungsprojekten
durch Verkehrsunfälle liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Welche Programme zur Wiederansiedlung von Wildtierarten sind der
Bundesregierung bekannt, die eine rechtliche Absicherung von
unverschnittenen Landschaften berücksichtigen?
Im Wesentlichen setzt die Bundesregierung auf Selbstausbreitung von
Wildtierarten. Für eine erfolgreiche Selbstausbreitung sind ausreichend große
Lebensräume und zwischen diesen Lebensräumen vermittelnde Verbundachsen
erforderlich. Hierzu wurden und werden Projekte (z. B. Erprobungs- und
Entwicklungsvorhaben Wiedervernetzung von Lebensräumen) seitens der
Bundesregierung durchgeführt und den Ländern als Planungshilfe zur Verfügung gestellt.
Eine rechtliche Sicherung der unzerschnittenen Landschaften gibt es nicht.
17. Welche Programme zur Wiederansiedlung von Wildtierarten sind der
Bundesregierung bekannt, die Querungshilfen vorsehen?
Zwei Projekte zur Vernetzung sind hier zu nennen.
Mit dem Projekt Wiedervernetzung von Lebensräumen wird u. a. die
Wiederausbreitung der Haselmaus über Grünbrücken unter sich ändernden
Klimabedingungen (Klimawandel) an ihrem Arealrand in Schleswig-Holstein
gefördert.
Im Rahmen des Projekts zum Schutz der Wildkatze (Wildkatzensprung) des
Bundesprogramms Biologische Vielfalt werden Wiedervernetzungsmaßnahmen
durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen in mehreren Bundesländern
durchgeführt, um dieser Wildtierart den Wechsel zwischen Waldinseln zu
ermöglichen. Die Wiedervernetzung ist insbesondere auch außerhalb von
Wiederansiedlungsprojekten von großer Bedeutung beim Schutz von Wildtierarten.
Drucksache 18/2522 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt des
Bundesprogramms Wiedervernetzung?
Nach Auskunft der für den Bund im Rahmen der Auftragsverwaltung tätigen
Länder gibt es folgenden Sachstand.
In einem Abschnitt ist die Wiedervernetzung erreicht.
In zwei Abschnitten wird derzeit eine Grünbrücke gebaut.
In weiteren neun Abschnitten finden konkrete Planungen für
Wiedervernetzungsmaßnahmen statt.
In den übrigen Abschnitten werden derzeit Prüfungen über die Notwendigkeit
und die mögliche Umsetzung von Wiedervernetzungsmaßnahmen in
unterschiedlicher Detailschärfe durchgeführt. In Abstimmung mit den Naturschutz-
RP B 256 nördlich Rengsdorf oder
zwischen Bonefeld und
Straßenhaus Westerwald
Landschaftstunnel (200 m) im Zuge der B 256 OU Rengsdorf
BY A 3 nordwestlich Rohrbrunn
Spessart
Grünbrücke im Bauabschnitt Kauppenbrücke–Rohrbrunn
NI A 7 nördlich Bockenem Hainberg Grünbrücke in Bau; Fertigstellung 2015
BW A 5 südwestlich Freiburg
Mooswald
Im Rahmen der Planungen der Deutschen Bahn für das
3./4. Gleis der Rheintalbahn ist eine 70 bis 80 m breite
Grünbrücke vorgesehen, die die geplanten Gleise und die BAB A 5
überspannt.
BW A 8 westlich Ispringen
Nordschwarzwald
Eine Grünbrücke ist wegen der schon heute starken
Zerschneidungswirkung für den Ausbau der A 8 nicht planfestgestellt.
BW schlägt vor, eine Grünbrücke zur Sanierung der
Zerschneidung im Zuge des Ausbaus zu realisieren.
BW A 8 nördlich Laichingen
(Widderstall) – östlich
Merklingen Schwäbische Alb
Eine Grünbrücke wird beim Ausbau der A 8 östlich Merklingen
errichtet; der Bau beginnt voraussichtlich 2015.
