[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2791
18. Wahlperiode 09.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae,
Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2556 –
Ursachen der anhaltenden Investitionsschwäche in Europa und Lösungsoptionen
im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zahlreiche Forschungsarbeiten verweisen auf eine seit Jahren andauernde und
anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland und Europa. Zuletzt empfahl
der Internationale Währungsfonds (IWF) Deutschland eine deutliche Erhöhung
öffentlicher und privater Investitionen (IWF,
www.imf.org/external/pubs/ft/
scr/2014/cr14217.pdf). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
(DIW) wies insbesondere auf mangelnde private Investitionen in der gesamten
Eurozone hin (DIW,
www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.
469255.de/diw_econ_bull_2014-07.pdf). Diese seien im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Eurozone seit dem Jahr 2008 kumulativ um
4 Prozent gesunken. Die öffentlichen Netto-Investitionen, die in Deutschland
schon seit Jahren negativ sind und das Staatsvermögen aufzehren, liegen seit
dem Jahr 2013 auch für die Eurozone insgesamt unter der Nulllinie.
Gleichzeitig ist die Staatsschuldenquote der Eurostaaten seit dem Jahr 2008 von
durchschnittlich knapp 70 Prozent auf mittlerweile 94 Prozent gestiegen und konnte
durch die Krisenpolitik der Europäischen Union (EU) nicht gesenkt werden.
Laut der jüngsten Wirtschaftsdaten (
www.spiegel.de vom 14. August 2014
„Nullwachstum“) stagniert die EU bei 0 Prozent Wachstum. Die Wirtschaft
Deutschlands, Zyperns und Rumäniens schrumpfte im zweiten Quartal 2014
im Vergleich zum vorherigen Quartal, Frankreich stagniert und Italien rutscht
in die Rezession. Die Industrieproduktion im Euroraum sank zwischen Mai
und Juni 2014 um 0,3 Prozent, Spanien, Portugal und Griechenland
verzeichnen einen Preisverfall und die Arbeitslosigkeit liegt in den Euroländern im
Schnitt bei knapp 12 Prozent, in Griechenland und Spanien weiterhin bei über
25 Prozent. Die jüngsten, positiven Wachstumszahlen aus Spanien und die
rückläufige Arbeitslosenquote in einigen Programmländern lassen auf eine
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation hoffen, auch wenn nicht klar ist, ob
es sich hierbei um eine stabile und nachhaltige Entwicklung handelt. Die
Arbeitslosenzahlen bleiben auf einem erschreckend hohen Niveau und die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2791 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschwierige Situation in den Ländern kriegen die Menschen mit aller Härte zu
spüren.
Bisherige Maßnahmen, um der Investitionsschwäche in Europa
entgegenzutreten, scheinen nicht wirkungsvoll genug gewesen zu sein, wobei die Gründe
hierfür noch nicht gänzlich erfasst sind: Im Juni 2012 beschloss der
Europäische Rat den sogenannten Pakt für Wachstum und Beschäftigung (siehe
Ratsbeschluss vom 28./29. Juni,
www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/
pressdata/en/ec/131388.pdf). Dieser umfasste u. a. eine Kapitalerhöhung der
Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 10 Mrd. Euro. Dies sollte die
Kreditvergabekapazität der EIB um 60 Mrd. Euro steigern und 180 Mrd. Euro
zusätzliche Investitionen generieren. Bislang wurden planmäßig 9,16 Mrd.
Euro Eigenkapital eingezahlt, wobei deren volle Hebelwirkung noch nicht
ausgeschöpft wurde. Zusätzlich sah der Pakt vor, 55 Mrd. Euro der EU-
Strukturfonds, die im mehrjährigen Finanzrahmen bereits vorgesehen, aber noch
keinen konkreten Projekten zugeordnet waren, umzuleiten und zur Förderung von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit einzusetzen. Auch wurden Mittel für das Instrument der
„Projektanleihen“ bereitgestellt, deren Wirksamkeit im Rahmen einer zweijährigen
Pilotphase getestet wurde.
Angesichts der seit dem Ratsbeschluss gesunkenen Investitionen im Euroraum
bleibt zu klären, welchen Beitrag die Instrumente des Paktes für Wachstum und
Beschäftigung zur Investitionstätigkeit leisten konnten, welche Lehren man
daraus ziehen kann und ob andere weitreichendere Maßnahmen notwendig sind,
um die Investitionstätigkeit in Europa zu stärken.
Lösungsvorschläge liegen vor: sie reichen von der Vervollständigung des
europäischen Binnenmarkts für Dienstleistungen, über die Verbesserung der
Wettbewerbsinstrumente, bis hin zur steuerlichen Förderung von Innovationen.
Auch die Idee eines privaten Investitionsfonds innerhalb der EIB zur
Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen stellen Forscher in den Raum.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Euroraum hat in den vergangenen Jahren eine Staatsschuldenkrise erlebt,
die in einigen Ländern mit tiefen Finanz- und Wirtschaftskrisen einherging. Die
Krise hat umfassenden Reformbedarf in vielen Mitgliedstaaten offengelegt und
war durch einen starken Einbruch des Vertrauens in die Schuldentragfähigkeit
und die wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven einiger Euro-Staaten
gekennzeichnet. Die Doppelstrategie aus wachstumsfreundlicher Konsolidierung und
Strukturreformen zur Überwindung der Krise hat eine wichtige Grundlage dafür
gelegt, dass betroffene Euro-Länder wieder Vertrauen zurückgewinnen konnten.
Die Eurozone und ihre Mitgliedstaaten stehen jedoch weiterhin vor großen
Herausforderungen. Es gilt, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsperspektiven
des Währungsraums und seiner Mitgliedstaaten nachhaltig zu stärken und
gleichzeitig die erfolgreiche Konsolidierungspolitik fortzusetzen, um die
Staatsschulden abzusenken. Investitionen spielen in diesem Zusammenhang eine
wichtige Rolle, da sie die Wachstumsperspektiven einer Volkswirtschaft
maßgeblich beeinflussen. Die Stärkung der in den vergangenen Jahren im Euroraum
rückläufigen Investitionen – insbesondere durch die Umsetzung von
notwendigen Strukturreformen – ist daher ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen
Stabilisierung des Euroraumes. Berücksichtigt werden muss allerdings auch,
dass der Rückgang der Investitionen auch Teil eines notwendigen
Anpassungsprozesses nicht nachhaltiger Entwicklungen – etwa von Marktübertreibungen
im Immobilienbereich – in einigen Ländern ist.
Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind bereits eine
Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um sicherzustellen, dass
KMU mit soliden Geschäftsmodellen für rentable Investitionsprojekte
ausreichend Finanzierung erhalten. Über weitere mögliche Maßnahmen zur Investi-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2791tionsstärkung findet aktuell in Europa eine intensive Debatte statt. Dabei gilt es,
das übergeordnete Ziel der Stärkung des Wachstumspotenzials im Auge zu
behalten. Zur Stärkung der Wachstumskräfte sind neben der Entwicklung des
Kapitalstocks vor allem Strukturreformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
und zur Erhöhung der Beschäftigung notwendig. Deshalb gilt es,
länderspezifisch Wachstumshemmnisse zu identifizieren und diejenigen Maßnahmen zu
ergreifen, die am besten dazu geeignet sind, das Wachstumspotenzial nachhaltig
zu steigern. Dies kann sowohl Strukturreformen an den Arbeits- und
Gütermärkten als auch den Abbau unnötiger Bürokratie zur Förderung des
Investitionsklimas oder die wachstumsfreundliche Ausrichtung der Steuersysteme
umfassen. Nur mit einem umfassenden Ansatz kann die Eurozone ihre
Wachstumskräfte dauerhaft stärken.
Anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland und der Eurozone
1. Sieht auch die Bundesregierung die von Prof. Marcel Fratzscher, Ph. D.,
(DIW) und anderen Forschungsinstituten benannte Gefahr einer
langfristigen Stagnation in Europa mit hoher Arbeitslosigkeit (DIW,
Pressemitteilung vom 2. Juli 2014, „Mit Wachstum aus der Krise: DIW Berlin schlägt
europäischen Investitionsfonds vor“, oder auch Bruegel Policy Brief, April
2013, „Europe’s growth problem (and what to do about it)“)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für
notwendig, um dieser Gefahr entgegen zu treten?
Die Europäische Union hat mit ihrer Doppelstrategie aus
wachstumsfreundlicher Konsolidierung in Verbindung mit Strukturreformen wichtige Fortschritte
bei der Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise erzielt (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung). Allerdings zeigen aktuelle Wirtschaftsdaten eine
heterogene, zum Teil nur schwache wirtschaftliche Erholung, insbesondere im
Euro-Währungsgebiet. Demnach bestehen gegenwärtig Abwärtsrisiken für die
wirtschaftliche Entwicklung, auch aufgrund geopolitischer Faktoren.
Die mittel- und langfristige wirtschaftliche Entwicklung wird wesentlich davon
abhängen, wie die weiterhin bestehenden Herausforderungen angegangen
werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Aus Sicht der Bundesregierung
rückt – nach der Überwindung der akuten Krise – nun die mittelfristige
Wachstumsstrategie in den Fokus. Deren Kern muss sein, an der Stärkung des
Vertrauens durch eine solide Haushaltspolitik sowie der Förderung von
Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumspotenzial durch Strukturreformen und bessere
Rahmenbedingungen für Investitionen festzuhalten. So kann das Investitionsklima im
Euroraum verbessert und die private Investitionstätigkeit gestärkt werden.
2. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des DIW, dass ein
wichtiger Beitrag für mehr Wachstum in der gesamten Eurozone eine größere
Investitionstätigkeit in der Eurozone wäre (DIW, Pressemitteilung vom 2. Juli
2014, „Mit Wachstum aus der Krise: DIW Berlin schlägt europäischen
Investitionsfonds vor“)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
welchen Bereichen erachtet die Bundesregierung mehr staatliche bzw.
öffentliche Investitionen für notwendig?
Die Investitionen in der Eurozone insgesamt sind in den letzten Jahren
zurückgegangen, wenn auch deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
bestehen. Deshalb sind Maßnahmen, die die Investitionstätigkeit stärken, wichtig
Drucksache 18/2791 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefür die langfristigen Wachstumsperspektiven in der Eurozone. Daher setzt sich
die Bundesregierung für eine Verbesserung des Umfelds für Investitionen in der
Eurozone ein und ist hierzu im engen Kontakt mit den europäischen Partnern.
Da die Herausforderungen jeweils von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedlich sind, sollte es dabei um länder- und sektorspezifische Maßnahmen
gehen. Der Fokus liegt dabei bei den privaten Investitionen, die den Großteil der
Investitionstätigkeit ausmachen. Diese haben unter der krisenbedingten
Unsicherheit der vergangenen Jahre gelitten. Ihr Rückgang ist jedoch auch auf die
notwendige Korrektur von Übertreibungen etwa im Immobilienbereich in
einigen Ländern zurückzuführen. Die Schaffung eines stabilen und
wettbewerbsfähigen Umfelds für private Investitionen durch die notwendigen
Strukturreformen und die glaubwürdige Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind
daher weiterhin die zentralen Elemente der Wachstumsstrategie der Eurozone.
In Europa besteht unter anderem im Bereich der Verkehrs- und
Energieinfrastruktur oder auch beim Ausbau schneller Kommunikationsnetze
Investitionsbedarf, während auch vor dem Hintergrund niedriger Zinsen enorme
Kapitalströme nach Anlagemöglichkeiten suchen. Es bleibt deshalb ständige Aufgabe,
die Rahmenbedingungen daraufhin zu überprüfen, wie private Investitionen in
diesen Bereichen gestärkt werden können.
Vor dem Hintergrund der hohen öffentlichen Schuldenstände sind die
Spielräume für öffentliche Ausgaben begrenzt. Es liegt dabei in der Verantwortung
des jeweiligen Mitgliedstaats, durch die richtige Schwerpunktsetzung
angemessene öffentliche Investitionen zu gewährleisten und eine adäquate Infrastruktur
bereit zu stellen.
3. Teilt die Bundesregierung die Ansichten von Dr. Ferdinand Fichtner (DIW),
dass die mangelnde Investitionstätigkeit in der Eurozone das Wachstum der
Produktionsmöglichkeiten um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr dämpft (DIW,
Pressemitteilung vom 2. Juli 2014, „Mit Wachstum aus der Krise: DIW
Berlin schlägt europäischen Investitionsfonds vor“)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass die Höhe der Investitionen das
Produktionspotenzial mitbestimmt. Eigene quantitative Schätzungen zur
Eurozone insgesamt führt die Bundesregierung nicht regelmäßig durch. Aus Sicht der
Bundesregierung müssen – vor dem Hintergrund der krisenbedingt stark
angestiegenen öffentlichen Defizite und Schuldenstände – zusätzliche Investitionen
allerdings wesentlich im Privatsektor generiert werden, um das Vertrauen in die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stabilität nicht zu gefährden.
Wichtigste Grundlage hierfür sind Strukturreformen, die das Investitionsklima
im Euroraum verbessern und damit Anreize für private Investitionen schaffen.
Notwendige Reformen in den jeweiligen Mitgliedstaaten werden im Rahmen
der Länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters
identifiziert. Die EU-Finanzminister haben bei ihrem informellen Treffen in Mailand
hierzu vereinbart, dass Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Länderspezifischen Empfehlungen, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von
Strukturreformen, erarbeitet werden.
4. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des DIW, dass zur
Überwindung der seit 1999 anhaltenden Investitionsschwäche der EU,
Instrumente der Wettbewerbspolitik verbessert und stärker eingesetzt werden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2791sollten sowie die Steuerpolitik investitionsfreundlicher gestaltet werden
sollte?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen dieser Instrumente
hat die Bundesregierung in ihr Arbeitsprogramm übernommen?
Funktionierender Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum
und Beschäftigung in unserer Volkswirtschaft. Wettbewerb fördert
Innovationen, eine optimale Allokation von Ressourcen und begrenzt wirtschaftliche
Macht. Es ist eine Daueraufgabe der Politik, Wettbewerb zu gewährleisten und
zu sichern. Der Studie ist insoweit im Ergebnis zuzustimmen, als sie die
Notwendigkeit eines effektiven Wettbewerbsrechts bestätigt; Deutschlands
Wettbewerbssystem wird im Allgemeinen als sehr gut bewertet. Allerdings wertet die
Studie nur Daten von 1996 bis 2005 aus. Dadurch werden ganz wesentliche
Änderungen des Wettbewerbsrechts nicht oder nur vermindert berücksichtigt.
Insbesondere mit der Siebten (2005) und Achten (2013) Novelle des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bundesregierung fortlaufend
sichergestellt, dass in Deutschland ein zeitgemäßes Kartellrecht gilt.
Deutschland verfügt über ein – auch international – wettbewerbsfähiges
Steuersystem. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen sind günstig. Stabile
und verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen schaffen Planungssicherheit
und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
5. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der anhaltenden
Investitionsschwäche in Deutschland und in der Eurozone insgesamt und
der geringen Inflationsrate im Euroraum bzw. den deflationären Tendenzen
in Spanien?
Welche finanz- und wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Die Inflationsrate eines Landes wird unter anderem durch die
gesamtwirtschaftliche Aktivität im Inland bestimmt. Insofern ist davon auszugehen, dass auch das
Volumen der Investitionen einen Effekt auf die Inflationsrate hat. Die
Übertragungseffekte der wirtschaftlichen Aktivität eines Landes (etwa durch eine
Erhöhung der Staatsausgaben) auf die Volkswirtschaften anderer Länder innerhalb
der Eurozone sollten allerdings nicht überschätzt werden, wie eine Vielzahl von
Studien zeigt (vgl. bspw. IWF Working Paper No. 13/210 „Trade Linkages,
Balance Sheets, and Spillovers: The Germany-Central European Supply Chain“).
Zu beachten ist außerdem, dass die niedrigen Inflationsraten, die gegenwärtig in
vielen Mitgliedstaaten der Eurozone zu beobachten sind, auch auf die moderate
Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln und Energie zurückzuführen und
Ausdruck notwendiger Anpassungsprozesse zur Wiedergewinnung von
verlorengegangener Wettbewerbsfähigkeit sind. Eine moderate Lohnentwicklung
unterhalb des Produktivitätszuwachses, die in einigen Mitgliedstaaten notwendig ist,
um den seit Gründung der Währungsunion bestehenden Trend steigender
Lohnstückkosten umzukehren, hat temporär dämpfende Wirkungen auf das
Preisniveau.
6. Was sind die Gründe dafür, dass sich die Bundesregierung für die
Erreichung einer Investitionsquote über dem OECD-Durchschnitt (OECD –
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) keine
zeitliche Vorgabe gegeben zu hat, obwohl sie laut der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (Bundestagsdrucksache 18/1435)
dieses Ziel für erstrebenswert hält, die deutschen Investitionsquoten der
Drucksache 18/2791 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevergangenen Jahre als zu niedrig bezeichnet hat und die
Finanzierungskonditionen zum derzeitigen Zeitpunkt außergewöhnlich günstig sind?
Die Festlegung einer konkreten zeitlichen Vorgabe zur Erreichung des Zieles
einer gesamtwirtschaftlichen Investitionsquote oberhalb des OECD-
Durchschnitts erscheint nicht adäquat, da die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote
nicht nur von den Investitionen, sondern auch von der Entwicklung der weiteren
Verwendungsaggregate des Bruttoinlandsproduktes (die gemeinsam mit den
Investitionen den Nenner des Quotienten bilden) beeinflusst wird (siehe
Bundestagsdrucksache 18/1435, S. 12 bis 13). Die Bundesregierung strebt eine
nachhaltige Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Investitionstätigkeit an.
7. Welche zusätzlichen Wachstumseffekte bzw. Investitionsimpulse über
welchen Zeitraum erwartet die Bundesregierung durch die über die laufende
Legislaturperiode getätigten
a) Mehrinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur von 5 Mrd. Euro
innerhalb dieser Legislaturperiode,
b) der jährlichen finanziellen Entlastung der Kommunen,
c) der Entlastung von Ländern und Gemeinden um 6 Mrd. Euro innerhalb
dieser Legislaturperiode (Jahreswirtschaftsbericht 2014)?
Die Bundesregierung hat zusätzliche Mittel für die genannten Maßnahmen im
Zeitraum 2014 bis 2017 in Höhe von etwa 14 Mrd. Euro beschlossen. Die
Bundesregierung erwartet aufgrund der Komplementarität der genannten
Maßnahmen positive Wirkungen auf die privaten Investitionen. Die Höhe und zeitliche
Verteilung der zusätzlichen Wachstumseffekte bzw. Investitionsimpulse ist
jedoch nicht präzise quantitativ abschätzbar.
