[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2731
18. Wahlperiode 07.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Harald
Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2528 –
Stand der Umsetzung des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der
Biodiversität
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem Scheitern an den von der Europäischen Union (EU) und der
internationalen Staatengemeinschaft formulierten Zielen, den Verlust der biologischen
Vielfalt bis 2010 zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, wurde 2010 auf
der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD COP 10) im
japanischen Nagoya ein strategischer Plan für die Jahre 2011 bis 2020
beschlossen. Verbunden mit den 20 sogenannten Aichi-Zielen schreibt dieser das
Ziel, den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen, nicht nur bis 2020 fort, sondern
benennt im Gegensatz zum pauschalen 2010-Ziel neben fünf allgemeinen
strategischen Zielen auch 20 konkrete Kernziele (Aichi Biodiversity Targets). Die
Umsetzung dieser Ziele und die Anwendung der beschlossenen Indikatoren
müssen bis 2020 von den CBD-Vertragsstaaten vorangetrieben werden. Mit
diesen Zielen sollen die Hauptbelastungen für die Biodiversität, wie
Veränderungen und Vernichtung des Lebensraumes, Übernutzung der Ökosysteme,
Überdüngung, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und die
Klimakatastrophe, reduziert werden.
Der dramatische Verlust an biologischer Vielfalt ist eine der zentralen globalen
Herausforderungen der Gegenwart. Als Teil der Natur kann der Mensch nur
leben, wenn er seine natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt. Auch wenn es in
wenigen Bereichen vereinzelt Fortschritte gibt und sich die Erkenntnis immer
mehr durchsetzt, dass eine intakte Natur auch für industrialisierte
Gesellschaften existentiell ist, fallen die guten Ansätze meist kollidierenden
wirtschaftlichen und politischen Interessen zum Opfer. Neben den deutlichen
Umsetzungsdefiziten sind fehlende Rahmenbedingungen und wirtschaftspolitische
Anreize für ein biodiversitätsfreundliches Wirtschaften Hauptursachen für die
mangelhaften Fortschritte beim Schutz der Biodiversität in Deutschland. Doch
wenn der Naturzerstörung nicht bald effektiv entgegengesteuert wird, werden
die Konsequenzen katastrophal sein.
Der Großteil der weltweiten Biodiversität ist in den Entwicklungsländern zu
finden und bildet für indigene und ortsansässige Gemeinschaften deren
Lebensgrundlage; häufig dient ihre Nutzung als einzige Verdienstmöglichkeit.
Der Schutz der Biodiversität ist daher auch eine entscheidende Voraussetzung
für die erfolgreiche Bekämpfung der weltweiten Armut.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 2. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2731 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBis zur COP 12 in Pyeongchang vom 6. bis 17. Oktober 2014 muss die
Bundesregierung zur Halbzeit des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt
der Biodiversität einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung erarbeiten.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß sich
die Menschen in Deutschland des Wertes der biologischen Vielfalt und der
Schritte bewusst sind, die sie zu ihrer Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
unternehmen können?
Alle zwei Jahre werden mit der Naturbewusstseinsstudie des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Ergebnisse einer repräsentativen
Umfrage zu Wissen, Einstellung und Verhaltensbereitschaft der Deutschen über
18 Jahre hinsichtlich Natur, Naturschutz und biologischer Vielfalt
veröffentlicht. Die Studien von 2009, 2011 und 2013 sind publiziert. Die
Naturbewusstseinsstudie 2015 wird derzeit vorbereitet.
Die Daten aus der Naturbewusstseinsstudie liefen die Basis für den Indikator
„Bewusstsein für die biologische Vielfalt“, der Bestandteil des Indikatorensets
der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist. Der Indikator
unterscheidet drei Teilindikatoren zu Wissen, Einstellungen und Verhalten. Seit Erhebung
der Daten sind keine signifikanten Unterschiede feststellbar:
● Wissen: 40 Prozent der Bevölkerung erfüllen das Kriterium Wissen, sie
kennen den Begriff „Biologische Vielfalt“ und können ihn erklären. 2011 lag der
Wert bei 41 Prozent, 2009 bei 42 Prozent.
● Einstellung: Die Kriterien dieses Teilindikators werden von 54 Prozent der
Bevölkerung erfüllt. In 2011 lag der Wert bei 51 Prozent, 2009 bei 54
Prozent.
● Verhalten: 2013 zeigten 50 Prozent der Bevölkerung die gewünschte
Verhaltensbereitschaft. Lag der Wert mit 46 Prozent 2011 etwas niedriger, war er
2009 mit 50 Prozent ebenso hoch wie 2013.
a) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass
laut der Naturbewusstseinsstudie 2013 des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mehr als die
Hälfte (55 Prozent) der Befragten der Meinung sind, sie könnten als
Einzelner oder Einzelne keinen großen Beitrag zum Schutz der Natur
leisten?
In der Naturbewusstseinsstudie 2013 stimmen 95 Prozent der Befragten der
Aussage zu „Es ist Pflicht des Menschen, die Natur zu schützen“, 65 Prozent
sagen „Ich fühle mich persönlich dafür verantwortlich, die Natur zu erhalten“ und
55 Prozent meinen „Ich als Einzelner kann keinen großen Beitrag zum Schutz
der Natur leisten“. In der Detailanalyse wird der Einfluss des Bildungsniveaus
bei der Beantwortung dieser Fragen deutlich: Dass sie als Einzelne keinen
großen Beitrag zum Schutz der Natur leisten können, meinen überdurchschnittlich
viele Menschen mit einem niedrigen Bildungsniveau. An anderen Stellen der
Naturbewusstseinsstudie 2013 lässt sich erkennen, dass die
Handlungsbereitschaft umso größer ist, je geringer der Aufwand ist. Notwendig sind aus Sicht
der Bundesregierung daher zielgruppenspezifische Angebote, die die
Bedürfnisse von verschiedenen sozialen Milieus, Altersgruppen und Geschlechtern
u. a. Faktoren berücksichtigen, um es den Menschen zu erleichtern, zur
Erhaltung der Natur selbst aktiv werden zu können. Hier sind alle gesellschaftlichen
Akteure gefordert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2731b) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen,
dass 2009 nur 22 Prozent der Bevölkerung ein mindestens ausreichendes
Bewusstsein für die biologische Vielfalt hatten (
www.bfn.de/fileadmin/
MDB/documents/themen/monitoring/Indikatorenspiegel-2010_NBS_
Web.pdf)?
Der Indikator „Bewusstsein für biologische Vielfalt“ setzt sich aus den
Teilindikatoren Wissen, Einstellung und Verhalten zusammen. Die Teilindikatoren
erreichen jeweils höhere Werte als der Gesamtindikator, denn dort wird der
Prozentanteil der Bevölkerung ermittelt, der die Erhaltung der biologischen Vielfalt
als vorrangige Aufgabe ansieht und in allen drei Bereichen – Wissen,
Einstellung und Verhaltensbereitschaft – die notwendigen Bedingungen erfüllt. Die
Änderungen des Gesamtindikators sind nicht signifikant (2009: 22 Prozent,
2011: 23 Prozent, 2013: 25 Prozent).
Die Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins lässt sich nicht kurzfristig
herstellen, sondern erfordert langfristige, zielgruppenspezifische Bemühungen
und Lernprozesse. Das Internationale Jahr der biologischen Vielfalt 2010, das
Internationale Jahr der Wälder 2011, die 2014 zu Ende gehende UN-Dekade
„Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005–2014“ haben mit ihren vielfältigen
Aktivitäten zu einem verbesserten öffentlichen Bewusstsein beigetragen. Der
Umsetzungsprozesses der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mit
seinem dialogorientierten Ansatz und die zahlreichen Aktivitäten der Länder und
Kommunen leisten dazu ebenso einen Beitrag wie die öffentlichkeitsorientierten
Angebote der Naturschutzverbände, -stiftungen und -akademien sowie der
Freilichtmuseen, zoologischen und botanischen Gärten. Die Vermittlung von
Naturbewusstsein ist jedoch keine Aufgabe, die dem Naturschutz allein zukommt. Im
Rahmen der UN-Dekade „Biologische Vielfalt 2011–2020“ werden mit
finanzieller Unterstützung des BMUB neue Vermittlungswege für das Thema
„Biologische Vielfalt“ zielgruppenspezifisch entwickelt, erprobt und ausgebaut. Da
Bildung Ländersache ist, kann der Bund nur unterstützend tätig werden.
c) Welche Maßnahmen wurden entwickelt, um die Bedeutung von
Biodiversität verstärkt zielgruppengerecht zu vermitteln?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Im Rahmen des Umsetzungsprozesses der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt werden immer wieder neue Themenschwerpunkte aufgegriffen und
neue Initiativen angestoßen, um das Kernziel zu erreichen. So wurde 2013 das
Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“ gestartet und beim 6.
Nationalen Forum zur biologischen Vielfalt 2014 das Thema „Nachhaltiger Konsum
und biologische Vielfalt“ aufgegriffen und die Zielgruppe der privaten und
öffentlichen Konsumenten verstärkt in den Fokus genommen. Dies soll in einem
Follow up-Prozess weiter vertieft werden. Auch die Aktivitäten der UN-Dekade
Biologische Vielfalt 2011 bis 2020 stehen alle zwei Jahre unter einem anderen
Schwerpunktthema, um immer neue Zielgruppen ansprechen zu können. Im
Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt werden Vorhaben
unterstützt, die auf eine Steigerung des Bewusstseins für die biologische Vielfalt
abzielen.
Drucksache 18/2731 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß in
Deutschland der Wert der biologischen Vielfalt in den Entwicklungs- und
Planungsprozessen von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt wird
und inwieweit er in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und relevante
öffentliche und private Berichtssysteme einbezogen wurde?
Im Naturschutzrecht, insbesondere der deutschen Eingriffsregelung, sowie in
Planungsinstrumenten wird bereits ein breiter Ansatz verfolgt, der neben dem
Schutz von Arten und Lebensräumen auch andere Funktionen und Leistungen
der Natur – des Naturkapitals – berücksichtigt (Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaftsbild).
In Deutschland gibt es bereits seit mehr als zehn Jahren eine nationale Strategie
zur nachhaltigen Entwicklung. Die „Nachhaltigkeit“ etabliert sich zunehmend
als ein zentrales Prinzip in Politik und Wirtschaft. Die Umsetzung dieser
politischen Strategie wird mit ausgewählten Indikatoren gemessen. Mit dem
Indikatorenbericht 2014, veröffentlicht im Juni dieses Jahres, wurde bereits das fünfte
Mal in Folge eine Bestandsaufnahme der Entwicklung der
Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt. Grundlagen für den Indikatorenbericht sind
Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) und die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR). Für die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, dessen
Kernelement die Integration ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte
ist, bieten die VGR und die damit kompatiblen Satellitensysteme (UGR,
Sozioökonomischer Gesamtrechnungen, Wohlfahrtsindikatoren) entscheidende
Vorteile, da z. B. die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Umwelt in die
Analysen einfließen können.
