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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufenthaltsrechtliche Situation von afghanischen Flüchtlingen in Deutschland

Bericht des BMI an die Innenministerkonferenz im Juni 2014 zur asylrelevanten Lage in Afghanistan, Anwendung der &quot;Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanischen Flüchtlinge&quot; von 2004, Regelungen der Länder zur Aussetzung oder Staffelung von Abschiebungen, Aufenthaltstitel oder Duldungen, ausreispflichtige Afghanen, freiwillige Ausreisen, Rücknahme der Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung im Widerrufsverfahren, Abschiebungen, Anerkennungspraxis anderer EU-Staaten, weitere Entwicklung der Zahl Asylsuchender aus Afghanistan<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/246402.09.2014

Aufenthaltsrechtliche Situation von afghanischen Flüchtlingen in Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein regelmäßig wiederkehrender Tagesordnungspunkt der Tagungen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) ist die „Rückführung nach Afghanistan“. Gemeint sind damit Abschiebungen von afghanischen Staatsangehörigen, deren Asyl- oder Flüchtlingsstatus widerrufen wurde oder die erst gar nicht als schutzbedürftig eingestuft worden und deshalb ausreisepflichtig sind. Viele dieser Menschen leben seit Jahren mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Deutschland, weil ihre Abschiebung nicht vollzogen werden kann. Laut Protokoll der Sitzung der IMK vom 11. bis 13. Juni 2014 in Bremen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dort einen Bericht zur abschiebungsrelevanten Lage in Afghanistan vorgelegt. Die IMK hat die Bundesregierung laut Protokoll darum gebeten, einen Bericht mit detaillierteren Einlassungen zu unterschiedlichen in Frage kommenden Gruppen – Familien, alleinstehende junge Männer sind beispielhaft genannt – vorzulegen. Zugleich wurde bekräftigt, dass Abschiebungen weiterhin nur nach umfassender Einzelfallprüfung vorgenommen werden sollten.

Soweit ersichtlich, werden tatsächlich nur in relativ wenigen Fällen afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/782 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Abschiebungen im Jahr 2013“, Frage 1) acht Abschiebungen nach Afghanistan, im Jahr 2012 waren es neun (Bundestagsdrucksache 17/12442, Frage 1). Über die Zahl der geduldeten afghanischen Staatsangehörigen liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor. Zum 31. Dezember 2013 hatten insgesamt 14 349 Afghaninnen und Afghanen in Deutschland als Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/1033, Frage 19). Im vergangenen Jahr stellten 7 735 afghanische Staatsangehörige einen Asylantrag, 44,8 Prozent der diesbezüglichen Entscheidungen führten zu einem Schutzstatus. Rechnet man die Verfahren heraus, in denen die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates festgestellt wurde, beträgt diese Quote sogar 63,1 Prozent (alle Angaben vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Ergänzende Angaben zur Asylstatistik für das Jahr 2013“ auf Bundestagsdrucksache 18/705).

Das bedeutet aber auch, dass die Anträge von tausenden schutzsuchenden Afghaninnen und Afghanen abgelehnt werden und sie prinzipiell in ein Land zurückkehren müssen oder abgeschoben werden, in dem allein im Jahr 2013 3 000 Tote bei Anschlägen zu beklagen waren, die Zentralregierung weiterhin nicht in der Lage ist, ihr Gewaltmonopol durchzusetzen, ein Drittel aller Kinder unterernährt ist, die Lage der Frauen prekär und allenfalls in den größeren Städten die Versorgung mit Strom und Wasser gewährleistet ist. Aus diesen Gründen hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz mit einem den Fragestellern vorliegenden Schreiben die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan bis zum 27. Januar 2015 angeordnet (Ausnahmen bei Straftätern und Personen mit Bezügen in extremistisch e Kreise). Während de facto in einigen Bundesländern in den vergangenen Jahren keine Abschiebungen nach Afghanistan durchgesetzt wurden, werden nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Kontraste“ des Rundfunks Berlin-Brandenburg aus Bayern sogar Menschen abgeschoben, die in Deutschland wirtschaftlich integriert sind und sich ausreichende Deutschkenntnisse angeeignet haben („Abschiebung nach Afghanistan trotz Sicherheitsbedenken“, Sendung vom 27. Februar 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Was hat das BMI der IMK zur asylrelevanten Lage in Afghanistan im Detail berichtet?