In welchem Verhältnis öffentliche und private Investitionen empirisch
zueinander stehen, war vielfach Gegenstand von Untersuchungen. Dabei kommen die
Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen, wobei in der Mehrheit ein
komplementäres Verhältnis zwischen beiden Größen festgestellt wird (siehe z. B.
Forschungsbericht von ifo-Dresden im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie – BMWi – (ifo-Institut (2013): „Öffentliche
Infrastrukturinvestitionen: Entwicklung, Bestimmungsfaktoren und Wachstumswirkungen“)).
Der Bund entlastet Länder und Kommunen in vielfältiger Weise und eröffnet
ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen. Bei der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung beträgt die gesamte Entlastung im Zeitraum
2012 bis 2017 rund 30 Mrd. Euro. Die im Koalitionsvertrag festgelegte
Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund bei der Finanzierung von
Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen beträgt weitere 6 Mrd. Euro.
Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017
um 1 Mrd. Euro jährlich. Inwieweit die Länder Entlastungen durch den Bund für
Investitionen nutzen, liegt in deren eigener Verantwortung.
8. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen vor dem Hintergrund
der Berechnungen der Kommission „Nachhaltige
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“, nach denen eine jährliche Unterfinanzierung der laufenden
Erhaltung und nachholenden Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Bund,
Ländern und Kommunen in der Summe von 7,2 Mrd. Euro
(Unterfinanzierung auf Bundesebene von jährlich 3,2 Mrd. Euro für Bundesfernstraßen,
Schienenwege sowie Wasserstraßen, auf Landesebene eine
Unterfinanzierung von 750 Mio. Euro für Landesstraßen sowie auf kommunaler Ebene
ein Defizit von 3,25 Mrd. Euro für Kreis- und Gemeindestraßen sowie für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2791den öffentlichen Personenverkehr, Bericht der Kommission „Nachhaltige
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“) besteht?
In der laufenden Legislaturperiode werden – wie im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD als prioritäre Maßnahme, die von der Verpflichtung einer
Gegenfinanzierung ausgenommen ist, festgelegt – die Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur im Bundeshaushalt um insgesamt 5 Mrd. Euro angehoben.
Ab dem Jahr 2018 sind zusätzliche jährliche Investitionen in Höhe von 1,8 Mrd.
Euro vorgesehen. Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 sieht
also zusammen genommen zusätzliche Verkehrsinvestitionen in Höhe von
6,8 Mrd. Euro vor. Darüber hinaus wurde eine Ausweitung der
Nutzerfinanzierung vereinbart. Verstärkte Nutzerfinanzierung ist insbesondere im
Verkehrsbereich eine Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel zu
erhöhen.
Für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm wird eine
verlässliche Anschlussfinanzierung für die Zeit nach 2019 angestrebt und die
Entflechtungsmittel wurden bereits bis einschließlich 2019 fortgeschrieben.
Insgesamt leistet der Bund damit einen bedeutenden Beitrag zu einer Anhebung
von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und schafft Spielräume für neue
Investitionen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen unter der Maßgabe,
dass der Prozentsatz des BIP für Bildungsausgaben insbesondere im
Primar- und Sekundarbereich gesteigert werden müsste, um Deutschlands
wirtschaftliche Solidität auch für künftige Generationen zu erhalten
(OECD)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die vom Bund vorgenommenen
Entlastungen der Länder und Kommunen auch zu weiteren Investitionen der Länder
in Bildung, insbesondere für Hochschulen, führen werden.
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen
Finanzierungsbedarf ein, um die (Verkehrs-)Infrastruktur auf dem jetzigen Stand zu
erhalten, angesichts dessen, dass sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/1435) schreibt, die
„zusätzlichen Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur wirken
weiterem Substanzverzehr entgegen“?
Die Bundesregierung wird den Erhaltungsbedarf für die Bundesverkehrswege
im Rahmen der (noch laufenden) Bundesverkehrswegeplanung 2015 festlegen.
11. Teilt die Bundesregierung die Berechnungen des IWF wonach
Deutschland 14 Mrd. Euro mehr pro Jahr für Investitionen ausgeben könnte und
sollte, und plant sie entsprechende Maßnahmen, bzw. in welcher
Größenordnung sieht die Bundesregierung Nachholbedarf (Handelsblatt, www.
handelsblatt. com/politik/konjunktur/nachrichten/wachstumschancen-
iwffordert-mehr-deutsche-investitionen/10231930.html)?
Die Bundesregierung sieht in der Stärkung der Investitionen in Deutschland
eine zentrale wirtschaftspolitische Aufgabe. Der Bund verstärkt seine
Anstrengungen in diesem Bereich. Die Investitionsausgaben steigen im
Finanzplanzeitraum insgesamt leicht an. Allein die Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur steigen von 10,8 Mrd. Euro im Jahr 2015 bis auf
11,9 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode an. Maßgeblich tragen dazu
die im Koalitionsvertrag beschlossenen zusätzlichen Mittel in Höhe von
Drucksache 18/2791 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5 Mrd. Euro bei. Überdies stärkt der Bund durch seine umfangreichen
Entlastungsmaßnahmen von Kommunen und Ländern in den Bereichen
Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Städtebau deren originäre
Investitionskraft (vgl. auch die Antwort zu Frage 7).
12. Welche möglichen politischen Versäumnisse führten nach Ansicht der
Bundesregierung dazu, dass die Nettoinvestitionsquote in die Infrastruktur
seit dem Jahr 2003 negativ ist (Statistisches Bundesamt, Stand August
2013)?
Vorübergehend negative Nettoinvestitionen lassen keinen unmittelbaren Schluss
auf die Qualität der bestehenden Infrastruktur zu. Im internationalen Vergleich
verfügt Deutschland über eine leistungsfähige Infrastruktur. Die
vergleichsweise niedrigen Nettoinvestitionsquoten der Vergangenheit lassen sich zum Teil
auf hohe Abschreibungen zurückführen. Diese sind eine Konsequenz der – in
Folge der Wiedervereinigung – getätigten hohen Infrastrukturinvestitionen vor
allem in Ostdeutschland.
13. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der
Tiefenanalyse der Europäischen Kommission für die unternehmerische
Investitionsschwäche in Deutschland gezogen (bitte nach Art der Investition
aufschlüsseln), und welche konkreten Pläne hat sie zur Steigerung der
unternehmerischen Investitionen in Deutschland (nach Wirtschaftsbereichen
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Nationalen Reformprogramm ausführlich zu der
Tiefenanalyse der Europäischen Kommission Stellung genommen. Eine
gesonderte Auswertung nach Investitionsarten hat sie dabei nicht vorgenommen.
Vielmehr strebt sie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für private
Investitionen an. Aufgabe der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in
Deutschland“ ist es, konkrete Vorschläge hierfür zu erarbeiten.
14. In welchen Bereichen besteht nach Auffassung der Bundesregierung
besonderer Handlungsbedarf hinsichtlich der Investitionsförderung, und seit
wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor (nach
Wirtschaftsbereichen aufschlüsseln)?
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sichert die europäische und globale
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die Verkehrspolitik der vergangenen
Jahrzehnte hat hier große Erfolge aufzuweisen, insbesondere bei der weitgehenden
Vollendung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit. Deutschland verfügt derzeit
über ein anerkannt dichtes und exzellentes Verkehrswegenetz, das zu erhalten
und fortzuentwickeln eine zentrale Aufgabe der Wirtschafts- und
Infrastrukturpolitik ist. Die Bundesregierung hat den fortbestehenden Aufgaben für die
Verkehrsinfrastruktur mit ihren aktuellen Beschlüssen zur Haushalts- und
Finanzplanung Rechnung getragen (vgl. Antwort zu Frage 11).
Im Bereich der privaten Investitionen wird die Bundesregierung die
Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, um junge, wachstumsstarke Unternehmen
vor allem im High-Tech-Bereich zu unterstützen. Mit dem Hightech
Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung,
das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Bereits jetzt sind die steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen für Wagniskapital auf einem international
wettbewerbsfähigen Niveau. Die Bundesregierung plant dennoch, die rechtlichen und
steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital weiter zu entwickeln und
Deutschland als Fondsstandort attraktiver zu machen. Dazu hat das Bundeska-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2791binett am 24. September 2014 beschlossen, den INVEST-Zuschuss für
Wagniskapital steuerfrei zu stellen. Die Steuerfreistellung ist im Entwurf des Gesetzes
zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthalten (§ 3 Nummer 71 EStG-E).
Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“)
brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen. Darüber hinaus erfolgt eine
Unterstützung der Deutschen Börse darin, wieder mehr junge
Wachstumsunternehmen in Deutschland an die Börse zu bringen.
15. Wie viel (in Mrd. Euro) mussten deutsche Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren an Investitionen im
Ausland durch Verluste abschreiben?
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie hoch die Verluste
deutscher Unternehmen auf ihre Investitionen im Ausland in den vergangenen
zehn Jahren waren.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Wirtschaftsdaten für Deutschland und die EU insgesamt (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Maßnahmen erwägt sie, sollte sich die
wirtschaftliche Lage weiter verschlechtern?