Eine Einbeziehung von ökonomischen Werten von Ökosystemleistungen in
Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme auf nationaler Ebene erfolgt bisher
nicht.
Ziel des aktuellen von der Bundesregierung geförderten Projekts „Naturkapital
Deutschland – TEEB DE“ ist es, auf der Basis vorliegender Studien und anhand
von Beispielen das Bewusstsein für die vielfältigen Leistungen und Werte der
Natur in Deutschland (z. B. Schutz vor Überschwemmungen,
Kohlenstoffspeicherung, Erholung) zu schärfen, diese Leistungen zu beschreiben, so weit
möglich Aussagen zu deren ökonomischem Wert zusammenzutragen und
Empfehlungen für eine stärkere Berücksichtigung in politischen und wirtschaftlichen
Entscheidungen zu erarbeiten. In weiteren Forschungsprojekten werden
Indikatorensysteme zur Bewertung und als Basis für die kartografische Erfassung
von Ökosystemleistungen entwickelt. Für die betriebliche Ebene laufen bereits
einige Projekte auf europäischer und globaler Ebene (z. B. „Natural Capital
Coalition“). Einzelne Unternehmen erproben auf freiwilliger Basis erste
Konzepte zur Erfassung der Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt und zur
„Naturkapitalbilanzierung“ (z. B. Otto Group, PUMA).
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum das Ziel in
der nationalen Biodiversitätsstrategie, die Entwicklung einer Strategie
zur vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle
Flächen im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010, noch nicht umgesetzt
ist?
Bis wann plant die Bundesregierung, diese Strategie vorzulegen?
Aufgrund der Vielzahl von Zielen der „Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt“ (330 Ziele) konnten nicht alle Ziele mit dem Zeithorizont 2010
gleichzeitig bearbeitet werden. Die „Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung der
Biodiversitätsbelange für alle Flächen der öffentlichen Hand“ wird derzeit mit
dem Fokus auf Flächen des Bundes unter Federführung des BMUB erarbeitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2731b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
in Bund, Ländern und Kommunen wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß in
Deutschland der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschließlich
Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet wurden, um
die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder zu
vermeiden, und inwieweit positive Anreize zur Förderung der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Übereinstimmung und
im Einklang mit dem Übereinkommen und anderen einschlägigen
internationalen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der nationalen
sozioökonomischen Bedingungen geschaffen und zur Anwendung gebracht
wurden?
Der Bundesregierung sind in Bezug auf die in Deutschland zur Anwendung
kommenden Maßnahmen keine umfassenden wissenschaftlichen Analysen
bekannt, die zwischen biodiversitätsschädigenden oder biodiversitätsfördernden
Anreizen und Subventionen unterscheiden.
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Erhebungen des Umweltbundesamtes (UBA), dass sich die Summe der
umwelt- und klimaschädlichen Subventionen allein im Jahr 2010 auf
über 50 Mrd. Euro belief (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/publikation/long/4048.pdf), und welche Maßnahmen trifft sie,
um diese zu reduzieren?
Eine einheitliche und anerkannte Definition von umweltschädlichen
Subventionen existiert nicht. Grundsätzlich gilt, dass sich die Subventionspolitik der
Bundesregierung, wie im 24. Subventionsbericht (S. 10) ausgeführt, an wachstums-,
verteilungs-, wettbewerbs- und umweltpolitischen Wirkungen orientiert. Im
Rahmen dieses Abwägungsprozesses bedürfen Subventionen stets einer
besonderen Rechtfertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle. Die
Bundesregierung wird entsprechend dem Koalitionsvertrag in ihrem
Subventionsbericht zudem stärker überprüfen, ob die Maßnahmen nachhaltig sind.
Die Subventionspolitik leistet sowohl einen positiven Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung als auch zur Stärkung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft. Sie ist Teil des wachstumsfreundlichen
Konsolidierungskurses der Bundesregierung. Die im derzeit aktuellen 24. Subventionsbericht
der Bundesregierung insgesamt aufgelisteten Subventionen belaufen sich auf
insgesamt 21,8 Mrd. Euro. Darunter befinden sich zahlreiche Maßnahmen, die
dem Ziel eines verbesserten Umweltschutzes dienen, etwa zur Förderung der
Nutzung erneuerbarer Energien oder zur energetischen Gebäudesanierung.
Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt doppelt: Heute durch
Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen des Staates und künftig durch
erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.
b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
steuerliche Entlastung von energieintensiven Unternehmen, die nicht
gleichzeitig im internationalen Wettbewerb stehen, wie z. B. Kohlekraftwerke,
sowie von Dienstwagen mit hohem CO2-Ausstoß?
Aus der Frage ist nicht ersichtlich, welche spezifischen steuerlichen
Entlastungen für Kohlekraftwerke gemeint sein könnten. Basierend auf der
Energiesteuerrichtlinie ist die Verwendung von Energieerzeugnissen zu Zwecken der Strom-
Drucksache 18/2731 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeerzeugung grundsätzlich von der Energiesteuer befreit. Die steuerliche
Behandlung von Dienstwagen folgt allgemeinen steuerlichen Grundsätzen der
Gewinnermittlung.
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der in einer Studie veröffentlichten
Empfehlung der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/environment/
integration/green_semester/pdf/EFR-Final%20Report.pdf), den Anteil
der Umweltsteuern zu erhöhen und der Tatsache, dass Deutschland auf
Platz 22 von 28 Ländern beim Ökosteueranteil steht?
Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
kürzlich abgeschlossenen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der
Gemeinsamen Meeres- und Fischereipolitik und der EU-Regionalpolitik?
Die Zielsetzungen der genannten EU-Politiken, insbesondere die vom
Europäischen Parlament und vom Rat kürzlich verabschiedeten Reformen der
Gemeinsamen Agrarpolitik einschließlich der Förderung des ländlichen Raums sowie
der Gemeinsamen Fischereipolitik können einen Beitrag zu den von der
Bundesregierung verfolgten Nachhaltigkeitszielen leisten.
e) Welcher Anteil der Agrarsubventionen, die Deutschland von der EU
erhält, lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung als
biodiversitätsschädliche Subventionen bezeichnen und welcher Anteil als Anreiz
zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich nicht quantitativ abschätzen
lässt, ob von Teilen der Agrarsubventionen in Deutschland
biodiversitätsschädlichen Wirkungen ausgehen, da nicht alle Agrarsubventionen vorrangig auf die
Erhaltung der Biodiversität abzielen, sondern auch andere Ziele, die u. a. durch
die EU-Verträge festgelegt sind, verfolgt werden. Durch die Entkopplung der
Direktzahlungen der Produktion, die in Deutschland konsequent umgesetzt
wird, enthaltevonn die Direktzahlungen in Deutschland keine finanziellen
Anreize mehr für unmittelbare Produktionssteigerungen, die der biologischen
Vielfalt abträglich sein könnten. Die so genannte Greening-Prämie dient
ausdrücklich der Förderung von dem Klima- und Umweltschutz förderlichen
Bewirtschaftungsmethoden, insbesondere die ökologischen Vorrangflächen sollen der
biologischen Vielfalt dienen. Biodiversitätsfördernde Anreize gehen auch von
den Maßnahmen der ländlichen Entwicklung aus. Diese zielen zu einem
erheblichen Teil auf die die Förderung der Umwelt, der Biodiversität und des Klimas
ab. Deshalb ist ein Teil der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den entsprechenden
Programmen der Bundesländer für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 unmittelbar
für Maßnahmen zur Förderung der Umwelt, der Biodiversität und des Klimas
eingeplant. Darüber hinaus zielen auch die im Rahmen des ELER angebotenen
investiven Maßnahmen immer stärker auf eine nachhaltige, umwelt- und
tiergerechte land- und forstwirtschaftliche Produktion ab. Gleichzeitig wurde die
Förderung des Beratungsangebots über den ELER noch stärker auf die Verbreitung
neuer umwelt-, tier- und biodiversitätsschonender oder -verbessernder Praktiken
bzw. Verfahren ausgerichtet.
In Anlehnung an die seit dem 1. Januar 2014 geltende Verordnung (EU) Nr. 1305/
2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der
ländlichen Entwicklung (ELER-Verordnung) ist zusätzlich die Aufnahme neuer
Fördermaßnahmen in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgt, wie z. B. die Anlage von Hecken bzw.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2731Knicks, Baumreihen oder Feldgehölzen. Damit wurde die Förderung von Agrar-
und Klimamaßnahmen (AUKM) innerhalb der GAK mit dem prioritären Ziel
der Erhaltung und der Verbesserung der Biodiversität deutlich verstärkt.
f) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans, den Abbau schädlicher Subventionen,
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
4. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Gewährleistung einer
nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums in Deutschland auf allen
Ebenen eingeleitet, welche Pläne wurden umgesetzt, um die Auswirkungen
der Nutzung von Naturressourcen auf ein ökologisch vertretbares Maß zu
beschränken, und was wird sie hinsichtlich einer nachhaltigen Produktion
bzw. eines nachhaltigen Konsums der CBD melden?
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren die Entwicklung nachhaltiger
Konsum- und Produktionsmuster. Auf internationaler Ebene hat Deutschland eine
führende Rolle bei der Erarbeitung des 10-Jahres-Rahmen für Programme
nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen (10 YFP) eingenommen. Die
Bundesregierung unterstützt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen bei der
Aufstellung und Umsetzung der Programme und ist im Steuerungskreis des 10 YFP
vertreten. Ein Schwerpunkt ist dabei die Verbraucherinformation. Auf nationaler
Ebene arbeitet die Bundesregierung an der Entwicklung eines nationalen
Programms für nachhaltigen Konsum. Hierzu laufen derzeit noch fachliche
Vorarbeiten.
a) Wie wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte
Ziel „Grundlagen für ein Label [zu] schaffen, das nachhaltige Produkte
und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts
einbezieht“, umsetzen, und welche Schritte wurden hierfür eingeleitet,
welche Maßnahmen umgesetzt?
Auf Grundlage eines Beschlusses des Staatssekretärsausschusses für
nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2013 entwickelt die Bundesregierung Kriterien
zur Bewertung der am Markt befindlichen Zeichensysteme. Ziel ist die
Identifikation und Hervorhebung von besonders glaubwürdigen und transparenten
Zeichensystemen. Derzeit finden Vorarbeiten für Mindestkriterien im Rahmen des
beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)
angesiedelten Projektes „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ statt. Insoweit wird
auf die Antwort zu Frage 4b verwiesen.
b) Welche Maßnahmen sind im Rahmen des sog. Qualitätscheck
Nachhaltigkeit der Bundesregierung geplant?
Welche Aktivitäten wurden hierzu bereits von der Bundesregierung
durchgeführt?
Welche Bundesministerien sind an dieser Initiative beteiligt, und
welches Bundesministerium ist federführend?
