Spionagetätigkeit des Bundesnachrichtendienstes gegenüber den NATO-Partnern Türkei und Albanien sowie den US-Außenministern
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach über einem Jahr intensiver Diskussion über die Ausspähaktionen der NSA erhärtet sich der Verdacht, dass auch die deutschen Nachrichtendienste aktives Ausspähen verbündeter Staaten betreiben. Aktuellen Informationen von „DER SPIEGEL“ zufolge hat der Bundesnachrichtendienst (BND) die NATO-Staaten Türkei und Albanien überwacht – vermutlich jahrelang und bis heute (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 23. August 2014). Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) berichtete, dass Regierungskreise das Vorgehen des BND zumindest gegenüber der Türkei bestätigt hätten. Man verstoße damit aber nicht gegen das Diktum der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass Ausspähen unter Freunden nicht gehe. Begründet würde die Ausspähung damit, dass die Bundesregierung „in den vergangenen Jahren nie behauptet [habe], dass eine solche Haltung für alle Nato-Staaten gilt“ (FAS vom 17. August 2014). Außerdem sei die Türkei nicht mit den Vereinigten Staaten oder europäischen Partnern wie Frankreich und Großbritannien vergleichbar. Ferner habe, was in der Türkei geschehe, nach Angaben der Regierungskreise unmittelbare Bedeutung für die innere Sicherheit Deutschlands.
Die NATO-Partner Türkei und Albanien seien im derzeit noch aktuellen Auftragsprofil der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 geführt und damit offizielles Aufklärungsziel des deutschen Auslandsgeheimdienstes. „SPIEGEL ONLINE“ und „FAS“ zufolge gehören beide Staaten zu den „Kernländern“ der Beobachtung durch den BND. Gegen diese Länder dürften nachrichtendienstliche Mittel wie etwa Abhörmaßnahmen eingesetzt werden. Andere Länder würden im Auftragsprofil der Bundesregierung als „Monitoring-Staaten“ geführt, über die nur offen verfügbare Informationen gesammelt werden dürften. Während Albanien nach SPIEGEL-Informationen schon vor seinem Beitritt zur NATO auf die Zielliste des BND genommen wurde, werde die Türkei bereits seit 1976 vom BND ausgespäht (vgl. hierzu u. a. SPIEGEL ONLINE vom 23. August 2014 und ZEIT ONLINE vom 23. August 2014).
Der BND soll außerdem auch Gespräche des US-Außenministers John Kerry und dessen Vorgängerin Hillary Clinton aufgezeichnet haben. Die über Satelliten geführten Telefonate seien als „Beifang“ im Überwachungsnetz gelandet. Erst im Nachhinein habe man bemerkt, dass im Rahmen anderer Operationen, bei denen Terrorverdächtige im Mittleren Osten im Fokus der Abhöraktion standen – quasi aus Versehen – auch die vertraulichen Telefonate der amerikanischen Amtsträger mitgeschnitten worden seien (www.spiegel.de/spiegel/vorab/bndfuehrt-nato-partner-tuerkei-als-aufklaerungsziel-a-986466.html). Dieser sogenannte Beifang, eigentlich zwangsläufiges Ergebnis einer vollständigen Kommunikationserfassung und insofern nicht ganz zufällig, scheint nach Medienberichten ein bekanntes Phänomen zu sein (tagesschau.de am 16. August 2014). Bis zum Sommer 2013 soll solcher „Beifang“ systematisch ausgewertet und dann gelöscht worden sein. Jetzt heißt es, dass „im Sommer 2013 […] das Kanzleramt diese Praxis jedoch gestoppt und eine Anweisung erlassen [habe], nach der abgehörte Telefonate oder Mails von befreundeten Politikern ungelesen vernichtet werden müssen“.
Die jetzigen Informationen stammen aller Wahrscheinlichkeit nach aus den 218 Unterlagen, die der im Juli 2014 festgenommene mutmaßliche BND-Spion an die USA übergeben haben soll. Bei einem der geheimen Dokumente, das der CIA übermittelt wurde, handelt es sich demnach um das besagte „Auftragsprofil“, das die Aufklärungsschwerpunkte des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND beinhaltet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Ausspähaktionen des Bundesnachrichtendienstes gegenüber dem NATO-Partner Albanien?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Ausspähaktionen des Bundesnachrichtendienstes gegenüber dem NATO-Partner Türkei?
Welche NATO-Partner bzw. welche Kommunikationswege in NATO-Mitgliedstaaten werden bzw. wurden seit Mitgliedschaft der BRD in der NATO durch den BND überwacht (bitte Zeitraum, Ausspähziel, überwachte Kommunikationswege angeben)?
Wann, auf welcher Grundlage und mit welchem Inhalt wurde jeweils ein entsprechender Auftrag an den BND durch das Kanzleramt erteilt?
Welche Behörden und Bundesministerien sind in welcher Funktion an der Erstellung eines Aufgabenprofils für den BND beteiligt, und wie lange hat ein solches in der Regel Gültigkeit?
