[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2688
18. Wahlperiode 29.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Matthias Gastel, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2524 –
Ausmaß der Schäden durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion an Betonfahrbahndecken
und Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei Betonfahrbahndecken im Bundesfernstraßennetz zeigen sich seit etwa
15 Jahren zunehmend Schadmuster, die auf die innere Zerstörung des
Betongefüges durch die so genannte Alkali-Kieselsäure-Reaktion zurückzuführen
sind. Auch bei Ingenieurbauwerken sind entsprechende Schäden aufgetreten.
Die chemische Reaktion, die letztendlich die Fahrbahndecke unbrauchbar
macht und landläufig auch „Betonkrebs“ genannt wird, entsteht durch die
Verwendung ungeeigneter Zuschlagstoffe.
Schwerpunkte der genannten Schäden im Bundesfernstraßennetz finden sich
(
www.sueddeutsche.de vom 27. Juli 2014 „Wenn der Betonkrebs ausbricht“) in
Sachsen (A 14), Sachsen-Anhalt (A 14, A 9) und Brandenburg (A 9, A 10). In
jüngster Zeit hat sich das Problem weiter verschärft, so dass aufgrund der
intensiven Bautätigkeit im ostdeutschen Autobahnnetz in den 90er-Jahren zu
erwarten ist, dass in den kommenden Jahren weitere Streckenabschnitte vorzeitig
durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion unbrauchbar werden und erhebliche
Kosten für die Sanierung der Schäden entstehen.
Die Materialforschungs- und -prüfanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar
– vormals Institut für Baustoffe – hat bereits im Jahr 1992 auf mögliche Risiken
bei der Verwendung von Kies aus bestimmten Gruben hingewiesen und
verfügte bereits damals über umfangreiches Datenmaterial über Eignung von
Zuschlagstoffen für die Herstellung von Betonbauteilen (
www.betontreiben.de).
Daher muss davon ausgegangen werden, dass der Bund, die betreffenden
Straßenbauverwaltungen der Länder und die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) entweder die Informationen nicht beachtet
haben oder die falschen Schlüsse gezogen haben.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 25. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2688 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Auf welchen Autobahnabschnitten mit neuer Fahrbahndecke (nach dem
Jahr 1990 gefertigt) sind bisher Schäden durch eine Alkali-Kieselsäure-
Reaktion (AKR) aufgetreten (bitte einzeln benennen)?
2. Welche Streckenabschnitte des Bundesautobahnnetzes wurden bisher
vorzeitig aufgrund von Schäden durch AKR saniert (bitte einzeln benennen)
bzw. ersetzt?
3. Welche Investitionen mussten seit dem Jahr 1995 zur Behebung der
genannten Schäden aufgebracht werden (bitte in Jahresscheiben angeben)?
4. Auf welchen Streckenabschnitten des Bundesautobahnnetzes bestehen
aktuell Schäden durch AKR, und wie hoch sind die geschätzten
Sanierungskosten (bitte einzeln aufführen)?
5. Auf welchen Abschnitten des Bundesautobahnnetzes sind nach
Informationen der Bundesregierung, Schäden durch AKR in den kommenden
Jahren zu erwarten, bzw. wo bestehen konkrete Verdachtsfälle?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten
die Bundesländer im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes die
Bundesfernstraßen. Zu diesen Aufgaben gehören auch die Planung und Realisierung
aller Erhaltungsmaßnahmen im Zuge von Bundesfernstraßen, wobei die
Realisierung der Maßnahmen mit den durch den Bund pauschal zur Verfügung gestellten
Mitteln erfolgt.
Der Nachweis einer schädigenden Reaktion an Betonfahrbahndecken durch
Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (AKR) muss durch spezielle, zeitlich aufwändige
Untersuchungen erbracht werden, da das charakteristische Schadensbild einer
AKR auch durch andere Schädigungsprozesse verursacht werden kann. Des
Weiteren ist zu beachten, dass im Rahmen der zur Beseitigung von AKR-
Schäden notwendigen Maßnahmen auch häufig zweckmäßige weitere
Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die hinsichtlich der Aufwendungen nicht separat
erfasst werden. Aus diesen Gründen können keine gesicherten Zahlen und
Statistiken über die bundesweiten Längen oder Kosten für die Instandsetzung der
allein durch AKR geschädigten Autobahnbereiche genannt werden.
Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf Sanierung von Schäden, die
einzelne Länder als AKR-Schäden gemeldet haben, folgende, zum Teil aggregierte
Angaben vor:
– Gemäß Meldung des Landes Brandenburg waren in den Jahren 2005 bis 2013
insgesamt 40 km Bundesautobahnen wegen Schädigungen durch AKR mit
Kosten von ca. 47 Mio. Euro instand zu setzen, wobei die Kosten auch
Aufwendungen für sonstige Erhaltungsarbeiten umfassen. Gemäß Planung des
Landes mit Stand 08/2013 sollen in den Jahren 2014 bis 2018 durch AKR-
geschädigte Abschnitte der A 2, A 9, A 12, A 13, A 15 und A 115 in
Brandenburg saniert werden.
– Sachsen-Anhalt hat mit dem Erhaltungsprogramm Bundesfernstraßen 2013–
2017 gemeldet, dass Maßnahmen im Zuge der A 9 auf einer Länge von rund
58 km Richtungsfahrbahn mit Kosten von rund 75,2 Mio. Euro aufgrund von
AKR in den Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt worden bzw. vorgesehen
sind. Im Zuge der A 14 sind entsprechende Maßnahmen auf einer Länge von
rund 61 km Richtungsfahrbahn mit Kosten von rund 33 Mio. Euro
durchgeführt worden bzw. vorgesehen. Im Zuge der A 38 sind Maßnahmen auf einer
Länge von rund 20 km Richtungsfahrbahn mit Kosten von rund 15 Mio. Euro
realisiert bzw. eingeplant.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2688– Nordrhein-Westfalen hat die Erneuerung der A 44 aufgrund von Schäden
durch AKR im Bereich westlich von Soest bis östlich von Werl auf einer
Länge von rund 5 km mit Kosten von 10,2 Mio. Euro und einer
Baudurchführung ab April 2015 zur Aufnahme in den Straßenbauplan angemeldet.
– Darüber hinaus sind in Hessen 66 km Richtungsfahrbahn mit Schäden durch
AKR gemeldet worden, wobei im Jahr 2013 die letzten Abschnitte
instandgesetzt wurden. Der im Freistaat Sachsen gutachterlich bestätigte Schaden
auf der A 14 Richtungsfahrbahn Magdeburg zwischen den Anschlussstellen
Mutzschen und Leisnig wurde im Jahr 2011 instandgesetzt. Für die
letztgenannte 9,5 km Richtungsfahrbahn lange Maßnahme wurden nach Angaben
des Landes Sachsen einschließlich weiterer Erhaltungsmaßnahmen, wie z. B.
Sanierung der Entwässerung, Erneuerung der Rampen der AS Leisnig,
Ersatzneubau dreier Bauwerke, Erneuerung der Ausstattung, insgesamt rund
14,4 Mio. Euro aufgewendet.
6. Hält die Bundesregierung die Maßnahmen, die mit den Allgemeinen
Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 15/2005 und Nr. 12/2006) ergriffen wurden,
für ausreichend, um dem Problem durch AKR künftig wirksam
vorzubeugen?
Die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 15/2005 und Nr. 12/
2006) wurden mittlerweile aufgehoben und auf der Grundlage neuer
Erkenntnisse durch das ARS Nr. 4/2013 des damaligen Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ersetzt. Nach jetzigem Kenntnisstand
sollten damit zukünftig AKR-Schäden an Fahrbahndecken aus Beton
auszuschließen sein.
