[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2559
18. Wahlperiode 16.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2418 –
Der fortschreitende Rechtsruck in der Ukraine
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kandidatur und späteren Wahl des ukrainischen Oligarchen Petro
Poroschenko zum Präsidenten wurde nicht nur die Hoffnung auf ein Ende der
bürgerkriegsähnlichen Situation in der Ukraine, sondern auch auf eine
Demokratisierung im Sinne einer Zurückdrängung der extrem rechten Kräfte zumindest
in der Regierung und den staatlichen Einrichtungen und Behörden – insbesondere
bei den Sicherheitsbehörden – verbunden. „Doch bei aller Aufbruchsrhetorik:
Poroschenko, 48, steht nicht für einen radikalen Neuanfang – im Gegenteil. Er
ist ein Mann des alten Systems der Ukraine, in dem Reiche Politik machten und
Politiker reich wurden. Poroschenko hat in der Vergangenheit immer wieder die
Seiten der politischen Lager gewechselt und dabei das Kunststück vollbracht,
trotzdem hoch in der Gunst der Bürger zu stehen. Das unterscheidet ihn von
anderen Spitzenpolitikern seines Landes […] Manche nennen ihn auch ‚Schoko-
Hasen‘, wegen der vielen atemberaubenden Haken, die der Politiker Poroschenko
in den vergangenen Jahren geschlagen hat.“ (
www.spiegel.de/politik/ausland/
ukraine-poroschenko-kandidiert-bei-praesidentschaftswahl-a-961449.html).
Dieser Spitzname ist sowohl auf seine politische Wendungsfähigkeit (er diente
sich sowohl dem ehemaligen Präsidenten Viktor Juschtschenko als auch Viktor
Janukowitsch an) als auch seiner Eigenschaft als Süßigkeitenfabrikant – ihm
gehört die Schokoladen- und Pralinenfabrik Roschen – zurückzuführen. Sein
Vermögen taxiert das US-Magazin „Forbes“ auf 1,4 Mrd. Dollar (
www.forbes.com/
profile/petro-poroshenko/).
Es fand auch kein Aufbruch gegen die extreme Rechte statt. Diese kann sich
auch unter Petro Poroschenko in den Streitkräften und Freiwilligenbataillonen
etablieren (
www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/Gefaehrliche-
Hilfe-von-Rechts;art1015367,7038001) und macht massiv Druck hinsichtlich
der Forcierung des militärischen Vorgehens gegen die Ukrainer aus dem
Osten des Landes, die gegen die Regierung in Kiew kämpfen (
www.zeit.de/
politik/ausland/2014-06/proteste-ukraine-waffenruhe). Die De-facto-Regierung
trägt dabei durch Äußerungen aus ihren Reihen selbst zur Verschärfung des
gesellschaftlichen Klimas und zu einem Rechtsruck in der ukrainischen
Gesellschaft bei; etwa, wenn der ukrainische Regierungschef Arsenij Jazenjuk
Gegner als „subhumans“ („Untermenschen“) beschimpft (
www.spiegel.de/Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2559 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepolitik/ausland/kiews-aussenministerbeschimpft-putin-a-975536.html), die es
zu töten gilt (usa.mfa.gov.ua/en/press-center/news/24185-mi-
uvichnimopamjaty-gerojiv-ochistivshi-nashu-zemlyu-vid-nechistiarsenij-jacenyuk-
uspivchutti-ridnim-i-blizykim-zagiblih-vojiniv-u-lugansyku). Dazu tragen auch
Äußerungen des ukrainischen Präsidenten bei, die zur Vergeltung aufrufen: „Für
jedes Leben unserer Soldaten werden die Terroristen mit Dutzenden und
Hunderten ihrer Leben bezahlen.“ (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
kaempfein-der-ostukraine-schwere-verluste-fuer-die-regierungstruppen-13040797.html).
Die Gefahr durch die extreme Rechte wird vor allem im Zuge der
Präsidentschaftswahlen in den westlichen Medien heruntergespielt. Das umso mehr
als der Kandidat der extrem rechten Partei „Swoboda“, Oleg Tjagnibok, nur
1,16 Prozent und Dmitro Jarosch, ehemaliger Maidan-Kommandant, „Führer“
der neofaschistischen Organisationen „Trysub“ („Dreizack“) und „Prawyj
Sektor“ („Rechter Sektor“) 0,7 Prozent erreichten (ukraine-nachrichten.de/
ergebnisse-der-praesidentschaftswahlen-2014_4012_politik). Dagegen kam Oleg
Ljaschko von der extrem rechten „Radikalen Partei“ auf 8,32 Prozent; also ca.
1,5 Millionen Stimmen. Die „Ukrainische Prawda“ meldet, dass Oleg Ljaschkos
„Radikale Partei“ bei den Parlamentswahlen im Herbst 2014 einer
aktuellen Umfrage zufolge mit 12,5 Prozent stärkste Kraft im ukrainischen Parlament
werden würde; vor Julia Timoschenkos Partei „Batkiwtschyna“ mit 9,3 Prozent
und Wladimir Klitschkos „Udar“ mit 7,2 Prozent. Petro Poroschenkos Partei
„Solidarnist’“ lag bei der Umfrage bei 3,4 Prozent. Bei einer hypothetischen
Wahlbeteiligung von 54 Prozent könnte die „Radikale Partei“ auf etwa 23
Prozent kommen (
www.pravda.com.ua/news/2014/07/4/7030992/).