BY A 3 westlich Geiselwind
Steigerwald
Grünbrücke im Abschnitt Wiesentheid–Fuchsberg
planfestgestellt, aber noch nicht in Bau
NI A 7 nordöstlich oder südöstlich
von Soltau Lüneburger Heide
Grünbrücke in der Entwurfsplanung im Zuge des sechsstreifigen
Ausbaus der A 7 zwischen AD Walsrode und AS Soltau-Ost
NI A 7 zwischen Ausfahrt Echte und
Ausfahrt Seesen Harz
Grünbrücke im Planfeststellungsverfahren; Bau im Rahmen
des ÖPP-Projekts sechsstreifiger Ausbau der A 7 zwischen AD
Salzgitter und AD Drammetal
NI A 7 nördlich Nörten-Hardenberg
Leine-Senke
Grünbrücke planfestgestellt; Bau im Rahmen des ÖPP-Projekts
sechsstreifiger Ausbau der A 7 zwischen AD Salzgitter und AD
Drammetal
RP A 3 nördlich Ransbach
Westerwald
Grünbrücke im Rahmen des Ausbauprogramm zur
Verbesserung des Parkflächenangebotes an Tank- und Rastanlagen der
Bundesautobahnen
ST A 2 westlich Theeßen Vorfläming Vorplanung abgeschlossen, Entwurfsplanung noch nicht
begonnen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2522behörden werden in den meisten Ländern landesweite Konzepte und
Prioritätenlisten erstellt. Beispiele hierfür sind:
Baden-Württemberg
Auf der Grundlage des Bundesprogramms Wiedervernetzung, des Fachplans
„Landesweiter Biotopverbund“ und des Generalwildwegeplans des Landes wird
derzeit ein landesweites Konzept für die Wiedervernetzung entwickelt, das auch
eine Priorisierung der notwendigen Querungshilfen beinhaltet.
Die im Juli 2013 von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossene
Naturschutzstrategie enthält das Ziel, die unzerschnittenen verkehrsarmen
Räume im Land zu erhalten und möglichst zu vermehren. Dort, wo es
entsprechend des sich in Erarbeitung befindlichen landesweiten Konzepts für die
Wiedervernetzung besonders wichtig ist, sollen bestehende Straßen nachträglich mit
Querungshilfen versehen werden. Für dieses Ziel sollen verstärkt
Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden.
Bayern
Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat 2008 das „Konzept zur Erhaltung
und Wiederherstellung von bedeutsamen Wildtierkorridoren an
Bundesfernstraßen in Bayern“ vorgelegt.
Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat ein Amphibienschutzprogramm, das
sich zum Ziel gesetzt hat, in den Jahren 2010 bis 2015 die 39 landesweit
bedeutendsten Amphibienquerungen an Bundes- und Staatsstraßen mit stationären
Schutzsystemen nachzurüsten. Hierfür sieht das Programm Maßnahmen mit
einem Kostenvolumen von 11,4 Mio. Euro vor. Bei der Auswahl der landesweit
bedeutendsten Amphibienquerungen waren insbesondere der Schutz
geschützter Arten vor Verkehrsunfällen und die Wiedervernetzung von
Lebensraumkorridoren ein wichtiges Kriterium. Aktuell sind 26 Maßnahmen umgesetzt und
zwei Maßnahmen in Bau.
Brandenburg
Grundlage der Planungen sind neben dem Bundesprogramm die
„Biotopverbundplanung in Brandenburg“, die als Baustein der geplanten
Überarbeitung des Landschaftsprogramms Brandenburg 2013 veröffentlicht wurde und
das 2014 beschlossene „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt“ in
Brandenburg.
Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat ein
Entschneidungskonzept für die waldreichen Mittelgebirgsregionen von Nordrhein-
Westfalen erarbeitet. Innerhalb des Straßennetzes wurden Abschnitte ermittelt, für
die Erfordernis und Realisierungsmöglichkeit von Tierquerungshilfen im Detail
zu untersuchen sind.
Insgesamt wurden ca. 120 Suchräume unterschiedlicher Priorität identifiziert
und die Ergebnisse mit dem Bundesprogramm Wiedervernetzung abgeglichen.