Zusätzlich hat das damalige BMVBS für die Beurteilung und Instandsetzung
bereits durch AKR geschädigter Fahrbahnen in Abhängigkeit vom Grad der
Schädigung die mit den Länder gemeinsam erarbeiteten „Empfehlungen für die
Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR-geschädigten
Fahrbahndecken aus Beton“ im Februar 2009 mit Rundschreiben den Ländern mit
der Bitte um Anwendung zur Verfügung gestellt und mit Rundschreiben vom
30. April 2012 aktualisiert.
7. In welchem Umfang hätte die Verarbeitung von risikobehaftetem Beton an
den jeweiligen Autobahnabschnitten vermieden werden können, wenn bei
der DEGES und in den Behörden bzw. Straßenbauverwaltungen der Länder
die Erkenntnisse des Instituts für Baustoffe bzw. der Materialforschungs-
und -prüfanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar beachtet und die
empfohlenen strengeren Parameter nicht erst im Jahr 2005, sondern
frühzeitig umgesetzt worden wären?
Neuere Erkenntnisse der Materialforschungs- und Prüfanstalt Weimar (vorm.
Institut für Baustoffe Weimar) wurden im Jahr 1996 in der Überarbeitung der
Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton verankert.
Allerdings führten später festgestellte Schäden durch Verwendung von Festgesteinen
(hier: Quarzporphyr, zum damaligen Zeitpunkt als unkritisch eingestuft, daher
keine Veranlassung zum Ausschluss), die so nicht erwartet werden konnten, zu
ergänzenden Regelungen. Einen vermeidbaren Schadensumfang einzuschätzen,
hätte insoweit nur spekulativen Charakter.
Drucksache 18/2688 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen, die mit der
Versiegelung der von betroffenen Streckenabschnitte gemacht wurden?
Konnte auf diese Weise eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer
erreicht werden?
Wenn ja, über welchen Zeitraum?
9. Welche Arten der Versiegelung haben sich als wirksam erwiesen und
sollen auch künftig zur Verlangsamung der chemischen Reaktion
angewendet werden?
10. Auf welchen Streckenabschnitten wurde eine Versiegelung
vorgenommen, bzw. ist dies geplant?
11. Hält die Bundesregierung die Versiegelung der Betonfahrbahndecken auf
der Basis der gewonnenen Erkenntnisse für ein wirtschaftliches
Verfahren?
Die Fragen 8 bis bis 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Applizieren von Versiegelungen auf einer durch AKR geschädigten
Betonfahrbahn wurde auf einer hierfür eingerichteten Erprobungsstrecke auf der A 14
in Sachsen-Anhalt auf einer Länge von ca. 14 km Richtungsfahrbahn untersucht.
Positiv bewertet wurden Hydrophobierungen mit „Oberflächenschutzsystem
Typ A“ und Leinölfirnis, da eine Verlängerung der Nutzungsdauer der
geschädigten Betonfahrbahn um fünf bis sieben Jahre erreicht werden konnte. Die dort
gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sind in die vorgenannten, den
Ländern vom damaligen BMVBS zur Verfügung gestellten und zur Anwendung
empfohlenen „Empfehlungen für die Schadensdiagnose und die Bauliche
Erhaltung von AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton“ mit eingeflossen.
Hinsichtlich der Frage 10 wird auf die Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen
gemäß der Antwort zu Frage 2 verwiesen.
12. Welche Schäden durch AKR sind der Bundesregierung an
Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz bekannt?
13. An welchen Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz besteht
aufgrund AKR-Schäden Instandsetzungs- bzw. Sanierungsbedarf (bitte
Bauwerke und Streckenabschnitte benennen)?
14. In welchen Fällen mussten Ingenieurbauwerke im Bundesfernstraßennetz
wegen AKR-Schäden bisher saniert bzw. ersetzt werden, und welche
Kosten sind dadurch bisher entstanden?
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Sanierungsbedarf durch AKR-
Schäden an Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz derzeit ein?
Die Fragen 12 bis 15 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Belastbare Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Der
Bundesregierung sind nur die in der als Anlage beigefügten Tabelle enthaltenen
Einzelfälle bei älteren Brückenbauwerken bekannt. Für eine umfassende
Beantwortung der Fragen wäre eine arbeits- und zeitaufwändige Länderabfrage
erforderlich, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt
werden kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2688Sofern die aktuellen Regelwerke – dies sind Normen, Richtlinien, Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen und deren Ergänzungen – durch die
Straßenbauverwaltungen der Länder beachtet werden, sind AKR-Schäden an
Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2688
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ISSN 0722-8333]