Selbst wenn sich der Einfluss ultrarechter Kräfte in der Ukraine bisher nur
bedingt im Ergebnis von Wahlen ablesen lässt, zeigt sich der Einflussgewinn nicht
zuletzt an der Absage der Demonstration für die Akzeptanz von Homosexuellen
in der Ukraine. Die Demonstration, die letztes Jahr unter Viktor Janukowitsch
erstmals durchgeführt wurde, sollte am 5. Juli 2014 stattfinden. Allerdings sind
im Zuge der Maidan-Proteste ultranationalistische Gruppen wie „Swoboda“ und
„Rechter Sektor“ gestärkt worden, die offen homophob agieren (america.
aljazeera.com/articles/2014/7/5/despite-a-move-
towardeuropelgbtukrainiansfacenewhurdles.html). Auf Druck dieser rechten
Gruppen untersagte der neue Kiewer Oberbürgermeister Vitali Klitschko die
Kyiv-Pride 2014 (news.volyninfo.com/ukraine/298063-gey-parad-u-
kiieviskasovano-miliciya-ne-zmogla-garantuvati-zahist-yiyi).
1. Inwieweit stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die extrem rechte Partei
„Swoboda“ nach wie vor neben dem Vize-Premier, Olexander Sytsch, der
für humanitäre Politik, nun auch für den „Schutz nationaler Minderheiten“
zuständig und zugleich stellvertretender Vorsitzender der extrem rechten
Partei „Swoboda“ ist, die zwei weiteren Minister den Landwirtschafts- und
Ernährungsminister, Ihor Schwajka und den Minister für Energie und
Naturressourcen, Andrij Mochnyk (Bundestagsdrucksache 18/1222)?
Olekander Sytsch hat derzeit den Posten des stellvertretenden Premierministers
inne. Ihor Schwajka ist Minister für Agrarpolitik und Ernährung, Andrij
Mochnyk ist Minister für Energie und Bodenschätze. Alle drei Minister sind
Mitglieder der „Allukrainischen Vereinigung Swoboda“.
2. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch weiterhin der
parteilose Serhij Kwit, dem Sympathien für den Rechten Sektor nachgesagt
werden, als Bildungsminister im Amt (Bundestagsdrucksache 18/1222)?
Serhij Kwit ist der amtierende Minister für Bildung und Wissenschaft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/25593. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der parteilose Dmitro
Bulatow als Minister für Jugend und Sport im Amt, und inwieweit hat die
Bundesregierung Kenntnis, dass er Mitglied der neofaschistischen
„Ukrainische Nationalversammlung – Selbstverteidigung des Ukrainischen Volkes“
(UNA-UNSO) war bzw. ist (
www.publikative.org/2014/03/20/
regierungsbeteiligung-der-extremen-rechten-in-der-ukraine/)?
Dmytro Bulatow ist der amtierende Minister für Jugend und Sport.
Behauptungen zu einer Mitgliedschaft Bulatows bei der UNA-UNSO sind der
Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung hat jedoch keine eigenen Erkenntnisse,
die dies belegen.
4. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung Tetjana Tschornowol nach
wie vor Regierungsbeauftragte für Fragen der Antikorruptionspolitik, und
inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass sie früher an Aktionen der
UNA-UNSO beteiligt und deren Pressesprecherin war, bevor sie die UNA-
UNSO verließ, wobei der Grund der aus ihrer Sicht von der UNA-UNSO
begangene Prinzipienverrat war, der darin bestand, dass die UNA-UNSO nach
der Aktion „Ukraine ohne Kutschma“ Verhandlungen mit der Regierung
aufnahm (mediananny.com/intervju/13312)?
Tetjana Tschornowol hat am 18. August 2014 ihren Rücktritt als Vorsitzende der
Regierungsstelle für Antikorruptionspolitik eingereicht. Der Bundesregierung
ist bekannt, dass sie früher an Aktionen der UNA-UNSO beteiligt war.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis in der Abberufung
des ehemaligen Generalstaatsanwaltes Oleg Machnitzkij von der extrem
rechten Partei „Swoboda“ am 19. Juni 2014 und dessen Berufung zum
Berater des neuen Präsidenten Petro Poroschenko (
www.segodnya.ua/politics/
pnews/mahnickiy-i-tomenko-voshli-v-komandu-novogo-prezidenta-
529842.html) einen Grund in der verhinderten Aufklärung der Todesschüsse
vom 19. und 20. Januar 2014 auf dem Maidan (
www.wdr.de/tv/monitor/
sendungen/2014/0410/maidan.php5)?
Die Ermittlungen zu den Maidan-Ereignissen um den 19./20. Januar 2014
dauern an. Zum Stand der Ermittlungen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Berufung
von Oleg Machnitzkij zum Präsidentenberater vor dem Hintergrund einer
bei der Bevölkerung in der Ostukraine weitverbreiteten Sorge, „Faschisten“
würden auf die Politik der Regierung bzw. des Präsidenten Einfluss
nehmen?