Im Rahmen des Projektes „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ wird eine
Verbraucherinformationsplattform (Webseite & App) entwickelt, die
Konsumenten über glaubwürdige Standardsysteme informieren und damit die Grundlage
für eine bewusste Kaufentscheidung bieten soll. Dadurch sollen sich besonders
glaubwürdige Standards bei der Durchsetzung am Markt und so nachhaltige
Produktions- und Konsumansätze unterstützt werden. Vorgesehen ist ein Kata-
Drucksache 18/2731 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelog zur Analyse der Standardsysteme hinsichtlich sozialer und ökologischer
Nachhaltigkeitskriterien, darunter auch Indikatoren zu Biodiversität. Für
Biodiversität werden insbesondere Standardsysteme in den geplanten Sektoren Land-
und Forstwirtschaft relevant sein. Die Bewertungsplattform wird
voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 fertiggestellt werden. Die Federführung liegt
beim BMZ, welches auch das Projekt voll finanziert. Im Rahmen eines
interministeriellen Steuerungskreises sind das BMUB, das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) sowie informatorisch das Bundeskanzleramt und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt.
c) Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um das im
Koalitionsvertrag verankerte Ziel, dass reparaturfreundliche
Maßnahmen in die europäische Ökodesign-Richtlinie aufgenommen werden,
umzusetzen?
Mit der Ökodesign-Richtlinie setzt die Europäische Union seit 2005 den
Rahmen für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
(RL 2009/125/EG). Hierzu können Anforderungen an die Energieeffizienz und
an weitere Umwelteigenschaften von Produkten zählen. Die Bundesregierung
setzt sich bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie stets für anspruchsvolle,
technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar,
ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Hierzu bedarf es jeweils einer
auf die Produktgruppe bezogenen Einzelfallprüfung. Anforderungen mit Bezug
zur Reparaturfreundlichkeit sind beispielsweise in der Ökodesign-Verordnung
zu Staubsaugern (Verordnung (EU) Nr. 666/2013) aufgenommen worden. Die
Verordnung enthält Vorgaben an die Lebensdauer des Motors und die
Belastbarkeit des Saugschlauchs von Staubsaugern.
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maße
Unternehmen und Interessengruppen in Deutschland Schritte zur
Gewährleistung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen
Konsums eingeleitet oder Pläne umgesetzt haben?
Das Engagement der Unternehmen für eine nachhaltige Produktion und
nachhaltigen Konsum lässt sich an der Vielzahl freiwilliger Aktivitäten deutscher
Unternehmen im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen (corporate social responsibility) ablesen. Dazu zählen etwa die Beteiligung
am Global Compact der Vereinten Nationen oder die Berichterstattung nach
Maßgabe der Global Reporting Initiative, des Deutschen Nachhaltigkeitskodex
oder eine umfassende und geprüfte Berichterstattung im Rahmen des
Umweltmanagementsystems Eco-Management and Audit Scheme (EMAS). Die stetige
Zunahme von Nachhaltigkeitsberichten stellt ein Indiz für ein deutliches
Interesse und eine Sensibilisierung von Unternehmen für Corporate Social
Responsibility(CSR)-Fragen dar. Speziell zur Berücksichtigung von Aspekten der
biologischen Vielfalt in das unternehmerische Handeln hat BMUB gemeinsam mit
Wirtschafts- und Naturschutzorganisationen das Projekt „Unternehmen
Biologische Vielfalt 2020“ gestartet.
e) Wie stark will die Bundesregierung den Verbrauch fossiler Brennstoffe
verringern, welchen Zeitplan sieht sie dafür vor, und welchen
Verbindlichkeitsgrad haben ihre diesbezüglichen Ziele?
Das Energiekonzept, das 2010 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, gibt die
langfristigen Ziele und Aufgaben für den Umbau des Energiesystems vor. Ziel
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2731ist die Entwicklung einer Energieversorgung ohne Kernenergie und mit stetig
wachsendem Anteil erneuerbarer Energien und steigender Energieeffizienz.
Dazu gehört, dass in 2050 erneuerbare Energien einen Anteil von 60 Prozent am
Bruttoendenergieverbrauch und 80 Prozent am Bruttostromverbrauch haben.
Zugleich soll der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20 Prozent und
bis 2050 um 50 Prozent sinken.
Mit der Energiewende will die Bundesregierung die Abhängigkeit von
internationalen Öl- und Gasimporten verringern, die Klimaschutzziele erreichen und
mit der Entwicklung neuer Technologien Wachstumsbranchen und
Arbeitsplätze schaffen.
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Holzbeschaffung der
öffentlichen Hand nach dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von
Holzprodukten, der seit dem 17. Januar 2011 in Kraft ist, stattfindet,
wenn es nach eigenen Angaben (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/756) keine Erfassung der Daten gibt?
Plant die Bundesregierung eine Erfassung der Daten zur Überprüfung
der Einhaltung des Erlasses?
Mit der „Allianz für eine nachhaltige Beschaffung“ unter Federführung des
BMWi soll eine verbesserte Koordinierung von Bund, Ländern und Kommunen
in allen Bereichen der nachhaltigen Beschaffung erreicht werden. Davon sind
auch Fragen der nachhaltigen Holzbeschaffung umfasst. Insgesamt gestaltet sich
der Nachweis der Beschaffung nachhaltig erzeugter Produkte auf der Ebene der
öffentlichen Verwaltung für alle Produktgruppen sehr schwierig. Bislang fehlen
zudem valide Statistiken zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland und damit
auch Daten zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der
öffentlichen Beschaffung. Daher hat die Bundesregierung Anfang 2014 ein
Forschungsvorhaben zur Einführung einer elektronischen Vergabestatistik in Deutschland
gestartet. Im Herbst dieses Jahres wird der erste Zwischenbericht erwartet.
g) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das
Kernziel 4 des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 4a bis 4f wird verwiesen.
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur Lage
der Natur, der aufzeigt, dass sich in keinem der von der EU geschützten
Lebensraumtypen seit 2007 eine Verbesserung der Lebensräume, bei 13 sogar
eine Verschlechterung beobachten ließ?
Eine eingehende Analyse des FFH-Berichts 2013 und des Vogelschutzberichts
2013 zeigt, dass es neben den Verschlechterungen bei den Lebensraumtypen
auch Verbesserungen bei vielen Arten, vor allem bei Fischen, Reptilien und
größeren Säugetieren wie Biber, Wildkatze und Kegelrobbe gibt. Zur Herleitung
von Konsequenzen für die Umsetzung des Strategischen Plans bis 2020 gilt es,
auch die aktuelle Situation in die Bewertung einzubeziehen. Die Bestände von
Wolf, Luchs und Fischotter sowie viele Vogelarten, darunter Seeadler,
Schwarzmilan, Schwarzstorch und Kranich haben in den letzten Jahren wieder
zugenommen. Bei den bei uns überwinternden Vögeln sind mehr Arten mit zunehmenden
als mit abnehmenden Beständen zu verzeichnen. Auch viele Schwanen-, Gänse-
und Entenarten weisen stabile Bestände oder positive Bestandstrends aus.
Drucksache 18/2731 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDamit zeigen sich erste Erfolge bei der Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-
Richtlinie. Da Lebensräume komplexe ökologische Einheiten sind und auch der
Bestand der Arten wesentlich vom Zustand der Lebensräume abhängt, führen
oftmals nur Bemühungen auf verschiedenen Ebenen zu Erfolgen (z. B.
Reduzierung des Nährstoffeintrags, Anpassung des Wasserhaushalts etc.). Zudem sind
die Regenerationszeiten z. B. von Mooren wesentlich länger. Die
Bundesregierung schließt sich daher der Analyse der Länder an, dass trotz der bisherigen
Erfolge weiterführende Maßnahmen zur Erreichung der EU-Biodiversitätsziele
notwendig und die hohen Standards der EU-Naturschutzrichtlinien zu erhalten
sind. Daher unterstützt der Bund die Länder darin, für die Verbesserung der
Erhaltungszustände besonders erfolgversprechende Lebensraumtypen und Arten
zu identifizieren.
a) Liegen der Bundesregierung quantitative Angaben zu den Anteilen der
einzelnen Bundesländer an den von der EU geschützten
Lebensraumtypen vor, und wenn ja, wie stellen sich diese dar?
Eine derartige Übersicht liegt für viele Lebensraumtypen vor und wird derzeit
vervollständigt. Die Angaben zeigen eine weite Spannbreite.
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit das EU-
Ziel erreicht wird, die Zahl der günstigen oder verbesserten
Bewertungen bis 2020 zu verdoppeln?
Der Bund und die Länder haben erste Schritte eingeleitet, um gemeinsam zu
analysieren, wie das EU-Ziel am besten zu erreichen ist. Der Bund wird diesen
Prozess aktiv unterstützen. Ansonsten unterstützen insbesondere die in der
Antwort zu den Fragen 1, 4, 6, 7, 8 und 9 genannten Aktivitäten die Zielerreichung.
c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um den Verlust
von artenreichem Grünland bis 2020 zu stoppen und die entsprechenden
Lebensraumtypen und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand zu
bringen?
Die Durchführung von konkreten Maßnahmen obliegt den Ländern. Zu
Maßnahmen im Grünlandbereich wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung einen Flächenverbrauch, der in ihrer
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 auf ein Ziel von 30 Hektar
täglich festgelegt wurde, von derzeit täglich 74 Hektar (nach Angaben
des BMUB,
www.bmub.bund.de/themen/strategien-bilanzen-gesetze/
nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-
desflaechenverbrauchs/), und welche weiteren Maßnahmen will sie
ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen?
Der gleitende Vierjahresdurchschnitt zeigt zwar eine kontinuierliche
Abschwächung des Zuwachses der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch)
zwischen den Jahren 2000 (129 ha pro Tag) und 2012 (74 ha pro Tag). Eine
Fortsetzung der durchschnittlichen jährlichen Entwicklung der letzten Jahre würde
aber nicht genügen, um das Reduktionsziel von maximal 30 ha täglicher
Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr
2020 zu erreichen. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen verstärken,
das 30-ha-Ziel zu erreichen. Zum Beispiel muss in der Siedlungsentwicklung
auf die stärkere Wiedernutzung von Industrie- und anderen Flächenbrachen
gesetzt werden. Bei der Innenentwicklung muss eine Verdichtung im
Siedlungsbestand mit einer Verbesserung von Qualität und Angebot von Grünelementen und
Freiflächen gekoppelt werden. Der Modellversuch zum Handel mit
Flächenzertifikaten ist finanziell verstärkt worden, damit sich bis zu 100 Kommunen betei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2731ligen können. Mit Ergebnissen wird im kommenden Jahr gerechnet. Die neue
Kompetenz des BMUB als Umwelt- und Bauressort soll genutzt werden,
gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen entscheidenden Schritt zur
Minderung des Flächenverbrauchs voranzukommen.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in
Deutschland eine nachhaltige, ordnungsgemäße und auf der Grundlage
ökosystemarer Ansätze beruhende Bewirtschaftung und Nutzung aller Fisch- und
Wirbellosenbestände und Wasserpflanzen gewährleistet ist, sodass eine
Überfischung vermieden wird, und inwieweit für alle dezimierten Arten
Erholungspläne und -maßnahmen vorhanden, keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen auf bedrohte Arten und empfindliche Ökosysteme durch die
Fischerei gegeben und die Auswirkungen der Fischerei auf Bestände, Arten
und Ökosysteme auf ein ökologisch vertretbares Maß beschränkt sind?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
Soweit marine Fisch- und Wirbellosenbestände betroffen sind, wird deren
nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung im Rahmen der Gemeinsamen
Fischereipolitik der EU, die sich an einer Bewirtschaftung nach dem Grundsatz der
langfristigen Umweltverträglichkeit und der Erreichung des höchstmöglichen
Dauerertrags möglichst bis 2015, spätestens jedoch bis 2020 orientiert, sichergestellt.