Die Konjunkturindikatoren zeichnen heute ein weniger freundliches Bild als
beispielsweise noch im Frühjahr dieses Jahres. Gleichwohl besteht nach
Einschätzung der Bundesregierung sowohl in Deutschland als auch im Euroraum
insgesamt nach wie vor eine positive konjunkturelle Grundtendenz. Zur
weiteren Stärkung der Wachstumskräfte setzt sich die Bundesregierung auf
europäischer Ebene dafür ein, an der Strategie aus wachstumsfreundlicher
Haushaltskonsolidierung und besseren Rahmenbedingungen für Investitionen in
Verbindung mit Strukturreformen festzuhalten.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schätzungen
der Kapazitätsauslastungen durch die Europäische Kommission (
http://epp.
eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/dataset? p_
product_code=EI_BSIN_Q_R2), die zeigen, dass die Auslastungen in fast
allen Ländern der Eurozone unter dem langfristigen Mittel liegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Erholung des
Auslastungsgrads eine Voraussetzung für neue unternehmerische Investitionen
wäre?
Die angegebene Datenquelle bezieht sich lediglich auf die Kapazitätsauslastung
in der Industrie. Ein umfassenderes Maß für die gesamtwirtschaftliche
Kapazitätsauslastung sind die Schätzungen der Europäischen Kommission zur
gesamtwirtschaftlichen Produktionslücke. Die Europäische Kommission schätzt in
ihrer Frühjahrsprognose vom Mai 2014, dass die gesamtwirtschaftlichen
Kapazitäten im Jahr 2013 in den EU-28 bzw. der Eurozone mit einer Produktionslücke
von 3,1 Prozent bzw. 3,3 Prozent des Produktionspotenzials noch deutlich
unterausgelastet waren. Auf Basis der Frühjahrsprognose geht die Europäische
Kommission jedoch davon aus, dass sich diese Produktionslücke in den kommenden
Jahren langsam schließt und im Jahr 2015 nur noch 1,5 Prozent bzw. 1,8 Prozent
des Produktionspotenzials betragen wird. Im Zuge dieser sich allmählich
schließenden Produktionslücke rechnet die Europäische Kommission auch wieder mit
einer deutlichen Steigerung der Investitionsquoten in Europa. Die
Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Drucksache 18/2791 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ebenfalls
von der Europäischen Kommission durchgeführten
Unternehmensbefragungen (vgl. u. a. Europäische Kommission vom 14. November 2013
„2013 SMEsʼ Acces to Finance survey“), die zeigen, dass der
Haupthinderungsgrund für Investitionen aus Sicht der Unternehmen in allen
Ländern eine zu geringe Nachfrage ist?
Durch welche Maßnahmen glaubt die Bundesregierung die
gesamtwirtschaftliche Nachfrage in der Eurozone steigern zu können?
Nach einer Umfrage vom November 2013 ist die Nachfrage aktuell tendenziell
ein stimulierender Faktor für Investitionen („European Commission investment
survey“). In erster Linie sind die Mitgliedstaaten gefordert, günstige
Bedingungen für Investitionen zu schaffen. Hinsichtlich geplanter Maßnahmen zur
Steigerung von Investitionen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Zudem
setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern
dafür ein, die Rahmenbedingungen für Wachstum und Investitionen im Euroraum
weiter zu verbessern.
19. Wie sieht der genaue Zeitplan für die Arbeit der neu von der
Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in
Deutschland“ aus, bis wann rechnet die Bundesregierung mit konkreten
Ergebnissen, und wie verbindlich wird sie diese Ergebnisse noch in dieser
Legislatur umsetzen?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel hat am 28.
August 2014 eine Expertenkommission aus Unternehmens- und
Gewerkschaftsvertretern, Verbandsspitzen und Wissenschaft einberufen. Aufgabe der
Expertenkommission ist die Entwicklung von Konzepten für die Finanzierung des Erhalts
und Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere durch die
Mobilisierung von privatem Kapital sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
private Investitionen.
Die Expertenkommission wird ihre Beratungen im vierten Quartal 2014 und
ersten Quartal 2015 fortsetzen. Nach derzeitiger Planung wird die Kommission
anschließend einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur Stärkung der
Investitionen in Deutschland vorlegen. Die wirtschaftspolitische Geeignetheit und
Umsetzbarkeit dieser Empfehlungen wird von der Bundesregierung geprüft werden.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und ein europäisches
Investitionsprogramm
20. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen einer in den
Krisenländern vorgenommenen Kürzung öffentlicher Ausgaben, einem
Sinken der öffentlichen wie privaten Investitionen und ihre Folgen auf
Wachstum und Beschäftigung?
Die Entscheidung darüber, wie eine notwendige Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte erbracht wird, d. h. welche Einnahmen erhöht und welche
Ausgaben gesenkt werden, obliegt grundsätzlich den Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung spricht sich stets für eine „wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung“ aus, die insbesondere bei denjenigen Ausgabenkategorien
Einsparungen vornimmt, die wenig oder sogar negativ zum Wachstumspotenzial
einer Volkswirtschaft beitragen.
In vielen Mitgliedstaaten der Eurozone bestehen Effizienzreserven, die durch
Stärkung der „Qualität der öffentlichen Finanzen“ gehoben werden können, bei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2791spielsweise durch eine wachstumsfreundliche Umschichtung von Ausgaben
oder eine Erhöhung der Effizienz von Steuersystemen.
Es ist davon auszugehen, dass die Rückkehr des Vertrauens in die Eurozone,
welche auch auf die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen
zurückzuführen war und mit deutlichen Rückgängen der Risikoaufschläge einherging, die
privaten Investitionen gestützt hat. Zudem wurden auch die öffentlichen
Haushalte durch die niedrigen Zinsen deutlich entlastet.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der
Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi (Tagesanzeiger vom 25. August
2014 „Die drei Pfeile des Mario Draghi“), dass die Sparpolitik der
Regierungen in der Eurozone gelockert werden müsse und besonders die starken
Länder eine ausgabenfreundlichere Fiskalpolitik betreiben müssten?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzungen des Präsidenten der EZB, Mario
Draghi, die er bei seiner Rede in Jackson Hole am 22. August 2014 geäußert hat
(darauf bezieht sich der zitierte Artikel aus dem „Tagesanzeiger“), insbesondere
insofern, dass Strukturreformen bspw. auf den Arbeitsmärkten eine notwendige
Voraussetzung für die Stärkung des langfristigen Wachstums darstellen und dass
eine Nicht-Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verhängnisvoll
wäre. Daneben hat EZB-Präsident Mario Draghi in seiner Rede eine Reihe von
allgemeinen Aussagen zur Finanzpolitik getroffen, u. a. zur Qualität der
öffentlichen Finanzen. Dabei hat er sich aber nicht zur Fiskalpolitik einzelner Länder
geäußert.
Darüber hinaus belegen Studien (z. B. des IWF), dass von einem fiskalischen
Impuls in den „starken Ländern“ des Euroraums nur geringe
Übertragungseffekte auf andere Mitgliedstaaten zu erwarten wären (vgl. Antwort zu Frage 5).
Zudem ist gegenwärtig die Gefahr eines Vertrauensverlustes in die Eurozone
insgesamt noch nicht vollständig gebannt. Ein derartiger Vertrauensverlust –
verursacht z. B. durch einen Wiederanstieg der öffentlichen Verschuldung auf ein
nicht nachhaltiges Niveau durch kreditfinanzierte Fiskalpolitik – könnte mit
Kapitalabflüssen einhergehen, die die Refinanzierungssituation von Staaten und
Unternehmen deutlich erschweren und das Wachstum stark belasten würden.
22. Hält die Bundesregierung bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen
Lage eine Situation für denkbar, in der eine drohende Deflation in Europa
nur noch durch eine expansive Fiskalpolitik abgewendet werden kann?
Hat die Bundesregierung Vorkehrungen für eine solche Situation
getroffen?
Das Risiko eines dauerhaft sinkenden Preisniveaus, welches auch mit einer
entsprechenden Anpassung der langfristigen Inflationserwartung einhergeht, ist
derzeit für die Eurozone als Ganzes gering, da viele der zugrundeliegenden
Ursachen für die aktuell niedrige (aber positive) Inflationsrate in der Eurozone
temporärer Natur sind (bspw. die moderate Preisentwicklung bei
Nahrungsmitteln und Energie sowie die notwendigen Anpassungsprozesse zur
Wiedergewinnung von Wettbewerbsfähigkeit in der Euro-Peripherie). Vielmehr wird – in
Einklang mit den führenden nationalen und internationalen Institutionen sowie der
EZB – mittelfristig ein moderater Anstieg der Inflationsrate im Euroraum
erwartet.
Drucksache 18/2791 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Zu welcher Erkenntnis ist die Bundesregierung in der Debatte des IWF um
den Multiplikatoreffekt gekommen, wonach die wachstumshemmenden
Effekte der Sparmaßnahmen in einzelnen Ländern des Euroraums größer
waren, als ursprünglich prognostiziert, und welche politischen
Schlussfolgerungen hat sie daraus abgeleitet?