Die Bundesregierung verfolgt die innenpolitischen Entwicklungen in der Ukraine
genau. Die Bundesregierung erinnert im Übrigen daran, dass sie auch in ihrer
Außenpolitik gegenüber der Ukraine konsequent und kontinuierlich für die
Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung der Menschenrechte und bürgerlichen
Freiheiten sowie gegen Rassismus und Antisemitismus eintritt.
7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie laut Antwort auf die Schriftliche
Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/2090 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen nach wie vor keinerlei neue Erkenntnisse über Täter,
Hintergründe und Motive der Todesschüsse auf dem Kiewer Maidan zwischen
dem 19. und 20. Januar 2014, bei dem rund 100 Menschen erschossen
worden sind, obwohl sie „gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen
Drucksache 18/2559 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUnion für eine umfassende und transparente, unter Einbeziehung
internationaler Institutionen erfolgende, Aufklärung aller Gewaltakte in Kiew ein“
und damit „auch für die Todesfälle in der Zeit vom 18. bis 20. Februar 2014“
einsetzt (Bundestagsdrucksache 18/1222)?
Die Ermittlungen zu den Maidan-Ereignissen um den 19./20. Januar 2014
dauern an. Zum Stand der Ermittlungen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
Ermittlungsergebnisse seitens der Vereinten Nationen und des Europarates, die in der Sache
bereits tätig geworden sein sollen (Bundestagsdrucksache 18/1222)?
Auf Initiative des Generalsekretärs des Europarats wurde ein internationales
Beratergremium eingerichtet zur Untersuchung der gewaltsamen Zwischenfälle,
die sich vom 30. November 2013 bis 21. Februar 2014 im Zusammenhang mit
den Demonstrationen in Kiew (den sogenannten Maidan-Demonstrationen)
ereignet haben.
Das dreiköpfige Gremium unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Sir Nicolas Bratza, trat am
9. April 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Das Mandat des Gremiums besteht darin, zu kontrollieren, ob die Untersuchung
der gewaltsamen Zusammenstöße durch die zuständigen ukrainischen Behörden
den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht.
Dazu steht das Gremium in regelmäßigem Kontakt mit staatlichen Stellen und
Nichtregierungsorganisationen. Die Veröffentlichung eines Zwischenberichts
über die bisherige Tätigkeit des Gremiums wird für Ende September erwartet.
Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen
(VN) verweist in seinem jüngsten Bericht zur Menschenrechtslage in der Ukraine
vom 29. August 2014 darauf, dass bislang 84 Strafverfahren im Zusammenhang
mit den Protesten in Kiew und in anderen Städten eingeleitet worden seien.
Diese Strafverfahren betreffen Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum von
November 2013 bis Februar 2014, darunter auch die Ereignisse vom 19. bis
21. Januar und vom 18. bis 20. Februar 2014. Die Ermittlungen gestalten sich
dem Bericht zufolge schwierig. Allerdings werde erwartet, dass die Fälle in
nächster Zukunft vor Gericht gebracht würden. Als Drahtzieher der beiden
letztgenannten Ereignisse gelten nach Angaben des VN-Berichts, der sich auf
Aussagen aus dem Büro des ukrainischen Generalstaatsanwalts stützt, der ehemalige
Staatspräsident Viktor Janukowitsch sowie einige weitere ehemalige
hochrangige Offizielle. Die Ermittlungen würden durch den Umstand erschwert, dass
die mutmaßlichen Drahtzieher aus der Ukraine geflüchtet seien. Allerdings
seien drei ehemalige Polizisten, die für die Tötung von 39 Protestierenden im
Zeitraum vom 18. bis 20. Februar 2014 verantwortlich sein sollen, verhaftet
worden. Nach 24 weiteren Verdächtigen werde gefahndet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2559 9. Inwieweit sieht die Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, dass
die Umstände bzw. die Schuldfrage hinsichtlich der Todesschüsse vom
19. und 20. Februar 2014 auf dem Maidan aufgeklärt werden, nachdem der
damalige Swoboda-Generalstaatsanwalt Oleg Machnitzkij offenkundig alles
getan hat, um eine Aufklärung zu verhindern, in dem wohl Beweismittel
unterdrückt oder sogar unterschlagen wurden (
www.wdr.de/tv/monitor/
sendungen/2014/0410/maidan.php5), nur um dem Präsidenten Viktor
Janukowitsch einseitig die Schuld überantworten zu können und somit
letztlich seine Entmachtung entscheidend voranzutreiben?
Die Ermittlungen zu den Maidan-Ereignissen um den 19./20. Januar 2014
dauern an. Zum Stand der Ermittlungen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass laut Hennadi
Moskal, Vorsitzender der Untersuchungskommission der Werchowna Rada
zu den Ereignissen auf dem Maidan Ende Februar 2014 und
Generalleutnant der ukrainischen Polizei, vermeintliche Todesschützen vom Maidan als
mildernde Umstände an der so genannten Anti-Terror-Operation in der
Ostukraine teilnehmen (lb.ua/news/2014/07/04/271826_gennadiy_moskal_
yanukovich-.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung über die eigenen Nichterkenntnisse
(siehe Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2090) hinaus
Informationen darüber, dass diese Bataillone wie das Bataillon „Asow“ im
Kern aus führenden Mitgliedern der neonazistischen „Sozial-Nationalen
Versammlung“ zusammengesetzt sind (magazin.spiegel.de/digital/#SP/
2014/27/127862113)?
