[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3127
18. Wahlperiode 10.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2830 –
Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die steigende Lebenserwartung sowie der demographische Wandel stellen das
System der gesetzlichen Altersversorgung vor große Herausforderungen. Einer
deutlich verlängerten Rentenbezugsdauer sowie einer immer größeren Zahl an
Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weniger erwerbstätige
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gegenüber. Um die Stabilität und Solidität der
gesetzlichen Altersversorgung auch künftig zu gewährleisten, hat sich der
Gesetzgeber im Jahr 2007 für eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze
auf 67 bis zum Jahr 2029 entschieden. Diese Maßnahme dient zwar der
Stabilisierung des Beitragsaufkommens und soll die Rentenhöhe sichern. Sie kommt
aber für solche Beschäftigtengruppen einer Rentenkürzung gleich, die aus
verschiedenen Gründen keine Chance haben, die neue Regelaltersgrenze zu
erreichen. Dies kann insbesondere schwerbehinderte, (langzeit-)arbeitslose,
erwerbsgeminderte und/oder leistungsgeminderte Personen betreffen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Bundesregierung verpflichtet,
mit Beginn des Jahres 2010 alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen, der die
Beschäftigungssituation Älterer darstellt sowie eine Einschätzung darüber
abgibt, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen
Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen
gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (gemäß § 154 Absatz 4 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI).
Eine solche „Überprüfungsklausel“ ist aber dann wertlos, wenn weder die
Beschäftigungssituation hinreichend dargestellt, noch konkrete Kriterien der
abzugebenden Einschätzung zugrunde gelegt werden. Um seiner gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgabe gerecht werden zu können, muss dahingehend der noch
in diesem Jahr vorzulegende Bericht der Bundesregierung im Vergleich zu
seinem Vorgängerbericht deutlich verbessert werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
6. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3127 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung wird im zweiten Bericht zur Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche
und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen
und auf dieser Grundlage eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Anhebung
der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die
gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Der Bericht ist noch nicht vom
Kabinett beschlossen. Einzelfragen zur Ausgestaltung des Berichts können daher
noch nicht beantwortet werden. Darüber hinaus können solche Fragen nicht
vollständig beantwortet werden, für die Datenauswertungen erforderlich sind,
die mehr als die von den Fragestellern eingeräumte Zeit zur Beantwortung der
vorliegenden Kleinen Anfrage erfordern. Die Bundesregierung wird den Bericht
noch in diesem Jahr fristgemäß an die gesetzgebenden Körperschaften
weiterleiten.
Berichtspflicht
1. Kann und wird die Bundesregierung konkrete Kriterien definieren, anhand
derer im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI
entschieden werden kann, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen
bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 4 7 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache
18/2352)?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum nicht?
2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die
überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt
sind und welche Qualität diese Beschäftigungen haben, zum
entscheidenden Kriterium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache
17/3995)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Inwiefern wird eine überparteiliche und unabhängige Klärung über die
Datengrundlagen des Berichts der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4
SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgen, und wie
werden zivilgesellschaftliche Akteure in die Erstellung des Berichts
einbezogen?
Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung des ersten Berichts zur Anhebung
der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zahlreiche externe Experten und
zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt. Darüber hinaus hat der Sozialbeirat mit seinem
Gutachten vom 24. November 2010 zum ersten Bericht Stellung genommen.
Die Bundesregierung hat zudem die Erkenntnisse der Öffentlichen Anhörung
von Sachverständigen am 21. Februar 2011 zum ersten Bericht ausgewertet.
Darüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in vier
Fortschrittsreporten „Altersgerechte Arbeitswelt“ auf Grundlage der
verfügbaren Daten und der empirischen Forschung mit zahlreichen Einzelfragen
auseinandergesetzt. Die Bundesregierung erstellt ihren zweiten Bericht auf dieser
umfassenden Grundlage.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/31274. Wie stellt sich die Einkommens- und Vermögenssituation der 60- bis 64-
Jährigen unter Berücksichtigung der um Abschläge reduzierten Altersrente dar,
und inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung diesen
Zusammenhang darstellen?
Entsprechend dem Auftrag gemäß § 154 Absatz 4 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IV) wird im Bericht der Bundesregierung die Arbeitslage
sowie die wirtschaftliche und soziale Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und nicht die der älteren Gesamtbevölkerung dargestellt. Dabei
werden auch die Einkommens- und Vermögenssituation und die Zugänge in
Altersrenten unter Berücksichtigung der mit Abschlägen belegten Renten
einbezogen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Werte zur Einkommenssituation der 60- bis 64-jährigen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Komponenten des nominalen monatlichen Einkommens von 60- bis
64-Jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 2011 (in Euro)
*) Einschließlich des Mietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum.
Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels.
Die Privatvermögen nehmen in der Regel mit dem Alter zu, da
Vermögensbildung ein langfristiger Prozess im Lebensverlauf ist und sich damit Unterschiede
schon allein durch die verschiedenen Positionen der Haushalte im Lebens- und
Familienzyklus ergeben. Dies spiegelt sich im vergleichsweise hohen
Nettovermögen der 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
wieder (vergleiche nachstehende Abbildung).
Persönliches Erwerbseinkommen 2.489
Haushaltserwerbseinkommen 3.633
sonstige Einkommen*) 891
Haushaltsbruttoeinkommen 4.524
Steuern und Sozialabgaben 1.336
Haushaltsnettoeinkommen 3.189
Nettoäquivalenzeinkommen 2.076
Drucksache 18/3127 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHaushaltsvermögen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Altersgruppen, 2012
(in Tausend Euro)
Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels.
In der Vermögensbildung zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen West-
und Ostdeutschland, was sich im Wesentlichen als Nachwirkung der deutschen
Teilung erklärt. So hatten ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den
neuen Ländern erst in einer späteren Lebensphase die Gelegenheit, unter den
Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft Vermögen zu bilden. Die Werte zur
Vermögenssituation von 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in den alten und den neuen Ländern können der nachfolgenden
folgenden Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3127Zusammensetzung des Haushaltsvermögens von 60- bis 64-Jährigen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den alten und den
neuen Ländern, 2012 (in Prozent des Bruttovermögens)
Geringfügige Abweichungen der Summen zu 100 Prozent sind durch Rundungen möglich.
Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels.
5. Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung stärker, als dies nach
Auffassung der Fragesteller der Vorgängerbericht der schwarz-gelben
Bundesregierung aus dem Jahr 2010 getan hat, die arbeitsmarktpolitische Situation
und die soziale Situation nach Qualifikationen, Berufsgruppen und
gesundheitlichen Belastungen durch die Arbeit differenzieren?
6. Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung auf die besonderen
wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken von Beschäftigten in besonders
belasteten Tätigkeiten eingehen?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Rente ab 67 und Beschäftigungssituation Älterer
7. Wie hat sich in den letzten Jahren die Bezugsdauer von Altersrenten
entwickelt, und wie entwickelt sich diese in Zukunft (bitte nach
Einkommensgruppen differenzieren)?
Eine Differenzierung der Bezugsdauer von Altersrenten nach
Einkommensgruppen der Bezieher ist nicht möglich. Nachstehend wird die durchschnittliche
Rentenbezugsdauer bei Renten wegen Alters für die vergangenen Jahre differenziert
nach Rentenarten dargestellt. Entsprechende Angaben zur künftigen
Entwicklung der Bezugsdauer liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutschland Alte Länder Neue Länder
Immobilien 71 72 63
Geldanlagen 13 13 14
Versicherungen, Bausparen 12 11 16
Sonstiges 4 4 7
Hypotheken, Schulden 15 16 14
Nettovermögen (in Tsd. Euro) 191 221 93
Drucksache 18/3127 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
wg.
