[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2706
18. Wahlperiode 02.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2555 –
20 Jahre Nationale Stillkommission – Stand der Förderung des Stillens
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nationale Stillkommission feiert dieses Jahr ihr 20-jähriges Bestehen.
Anlässlich dessen bietet es sich an, die Situation des Stillens in Deutschland sowie
die Rolle der Stillkommission hinsichtlich der Stillförderung zu betrachten. Die
Kommission wurde im Jahr 1994 aufgrund einer Resolution der 45.
Versammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet. Sie ist ein dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angegliedertes Gremium, das die
Förderung des Stillens von Säuglingen in Deutschland zum Ziel hat.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Vertreterinnen
und Vertreter der Stillverbände, der Hebammen und Geburtshelfer sowie
Kinderkrankenschwestern arbeiten in der Kommission zusammen. Zum Zweck der
Förderung des Stillens berät sie die Bundesregierung, gibt Richtlinien und
Empfehlungen heraus und unterstützt die verschiedenen Initiativen zur
Beseitigung bestehender Stillhindernisse.
Das Stillen hat weitreichende positive Wirkungen sowohl für die Kinder als auch
für die Mütter. Die Nationale Stillkommission empfiehlt daher auf Basis der
Empfehlungen der WHO ein ausschließliches Stillen in den ersten sechs
Monaten (vgl. Empfehlung der Nationalen Stillkommission am BfR zur Stilldauer
vom 1. März 2004). Daher sollten Strukturen vorhanden sein, die es Frauen
erleichtern, die Stillempfehlungen nach eigenen Möglichkeiten und Wunsch
umzusetzen. Aktuelle Ergebnisse der „Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland – KiGGS-Studie“ (KiGGS Welle 1) zeigen zwar
einen Anstieg des Stillens. Allerdings ist die durchschnittliche Stilldauer gleich
geblieben, und die WHO-Empfehlung wird in Deutschland für den
überwiegenden Teil der Kinder nicht erfüllt. Daher sollten stillfördernde Maßnahmen laut
den Autoren der Studie sich nicht allein auf die Aufnahme des Stillens nach der
Geburt beschränken, sondern darüber hinaus Hilfen für bereits stillende Mütter
umfassen (vgl. E. von der Lippe, u. a., „Einflussfaktoren auf Verbreitung und
Dauer des Stillens in Deutschland; Ergebnisse der KiGGS-Studie – Erste
Folgebefragung (KiGGS Welle 1)“, in: Bundesgesundheitsblatt 2014 · 57:849–859).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 30. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2706 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAktivitäten, Arbeitsweise und Ausstattung der Nationalen Stillkommission
1. Welche Aktivitäten hat die Nationale Stillkommission in den letzten Jahren
unternommen, um das Stillen in der Bundesrepublik Deutschland zu
fördern?
Die Nationale Stillkommission (NSK) hat in den vergangenen fünf Jahren
folgende Aktivitäten initiiert, koordiniert oder selbst durchgeführt, die darauf
abzielten, das Stillen in Deutschland zu fördern:
– 2009: Entwicklung eines Monitoringkonzepts. Seit 2012 gibt es eine
Vereinbarung mit dem Robert Koch-Institut (RKI), künftig Stilldatenerhebungen in
die Folgestudien zum Kinder- und Jugendgesundheitssurvey zu integrieren.
– 2011: Expertengespräch zum Thema „Alkohol und Stillen“ und Ableitung
von Handlungsempfehlungen.
– 2010 bis 2013: Entwicklung einer evidenzbasierten Leitlinie zur Therapie
von entzündlichen Brusterkrankungen.
– 2013/2014: Erarbeitung von Empfehlungen zur Fütterung von Muttermilch
an Kinder unter drei Jahren in der Kita oder Tagespflege.
– Aktive Teilnahme an Kongressen, u. a. der Fachgesellschaften Deutsche
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Deutsche Gesellschaft
für Perinatale Medizin (DGPM), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und
Jugendmedizin (DGKJ) und des Ausbildungszentrums für Laktation und
Stillen sowie der Schweizer Initiative zur Förderung des Stillens, darüber
hinaus Durchführung von Veranstaltungen und Workshops im Bundesinstitut
für Risikoforschung (BfR) anlässlich des 15-jährigen Bestehens der NSK im
Jahr 2009 und im Jahr 2013.