Durch einen ökosystembasierten Ansatz bei der Bestandsbewirtschaftung wird
dabei sichergestellt, dass negative Auswirkungen der Fischerei auf ein
Mindestmaß reduziert werden.
Soweit marine Fisch- und Wirbellosenbestände betroffen sind, wird sich die
Bundesregierung engagiert an der Umsetzung der an der Nachhaltigkeit
ausgerichteten Gemeinsamen Fischereipolitik der EU beteiligen.
Die Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie wird in den kommenden
Jahren weitere Anstrengungen und Maßnahmen zur Erreichung eines guten
Umweltzustandes erfordern.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die nachhaltige
Bewirtschaftung aller für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft
genutzten Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen
Vielfalt in Deutschland?
Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind die Grundsätze der guten fachlichen
Praxis zu berücksichtigen, die sich aus dem landwirtschaftlichen Fachrecht
ergeben. Die einschlägigen Vorgaben im Dünge- und Pflanzenschutzrecht sind
auch auf den Schutz nichtlandwirtschaftlicher Ökosysteme vor Einträgen von
Pflanzennährstoffen und Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln ausgerichtet
und dienen somit auch dem Schutz der biologischen Vielfalt. Zudem werden
Ziele und Maßnahmen in der Agrobiodiversitätsstrategie des BMEL sowie in
dem dort genannten Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln beschrieben.
In der Gestaltung der Kulturlandschaft spiegeln sich stets die gesellschaftlichen
Bedürfnisse und Nutzungsanforderungen wider. Die Energiewende, die frühere,
aktuelle und künftige Ausrichtung der Agrarpolitik, der demographische
Wandel und der Klimawandel, wie auch die Ernährungssicherung sind die
wesentlichen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, die zwangsläufig
auch zu Veränderungen beim Landschaftsbild und den Landnutzungen führen.
Gleichwohl gilt es, durch die ausgewogene Ausrichtung der Nutzungen dafür zu
sorgen, dass der Landschaftswandel nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt
Drucksache 18/2731 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegeht. Die künftige Erhaltung und nachhaltige Entwicklung von
Kulturlandschaften erfordern grundsätzlich großräumige strategische und planerische Konzepte.
Durch Förderungen im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen und des
Vertragsnaturschutzes sind in der Vergangenheit erhebliche Mittel zur
biodiversitätsorientierten Erhaltung der Kulturlandschaften geflossen. Diese Förderpraxis soll
auch in der Zukunft durch die Bundesregierung fortgeführt werden.
Für ausführliche Informationen wird insbesondere auf den Rechenschaftsbericht
zur Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der
Bundesregierung von 2013 verwiesen.
Im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen unter
Gewährleistung des Schutzes der biologischen Vielfalt wird u. a. auch auf die
Antworten zu den Fragen 7b und 7c verwiesen.
Eine nachhaltige und naturnahe multifunktionale Waldbewirtschaftung ist die
Grundlage für den dauerhaften Erhalt der Ökosystemleistungen der Wälder in
Deutschland. Die Daten der Waldinventuren zeigen, dass die Wälder in
Deutschland nachhaltig genutzt werden. Für den Waldbereich ist aus Bundessicht die
Waldstrategie 2020 unter besonderer Berücksichtigung der waldbezogenen
Schutzziele der Biodiversitätsstrategie maßgeblich.
Die Bundesregierung fördert die Anpassung der Wälder an den Klimawandel
und den Ausbau ihres Beitrags zum Klimaschutz unter besonderer
Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange über den Waldklimafonds, weiterhin die
nachhaltige naturnahe Waldbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Agrarstruktur und Küstenschutz“ und hat einen neuen Förderschwerpunkt
„Nachhaltige Waldwirtschaft“ im Programm „Nachwachsende Rohstoffe“
aufgelegt.
Im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Förderung der Biodiversität sind die
deutschen Karpfenteichwirtschaften, die traditionellen
Forellenteichwirtschaften und die ökologische Aquakultur besonders hervorzuheben. In der Regel sind
die Haltungssysteme hier Erdteiche mit extensiver bzw. semi-intensiver
Bewirtschaftung. Im Jahr 2013 gab es in Deutschland nach offizieller Statistik (Destatis
2014) 3 885 Betriebe (von 6 119 Betriebe insgesamt), die in dieser naturnahen
Form wirtschafteten. Nach dem „Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei“,
zuletzt erschienen 2012, bewirtschaftete allein die deutsche
Karpfenteichwirtschaft in dieser Form eine Nutzfläche von 36 930 ha in Deutschland. 2013
haben zudem 188 Aquakulturbetriebe ökologisch gewirtschaftet (Destatis 2014).
Ökologisch wirtschaftende Betriebe unterliegen mit der EU-Verordnung (EG)
Nr. 710/2009 dabei besonders strengen Richtlinien zur umweltverträglichen
Produktion. Mit dem „Nationalen Strategieplan Aquakultur für Deutschland“
(2014), basierend auf dem Beschluss Nr. 36 der Agrarministerkonferenz vom
27. April 2012, werden politisch für die Zukunft der Aquakultur im
Wesentlichen drei Ziele verfolgt:
– Erhalt und Ausbau der nachhaltigen Produktionskapazitäten,
– Erhöhung der nachhaltigen Produktion von Fischen und anderen
Aquakulturerzeugnissen,
– Erhalt von traditionellen Teichlandschaften mit der typisch extensiven
Bewirtschaftung und ihrer Funktion für Naturschutz, Landschaftsbild und
Wasserhaushalt.
Gerade das letztgenannte Ziel des nationalen Strategieplanes kann für den Erhalt
und die Förderung der Artenvielfalt als besonders wichtig angesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2731a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit
bis 2020 alle für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft
genutzten Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen
Vielfalt nachhaltig bewirtschaftet werden?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die von ihr
kürzlich im Direktzahlungs-Durchführungsgesetz beschlossene
Möglichkeit, auf ökologischen Vorrangflächen Gülle und Pestizide einsetzen
sowie Dauergrünland, das nach der EU-Vogelschutzrichtlinie
ausgewiesen ist, umbrechen zu können?
Bei den meisten Arten ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) findet keine
landwirtschaftliche Erzeugung und damit in der Regel auch keine Anwendung von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln statt (z. B. Brache, Landschaftselemente,
Feldrandstreifen). Vorschriften zu Düngung und Pflanzenschutz ermöglicht das
EU-Recht nur für Flächen mit Zwischenfrüchten bzw. Begrünung, für Flächen
mit stickstoffbindenden Pflanzen sowie für Flächen mit Niederwald im
Kurzumtrieb.
Bei der Umsetzung dieser Option wurde eine differenzierte Vorgehensweise
unter Berücksichtigung der ökologischen und ackerbaulichen Erfordernisse
gewählt. So wurde im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz festgelegt, dass auf
Flächen mit Zwischenfrüchten die Anwendung von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln sowie von mineralischen Stickstoffdüngemitteln im
Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur nicht zulässig ist. Die Anwendung von
Wirtschaftsdünger soll dagegen im Interesse der betrieblichen
Kreislaufwirtschaft möglich bleiben. Bei den stickstoffbindenden Pflanzen bleibt dagegen
Düngung und Pflanzenschutz nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis
möglich, da der Abbau von stickstoffbindenden Pflanzen auch aus Umweltsicht
mit positiven Effekten verbunden ist. Der Entwurf der Direktzahlungen-
Durchführungsverordnung sieht vor, dass auf Flächen mit Niederwald im
Kurzumtrieb, die als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden sollen, keine
mineralischen Düngemittel und keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden
dürfen. Die Verordnung befindet sich derzeit in der Beratung im Bundesrat.
Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz stellt das gesamte Dauergrünland in
FFH-Gebieten als umweltsensibles Dauergrünland unter besonderen Schutz;
dort gilt ab dem 1. Januar 2015 ein umfassendes Umwandlungs- und
Pflugverbot im Rahmen der Regelungen für die Direktzahlungen. Für Dauergrünland in
Vogelschutzgebieten, das nicht gleichzeitig in FFH-Gebieten liegt und damit
bereits einem umfassenden Schutz unterliegt, wird wie bei allem sonstigem
Dauergrünland außerhalb von FFH-Gebieten ab dem Jahr 2015 eine
Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungsregelungen nur noch
nach vorheriger Genehmigung möglich sein. Diese Genehmigung kann
grundsätzlich nur erteilt werden, wenn dem keine umweltrechtlichen Vorschriften
entgegenstehen und wenn an anderer Stelle in gleichem Umfang neues
Dauergrünland angelegt wird. Mit diesem im EU-Vergleich sehr weit gehenden Ansatz
wird zukünftig einer weiteren Abnahme von Dauergrünland entschieden
entgegen gewirkt.
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
der absolute Verlust des Dauergrünlandesanteils von 2003 bis 2012
ca. 5 Prozent betrug (vgl. BfN (2014): Grünland-Report. Alles im
Grünen Bereich?, Seite 10;
www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/
2014/PK_Gruenlandpapier_30.06.2014_final_layout_barrierefrei.pdf),
und welche Maßnahmen plant sie zu ergreifen, um den Verlust zu
stoppen?
Drucksache 18/2731 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Rahmen der Gewährung der EU-Direktzahlungen an landwirtschaftliche
Betriebe sieht die bis Ende 2014 geltende Regelung gemäß Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 vor, dass die Mitgliedstaaten sicher zu stellen haben,
dass bezogen auf das Jahr 2003 der Anteil der als Dauergrünland genutzten
Flächen gegenüber der gesamten landwirtschaftlichen Fläche erhalten bleibt. Wird
festgestellt, dass der Dauergrünlandanteil (erheblich) abnimmt, müssen die
Mitgliedstaaten ein Genehmigungsverfahren zum Dauergrünlandumbruch
einführen.
Nach den Bestimmungen des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes müssen
die Länder dafür Sorge tragen, dass der o. g. Dauergrünlandanteil nicht
erheblich abnimmt. Hierzu wurden die Länder ermächtigt, ab einem Rückgang des
Dauergrünlandanteils von 5 Prozent den weiteren Umbruch im Rahmen einer
Landes-Verordnung von einer Genehmigung abhängig zu machen.
In Deutschland liegt der Flächenanteil von Dauergrünland derzeit nur in den
Bundesländern Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
und Bayern mehr als 5 Prozent unter dem Referenzjahr 2003. Entsprechend
haben diese Bundesländer Verordnungen erlassen, die den Umbruch von
Dauergrünland einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das Genehmigungsverfahren ein sehr
wirksames Instrument zur Stabilisierung des Dauergrünlandanteils ist. So hat sich
z. B. in Mecklenburg-Vorpommern der Rückgang des Dauergrünlandanteils
nach Einführung des Genehmigungsverfahrens im Jahr 2008 von – 5,61 Prozent
auf – 4,68 Prozent im Jahr 2013 verbessert. Ähnliches gilt für die Region
Schleswig-Holstein/Hamburg.
