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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fachkräftezuwanderung nach Deutschland

Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 bis 21 AufenthG) für die Ausübung einer qualifizierten bzw. unqualifizierten Beschäftigung, für Hochqualifizierte (Blaue Karte EU) und Selbstständige sowie zur Arbeitssuche: Neueinreisen, vorhergehendes Studium oder Ausbildung in Deutschland, zuvor im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels (Statuswechsler); tatsächliche Aufenthaltsdauer<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/254111.09.2014

Fachkräftezuwanderung nach Deutschland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring, Luise Amtsberg, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Tageszeitung „DIE WELT“ meldete am 18. August 2014, dass zwischen Juli 2013 und Juli 2014 lediglich 170 beruflich qualifizierte Fachkräfte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, über die mit der Novelle der Beschäftigungsverordnung im letzten Jahr geschaffenen so genannten Positivliste für Mangelberufe aus Drittstaaten nach Deutschland einzuwandern. Diese Zahl soll aus einem unveröffentlichten Bericht der Bundesagentur für Arbeit stammen.

Demgegenüber hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgende Zahlen für das Jahr 2013 veröffentlicht (Quelle: BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2013; Migrationsbericht 2012):

  • 17 185 beruflich qualifizierte Fachkräfte sind im Jahr 2013 zur Ausübung einer Beschäftigung aus Drittstaaten nach Deutschland eingereist und haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten – das sind rund 6 000 weniger, als im Jahr zuvor (23 191).
  • Die Zahl derjenigen, die über § 19 AufenthG als Hochqualifizierte nach Deutschland gekommen sind, ist abermals gesunken: von 244 Personen im Jahr 2012 auf gerade einmal 27 Personen im Jahr 2013 – ein absoluter Negativrekord.
  • 1 690 Selbstständige (davon rund ein Drittel Frauen) sind nach Deutschland eingereist und haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG erhalten.
  • 4 651 Fachkräfte haben im letzten Jahr eine so genannte Blaue Karte (§ 19a AufenthG) erhalten. Das waren 2 461 mehr als im Jahr 2012. In 60 Prozent der Fälle wurde die Blaue Karte für Regelberufe, in 40 Prozent für so genannte Mangelberufe erteilt.

Von denjenigen Fachkräften, die Ende Juli 2013 im Besitz einer Blauen Karte waren, waren weniger als ein Drittel (2 932 Personen) neu nach Deutschland eingewandert; alle anderen hatten zuvor entweder ein Studium oder eine Aus- bzw. Weiterbildung in Deutschland absolviert (2 402) oder waren im Besitz eines anderen Aufenthaltstitels (4 486 Personen) und waren damit so genannte Statuswechsler. Auch bei den anderen Zuwanderungsportalen lag die Quote der Statuswechsler sehr hoch (Quelle: BAMF, Migration nach Deutschland – Jahresbericht 2012):

  • 56 Prozent nach § 18 AufenthG (Fachkräfte),
  • 75 Prozent nach § 21 AufenthG (Selbstständige),
  • 80 Prozent nach § 19 AufenthG (Hochqualifizierte).

Bislang gibt keine Statistik Auskunft darüber, inwieweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass nach § 18c AufenthG nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu sechs Monate erteilt werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Personen haben im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18 Absatz 3 AufenthG erhalten (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 1 sind zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung neu nach Deutschland eingereist?

3

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 1 haben vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Studium und/oder eine Aus- bzw. Weiterbildung absolviert?

4

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 1 waren vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Besitz eines anderen Aufenthaltstitels?

a) Wie viele waren zuvor in Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels nach § 104a oder § 104b AufenthG (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele waren zuvor in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG?

5

Wie viele Personen haben im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer unqualifizierten Beschäftigung nach § 18 Absatz 4 AufenthG erhalten (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 5 sind zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung neu nach Deutschland eingereist?

7

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 5 haben vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Studium und/oder eine Aus- bzw. Weiterbildung absolviert?

8

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 5 waren vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Besitz eines anderen Aufenthaltstitels?

a) Wie viele waren zuvor in Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels nach § 104a oder § 104b AufenthG (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele waren zuvor in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG?

9

Wie viele Personen haben im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 als Hochqualifizierte eine Aufenthaltserlaubnis und wie viele eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG erhalten (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 9 sind zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neu nach Deutschland eingereist, und wie viele waren Statuswechsler?

11

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 9 haben vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Studium und/oder eine Aus- bzw. Weiterbildung absolviert?

12

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 9 waren vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Besitz eines anderen Aufenthaltstitels?

a) Wie viele waren zuvor in Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels nach § 104a oder § 104b AufenthG (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele waren zuvor in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG?

13

Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2005 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2014 als Hochqualifizierte sofort eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG erhalten (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

14

Wie viele Frauen haben seit dem Jahr 2005 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19 AufenthG erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Wie viele Personen haben im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 als Selbstständige eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG erhalten (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

16

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 15 sind zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neu nach Deutschland eingereist, und wie viele waren Statuswechsler?

17

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 15 haben vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Studium und/oder eine Aus- bzw. Weiterbildung absolviert?

18

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 15 waren vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Besitz eines anderen Aufenthaltstitels?

a) Wie viele waren zuvor in Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels nach § 104a oder § 104b AufenthG (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele waren zuvor in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG?

19

Wie viele Personen haben im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 eine so genannte Blaue Karte nach § 19a AufenthG erhalten (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

20

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 19 sind zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neu nach Deutschland eingereist, und wie viele waren Statuswechsler?

21

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 19 haben vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Studium und/oder eine Aus- bzw. Weiterbildung absolviert?

22

Wie viele Personen in der Antwort zu Frage 19 waren vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Besitz eines anderen Aufenthaltstitels?

a) Wie viele waren zuvor in Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen, einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels nach § 104a oder § 104b AufenthG (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele waren zuvor in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG?

23

Wie viele Blaue Karten wurden im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 jeweils für Regelberufe und für so genannte Mangelberufe erteilt?

24

Kann die Bundesregierung die Angaben der Tageszeitung „DIE WELT“ bestätigen, dass zwischen Juli 2013 und Juli 2014 lediglich 170 beruflich qualifizierte Fachkräfte über die so genannte Positivliste für Mangelberufe aus Drittstaaten nach Deutschland eingewandert sind?

Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Zahl vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des BAMF im Jahr 2013 allein 1 865 Aufenthaltserlaubnisse nach § 19a AufenthG in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder § 2 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung erteilt worden sind?

25

Wird in den aktuellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bzw. des BAMF der Anteil der so genannten Statuswechsler ausgewiesen?

a) Wenn ja, wie und an welcher Stelle?

b) Wenn nein, warum nicht? Erwägt die Bundesregierung dies zu ändern?

26

In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2012 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG erteilt (bitte nach Quartalen und nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

a) Auf welche Dauer waren diese Aufenthaltserlaubnisse durchschnittlich befristet?

b) In wie vielen Fällen wurde eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragt?

c) In wie vielen Fällen wurde ein Verlängerungsantrag bewilligt?

d) In wie vielen Fällen wurde ein Verlängerungsantrag abgelehnt?

e) In wie vielen Fällen erfolgte nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18c AufenthG ein Statuswechsel wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bitte nach anschließend erteilten Aufenthaltserlaubnissen aufschlüsseln)?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts von Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18, 19, 19a und 21 AufenthG sind, angesichts dessen, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem letztjährigen „International Migration Outlook“ festgestellt hat, dass viele Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten Deutschland sehr schnell wieder verlassen?

Berlin, den 10. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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