Arbeitslosigkeit
wg.
Altersteilzeitarbeit
2007 16,69 19,73 - 11,15 12,13 10,52 10,83 4,11 - 14,92
2008 17,34 20,06 - 12,22 13,05 11,60 11,98 4,82 - 15,82
2009 17,60 20,20 - 13,09 13,63 12,39 12,80 5,55 - 16,21
2010 17,73 20,23 - 13,75 13,97 13,22 13,65 6,26 - 17,34
2011 17,55 20,11 - 13,98 13,98 13,61 14,43 6,57 - 17,82
2012 18,19 20,49 0,47 15,04 14,94 14,79 15,61 7,33 - 19,01
2013 18,45 20,65 0,99 15,59 15,55 15,61 16,49 8,19 - 19,20
2007 15,45 19,01 - 10,42 7,67 10,04 10,11 3,66 - 16,84
2008 15,81 19,39 - 11,02 8,53 10,95 11,03 4,54 - 17,46
2009 16,20 19,78 - 11,59 8,93 11,83 11,94 5,03 - 17,59
2010 16,52 20,09 - 12,26 9,29 12,68 12,80 5,85 - 18,55
2011 16,62 20,34 - 12,54 9,58 13,28 13,48 5,98 - 20,93
2012 17,29 20,87 0,44 13,46 10,30 14,41 14,60 7,25 - 20,53
2013 17,79 21,32 0,79 14,18 10,90 15,24 15,44 8,12 - 21,10
2007 16,48 19,51 - 11,07 11,79 10,39 10,62 4,07 - 15,36
2008 17,08 19,95 - 12,07 12,67 11,40 11,67 4,79 - 16,13
2009 17,35 20,13 - 12,89 13,21 12,21 12,52 5,49 - 16,50
2010 17,51 20,20 - 13,55 13,53 13,05 13,37 6,21 - 17,59
2011 17,38 20,15 - 13,79 13,54 13,51 14,11 6,51 - 18,48
2012 18,03 20,55 0,47 14,83 14,46 14,67 15,27 7,33 - 19,37
2013 18,33 20,76 0,97 15,40 15,07 15,49 16,14 8,18 - 19,59
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Renten wegen Alters nach Rentenarten
Männer
Jahr
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* von Renten wegen Alters
insgesamt
Renten wegen Alters nach dem SGB VI
Jahre
Alte Bundesländer
Regelaltersrenten
Altersrenten
für
besonders
langjährig
Versicherte
für
langjährig
Versicherte
für
schwerbehinderte
Menschen
wegen
Arbeitslosigkeit o.
nach
Altersteilzeitarbeit
davon:
für Frauen
für
langjährig unter
Tage
Beschäftigte
-- Rentenbezugsdauer liegt im Bereich der AV - ursprüngliches Bundesgebiet - nicht vollständig vor.
Hinweis: Statistisch nicht auswertbare Fälle wurden nicht in die Auswertung einbezogen.
*) Ggf. einschließlich dem Rentenbezug einer vorhergehenden Rente.
Neue Länder
Deutschland
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3127Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
8. Welche Auswirkungen hat die schrittweise Anhebung der
Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den
Rentenbeitragssatz im Jahr 2030?
Die Regelungen zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen gemäß dem RV-
Altersgrenzenanpassungsgesetz führen bis zum Jahr 2030 zu einer Entlastung
des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung von 0,5 Prozentpunkten
und zu einem um 0,6 Prozentpunkte höheren Sicherungsniveau vor Steuern.
9. Was würde ein Aussetzen der schrittweisen Anhebung der
Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2018 für die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie
den Rentenbeitragssatz im Jahr 2030 bedeuten, und was hieße das für die
jeweiligen gesetzlich festgelegten Beitragssatz- und Niveauziele im Jahr
2030?
Würde die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen vorübergehend ausgesetzt,
fiele der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung langfristig höher und
das Sicherungsniveau vor Steuern geringer aus. Die Einhaltung der gesetzlichen
Beitragssatzobergrenze und des Mindestsicherungsniveaus im Jahr 2030 wäre
nicht gewährleistet.
wg.
Arbeitslosigkeit
wg.
Altersteilzeitarbeit
2007 20,58 22,24 - 11,90 11,17 11,98 12,20 2,51 12,30 -
2008 21,21 22,66 - 13,02 11,94 12,94 13,17 2,58 13,74 -
2009 21,36 22,81 - 13,66 12,07 14,15 14,41 3,22 14,63 -
2010 21,54 23,03 - 14,70 12,46 15,07 15,41 3,23 15,46 -
2011 21,56 23,11 - 15,08 12,46 15,72 16,36 4,05 16,04 -
2012 21,89 23,39 0,33 15,75 13,14 16,61 17,32 4,38 17,06 -
2013 22,06 23,52 3,03 16,32 13,66 17,63 18,48 4,83 17,92 -
2007 23,77 26,03 - 7,50 8,78 10,65 10,73 3,27 10,37 -
2008 23,94 26,35 - 10,20 8,99 11,51 11,59 1,75 11,28 -
2009 24,06 26,70 - 10,67 9,77 12,57 12,69 1,65 11,94 -
2010 24,18 27,06 - 10,95 9,77 13,25 13,46 3,76 12,77 -
2011 24,11 27,38 - 10,20 10,45 14,24 14,37 3,15 13,37 -
2012 24,56 27,81 0,33 11,13 11,03 15,01 15,38 4,67 14,62 -
2013 24,75 28,14 0,00 11,46 11,88 16,08 16,40 5,38 15,56 -
2007 21,24 23,04 - 11,77 10,88 11,78 11,98 2,57 11,90 -
2008 21,80 23,45 - 12,92 11,49 12,70 12,90 2,52 13,15 -
2009 21,94 23,64 - 13,55 11,69 13,91 14,14 3,09 13,97 -
2010 22,09 23,87 - 14,55 11,98 14,76 15,07 3,31 14,80 -
2011 22,09 23,98 - 14,91 12,10 15,45 15,99 4,01 15,36 -
2012 22,43 24,27 0,33 15,58 12,77 16,33 16,97 4,42 16,46 -
2013 22,60 24,43 3,03 16,12 13,35 17,35 18,09 4,88 17,33 -
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Renten wegen Alters nach Rentenarten
Frauen
Jahr
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* von Renten wegen Alters
insgesamt
Renten wegen Alters nach dem SGB VI
Regelaltersrenten
Altersrenten
für
besonders
langjährig
Versicherte
für
langjährig
Versicherte
-- Rentenbezugsdauer liegt im Bereich der AV - ursprüngliches Bundesgebiet - nicht vollständig vor.
für
schwerbehinderte
Menschen
wegen
Arbeitslosigkeit o.
nach
Altersteilzeitarbeit
davon:
für Frauen
für
langjährig unter
Tage
Beschäftigte
Jahre
Alte Bundesländer
Neue Länder
Deutschland
*) Ggf. einschließlich dem Rentenbezug einer vorhergehenden Rente.
Hinweis: Statistisch nicht auswertbare Fälle wurden nicht in die Auswertung einbezogen.
Drucksache 18/3127 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche
Situation der Älteren in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt
sich diese voraussichtlich in der Zukunft?
