[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2528
18. Wahlperiode 09.09.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Christian Kühn
(Tübingen), Friedrich Ostendorff, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Umsetzung des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der
Biodiversität
Nach dem Scheitern an den von der Europäischen Union (EU) und der
internationalen Staatengemeinschaft formulierten Zielen, den Verlust der biologischen
Vielfalt bis 2010 zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, wurde 2010 auf
der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD COP 10) im
japanischen Nagoya ein strategischer Plan für die Jahre 2011 bis 2020
beschlossen. Verbunden mit den 20 sogenannten Aichi-Zielen schreibt dieser das Ziel,
den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen, nicht nur bis 2020 fort, sondern
benennt im Gegensatz zum pauschalen 2010-Ziel neben fünf allgemeinen
strategischen Zielen auch 20 konkrete Kernziele (Aichi Biodiversity Targets). Die
Umsetzung dieser Ziele und die Anwendung der beschlossenen Indikatoren
müssen bis 2020 von den CBD-Vertragsstaaten vorangetrieben werden. Mit
diesen Zielen sollen die Hauptbelastungen für die Biodiversität, wie Veränderungen
und Vernichtung des Lebensraumes, Übernutzung der Ökosysteme,
Überdüngung, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und die
Klimakatastrophe, reduziert werden.
Der dramatische Verlust an biologischer Vielfalt ist eine der zentralen globalen
Herausforderungen der Gegenwart. Als Teil der Natur kann der Mensch nur
leben, wenn er seine natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt. Auch wenn es in
wenigen Bereichen vereinzelt Fortschritte gibt und sich die Erkenntnis immer
mehr durchsetzt, dass eine intakte Natur auch für industrialisierte Gesellschaften
existentiell ist, fallen die guten Ansätze meist kollidierenden wirtschaftlichen
und politischen Interessen zum Opfer. Neben den deutlichen
Umsetzungsdefiziten sind fehlende Rahmenbedingungen und wirtschaftspolitische Anreize für ein
biodiversitätsfreundliches Wirtschaften Hauptursachen für die mangelhaften
Fortschritte beim Schutz der Biodiversität in Deutschland. Doch wenn der
Naturzerstörung nicht bald effektiv entgegengesteuert wird, werden die
Konsequenzen katastrophal sein.
Der Großteil der weltweiten Biodiversität ist in den Entwicklungsländern zu
finden und bildet für indigene und ortsansässige Gemeinschaften deren
Lebensgrundlage; häufig dient ihre Nutzung als einzige Verdienstmöglichkeit. Der
Schutz der Biodiversität ist daher auch eine entscheidende Voraussetzung für die
erfolgreiche Bekämpfung der weltweiten Armut.
Bis zur COP 12 in Pyeongchang vom 6. bis 17. Oktober 2014 muss die
Bundesregierung zur Halbzeit des Strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der
Biodiversität einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung erarbeiten.
Drucksache 18/2528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß sich
die Menschen in Deutschland des Wertes der biologischen Vielfalt und der
Schritte bewusst sind, die sie zu ihrer Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
unternehmen können?
a) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass laut
der Naturbewusstseinsstudie 2013 des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mehr als die Hälfte
(55 Prozent) der Befragten der Meinung sind, sie könnten als Einzelner
oder Einzelne keinen großen Beitrag zum Schutz der Natur leisten?
b) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen,
dass 2009 nur 22 Prozent der Bevölkerung ein mindestens ausreichendes
Bewusstsein für die biologische Vielfalt hatten (
www.bfn.de/fileadmin/
MDB/documents/themen/monitoring/Indikatorenspiegel-2010_NBS_
Web.pdf)?
c) Welche Maßnahmen wurden entwickelt, um die Bedeutung von
Biodiversität verstärkt zielgruppengerecht zu vermitteln?
d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß in
Deutschland der Wert der biologischen Vielfalt in den Entwicklungs- und
Planungsprozessen von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt wird
und inwieweit er in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und relevante
öffentliche und private Berichtssysteme einbezogen wurde?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum das Ziel in
der nationalen Biodiversitätsstrategie, die Entwicklung einer Strategie zur
vorbildlichen Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Flächen
im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010, noch nicht umgesetzt ist?