– Versand der von der NSK in Deutsch und fünf weiteren Sprachen
herausgegebenen Stillempfehlungen für Schwangere und für die Säuglingszeit sowie
der Checkliste für die Zeit nach der Geburt. Die folgende Tabelle gibt eine
Übersicht über die in den Jahren 2009 bis 2013 versandten Materialien:
Tabelle 1: Versand von Stillempfehlungen von 2009 bis 2013
– Mitarbeit im wissenschaftlichen Beirat des vom Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ gegründeten und finanzierten Projektes „Gesund ins Leben –
Netzwerk Junge Familie“ (angesiedelt beim aid infodienst) sowie in zwei
Arbeitsgruppen des Netzwerks.
Sprache deutsch englisch französisch italienisch russisch türkisch
Stillempfehlungen für die
Schwangere
125 804 7 203 3 547 3 621 6 626 12 283
Stillempfehlungen für die
Säuglingszeit
199 043 8 894 4 031 3 780 7 859 15 194
Checkliste für die Zeit
nach der Geburt
112 592 – – – – –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2706a) Wie erfolgreich bzw. nicht erfolgreich waren dabei aus Sicht der
Bundesregierung diese Aktivitäten, und welche weiteren müssten nach Ansicht
der Bundesregierung ergriffen werden?
Der Erfolg der Arbeit der NSK lässt sich an der Häufigkeit von Anfragen an die
Kommission sowie an der Verbreitung der Informationsmaterialien in den
vergangenen Jahren und den Zugriffszahlen auf die Internetseite der NSK messen.
Ausgehend von einer jährlichen Geburtenzahl von etwa 600 000 Kindern in
Deutschland entspricht die durchschnittliche Verbreitung der
Informationsmaterialien „Stillempfehlungen für die Schwangere“, „Stillempfehlungen für die
Säuglingszeit“ und „Checkliste für die Zeit nach der Geburt“ ca. 5, 8 bzw. 4
Prozent der Geburten in den letzten Jahren. Eine Zählung der Zugriffszahlen auf die
NSK-Website ergibt für die vergangenen fünf Jahre einen Zugriff auf die Inhalte
der NSK von 25 000 bis 30 000 Personen (entspricht ca. 5 Prozent der Geburten)
pro Jahr.
Zudem werden Informationen zum Stillen und zur Stillförderung auch über das
Projekt „Gesund ins Leben- Netzwerk Junge Familie“ verbreitet, in dem die
Mitglieder der Nationalen Stillkommission beratend tätig sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
b) Werden die Empfehlungen der nationalen Stillkommission nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt?
c) Wie wird die Umsetzung der Empfehlungen überprüft?
Die Fragen 1b und 1c werden gemeinsam beantwortet.
Für die Empfehlungen der Kommission zur Stillförderung in Krankenhäusern,
die in den meisten Punkten mit den von der Initiative „babyfreundliches
Krankenhaus“ formulierten „10 Schritten zum erfolgreichen Stillen“
übereinstimmen, lässt sich aus der Zunahme der Zahl von als babyfreundlich zertifizierten
Kliniken (es wird auch auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen) ableiten, dass in
diesen Kliniken die Empfehlungen der NSK umgesetzt werden. Zudem ist
davon auszugehen, dass die Empfehlungen auch in nicht zertifizierten Kliniken
umgesetzt werden.
Darüber hinaus trägt das Projekt „Gesund ins Leben-Netzwerk Junge Familie“
mit seinen vielfältigen Aktivitäten ebenfalls dazu bei, die Stillsituation in
Deutschland zu verbessern. Im Jahr 2010 wurden erstmals in Deutschland
gemeinsam mit allen relevanten Fachgesellschaften und der Nationalen
Stillkommission einheitliche Handlungsempfehlungen zur „Säuglingsernährung
und Ernährung der stillenden Mutter“ formuliert. Die Handlungsempfehlungen
werden auf unterschiedlichen Wegen verbreitet und haben sich deutschlandweit
als Beratungsstandard etabliert. Sie sind fachliche Grundlage aller Maßnahmen
des Netzwerks zur Stillförderung.
2. Wie und wann wurden die auf Grundlage des Aktionsplans der Europäischen
Union „Schutz, Förderung und Unterstützung des Stillens in Europa“
definierten Schwerpunkte der Arbeit der Nationalen Stillkommission umgesetzt,
nämlich
● die Einrichtung eines regelmäßigen, national repräsentativen
Stillmonitorings,
● die stärkere Ausrichtung der Stillförderung auf die Bedürfnisse von sozial
Benachteiligten und Migrantinnen,
● die stärkere Berücksichtigung des Stillens als Thema in der Aus-, Weiter-
und Fortbildung von Fachpersonal?