Die Medienberichte zu diesem Thema sind der Bundesregierung bekannt. Ihr
liegen jedoch keine eigenen Erkenntnisse dazu vor.
12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der
Vorsitzende der extrem rechten „Radikalen Partei“, Oleg Ljaschko, der bei
den Präsidentschaftswahlen im Mai 2014 8,3 Prozent der Wählerstimmen
in der Ukraine erreichte, (Mit-)Begründer der Freiwilligenbataillone
„Asow“, „Ukraine“ und „Schachtar“ (rpl.kiev.ua/vidpravyly-na-
peredovuspetsbataljon-shahtar/) und deren (Mit-)Finanzier ist (observers.france
24.com/content/20140710-video-shows-ultra-nationalist-
militantsfighting- alongside-ukraine%E2% 80%99-army-restive-ea)?
Über die genaue Rolle Oleh Ljaschkos bei der Einrichtung von
Freiwilligenbataillonen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkentnisse vor.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über organisatorische
Verbindungen der „Radikalen Partei“ zu anderen politischen
Organisationen in der Ukraine?
Die „Radikale Partei“ von Oleh Ljaschko ist als Partei registriert und derzeit mit
einem Abgeordneten – Oleh Ljaschko selbst – in der Werchowna Rada vertreten.
Über weiterreichende organisatorische Verflechtungen mit anderen politischen
Organisationen hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Das Programm
Oleh Ljaschkos für die Präsidentschaftswahlen kann in ukrainischer Sprache
unter
http://rpl.kiev.ua/pro-partii/ eingesehen werden.
Drucksache 18/2559 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kandidatur von
Mitgliedern der „Sozial-Nationalen Versammlung“ und der Organisation
„Patriot der Ukraine“ bei Wahlen in der Ukraine (german-foreign-policy.
com/de/fulltext/58924)?
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, dass die Abgeordneten des
Stadtparlaments Kiew, die auf der Liste der „Radikalen Partei“ von Oleh Ljaschko
gewählt wurden, gleichzeitig Mitglieder der genannten Organisationen sind.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass zahlreiche
Freiwilligenbataillone auch mit Scharfschützen-Gewehren des Typs
Dragunow (SWD) ausgerüstet sind (m.obozrevatel.com/politics/62587-kto-
voyuet-za-ukrainu-na-donbasse.htm)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Ausstattung
von ukrainischen Freiwilligen-Bataillonen mit dem Scharfschützen-Gewehr
Dragunow vor.
14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), wonach in den Freiwilligenbataillonen wie z. B. „Asow“
ausländische Scharfschützen mit rassistischer und neofaschistischer Überzeugung
kämpfen (
www.n-tv.de/politik/Kiews-Problem-in-den-eigenen-Reihen-
article13305646.html)?
Der Bundesregierung sind die Presseberichte zu diesem Thema bekannt.
Darüber hinaus verfügt sie über keine eigenen Erkenntnisse.
15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass auch
insbesondere Hooligans unter anderem der Vereine FK Dnipro Dnipropetrowsk,
Dynamo Kiew, FK Metalist Charkiw und FK Karpaty Lwiw in die
Nationalgarde und die Freiwilligenbataillone eingetreten sind (m.obozrevatel.com/
politics/62587-kto-voyuet-za-ukrainu-na-donbasse.htm)?
Die Bundesregierung kann aus eigenen Erkenntnissen weder bestätigen noch
ausschließen, dass in den Freiwilligenbataillonen auch Fußballhooligans präsent
sind.
16. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich „beim
Kampf um die Integrität und demokratische Verfasstheit des Landes […]
die Rechtsextremen für Kiew durchaus noch als ähnlich gefährlich
erweisen [könnten] wie die prorussischen Separatisten“ (
www.n-tv.de/politik/
Kiews-Problem-in-den-eigenen-Reihen-article13305646.html)?
Zu spekulativen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
17. Inwieweit konterkariert die Aufstellung von „Bataillonen“ von Freiwilligen
zur territorialen Verteidigung in allen Landesteilen wie per Dekret am 1. Mai
2014 durch den damaligen De-facto-Präsidenten Alexander Turtschinow
(
www.president.gov.ua/en/news/30329.html) erlassen – nachdem er am
29. April 2014 dazu aufgerufen hatte, dass sich alle Patrioten, die willens
sind zu kämpfen, melden sollen – sowohl die von den
Außenministern Deutschlands, Polens und Frankreichs am 21. Februar 2014 vermittelte
und unterzeichnete Vereinbarung mit Viktor Janukowitsch, die die
Entwaffnung aller Milizen vorsah (
www.spiegel.de/politik/ausland/krim-krise-die-
fatalen-fehler-der-kiewer-regierung-a-956680.html), die am 18. März 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2559von der De-facto-Regierung Arsenij Jazenjuk geforderte Abgabe aller
illegaler Waffen (de.ria.ru/politics/20140318/268060106.html), die am 22. März
2014 vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier
abermals geforderten Entwaffnung der Milizen (
www.faz.net/aktuell/politik/
steinmeier-in-kiew-und-donezk-ein-hoffnungsschimmer-und-viele-sorgen-
12858907.html) als auch die bei einem Treffen der drei Außenminister am
31. März 2014 in Weimar geforderten Beschleunigung des
Abrüstungsprozesses, Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols und
Distanzierung von extremistischen Gruppen (
www.auswaertiges-amt.de/DE/
Infoservice/Presse/Meldungen/2014/140331_Gemeinsame_Erkl%C3%
A4rung_zur_Ukraine.html)?