Die Debatte um den sogenannten Multiplikator-Effekt fiskalischer
Konsolidierungen ist nicht abgeschlossen. Langfristig sind die Effekte aus
Konsolidierungen in der Regel positiv, insbesondere für Volkswirtschaften mit hoher
Verschuldung. Dies zeigen beispielsweise Studien von EZB und Europäischer
Kommission. Andere Studien zeigen, dass kurzfristig negative konjunkturelle Effekte
einer raschen Konsolidierung nicht ausgeschlossen werden können. Entscheidend
ist aber auch die Qualität der Konsolidierung. Mit steigender Glaubwürdigkeit
einer Konsolidierung werden im Allgemeinen auch kurzfristig negative
konjunkturelle Effekte einer Haushaltskonsolidierung geringer (siehe auch BMF
Monatsbericht vom Februar 2013). Deswegen hält die Bundesregierung die
Fortsetzung eines wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurses gepaart mit
tiefgreifenden Strukturreformen für richtig.
24. Welche Faktoren bedingen nach Erkenntnissen der Bundesregierung
neben Anpassungsprozessen im Immobiliensektor in einigen Euroländern
(siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 18/1435) die rückläufige Investitionsquote in der
Eurozone, und welche Rolle spielt hierbei die niedrige Inflationsquote in der
Eurozone bzw. spielen deflationäre Tendenzen in den einzelnen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote wird von einer Vielzahl von
strukturellen und konjunkturellen Faktoren, die auch länderspezifisch variieren
können, und deren Zusammenspiel bestimmt, so dass hier keine abschließende
Aussage getroffen werden kann.
Dafür dass die gegenwärtig niedrige Inflationsrate verantwortlich für die
rückläufige Investitionsquote ist, liegen der Bunderegierung keine Anhaltspunkte
vor. Auch die Tatsache, dass die Investitionstätigkeit bereits im Jahr 2012 – bei
deutlich höheren Inflationsraten – rückläufig war, deutet eher darauf hin, dass
hier keine Kausalität vorliegt.
25. Durch welche Programme und in welcher Größenordnung (in Mrd. Euro)
wären nach Erkenntnissen der Bundesregierung zusätzliche Investitionen
im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt möglich?
26. Wurde nach Einschätzung der Bundesregierung die Flexibilität des
Stabilitäts- und Wachstumspakts bisher vollständig ausgeschöpft, und wenn
nein, warum nicht?
27. Sind die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorhandenen Spielräume nach
Ermessen der Bundesregierung ausreichend, um mehr Investitionen zu
ermöglichen, und wenn nicht, wie könnten weitere Spielräume geschaffen
werden?
28. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne Jean-Claude Junckers („Ein
neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und
demokratischen Wandel“ vom 15. Juli 2014 auf
www.europa.eu), die
Flexibilitätsmargen des Stabilitätspakts in Zukunft stärker ausnutzen zu
wollen, um mehr Investitionen in Europa zu ermöglichen, und wenn ja, in
welcher Hinsicht erachtet die Bundesregierung dieses für sinnvoll?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/279131. Wäre ein Investitionsprogramm dieser Größenordnung im Rahmen des
Stabilitäts- und Wachstumspakts möglich?
Die Fragen 25 bis 28 und Frage 31 werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist darauf ausgerichtet, dass die
Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 126 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden,
nachkommen. Die Europäische Kommission überwacht die Entwicklung der
Haushaltslage und der Höhe des öffentlichen Schuldenstands.
Es obliegt der Europäischen Kommission, die Vorschriften des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes auszulegen und anzuwenden. Eine explizite Flexibilität bei
Investitionen sieht der Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht vor.
Entscheidungen über die Höhe und Art von Investitionsausgaben in den öffentlichen
Haushalten fallen in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten.
Der Europäische Rat hat mehrfach die Mitgliedstaaten darin bestärkt, in ihren
Budgets dem Aspekt der „Wachstumsfreundlichkeit“ stärkere Aufmerksamkeit
zu schenken, gleichzeitig jedoch die Haushaltskonsolidierung beizubehalten.
Der Europäische Rat vom 26./27. Juni 2014 hat zudem betont, dass
„Strukturreformen, die das Wachstum steigern und die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen verbessern, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden
[sollte], durch eine geeignete Bewertung der fiskalischen Maßnahmen und
Strukturreformen unter optimaler Nutzung der in den geltenden Regeln des
Stabilitäts- und Wachstumspakts enthaltenen Flexibilität.“ Die Bundesregierung
unterstützt nach wie vor diese Ausrichtung.
Die Stärkung von Investitionen in den nationalen Budgets unterliegt einer
Abwägungsentscheidung, die jeder Mitgliedstaat im Rahmen seiner durch den
Stabilitäts- und Wachstumspakt gesetzten quantitativen Budgetziele selbst
vornehmen muss.
29. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne Jean-Claude Junckers („Ein
neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und
demokratischen Wandel“ vom 15. Juli 2014 auf
www.europa.eu), ein
Investitionsprogramm in Höhe von 300 Mrd. Euro ins Leben zu rufen, um
damit zur Reindustrialisierung Europas und zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit beizutragen, und hält die Bundesregierung das
Programmvolumen für angemessen?
30. Handelt es sich bei diesem Investitionsprogramm nach Erkenntnissen der
Bundesregierung um ein eigenständiges neues Programm mit zusätzlichen
finanziellen Mitteln oder lediglich aus der Umwidmung bereits
beschlossener Budgets, und wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung so ein
Programm finanziert werden?
32. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, mehr
Investitionen in Europa in einer ähnlichen Größenordnung auch ohne
Einrichtung eines solchen Programms zu gewährleisten, und wenn ja, welche
(bislang nicht ausgeschöpften) Möglichkeiten stünden nach Auffassung
der Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Die Fragen 29, 30 und 32 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der designierte Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker,
hat im Rahmen seiner Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und
demokratischen Wandel angekündigt, innerhalb der ersten drei Monate seiner Amtszeit im
Drucksache 18/2791 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKontext der Überprüfung der EU-2020-Strategie ein ehrgeiziges Paket für
Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zu präsentieren. Zur konkreten
Ausgestaltung des Pakets sowie der Zusammensetzung des genannten Betrags von
300 Mrd. Euro in den kommenden drei Jahren, der durch öffentliche und private
Investitionen erreicht werden soll, hat sich der Präsident der Europäischen
Kommission noch nicht festgelegt.
Eine umfassende Bewertung durch die Bundesregierung kann erst auf
Grundlage konkreter Vorschläge erfolgen. Das Ziel des Kommissionspräsidenten, die
Investitionstätigkeit in Europa zu stärken, wird von der Bundesregierung geteilt
(siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
Die Bundesregierung teilt die vom designierten Kommissionspräsidenten Jean-
Claude Juncker dargelegte Auffassung, dass EU-Haushalt und Mittel der
Europäischen Investitionsbank einen wichtigen Beitrag zur Förderung von
Investitionen liefern können. Mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für
die Jahre 2014 bis 2020 wurde der EU-Haushalt stärker auf die Bereiche
Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet. Insbesondere die Mittel für Forschung und
Technologie wurden erhöht, im Vergleich zum vorherigen Finanzrahmen um
37 Prozent. Zudem stehen in den nächsten drei Jahren im Rahmen der Struktur-
und Kohäsionsfonds, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds
knapp 200 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die Programme des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens laufen in diesem Jahr
erst an. Belastbare Aussagen über deren Ausschöpfung können daher bisher
nicht getroffen werden. Für Ende des Jahres 2016 ist jedoch eine Überprüfung
des Mehrjährigen Finanzrahmens vorgesehen. Auch haben die Finanzminister
die Kommission und die Europäische Investitionsbank bei ihrem informellen
Treffen am 12. und 13. September 2014 in Mailand gebeten, konkrete Projekte
für Investitionen zu identifizieren, in Verbindung mit der Evaluierung von
Vorschlägen zur Weiterentwicklung bisheriger Ansätze.
33. Wie viel der Mittel für die Regional- und Kohäsionspolitik aus dem
verfügbaren Budget von 2014 bis 2020 wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nach
Mitgliedstaat und Fonds EFRE/ESF/CF aufschlüsseln) bereits abgerufen?
Abrufe der im Finanzrahmen 2014 bis 2020 für die EU-Kohäsionspolitik zur
Verfügung stehenden Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht
erfolgt. Die für die Durchführung der EU-Kohäsionspolitik erforderlichen
operationellen Programme werden derzeit von den Mitgliedstaaten bzw. Regionen
erstellt und von der Europäischen Kommission geprüft und anschließend
genehmigt. Insbesondere die Benennung der Verwaltungs- und der
Bescheinigungsbehörden durch die Europäischen Kommission ist Voraussetzung dafür, dass
Zahlungsanträge gestellt werden können.
34. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel aus
der Regional- und Kohäsionspolitik am Gesamtanteil öffentlicher
Investitionen (nach Mitgliedstaat und Fonds EFRE/ESF/CR aufschlüsseln)?
Dieser Anteil variiert in den verschiedenen Mitgliedstaaten erheblich.
Berechnungen für alle Mitgliedstaaten der EU stellt die Bundesregierung nicht selbst
an. Sie ist dazu auf Angaben der Europäischen Kommission angewiesen.