Drucksache 18/2706 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn den vergangenen Jahren wurden in Deutschland sowohl auf nationaler Ebene
(retrospektive Stilldatenerhebung im Rahmen des Kinder- und
Jugendgesundheitssurveys – KiGGS Basiserhebung und Welle 1) als auch auf regionaler
Ebene (prospektive oder Querschnitterhebungen) eine Reihe von Daten zur
Stillhäufigkeit und -dauer erhoben. Künftig wird das RKI im Rahmen des
Kinder- und Jugendgesundheitssurveys Stilldatenerhebungen durchführen und auf
diese Weise kontinuierliche Daten erhalten.
Weiterhin hat die NSK im Jahr 2008 beschlossen, bei der Planung von künftigen
Stillfördermaßnahmen verstärktes Augenmerk auf bildungsferne Schichten und
Migrantinnen, zu lenken und Stillen verstärkt in die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Fachpersonal aufzunehmen.
Zusätzlich unterstützt die NSK folgende Maßnahmen:
– Das Projekt „Gesund ins Leben- Netzwerk Junge Familie“ hat in den Jahren
2013 und 2014 Workshops mit wichtigen Akteuren durchgeführt, um
Kommunikationsstrategien und -maßnahmen zu entwickeln, mit denen Familien
mit Migrationshintergrund besser erreicht und beim gesunden Aufwachsen
ihrer Kinder unterstützt werden können. Diese Aktivitäten werden
weitergeführt. Zudem wurden die Stillempfehlungen in verschiedenen Sprachen
herausgegeben, u. a. in russischer und türkischer Sprache.
– Eine weitere Arbeitsgruppe des Netzwerks „Gesund ins Leben“ hat ein
Konzept für ein Basis-Curriculum „Stillen“ erarbeitet. Es dient dazu, die Aus-
und Fortbildung des Gesundheitspersonals in der Breite zu verbessern und
das notwendige Wissen und die Fertigkeiten zur Unterstützung des Stillens
zu verbreiten.
Mitglieder der NSK haben in diesen beiden Arbeitsgruppen mitgearbeitet und an
der Konzeption des Curriculums maßgeblich mitgewirkt. Darüber hinaus ist die
NSK, wie auch das BfR, im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks vertreten.
3. Wer ist derzeit für die Leitung der Nationalen Stillkommission zuständig?
Die Geschäftsführung der NSK wurde im Rahmen einer Strukturanpassung des
BfR in die Fachgruppe 54 (Risiken besonderer Bevölkerungsgruppen und
Humanstudien) verlagert. Durch die Verlagerung in diese Fachgruppe konnten
Aktivitäten zum Schutz besonders vulnerabler Personengruppen – wie z. B.
Schwangere, Frühgeborene und Säuglinge – in einer Fachgruppe gebündelt und
ein attraktives Umfeld für die Geschäftsführung der NSK geschaffen werden.
Hierdurch gelang es, die Position mit einem habilitierten Facharzt für
Kinderheilkunde mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Lebensmittel-
Toxikologie zu besetzen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Integration
der Geschäftsführung der NSK in die Fachgruppe 54 in besonderem Maße
geeignet ist, die Aktivitäten der NSK in der Bundesrepublik Deutschland zu
fördern.
a) Wie viel Arbeitszeit steht für die Leitung und Geschäftsführung der
Nationalen Stillkommission derzeit zur Verfügung?
Hält die Bundesregierung dieses Zeitbudget angesichts der Aufgaben
und Herausforderungen für ausreichend?
Für die Geschäftsführung der NSK wird von dem Leiter der o. g. Fachgruppe
eine Arbeitszeit von ca. 25 Prozent eines Vollzeitarbeitsplatzes (41 Stunden)
aufgewendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2706b) Wie viel Personalstellen stehen der Nationalen Stillkommission derzeit
zur Verfügung, und welche Qualifikationen müssen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen?
c) Nach welchem Tarif und welcher Tarifstufe wird die Leitung bzw.
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen
Stillkommission bezahlt?
d) Haben sich diese Tarife in den letzten zehn Jahren verändert?
Wenn ja, wie haben sie sich verändert, und hatte dies Auswirkungen auf
die Stellenbesetzungen?
Die Fragen 3b bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die NSK verfügt nicht über eigenes Personal. Für die Aufgaben der Nationalen
Stillkommission werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfR im
erforderlichen Umfang eingesetzt. Derzeit wird die Geschäftsführung der Nationalen
Stillkommission von einer weiteren Wissenschaftlerin (promovierte
Ernährungswissenschaftlerin) mit 40 Prozent einer Vollzeitarbeitskraft
(Tarifbeschäftigte 39 Stunden) unterstützt. Daneben werden vom BfR eine Schreibkraft und
eine Beschäftigte mit Dokumentationsaufgaben für Service- und
Schreibarbeiten im erforderlichen Umfang für Aufgaben der Nationalen Stillkommission
eingesetzt.
