[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2722
18. Wahlperiode 06.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2540 –
Die Aktivitäten des V-Mannes „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz
im NSU-Komplex und seine V-Mann-Führer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2014 hat der ehemalige Neonazi M. v. D. (ehemals M. S.) im
Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 9/2014) erklärt, dass er der
ehemalige V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „Tarif“ sei.
M. v. D. gab an, er sei 1994 vom BfV angeworben worden, er habe jahrelang
die wichtige neonazistische Publikation „Das Sonnenbanner“ erstellt und
dessen Texte seinem V-Mann-Führer vorab zur Kenntnis gegeben. Er habe zudem
in Thüringen 1996 und 1997 so genannte Liederabende organisiert, an denen
u. a. der langjährige Bekannte und Unterstützer des NSU-Kerntrios A. K.
(NSU – Nationalsozialistischer Untergrund) (vgl. Bundestagsdrucksache 17/
14600) teilgenommen habe. Im Jahr 1998 sei er nach dem Untertauchen des
mutmaßlichen NSU-Kerntrios Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt von A. K. gefragt worden, ob er ein Versteck für Beate Zschäpe,
Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Verfügung stellen könne. Er habe
daraufhin seinen V-Mann-Führer namens „Alex“ über die Anfrage informiert.
Dieser habe um Bedenkzeit gebeten, um Rücksprache mit einem Vorgesetzten
zu halten, und habe ihm dann wenig später eine Absage erteilt (vgl. DER
SPIEGEL 9/2014). „DER SPIEGEL“ berichtet weiterhin, man habe im
September 2012 – zu einem Zeitpunkt, als im 2. Untersuchungsausschuss des
Deutschen Bundestages zum NSU gerade bekannt geworden war, dass der
Referatsleiter im BfV, Lothar Lingen, im November 2011 u. a. die Vernichtung
der Akten des V-Mannes „Tarif“ angeordnet hatte – erstmals Kontakt zu
M. v. D. aufgenommen, der zu diesem Zeitpunkt in Schweden lebte. Daraufhin
habe M. v. D. erstmals seit zehn Jahren wieder Kontakt zum BfV
aufgenommen. Sein ehemaliger V-Mann-Führer „Alex“ habe sich prompt bei ihm
zurückgemeldet und ihm geraten, nicht auf die Anfrage des Nachrichtenmagazins
„DER SPIEGEL“ einzugehen. Wenige Wochen später sei M. v. D. nach
Deutschland gereist, wo er sich u. a. mit „Alex“ und zwei weiteren
Mitarbeitern des BfV getroffen habe. Diese hätten ihm die Aufnahme in ein
Schutzprogramm versprochen. Zudem habe M. v. D. auch berichtet, dass A. K. bei
ihm 1998 angefragt habe, ob er das untergetauchte mutmaßliche NSU-Kerntrio Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Oktober 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2722 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeunterbringen könne. M. v. D. habe den Eindruck gehabt, die Mitarbeiter des
BfV seien darüber informiert gewesen. Während „DER SPIEGEL“ erst im
April 2014 (vgl. DER SPIEGEL 9/2014) über M. v. D. und dessen Aktivitäten
als neonazistischer V-Mann „Tarif“ berichtete, hatte das ARD-Magazin
„FAKT“ schon im Oktober 2013 erstmals einen Bericht über M. v. D. und
seine Aktivitäten als Neonazi und V-Mann „Tarif“ gesendet (vgl. ARD-
Magazin FAKT, „V-Mann mit Verbindungen zum NSU-Trio“, Sendung vom 1.
Oktober 2013,
www.mdr. de/fakt/verfassungsschutz-vmann-tarif-nsu100. html).
In dem Beitrag wird auch eine Einschätzung des BfV zu den Verbindungen
zwischen V-Mann „Tarif“ und dem mutmaßlichen NSU-Kerntrio zitiert,
wonach „ein Kennverhältnis nicht ausgeschlossen werden könne“. Bei der
polizeilichen Durchsuchung einer Garage des Trios im Januar 1998 in Jena wurden
neben 1,4 kg des Sprengstoffes Trinitrotoluol (TNT) auch zahlreiche
neonazistische Publikationen, darunter eine Ausgabe des von M. S. (nunmehr M. v. D.)
herausgegebenen Neonazimagazins „Sonnenbanner“ beschlagnahmt. Darin
wird die Neonazibewegung u. a. zur Bildung von konspirativen „Zellen“
aufgerufen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Als Reaktion auf den Beitrag
im ARD-Magazin „FAKT“ habe M. v. D. ebenfalls Kontakt zum BfV
aufgenommen und sich dann erneut mit Vertretern des BfV in Deutschland getroffen.