Die Bundesregierung erkennt das Recht der Ukraine an, ihre territoriale
Integrität sowie Recht und Ordnung auf ihrem Staatsgebiet sicherzustellen. Die
genannte Aufforderung zur Entwaffnung zielte auf alle illegalen, das
Gewaltmonopol der ukrainischen Regierung nicht anerkennenden bewaffneten Gruppen ab.
Auf per Regierungsdekret eingerichtete Strukturen trifft dies nicht zu.
18. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die
Kooperation mit der Regierung (Innen- und Verteidigungsministerium etc.) „de
facto die rechtsextremen paramilitärischen Gruppen legalisiert“ werden
(
www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/Gefaehrliche-Hilfe-von-
Rechts;art1015367,7038001)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die diese Behauptung
bestätigen könnten. Die Bundesregierung erinnert im Übrigen daran, dass sie in
ihrer Außenpolitik auch gegenüber der Ukraine konsequent und kontinuierlich
für die Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung der Menschenrechte und
bürgerlichen Freiheiten sowie gegen Rassismus und Antisemitismus eintritt.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Inwieweit liegen der Bundesregierung über die eigenen Nichterkenntnisse
(siehe Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/2090) hinaus,
Informationen darüber vor, dass die rund 30 Freiwilligenbataillone, die
zusammen mit der ukrainischen Armee im Süden und Osten der Ukraine
kämpfen, zwar formal dem Innenministerium unterstellt sind, aber kein
Vertrauen der ukrainischen Führung genießen, weil die Sorge besteht, dass
sich die Freiwilligenverbände gegen die ukrainische Führung richten
könnten (DER SPIEGEL 27/2014, S. 78 f.)?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, welche die in der Frage
enthaltenen Vermutungen bestätigen.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Art der Waffen, die
den unter Anwesenheit des Präsidenten des ukrainischen Parlaments,
Alexander Turtschinow, und des ukrainischen Innenministers, Arsen
Awakow, dem Kommandeur des Freiwilligenbataillon „Donbass“, Semjon
Sementschenko, und dem Kommando des Bataillon „Asow“ im
Malyschew-Werk Charkow vorgeführt wurden, in dem unter anderem Panzer des
Typs „Bulat“ (T-64), des Typs „Oplot“ (T-84) sowie Schützenpanzer des
Drucksache 18/2559 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTyps BTR-4 hergestellt werden (ukr.segodnya.ua/regions/donetsk/
brigadyzavoda-im-malysheva-budut-remontirovat-voennuyu-tehniku-na-
peredovoy-zony-ato-530040.html), und die nach Aussagen von Semjon
Sementschenko nicht nur von guter Qualität, sondern auch geeignet seien,
den Feind zu vernichten (
www.battalion-donbass.info/page/12/)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, welche
Waffen Vertretern der ukrainischen Freiwilligen-Bataillone Donbass und Asow
vorgeführt wurden. Die genannten Waffensysteme sind nach Erkenntnis der
Bundesregierung bei den ukrainischen Streitkräften vorhanden.
21. Inwieweit hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über die Hintergründe,
Täter und Motive der Tat vom 25. März 2014, bei dem ukrainische
Polizisten den Koordinator der extrem rechten Organisation „Prawyj Sektor“
(Rechter Sektor) in Riwne (Reuters vom 25. März 2014) und Führer der
UNA-UNSO, Olexandr Iwanowytsch Musytschko, der im Jahr 1994, das
heißt während des Ersten Tschetschenienkrieges in Tschetschenien, eine
Abteilung der UNA-UNSO „Viking“ in der Einheit des tschetschenischen
Terroristen Schamil Bassajew befehligte (una-unso.in.ua/rivne/?p=949),
erschossenen haben?
Die Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft zum Fall Musytschko
dauern an. Der Bundesregierung liegen keine Ergebnisse der Untersuchungen vor.
22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Dmitro Jarosch
ein Freiwilligenbataillon zu Ehren des erschossenen Führers der UNA-
UNSO, Olexandr Iwanowytsch Musytschko, gegründet hat (lifenews.ru/
news/135148)?
Dmytro Jarosch kündigte im Juni 2014 an, ein Bataillon „Musytschko“ gründen
zu wollen. Es liegen jedoch keine Informationen vor, ob die Gründung
zwischenzeitlich erfolgt ist.
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass nach dem
Einmarsch der ukrainischen Regierungstruppen in Slowjansk, ein Reporter
der BBC eine frisch aufgehängte Flagge des faschistischen Rechten
Sektors bemerkt hat und urteilte: „Das wird bei den Menschen in dieser
überwiegend russischsprachigen Stadt ein tiefes Unwohlsein auslösen.“
(
www.bbc.com/news/world-europe-28211686)?
Der Bundesregierung ist die entsprechende Medienberichterstattung bekannt.
