Maßnahmen zur Beendigung der Lebensmittelverschwendung
der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Verschwendung von Lebensmitteln hat gigantische Ausmaße. Nach wie vor landen jeden Tag tonnenweise Lebensmittel im Müll.
Nachdem das Problem breit gesellschaftlich bekannt wurde, hat die ehemalige Bundesregierung ein zügiges Handeln gegen die Verschwendung angekündigt. Auch der Deutsche Bundestag hat sich schon im Jahr 2012 in einem fraktionsübergreifenden Antrag für die Eindämmung der Lebensmittelverluste ausgesprochen und die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen aufgefordert (siehe Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“, Bundestagsdrucksache 17/10987). Geschehen ist seither nicht viel. Anstatt alle Stufen der Wertschöpfungskette in den Fokus zu nehmen, hat sich die Bundesregierung vor allem auf die Privathaushalte konzentriert.
Eine Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA) hat gezeigt, dass 44 Prozent der Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung unnötig weggeworfen werden. Zur Behebung hat das UBA eine Änderung der Haftungs- und Hygienerechtlichen Vorgaben vorgeschlagen (www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/schlechte-oekobilanz-fuer-auswaerts-essen-0).
Auch die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Lebensmittelverluste zu halbieren. Die Europäische Kommission plant deshalb im Rahmen der Novellierung der europäischen Abfallrichtlinien, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verpflichten, ihre Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2025 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren (www.nachhaltigkeitsrat.de vom 16. Juli 2014 „EU verstärkt Kampf gegen Lebensmittelverschwendung“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Umsetzung der Forderungen des interfraktionellen Antrags von Oktober 2012, Evaluation und geplante Schwerpunkte
Fragen36
Inwiefern wurden die fraktionsübergreifend an die Bundesregierung gerichteten Forderungen (siehe Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“, Bundestagsdrucksache 17/10987) inzwischen umgesetzt (bitte separat zu jeder Forderung, sofern sie nicht im Folgenden einzeln abgefragt wird, Stellung nehmen, mit konkreter Umsetzung, wenn möglich mit zeitlicher Benennung sowie wenn möglich mit einer Evaluation)?
a) Inwiefern wurde der von der damaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigte und interfraktionell geforderte offene Dialogprozess zwischen allen Beteiligten eingeleitet und weitergeführt, und welche weiteren Schritte sind hier geplant?
b) Wie viele Treffen des sogenannten Runden Tisches haben bisher stattgefunden, und mit welchem Ergebnis?
a) Welche Maßnahmen wurden seit Anfang des Jahres 2012 von der Bundesregierung ergriffen, um das Schnittstellenmanagement zwischen den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette zu verbessern?
b) Welche dieser Maßnahmen wurden vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, angeschoben, und welche weiteren sind wann geplant?
a) Inwiefern wurden Vereinbarungen mit der Wirtschaft getroffen, die branchenspezifische Zielmarken zur Reduzierung der Lebensmittelverluste vorgeben (bitte genaue Aufschlüsselung bzw. Begründung, warum keine oder nicht mehr Vereinbarungen getroffen wurden)?
b) Wie werden diese Vereinbarungen umgesetzt?
c) Wie wird die Umsetzung dieser Vereinbarungen überprüft?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für eine vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein, bei der auch das Thema Umgang mit Lebensmitteln bzw. Lebensmittelabfälle in die Berichterstattung einfließt?
Erwägt die Bundesregierung, auch das Herstellungsdatum auf Produkten verpflichtend einzuführen?
Wenn ja, welche konkreten Überlegungen und Zeitpläne gibt es diesbezüglich?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema Lebensmittelverschwendung im Rahmen des Lehrplans für Schulen bereits abgedeckt, und gibt es Planungen auf Bund-Länder-Ebene, dieses weiter auszubauen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette in den letzten Jahren vor?
Liegen der Bundesregierung für die Lebensmittelverluste im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft mittlerweile präzise Zahlen vor?
Wenn ja, welche?
Falls nicht, wann, und wie plant sie, diese zu erfassen?
a) Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen ihrer Initiative „Zu gut für die Tonne“ vor?
b) Welche Evaluationen wurden durchgeführt, und wurden konkret Konsumentinnen bzw. Konsumenten bezüglich ihres Kauf- und Konsumverhaltens befragt, um die Maßnahmen der Bundesregierung im Vorfeld stetig anzupassen?