Bezüglich der von der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der ab 2015
geltenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ergriffenen Maßnahmen zum
Schutz von Dauergrünland wird auf die Antwort zu Frage 7b verwiesen.
d) Rechnet die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren
der Europäischen Kommission wegen des Erhaltungszustands des
artenreichen Grünlands, und was muss getan werden, um dieses
abzuwenden?
Eine Schutzkategorie „artenreiches Grünland“ ist im EU-Recht nicht verankert.
e) Plant die Bundesregierung, wie im Grünland-Report des Bundesamtes
für Naturschutz (BfN) (erschienen im Juli 2014) gefordert, eine
nationale Grünlandstrategie zu entwickeln?
Um den Schutz des Grünlandes weiter voranzutreiben, hat das BMEL beim
Julius-Kühn-Institut eine Stabsstelle Grünland eingerichtet, die derzeit gemeinsam
mit dem BMEL eine Grünlandstrategie erarbeitet.
Die (Weiter-)Entwicklung dem Standort angepasster innovativer und
wirtschaftlich möglichst eigenständig tragfähiger, wertschöpfungsorientierter Grünland-
Nutzungskonzepte, die gleichzeitig verschiedene Ökosystemleistung (z. B.
Biodiversität) neben der reinen Produktionsleistung bereitstellen, soll Schwerpunkt
dieser Grünlandstrategie sein. Abhängig vom vorhandenem Grünlandtypus
(intensiv, extensiv, Naturschutz- oder Biotopgrünland, etc.) sind hierbei
unterschiedliche Zielsetzungen und Handlungsoptionen zugrunde zu legen.
Die Entwicklung einer nationalen Grünlandstrategie zum Erhalt von
biodiversem Grünland wurde bereits in Kreisen der Agrarforschung, wie der deutschen
Agrarforschungsallianz (DAFA), diskutiert und empfohlen. Deshalb hat auch
das BfN in seinem Grünlandreport die Kernforderung zur Erarbeitung einer na-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2731tionalen Grünlandstrategie in enger Zusammenarbeit zwischen Umwelt-,
Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden aufgestellt.
f) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das sowohl in der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie als auch in der nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt formulierte Ziel, 20 Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch zu bewirtschaften, zu erreichen?
Die Flächen mit ökologischem Landbau nehmen kontinuierlich zu (6,4 Prozent
Flächenanteil im Jahr 2013). Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine
Stärkung des ökologischen Landbaus ein. So wurden nach dem Beschluss des
Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) vom
August 2014 die Förderprämien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) angehoben. Bei
Grünland und Ackerland beträgt die Erhöhung gegenüber dem Jahr 2013 + 19 Prozent
für die Umstellungsförderung und für die Beibehaltungsförderung + 24 Prozent.
Damit soll auch die Akzeptanz bei den Landwirten für die Umstellung auf den
ökologischen Landbau weiter erhöht werden. Einige Länder haben bereits jetzt
eine Erhöhung der Ökoprämien innerhalb der Programme für die ländliche
Entwicklung für das Jahr 2015 angekündigt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den ökologischen Landbau
weiterhin mit den vielfältigen Maßnahmen des „Bundesprogramms ökologischer
Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“. Der
Koalitionsvertrag sieht eine Verstetigung dieses Programms vor. Bedeutsam für die positive
Entwicklung des ökologischen Landbaus sind ferner insbesondere die
rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung setzt sich in den Beratungen
über den Legislativvorschlag zur Revision der Öko-Verordnung für die
Aufrechterhaltung eines angemessenen und verlässlichen europäischen
Rechtsrahmens ein.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in
Deutschland die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch
überschüssige Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die
biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht wurde?
In Deutschland weisen 27 Prozent aller Grundwasserkörper allein aufgrund zu
hoher Nitratgehalte einen schlechten Zustand (Nitratkonzentrationen > 50 mg/L)
auf. Die größtenteils aus der Landwirtschaft stammenden Nährstoffbelastungen
tragen entscheidend zu der Eutrophierung der Gewässer bei. Dies kann massive
Veränderungen der natürlichen Lebensgemeinschaften bewirken. Die
Verbesserung des Grundwasserzustandes tritt aufgrund der verzögerten Reaktion in den
Kompartimenten Boden und Grundwasser durch unterschiedlich lange Fließ-
und Verweilzeiten erst nach längeren Zeiträumen ein.
Für die Beeinträchtigung von Funktionen und der biologischen Vielfalt
naturnaher Landökosysteme sind vor allem atmosphärische Stickstoffeinträge relevant.
Als Maß für die Empfindlichkeit von Ökosystemen gegenüber Stoffeinträgen
werden deutschlandweit ökologische Belastungsgrenzen (Critical Loads)
berechnet. Bei Einträgen unterhalb der Critical Loads können nach Stand des
Wissens negative Wirkungen auch langfristig ausgeschlossen werden.
Zwischen 1990 und 2007 (jüngste verfügbare Daten) nahm auf den belasteten
Flächen die Höhe der Überschreitung der Critical Loads für eutrophierenden
Stickstoff (CL(N)) deutlich ab. Nach derzeitiger Datenlage waren im Jahr 2007
Critical Loads für eutrophierenden Stickstoff (CL(N)) in Deutschland auf etwa
78 Prozent der Flächen naturnaher Ökosysteme überschritten.
Drucksache 18/2731 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Abnahme der Belastungen spiegelt größtenteils den Rückgang der
Emissionen durch Luftreinhaltemaßnahmen wider. Zu einem kleinen Teil beruht die
angegebene Abnahme in Prozent, aber auch auf einer Fortentwicklung der
Modelle, mit denen die CL(N)-Überschreitung berechnet wird.
2007 waren 64 Prozent des Stickstoffeintrags auf Ammoniak-Emissionen
zurückzuführen.
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit
die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch
überschüssige Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die
biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht wird?
Die zur Reduzierung des erhöhten Eintrags von Nährstoffen in Gewässer
notwendigen Maßnahmen sollen im Wesentlichen über die derzeitige Novellierung
der Düngeverordnung (DüV) umgesetzt werden. Erste vorläufige Berechnungen
der mit der Abschätzung beauftragten Forschungseinrichtung (Thünen-Institut)
haben ergeben, dass bei einer Umsetzung der Anpassungen der DüV mit einer
Minderung der Stickstoff-Überschüsse für Deutschland in Höhe von 230 bis
330 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr gerechnet werden kann. Das entspricht einer
Verringerung der Überschüsse in der Gesamtbilanz für Deutschland um 15 bis
20 Prozent. Daneben stehen zum Beispiel mit den Agrarumweltmaßnahmen und
den Maßnahmenprogrammen nach Wasserrahmenrichtlinie der Länder weitere
Instrumente zur Reduzierung der landwirtschaftlichen Stickstoffeinträge zur
Verfügung.
Emissionsminderungsmaßnahmen wirken in der Regel erst nach einigen Jahren:
beispielsweise sorgen Übergangsreglungen für eine wirtschaftliche
Vertretbarkeit von Regelungen, zum anderen beziehen sich einige Maßnahmen nur auf
neue Anlagen und Fahrzeuge.
Die Bundesregierung hat seit 2011 die folgenden Regelungen getroffen:
1. für Emissionen von Ammoniak (NH3)
– Die Vorschrift nach § 4 Absatz 2 der Düngeverordnung zur
„unverzüglichen Einarbeitung“ bestimmter Düngemittel wurde gemäß des
Beschlusses der Agrarministerkonferenz 2011 mittels Überarbeitung der
Vollzugsvorschriften der Länder konkretisiert. Zudem wurde die Berichterstattung
u. a. bei den Aktivitätsdaten der Haltungsverfahren für Nutztiere und
Ausbringungsverfahren für Wirtschaftsdünger auf der Grundlage von Daten
der Landwirtschaftszählung 2010 sowie einer Sondererhebung im
Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung 2011 aktualisiert.
– Ebenso wurden die Energiebedarfsberechnung und Futterkennwerte für
Rinder und Schweine auf den aktuellen Stand gebracht und
Datenergänzungen bei Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren u. a. in Bezug auf
Abluftreinigungsanlagen, stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen
vorgenommen.
– Die Bundesregierung unterstützt insbesondere die Weiterentwicklung von
emissionsarmen Tierhaltungssystemen durch verschiedene Forschungs-
und Fördermaßnahmen.
2. für Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx)
– Umsetzung der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) in
deutsches Recht: Mit der am 2. Mai 2013 abgeschlossenen nationalen
Umsetzung der IED war eine Neufassung der 13. und 17. Bundes-
Immissionsschutzverordnung (Großfeuerungsanlagen, Verbrennung von Abfällen)
verbunden. Sie führt u. a. zu einer Verschärfung der Anforderungen
hinsichtlich NOx-Emissionen. In einigen Bereichen gehen die nationalen An-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2731forderungen über die Anforderungen der IED hinaus. Zudem erfolgt auf
europäischer Ebene eine regelmäßige Fortschreibung der Anforderungen
für Feuerungsanlagen durch sogenannte „BVT-Schlussfolgerungen“, in
denen die Anforderungen an die NOx-Emissionen auch in Zukunft immer
wieder dem Stand der Technik angepasst werden.
– Verschärfung der nationalen Anforderungen an die NOx-Emissionen von
kleinen und mittleren Feuerungsanlagen durch die Neufassung der 1.
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung vom 26. Januar 2010 (in Kraft seit
22. März 2010).
Die wichtigsten Maßnahmen zur Minderung der NOx-Emissionen aus dem
Verkehr sind EU-Abgas- und Emissionsvorschriften (Euro-Normen oder
Stufen) für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie mobile Maschinen
und Geräte. Entsprechende Standards werden auf EU-Ebene verhandelt und
beschlossen. Die Bundesregierung hat die ambitionierte Fortentwicklung von
Abgasstandards mit Ziel der Emissionsminderung stets unterstützt und wird
sich entsprechend auch weiterhin in die europäischen Prozesse einbringen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Expansion der
Massentierhaltung auf einen Stickstoffüberschuss, der 2002 als Ziel der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung im Bilanzjahr
2010 bei höchstens 80 Kilogramm pro Hektar liegen sollte, von 96
Kilogramm pro Hektar sowie die zu hohen Nitratwerte in Gewässern und
Trinkwasser (
www.destatis.de vom 27. Juni 2014
„Umweltökonomische Gesamtrechnung“)?
Ein wesentliches Problem, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen,
stellen die Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung dar. Unter
anderem Stickstoff und Phosphor gelangen von landwirtschaftlich genutzten
Flächen über unterschiedliche Eintragspfade in das Grundwasser und die
Oberflächengewässer. Ziel ist es, die Nährstoffüberschüsse bzw. Nährstoffeinträge im
Sinne des Gewässer- und Trinkwasserschutzes deutlich zu reduzieren (s. hierzu
auch Antwort zu 8a).