Bis wann plant die Bundesregierung, diese Strategie vorzulegen?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt in
Bund, Ländern und Kommunen wie geplant bis 2020 zu erreichen?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maß in
Deutschland der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschließlich
Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet wurden, um
die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder zu
vermeiden, und inwieweit positive Anreize zur Förderung der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Übereinstimmung und im
Einklang mit dem Übereinkommen und anderen einschlägigen internationalen
Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der nationalen
sozioökonomischen Bedingungen geschaffen und zur Anwendung gebracht wurden?
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Erhebungen des Umweltbundesamtes (UBA), dass sich die Summe der
umwelt- und klimaschädlichen Subventionen allein im Jahr 2010 auf über
50 Mrd. Euro belief (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
publikation/long/4048.pdf), und welche Maßnahmen trifft sie, um diese
zu reduzieren?
b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
steuerliche Entlastung von energieintensiven Unternehmen, die nicht
gleichzeitig im internationalen Wettbewerb stehen, wie z. B. Kohlekraftwerke,
sowie von Dienstwagen mit hohem CO2-Ausstoß?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2528c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
in diesem Zusammenhang aus der in einer Studie veröffentlichten
Empfehlung der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/environment/
integration/green_semester/pdf/EFR-Final%20Report.pdf), den Anteil der
Umweltsteuern zu erhöhen und der Tatsache, dass Deutschland auf Platz 22
von 28 Ländern beim Ökosteueranteil steht?
d) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die kürzlich
abgeschlossenen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der
Gemeinsamen Meeres- und Fischereipolitik und der EU-Regionalpolitik?
e) Welcher Anteil der Agrarsubventionen, die Deutschland von der EU
erhält, lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung als
biodiversitätsschädliche Subventionen bezeichnen und welcher Anteil als Anreiz zur
Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt?
f) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans, den Abbau schädlicher Subventionen, wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
4. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Gewährleistung einer
nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums in Deutschland auf allen
Ebenen eingeleitet, welche Pläne wurden umgesetzt, um die Auswirkungen
der Nutzung von Naturressourcen auf ein ökologisch vertretbares Maß zu
beschränken, und was wird sie hinsichtlich einer nachhaltigen Produktion bzw.
eines nachhaltigen Konsums der CBD melden?
a) Wie wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Ziel
„Grundlagen für ein Label [zu] schaffen, das nachhaltige Produkte und
Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts
einbezieht“, umsetzen, und welche Schritte wurden hierfür eingeleitet, welche
Maßnahmen umgesetzt?
b) Welche Maßnahmen sind im Rahmen des sog. Qualitätscheck
Nachhaltigkeit der Bundesregierung geplant?
Welche Aktivitäten wurden hierzu bereits von der Bundesregierung
durchgeführt?
Welche Bundesministerien sind an dieser Initiative beteiligt, und welches
Bundesministerium ist federführend?
c) Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um das im
Koalitionsvertrag verankerte Ziel, dass reparaturfreundliche Maßnahmen
in die europäische Ökodesign-Richtlinie aufgenommen werden,
umzusetzen?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maße
Unternehmen und Interessengruppen in Deutschland Schritte zur
Gewährleistung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums
eingeleitet oder Pläne umgesetzt haben?
e) Wie stark will die Bundesregierung den Verbrauch fossiler Brennstoffe
verringern, welchen Zeitplan sieht sie dafür vor, und welchen
Verbindlichkeitsgrad haben ihre diesbezüglichen Ziele?
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Holzbeschaffung der
öffentlichen Hand nach dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von
Holzprodukten, der seit dem 17. Januar 2011 in Kraft ist, stattfindet, wenn es
nach eigenen Angaben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/756) keine Erfassung der Daten gibt?
Plant die Bundesregierung eine Erfassung der Daten zur Überprüfung der
Einhaltung des Erlasses?