Ein bei diesem Treffen unterbreitetes Angebot des BfV, ihn in einem
Schutzprogramm unterzubringen, sei im November 2013 jedoch vom BfV
zurückgezogen worden. Im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ 10/2014 erklärte
M. v. D. dann öffentlich, er sei bereit, als Zeuge im Prozess gegen Beate
Zschäpe vor dem Oberlandesgericht (OLG) München auszusagen und beharrte
darauf, dass er seinen V-Mann-Führer „Alex“ über die Anfrage von A. K. zur
Unterbringung des gesuchten Trios informiert habe.
In dem Buch von Dirk Laabs/Stefan Aust „Heimatschutz“ – Der Staat und die
Mordserie des NSU (München/2014) – beschreiben die Autoren die
Anwerbung von M. S. als V-Mann „Tarif“ im Jahr 1994. Dieser habe sich unter
ungeklärten Umständen im Oktober 1994 selbst als V-Mann beim BfV
angeboten; sein V-Mann-Führer sei ein junger Politologe mit dem Arbeitsnamen
„Martin Thein“ gewesen (vgl. „Heimatschutz“, S. 100/101). Vorgesetzter des
V-Mann-Führers „Martin Thein“ sei der Referatsleiter Lothar Lingen gewesen
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, „Heimatschutz“, S. 231). „Martin
Thein“ habe u. a. am 21. März 1997 in München an einem Treffen mit dreizehn
Vertretern deutscher Geheimdienste teilgenommen. Gegenstand des Treffens
sei der Thüringer Heimatschutz und die so genannte Operation Rennsteig
gewesen (vgl. Heimatschutz, S. 223). Weitere Teilnehmer des Treffens seien
neben „Thein“ und anderen Vertretern des BfV auch Vertreter des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD), des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV)
Thüringen sowie des LfV Bayern gewesen. Im Rahmen der „Operation
Rennsteig“ wurden Quellenmeldungen von Quellen des BfV, das LfV Bayern, des
LfV Thüringen und des MAD unter den beteiligten Geheimdiensten
ausgetauscht bzw. die Quellenberichte an die jeweiligen Partnerdienste
weitergegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600).
Nachdem im Juni 2012 der damalige Präsident des BfV, Heinz Fromm,
gegenüber dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte
einräumen müssen, dass der Referatsleiter im BfV, Lothar Lingen, am 11. November
2011 die Akten von sieben neonazistischen V-Leuten mit Verbindungen zur
Thüringer Neonaziszene und zur „Operation Rennsteig“ hatte vernichten
lassen – darunter auch die Akte des V-Mannes „Tarif“ –, wurden Teile der
vernichteten Akten wiederhergestellt und den Obleuten des 2.
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum NSU im so genannten Treptow-
Verfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Darunter befanden sich
auch Aktenteile von „Tarif“, dessen rekonstruierte Akte laut dem
Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, Ausgabe 9/2014 280 Seiten umfasst habe. Laut
Bundestagsdrucksache 17/14600 konnte die Akte von „Tarif“ jedoch nicht
vollständig rekonstruiert werden. Im März 2014 hatte „DER SPIEGEL“
berichtet, der Generalbundesanwaltschaft habe das BfV aufgefordert, eine
ladungsfähige Anschrift von V-Mann „Tarif“ zu übermitteln und habe Ermitt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2722lungen aufgenommen (vgl. DER SPIEGEL 10/2014,
www.spiegel.de/spiegel/
vorab/nsu-generalbundesanwalt- will-ex-v-mann-vernehmen-a-956244.html).
Am 18. März 2014 beantragten Vertreter der Nebenkläger beim OLG
München, M. v. D. als Zeuge im Prozess gegen Beate Zschäpe zu vernehmen.