Für die Aufgaben der Nationalen Stillkommission werden die vom BfR für die
NSK eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beamte nach den
bundesbesoldungsrechtlichen Bestimmungen bzw. als Tarifbeschäftigte nach dem
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) besoldet bzw. vergütet. Für die
Leitung der Fachgruppe, in der die Geschäftsführung der Nationalen
Stillkommission jetzt angesiedelt ist, steht eine Besoldung nach A 15 zur Verfügung. Die
wissenschaftliche Mitarbeiterin, die ebenfalls für Aufgaben der Nationalen
Stillkommission eingesetzt wird, wird mit der Entgeltgruppe 14 TVöD vergütet.
Die gezahlten Vergütungen und Besoldungen haben in den letzten zehn Jahren
an den Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst teilgenommen. Sie bestehen im
Wesentlichen unverändert fort. Das BfR hat nach Ausscheiden der langjährigen
Stelleninhaberin im Jahr 2007 mehrjährig Bemühungen unternommen, die
Geschäftsführung der Nationalen Stillkommission einem qualifizierten Facharzt
aus dem Bereich der Humanmedizin zu übertragen. Es hat hierbei alle
Möglichkeiten des Besoldungsrechts für wissenschaftliche Einrichtungen genutzt. Es ist
nunmehr nach Personalwechseln gelungen, einen habilitierten Facharzt für
Kinderheilkunde für diese Position zu gewinnen, so dass das BfR davon ausgeht,
dass eine Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung gesichert ist.
4. Welche Aufgaben sind konkret von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Stillkommission zu erfüllen?
Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Kommission zu betreuen und die Arbeit
der Kommission zu organisieren. Dies sind im Wesentlichen:
– Kommunikation mit Mitgliedern der NSK und deren Verbänden, Vertretern
der Bundesministerien (BMEL, Bundesministerium für Gesundheit – BMG,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sowie
Vernetzung mit anderen Initiativen wie z. B. Gesund ins Leben – Netzwerk Junge
Familie; Netzwerk Frühe Hilfen, etc.,
– Koordination der Mitglieder(neu)berufungen über die entsendenden
Verbände Sitzungsvor- und -nachbereitung,
Drucksache 18/2706 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– Vertretung der Interessen der NSK bzw. der Stillförderung im BfR (z. B.
Beteiligung an Risikobewertungen, die Schwangere, Stillende und Säuglinge
betreffen),
– Erstellung von Entwürfen für Stellungnahmen zu sämtlichen die NSK
betreffenden Themen sowie Abstimmung mit Mitgliedern, ggf. auch mit anderen
Experten,
– Öffentlichkeitsarbeit, wie z. B. Vorträge und Durchführung von Workshops
und Betreuung von Informationsständen auf Kongressen der relevanten
Fachgesellschaften, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und
Expertengesprächen im BfR, Erstellung und Überarbeitung von
Informationsmaterial sowie – in Zusammenarbeit mit der Pressestelle – Interviews,
Pressemitteilungen, Pflege des Internetauftritts der NSK (einschließlich der
erforderlichen Recherche oder Bewertung der Datenlage),
– Beantwortung von Anfragen an die NSK, in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedern und der Pressestelle des BfR,
– Vorbereitung von Kommentaren zu Stellungnahmen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und zu Datenabfragen der WHO für die
Weltgesundheitsversammlung und
– Forschungsprojekte sowie Monitoring und Evaluierung, einschließlich
Initiierung und Betreuung entsprechender Abschlussarbeiten.
5. Welche weiteren Aufgaben im BfR hat die Leitung der Nationalen
Stillkommission (unter Auflistung der konkreten anderen Zuständigkeitsbereiche und
der konkreten Arbeitszeit, die für die Arbeit der Nationalen Stillkommission
bleiben)?
Der Geschäftsführer der Nationalen Stillkommission ist Leiter der Fachgruppe 54
(Risiken besonderer Bevölkerungsgruppen und Humanstudien). Zu den
Aufgaben dieser Fachgruppe gehören u. a. die Bewertung von Risiken unter
Berücksichtigung von möglicherweise besonders vulnerablen Untergruppen der
Bevölkerung, die Beurteilung von Daten aus pharmakologischen und anderen
kontrollierten Humanstudien und von Daten aus Fallberichten, sowie die konzeptionelle
Weiterentwicklung von Bewertungskonzepten und die Identifizierung von
Forschungsbedarf im Bereich der Risiken besonderer Bevölkerungsgruppen. Zu den
experimentellen Aufgaben der Fachgruppe gehört die Etablierung von
bioanalytischen und molekularen Methoden für die Durchführung von Humanstudien
sowie Entwicklung von kinetischen Modellen. Bei der Erfordernis, wesentliche
Datenlücken im Bereich der Risikobewertung zu schließen, werden kontrollierte
Humanstudien initiiert und entsprechend eigener Möglichkeiten selbst
durchgeführt (z. B. zur Bioverfügbarkeit, zu Biomarkern der internen Exposition
sowie zu Biomarkern des Effektes und der Empfindlichkeit).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2706 6. Welche finanziellen Ressourcen werden für die unmittelbare Arbeit der
Nationalen Stillkommission zur Verfügung gestellt?