Werden die Aufgabenprofile in der Folgezeit evaluiert und angepasst und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen und auf Grundlage welcher Informationen und Entscheidungsprozesse?
Aus welchem Jahr stammt das derzeitige Aufgabenprofil und welche Anlässe haben im Einzelnen zur Änderung seines Vorläufers geführt?
In welcher Form wird eine neue Bundesregierung über das jeweils geltende Aufgabenprofil informiert?
Welche Länder werden neben der Türkei und Albanien in dem besagten BND-Auftragsprofil als Spionageziel definiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass im Auftragsprofil des BND einige Staaten als „Monitoring-Staaten“ und andere als „Kernländer“ kategorisiert werden?
Anhand welcher Kriterien erfolgt im Aufgabenprofil des BND die jeweilige Kategorisierung, und welche Maßnahmen zur Informationsgewinnung resultieren aus der jeweiligen Zuordnung bzw. welche sonstigen Folgen resultieren aus einer Zuordnung zu einer solchen Kategorie (bitte der jeweiligen Kategorie zuordnen)?
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Veröffentlichungen zum Aufgabenprofil des BND ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/1086, dass keine förmliche Kategorisierung ausländischer Nachrichtendienste und damit der jeweiligen Staaten anhand bestimmter Kriterien erfolgt, und hält sie an dieser Antwort weiterhin fest?
Welche Umstände und Tatsachen rechtfertigen die Aufnahme der Türkei als Überwachungsziel in das Aufgabenprofil des BND gegenüber anderen europäischen und nichteuropäischen Staaten?
Welche Umstände und Tatsachen rechtfertigen die Aufnahme Albaniens als Überwachungsziel in das Aufgabenprofil des BND gegenüber anderen europäischen und nichteuropäischen Staaten?
Ist es zutreffend, dass durch den BND Kommunikationsdaten des US-Außenministers John Kerry und dessen Vorgängerin Hillary Clinton erhoben und verarbeitet wurden, und wann hat die Bundesregierung hierüber jeweils Kenntnis erlangt?
Welche Umstände und Tatsachen rechtfertigen die Einordnung, dass diese abgehörten Kommunikationsdaten zufällig bzw. nicht gezielt erhoben wurden?
Inwieweit treffen Berichte der Medien zu, das Kanzleramt habe veranlasst, abgehörte Telefonate oder Mails von befreundeten Politikern ungelesen zu vernichten?
Wann, durch wen und in welcher Form erfolgte diese Anweisung aus welchem Anlass?
Wie viele weitere Kommunikationsdaten und -vorgänge wurden durch den BND darüber hinaus seit 2001 zufällig erhoben (bitte einzeln Jahr, Anzahl und Erhebungsort angeben)?
Wurden die seit 2001 von „zufälliger“ durch den BND erfolgter Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten Betroffenen über dieselbe informiert, und wenn ja, wann, wie und durch wen?
Wurden ausländische Nachrichtendienste, mit denen der BND zusammenarbeitet und kooperiert, über zufällig erhobene Kommunikationsdaten informiert und ihnen diese Daten zur Verfügung gestellt (bitte einzeln Jahr, Art und Umfang der erhobenen Daten, an welchen Nachrichtendienst weitergeleitet und auf welcher rechtlichen Grundlage angeben)?
Wann, durch wen und unter wessen Beteiligung und Aufsicht wurden die zufällig vom BND erhobenen Kommunikationsdaten gelöscht (bitte einzeln den Zeitpunkt der Datenerhebung, Zeitpunkt der Löschung, beteiligte und beaufsichtigende Behörde angeben)?
Inwieweit treffen Medienberichte zu, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sei über einen Teil der aktuellen Vorwürfe bereits im Juli 2014 unterrichtet worden?
Wann genau erfolgte die Unterrichtung, und welche konkreten Inhalte wurden den Mitgliedern des Gremiums übermittelt?
Welche Formen und welche Praxis der Kooperation haben deutsche Nachrichtendienste mit denen der Türkei?
Welche Formen und welche Praxis der Kooperation haben deutsche Nachrichtendienste mit denen Albaniens?
Inwiefern befindet sich der BND im Austausch mit welchen Partnerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der USA oder Großbritanniens hinsichtlich jeweils erlangter relevanter Erkenntnisse über die Türkei?
Inwiefern befindet sich der BND im Austausch mit welchen Partnerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der USA oder Großbritanniens hinsichtlich jeweils erlangter relevanter Erkenntnisse über Albanien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über private Firmen, die im Auftrag des oder in Kooperation mit dem BND seit dem Jahr 2001 nachrichtendienstlich tätig sind und ggf. an den Überwachungsaktivitäten in der Türkei beteiligt sind?
Um welche 150 Staaten und weitere 46 Regionen handelt es sich, in und aus denen der BND ausweislich der Gründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 (BVerwG 6 A. 1.13) den Telekommunikationsverkehr überwacht, und auf welche tatsächlichen Umstände stützen sich jeweils diese Maßnahmen des BND?
Welche 218 Dokumente sind dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt worden (bitte Titel und jeweiligen Verschlusssachengrad nennen)?