Der Stickstoffindikator in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie trifft
Aussagen zur Entwicklung der Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft. Daraus
lassen sich mögliche Belastungen der Umweltmedien und Lebensräume
ableiten. Er wird nach dem Prinzip einer deutschlandweiten Gesamtbilanz berechnet.
Dabei lässt der Aggregationsgrad keine Aussagen über regionale oder
einzelbetriebliche Überschüsse zu. Die Ursachen, dass der in der
Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Zielwert bisher nicht erreicht wurde, sind vielschichtig. Analysen
von Betriebsdaten belegen, dass hohe Überschüsse vor allem in Betrieben mit
hohem Viehbesatz anfallen. Es zeigt sich jedoch auch, dass selbst in Vieh
haltenden Betrieben mit ähnlicher Produktionsstruktur eine hohe Bandbreite
unterschiedlicher Stickstoffüberschüsse auftritt. Dies lässt darauf schließen, dass
Minderungspotenziale bestehen. Die in Vorbereitung befindliche Novelle der
Düngeverordnung ist unter anderem darauf ausgerichtet, diese Potenziale zu
erschließen und die Effizienz der Stickstoffnutzung zu verbessern. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die vorgesehenen Maßnahmen zu einer weiteren
Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Gewässer führen werden.
Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Tierproduktion, die u. a. sowohl
den Tierschutz als auch den Umwelt- und Verbraucherschutz beachtet.
Beispielsweise fordert das Bundes-Immissionsschutzgesetz für Geflügel- und
Schweinehaltungen, die eine bestimmte Zahl von Stallplätzen überschreiten, ein
umfassendes Genehmigungsverfahren. Entsprechend dieser rechtlichen
Regelungen haben die zuständigen Landesbehörden sicherzustellen, dass eine
Gefährdung bzw. Belästigung der Bevölkerung durch Emissionen aus Ställen und
eine Beeinträchtigung der Umwelt nicht eintreten.
Drucksache 18/2731 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des EU-
Vertragsverletzungsverfahren zur (Nicht-)Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in der Flussgebietseinheit Weser
und Werra?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Umsetzung der WRRL durchzusetzen?
Welche Auflagen wurden der K+S Kali GmbH gemacht?
Gegen Deutschland wurde ein Vertragsverletzungsverfahren nach einer
Beschwerde von Anliegergemeinden bei der Europäischen Kommission wegen
mangelnder Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik kurz
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgrund der Salzbelastung von Werra/Weser durch
die Kaliindustrie eingeleitet. Im Juli 2013 wurde der Europäischen Kommission
ein von der für die Koordinierung der Bewirtschaftungsplanung zuständigen
Flussgebietsgemeinschaft(FGG)-Weser erarbeitetes Eckpunktepapier mit den
vorgesehenen weiteren Schritten übersandt. Nachfragen der Europäischen
Kommission zu den geplanten Maßnahmen, zu deren Effektivität sowie zu möglichen
Ausnahmen und Fristverlängerungen bei der Zielerreichung hat die die
Bundesregierung im Februar 2014 beantwortet. Eine Reaktion der Europäischen
Kommission gibt es bisher nicht.
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Ihnen
obliegt es, im Zuge der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
nach Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheiten konkrete Schritte zur
Erreichung der Richtlinienziele zu entwickeln und umzusetzen. Derzeit werden
von den betroffenen Ländern der Flussgebietsgemeinschaft Weser verschiedene
Maßnahmenoptionen geprüft. Die Maßnahmenvorschläge reichen von der
Reduzierung der Salzeinleitung durch Optimierung der Produktions- und
Ablagerungsverfahren über den Bau verschiedener Rohrleitungen zur Ableitung der
Salzabwässer bis hin zur Eindampfung der Abwässer.
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überdüngung der
Felder mit Nährstoffen, in erster Linie Phosphaten und Nitraten durch
die intensive industrielle Landwirtschaft, auf die sogenannten
Todeszonen in der Ostsee, und wie bewertet sie diese?
Die Eutrophierungssituation in der deutschen Ostsee, einschließlich der
räumlichen und zeitlichen Verteilung von Nährstoffen und Sauerstoff, wurde in der
Anfangsbewertung gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie im Jahr 2012
beschrieben (vgl.
www.meeresschutz.info/index.php/berichte.html)
Aus diesem Bericht ergibt sich: Die Anreicherung mit Nährstoffen und
organischem Material in der deutschen Ostsee ist weiterhin zu hoch und hat erhebliche
Auswirkungen auf das Meeresökosystem. Ursache für die Eutrophierung sind
vor allem die hohen Nährstoffeinträge über die Flüsse. Gegenwärtig stammen
die anthropogenen Nährstoffeinträge hauptsächlich aus diffusen Quellen.
Hauptverursacher ist die Landwirtschaft. Die Anreicherung mit Nährstoffen
äußert sich in direkten (toxische und störende Algenblüten, verringerte Sichttiefe,
eingeschränkte Tiefenverbreitung der Makrophyten) und indirekten
(Sauerstoffmangel, Beeinträchtigung des Zoobenthos, Fischsterben)
Eutrophierungseffekten.
Die aktuelle Bewertung der Ostseebereiche vor der deutschen Küste nach
HELCOM (Helsinki Commission, Regionalkooperation zum Schutz der
Meeresumwelt des Ostseegebiets) ist „moderat“ bis „schlecht“. Das Verfehlen des
guten ökologischen Zustands der Küstengewässer gemäß WRRL begründet sich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2731überwiegend aus Eutrophierungseffekten. Deutschland hat im Rahmen der
Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bzgl. Eutrophierung das
Umweltziel „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung“
formuliert: Einer der wesentlichen Aspekte der dahinter stehenden operativen Ziele
lautet: Nährstoffeinträge über die Flüsse sind weiter zu reduzieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/1720) verwiesen.
e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die in der Antwort auf Frage 8a
aufgeführten Emissionsminderungsmaßnahmen die NOx-Emissionen um
mindestens 39 Prozent, die NH3-Emissionen um mindestens 5 Prozent gegenüber den
Emissionen des Jahres 2005 mindern werden. Hierzu hat sich Deutschland im
2012 novellierten Göteborg-Protokoll zur UNECE-Luftreinhaltekonvention
verpflichtet.
Um das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie (Unterschreitung der Critical
Loads in Deutschland ab dem Jahr 2020) zu erreichen, sind weitere Maßnahmen
notwendig.
Die quantitativ wichtigste Maßnahme zur weiteren Minderung der NOx-
Emissionen ist die Sicherstellung niedriger Emissionen für Neufahrzeuge des
Abgasstandards EURO 6 im Realbetrieb.
Auch im Rahmen der derzeit vorbereiteten Anpassung der Technische Anleitung
zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002) an den aktuellen Stand der Technik
wird geprüft, wie die Stickstoffeinträge in die Umwelt weiter reduziert werden
können.
Zur Minderung der NH3-Emissionen sind weitergehende Regelungen im
Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wie die Ausdehnung der Vorschrift
zur unverzüglichen Einarbeitung von bestimmten flüssigen Wirtschaftsdüngern
auf unbestellten Ackerflächen auf weitere organische oder organisch-
mineralische Düngemittel mit jeweils wesentlichem Gehalt an Stickstoff sowie die
Einführung von Vorschriften zur Verwendung emissionsarmer
Ausbringungsverfahren für flüssige Wirtschaftsdünger auf bewachsenen Flächen geplant.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit invasive
gebietsfremde Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach
Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und
Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen wurden, um eine
Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern?
Die Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und
Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten, der das Europäische Parlament im
April 2014 bereits zugestimmt hat, sieht die Festlegung von invasiven
gebietsfremden Arten von unionsweiter und ggf. regionaler Bedeutung vor. Die
Verordnung sieht neben Einbringungs-, Haltungs- und Vermarktungsverboten vor, dass
für die vorgenannten Arten Monitoring-, Beseitigungs- und
Managementsysteme eingerichtet werden. Anknüpfend an die Unionsliste werden die
Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach deren Verabschiedung die
Einschleppungspfade untersuchen und priorisieren. Daraufhin sind innerhalb von drei
Jahren nach Verabschiedung der Unionsliste Maßnahmen für die prioritären
Einschleppungspfade von den Mitgliedstaaten im Rahmen von Aktionsplänen
zu entwickeln.
Drucksache 18/2731 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen,
damit invasive gebietsfremde Arten und ihre Einschleppungswege
identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder
beseitigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege
ergriffen werden, um eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die im April 2014 vom
Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zur Prävention und
Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten,
insbesondere in Bezug auf die Ausnahmeregelung für kommerzielle
Nutzung und auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt?
Die Verordnung wird voraussichtlich noch im Herbst 2014 auch vom Rat
verabschiedet werden. Danach ist sie so zu implementieren, dass sie möglichst
effizient Risiken von wesentlichen Beeinträchtigungen der Biodiversität verhindert.
Die Ausnahmeregelung in Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung
bedeutet nach Ansicht der Bundesregierung keine Gefahr für die Ziele der
Verordnung. Die Verordnung enthält umfassende Regelungen, die in diesem Fall
eine Haltung unter Verschluss gewährleisten sollen, so dass invasive
gebietsfremde Arten nicht in die Natur entkommen werden.
c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen
Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit bis 2015
die vielfältigen anthropogenen Belastungen der Korallenriffe und der
übrigen vom Klimawandel oder von der Versauerung der Ozeane betroffenen
empfindlichen Ökosysteme auf ein Minimum reduziert werden, sodass
ihre Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit gewahrt ist?
Korallenriffe sind weiterhin vielfältigen landbasierten und maritimen
anthropogenen Belastungen ausgesetzt. Die steigende Anzahl globaler und regionaler
Korallenschutzinitiativen, wie etwa der International Coral Reef Initiative, der
Coral Triangle Initiative oder der Caribbean Challenge Initiative zeigt jedoch
auch eine Intensivierung der nationalen und internationalen Bemühungen.
a) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass
die KFW-Tochter IPEX-Bank mit 110 Mio. Euro am Ausbau des
Kohlehafens Wiggins Island nahe dem geschützten Great Barrier Reef
beteiligt ist?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse hierzu.
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen
Vielfalt wie geplant bis 2015 zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer bilateralen und regionalen
Klima- und Biodiversitätszusammenarbeit ihre Partner dabei, die Resilienz der
vom Klimawandel oder von der Versauerung der Ozeane betroffenen
empfindlichen Ökosysteme zu erhöhen. Dabei stellen alle Maßnahmen in den
Themenfeldern Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2731Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken sowie Schutz der
biologischen Vielfalt, z. B. durch die Einführung und Stärkung von integrierten
Landnutzungsplanungen und von Managementsystemen mariner und terrestrischer
Schutzgebiete, wesentliche Elemente des deutschen Engagements dar.
11. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, bis wann mit einer
rechtlichen Sicherung und einer angemessenen Managementplanung für
die einzelnen deutschen Natura-2000-Gebiete zu rechnen ist, und wird sie
diese veröffentlichen?