Im Rahmen des Gesundheitsmonitorings werden am Robert Koch-Institut (RKI)
regelmäßig repräsentative Gesundheitssurveys für die deutsche Bevölkerung
durchgeführt. Ein wichtiger Indikator für die gesundheitliche Lage der
Bevölkerung ist die Selbsteinschätzung des eigenen Gesundheitszustandes. Für den
Zeitraum 1998 bis 2012 können anhand dieser Daten auch zeitliche Entwicklungen
für die Bevölkerung im Alter von 65 bis 70 Jahren betrachtet werden. Die Daten
des RKI sprechen dabei für eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation in
dieser Altersgruppe bei Männern wie bei Frauen. Während im Jahr 1998 nur
47,6 Prozent der Männer und 43,9 Prozent der Frauen in dieser Altersgruppe ihren
Gesundheitszustand als gut oder sehr gut eingeschätzt haben, liegt der
entsprechende Anteil im Jahr 2012 bei 60,8 Prozent bzw. 63,3 Prozent.
Von den anderer repräsentativen Datenquellen für Deutschland liegt mit dem
Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die längste Zeitreihe vor. Seit 1994
werden im SOEP jährlich Angaben zur Selbsteinschätzung des
Gesundheitszustandes erhoben. Diese Daten sprechen ebenfalls für eine signifikante Verbesserung
der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung im Alter von 65 bis 70 Jahren im
Zeitraum von 1994 bis 2012, auch ab dem Jahr 2007.
Sowohl die Daten des Gesundheitsmonitorings am RKI als auch die des SOEP
deuten für die gesamte Altersgruppe von 50 bis 64 Jahre auf eine Verbesserung
der gesundheitlichen Situation in den jeweiligen Beobachtungszeiträumen hin.
Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitiger Datenlage auch für die Zukunft
keine Verschlechterung der gesundheitlichen Lage der 65- bis 70-Jährigen zu
erwarten.
11. Wie hoch ist der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im
Alter von
a) 60,
b) 61,
c) 62,
d) 63 und
e) 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe (bitte nach
Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt
aufweisen)?
12. Wie hat sich dieser Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter
jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Beschäftigungsquote – also
der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Altersgruppe an
der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe – bei den 60- bis 64-Jährigen im
Jahr 2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2011 bei 32,4
Prozent. 2007 wurde noch eine Beschäftigungsquote von 18,4 Prozent verzeichnet.
Jahresangaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beziehen sich
in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Regel auf den 30. Juni eines
Jahres. Die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ermittelten
Bevölkerungszahlen beziehen sich auf den 31. Dezember eines Jahres. Wegen
der unterschiedlichen statistischen Quellen und Stichtage sind die Beschäfti-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3127gungsquoten für einzelne Altersjahre in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt.
Beschäftigungsquoten nach Einzelalter sind in der statistischen
Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten.
Weitere Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Beschäftigungsquoten der 60- bis unter 65-Jährigen
Beschäftigungsquoten weisen den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der gleichaltrigen Bevölkerung aus.
Die Bevölkerungsdaten beziehen sich auf den 31.Dezember des Vorjahres.
Hinweis: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird ihre Berichterstattung zu den Beschäftigungsquoten voraussichtlich erst
zum 27. November 2014 auf die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 umstellen können. Derzeit werden im
Internetangebot der BA noch Beschäftigungsquoten bezogen auf die Bevölkerungszahlen auf Basis von Fortschreibungen früherer
Zählungen ausgewiesen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
13. Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigter, die in Vollzeit arbeiten?
Vollzeitbeschäftigungsquoten sind in der statistischen Berichterstattung der
Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten.
14. Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigter, wenn die Altersteilzeit, die überwiegend im sogenannten
Blockmodell genommen wird, nicht berücksichtigt wird?
Die Altersteilzeitbeschäftigten aus der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit umfassen beim Blockzeitmodell sowohl Personen in der
Freistellungsphase als auch in der Arbeitsphase. Eine separate Herausrechnung der
Personen in der Freistellungsphase ist daher nicht möglich.
2007 18,4 22,9 14,1 19,0 16,5
2008 20,5 25,1 16,1 21,1 18,5
2009 23,5 28,3 18,9 23,8 22,4
2010 26,1 31,1 21,3 25,9 27,0
2011 27,6 32,8 22,6 27,2 29,4
2012 30,0 35,3 24,9 29,5 31,8
2013 32,4 37,3 27,9 31,8 34,7
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland Insgesamt Männer Frauen
Drucksache 18/3127 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wie entwickelt sich die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen vor
dem Hintergrund, dass aufgrund der abschlagsfreien Rente ab 63 in den
kommenden Jahren bis zu 50 000 Beschäftigte zusätzlich in Altersrente
gehen?
Angaben zur Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen unter
Berücksichtigung der Möglichkeit, ab dem 1. Juli 2014 im Alter 63 abschlagsfrei in Rente
gehen zu können, liegen noch nicht vor.
16. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60- bis 64-Jährigen würden
benötigt, um eine Beschäftigungsquote für diese Altersgruppe von 50
Prozent zu erreichen?
Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen ist von einer
Vielzahl von Einflüssen geprägt. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60-
bis 64-Jährigen benötigt würden, um eine Beschäftigungsquote für diese
Altersgruppe von 50 Prozent zu erreichen, lässt sich nicht valide ermitteln.
17. Wie hoch ist die Erwerbstätigenquote der
a) 60-,
b) 61-,
c) 62-,
d) 63- und
e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und
Westdeutschland getrennt aufweisen)?
18. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote jeweils seit dem Jahr 2007
entwickelt?
19. Wie hoch ist die Erwerbsquote der
a) 60-,
b) 61-,
c) 62-,
d) 63- und
e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und
Westdeutschland getrennt aufweisen)?