Drucksache 18/2528 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeg) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das
Kernziel 4 des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur Lage
der Natur, der aufzeigt, dass sich in keinem der von der EU geschützten
Lebensraumtypen seit 2007 eine Verbesserung der Lebensräume, bei 13
sogar eine Verschlechterung beobachten ließ?
a) Liegen der Bundesregierung quantitative Angaben zu den Anteilen der
einzelnen Bundesländer an den von der EU geschützten Lebensraumtypen
vor, und wenn ja, wie stellen sich diese dar?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit das EU-Ziel
erreicht wird, die Zahl der günstigen oder verbesserten Bewertungen bis
2020 zu verdoppeln?
c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um den Verlust
von artenreichem Grünland bis 2020 zu stoppen und die entsprechenden
Lebensraumtypen und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand zu
bringen?
d) Wie bewertet die Bundesregierung einen Flächenverbrauch, der in
ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 auf ein Ziel von
30 Hektar täglich festgelegt wurde, von derzeit täglich 74 Hektar (nach
Angaben des BMUB,
www.bmub.bund.de/themen/strategien-
bilanzengesetze/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/
reduzierungdes-flaechenverbrauchs/), und welche weiteren Maßnahmen will sie
ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in
Deutschland eine nachhaltige, ordnungsgemäße und auf der Grundlage
ökosystemarer Ansätze beruhende Bewirtschaftung und Nutzung aller Fisch- und
Wirbellosenbestände und Wasserpflanzen gewährleistet ist, sodass eine
Überfischung vermieden wird, und inwieweit für alle dezimierten Arten
Erholungspläne und -maßnahmen vorhanden, keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen auf bedrohte Arten und empfindliche Ökosysteme durch die
Fischerei gegeben und die Auswirkungen der Fischerei auf Bestände, Arten
und Ökosysteme auf ein ökologisch vertretbares Maß beschränkt sind?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Kernziel
des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie geplant
bis 2020 zu erreichen?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die nachhaltige
Bewirtschaftung aller für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft
genutzten Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen Vielfalt
in Deutschland?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit
bis 2020 alle für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft
genutzten Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen
Vielfalt nachhaltig bewirtschaftet werden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die von ihr
kürzlich im Direktzahlungs-Durchführungsgesetz beschlossene
Möglichkeit, auf ökologischen Vorrangflächen Gülle und Pestizide einsetzen
sowie Dauergrünland, das nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen
ist, umbrechen zu können?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
der absolute Verlust des Dauergrünlandesanteils von 2003 bis 2012 ca.
5 Prozent betrug (vgl. BfN (2014): Grünland-Report. Alles im Grünen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2528Bereich?, Seite 10;
www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/2014/
PK_Gruenlandpapier_30.06.2014_final_layout_barrierefrei.pdf), und
welche Maßnahmen plant sie zu ergreifen, um den Verlust zu stoppen?
d) Rechnet die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren der
Europäischen Kommission wegen des Erhaltungszustands des
artenreichen Grünlands, und was muss getan werden, um dieses abzuwenden?
e) Plant die Bundesregierung, wie im Grünland-Report des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) (erschienen im Juli 2014) gefordert, eine nationale
Grünlandstrategie zu entwickeln?
f) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das sowohl in der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie als auch in der nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt formulierte Ziel, 20 Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch zu bewirtschaften, zu erreichen?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in
Deutschland die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch
überschüssige Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die
biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht wurde?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit
die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch überschüssige
Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die
biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht wird?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Expansion der
Massentierhaltung auf einen Stickstoffüberschuss, der 2002 als Ziel der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung im Bilanzjahr
2010 bei höchstens 80 Kilogramm pro Hektar liegen sollte, von 96
Kilogramm pro Hektar sowie die zu hohen Nitratwerte in Gewässern und
Trinkwasser (
www.destatis.de vom 27. Juni 2014 „Umweltökonomische
Gesamtrechnung“)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des EU-
Vertragsverletzungsverfahren zur (Nicht-)Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in der Flussgebietseinheit Weser und
Werra?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Umsetzung der WRRL durchzusetzen?