Welche Schwerpunkte hat sich die Bundesregierung für das Jahr 2015 im Rahmen ihrer Initiative „Zu gut für die Tonne“ vorgenommen?
a) Welche Vermarktungsnormen gibt es nach wie vor für welche Obst- und Gemüsearten, und wie hoch ist deren Anteil im Verhältnis zu Obst und Gemüse, für das es keine Vermarktungsnormen im deutschen Handel gibt?
b) Wie hoch sind die Lebensmittelverluste nach Kenntnis der Bundesregierung auf allen Stufen der Wertschöpfungskette durch diese Normvorgaben (bitte Angaben zu Verlusten auf den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette)?
c) Welche der Handels- und Vermarktungsnormen sind aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und welche sollten aufgehoben werden?
d) Sind Änderungen der Handels- und Vermarktungsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene geplant, und wenn ja, wann?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des UBA, wonach 44 Prozent der Nahrungsmittel bei der Außer-Haus-Verpflegung – in Großküchen, Restaurants oder bei Veranstaltungen – (unnötigerweise) weggeworfen werden?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen hohen Anteil, und welche Stellschrauben sieht sie, um die Verluste zu verringern?
c) Welche Maßnahmen plant sie wann zu ergreifen, welche wurden bereits in Angriff genommen und mit welchen Auswirkungen? Wie werden diese erfasst und evaluiert?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung konkret aus Empfehlungen des UBA, Haftungs- und Hygienevorschriften, welche zu unnötigen Lebensmittelabfällen führen, einzuschränken oder zu streichen?
Hat die Bundesregierung hinsichtlich der Haftungs- und Hygienevorschriften bereits geprüft, ob diese unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen?
Welche Ansatzpunkte sieht die Bundesregierung, und welche plant sie wann umzusetzen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele öffentliche Einrichtungen welche Maßnahmen zur Verringerung des Lebensmittelabfalls umgesetzt haben (bitte genaue Angaben zur Art der jeweiligen Maßnahmen – inklusive Angaben zur Erfassung von Lebensmittelabfall – sowie zu Evaluation und Wirkung der Maßnahmen)?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Vernichtung von verzehrfähigen Lebensmitteln aufgrund von Falsch- oder Doppelbuchungen, Verpackungsfehlern mit Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes für vereinbar, in dem es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den Vorstoß zur Bekämpfung der Lebensmittelabfälle in Wallonien, insbesondere bezüglich der Verpflichtung großer Supermärkte, überschüssige Lebensmittel an Sozialeinrichtungen, wie Tafeln oder Volksküchen, abzugeben (http://info.arte.tv vom 19. März 2014 „Belgien: Lebensmittelverschwendung – nein danke“)?
b) Welche Auswirkungen sind damit nach Einschätzung der Bundesregierung verbunden?
c) Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Regelung auch in Deutschland für machbar, und plant sie, entsprechend initiativ zu werden?
Wie viele Rechtsprozesse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 gegen sogenannte Containerer bzw. Lebensmittelretter, die noch verzehrfähige Lebensmittel aus dem Müll beispielsweise des Lebensmitteleinzelhandels heraussuchen und zum Essen nutzen, geführt, und mit welchem Ausgang?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Einleitung der Verfahren (bitte nach Tatbestand und Häufigkeit aufschlüsseln)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten (www.dumpstern.de „Gerichtsurteile – immer mehr Dumpsterer werden freigesprochen“), wonach ein Großteil der Prozesse wegen Geringfügigkeit eingestellt wird?
b) Hält sie die dabei für den Staat anfallenden Kosten für verhältnismäßig und notwendig?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Rechtssicherheit für Lebensmittelhändler und Lebensmittelretter zu schaffen, und inwiefern erwägt sie eine Änderung im Strafgesetzbuch?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Plänen der Europäischen Kommission, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verpflichten, die Lebensmittelverluste in den einzelnen Ländern bis zum Jahr 2025 um 30 Prozent zu reduzieren, und unterstützt sie die Europäische Kommission bei diesem Vorhaben?
b) Hat die Bundesregierung bereits konkrete Aktionspläne erarbeitet, wie sie diese Reduzierung erreichen will, und wenn ja, wie sehen diese konkret aus, und wenn nein, warum nicht?