20. Wie hat sich die Erwerbsquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Die Fragen 17 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die angefragten Erwerbstätigen- und Erwerbsquoten sind in den beiden
folgenden Tabellen aufgeführt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3127Erwerbstätigenquoten 2007 bis 2013 nach Gebietsstand und Geschlecht
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
Gebiet/
Geschlecht Altersgruppe 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Deutschland,
Insgesamt
20 bis u. 65 J. 72,8 73,9 74,0 74,8 76,3 76,6 77,1
60 bis u. 65 J. 32,8 35,0 38,4 40,8 44,1 46,5 49,8
60 J. 46,7 48,8 51,8 54,3 58,9 62,4 66,9
61 J. 40,2 42,8 44,8 47,2 51,6 55,2 60,3
62 J. 34,6 36,3 38,9 40,8 45,0 46,7 50,6
63 J. 26,0 26,2 28,6 30,3 33,4 35,9 38,1
64 J. 19,1 21,3 22,3 24,3 27,2 29,1 31,3
Deutschland,
Männer
20 bis u. 65 J. 78,9 80,0 79,4 79,9 81,4 81,8 81,8
60 bis u. 65 J. 41,0 43,0 46,7 48,9 52,1 54,6 57,4
60 J. 55,7 58,5 61,3 63,1 66,9 70,4 73,3
61 J. 49,3 52,0 54,1 56,5 60,8 64,1 68,3
62 J. 44,4 44,2 48,1 49,2 53,7 56,4 58,9
63 J. 32,8 33,3 35,6 37,1 40,6 43,6 46,2
64 J. 25,9 28,0 28,3 30,2 33,7 35,6 38,8
Deutschland,
Frauen
20 bis u. 65 J. 66,6 67,7 68,6 69,5 71,1 71,5 72,3
60 bis u. 65 J. 24,8 27,2 30,4 32,9 36,3 38,7 42,7
60 J. 37,9 39,8 42,5 45,6 51,2 55,1 60,9
61 J. 31,3 33,8 35,8 37,9 42,9 46,8 53,0
62 J. 25,1 28,8 30,2 32,4 36,6 37,5 42,8
63 J. 19,5 19,5 21,9 24,0 26,4 28,5 30,4
64 J. 12,6 14,5 16,5 18,4 20,9 22,8 24,1
Alte
Länder ohne
Berlin,
Insgesamt
20 bis u. 65 J. 73,7 74,7 74,6 75,2 76,7 77,1 77,5
60 bis u. 65 J. 34,4 36,3 39,5 41,4 44,8 47,1 50,4
60 J. 47,5 49,7 52,8 54,8 59,6 62,6 67,1
61 J. 41,6 43,5 45,7 48,5 52,8 56,1 61,1
62 J. 36,2 38,0 39,9 41,3 46,0 47,9 51,6
63 J. 27,7 27,5 29,9 30,9 34,1 37,0 39,2
64 J. 20,8 23,0 23,5 25,4 28,2 30,2 32,3
Neue
Länder mit
Berlin,
Insgesamt
20 bis u. 65 J. 69,3 70,8 71,8 73,1 74,5 74,7 75,4
60 bis u. 65 J. 26,9 29,7 33,9 38,2 41,5 44,1 47,6
60 J. 42,9 45,0 48,3 52,6 56,7 62,0 66,2
61 J. 34,3 39,9 40,9 42,4 47,8 52,2 57,9
62 J. 29,5 29,3 34,7 37,8 41,1 42,5 47,1
63 J. 20,4 22,4 22,2 27,9 30,6 31,1 34,1
64 J. 13,3 15,1 18,8 19,8 22,8 23,8 27,5
Drucksache 18/3127 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeErwerbstätigenquoten 2007 bis 2013 nach Gebietsstand und Geschlecht
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
Gebiet/
Geschlecht Altersgruppe 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Deutschland,
Insgesamt
20 bis u. 65 J. 79,6 79,8 80,2 80,4 80,9 81,0 81,3
60 bis u. 65 J. 36,1 37,8 41,5 44,2 47,2 49,6 53,1
60 J. 52,1 53,3 56,0 58,9 63,0 67,1 71,9
61 J. 44,4 46,7 48,7 51,4 55,7 58,8 64,7
62 J. 38,1 39,3 42,1 44,2 48,2 50,2 53,6
63 J. 28,4 28,2 31,1 32,7 35,9 38,1 40,5
64 J. 20,4 22,4 23,6 26,0 28,5 30,7 33,1
Deutschland,
Männer
20 bis u. 65 J. 86,3 86,3 86,4 86,4 86,6 86,6 86,6
60 bis u. 65 J. 45,1 46,6 50,5 53,4 55,8 58,6 61,4
60 J. 61,6 64,1 66,0 69,1 71,5 75,9 78,6
61 J. 54,9 56,2 59,2 61,9 65,8 68,7 73,3
62 J. 48,9 48,0 51,9 53,4 57,9 61,2 63,0
63 J. 35,7 35,9 38,8 40,4 43,6 46,3 49,6
64 J. 27,6 29,6 30,2 32,5 35,2 37,4 40,9
Deutschland,
Frauen
20 bis u. 65 J. 72,9 73,3 73,9 74,3 75,3 75,4 76,0
60 bis u. 65 J. 27,4 29,4 32,8 35,4 38,8 41,1 45,3
60 J. 42,8 43,2 46,2 48,8 54,6 58,7 65,5
61 J. 34,3 37,3 38,8 41,1 45,9 49,4 56,6
62 J. 27,4 30,8 32,8 35,0 38,8 39,6 45,1
63 J. 21,3 20,7 23,6 25,7 28,4 30,3 32,1
64 J. 13,6 15,3 17,2 19,5 22,1 24,3 25,5
Alte
Länder ohne
Berlin,
Insgesamt
20 bis u. 65 J. 79,1 79,4 79,7 79,9 80,5 80,7 81,1
60 bis u. 65 J. 37,1 38,8 42,1 44,3 47,3 49,6 53,0
60 J. 51,8 53,6 56,1 58,3 62,8 66,3 70,8
61 J. 45,0 46,8 49,1 51,9 55,9 58,9 64,4
62 J. 38,9 40,5 42,6 44,4 48,6 50,6 54,1
63 J. 29,7 29,2 32,0 33,1 36,3 38,8 41,2
64 J. 22,2 24,0 24,4 26,8 29,3 31,7 33,7
Neue
Länder mit
Berlin,
Insgesamt
20 bis u. 65 J. 81,8 81,7 82,2 82,4 82,5 82,1 82,4
60 bis u. 65 J. 32,3 34,0 39,1 44,1 46,8 49,6 53,6
60 J. 53,1 52,2 55,7 61,2 63,5 69,4 75,5
61 J. 42,7 46,1 47,2 49,8 54,9 58,7 65,3
62 J. 35,3 34,6 40,0 43,0 46,7 48,4 52,0
63 J. 23,5 25,0 27,0 30,9 34,1 35,3 38,2
64 J. 15,1 16,9 21,0 22,2 24,7 26,2 30,6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/312721. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote der
a) 60-,
b) 61-,
c) 62-,
d) 63- und
e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und
Westdeutschland getrennt aufweisen)?
22. Wie hat sich die Arbeitslosenquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Arbeitslosenquoten stehen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nicht für einzelne Altersjahre, sondern nur für Altersgruppen in Fünf-Jahres-
Schritten zur Verfügung. Für das Jahr 2007 liegt zudem die Bezugsgröße für alle
zivilen Erwerbspersonen nach soziodemografischen Merkmalen erst ab Mai
2007 vor. Um dennoch eine Arbeitslosenquote Älterer für 2007 ausweisen zu
können, wird diese Bezugsgröße hilfsweise auch für die ersten vier Monate
dieses Jahres verwendet; Vergleiche mit den anderen Jahren sind dadurch leicht
eingeschränkt.
Die Arbeitslosenquoten für 60- bis unter 65-Jährige und die Arbeitslosenquoten
für alle Arbeitslosen weisen in den letzten Jahren eine gegenläufige
Entwicklung auf. Während die Quote für alle Arbeitslosen der Jahre 2007 bis 2013
merklich von 9,0 Prozent auf 6,9 Prozent abnahm, stieg die Quote für Ältere im
gleichen Zeitraum von 2,6 Prozent auf 8,4 Prozent. Damit lag die
Arbeitslosenquote für 60- bis unter 65-Jährige im Jahr 2013 um 1,5 Prozentpunkte über
derjenigen aller Arbeitslosen. Dies erklärt sich mit dem Auslaufen von
Sonderregelungen für Ältere. Nach den Regelungen der § 428 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 252 Absatz 8 SGB VI mussten 58-Jährige oder
Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und wurden auch
nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Ohne diese Sonderregelung wäre auch bei
den 60- bis unter 65-Jährigen ein vergleichbarer Rückgang der Quote zu
verzeichnen.
Arbeitslosenquoten 2007 bis 2013 (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre
1 2 3 4 5 6
2007 9,0 2,6 7,4 2,5 15,0 2,9
2008 7,8 2,9 6,4 2,7 13,1 4,0
2009 8,1 5,3 6,9 4,7 13,0 8,0
2010 7,7 7,3 6,6 6,5 12,0 10,9
2011 7,1 8,1 6,0 7,1 11,3 12,4
2012 6,8 8,1 5,9 7,0 10,7 12,6
2013 6,9 8,4 6,0 7,2 10,3 12,8
Deutschland
Zeitraum
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Drucksache 18/3127 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeArbeitslosenquoten 2007 bis 2013 (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen nach Geschlecht)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
23. Wie hoch ist
a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Alter von
60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe,
b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen,
c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen sowie
d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen im Vergleich zu allen
anderen Altersgruppen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11, 12, 17 bis 20 sowie 21 und 22
verwiesen.