Aktuelle Daten der Europäischen Kommission ergeben sich aus dem 6. Bericht
zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion in Europa vom 23. Juli
2014. Folgendes Schaubild gibt einen Überblick zum Anteil der Mittel aus den
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2791Europäischen Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung –
EFRE –, Europäischer Sozialfonds – ESF – und Kohäsionsfonds inklusive
nationaler Kofinanzierung) an den öffentlichen Investitionen in den
Mitgliedstaaten im Zeitraum 2011 bis 2013:
35. In welchen Wirtschaftssektoren in Europa erachtet die Bundesregierung
mehr öffentliche Investitionen für notwendig und sinnvoll?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
36. Welche finanziellen Mittel (in Mrd. Euro) wurden seit dem Jahr 2010
insgesamt von der EU für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
bereitgestellt, und wieviel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von
welchen Mitgliedstaaten, und für welche konkreten Projekte bisher
abgerufen?
Falls die Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen wurden, worin sieht die
Bundesregierung die Gründe hierfür?
Zur Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa stehen den Mitgliedstaaten
verschiedene Finanzinstrumente auf EU-Ebene zur Verfügung.
Bei den finanziellen Mitteln aus europäischen Strukturfonds ist stets der
Mehrjährige Finanzrahmen für die Zuweisungen und Ausgaben relevant. Da das Jahr
2010 mitten in der Förderperiode 2007 bis 2013 liegt, ist eine exakte Darstellung
der bereitgestellten Mittel ab diesem Jahr nicht möglich.
Für Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind die
finanziellen Mittel aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und aus
umgewidmeten Strukturfondsmitteln vorgesehen. Zudem können Mittel aus dem ESF
für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit genutzt werden.
a) Im Rahmen der Erstellung der Operationellen Programme für den ESF in der
Förderperiode 2007 bis 2013 haben die einzelnen Mitgliedstaaten zu Beginn
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
Sl
ov
ak
ia
Li
th
ua
ni
a
Hu
ng
ar
y
Bu
lg
ar
ia
La
tv
ia
Po
rt
ug
al
Es
to
ni
a
Cz
ec
h
Re
pu
bl
ic
Po
la
nd
M
al
ta
Ro
m
an
ia
Sl
ov
en
ia
Gr
ee
ce
Sp
ai
n
EU
2
7
Ita
ly
Cy
pr
us
Ge
rm
an
y
Fi
nl
an
d
Fr
an
ce
U
ni
te
d
Ki
ng
do
m
Be
lg
iu
m
Sw
ed
en
Au
st
ria
Ire
la
nd
N
et
he
rla
nd
s
De
nm
ar
k
Lu
xe
m
bo
ur
g
Average 2011-2013Durchschnitt 2011-2013
Drucksache 18/2791 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder Förderperiode ihre individuellen Förderschwerpunkte (z. B.
Jugendarbeitslosigkeit) gemäß ihren regionalen Bedürfnissen festgelegt. Um
Informationen über die Verteilung der ESF-Mittel z. B. für Jugendliche zu erhalten,
müsste jedes einzelne Operationelle Programm der Mitgliedstaaten
ausgewertet werden. Derartige Auswertungen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Ebenso besitzt die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber, für
welche konkreten Projekte die Mitgliedsstaaten Mittel aus dem ESF verwenden.
Der Europäischen Kommission obliegt die Prüfung der Operationellen
Programme und Genehmigung der Mittel.
b) Für Maßnahmen aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen stehen
insgesamt 6 Mrd. Euro (in Preisen 2011) bzw. 6,422 Mrd. Euro (in laufenden
Preisen) zur Verfügung. Das Budget stammt zur Hälfte aus einer besonderen
Mittelallokation „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ und zur
anderen Hälfte aus der ESF-Mittelallokation von Mitgliedstaaten mit
förderungsberechtigten Regionen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, neben dem
Mindestbetrag auch weitere ESF-Mittel für Maßnahmen im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzusetzen.
Die besondere Mittelallokation für die Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen in Höhe von insgesamt 3 Mrd. Euro (in Preisen 2011) bzw.
3,211 Mrd. Euro (in laufenden Preisen) verteilt sich wie folgt auf
Mitgliedstaaten mit Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit mehr als 25
Prozent beträgt:
Mitgliedstaat Förderfähige Regionen
im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative
für junge Menschen
Besondere Mittelzuweisung
zugunsten der
Jungendbeschäftigungsinitiative (in Mio. Euro,
in Preisen 2011)
Besondere Mittelzuweisung
zugunsten der
Jungendbeschäftigungsinitiative (in Mio. Euro,
in laufenden Preisen)
Österreich Nein –
Belgien Ja 39,64 42,44
Bulgarien Ja 51,56 55,19
Kroatien Ja 61,82 66,18
Zypern Ja 10,81 11,57
Tschechische
Republik
Ja 12,71 13,60
Dänemark Nein – –
Estland Nein – –
Finnland Nein – –
Frankreich Ja 289,76 310,16
Deutschland Nein – –
Griechenland Ja 160,24 171,52
Ungarn Ja 46,49 49,77
Irland Ja 63,66 68,14
Italien Ja 530,18 567,51
Lettland Ja 27,1 29,01
Litauen Ja 29,69 31,78
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2791Mit der Einbindung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in die
Strukturen der ESF-Förderung unterliegt die Auszahlung von Mitteln aus der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen den umfassenden Regularien
des ESF der Förderperiode 2014 bis 2020. Voraussetzung für einen
Mittelabfluss ist ein von der Europäischen Kommission genehmigtes
Operationelles Programm, das entweder nur aus Maßnahmen der
Jugendbeschäftigungsinitiative (sog. YEI-OP) besteht oder auch die ESF-Maßnahmen enthält
(ESF-OP). Ein Abfluss von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für
junge Menschen erfolgt in Form von Vorschusszahlungen und durch
Erstattungen.
Inzwischen haben alle 20 berechtigten Mitgliedstaaten ihre Operationellen
Programme zum Erhalt von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für
junge Menschen eingereicht. Bisher wurden die Programme von Italien,
Frankreich und Litauen von der Europäischen Kommission genehmigt, die
Auszahlung einer ersten Tranche in Höhe von 1 Prozent an Frankreich und
Italien ist erfolgt. Alle anderen Programme befinden sich derzeit noch in der
Prüfung durch die Kommission. Laut der Europäischen Kommission sind
insgesamt 34 OPs eingereicht worden. 27 von ihnen würden voraussichtlich
noch im Jahr 2014 bewilligt. Dies entspräche 85 Prozent der Gesamtmittel
des YEI.
c) Den Mitgliedstaaten stehen darüber hinaus finanzielle Mittel aus
umgewidmeten Strukturfondsmitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 in Höhe von
21 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Mittel stellen von den Mitgliedstaaten
nicht abgerufene Gelder aus der vergangenen Förderperiode dar und wurden
eigens für die Förderung von Jugendbeschäftigung umgewidmet. Über die
bisherige Verausgabung der Mittel liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Luxemburg Nein – –
Malta Nein – –
Polen Ja 235,83 252,44
Portugal Ja 150,2 160,77
Rumänien Ja 99,02 105,99
Slowakei Ja 67,43 72,17
Slowenien Ja 8,61 9,21
Spanien Ja 881,44 943,5
Schweden Ja 41,26 44,16
Niederlande Nein – –
Vereinigtes
Königreich
Ja 192,54 206,1
Insgesamt 3 000,000 3 211,000
Mitgliedstaat Förderfähige Regionen
im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative
für junge Menschen
Besondere Mittelzuweisung
zugunsten der
Jungendbeschäftigungsinitiative (in Mio. Euro,
in Preisen 2011)
Besondere Mittelzuweisung
zugunsten der
Jungendbeschäftigungsinitiative (in Mio. Euro,
in laufenden Preisen)
Drucksache 18/2791 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKreditnachfrage und -angebot
37. Betrachtet die Bundesregierung die weiterhin rückläufige Kreditnachfrage
in der Eurozone, insbesondere in Frankreich, Italien und Spanien, sowie
die stagnierende Kreditnachfrage Deutschlands als Problem, das staatliche
Maßnahmen erfordert, oder als notwendigen Konsolidierungsprozess
(DIW, „Schwache Preisentwicklung und Deflationsgefahr im Euroraum:
Grenzen der konventionellen Geldpolitik“)?
38. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, dass die Kreditvergabestandards für KMU in Spanien, Italien,
Frankreich und in der Eurozone insgesamt zwischen Anfang 2012 und
Ende 2013 kontinuierlich verschärft wurden (DIW, „Schwache
Preisentwicklung und Deflationsgefahr im Euroraum: Grenzen der
konventionellen Geldpolitik“)?
39. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass
die Kreditzinsen für nichtfinanzielle Unternehmen in den Krisenländern
trotz der Zinspolitik der EZB seit dem Jahr 2011 konstant zwischen
3,5 Prozent und 4 Prozent pendeln und damit deutlich über dem Niveau
des Euroraums insgesamt und dem der Nichtkrisenländer liegen, und
welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
diesen Zinsdivergenzen (DIW, „Schwache Preisentwicklung und
Deflationsgefahr im Euroraum: Grenzen der konventionellen Geldpolitik“)?
40. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Anzahl der sogenannten Notleidenden Kredite in Zypern,
Griechenland, Irland, Italien, Spanien und Portugal, deren Rückzahlung
ungewiss ist, welche Risiken sieht sie damit verknüpft, und inwieweit
beeinflusst dieses Problem die Kreditvergabe in den betroffenen Ländern?