a) Worin unterschied sich der Vortrag oder die Vorlage insbesondere vom Lagebericht des Auswärtigen Amts, der regelmäßig aktualisiert wird, und was war die Motivation des BMI, einen eigenen Bericht zu verfassen?

b) Kann das BMI den Wunsch der Landesinnenminister und -senatoren nach einem auf verschiedene Gruppen zugeschnittenen Bericht nachvollziehen, wird sie einen solchen vorlegen, und wie fällt eine auf verschiedene Gruppen zugeschnittene Bewertung der asylrelevanten Lage in Afghanistan derzeit aus?

c) Was sind die wesentlichen Quellen des BMI zur Abfassung solcher Berichte, und bezieht sie dabei insbesondere auch die Berichte des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und weiterer Menschenrechtsgruppen mit ein?

2

Inwieweit sind die im November 2004 von der IMK beschlossenen „Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanischen Flüchtlinge“ weiterhin in Anwendung, nach denen bevorzugt verurteilte Straftäter (bereits ab Verurteilung zu 50 Tagessätzen), Personen mit Extremismusbezügen und so genannte Gefährder sowie alleinstehende Männer abgeschoben werden sollten?

3

Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der im Jahr 2005 zugleich beschlossenen Altfallregelung profitiert und bei mindestens sechsjährigem Aufenthalt und grundsätzlich eigenständiger Lebensunterhaltssicherung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten, wie viele haben durch eine der nachfolgenden Bleiberechtsregelungen und Beschlüsse eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (bitte differenziert darstellen und nach Geschlecht und Alter differenzieren)?

4

Welche Regelungen der Länder zur Aussetzung oder Staffelung von Abschiebungen nach Afghanistan sind der Bundesregierung seit den Beschlüssen der IMK 2004/2005 bekannt geworden, und wird sie für eine Verlängerung des vom Land Rheinland-Pfalz beschlossenen Abschiebestopps (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) ihr Einvernehmen erteilen bzw. gegenüber den anderen Bundesländern für vergleichbare Abschiebestopps werben bzw. ihr Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG erteilen (bitte begründet antworten)?

5

Wie viele afghanische Staatsangehörige und Personen mutmaßlich afghanischer Herkunft befinden sich derzeit mit einem Aufenthaltstitel oder einer Duldung in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel/Duldung mit Rechtsgrundlage und jeweils Geschlecht, minderjährig/erwachsen, Aufenthalt seit null bis sechs Jahren/über sechs Jahren und Bundesländern auflisten)?

6

Wie viele ausreisepflichtige Afghaninnen und Afghanen befinden sich derzeit in Deutschland (bitte nach Geschlecht, minderjährig/erwachsen, Aufenthalt seit null bis sechs Jahren/über sechs Jahren und Bundesländern auflisten)?

7

Wie viele Afghaninnen und Afghanen sind seit dem 1. Januar 2006 freiwillig ausgereist (bitte nach Geschlecht, Alter – minderjährig/volljährig – und Jahren und jeweils pro Jahr gewährten Rückkehrhilfen auflisten)?

8

Bei wie vielen Afghaninnen und Afghanen wurde seit dem 1. Januar 2006 ein Verfahren zur Prüfung des Widerrufs oder der Rücknahme der Asyloder Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeleitet, wie viele Entscheidungen wurden getroffen, und in wie vielen Fällen wurde die Anerkennung widerrufen (bitte nach Jahren auflisten)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Personen vor, die infolge des Widerrufs oder der Rücknahme einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung oder eines subsidiären bzw. Abschiebungsschutzes ihren Aufenthaltstitel verloren haben bzw. die abgeschoben wurden (bitte nach Jahren auflisten)?

10

Aus welchen Bundesländern wurden seit dem Jahr 2006 Personen mit dem Zielstaat Afghanistan abgeschoben (bitte nach Jahren und Geschlecht auflisten und angeben, wie viele Minderjährige sich unter den Abgeschobenen befunden haben)?

11

Welche Praxis ist der Bundesregierung aus den anderen EU-Staaten hinsichtlich der Anerkennung eines Schutzbedarfs bei afghanischen Asylsuchenden und hinsichtlich der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Afghaninnen und Afghanen bekannt (bitte so genau wie möglich antworten)?

12

Welche Prognose hat die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden aus Afghanistan in der EU und in Deutschland insbesondere nach dem vollständigen Rückzug der USA und ihrer Alliierten aus Afghanistan, und welche Prognosen und Einschätzungen sind ihr dazu bekannt (auch, wenn sie sich diese nicht zu eigen machen will)?

Berlin, den 1. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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