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur
Beschäftigungssituation der 60- bis 64-Jährigen differenziert nach Einkommensgruppen
vor?
Informationen über den Erwerbsstatus und das Einkommen von 60- bis 64-
Jährigen lassen sich verschiedenen Quellen entnehmen. Angaben zum
sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) liegen im
Rahmen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Aus
einer entsprechenden Sonderauswertung der BA anhand nichtrevidierter
Angaben geht hervor, dass 54 Prozent der 60- bis 64-jährigen Vollzeitbeschäftigen
zuletzt (31. Dezember 2013) ein Bruttomonatsentgelt von über 3 000 Euro
erzielten. Entsprechend errechnet sich für diese Altersgruppe mit 3 124 Euro ein
Medianentgelt, das merklich über 3 000 Euro liegt (altersgruppenübergreifender
Medianwert: 2 960 Euro).
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Datenaufbereitung für die
Beschäftigungsstatistik im August 2014 umfassend modernisiert. Dabei wurde
eine verbesserte Modellierung der Daten vorgenommen und die Abgrenzung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue
Personengruppen erweitert. In dieser revidierten Statistik ist das Merkmal „Entgelt“
jedoch noch nicht Bestandteil der Berichterstattung, die entsprechende
Publikation „Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte“ wird voraussichtlich
erst bis Mitte November 2014 revidiert. Auswertungen zu den Entgelten können
demnach derzeit nur hilfsweise aus der nicht-revidierten Beschäftigungsstatistik
zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre
2007 9,0 2,6 8,5 2,5 9,5 2,8
2008 7,8 2,9 7,4 2,9 8,2 3,0
2009 8,1 5,3 8,3 5,4 7,9 5,1
2010 7,7 7,3 7,9 7,7 7,5 6,8
2011 7,1 8,1 7,1 8,6 7,0 7,4
2012 6,8 8,1 6,9 8,6 6,8 7,4
2013 6,9 8,4 7,0 8,7 6,7 7,9
Deutschland
Zeitraum
Insgesamt
Insgesamt Männer Frauen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3127Aus dem Mikrozensus lassen sich zusätzliche Informationen über andere
Einkommensarten, über das verfügbare Einkommen sowie über nicht (aktiv)
versicherte Personen entnehmen, allerdings ist die Abgrenzung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier unscharf. Nach dem Mikrozensus waren
2013 49,8 Prozent aller 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig (siehe auch Antwort zu
Frage 17). In unteren Einkommensgruppen (gemessen am persönlichen
Nettoeinkommen der Befragten) sind deutlich geringere Anteile Erwerbstätiger zu
verzeichnen (der niedrigste Anteil tritt mit 23,4 Prozent in der
Einkommensklasse von 500 bis unter 700 Euro auf), bei höheren Einkommen nimmt der
Anteil Erwerbstätiger stetig zu, wie folgender Tabelle zu entnehmen ist:
Erwerbsbeteiligung 60- bis 64-Jähriger nach Gruppen des persönlichen
Nettoeinkommens 2013 (Euro je Monat)
1) Anteil Erwerbstätiger in der jeweiligen Einkommensgruppe
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2013
25. Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Altersrenten,
und wie hat sich dieses seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Männern
und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)?
Die Höhe des durchschnittlichen Rentenzugangsalters in Altersrenten sowie die
Entwicklung seit 2007 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einkommen von … bis unter … Euro Anteil Erwerbstätiger1)
Gesamt 49,8
Unter 500 38,5
500 - 700 23,4
700 - 900 29,3
900 - 1.100 42,6
1.100 - 1.300 50,5
1.300 - 1.500 57,6
1.500 - 1.700 64,9
1.700 - 2.000 69,7
2.000 - 2.300 72,9
2.300 - 2.600 74,2
2.600 - 2.900 76,7
2.900 - 3.200 81,0
3.200 - 3.600 84,2
3.600 - 4.000 88,7
4.000 - 5.000 90,8
5.000 Euro oder mehr 92,1
Drucksache 18/3127 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDurchschnittlilches Zugangsalter der Renten wegen Alters
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Diskrepanz
zwischen dem mittleren Erwerbsaustrittsalter bestimmter Berufe und dem
durchschnittlichen Rentenzugangsalter vor, und wie bewertet sie diese?
Erwerbsaustritt und Rentenzugang hängen nicht unmittelbar zusammen. Die
beiden Ereignisse fallen bei Rentenbeziehenden, die eine Nebentätigkeit
ausüben, und bei Rentenzugängen aus Nichterwerbstätigkeit, auseinander. Aus
Alter und Beruf beim Erwerbsaustritt lassen sich mithin keine hinreichend
belastbaren Rückschlüsse auf das Rentenzugangsalter ziehen.
Aussagen zu ausgeübten Tätigkeiten/Berufen anhand der Statistiken der
Deutschen Rentenversicherung sind zudem nur mit einer Vielzahl von
Einschränkungen möglich. Insbesondere ist dieses Merkmal statistisch untererfasst, da z. B.
für einige Versicherte in den letzten Jahren vor dem Rentenzugang keine
Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung vorliegen, aus denen die
Informationen zu Berufen entnommen werden können. Darüber hinaus ist zu
beachten, dass eine Situation zu einem bestimmten Stichtag bzw. in einem bestimmten
Berichtsjahr dargestellt wird. Somit kann nur eine Aussage darüber getroffen
werden, dass von den Rentenzugängen eines Jahres eine bestimmte Anzahl von
Versicherten zuletzt in einem bestimmten Beruf gearbeitet hat. Da nur die
aktuelle bzw. letzte ausgeübte Tätigkeit erfasst wird, können zudem Berufswechsel
vor Rentenzugang nicht erfasst werden. Insofern können auch keine Aussagen
darüber getroffen werden, ob der Rentenzugang aus dem „ursprünglichen“
Beruf eines Versicherten oder aus einem anderen Beruf erfolgt.
Jahr insgesamt Männer Frauen
2007 63,3 63,4 63,2
2008 63,3 63,5 63,2
2009 63,4 63,6 63,2
2010 63,8 63,9 63,6
2011 63,7 63,9 63,6
2012 64,1 64,1 64,1
2013 64,2 64,1 64,3
2007 62,3 62,9 61,6
2008 62,3 63,0 61,7
2009 62,3 63,1 61,6
2010 62,2 62,9 61,6
2011 62,2 63,0 61,6
2012 63,2 63,6 62,8
2013 63,6 63,7 63,4
2007 63,1 63,3 63,0
2008 63,2 63,4 63,0
2009 63,2 63,5 62,9
2010 63,5 63,8 63,3
2011 63,5 63,8 63,2
2012 64,0 64,0 63,9
2013 64,1 64,1 64,2
Alte Bundesländer
Neue Länder
Deutschland
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/312727. a) Wie ist der Versichertenstatus vor Rentenbeginn in Prozent aller
Neuzugänge in Altersrente (nicht Regelaltersrente), und wie haben sich
diese Zahlen seit dem Jahr 2000 entwickelt?
b) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner seit dem Jahr
2000, die direkt vor der Altersrente (nicht Regelaltersrente) einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne Altersteilzeit
nachgegangen sind?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Renten wegen Alters: Versicherungsstatus am 31.12. im Jahr vor dem Leistungsfall
Männer und Frauen - Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse in % an Insgesamt (Fallzahl)
versicherungspflichtige
Beschäftigung 1)
Altersteilzeit/
Vorruhestand
Leistungsempfang
nach dem
SGB III/AFG
Leistungsempfang
nach dem
SGB II 2)
Anrechnungszeitversicherte 3)
sonstige aktive
Versicherungsverhältnisse 4)
passive
Versicherung
2000 682.692 26,6 3,3 18,5 x 5,5 9,8 36,3
2001 647.885 24,5 7,3 16,2 x 4,1 10,9 37,1
2002 616.023 23,3 9,2 14,6 x 3,2 11,5 38,2
2003 644.147 21,8 9,8 14,1 x 3,0 11,8 39,4
2004 644.939 19,8 9,9 14,2 x 2,9 11,5 41,8
2005 587.062 17,5 10,0 16,9 x 2,8 11,4 41,3
2006 590.647 17,4 12,0 10,9 5,0 2,9 9,7 42,1
2007 566.720 18,1 15,1 11,7 5,6 3,1 9,0 37,3
2008 577.162 18,0 14,8 12,7 5,7 3,4 8,6 36,7
2009 568.136 20,1 15,6 7,8 6,4 3,2 9,5 37,5
2010 545.251 21,3 15,8 6,8 7,0 2,0 9,1 38,1
2011 570.109 22,2 15,1 7,6 7,6 1,5 9,1 36,8
2012 516.981 23,4 13,8 7,7 1,2 7,4 10,4 36,1
2013 518.033 25,5 13,0 6,7 0,0 8,2 10,9 35,6
2000 165.347 20,9 2,7 55,7 x 7,0 6,0 7,7
2001 138.577 22,0 4,6 49,3 x 7,6 7,1 9,4
2002 123.975 22,3 7,5 44,3 x 7,5 7,6 10,9
2003 137.096 20,8 10,1 44,3 x 6,9 7,7 10,1
2004 134.119 19,3 11,7 42,7 x 7,1 7,8 11,5
2005 117.047 17,3 12,4 46,6 x 5,6 7,7 10,3
2006 103.683 18,7 15,2 27,2 10,5 6,1 6,7 15,7
2007 111.423 17,1 17,4 24,9 12,1 7,5 6,6 14,5
2008 110.520 16,9 16,6 26,8 11,9 7,9 6,6 13,4
2009 105.374 19,9 18,6 14,5 14,9 8,6 8,1 15,5
2010 107.848 21,7 18,9 13,1 14,9 6,2 8,0 17,2
2011 109.679 23,9 17,1 13,6 15,6 5,4 8,1 16,2
2012 96.879 26,7 18,0 14,7 2,5 13,0 9,0 16,0
2013 99.757 28,5 15,7 13,8 0,0 15,8 9,8 16,5
2000 848.039 25,5 3,2 25,7 x 5,8 9,0 30,7
2001 786.462 24,1 6,8 22,0 x 4,7 10,2 32,3
2002 739.998 23,2 8,9 19,6 x 4,0 10,8 33,6
2003 781.243 21,6 9,8 19,4 x 3,7 11,1 34,3
2004 779.058 19,8 10,2 19,1 x 3,6 10,8 36,6
2005 704.109 17,5 10,4 21,8 x 3,3 10,8 36,2
2006 694.330 17,6 12,4 13,4 5,8 3,4 9,2 38,2
2007 678.143 18,0 15,5 13,9 6,7 3,8 8,6 33,6
2008 687.682 17,8 15,1 15,0 6,7 4,1 8,3 32,9
2009 673.510 20,1 16,0 8,8 7,7 4,0 9,3 34,0
2010 653.099 21,4 16,3 7,8 8,3 2,7 8,9 34,6
2011 679.788 22,5 15,4 8,6 8,9 2,2 9,0 33,5
2012 613.860 23,9 14,5 8,8 1,4 8,3 10,2 32,9
2013 617.790 26,0 13,5 7,8 0,0 9,4 10,7 32,5
Hinw eis: Mehrfachnennungen möglich. Es erfolgt eine pauschale Korrektur der sonst. aktiven Beschäftigungsverh., damit die Addition aller Verhältnisse die ausgew iesene Fallzahl ergibt.
1) Ohne Altersteilzeitbeschäftigung; ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
2) Von 2005 bis 2010 RV-pf lichtige Leistung nach dem SGB II, die w enigen Fälle mit Zugang ab 2012 sind Fälle mit Leistungsfall bis 2011 verbunden mit einer Statusangabe bis 2010.
3) Ab Zugang 2012 und mit Leistungsfall ab 2012 sind hier auch die Leistungsempfänger nach dem SGB II enthalten, sofern keine parallele Pflichtversicherung vorliegt.
4) Beispielsw eise: Handw erker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Deutschland
insgesamtJahr
davon Versicherungsverhältnisse:
Alte Bundesländer
Neue Länder
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3127Renten wegen Alters: Versicherungsstatus am 31.12. im Jahr vor dem Leistungsfall
Männer - Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse in % an Insgesamt (Fallzahl)
versicherungspflichtige
Beschäftigung 1)
Altersteilzeit/
Vorruhestand
Leistungsempfang
nach dem
SGB III/AFG
Leistungsempfang
nach dem
SGB II 2)
Anrechnungszeitversicherte 3)
sonstige aktive
Versicherungsverhältnisse 4)
passive
Versicherung
2000 324.660 26,9 5,7 27,4 x 5,8 7,4 26,8
2001 310.973 24,3 12,9 22,6 x 4,1 7,5 28,6
2002 297.377 24,4 15,6 19,6 x 2,9 8,1 29,5
2003 308.597 23,3 15,3 18,6 x 2,6 8,9 31,3
2004 303.731 21,3 14,4 18,7 x 2,5 8,7 34,3
2005 286.628 18,8 14,2 22,6 x 2,4 8,2 33,8
2006 283.996 18,3 16,3 13,9 6,8 2,7 6,5 35,5
2007 283.130 18,6 19,9 14,1 7,3 2,7 6,2 31,2
2008 282.271 18,3 19,4 14,5 7,2 3,0 6,2 31,4
2009 269.307 20,6 20,3 8,0 8,0 2,9 7,1 33,2
2010 253.395 21,1 19,9 7,2 8,1 2,4 6,6 34,7
2011 265.626 21,8 19,3 8,3 8,7 1,9 6,9 33,1
2012 253.200 23,6 17,7 8,7 1,3 8,5 8,4 31,8
2013 262.630 26,8 16,8 7,8 0,0 9,0 8,9 30,6
2000 76.935 16,7 4,2 64,3 x 3,7 5,1 6,1
2001 62.892 19,4 6,5 55,4 x 5,0 6,3 7,5
2002 58.112 21,2 9,6 48,0 x 5,4 7,0 8,7
2003 66.581 20,4 11,6 46,7 x 4,8 7,8 8,7
2004 66.760 18,8 11,6 46,2 x 5,0 7,9 10,6
2005 64.077 17,3 11,3 50,4 x 3,3 8,0 9,7
2006 54.973 19,2 13,1 31,1 10,7 3,6 6,5 15,7
2007 57.306 18,2 16,3 28,5 12,2 4,8 5,8 14,2
2008 54.449 18,4 15,2 28,6 12,5 5,2 6,0 14,1
2009 49.241 21,7 16,9 15,3 16,5 6,1 7,3 16,3
2010 46.551 22,2 16,6 14,5 16,9 6,1 7,4 16,4
2011 47.115 23,3 15,1 15,0 17,9 5,5 7,7 15,6
2012 50.590 25,9 14,8 15,3 2,5 14,6 9,5 17,3
2013 56.122 28,2 13,1 14,8 0,0 16,4 10,0 17,5
2000 401.595 24,9 5,4 34,5 0,0 5,4 7,0 22,8
2001 373.865 23,5 11,8 28,1 0,0 4,2 7,3 25,1
2002 355.489 23,9 14,6 24,3 0,0 3,3 7,9 26,1
2003 375.178 22,8 14,6 23,6 0,0 3,0 8,7 27,3
2004 370.491 20,9 13,9 23,7 0,0 2,9 8,5 30,0
2005 350.705 18,5 13,6 27,7 0,0 2,5 8,2 29,4
2006 338.969 18,5 15,8 16,7 7,4 2,9 6,5 32,3
2007 340.436 18,5 19,3 16,5 8,1 3,0 6,1 28,3
2008 336.720 18,3 18,7 16,8 8,1 3,4 6,2 28,6
2009 318.548 20,7 19,8 9,1 9,3 3,4 7,1 30,6
2010 299.946 21,3 19,3 8,4 9,5 2,9 6,7 31,9
2011 312.741 22,0 18,7 9,3 10,1 2,4 7,0 30,4
2012 303.790 24,0 17,2 9,8 1,5 9,6 8,6 29,3
2013 318.752 27,0 16,1 9,0 0,0 10,3 9,1 28,3
Hinw eis: Mehrfachnennungen möglich. Es erfolgt eine pauschale Korrektur der sonst. aktiven Beschäftigungsverh., damit die Addition aller Verhältnisse die ausgew iesene Fallzahl ergibt.