In welchen Bundesländern fehlt für mehr als 25 Prozent der Natura-2000-
Gebiete eine rechtliche Ausweisung?
Der Bundesregierung liegen derartige Angaben für FFH-Gebiete vor. Diese
wurden der Europäischen Kommission im Rahmen des Pilotverfahrens 6117/14/
ENVI zur Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten in der Bundesrepublik
Deutschland mit Mitteilung der Bundesregierung vom 26. Juni 2014 übermittelt.
Da sich die Angaben auf FFH-Gebiete beziehen, kann keine Aufschlüsselung
nach den Natura-2000-Gebieten der Länder erfolgen.
a) Besteht die Gefahr, nach Einschätzung der Bundesregierung, dass die
Europäische Kommission angesichts der überschrittenen Frist für die
rechtliche Sicherung vieler Natura-2000-Gebiete ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet?
Welche Bundesländer wären speziell betroffen?
Fristen für die rechtliche Sicherung von Natura-2000-Gebieten bestehen nur für
FFH-Gebiete. Ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren würde sich gegen
die Bundesrepublik Deutschland, nicht gegen einzelne Länder richten.
b) Wann wird die Bundesregierung für die zehn ausgewiesenen
Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne sowie Vorschläge für das
Fischereimanagement vorlegen?
Deutschland hat eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung von Natura 2000 in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eingenommen. Bereits im Jahre 2005
wurde je ein Vogelschutzgebiet in der AWZ von Nord- und Ostsee als
Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Ausweisung der acht FFH-Gebiete als
Naturschutzgebiete hat sich verzögert. Gleichwohl unterliegen diese Gebiete bereits
jetzt einem gesetzlichen Schutz. Ziel des BMUB ist es, die
Schutzgebietsverordnungen zügig zu erlassen. Gegenwärtig werden die Verordnungsentwürfe
erstellt. Die Managementpläne befinden sich noch in einer frühen Phase der
Erarbeitung.
Maßnahmen für das Fischereimanagement können nur auf europäischer Ebene
festgelegt werden, da die ausschließliche Kompetenz für die Fischerei bei der
Europäischen Union liegt. Das Verfahren hierzu ist in den Artikeln 11 und 18 der
Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik beschrieben. Demnach ist es
erforderlich, dass der EU-Mitgliedsstaat einen Maßnahmenvorschlag vorlegt
und binnen sechs Monaten mit denjenigen Mitgliedstaaten abstimmt, die im
betreffenden Gebiet Fischerei ausüben. Die Maßnahmenvorschläge für die
insgesamt zehn deutschen Natura-2000-Gebiete in der AWZ werden derzeit von
BMUB und BMEL gemeinsam erarbeitet.
Drucksache 18/2731 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur
Lage der Natur, der aufzeigt, dass 60 Prozent der in Deutschland gelisteten
195 Tier- und Pflanzenarten (Vögel ausgenommen) in einem schlechten
oder unzureichenden Zustand sind und die Bestände vieler Vogelarten
(z. B. der Kiebitz um rund 55 Prozent in zwölf Jahren) in den letzten
Jahren dramatisch abgenommen haben?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
a) Liegen der Bundesregierung quantitative Angaben zu den Anteilen in
den einzelnen Bundesländern an den von der EU geschützten Arten
vor, und wenn ja, wie stellen sich diese dar?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Angaben vor.
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit das
EU-Ziel erreicht wird, die Zahl der günstigen oder verbesserten
Bewertungen bis 2020 um 50 Prozent zu erhöhen?
Die Antwort zu Frage 5b gilt sinngemäß.
c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
besonders betroffenen Vögel der Agrarlandschaft und die
Langstreckenzieher in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen?
Was wird die Bundesregierung tun, um eine konsequentere Umsetzung
der EU-Vogelschutzrichtlinie auch in den anderen EU-Staaten entlang
der Zugrouten zu erreichen?
Zum Verlust artenreichen Grünlands wird auf die Antwort zu den Fragen 5c
und 7c Bezug genommen.
Die Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie in anderen Mitgliedstaaten ist von der
Europäischen Kommission zu prüfen. Die Bundesregierung unterstützt aktiv im
Rahmen der Berner und Bonner Konvention sowie dem Afrikanisch-
Eurasischen Wasservogelabkommen verschiedene Initiativen und Empfehlungen
gegen den illegalen Fang und Handel von Zugvogelarten.
13. Ist bis 2020 die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen und der
landwirtschaftlichen Nutztiere und ihrer wilden Artverwandten, einschließlich
anderer sozioökonomisch sowie kulturell wertvoller Arten, gesichert, und
sind Strategien zur größtmöglichen Begrenzung der genetischen
Verarmung und zur Bewahrung der genetischen Vielfalt entwickelt und
umgesetzt worden?
a) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um neben dem
Aufbau der „Nationalen Kryoreserve zur Erhaltung der genetischen
Vielfalt bei Nutztieren“ am Friedrich-Löffler-Institut die Sicherung
tiergenetischer Ressourcen in situ/on farm zu gewährleisten?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen
Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Die Fragen 13, 13a und 13b werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Erreichung von Ziel 13 des strategischen Plans 2011–2020 wird über die
Umsetzung der die Nationale Biodiversitätsstrategie ergänzenden
Agrobiodiversitätsstrategie des BMEL mit dem Titel „Agrobiodiversität erhalten,
Potenziale der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erschließen und nachhaltig nut-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/2731zen“ angestrebt. Deren Hauptziele sind die langfristige Erhaltung und breitere
Nutzung genetischer Ressourcen für den Ernährungsbereich und die Land-,
Forst- und Fischereiwirtschaft sowie das Bestreben, die Nutz- und
Schutzinteressen der biologischen Vielfalt besser in Einklang zu bringen, um den
Rückgang der biologischen Vielfalt für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland
zu stoppen. Wesentliche Inhalte der Agrobiodiversitätsstrategie werden mit Hilfe
nationaler Fachprogramme umgesetzt.
Bereits im Jahr 2008 konnte mit der Einführung der Förderung zur „Erhaltung
genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft“ in der Gemeinschaftsaufgabe
„Agrarstruktur und Küstenschutz“ ein wesentlicher Beitrag zur Realisierung
dieses Zieles der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt geleistet werden.
Dazu gehören die Förderung der In-situ-Haltung von gefährdeten Nutztierrassen
sowie der Sortenerhaltung bedrohter, regional angepasster Nutzpflanzen.
Darüber hinaus stellt das BMEL jährlich 2 Mio. Euro für Modell- und
Demonstrationsvorhaben zur Verfügung, um die Entwicklung und Umsetzung
innovativer Konzepte mit Vorbildcharakter zu unterstützen und Defizite bei der
Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen abzubauen.
Weitere 1,5 Mio. Euro pro Jahr werden vom BMEL für Bestandsaufnahmen,
Erhebungen und u. Ä. im Bereich „Biologische Vielfalt“ bereitgestellt. Ziel ist die
Erfassung, Inventarisierung und Dokumentation genetischer Ressourcen, das
Monitoring der Bestandsentwicklung, Erfassung der Strukturen von
Zuchtpopulationen und die Erstellung sonstiger Informationsgrundlagen. Damit werden
u. a. die Schaffung und Stärkung von Erhaltungsinfrastrukturen und Netzwerken
unterstützt.
Auch in Bezug auf Sicherung und Erweiterung der Ex-situ-Erhaltungsstrukturen
konnten in den letzten Jahren beträchtliche Fortschritte erreicht werden. Die
zugrunde liegenden Nationalen Fachprogramme für tier-, pflanzen-, forst-, und
aquatische genetische Ressourcen wurden stetig angepasst. Neben der
„Bundeszentralen Genbank für landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturpflanzen
beim Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung“, die zu
den ältesten und bedeutendsten Ex-situ-Sammlungen der Welt gehört, wurden
2009 z. B. die „Deutsche Genbank Obst“ und die „Deutsche Genbank
Zierpflanzen“ sowie 2010 die „Deutsche Genbank Reben“ gegründet. Im Rahmen eines
Modell- und Demonstrationsvorhaben des BMEL wurden die Grundlagen für
eine Ex-situ-Genbank für Wildpflanzen für Landwirtschaft und Ernährung
erarbeitet, die schließlich Anfang 2014 offiziell gegründet wurde. Gegenwärtig sind
weitere Projekte in der Erarbeitung zur Schaffung von In-situ-
Erhaltungsgebieten für genetische Ressourcen von Wildpflanzen für Ernährung und
Landwirtschaft.
Auch der Rechtsrahmen zur Erleichterung von Nutzung und Inverkehrbringen
von Saat- und Pflanzgut von Sorten, die als genetische Ressource erhaltenswert
erscheinen, wurde in den letzten Jahren stetig angepasst
(Erhaltungssortenverordnung 2009, Erhaltungsmischungsverordnung 2011).
National hat die Bundesregierung somit bereits erhebliche Anstrengungen zur
Sicherung der genetischen Vielfalt der Nutzpflanzen und der
landwirtschaftlichen Nutztiere und ihrer wilden Artverwandten unternommen, die erste
Wirkungen zeigen.
International engagiert sich die Bundesregierung zur Umsetzung des o. g. Ziels 13
des strategischen Plans insbesondere im Rahmen der FAO-Kommission für
genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, deren Arbeit sie sowohl
konzeptionell als auch finanziell unterstützt. Mit dem im Rahmen des von der
Kommission ausgehandelten „Internationalen Vertrages über
pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ wurde bereits 2002 eine
sektorale Lösung für Zugang und Vorteilsausgleich entwickelt, über die bis
Drucksache 18/2731 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEnde 2012 ca. 730 000 Muster genetischer Ressourcen zwischen 139 Ländern
ausgetauscht wurden. Der Vertrag enthält Regelungen zur Erhaltung der Vielfalt,
zum Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen und
zu den Rechten der Landwirte. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der
Umsetzung des Vertrages und hat eines der wesentlichen
Finanzierungsinstrumente, den „Globalen Fonds für die Nutzpflanzenvielfalt“, bis heute mit
insgesamt ca. 8 Mio. Euro unterstützt und den Fonds sogar für die Ansiedlung in der
UN-Stadt Bonn gewinnen können.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in
Deutschland die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Beitrag
der biologischen Vielfalt zu den Kohlenstoffvorräten durch Erhaltungs-
und Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich der Wiederherstellung
von mindestens 15 Prozent der geschädigten Ökosysteme, erhöht und
somit ein Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung
daran sowie zur Bekämpfung der Wüstenbildung geleistet wurden?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche zerstörten
Ökosysteme, die als natürliche Kohlenstoffspeicher gelten, wie Moore
oder Auen, wiederhergestellt wurden (bitte nach Biotoptypen und
Bundesländern auflisten)?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen
Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Die Fragen 14, 14a und 14b werden im Zusammenhang beantwortet.