24. Inwieweit hat die Bundesregierung neue Kenntnisse, ob die Gruppierung
„Rechter Sektor“ inzwischen als Partei registriert ist (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/1222, Frage 13)?
Die Gruppierung „Prawy Sektor“ („Rechter Sektor“) wurde als Partei registriert.
25. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Paramilitärs
des Rechten Sektors Ende Juni 2014 die Ölraffinerie Dolinski bei
Kirowograd in der Zentralukraine mit dem Ziel unter ihre Kontrolle gebracht haben
sollen, die „Separatistenbewegung“ in der Donbass-Region um
Finanzierungsquellen zu bringen, da dem Rechten Sektor zufolge die Raffinerie
Strukturen des der Familie von Ex-Präsident Viktor Janukowitsch
nahestehenden Rada-Abgeordneten von der Partei der Regionen Ruslan Zyplakow
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2559gehöre, der nach Moskau geflüchtet und dessen Bruder Sergej Zyplakow
einer der Anführer der selbsternannten Volksrepublik Donezk sei
(mignews.com.ua/sobitiya/inukraine/3098286.html)?
Im Juni 2014 gab es einen Versuch seitens des „Rechten Sektors“, die
Ölraffinerie Dolynsky unter ihre Kontrolle zu stellen. Die Staatsanwaltschaft führt
diesbezüglich derzeit eine Untersuchung durch. Die Ergebnisse dieser Untersuchung
liegen noch nicht vor.
26. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung realistisch, dass der
Rechte Sektor in der Lage ist, bei entsprechender Ausrüstung ca. 5 000
Kämpfer in die Ostukraine zu entsenden, wie dessen Sprecher, Artem
Skoropadski, verkündete (
www.ukrinform.ua/rus/news/praviy_sektor_
gotov_brosit_na_vostok_pyat_tisyach_boytsov_1650171)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist es unwahrscheinlich, dass mit
Blick auf die allgemeinen Unterstützerzahlen der „Rechte Sektor“ in der Lage
ist, eine so große Anzahl an Kämpfern in die Ostukraine zu entsenden.
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Twitter
angeblich plant, zwölf Konten zu blockieren, die von der russischen Regierung
als „extremistisch“ eingestuft wurden und dies Konten der extrem rechten
ukrainischen Partei Rechter Sektor betreffen soll (
www.spiegel.de/netzwelt/
netzpolitik/russland-fordert-twitter-auf-zwoelf-konten-aus-der-ukraine-zu-
sperren-a-977046.html)?
Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse.
28. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Mitte Juni 2014
Parlamentsabgeordnete der extrem rechten Partei „Swoboda“ – etwa Mychajlo
Holowko, der im Jahr 2013 gemeinsam mit weiteren Swoboda-Aktivisten
die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag besucht und ihr eine
intensivere Kooperation in Aussicht gestellt hatte – Einheiten der Streitkräfte, der
Nationalgarde und Freiwilligenverbände im Osten des Landes besuchten,
um Medikamente, Ausrüstung und Munition zu übergeben, die „Swoboda“
mit einer Sammelaktion in Eigeninitiative beschafft hatte (en.svoboda.org.
ua/news/events/00011067/)?
Der Bundesregierung ist die genannte Verlautbarung von „Swoboda“ bekannt.
29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der ukrainische
De-facto-Regierungschef Arsenij Jazenjuk nach dem Abschuss einer
ukrainischen Militärtransportmaschine vom Typ Iljuschin IL-76 mit 49 Soldaten
erklärt hat, bei den Angreifern handele es sich um „Untermenschen“
(„subhumans“), die „ausgelöscht“ werden müssten; es gelte, „unser Land vom
Übel zu säubern“, der Begriff „Untermensch“ aber nachträglich in
„Unmensch“ („inhumans“) abgeändert wurde (
www.spiegel.de/politik/ausland/
kiews-aussenminister-beschimpft-putin-a-975536.html), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung ist die Aussage des Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuks
bekannt, in der er von unmenschlich handelnden Personen spricht. Nach
Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der englischen Übersetzung
„subhuman“ um einen Übersetzungsfehler, der nachträglich korrigiert wurde.
Drucksache 18/2559 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass am 22. Juni 2014 ein
Gedenkmarsch anlässlich des 73. Jahrestages des Überfalls Nazideutschlands
auf die Sowjetunion eine Prozession von überwiegend älteren Frauen zum
Höhlenkloster (Lawra) in Kiew von Hooligans und Mitgliedern des Rechten
Sektors sowie der Organisation „Patriot der Ukraine“ – wobei letztere unter
Führung von Andrej Parubij (heute Sekretär des Nationalen Sicherheits-
und Verteidigungsrates der Ukraine) im Jahr 1996 gegründet vorwiegend
aus der gewaltbereiten ukrainischen Ultra-Szene besteht und als
paramilitärischer Flügel der Sozial-Nationalen Versammlung (Соціал-Національна
Асамблея) gilt, die im Jahr 2013 maßgeblich zur Bildung des Rechten
Sektors beigetragen hat – blockiert wurde, ohne dass die Polizei die Sicherheit
der Prozession sicherstellen konnte bzw. wollte, so dass diese auf das
Gelände der Lawra selbst verlegt wurde (1info.net/stati-novosti-soobschenija/
soobchenie/radikaly-i-futbolnye-ultras-blokirovali-kievo-
pecherskuyulavru-napali-na-milicionerov-i-razgromili-otdelenie-sberbanka-rossii-
video.html)?