7. Welche finanziellen Ressourcen werden für die Evaluations- und
Forschungsaufgaben der Nationalen Stillkommission zur Verfügung gestellt?
8. Welche finanziellen Ressourcen werden für die Öffentlichkeitsarbeit der
Nationalen Stillkommission zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem BfR stehen für die unmittelbare Arbeit der NSK keine separaten
finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Aufwendungen für Evaluations- und
Forschungsaufgaben, für Reisemittel der Kommissionsmitglieder oder für
Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Druck von Informationsmaterialien) werden aus den
jeweiligen Titeln des BfR-Haushaltes finanziert. Aufwendungen für Evaluations- und
Forschungsaufgaben sind im BfR Projektbezogen und müssen intern beantragt
werden.
9. Hält die Bundesregierung die derzeitige finanzielle und personelle
Ausstattung der Nationalen Stillkommission für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen wird die
Bundesregierung wann ergreifen, um die Ausstattung zu verbessern?
Die Bundesregierung unterstützt die Nationale Stillkommission über das BfR
mit der Geschäftsstelle in dem in der Antwort zu den Fragen 6, 7 und 8
dargestellten organisatorischen, personellen und finanziellen Umfang.
Stillsituation in Deutschland – Ergebnisse der KiGGS-Untersuchung
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die durchschnittliche Stilldauer und der Anteil ausschließlich gestillter
Kinder in Deutschland weiterhin unterhalb der WHO-Empfehlung bleibt,
und welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?
Die international geltende WHO-Empfehlung sieht vor, Säuglinge in den ersten
sechs Monaten ausschließlich mit Muttermilch zu ernähren und danach unter
Gabe von Beikost bis zu zwei Jahre weiter zu stillen. Auch die NSK sieht
ausschließliches Stillen in den ersten sechs Monaten für die Mehrzahl der Säuglinge
als ausreichende Ernährung an. Da für Säuglinge in Industrieländern bisher
keine negativen gesundheitlichen Konsequenzen durch eine Beikostgabe ab
dem fünften Lebensmonat bekannt geworden sind, betrachtet sie auch
viermonatiges ausschließliches Stillen als Gewinn und empfiehlt, Beikost nicht später
als zu Beginn des siebten Lebensmonats, aber keinesfalls vor dem Beginn des
fünften Monats zu geben.
In Deutschland erreichen 20 Prozent der Mütter das Ziel, sechs Monate
ausschließlich zu stillen; ca. 40 Prozent stillen vier Monate ausschließlich. Über die
(ausschließlichen) Stillraten in höheren Altersgruppen liegen für Deutschland
keine zuverlässigen Daten vor.
Drucksache 18/2706 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Stillen stärker zu fördern
und zu unterstützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies, wann sollen sie umgesetzt
werden, und welche Rolle spielt die Nationale Stillkommission in den
Planungen der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jetzige Situation in
Deutschland (bezüglich des Stillens) im europäischen Vergleich, sowie im
Blick auf die WHO-Empfehlungen zu sehen, und welche
Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die WHO empfiehlt, Kinder über einen Zeitraum von mindestens sechs
Monaten voll zu stillen. Obgleich die Datenlage zu Stillraten in europäischen Ländern
lückenhaft ist, deuten die vorliegenden Zahlen darauf hin, dass der Anteil der
Kinder, die entsprechend der WHO-Empfehlungen über einen Zeitraum von
mindestens sechs Monaten voll gestillt werden, in Deutschland mit 18 Prozent
aktuell eher etwas höher ist als in benachbarten Ländern, wo er zwischen 1
Prozent und 25 Prozent liegt (Norwegen: 13 Prozent, Österreich: 10 Prozent,
Rumänien: 16 Prozent, Schweden: 10 Prozent, Schweiz: 20 Prozent, Spanien: 25
Prozent, UK: 1 Prozent). Der Anteil initial gestillter Kinder liegt in Deutschland bei
82 Prozent, in Frankreich bei 60 Prozent, in Norwegen bei 92 Prozent, in der
Schweiz bei 94 Prozent und in UK bei 69 Prozent. Nach vier Monaten werden
in Deutschland noch 48 Prozent der Kinder voll gestillt, in Norwegen sind es
ebenfalls 48 Prozent und in UK 12 Prozent der Kinder.