(vgl.
www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/03/).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die Tätigkeit des ehemaligen V-Manns „Tarif“ für das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) war Gegenstand der Erörterung durch den 2.
Untersuchungsausschuss in der 17. Wahlperiode. Der Abschlussbericht
(Bundestagsdrucksache 17/14600) enthält u. a. allgemeine Angaben zum Einsatzbereich
von „Tarif“ (S. 751, 777) und zur Befragung von VM-Führern (S. 772).
Konkretere Ausführungen zu „Tarif“ enthält der Bericht des Sonderbeauftragten
des Bundesministers des Innern, Ministerialdirigent Hans-Georg Engelke
(„Engelke-Bericht“ vom 11. Oktober 2012, Tgb.-Nr. 95/12 – VS – Geheim).
Relevante Auszüge aus dem Bericht wurden der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme übermittelt. Auf die
diesbezüglichen Darstellungen in den genannten Berichten wird verwiesen.*
Auch zu den Berichten über ein angebliches Näheverhältnis zwischen „Tarif“
und dem NSU-Kerntrio hat die Bundesregierung Stellung genommen.
Anhaltspunkte, die diesbezügliche Behauptungen stützen würden, liegen nicht
vor. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Plenarprotokoll 18/22, Anlage 10)
wird verwiesen.
2. Fragen zur Art und Weise der Quellenführung sowie zu konkreten Aufträgen
des ehemaligen VM „Tarif“, die über die bislang veröffentlichten
Informationen hinausgehen, betreffen den operativen Kernbereich der
Nachrichtendienste. Der Schutz von Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen
der Nachrichtendienste des Bundes stellt für deren Aufgabenerfüllung einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Von seiner Einhaltung hängt die
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung ab. Der Einsatz spezifischer Fähigkeiten ist evident
geheimhaltungsbedürftig, da im Übrigen die nachrichtendienstliche Aufgabenerfüllung nicht
möglich wäre. Die sich daraus ergebenden negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden, die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie Gefährdungen für die
Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und etwaiger hinweisgebender
V-Personen müssen mit den verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten abgewogen
werden. Für die Fragen 1 bis 6, 12, 13, 14 bis 16 (teilweise), 17 und 34
(teilweise) folgt daraus, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre,
ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass
selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen
hingenommen werden kann.
* Die als „VS – Geheim“ eingestuften Auszüge des Berichts sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/2722 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der V-Mann
„Tarif“ durch das BfV angeworben, und mit welchen konkreten Aufträgen
wurde er wann verpflichtet?
2. Wie viele V-Mann-Führer hatte der V-Mann „Tarif“ nach Kenntnis der
Bundesregierung im BfV während seiner V-Mann-Tätigkeit (bitte mit
Arbeitsnamen und Zeiträumen angeben)?
3. Wann hat der im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, Ausgabe 9/2014,
genannte V-Mann-Führer „Alex“ des BfV erstmals Kontakt zu M. v. D.
(vormals M. S.) gehabt?
4. Wie viele Kontakte und Treffen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen dem V-Mann-Führer „Alex“ des BfV und M. v. D. (vormals
M. S.) gegeben?
5. Wie viele Kontakte und Treffen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
nach dem 4. November 2011 zwischen dem V-Mann-Führer „Alex“ des
BfV und M. v. D. (vormals M. S.) gegeben?
6. Wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung der letzte Kontakt und das
letzte Treffen des V-Mann-Führers „Alex“ des BfV und M. v. D. (vormals
M. S.) statt?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Auf Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Wann hat der im Buch „Heimatschutz“ genannte V-Mann-Führer „Martin
Thein“ des BfV erstmals Kontakt zu M. v. D. (vormals M. S.) gehabt?
Der ehemalige VM „Tarif“ hatte zu keiner Zeit einen VM-Führer namens
„Martin Thein“ bzw. Kontakt zu einem „Martin Thein“. Anderslautende
Behauptungen sind nicht zutreffend.
8. Wie viele Kontakte und Treffen hat es zwischen dem V-Mann-Führer
„Martin Thein“ des BfV und M. v. D. (vormals M. S.) gegeben?