Andrij Parubij trat am 7. August 2014 von seinem Posten als Sekretär des
Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates zurück. Die in der Frage
beschriebenen Ereignisse sind der Bundesregierung bekannt.
31. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Zuge der am 22. Juni
2014 verhinderten Prozession anlässlich des 73. Jahrestages des Überfalls
Nazideutschlands auf die Sowjetunion von überwiegend älteren Frauen zum
Höhlenkloster (Lawra) in Kiew, Hooligans und Mitglieder des Rechten
Sektors sowie der Organisation „Patriot der Ukraine“ ohne Gegenwehr
Polizisten angriffen und unbehelligt die Filiale der russischen „Sberbank“
angreifen konnten (1info.net/stati-novosti-soobschenija/soobchenie/radikaly-
ifutbolnye-ultras-blokirovali-kievo-pecherskuyu-lavru-napali-
namilicionerov-i-razgromili-otdelenie-sberbanka-rossii-video.html)?
Die in der Frage beschriebenen Ereignisse sind der Bundesregierung bekannt.
32. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der von der
Konrad-Adenauer-Stiftung protegierte Bürgermeister von Kiew, Vitali
Klitschko (
www.neues-deutschland.de/artikel/917714.schritt-fuer-schritt-
richtung-osten.html), die für den 5. Juli 2014 geplante Gay- bzw. Kyiv-Pride
in Kiew untersagt und Amnesty International dies kritisiert hat
(
www.zeit.de/news/2014-07/04/ukraine-homosexualitaet-
konfliktedemonstration-fuer-rechte-homosexueller-in-kiew-am-samstag-faellt-aus-
04204804)?
Die für den 5. Juli 2014 geplante „Kiev Gay Pride“ wurde von ukrainischen
Behörden nicht untersagt. Die Veranstalter verzichteten auf ihre Durchführung,
nachdem die Innenbehörden mit Blick auf die damals bestehende
Sicherheitslage nachdrücklich davon abgeraten hatten, die Veranstaltung abzuhalten.
33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Kyiv-Pride
abgesagt wurde, weil die Behörden und die Polizei trotz vormaliger
Zusicherungen kurz vor dem Stattfinden der Kyiv-Pride nun doch nicht mehr die
Sicherheit der Demonstrationsteilnehmer/-innen wegen der angekündigten
und zu erwartenden Gegenproteste der extremen Rechten gewährleisten
können (
www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/ukraine-
pridecancelled-after-police-fail-guarantee-protection-2014-07-04)?
Die ukrainischen Innenbehörden begründeten die Empfehlung, die „Kiev Gay
Pride“ nicht abzuhalten, damit, dass die Gefahr homophober Aktionen gegen die
Veranstaltung bestehe. Entsprechende Hinweise seien ernst zu nehmen. Gleich-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2559zeitig seien die Kapazitäten der Polizeikräfte zum Zeitpunkt der Veranstaltung
nicht ausreichend gewesen, um die „Kiev Gay Pride“ genügend abzusichern.
34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die extrem
rechte Partei „Swoboda“ den Vorsitzenden des ukrainischen
Inlandsgeheimdienstes SBU (Sluschba bespeky Ukrajiny), Walentyn Naliwajtschenko,
den Innenminister Arsen Awakow und den Bürgermeister von Kiew, Vitali
Klitschko, aufforderte, die Kyiv-Pride zu untersagen, da diese die große
Mehrheit in der Ukraine, die die traditionellen Familienwerte vertreten,
verärgern und Ziel von Provokationen und terroristischen Angriffen sein
könnte (vz.ua/publication/35359-svoboda-trebuet-zapretit-gey-
paradchtoby-izbezhat-teraktov)?
Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen
Erkenntnisse.
35. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Sekretär des
Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine, Andrej Parubij, der im
Jahr 1991 zusammen mit Oleg Tjagnibok Gründer der Sozial-Nationalen
Partei der Ukraine (SNPU) war, aus der im Jahr 2004 die Allukrainische
Vereinigung „Swoboda“ hervorging, dem Kiewer Bürgermeister
dahingehend widersprach, dass die Kyiv-Pride nach dem Motto „Besser eine Gay-
Parade in Kiew als Krieg im Donbass“ sehr wohl auch vor dem Hintergrund
der Kämpfe und angesichts der Verletzten und Toten in der Ostukraine
stattfinden sollte (
www.gorod.lv/novosti/236796-parubii-luchshe-gei-parad-
vkieve-chem-voina-na-donbasse), ganz im Gegensatz zur Auffassung von
Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko (
www.unn.com.ua/ru/news/1361359-
v-klichko-zaklikav-potentsiynikh-uchasnikiv-ne-provoditi-gey-paradiv)?
Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen
Erkenntnisse.
36. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das
ukrainische Parlament im Juni 2014 diejenigen Passagen aus dem Abkommen über
die Visa-Liberalisierung mit der EU gestrichen hat, die die Einführung einer
Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung zur sexuellen Orientierung zur Folge
gehabt hätten (america.aljazeera.com/articles/2014/7/5/despite-a-move-
towardeuropelgbtukrainiansfacenewhurdles.html)?