Um das Stillen weiter zu fördern, wird die Bundesregierung ihre Aktivitäten zur
Stillförderung kontinuierlich fortsetzen.
13. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Studien liegen der
Bundesregierung zu Stillhindernissen und zu Ursachen des Abbrechens des Stillens
vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Aus den bisherigen Studien ist bekannt, dass Faktoren wie das Alter, der
Bildungsstatus und Lebensstilfaktoren (u. a. Rauchen) der Mutter, aber auch das
Zusammenleben, bzw. die Unterstützung durch den Partner sowie Stillprobleme
einen bedeutenden Einfluss auf die Stilldauer haben. Die daraus abgeleiteten
Maßnahmen zur besonderen Unterstützung von sozial Benachteiligten und
Migrantinnen werden von der NSK in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Gesund
ins Leben – Netzwerk Junge Familie“ umgesetzt. Es wird auch auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
Darüber hinaus wurde mit Blick auf die als weiterer Faktor für frühzeitiges
Abstillen identifizierten Stillprobleme von der NSK zusammen mit den relevanten
Fachgesellschaften eine evidenzbasierte Leitlinie zur Therapie von
entzündlichen Brusterkrankungen in der Stillzeit erstellt und im Jahr 2013
veröffentlicht. Sie soll dazu beitragen,
– das Bewusstsein für und das Wissen über Stillprobleme bei Fachpersonal und
stillenden Müttern zu verbessern,
– Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Stillberaterinnen sowie
dem betreuenden Fachpersonal aus den Bereichen Frauen- und
Kinderheilkunde Entscheidungshilfen zu geben, die sie in der Behandlung stillender
Frauen mit wunden Brustwarzen, verstärkter initialer
Brustdrüsenschwellung, Milchstau und Mastitis puerperalis unterstützen und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2706– im Sinne der Stillförderung eine optimale Therapie unter Berücksichtigung
des Wohlergehens von Mutter und Kind zu ermöglichen und durch
frühzeitiges Erkennen und Behandeln der mit dem Stillen assoziierten
Brusterkrankungen das Risiko für weitere Komplikationen zu reduzieren.
14. Stimmt die Bundesregierung mit der Schlussfolgerung der KiGGS-Studie
überein, dass „ein erhöhter Bedarf für stillfördernde und unterstützende
Maßnahmen nach wie vor bei bildungsschwachen und jungen Müttern
sowie bei in der Schwangerschaft rauchenden Frauen und Frauen mit
Mehrlings- und Frühgeburten“ besteht (vgl. E. von der Lippe, u. a. 7/2014)?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich
dieses Bedarfs?
Wenn nein, warum nicht?
Die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
(KIGGS) wird im Rahmen des Gesundheitsmonitorings vom RKI, einer
nachgeordneten Behörde des BMG, durchgeführt. Insofern werden die
Schlussfolgerung der KiGGS-Studie zum Bedarf an Stillförderung für Mütter aus
bildungsfernen Schichten sowie für Mütter mit Mehrlings- und Frühgeburten von der
Bundesregierung geteilt.
In diesem Zusammenhang werden von der Bundesregierung verschiedene
Maßnahmen durchgeführt, die auch weitere Aspekte des Stillens aufgreifen. Da
Rauchen in Schwangerschaft oder Stillzeit ein gesundheitliches Risiko auch für
das Kind bedeutet, können sich im Rahmen der rauchfrei Kampagne der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werdende und stillende
Mütter über die Risiken informieren und erhalten Hilfe zum Rauchstopp.
Darüber hinaus fördert das BMG seit Frühjahr 2011 Modellprojekte, die neue
Präventionsansätze entwickeln und erproben, um den Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden.
Diese Projekte dienen dazu, die zielgruppenspezifische Prävention für Frauen
mit besonderen Risiken zu stärken. Das Modellvorhaben „Wim – Weniger ist
mehr“ hatte die Entwicklung und Umsetzung eines praxisnahen Curriculums
zum Thema Rauchfreiberatung für die Weiterbildung von Hebammen zu
Familienhebammen zum Ziel. Das Projekt wird von der Landesvereinigung für
Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. durchgeführt.