Das Entschneidungskonzept stellt eine Ergänzung und Untersetzung des
Bundesprogramms Wiedervernetzung auf Landesebene dar, auf dessen Grundlage
weitere konkrete Maßnahmen gegen Wildunfälle und Zerschneidung von
Habitaten erarbeitet werden können.
Bereits im Zuge des Konjunkturpakets II wurden von den Ländern 18
Grünbrücken geplant, von denen 16 bereits fertig gestellt sind und eine im Bau ist.
Auch diese Grünbrücken dienen der Wiedervernetzung von Lebensräumen.
Über den Umsetzungsstand wird Anfang 2017 ein Zwischenbericht vorgelegt.
Drucksache 18/2522 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Bis wann werden die im Bundesprogramm Wiedervernetzung
vorgestellten prioritären Widervernetzungsabschnitte umgesetzt sein?
Da die Maßnahmen als freiwillige Sanierungsmaßnahmen einzustufen sind,
erfolgt die Umsetzung nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Einen
konkreten Zeitplan gibt es nicht.
20. Wie will die Bundesregierung das Ziel der nationalen
Biodiversitätsstrategie, die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen bis zum
Jahr 2020 zu erreichen, erfüllen?
Beim Neu- und Ausbau von Bundesverkehrswegen ist die Berücksichtigung
einer ausreichenden ökologischen Durchlässigkeit bereits gängige Praxis, indem
zur Erhaltung von Biotopverbundachsen regelmäßig Querungshilfen für Tiere
wie Grünbrücken oder Tierdurchlässe vorgesehen werden. Auch ist es erklärtes
Ziel des neuen Bundesverkehrswegeplanes, den Verlust an unzerschnittenen
verkehrsarmen Räumen weitgehend zu vermeiden.
Für bestehende Verkehrswege hat im Bereich der Bundesfernstraßen die
Bundesregierung ein Konzept zur Vernetzung von besonders wertvollen
Lebensräumen vorgelegt, mit dem wichtige Wiedervernetzungsabschnitte beschrieben
werden. Ein spezieller Förderansatz, mit dem die ökologische Durchlässigkeit
der Landschaft für die biologische Vielfalt erreicht werden kann, liegt nicht vor.
Zur Verwirklichung der Ziele des Bundesprogramms Wiedervernetzung ist auch
die aktive Mitwirkung der Länder gefragt. Dies betrifft einerseits die Planung
und Abstimmung in den prioritären Wiedervernetzungsabschnitten und
andererseits die Umsetzung, das Monitoring und die Unterhaltung der Maßnahmen.
Eine planungsrechtliche Sicherung der direkten Umgebung und der Korridore
sowie eine naturschutzfachliche Stärkung der Korridore durch geeignete
Maßnahmen dienen der Stärkung der Wiedervernetzungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung entwickelt derzeit einen ergänzenden Bioindikator, der
über das Ausmaß der Zerschneidung in Lebensraumnetzen Auskunft geben soll
und dadurch die Vermeidung und Aufhebung von Zerschneidungswirkungen bis
2020 unterstützen wird.
21. Welche Haushaltsmittel standen seit dem Jahr 2009 jährlich für den Bau
von Grünbrücken auf Bundesfernstraßen zur Verfügung, und welche
Mittel sind für das Jahr 2015 und in der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehen?
Für die Umsetzung des Bundesprogramms Wiedervernetzung wurden keine
eigenen Haushaltstitel geschaffen.
Soweit die Realisierung von Wiedervernetzungsmaßnahmen im Zuge von
Bedarfsplanmaßnahmen stattfindet, dienen die Maßnahmen anteilig auch der
Vermeidung oder Kompensation und damit der Projektbewältigung des
Ausbaus. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltstitel für die
Bedarfsplanmaßnahmen.
Dagegen werden Wiedervernetzungsmaßnahmen, die als reine
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen durchgeführt werden, aus den Um-
und Ausbautiteln finanziert.
Alle in der Antwort zu Frage 18 aufgeführten fertiggestellten und in Bau
befindlichen Maßnahmen wurden oder werden aus den Haushaltstiteln für
Bedarfsplanmaßnahmen finanziert. Nach bisherigem Stand sind noch keine Ausgaben
im Bereich der Um- und Ausbautitel für Maßnahmen des Bundesprogramms
Wiedervernetzung angefallen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/252222. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Studien zur Wirkung von
Grünbrücken auf Tierpopulationen, insbesondere auf wandernde Arten?