Der Ukraine wurde am 22. November 2010 von der Europäischen Union ein
zweistufiger Aktionsplan mit konditionierten Schritten zum Ziel einer
Visaliberalisierung (VLAP) übergeben, der sich aktuell in der Implementierung
befindet. Eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien zur
Bekämpfung von Diskriminierung ist Bestandteil der Implementierung. Bei
dem Aktionsplan handelt es sich nicht um ein Abkommen, das durch das
ukrainische Parlament verhandel- oder veränderbar wäre. Vielmehr ist die
vollständige Umsetzung aller Kriterien des EU-Aktionsplans Voraussetzung für eine
Visabefreiung.
37. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die extrem rechte Partei
„Swoboda“ im ukrainischen Parlament als auch der Minister für
Agrarpolitik und Lebensmittel der „Swoboda“, Ihor Schwajka, bereits im Jahr
2013 ankündigten, einer Antidiskriminierungsgesetzgebung bezüglich der
Drucksache 18/2559 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesexuellen Orientierung strikt abzulehnen (upogau.org/ru/inform/uanews/
uanews_258.html)?
Entsprechende Presseberichte sind der Bundesregierung bekannt. Der vierte
Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Aktionsplans zur
Visumliberalisierung durch die Ukraine vom 27. Mai 2014 (COM(2014) 336 final)
führt aus, dass zwar der Oberste Gerichtshof für Zivil- und Strafrechtsfälle der
Ukraine am 7. Mai 2014 eine Rechtsmeinung veröffentlicht hat, wonach die
sexuelle Orientierung kein zulässiger Grund für rechtliche Diskriminierung sein
dürfe. Jedoch müsse die Ukraine in der zweiten Phase des Aktionsplans weitere
rechtliche Garantien abgeben, die einen Schutz gegen jede Form von
Diskriminierung sicherstellen.
38. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Sprecher des Rechten
Sektors, Artem Skoropadski, am 25. Februar 2014 mitteilte, dass man sich
gegen jedwede Propaganda gegen das Neue Testament und das, was dem
Evangelium widerspricht verbieten will und gesagt hat, dass er es begrüße,
wenn sich der „Volkszorn“ – egal in welcher Art und Weise – über die
LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender) ergießt, um das Böse,
das in die Welt, in der Form von LGBT kam, um das Göttliche in die
Herzen der Menschen zu beseitigen, ausgerottet wird (
www.lgbtua.com/news/
allnews/allnews_221.html)?
Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen
Erkenntnisse.
39. Inwieweit sind der Bundesregierung ähnlichlautende Äußerungen seitens
Vertreterinnen bzw. Vertretern der extrem rechten Partei „Swoboda“ wie aus
dem Jahr 2013 bekannt, als z. B. vom Abgeordneten des Stadtparlaments
von Kiew und Pressesprecher von „Swoboda“, Alexander Aronets,
angedroht wurde, man werde an allen Fronten zurückschlagen und zwar
physisch als auch auf geistiger Ebene (
www.lgbtua.com/news/society/society_
201.html)?
Die Bundesregierung hat zu den genannten Aussagen keine eigenen
Erkenntnisse.
40. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass in einer Sendung des
ukrainischen Internetsenders „hromadske.tv“ am 29. April 2014 Bogdan
Butkewitsch, ein Journalist der Kiewer Zeitung „Ukrainskij tyzhden“, sagte,
dass im Donbass „sehr viele völlig nutzlose Menschen leben“, „die man
einfach umbringen soll“ (
www.youtube.com/watch?v=hCD4RS9LsTI)?
Der Bundesregierung ist das genannte Interview bekannt.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über „hromadske.tv“?
Der Internetsender „hromadske.tv“ ging im November 2013 auf Sendung.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von
„hromadske.tv“?
c) Wie hoch sind laut Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen
der US-Botschaft in Kiew an „hromadske.tv“ (de.euronews.com/2014/
03/03/hromadske-tv-eine-neue-stimme-in-der-ukraine/)?
d) Welche nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen
haben nach Kenntnis der Bundesregierung und in welcher Höhe für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2559„hromadske.tv“ gespendet (de.euronews.com/2014/03/03/
hromadsketv-eine-neue-stimme-in-der-ukraine/)?
Die Fragen 40a bis 40d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
„hromadske.tv“ veröffentlicht auf der Internetseite
www.hromadske.tv/
financialreports Finanzberichte in ukrainischer und englischer Sprache. Darin
sind neben Einzelspenden u. a. Zuwendungen der niederländischen und
amerikanischen Botschaften sowie der „International Renaissance Foundation“
ausgewiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zur
Finanzierung von „hromadske.tv“ vor.
e) In welcher Weise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher,
werden derzeit oder sollen zukünftig Sendungen von „hromadske.tv“
im nationalen Fernsehen übertragen werden?
Sendungen von „hromadske.tv“ wurden im staatlichen ukrainischen Fernsehen
übertragen. Dies ist aber derzeit nicht mehr der Fall.
f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zeitung
„Ukrainskij tyzhden“?
Die Wochenzeitschrift „Ukrajinsky Tyshden“ erscheint seit November 2007. Es
existiert eine englische Ausgabe mit dem Namen „Ukrainian Week“, die
zweimal im Monat erscheint.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]