9. Wie viele Kontakte und Treffen hat es nach dem 4. November 2011
zwischen dem V-Mann-Führer „Martin Thein“ des BfV und M. v. D. (vormals
M. S.) gegeben?
10. Wann fand der letzte Kontakt und das letzte Treffen des V-Mann-Führers
„Martin Thein“ und M. v. D. (vormals M. S.) statt?
11. Handelt es sich bei dem im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“,
Ausgabe 9/2014, genannten V-Mann-Führer „Alex“ des BfV, der „Tarif“ seit
1994 geführt habe, um den V-Mann-Führer „Martin Thein“ des BfV, der
V-Mann „Tarif“ laut „Heimatschutz“ seit 1994 geführt und regelmäßig
getroffen habe?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/272212. Wie viele Treffen und Kontakte hat es nach dem 4. November 2011
zwischen Vertretern des BfV und M. v. D. (vormals M. S.) bis zum 1. Oktober
2013 gegeben?
13. Wie viele Treffen und Kontakte hat es nach dem 1. Oktober 2013 zwischen
Vertretern des BfV und M. v. D. (vormals M. S.) gegeben?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Wie viele V-Mann-Führer des V-Mannes „Tarif“ wurden zu welchem
Zeitpunkt durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Ministerialrat
Hans-Georg Engelke, im Rahmen von dessen Untersuchung der
Aktenvernichtungen im BfV befragt (bitte unter Angabe des Datums und der
jeweiligen Arbeitsnamen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
15. Wann und wie oft wurde der V-Mann-Führer „Martin Thein“ durch den
Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Hans-Georg Engelke, im
Rahmen von dessen Untersuchung der Aktenvernichtungen im BfV befragt
(bitte unter Angabe des Datums)?
Auf die Antwort zu Frage 7 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
16. Wann und wie oft wurde der V-Mann-Führer „Alex“ durch den
Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Hans-Georg Engelke, im Rahmen von
dessen Untersuchung der Aktenvernichtungen im BfV befragt (bitte unter
Angabe des Datums)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Wann wurde der V-Mann-Führer „Alex“ erstmals durch Vertreter des BfV
zu Kontakten des V-Mannes „Tarif“ zu mutmaßlichen Unterstützern des
mutmaßlichen NSU-Kerntrios befragt?
Auf Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Wann und wie oft wurde der V-Mann-Führer „Martin Thein“ durch
Vertreter des BfV zu Kontakten des V-Mannes „Tarif“ zu mutmaßlichen
Unterstützern des mutmaßlichen NSU-Kerntrios befragt (bitte unter Angabe
des jeweiligen Datums)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Drucksache 18/2722 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der V-Mann-Führer
„Alex“ erstmals durch Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA) oder
des Generalbundesanwalts zu Kontakten des V-Mannes „Tarif“ zu
mutmaßlichen Unterstützern des mutmaßlichen NSU-Kerntrios befragt?
Der ehemalige Quellenführer „Alex“ der Vertrauensperson des Bundesamts für
Verfassungsschutz „Tarif“ wurde durch Beamte des Generalbundesanwalts und
des Bundeskriminalamts am 2. Mai 2014 zeugenschaftlich vernommen.
Gegenstand der Vernehmung waren im Wesentlichen die in dem Artikel des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ „Unter Reißwölfen“ (Ausgabe 9/2014)
enthaltenen Tatsachenbehauptungen, insbesondere die Frage, ob „Tarif“ dem Zeugen im
Jahr 1998 eine Anfrage von A. K. nach einer Unterbringungsmöglichkeit für
drei Flüchtige aus Jena gemeldet hat.
20. Wann und wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der V-Mann-
Führer „Martin Thein“ durch Vertreter des BKA oder des
Generalbundesanwalts zu Kontakten des V-Mannes „Tarif“ zu mutmaßlichen
Unterstützern des mutmaßlichen NSU-Kerntrios befragt?
Ein angeblicher Quellenführer des „Tarif“ mit dem Arbeitsnamen „Martin
Thein“ ist von Beamten des Generalbundesanwalts oder des
Bundeskriminalamts nicht vernommen worden. Auf die Antwort zu Frage 7 wird im Übrigen
verwiesen.