Als natürliche Kohlenstoffspeicher gelten Wälder, Grünland, Moore und
Moorböden sowie Auen. Die Bundesregierung unterstützt die Aichi-Ziele des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und hat bereits in ihrer
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) von 2007 ehrgeizige Ziele und
Maßnahmen vorweggenommen. In den meisten Bereichen liegt die Umsetzung
der Maßnahmen in der Verantwortung der Länder. Eine einheitliche Definition
zu degradierten Flächen und detaillierte Angaben zu Wiederherstellung von
Ökosystemen nach Biotoptyp und Land liegen der Bundesregierung sowie EU-weit
noch nicht vor. Einen Überblick über die Umsetzung der NBS gibt der
Rechenschaftsbericht 2013, auch über Länderstrategien und -programme.
Der Wald in Deutschland ist derzeit eine Kohlendioxid-Senke und wird es, auch
laut Waldstrategie 2020, bleiben. Die Anpassungsfähigkeit der Wälder an den
Klimawandel wurde in den letzten Jahrzehnten in Deutschland mit dem Aufbau
vielfältiger, stabiler Mischwälder mit natürlich vorkommenden Baumarten
weiter verbessert.
15. Wird die Bundesregierung das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu
genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung
der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile im Einklang mit den
innerstaatlichen Rechtsvorschriften bis 2015 ratifizieren?
Die Bundesregierung schafft die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland das
Nagoya-Protokoll 2015 ratifizieren kann.
a) Wird die Bundesregierung rechtzeitig zur Teilnahme am ersten
Meeting of the Parties (MOP) im Oktober 2014 das Protokoll ratifiziert
haben?
Nein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/2731b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Bewertung der
Verordnung (EU) Nr. 511/2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung
der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu
genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der
sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, wie sie im
Brief der Like-Minded Megadiverse Countries (LMMC) vom 20.
Februar 2014 geäußert wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Brief?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Schreiben der LMMC-Gruppe. Sie
steht in ständigem Meinungsaustausch mit zahlreichen Staaten zur Umsetzung
des Nagoya-Protokolls – auch zu den Aspekten der europäischen Umsetzung,
die in dem Brief angesprochen werden. Maßgeblich für die Umsetzung sind
freilich in erster Linie die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Nagoya-Protokolls
selbst.
16. Plant die Bundesregierung eine Zwischenbilanz der nationalen
Biodiversitätsstrategie bzw. eine Aktualisierung?
Welche konkreten Aktionspläne wurden ausgearbeitet und welche werden
umgesetzt?
Eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt findet sich in dem 2013 veröffentlichten Rechenschaftsbericht 2013
„Gemeinsam für die biologische Vielfalt“. Auch in der 18. Legislaturperiode
wird es eine Bilanz zur bisherigen Umsetzung der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt geben. Auf dieser Basis wird dann geprüft, ob und wann
gegebenenfalls die Nationale Strategie aktualisiert werden soll. Bei der
Zwischenbilanzierung wird auch deutlich werden, wo gegebenenfalls aktuelle
Umsetzungsdefizite liegen. Die Erarbeitung von Aktionsplänen ist in der
Nationalen Strategie nicht vorgesehen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wiederherstellung
und Sicherung von Ökosystemen, die wesentliche Leistungen
einschließlich wasserbezogener Leistungen bereitstellen und zu Gesundheit,
Existenzsicherung und Wohlergehen beitragen, unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse von Frauen, indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften
sowie der ärmeren und anfälligeren Bevölkerungsgruppen?
Der „Global Biodiversity Outlook 4“, der auf der 12. Vertragsstaatenkonferenz
der CBD veröffentlicht werden soll, und der im Entwurf vorliegt, analysiert den
globalen Trend zur Erreichung der Ziele des Strategischen Plans. Bezüglich der
Wiederherstellung von Ökosystemen beschreibt er verschiedene positive
Beispiele. Er schließt mit der Einschätzung, dass zur Zielerreichung die
Anstrengungen zur Wiederherstellung von Ökosystemen weltweit deutlich erhöht
werden müssen.
a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen
Vielfalt wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt weltweit Maßnahmen zum Schutz, Erhaltung
und zur nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen, die eine wichtige
Lebensgrundlage insbesondere für ärmere und anfälligere Bevölkerungsgruppen,
indigene und ortsansässige Gemeinschaften und Frauen darstellen. Sie fördert
Projekte zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, zur
ökosystembasierten Anpassung, zur Erhaltung natürlicher Kohlenstoffsenken
Drucksache 18/2731 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesowie zum Wiederaufbau und nachhaltigen Nutzung von Wäldern und
Waldlandschaften.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die für
die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
wichtigen traditionellen Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche der
indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und ihre herkömmliche
Nutzung biologischer Ressourcen vorbehaltlich der innerstaatlichen
Rechtsvorschriften und einschlägiger internationaler Verpflichtungen
geachtet und bei der Durchführung des Übereinkommens unter
umfassender und wirksamer Beteiligung der indigenen und ortsansässigen
Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen in vollem Umfang
integriert und berücksichtigt wurden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es vielen Staaten ein wichtiges Anliegen
traditionelle Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche von indigenen und
ortsansässigen Gemeinschaften sowie traditionelle Nutzungspraktiken in
Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt einzubeziehen. Die Bundesregierung
unterstützt zahlreiche Partnerländer bei ihren dahingehenden Anstrengungen
z. B. auch im Rahmen der Zusammenarbeit zur Umsetzung des Protokolls von
Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und
gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum
Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
c) Wird die Bundesregierung die Konvention der International Labour
Organization (ILO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende
Völker ratifizieren, um damit die mit dem Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen gestiegene internationale Verantwortung und
Glaubwürdigkeit Deutschlands und dessen an den Menschenrechten
orientierte Politik zu stärken, und wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Ratifizierung des Übereinkommens ist nicht vorgesehen, da in Deutschland
keine Völker im Sinne des Übereinkommens leben.
d) Wird die Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die
versprochenen 500 Mio. Euro zum internationalen Schutz von Wäldern und
anderen Ökosystemen (
www.bundesregierung.de, Bulletin vom 28. Mai
2008) bereitstellen, und wie verteilt sich diese Summe auf das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und das BMUB sowie die dafür vorgesehenen
unterschiedlichen Instrumente und Programme?
Die Bundesregierung beabsichtigt auch in den Jahren 2014 und 2015 jeweils
500 Mio. Euro zum internationalen Schutz von Wäldern und anderen
Ökosystemen bereitzustellen. Die Darstellung einer exakten Aufteilung der Mittel ist zum
derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Im Jahr 2013 war die Verteilung der
Mittel für den internationalen Schutz von Wäldern und anderen Ökosystemen
zwischen BMZ und BMUB wie folgt: BMZ bilateral 388 Mio. Euro; BMZ
multilateral 42 Mio. Euro und BMUB bilateral 122 Mio. Euro.
18. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, inwieweit in
Deutschland die Kenntnisse, die Wissenschaftsbasis und die Technologien im
Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, ihren Werten und Funktionen,
ihrem Zustand und ihren Trends und den Folgen ihres Verlusts verbessert,
umfassend verbreitet und weitergegeben und angewendet wurden?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/2731Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
Zur Information verschiedener nationaler Zielgruppen über Biodiversität fördert
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt
Netzwerk-Forum (NeFo). Hier werden Kompetenzen gebündelt, um das Wissen zur
biologischen Vielfalt aufzuarbeiten und zielgruppengerecht zu vermitteln.
Die elektronische Plattform der GBIF, Global Biodiversity Information Facility
(GBIF) (
www.gbif.de), arbeitet an der gezielten Zusammenstellung und
Mobilisierung aller geeigneten Sammlungs-, Forschungs-, Beleg- und
Observationsdaten. Diese stehen unentgeltlich weltweit zur Nutzung und Weitergabe zur
Verfügung. GBIF-Deutschland wird durch das BMBF und die Deutsche
Forschungsgemeinschaft gefördert.
Transfer von Wissen durch Zusammenarbeit ist die Philosophie der durch das
BMBF und das BMUB gemeinsam geförderten Projekte zur Umsetzung der
nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Schon innerhalb der Konsortien
werden die Ergebnisse der Wissenschaft durch Umsetzungspartner direkt
genutzt und umgesetzt.
Das Bundesamt für Naturschutz liefert mit der Umsetzung des
Umweltforschungsplans im Bereich des Naturschutzes im Rahmen der Ressortforschung
des BMUB zur Verbesserung der Kenntnisse, der Wissenschaftsbasis und der
Technologien im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, ihren Werten
und Funktionen, ihrem Zustand und ihren Trends und den Folgen ihres Verlusts
wertvolle Beiträge.
Deutschland besitzt nationale Forschungsmuseen mit einzigartigen
Sammlungen zur nationalen und internationalen Biodiversität. Deren originäre Aufgabe
ist es, über Forschungsarbeiten hinaus, das gesammelte und bewertete Wissen
durch Ausstellungen und Veranstaltungen zu vermitteln.
19. Was ist die Finanzierungsgrundlage, d. h., wie ist der aktuelle Stand der
staatlichen Ausgaben für die Biodiversität in Deutschland (des Bundes
und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder)?
Nach dem Grundgesetz liegt die Finanzierung staatlicher Naturschutzausgaben
grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund kann dort
unterstützende Programme starten, wo es insbesondere um gesamtstaatlich
repräsentative oder modellhafte Projekte geht. Mittel aus den EU-Fonds, insbesondere
dem ELER, die national (z. B. aus der GAK) kofinanziert werden, unterstützen
ebenfalls die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in Deutschland. Über die
Naturschutzmaßnahmen im engeren Sinne hinaus gibt es viele weitere
Finanzierungsgrundlagen für direkt oder indirekt wirkende Maßnahmen für den Schutz
und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Wegen der
Schwierigkeiten der Abgrenzung solcher oft multifunktionaler Maßnahmen ist eine
umfassende Erfassung dieser Maßnahmen nicht möglich.
a) Welche Mittelbedarfsschätzung wird die Bundesregierung an die CBD
melden?
Wie ist diese berechnet worden?
Es ist derzeit nicht geplant, eine Mittelbedarfsschätzung an die CBD zu melden.
Drucksache 18/2731 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Finanzierungsstrategien bestehen im Bereich der biologischen
Vielfalt auf Ebene des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
der Länder?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Fortschreibung und
Präzisierung des prioritären Aktionsrahmens für Natura 2000 gemäß Artikel 12
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?
Die Finanzierungsmöglichkeiten wurden in der Antwort zu Frage 19 dargestellt.
Daneben unterstützt die Bundesregierung auch Instrumente zur Mobilisierung
privaten Kapitals für die biologische Vielfalt. Zu übergreifenden
Finanzierungsstrategien der Länder liegen dem Bund keine Erkenntnisse vor. Eine
Fortschreibung und Präzisierung des deutschen „Prioritären Aktionsrahmens“ ist derzeit
nicht geplant, da dessen Berücksichtigung durch die Europäische Kommission
abzuwarten bleibt.
c) Wird sich die Bundesregierung in den nächsten Jahren für eine weitere
Erhöhung der EU-Naturschutzfinanzierung über das LIFE-Programm
einsetzen?
Eine Möglichkeit zur Erhöhung der LIFE-Mittel besteht frühestens mit der
Verhandlung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]