Welche Auflagen wurden der K+S KALI GmbH gemacht?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überdüngung der
Felder mit Nährstoffen, in erster Linie Phosphaten und Nitraten durch die
intensive industrielle Landwirtschaft, auf die sogenannten Todeszonen in
der Ostsee, und wie bewertet sie diese?
e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit invasive
gebietsfremde Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach
Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und
Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen wurden, um eine
Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2011 ergriffen, damit
invasive gebietsfremde Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert
und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und
Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen werden, um
eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern?
Drucksache 18/2528 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie bewertet die Bundesregierung die im April 2014 vom Europäischen
Parlament beschlossene Verordnung zur Prävention und Kontrolle der
Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten,
insbesondere in Bezug auf die Ausnahmeregelung für kommerzielle Nutzung und
auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt?
c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit bis 2015
die vielfältigen anthropogenen Belastungen der Korallenriffe und der
übrigen vom Klimawandel oder von der Versauerung der Ozeane betroffenen
empfindlichen Ökosysteme auf ein Minimum reduziert werden, sodass ihre
Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit gewahrt ist?
a) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass die
KFW-Tochter IPEX-Bank mit 110 Mio. Euro am Ausbau des Kohlehafens
Wiggins Island nahe dem geschützten Great Barrier Reef beteiligt ist?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2015 zu erreichen?
11. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, bis wann mit einer
rechtlichen Sicherung und einer angemessenen Managementplanung für die
einzelnen deutschen Natura-2000-Gebiete zu rechnen ist, und wird sie diese
veröffentlichen?
In welchen Bundesländern fehlt für mehr als 25 Prozent der Natura-2000-
Gebiete eine rechtliche Ausweisung?
a) Besteht die Gefahr, nach Einschätzung der Bundesregierung, dass die
Europäische Kommission angesichts der überschrittenen Frist für die
rechtliche Sicherung vieler Natura-2000-Gebiete ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet?
Welche Bundesländer wären speziell betroffen?
b) Wann wird die Bundesregierung für die zehn ausgewiesenen
Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne sowie Vorschläge für das
Fischereimanagement vorlegen?
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur Lage
der Natur, der aufzeigt, dass 60 Prozent der in Deutschland gelisteten
195 Tier- und Pflanzenarten (Vögel ausgenommen) in einem schlechten
oder unzureichenden Zustand sind und die Bestände vieler Vogelarten (z. B.
der Kiebitz um rund 55 Prozent in zwölf Jahren) in den letzten Jahren
dramatisch abgenommen haben?
a) Liegen der Bundesregierung quantitative Angaben zu den Anteilen in
den einzelnen Bundesländern an den von der EU geschützten Arten vor,
und wenn ja, wie stellen sich diese dar?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit das EU-
Ziel erreicht wird, die Zahl der günstigen oder verbesserten Bewertungen
bis 2020 um 50 Prozent zu erhöhen?
c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
besonders betroffenen Vögel der Agrarlandschaft und die Langstreckenzieher
in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen?
Was wird die Bundesregierung tun, um eine konsequentere Umsetzung
der EU-Vogelschutzrichtlinie auch in den anderen EU-Staaten entlang
der Zugrouten zu erreichen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/252813. Ist bis 2020 die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen und der
landwirtschaftlichen Nutztiere und ihrer wilden Artverwandten, einschließlich anderer
sozioökonomisch sowie kulturell wertvoller Arten, gesichert, und sind
Strategien zur größtmöglichen Begrenzung der genetischen Verarmung und zur
Bewahrung der genetischen Vielfalt entwickelt und umgesetzt worden?
a) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um neben dem
Aufbau der „Nationalen Kryoreserve zur Erhaltung der genetischen Vielfalt
bei Nutztieren“ am Friedrich-Löffler-Institut die Sicherung
tiergenetischer Ressourcen in situ/on farm zu gewährleisten?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in
Deutschland die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Beitrag der
biologischen Vielfalt zu den Kohlenstoffvorräten durch Erhaltungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich der Wiederherstellung von
mindestens 15 Prozent der geschädigten Ökosysteme, erhöht und somit ein Beitrag
zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran sowie zur
Bekämpfung der Wüstenbildung geleistet wurden?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche zerstörten
Ökosysteme, die als natürliche Kohlenstoffspeicher gelten, wie Moore
oder Auen, wiederhergestellt wurden (bitte nach Biotoptypen und
Bundesländern auflisten)?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
15. Wird die Bundesregierung das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu
genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der
sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile im Einklang mit den
innerstaatlichen Rechtsvorschriften bis 2015 ratifizieren?
a) Wird die Bundesregierung rechtzeitig zur Teilnahme am ersten Meeting of
the Parties (MOP) im Oktober 2014 das Protokoll ratifiziert haben?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Bewertung der Verordnung
(EU) Nr. 511/2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der
Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen
Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus
ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union, wie sie im Brief der
Like-Minded Megadiverse Countries (LMMC) vom 20. Februar 2014
geäußert wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Brief?
16. Plant die Bundesregierung eine Zwischenbilanz der nationalen
Biodiversitätsstrategie bzw. eine Aktualisierung?
Welche konkreten Aktionspläne wurden ausgearbeitet und welche werden
umgesetzt?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wiederherstellung
und Sicherung von Ökosystemen, die wesentliche Leistungen einschließlich
wasserbezogener Leistungen bereitstellen und zu Gesundheit,
Existenzsicherung und Wohlergehen beitragen, unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse von Frauen, indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften sowie der
ärmeren und anfälligeren Bevölkerungsgruppen?
a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt
wie geplant bis 2020 zu erreichen?
Drucksache 18/2528 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die für
die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
wichtigen traditionellen Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche der
indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und ihre herkömmliche Nutzung
biologischer Ressourcen vorbehaltlich der innerstaatlichen
Rechtsvorschriften und einschlägiger internationaler Verpflichtungen geachtet und
bei der Durchführung des Übereinkommens unter umfassender und
wirksamer Beteiligung der indigenen und ortsansässigen
Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen in vollem Umfang integriert und
berücksichtigt wurden?
c) Wird die Bundesregierung die Konvention der International Labour
Organization (ILO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende
Völker ratifizieren, um damit die mit dem Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen gestiegene internationale Verantwortung und
Glaubwürdigkeit Deutschlands und dessen an den Menschenrechten orientierte
Politik zu stärken, und wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
d) Wird die Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die
versprochenen 500 Mio. Euro zum internationalen Schutz von Wäldern und anderen
Ökosystemen (
www.bundesregierung.de, Bulletin vom 28. Mai 2008)
bereitstellen, und wie verteilt sich diese Summe auf das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
das BMUB sowie die dafür vorgesehenen unterschiedlichen Instrumente
und Programme?
18. Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung darüber, inwieweit in
Deutschland die Kenntnisse, die Wissenschaftsbasis und die Technologien im
Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, ihren Werten und Funktionen,
ihrem Zustand und ihren Trends und den Folgen ihres Verlusts verbessert,
umfassend verbreitet und weitergegeben und angewendet wurden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses
Kernziel des strategischen Plans 2011 bis 2020 der biologischen Vielfalt wie
geplant bis 2020 zu erreichen?
19. Was ist die Finanzierungsgrundlage, d. h., wie ist der aktuelle Stand der
staatlichen Ausgaben für die Biodiversität in Deutschland (des Bundes und
nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder)?
a) Welche Mittelbedarfsschätzung wird die Bundesregierung an die CBD
melden?
Wie ist diese berechnet worden?
b) Welche Finanzierungsstrategien bestehen im Bereich der biologischen
Vielfalt auf Ebene des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
der Länder?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Fortschreibung und Präzisierung
des prioritären Aktionsrahmens für Natura 2000 gemäß Artikel 12 der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?
c) Wird sich die Bundesregierung in den nächsten Jahren für eine weitere
Erhöhung der EU-Naturschutzfinanzierung über das LIFE-Programm
einsetzen?
Berlin, den 8. September 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]