Stand der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach dem Reformstart im Jahr 2012
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat Ende August 2014 einen weiteren Fortschrittsbericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt (sog. 6. Bericht). Gestartet ist die Reform mit ihren Teilvorhaben im Jahr 2012, doch wird deren Umsetzung mehr Zeit als erwartet in Anspruch nehmen. Einige im 6. Bericht genannten Punkte machen allerdings Hoffnung, dass es mit der Reform weitergehen wird. Es wird vor allem darauf ankommen, dass die Bundesregierung die Reformschritte in Kooperation mit den Beschäftigten umsetzt und die Umsetzung glaubhaft erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
a) Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Reform der WSV bereits abgeschlossen sein, wie in einer Pressemitteilung vom 29. August 2014 („Das enorme Reformprojekt […] steht unmittelbar vor dem Abschluss“) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dargestellt, oder werden vielmehr in den folgenden Jahren die Punkte aus dem 5. sowie 6. Bericht schrittweise weiter umgesetzt?
b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die einzelnen Reformschritte jeweils umzusetzen (bitte einzelne Reformbereiche mit Jahreszahlen nennen)?
Wird die Bundesregierung die Kategorisierung der Wasserstraßen weiterverfolgen, wie in der 17. Wahlperiode angekündigt und wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/726 beschrieben, oder welche Änderungen wird es im Zuge der Umsetzung des 6. Berichts an diesem Konzept aus welchen Gründen geben?
a) Auf welcher Grundlage einigte man sich bisher auf den Vorschlag einer neuen Ämterstruktur von 18 Ämtern (Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern), und was sind die Gründe dafür?
b) Wird es nach Durchführung der Personalbedarfsermittlung bzw. der Zielstruktur auf Ämterebene weitere Anpassungen bezüglich der Anzahl der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geben?
c) Wird es nach Durchführung der Personalbedarfsermittlung bzw. der Zielstruktur auf Ämterebene weitere Anpassungen bezüglich der Größe und Anzahl der Reviere geben?
Aus welchen Gründen sollen die Neubauämter erhalten bleiben, und welchen Beitrag sollen sie zukünftig in der WSV leisten?
Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die touristischen Wasserstraßen langfristig nutzbar zu machen?
Aus welchen Gründen soll die Anlagenbuchhaltung der WSV zentralisiert werden?
Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen der WSV-Reform die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), wie vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages per Beschluss vom 26. September 2012 gefordert, zusammen mit der Einführung eines Kennzahl- und Controllingsystems sowie einer Anlagenbuchhaltung umsetzen?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bis wann eine Anlagenbuchhaltung für die Bundeswasserstraßen einführen, durch die alle Bundeswasserstraßen bewertet werden können?
In welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) örtlich und personell in Bonn zusammenzuführen, und besteht bereits ein Einvernehmen über die zukünftige Liegenschaft, in der die GDWS in Bonn untergebracht werden soll?
Wird die Bundesregierung im Rahmen der WSV-Reform vergabefähige Aufgaben einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterziehen, wie im 5. Bericht angekündigt (bitte jeweils begründen)?
Wie viele Stellenneubesetzungen wird es in den Jahren 2014 und 2015 geben, wie viele Abgänge wird es geben (wie viele davon altersbedingt), und welche Personalentwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung in der WSV bis zum Jahr 2017 zur Erfüllung der bisherigen Aufgaben notwendig?