Ziel ist es, ein Modul „Rauchfreiberatung“ zu entwickeln und in die
Qualifizierung zur Familienhebamme zu integrieren. Familienhebammen betreuen
schwangere Frauen, Mütter sowie Kinder bis zu ihrem ersten Geburtstag, die
durch gesundheitliche oder psychosoziale Belastungen gefährdet sind und daher
einen erhöhten Betreuungsbedarf haben. Das Projekt läuft Ende 2014 aus, die
Projektnehmerinnen arbeiten derzeit an der Verstetigung der Maßnahmen.
15. Stimmt die Bundesregierung mit der Schlussfolgerung der KiGGS-Studie
überein, dass stillfördernde Maßnahmen „daher nicht allein auf die
Aufnahme des Stillens nach der Geburt, sondern darüber hinaus auch Hilfen
für bereits stillende Mutter umfassen“ sollten (vgl. ebd.)?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich
dieser Empfehlung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beschränkt sich in ihren Aktivitäten zur Stillförderung
nicht nur auf Maßnahmen zur Aufnahme des Stillens, sondern bietet auch Hilfen
für bereits stillende Mütter an.
Drucksache 18/2706 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSo informiert die BZgA in ihren zentralen Printmedien grundsätzlich auch über
die Aufnahme des Stillens nach der Geburt und stellt Hilfen für bereits stillende
Mütter in verschiedenen Sprachen bereit. So z. B. in der Broschüre „Das Baby“,
im Elternordner „Gesund groß werden“ und im Faltblatt „Stillen.Einfach.Gut“.
Des Weiteren klärt die BZgA auf dem Internetportal zur Kindergesundheit
www.kindergesundheit-info.de über die Wichtigkeit des Stillens auf.
Über das beim aid-infodienst angesiedelte Projekt „Gesund ins Leben –
Netzwerk Junge Familie“ werden zudem Mütter und ihre Familien über die
Wichtigkeit des Stillen informiert und ihnen ein grundlegendes Wissen über das
Stillmanagement vermittelt. Dazu hat das Netzwerk niedrigschwellige Medien
erarbeitet, die über die Vorteile des Stillens aufklären und u. a. die Stillbereitschaft
bei jungen und sozial benachteiligten Familien fördern. Dazu zählen Flyer sowie
Aufkleber für den Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft. In Kürze
erscheint eine App zur Säuglingsernährung. Alle Medien stehen kostenlos zur
Verfügung. Bisher wurden mehr als zwei Millionen Medien mit Stillempfehlungen
an die Familien verteilt.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die praktische
Umsetzung von Stillpausen nach dem Mutterschutzgesetz im beruflichen Alltag?
Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). Der Bundesregierung
liegen Informationen seitens der Länder vor, dass es in Einzelfällen im Rahmen
der allgemeinen Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden bzw.
Gewerbeaufsichtsämter in den Bundesländern Anfragen zu Lage und Dauer der
Stillpausen, zu Räumlichkeiten und zur Stilldauer gibt.
Daten zur Inanspruchnahme von Stillpausen am Arbeitsplatz liegen nicht vor.
Der Bundesregierung ist zudem kein Fall bekannt, in dem die Aufsichtsbehörde
gemäß § 7 Absatz 3 des Mutterschutzgesetzes Bestimmungen über Zahl, Lage
und Dauer der Stillzeiten getroffen hat.
Stillförderung in Deutschland
17. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung aufgrund der Globalen
Strategie zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern (55. Versammlung
der Weltgesundheitsorganisation 2002) im Hinblick auf das Stillen in den
letzten fünf Jahren ergriffen?
Die Globale Strategie zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern wurde
von allen Mitgliedstaaten der WHO in der 55. Weltgesundheitsversammlung im
Mai 2002 verabschiedet und soll in allen Ländern umgesetzt werden. Als
Empfehlung für die Förderung angemessener Ernährung sollen entsprechend der
Globalen Strategie u. a. Säuglinge während der ersten sechs Monate
ausschließlich gestillt werden, um optimales Wachstum, Entwicklung und Gesundheit zu
erlangen. Anschließend sollen sie angemessene Beikost erhalten, wobei
gleichzeitig weiter gestillt werden soll.
Als Wege zum Ziel wurden in der Strategie einige Schritte formuliert, die im
Folgenden mit dem jeweiligen Stand der Umsetzung in Deutschland genannt
werden:
– Berufung eines nationalen Stillkoordinators mit entsprechender Autorität
sowie Berufung einer nationalen Stillkommission: In Deutschland wurde
bereits im Jahr 1994 eine nationale Stillkommission eingerichtet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2706– Sicherstellung, dass alle geburtshilflichen Einrichtungen die „10 Schritte
zum erfolgreichen Stillen“ vollständig anwenden: Es wird auf die Antwort zu
Frage 18 verwiesen.
