Geplante Regulierung von Fracking
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, haben am 4. Juli 2014 „Eckpunkte zu geplanten gesetzlichen Regelungen für Fracking“ vorgelegt. Obwohl bereits vor der Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt werden sollte, steht eine bundesgesetzliche Regelung nach wie vor aus. Über Einzelheiten der angekündigten Gesetzesinitiativen bestehen nach wie vor Unklarheiten. Gleichzeitig mehren sich Berichte über ungewöhnlich viele Krebsfälle, Erdbeben und Schadstoffbelastungen unter anderem in den USA und den Niederlanden, aber auch in Niedersachsen in Gebieten, in denen Erdgasförderung – auch mittels Fracking – bereits stattfindet oder stattgefunden hat. So hat das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen im Juni 2014 statistisch auffällig hohe Zahlen von Krebserkrankungen in der Samtgemeinde Bothel festgestellt (www.krebsregister-niedersachsen.de, September 2014). Unter anderem im niedersächsischen Söhlingen im Heidekreis sollen die Grenzwerte für Quecksilber nach Angaben des Energiekonzerns ExxonMobil von Juni 2014 erheblich überschritten worden sein (www.ndr.de vom 13. Juni 2014 „Exxon räumt zu hohe Quecksilberwerte ein“). Vor diesem Hintergrund muss die geplante Regulierung von Fracking auch den bereits bestehenden Problemen der Förderung Rechnung tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Umsetzung der angekündigten Regelungen für die Frackingtechnologie aus?
Werden die geplanten Änderungen an Gesetzen und Verordnungen in getrennten Verfahren oder als „Paket“ behandelt?
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es laut Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries in der parlamentarischen Fragestunde vom 24. September 2014 noch kein Fracking in Schiefergaslagerstätten gab (Plenarprotokoll 18/53, Anlage 22), der Ansicht, dass es sich bei den Fracs im niedersächsischen Damme aus dem Jahr 2008 nicht um Fracking im Schiefergas gehandelt hat, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
Warum verweist die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2478 zu den Fragen 2 und 3 nach bereits vergebenen Aufsuchungserlaubnissen auf die Behörden der Bundesländer, obwohl sie jährlich einen Bericht zum Bergbau herausgibt, in dem eine Auflistung von Erlaubnisfeldern zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen enthalten ist (siehe www.bmwi.de/DE/Themen/Industrie/Rohstoffeund-Ressourcen/gewinnung-heimischer-rohstoffe,did=491834.html)?
Welche Erlaubnisfelder für Kohlenwasserstoffe werden in dem demnächst erscheinenden, diesjährigen Bergbaubericht genannt (bitte auflisten, geografische Lage und Größe nennen)?
Werden die geplanten Regelungen zu den von der Bundesregierung vorgesehenen wissenschaftlich begleiteten Forschungsbohrungen in Schiefer- und Kohleflözgas-Lagerstätten so ausgestaltet, dass die Bohrungen später ggf. kommerziell genutzt werden können?
Wird Fracking im Sandstein/Tight-Gas-Fracking entgegen der Ankündigung in den Eckpunkten auch in Natura-2000-Gebieten zugelassen, und wenn ja, warum?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Gesundheitsgefahren, wie z. B. statistisch auffällige Zahlen an Krebserkrankungen in der Nähe von Erdgasfördergebieten, vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Liegen der Bundesregierung Informationen über Störungen und Unfälle in Verbindung mit dem Einsatz von Fracking vor, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die kontrollierte oder unkontrollierte Freisetzung umwelt- und/oder gesundheitsgefährdender Stoffe im Kontext mit Fracking (oberflächlich und/ oder unter Tage) vor, und wenn ja, wo erfolgten diese Freisetzungen (bitte trennen nach absichtlichem Einsatz toxischer Stoffe und unbeabsichtigter Freisetzung durch Unfälle)?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die rohstofffördernden Unternehmen ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um die Beseitigung von Schäden, die durch ihren Bohrlochbergbau und die Nutzung von Kavernen entstehen können, auszugleichen?
Wie hoch ist der bisherige finanzielle Aufwand zur Beseitigung von Bergschäden, verursacht durch die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland pro Jahr nach Schätzungen der Bundesregierung (bitte für Erdgas und Erdöl getrennt aufführen)?