Die Fragen 37 bis 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach dem aktuellen Bericht der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen
des Bank Lending Survey vom Juli 2014 war die euroraumweite Nachfrage nach
Krediten über wichtige Kategorien (Unternehmen, Wohnungsbaukredite und
Konsumentenkredite) nach Angaben der in die Umfrage einbezogenen Banken
im zweiten Quartal 2014 steigend.1 Zudem haben sich die euroraumweiten
Kreditvergabestandards im gleichen Zeitraum gelockert.
Die aktuell positiven Umfragewerte und die gelockerten
Kreditvergabestandards schlagen sich allerdings ebenso wie tendenziell sinkende Zinsen für
Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen noch nicht in einer euroraumweiten
Erhöhung der Kreditbestände nieder. Basierend auf der aggregierten Bilanz der
monetären Finanzinstitute im Euro-Währungsgebiet (ohne Eurosystem) hat sich
das euroraumweite Kreditvolumen gegenüber Ansässigen im Euro-
Währungsgebiet im Juli 2014 verglichen zum März 2014 tendenziell leicht rückläufig
entwickelt. Dies resultiert zum einen aus Wirkungsverzögerungen und zum anderen
aus den in einzelnen Ländern immer noch hohen Kreditrisiken. Es kommt hinzu,
dass in Ländern, bei denen im Zuge der Finanz- und Staatsschuldenkrise enorme
Schulden aufgebaut worden sind, immer noch notwendige
Konsolidierungsprozesse ablaufen.
Wie erwähnt wurden die Kreditvergabestandards zuletzt gelockert. Die strengen
Kreditvergabestandards 2012 und 2013 im Euroraum waren vor allem der
schwachen wirtschaftlichen Entwicklung geschuldet. Divergierende
Kreditzinsen waren teilweise ein Spiegelbild der unterschiedlichen staatlichen Bonität.
Zuletzt sind allerdings die Renditen von Staatsanleihen – auch als Folge der er-
1
https://www.ecb.europa.eu/stats/pdf/blssurvey_201407.pdf?da48b686a17b77a3521c30083610656f.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2791folgreichen Krisenbekämpfung – deutlich zurückgegangen. Parallel sind auch
die Refinanzierungskosten der Banken gesunken. Die verbleibenden
Zinsdivergenzen im gemeinsamen Währungsraum dürften daher Unterschiede im
jeweiligen makroökonomischen Umfeld ebenso wie strukturelle Besonderheiten in
den jeweiligen Bankensektoren reflektieren. Dabei kann es sich um
wirtschaftliche Risikofaktoren wie etwa der Verschuldungsquote und schwachen
Wachstumsaussichten sowie auf Seiten der Banken um notwendige Bilanzanpassungen
handeln. In Bankbilanzen ist beispielsweise der hohe Bestand an notleidenden
Krediten problematisch, wenn er zusammen mit einer eher geringen
Eigenkapitalquote und einer schlechten Profitabilität auftritt.
Übermäßige notleidende Kredite belasten das Eigenkapital und verringern die
Risikobereitschaft seitens der Banken. Damit belasten sie auch grundsätzlich
das Kreditangebot; wenn dies auf eine steigende Kreditnachfrage trifft, kann es
zu Kreditversorgungsengpässen kommen. Die Lösung des Problems
notleidender Kredite erfordert vor allem Transparenz und ausreichend Kapital, damit
Verluste anerkannt und Risiken abgestoßen bzw. verkauft werden. Mit der
laufenden Bilanzprüfung und dem Stresstest will die EZB als künftiger Aufseher
diesen Prozess aktiv vorantreiben und beschleunigen.
Die wichtigsten Maßnahmen gegen Kreditengpässe ist die Stabilisierung der
Erwartungen bezüglich der wirtschaftlichen Perspektive. Das erfordert vor allem
eine stetige, glaubwürdige Fortsetzung des Reformkurses und die Umsetzung
notwendiger Strukturreformen. Mittelfristig kann zudem die Abhängigkeit von
Banken reduziert werden, indem alternative Finanzierungsmöglichkeiten über
den Kapitalmarkt geschaffen werden. Hierzu zählen z. B. Überlegungen, den
Verbriefungsmarkt in Europa durch Schaffung hoher Qualitätsstandards zu stärken.
Das kurzfristig größte Hindernis für die Finanzierung von KMU in
Peripherieländern bleibt allerdings weiterhin das erhöhte Risiko der Kreditnehmer, d. h.
der Unternehmen. Da zugleich KMU für Wachstum und Beschäftigung eine
hohe Bedeutung haben, hat die Bundesregierung einigen Ländern eine
Unterstützung bei der Finanzierung des Mittelstandes in Form von KfW-
Globaldarlehen, die von der Bundesregierung mit Garantien unterlegt sind zugesagt. Bisher
wurden entsprechende Maßnahmen mit Spanien, Irland und Griechenland
durchgeführt. Im Einzelnen:
● Spanien: Im Sommer 2013 ist ein Globaldarlehen von der KfW an die
spanische Förderbank ICO („Instituto de Crédito Oficial“) in Höhe von 800 Mio.
Euro zur Unterstützung der Kreditfinanzierung des Mittelstandes in Spanien
ausgereicht worden. Das Globaldarlehen ist mittlerweile in voller Höhe von
den durchleitenden Geschäftsbanken an KMU vergeben worden. Für
Eigenkapitalinstrumente hat die KfW an ICO Ende 2013 ein zweites
Globaldarlehen in Höhe von 200 Mio. Euro vergeben.
● Irland: Irland hat ein Förderinstrument aufgebaut, das durchgeleitete Kredite
an KMUs ausreichen soll. Hierfür stellt die KfW ein Globaldarlehen in Höhe
von 150 Mio. Euro zur Verfügung.
● Griechenland: Im Mai 2014 wurde die „IFG – Greek SME Finance S.A.“ in
Luxemburg gegründet. Die Gesellschaft soll Liquidität zur Finanzierung
griechischer KMU zur Verfügung stellen. Sie wird durch eine Finanzierung
Griechenlands und der KfW über je bis zu 100 Mio. Euro gespeist. Die
Aufnahme der Fördertätigkeit soll ab Herbst 2014 erfolgen.
Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank
41. Kredite in welcher Höhe wurden von der EIB bislang durch die
Kapitalerhöhung um 9,16 Mrd. Euro bereitgestellt, bzw. konnte der angedachte
Hebel von 6 : 1 auf das zusätzlich eingezahlte Kapital realisiert werden?
Drucksache 18/2791 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie EIB hat in Folge der Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahr
2013 Kredite in Höhe von knapp 71 Mrd. Euro bereitgestellt. Das entspricht
einem Anstieg von knapp 20 Mrd. Euro im Vergleich zu 2012. Die
Bundesregierung rechnet für 2014 mit einem Ergebnis in ähnlicher Höhe. Im Hinblick auf
das in Folge der Kapitalerhöhung auf drei Jahre (2013 bis 2015) angelegte
erhöhte Ausleihvolumen von ca. 60 Mrd. Euro bewegt sich das Geschäft der EIB
damit innerhalb des beabsichtigten Ergebnisses.
42. Welcher Anteil der im Ausgangsszenario durch die Kapitalerhöhung
anvisierten Investitionen im Gesamtwert von 180 Mrd. Euro konnte bislang
durch die Kapitalerhöhung in Höhe von 9,16 Mrd. Euro realisiert werden?
43. Falls der volle mögliche Hebel auf das zusätzliche Kapital in Höhe von
9,16 Mrd. Euro noch nicht realisiert wurde und/oder Investitionen in
geringerer Höhe als die anvisierten 180 Mrd. Euro realisiert wurden, worin
sieht die Bundesregierung die Gründe dafür?
Die Fragen 42 und 43 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EIB hat im Jahr 2013 Kreditverträge in Höhe von knapp 71 Mrd. Euro
unterzeichnet und sich infolgedessen an Projektkosten von insgesamt 275 Mrd.
Euro beteiligt. Die Hebelwirkung liegt somit höher als erwartet. Für 2014
erwartet die EIB ähnliche Ergebnisse.
44. Gibt es signifikante Unterschiede bezüglich der Anteile der durch die
zusätzlichen Mittel bereitgestellten Kredite zwischen Programmländern
bzw. Staaten, die sich im Verfahren übermäßiger Defizite befinden und
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Falls ja, worin sieht die Bundesregierung die Gründe für die
Unterschiede?
Signifikante Unterschiede bezüglich der Anteile der durch die zusätzlichen
Mittel bereitgestellten Kredite zwischen Programmländern bzw. Staaten, die sich im
Verfahren übermäßiger Defizite befinden und anderen Mitgliedstaaten sind
nicht festzustellen. Spanien und Italien sind mit 14,9 Prozent bzw. 14,5 Prozent
diejenigen Mitgliedstaaten, in denen sich die EIB im Jahr 2013 mit ihrem
Jahresfördervolumen am stärksten engagiert hat. Hierauf folgen Frankreich mit
10,9 Prozent, Deutschland mit 10,4 Prozent, das Vereinigte Königreich mit
8,1 Prozent sowie Polen mit 7,9 Prozent. Zur Wahrung der Portfolioqualität und
des AAA-Ratings der Bank fördert die EIB bei der Umsetzung der im Zuge des
Pakts für Wachstum und Beschäftigung bereitgestellten Mittel auch weiterhin
Projekte in AAA-Ländern. Die Kapitalerhöhung hat es der EIB ermöglicht, ihr
Geschäft in Programmländern bzw. Staaten, die sich im Verfahren übermäßiger
Defizite befinden, aufrechtzuerhalten und teilweise sogar auszubauen. Im Jahr
2013 konnte die EIB z. B. in Griechenland Kreditvereinbarungen in Höhe von
1,465 Mrd. Euro eingehen (2012: 550 Mio. Euro), in Portugal in Höhe von
950 Mio. Euro (2012: 870 Mio. Euro) oder in Spanien in Höhe von 10,616 Mrd.
Euro (2012: 8,083 Mrd. Euro). Gleichzeitig hat die EIB aber auch in nahezu
allen anderen EU-Mitgliedstaaten ihr Ausleihvolumen erhöhen können. Ähnliche
Ergebnisse erwartet die Bank im Jahr 2014.