– Umsetzung der Prinzipien des Internationalen Kodex zur Vermarktung von
Muttermilchersatzprodukten: In Deutschland gab es in den vergangenen
Jahren vermehrt Verstöße gegen den Kodex, die von der NSK und dem BfR an
die für die Überwachung zuständigen Behörden und dem BMEL gemeldet
wurden.
– Erlass und Durchsetzung geeigneter Gesetze zum Schutz der Rechte
stillender Mütter: Siehe Mutterschutzgesetz und Hinweise der NSK zur
Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Stillen.
Das Projekt „Gesund ins Leben – Netzwerk Junge Familie“ hat im Hinblick auf
das Stillen zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ziele des Aktionsplans zu
erreichen. Es wird auch auf die Antwort zu den Fragen 1b, 1c, 2 und 15
verwiesen.
18. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der
WHO/UNICEF-Initiative (UNICEF: Kinderhilfswerk der Vereinten
Nationen) „babyfreundliches Krankenhaus“ in der Bundesrepublik
Deutschland dar?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Initiative nur die vom Verein zur
Unterstützung der WHO/UNICEF-Initiative „babyfreundliches Krankenhaus“
herausgegebenen, öffentlich zugänglichen Daten vor. Diese werden nachfolgend
aufgeschlüsselt.
a) Wie viele Krankenhäuser in Deutschland gelten offiziell als
„babyfreundliches Krankenhaus“ (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
● Mitgliedskliniken (darunter auch 1 Geburtshaus) bundesweit: 133
● Zertifizierte babyfreundliche Kliniken bundesweit: 83 Geburtskliniken und
2 Kinderkliniken, insgesamt 85 Kliniken:
● Baden-Württemberg: 17
● Bayern: 10
● Berlin: 8
● Brandenburg: 1
● Hamburg: 4
● Hessen: 5
● Niedersachsen: 12
● Nordrhein-Westfalen: 13
● Rheinland-Pfalz: 5
● Sachsen: 4
● Sachsen-Anhalt: 2
● Schleswig-Holstein: 3
● Thüringen: 1
Zurzeit laufen sowohl Zertifizierungs- wie auch Aufnahmeverfahren, so dass
sich die Mitgliederzahl sowie die Zahl der zertifizierten babyfreundlichen
Einrichtungen ständig verändert. 48 Einrichtungen bereiten sich auf ein Audit vor.
Drucksache 18/2706 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie viele babyfreundliche Krankenhäuser sind in Deutschland in den
letzten fünf Jahren hinzugekommen?
Aus dem im Internet zugänglichen Jahresbericht 2013 des Vereins geht hervor,
dass die Anzahl der „babyfreundlichen“ Einrichtungen von 36 im Jahr 2008 auf
81 im Jahr 2013 gesteigert werden konnte. Im Jahr 2014 liegt die Anzahl bei
85 Einrichtungen.
c) Wie hoch ist der Anteil der Geburten, die in babyfreundlichen
Krankenhäusern stattfinden, gemessen an der Gesamtzahl klinischer
Geburten in Deutschland?
Insgesamt wurden 2013 in den Geburtskliniken der Initiative 123 782 Kinder
(Vorjahr: 116 378 Kinder) geboren. Laut Statistischem Bundesamt Destatis lag
die Zahl der lebend geborenen Kinder in der Bundesrepublik 2013 bei 682 100
(Vorjahr: 673 544). Damit wurden 18,1 Prozent (Vorjahr: 17,3 Prozent) Kinder
in Mitgliedsgeburtskliniken geboren (Stand: 15. Juli 2014).
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit sich die
Nachfrage werdender Mütter nach babyfreundlichen Krankenhäusern mit
dem tatsächlichen Angebot deckt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung ergriffen,
um die Anzahl der babyfreundlichen Krankenhäuser in Deutschland zu
erhöhen, und welche diesbezüglichen Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung zu ergreifen?
Laut Auskunft der Initiative erhält der eingetragene Verein keine finanzielle
oder sonstige Unterstützung durch Bund, Länder oder Kommunen.
f) Werden babyfreundliche Krankenhäuser bei der geplanten
Formulierung des Präventionsgesetzes berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMG erarbeitet derzeit unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode genannten
Maßgaben den Entwurf eines Präventionsgesetzes, mit dem insbesondere auch die
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kindertagesstätte,
Kindergarten, Schule, Betrieb und Pflegeheim gestärkt sowie die Kooperation
und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und
Kommunen verbessert werden soll. Die Inhalte des Gesetzentwurfs werden im
Rahmen der laufenden Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse festgelegt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]