Wie hoch könnte nach Inkrafttreten der geplanten Beweislastumkehr der zukünftige finanzielle Aufwand zur Beseitigung von Bergschäden, verursacht durch die Erdgas- und Erdölförderung in Deutschland pro Jahr, nach Schätzungen der Bundesregierung sein (bitte für Erdgas und Erdöl getrennt aufführen)?
Sieht die Bundesregierung angesichts vermehrter Erdbeben in Erdgasförderregionen in Niedersachsen (www.lbeg.niedersachsen.de „Niedersächsischer Erdbebendienst“, und auch in den niederländischen Erdgasförderregionen und den USA in Gas- und Ölfördergebieten wie Oklahoma) neben der Beweislastumkehr weiteren Änderungsbedarf bei den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei der Förderung fossiler Rohstoffe, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung sich bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe informiert, wo technisch förderbare Kohleflöz- und Schiefergaslagerstätten in Deutschland oberhalb und unterhalb von 3 000 Metern vermutet werden, und wo es technisch förderbare Gasvorkommen in Sandstein gibt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Auskünfte hat sie erhalten?
Ist die 0-Meter-Referenz-Linie, ab der die Tiefe von 3 000 m gemessen wird, unterhalb denen Fracking auch in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten erlaubt werden soll, der Meeresspiegel (Normalnull) oder die Erdoberfläche bzw. ggf. der Meeresboden, auf dem die Bohrung angesetzt werden soll?
Aus welchen Gründen, insbesondere aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse, hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, Fracking vor allem abhängig von bestimmten Tiefen zu erlauben, und nicht abhängig von anderen Charakteristika der Lagerstätten (Gesteinstyp, Durchlässigkeit, Altbohrungen, Abstand zum Grundwasser etc.)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des im Juli 2014 veröffentlichten zweiten Teilgutachtens des Umweltbundesamtes zur Schiefergasförderung, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die Regulierung von Fracking?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplante wissenschaftliche Begleitung für Probebohrungen zu einer verlässlichen Datenbasis für die zukünftige Regulierung des Frackings führen wird, wenn jede Lagerstätte unterschiedliche Merkmale aufweist und die Ergebnisse der Untersuchung einer Lagerstätte somit nicht auf eine andere übertragen werden können (vgl. zweites Teilgutachten des Umweltbundesamtes)?
Ist es geplant, den Wasserbehörden bei der Genehmigung von Fracking immer eine von den Bergbehörden unabhängige Einspruchsmöglichkeit einzuräumen, und wenn nein, warum nicht?
Entspricht aus Sicht der Bundesregierung die Verpressung von geklärtem Lagerstättenwasser in Versenkbohrungen dem Stand der Technik?
Sind laut den Plänen der Bundesregierung Schrägbohrungen unterhalb von Gebieten, für die der Einsatz von Fracking ausgeschlossen wurde, möglich?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Erdöllagerstätten, für die die Anwendung von Fracking ausgeschlossen werden sollte?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Vorschriften, die für den Einsatz von Fracking zur Erdgasförderung gelten sollen, werden für den Einsatz bei der Erdölförderung nicht gelten (vgl. Frage 18, Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2478), und warum?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angestrebten Erdölförderung aus dem Oberkarbon in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Fracking genutzt wird, für die geplante Regelung?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Gefahren aufgrund der Wiedererschließung von Erdölfeldern mittels Fracking?
Wenn ja, welche?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung sich bei ihrer Einschätzung?
Wird das sogenannte Moratorium für Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten 2021 automatisch auslaufen oder geschieht dies nur, wenn ein entsprechender Beschluss im Deutschen Bundestag bzw. Bundesrat gefasst wird?
Werden die geplanten Regelungen den Bundesländern die Möglichkeit eröffnen, selbst noch strengere Auflagen für den Einsatz von Fracking zu formulieren?
Welche Auswirkungen haben kommerzielles Fracking und Probebohrungen auf eine Suche nach einem tiefengeologischen Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfälle in Deutschland?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei möglichen Nutzungskonkurrenzen Flächen vorrangig für den Ausbau der erneuerbaren Energien, und nicht für neue Erdgasbohrungen zur Verfügung gestellt werden?
Wer trägt die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, die zur Erschließung neuer Erdgasfelder mittels Fracking notwendig werden könnten (z. B. Neubau von Straßen)?