Umleitung der Mittel in Strukturfonds
45. In welcher Höhe wurden die für den Zweck der Förderung von KMU und
der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in den EU-Strukturfonds umgeleite-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2791ten Mittel in Höhe von 55 Mrd. Euro von welchen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union abgerufen?
Falls die Mittel nicht in voller Höhe abgerufen wurde, welche Gründe
waren nach Einschätzung der Bundesregierung hierfür ausschlaggebend?
Der Pakt für Wachstum und Beschäftigung sieht die Möglichkeit für
Mitgliedstaaten zur Umwidmung noch nicht gebundener EU-Strukturfondsmittel vor.
Der Einsatz von Strukturfondsmitteln in Höhe von 55 Mrd. Euro bezog sich
dabei auf wachstumssteigernde Maßnahmen bis zum Ende der Förderperiode.
Für Umschichtungen von Strukturfondsmitteln muss ein Mitgliedstaat einen
Programmänderungsantrag bei der Europäischen Kommission stellen. Andere
Mitgliedstaaten haben dabei keinen Einfluss auf die nationalen
Förderprogramme und auch keinen direkten Einblick in die konkrete
Projektdurchführung.
Im Strategiebericht 2013 zur Umsetzung der Programme 2007 bis 2013 führt die
Europäische Kommission aus, dass zwischen dem Jahr 2007 und Ende des
Jahres 2012 ca. 36 Mrd. Euro von einem thematischen Bereich zu einem anderen
umgeleitet worden sind, um die drängendsten Herausforderungen zu
unterstützen und bestimmte Interventionen zu stärken (darunter Förderung der KMU und
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit).
Insbesondere die acht Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit
hat die Europäische Kommission mit so genannten Aktionsteams bei der
Reprogrammierung von Mitteln unterstützt. Die Kommission hat dem
Europäischen Rat am 14./15. März 2013 über den Stand der Arbeiten dieser
„Aktionsteams“ berichtet. Demnach wurden bis Anfang 2013 EU-Mittel in Höhe
von 16 Mrd. Euro für Projekte zur Jugendbeschäftigung umgewidmet oder
beschleunigt ausgezahlt, wovon nach Schätzungen der Kommission etwa
780 000 junge Menschen und 55 000 klein- und mittelständische Unternehmen
profitieren sollen.
Einzelheiten zu den in diesem Zusammenhang umgeleiteten Mitteln ergeben
sich aus folgender Übersicht:
Drucksache 18/2791 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür weitere Einzelheiten zu erfolgten Umwidmungen von EU-
Strukturfondsmitteln mit konkreten Beispielen zu Maßnahmen in den betroffenen Mitgliedstaat
im Zusammenhang mit dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung wird auf den
Sachstandsbericht der Europäischen Kommission zu den „Aktionsteams gegen
Jugendarbeitslosigkeit“ für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 14./
15. März 2013 verwiesen.
Hinweis: Die Umsetzung des Pakts für Wachstum und Beschäftigung kann für
die Maßnahmen im Bereich der EU-Strukturpolitik noch nicht abschließend
bewertet werden. Die Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013 ist aufgrund der noch
laufenden Mittelbindungsfristen (bis Ende des Jahres 2015 bzw. zum Teil Ende
des Jahres 2016) noch nicht abgeschlossen.
Als weitere Maßnahme wurde bereits im Jahr 2011 und erneut im Jahr 2013 die
nationale Kofinanzierung für Krisenstaaten in der Förderperiode der Jahre 2007
bis 2013 erleichtert (Absenkung um zehn Prozentpunkte für einzelne
Mitgliedstaaten), um einen schnelleren Abfluss von Fördermitteln zu ermöglichen.
46. Welcher Anteil der durch die Fonds ausgezahlten Mittel entfiel nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Förderung von KMU, welcher
Anteil auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und ggf. welcher Anteil auf
andere Zwecke?
Falls Mittel für andere Zwecke zur Verfügung gestellt wurden, für welche,
und in welcher Höhe?
Siehe Antwort zu Frage 45.
Projektbonds
47. Wie wurden die vorgesehenen Mittel für die Pilotphase der Projektbonds
in Höhe von 230 Mio. Euro abgerufen?
In welche Projekte und in welchen Ländern wurden Projektbonds
eingesetzt?
In der Pilotphase (7. November 2012 bis 31. Dezember 2016) wird der
Europäischen Investitionsbank als Partner der Europäischen Kommission bei der
Entwicklung dieses neuen Risikoteilungsinstruments ein Betrag von 230 Mio. Euro
aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt.
Das Instrument soll Projektgesellschaften die Möglichkeit geben,
Projektanleihen zu begeben, die für Fremdmittelfinanzierungen über den Kapitalmarkt in
den Bereichen der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), Energienetze
(TEN-E) sowie Telekommunikations- und Breitbandnetze attraktiv sind.
Die Pilotphase soll Interessenten ermöglichen, sich anhand konkreter
Transaktionen mit dem neuen Instrument vertraut zu machen.
Bisher wurden fünf Projekte (in Deutschland, Frankreich, Belgien,
Großbritannien und Spanien) mithilfe von Projektbonds durchgeführt, und zwar wie
vorgegeben in den Bereichen Verkehrs-, Energie- und
Telekommunikationsinfrastruktur; dabei war es in drei Fällen erforderlich, eine Bonitätsverbesserung mit Hilfe
von EU-Mitteln zu erreichen. Weitere drei Projekte (in Italien, Irland,
Frankreich, alle im Bereich Verkehrsinfrastruktur) sind genehmigt und stehen vor der
Umsetzung. Die EIB kann noch bis zum 31. Dezember 2014 neue Projekte
genehmigen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/279148. Falls die für die Pilotphase der Projektbonds vorgesehenen Mittel in Höhe
von 230 Mio. Euro nicht im vollen Umfang ausgeschöpft wurden, worin
sieht die Bundesregierung die Gründe hierfür?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der volle Betrag bei der Europäischen
Investitionsbank gebunden.
49. Welcher Anteil der im Ausgangsszenario der Pilotphase anvisierten
Investitionen im Gesamtwert von 4,5 Mrd. Euro konnte bislang realisiert
werden?
Für die acht bereits genehmigten EIB-Projekte beträgt der Umfang der
Bonitätsverbesserungsfazilität insgesamt 1,39 Mrd. Euro. Über den Umfang der damit
getätigten Investition liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
50. Gab es hier signifikante länderspezifische Unterschiede in der Nachfrage
nach dem Instrument?
Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung die Gründe dafür?
Erkenntnisse zu Unterschieden in der Nachfrage wird die im Jahr 2015
vorliegende Evaluierung der Pilotphase liefern können.
51. Sind die Projektbonds nach Einschätzung der Bundesregierung auf Basis
der Erfahrungen der Pilotphase ein Instrument, das insbesondere in
Krisenstaaten wirksam die Investitionsschwäche bekämpfen kann?
Falls ja, welcher finanzielle Umfang wäre nach Einschätzung der
Bundesregierung hierfür angebracht?
Die Bundesregierung wird das Instrument erst nach Vorlage der Evaluierung der
Pilotphase bewerten können.
Was den finanziellen Umfang für den Einsatz des Instruments nach Abschluss
der Pilotphase angeht, ist dies vom Ausgang der Evaluierung abhängig.
Allerdings legen die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar
2013 in Nummer 7 einige qualitative Kriterien für die Verwendung des
Instruments fest: „Unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs für den Ausbau der
Investitionen in Europa und des Ziels einer möglichst großen Hebelwirkung der
aus dem EU-Haushalt geförderten Maßnahmen wird im Rahmen der
Durchführung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ein breiterer Einsatz von
Finanzinstrumenten, einschließlich projektbezogener Anleihen, erfolgen. Die
Finanzinstrumente müssen nichtdiskriminierend funktionieren, auf ein oder mehrere
spezifische politische Ziele der Union ausgerichtet sein, genau befristet sein, den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechen und die
herkömmlichen Instrumente wie etwa Zuschüsse ergänzen. Die finanzielle
Haftung der Union für diese Finanzinstrumente im nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen darf den Betrag des entsprechenden Beitrags aus dem EU-Haushaltsplan
nicht übersteigen und keine Eventualverbindlichkeiten für den Haushalt der
Union entstehen lassen. Finanzinstrumente dürfen nur eingesetzt werden, wenn
sie strengen Voraussetzungen nach Maßgabe der neuen Haushaltsordnung
genügen. Eine Finanzierung aus dem EU-Haushaltsplan für die Zwecke von
Finanzinstrumenten sollte nur in vertretbarem Umfang und bei einem damit
verbundenen Zusatznutzen erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]