21. Konnten seit der Abgabe des Abschlussberichts des 2.
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum NSU weitere Aktenteile der
Akte „Tarif“ beim BfV rekonstruiert werden, die bei Abschluss des 2.
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages noch nicht
rekonstruiert worden waren?
22. Falls Frage 21 bejaht wird, wie viele Seiten zum V-Mann „Tarif“ wurden
bis September 2014 beim BfV rekonstruiert?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
23. Wie viele Treffberichte zwischen V-Mann „Tarif“ und seinen V-Mann-
Führern liegen derzeit beim BfV vor?
Die Antwort könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und
Methoden zulassen und würden die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste gefährden. Insofern wird dieser Teil der Beantwortung
gemäß der gültigen Verschlusssachenanweisung (VSA) als „Verschlusssache
VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/272224. Wie viele Treffberichte zwischen V-Mann „Tarif“ und seinen V-Mann-
Führern lagen am 4. November 2011 beim BfV vor?
Die Antwort könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und
Methoden zulassen und würden die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste gefährden. Insofern wird dieser Teil der Beantwortung
gemäß der gültigen Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
25. Hat das BfV beim LfV Thüringen Quellenmeldungen des V-Mannes
„Tarif“ zur Rekonstruktion der Akte „Tarif“ angefordert (bitte unter Angabe
des Datums der Anforderungen)?
26. Hat das BfV beim LfV Bayern Quellenmeldungen des V-Mannes „Tarif“
zur Rekonstruktion der Akte „Tarif“ angefordert (bitte unter Angabe des
Datums der Anforderungen)?
27. Hat das BfV Quellenmeldungen des V-Mannes „Tarif“ beim MAD zur
Rekonstruktion der Akte „Tarif“ angefordert (bitte unter Angabe des Datums
der Anforderungen)?
Die Fragen 25 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und
Methoden zulassen und würden die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste gefährden. Insofern wird dieser Teil der Beantwortung
gemäß der gültigen Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
28. Wie viele Quellenmeldungen des V-Mannes „Tarif“ hat das BfV vom LfV
Thüringen zur Rekonstruktion der Akte „Tarif“ erhalten (bitte unter
Angabe des Datums der Anforderungen)?
29. Wie viele Quellenmeldungen des V-Mannes „Tarif“ hat das BfV vom LfV
Bayern zur Rekonstruktion der Akte „Tarif“ erhalten (bitte unter Angabe
des Datums der Anforderungen)?
30. Wie viele Quellenmeldungen des V-Mannes „Tarif“ hat das BfV vom LfV
Niedersachsenzur Rekonstruktion der Akte „Tarif“ erhalten (bitte unter
Angabe des Datums der Anforderungen)?
31. Wie viele Quellenmeldungen des V-Mannes „Tarif“ hat das BfV vom
MAD zur Rekonstruktion der Akte „Tarif“ erhalten (bitte unter Angabe
des Datums der Anforderungen)?
Die Fragen 28 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Das BfV hat keine Quellenmeldungen der genannten Behörden erhalten. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 bis 27 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/2722 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Hat die Bundesregierung den V-Mann-Führer „Martin Thein“ gegenüber
dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages als
möglichen Zeugen benannt?
Und wenn ja, wann?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
33. Hat die Bundesregierung den V-Mann-Führer „Alex“ gegenüber dem
2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages als möglichen
Zeugen benannt?
Und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Ja. Der seinerzeit zuständige VM-Führer war Mitte Mai 2013 als Zeuge geladen.
34. Hat die Bundesregierung weitere V-Mann-Führer des V-Mannes „Tarif“
gegenüber dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
als möglichen Zeugen benannt?
Und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Im Übrigen wird auf Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
35. Geht die Bundesregierung nach heutigem Kenntnisstand davon aus, dass
der V-Mann „Tarif“ Kontakte zu dem Unterstützer des mutmaßlichen
NSU-Kerntrios A. K. hatte?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu – über namentliches
Kennverhältnis hinausgehenden Kontakten des ehemaligen VM „Tarif“ zu A. K. vor.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Abschlussbericht zum 2.
Untersuchungsausschuss in der 17. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 17/4600,
S. 777) verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]