Die Wirkung von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von
Lebensräumen wurden in diversen Studien untersucht und nachgewiesen.
Voraussetzungen für eine hohe Wirksamkeit sind insbesondere
● die Wahl des richtigen Typs,
● die richtige Verortung im Verbundnetz,
● die an den Bedürfnissen der Leitarten und Lebensräume ausgerichtete
Gestaltung,
● die angemessene Umfeldgestaltung und
● eine möglichst hohe Störungsfreiheit des Bauwerkes.
Wesentliche Ergebnisse enthalten die beiden vom Bundesverkehrsministerium
veranlassten Forschungsarbeiten
● Pfister, P. et al., 1998: Bio-ökologische Wirksamkeit von Grünbrücken über
Verkehrswege = Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 756
● Georgii, B. et al., 2007: Nutzung von Grünbrücken und anderen
Querungsbauwerken durch Säugetiere = Forschung Straßenbau und
Straßenverkehrstechnik, Heft 971
Weitere abgeschlossene und laufende Forschungsvorhaben des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) und der BASt ergänzen die Studien.
In dem Projekt Holsteiner Lebensraumkorridore werden in einem konkreten
Raum über einen längeren Zeitraum neue Maßnahmen entwickelt und erprobt
und wissenschaftlich begleitet. So wird u. a. die notwendige Einbindung von
Querungshilfen in das Umland untersucht und die Bedeutung der
Hinterlandanbindung für die Funktionsfähigkeit von Querungshilfen und für den Verbund
nachgewiesen. Mit populationsdynamischen und populationsgenetischen
Untersuchungen zum Nachweis der Wirksamkeit auf Populationsebene wurde gerade
erst begonnen.
23. An welchen Bundesfernstraßen sieht die Bundesregierung einen
vordringlichen Bedarf für den Bau von Grünbrücken, und bis wann sollen diese
jeweils realisiert werden?
Welcher Bedarf an Haushaltsmitteln ist dafür erforderlich?
Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck das Bundesprogramm
Wiedervernetzung mit seinen 93 prioritären Wiedervernetzungsabschnitten aufgelegt. Diese
Abschnitte sind die aus Bundessicht wichtigsten Bereiche, in die die
Anstrengungen zur Wiedervernetzung konzentriert werden sollen.
Hinsichtlich der Umsetzung wird auf die Antwort zu Frage 18, der Finanzierung
auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Drucksache 18/2522 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. In welchen Ländern der Europäischen Union gibt es bereits Programme
zur Wiedervernetzung, und welcher Austausch besteht zwischen
Deutschland und diesen Ländern?
Alle Nachbarstaaten haben ebenfalls Konzepte zur Wiedervernetzung von
Lebensräumen entwickelt. Die Konzepte in den Niederlanden und der Schweiz
beispielsweise umfassen die in dem Land lebende biologische Vielfalt.
Insbesondere die Niederlande und Österreich haben Programme zur Umsetzung
von Wiedervernetzungsmaßnahmen entwickelt. Die Schweiz wird im Sommer
2015 einen Aktionsplan des Bundes zur Strategie Biodiversität verabschieden.
Eines der gewichtigeren Maßnahmenbündel betrifft die so genannte ökologische
Infrastruktur. In anderen Ländern wie z. B. der Tschechischen Republik gibt es
eher sektorale Ansätze, die insbesondere größere Säuger berücksichtigen.
Der Fachaustausch zwischen den europäischen Ländern erfolgt über das Infra
Eco Network Europe (IENE), die Conference of European Directors of Roads
(CEDR) und die Forschungsgesellschaften im Bereich Straßenwesen der Länder
Deutschland, Österreich und Schweiz (D-A-CH).
25. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Reduzierung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Wildtieren?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 14 verwiesen.
26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Verkehrsunfälle unter
Beteiligung von geschützten Wildtierarten zu reduzieren?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 14 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]