1) Ohne Altersteilzeitbeschäftigung; ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
2) Von 2005 bis 2010 RV-pflichtige Leistung nach dem SGB II, die w enigen Fälle mit Zugang ab 2012 sind Fälle mit Leistungsfall bis 2011 verbunden mit einer Statusangabe bis 2010.
3) Ab Zugang 2012 und mit Leistungsfall ab 2012 sind hier auch die Leistungsempfänger nach dem SGB II enthalten, sofern keine parallele Pf lichtversicherung vorliegt.
4) Beispielsw eise: Handw erker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Deutschland
Jahr insgesamt
davon Versicherungsverhältnisse:
Alte Bundesländer
Neue Länder
Drucksache 18/3127 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRenten wegen Alters: Versicherungsstatus am 31.12. im Jahr vor dem Leistungsfall
Frauen - Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse in % an Insgesamt (Fallzahl)
versicherungspflichtige
Beschäftigung 1)
Altersteilzeit/
Vorruhestand
Leistungsempfang
nach dem
SGB III/AFG
Leistungsempfang
nach dem
SGB II 2)
Anrechnungszeitversicherte 3)
sonstige aktive
Versicherungsverhältnisse 4)
passive
Versicherung
2000 358.032 26,3 1,1 10,4 x 5,3 12,0 45,0
2001 336.912 24,7 2,1 10,2 x 4,1 13,9 45,0
2002 318.646 22,3 3,2 9,9 x 3,6 14,7 46,3
2003 335.550 20,5 4,7 10,0 x 3,4 14,5 46,9
2004 341.208 18,5 5,8 10,2 x 3,2 14,0 48,4
2005 300.434 16,3 6,1 11,4 x 3,3 14,5 48,5
2006 306.651 16,5 7,9 8,2 3,3 3,1 12,6 48,3
2007 283.590 17,7 10,3 9,4 3,9 3,5 11,7 43,4
2008 294.891 17,7 10,4 11,0 4,3 3,8 11,0 41,8
2009 298.829 19,7 11,3 7,5 5,0 3,4 11,7 41,3
2010 291.856 21,4 12,2 6,4 5,9 1,6 11,4 40,9
2011 304.483 22,6 11,4 7,0 6,6 1,2 11,1 40,0
2012 263.781 23,1 10,1 6,7 1,1 6,3 12,4 40,2
2013 255.403 24,2 9,2 5,5 0,0 7,4 13,0 40,7
2000 88.412 24,6 1,5 48,1 x 10,0 6,8 9,1
2001 75.685 24,1 3,0 44,2 x 9,8 7,8 11,0
2002 65.863 23,4 5,6 41,0 x 9,3 8,0 12,7
2003 70.515 21,2 8,7 42,0 x 9,0 7,7 11,5
2004 67.359 19,9 11,7 39,2 x 9,2 7,7 12,4
2005 52.970 17,4 13,9 41,9 x 8,5 7,4 11,0
2006 48.710 18,1 17,5 22,8 10,3 8,8 6,9 15,6
2007 54.117 16,0 18,5 21,0 12,0 10,3 7,3 14,8
2008 56.071 15,4 18,0 25,1 11,3 10,5 7,2 12,6
2009 56.133 18,3 20,0 13,9 13,5 10,7 8,7 14,8
2010 61.297 21,3 20,7 12,0 13,5 6,3 8,4 17,9
2011 62.564 24,4 18,7 12,5 13,9 5,4 8,4 16,7
2012 46.289 27,6 21,6 14,1 2,3 11,3 8,5 14,6
2013 43.635 28,8 19,0 12,6 0,0 14,9 9,5 15,1
2000 446.444 26,0 1,2 17,9 x 6,2 10,9 37,9
2001 412.597 24,6 2,2 16,5 x 5,1 12,8 38,8
2002 384.509 22,5 3,6 15,2 x 4,6 13,5 40,6
2003 406.065 20,6 5,4 15,6 x 4,4 13,3 40,7
2004 408.567 18,8 6,8 15,0 x 4,2 12,9 42,5
2005 353.404 16,4 7,3 16,0 x 4,0 13,4 42,8
2006 355.361 16,8 9,2 10,2 4,3 3,9 11,8 43,8
2007 337.707 17,4 11,6 11,2 5,2 4,6 11,0 38,8
2008 350.962 17,3 11,7 13,3 5,4 4,8 10,4 37,1
2009 354.962 19,5 12,7 8,5 6,4 4,5 11,2 37,1
2010 353.153 21,4 13,7 7,4 7,3 2,4 10,9 36,9
2011 367.047 22,9 12,6 7,9 7,9 1,9 10,6 36,0
2012 310.070 23,8 11,8 7,8 1,2 7,0 11,8 36,4
2013 299.038 24,9 10,6 6,6 0,0 8,5 12,5 37,0
Hinw eis: Mehrfachnennungen möglich. Es erfolgt eine pauschale Korrektur der sonst. aktiven Beschäftigungsverh., damit die Addition aller Verhältnisse die ausgew iesene Fallzahl ergibt.
1) Ohne Altersteilzeitbeschäftigung; ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
2) Von 2005 bis 2010 RV-pf lichtige Leistung nach dem SGB II, die w enigen Fälle mit Zugang ab 2012 sind Fälle mit Leistungsfall bis 2011 verbunden mit einer Statusangabe bis 2010.
3) Ab Zugang 2012 und mit Leistungsfall ab 2012 sind hier auch die Leistungsempfänger nach dem SGB II enthalten, sofern keine parallele Pflichtversicherung vorliegt.
4) Beispielsw eise: Handw erker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Neue Länder
Deutschland
Jahr insgesamt
davon Versicherungsverhältnisse:
Alte Bundesländer
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/312728. a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen
Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in
die Altersrente gehen,
b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in
Eurobeträgen), und
c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit
dem Jahr 2007 entwickelt?
Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von
Statistikdaten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von
den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
gestellten Zeit nicht erstellt werden.
Spezielle Personengruppen
29. Welche Personen bzw. Gruppen haben nach Ansicht der Bundesregierung
besondere Schwierigkeiten, ihre jeweiligen Erwerbsphasen bis zum
Erreichen einer erhöhten Regelaltersgrenze zu verlängern?
Schwierigkeiten, mit Ende der Erwerbsphase die Regelaltersgrenze zu
erreichen, können Personen haben, die langzeitarbeitslos sind und mehrere
Vermittlungshemmnisse aufweisen. Befunde der Wirkungsforschung des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, dass auf der individuellen Ebene
eine Vielzahl an Hemmnissen den Übergang in Beschäftigung erschweren kann,
insbesondere fehlende Bildungs- bzw. Ausbildungsabschlüsse, gesundheitliche
Einschränkungen, eine lange Verweildauer im Leistungsbezug, Mutterschaft,
ein Alter über 50 Lebensjahren, der Status als Zuwanderer oder die mangelnde
Beherrschung der deutschen Sprache. Siebzig Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten weisen mehr als eines dieser „Risikomerkmale“ auf. Die
Wahrscheinlichkeit eines arbeitsvermittelten Abgangs aus der Grundsicherung
für Arbeitsuchende verringert sich mit der Kumulation der Risikomerkmale
erheblich.
30. Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen
nicht die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen
zwischen ihrer letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine
Erwerbsminderungsrente?
Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von
Statistikdaten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von
den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
gestellten Zeit nicht erstellt werden.
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche
Situation der Menschen mit Behinderungen, erwerbsgeminderten,
arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen in der Vergangenheit
entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft?
Aussagen zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderungen,
erwerbsgeminderten, arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen
sind wegen der Heterogenität dieser Personengruppen und ihres jeweils
vergleichsweise geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung mit größeren
statistischen Unsicherheiten verbunden als Aussagen zur älteren Bevölkerung im
Allgemeinen (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 10). Zudem können diese
Personengruppen nicht in allen Studien gleichermaßen differenziert abgebildet
werden.
Drucksache 18/3127 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnhand verschiedener Erhebungen aus dem Gesundheitsmonitoring am Robert
Koch-Institut (RKI) kann die Entwicklung der Selbsteinschätzung der eigenen
Gesundheit für Menschen mit anerkannten Behinderungen oder
Erwerbsminderungen unabhängig vom Schweregrad der Einschränkungen für Männer und
Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren abgebildet werden. Diese Studien deuten
darauf hin, dass sich die gesundheitliche Lage der Männer und Frauen mit
anerkannten Behinderungen im Beobachtungszeitraum der Jahre 1998 bis 2012
nicht signifikant verändert hat. Für nichterwerbstätige Männer und Frauen
gleichen Alters deuten die Daten aus dem Gesundheitsmonitoring aber auf eine
tendenzielle Verschlechterung der gesundheitlichen Selbsteinschätzung der
Jahre 1998 bis 2012 hin.
Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass sich die soziodemographische
Zusammensetzung der Erwerbslosen im Beobachtungszeitraum sowohl durch
konjunkturelle Effekte als auch durch eine insgesamt gestiegene
Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung erheblich verändert hat.
Die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ermöglichen die Analyse
der Entwicklung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit
Behinderungen und Nichterwerbstätigen im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2012. Demnach ist
der Anteil der Personen mit gutem oder sehr gutem Gesundheitszustand bei
Männern mit anerkannten Behinderungen im Alter von 50 bis 70 Jahren
konstant geblieben, während er bei Frauen leicht zugenommen hat. Demgegenüber
weist auch das SOEP eine Verschlechterung der gesundheitlichen
Selbsteinschätzung von arbeitslosen Männern und Frauen aus.
Aus den Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass die
von ihr für ihre Versicherten erbrachten Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit und damit auch
die gesundheitliche Situation der betroffenen Versicherten nachhaltig verbessert
haben. Innerhalb der ersten 24 Monate nach einer Leistung zur medizinischen
Rehabilitation sind immerhin 85 Prozent der Teilnehmer an dieser Maßnahme
weiterhin erwerbsfähig und zahlen entweder lückenlos (70 Prozent) oder mit
Unterbrechungen (15 Prozent) Beiträge zur Sozialversicherung. Die berufliche
Wiedereingliederung der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, die im Jahr
2009 ihre Bildungsleistung abgeschlossen hatten, nahm im Verlauf der beiden
folgenden Jahre zu: Waren im sechsten Monat nach Ende der Bildungsleistung
37 Prozent pflichtversichert beschäftigt, erhöhte sich dieser Anteil nach zwei
Jahren auf rund 50 Prozent.
32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit
Behinderungen im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der
jeweiligen Altersgruppe,
Ein entsprechender Indikator ist in der statistischen Berichterstattung der
Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten.
b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen,
c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie
Die Fragen 32b und 32c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Mikrozensus, der maßgeblichen Quelle zur Erfassung der
Erwerbsbeteiligung, werden Fragen nach einer Behinderung nicht durchgehend gestellt. Im
aktuellen Mikrozensus aus dem Jahr 2013, aus dem das Statistische Bundesamt
erste Ergebnisse unlängst zugänglich machte, wurde das Merkmal zwar erho-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3127ben, eine Sonderauswertung des Mikrozensus konnte im Rahmen der zur
Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist jedoch nicht
abgeschlossen werden. Davor wurden Behinderungen zuletzt in den Jahren 2009
und 2005 abgefragt. Die Erwerbs- und Erwerbstätigenquoten aus diesen Jahren
sowie die sich hieraus ergebenden Erwerbslosenquoten sind in der folgenden
Tabelle wiedergegeben.
Erwerbs- und Erwerbstätigenquote 60- bis 64-Jähriger mit Behinderungen,
2005 und 2009
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, und
wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach
Frauen und Männern getrennt aufweisen)?
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Angaben zur
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen vor.
33. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Anhebung der
Regelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre
wieder rückgängig zu machen, und wenn nein, warum nicht?
Schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge bis zum Jahr 1951 können
eine vorzeitige Altersrente bereits ab Alter 60 und eine abschlagsfreie Rente ab
Alter 63 beziehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Für jüngere
Geburtsjahrgänge wird das Renteneintrittsalter – weitestgehend parallel zur
Anhebung der Regelaltersgrenze – zwar stufenweise erhöht, jedoch können
schwerbehinderte Menschen auch in Zukunft regelmäßig früher vorzeitig oder
abschlagsfrei eine Altersrente beziehen als andere Versicherte unter
vergleichbaren Bedingungen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft dabei alle
Arten von Altersrenten gleichermaßen. Sie ist wegen der demografischen
Entwicklung unabdingbar, wenn die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar
bleiben soll.
Erwerbstätigenquote1)
Erwerbsquote2)
Erwerbslosenquote3)
Insgesamt
2005 16,4 18,5 11,1
2009 23,1 25,0 7,8
Männer
2005 18,8 21,4 12,1
2009 26,9 29,2 7,8
Frauen
2005 13,0 14,4 9,1
2009 18,2 19,8 8,0
1) Anteil der Erwerbstätigen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der
entsprechenden Altersgruppe.
2) Anteil der Erwerbspersonen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der
entsprechenden Altersgruppe.
3) Anteil der Erwerbslosen mit Behinderungen an den Erwerbspersonen mit Behinderungen in
der entsprechenden Altersgruppe.
Drucksache 18/3127 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen
eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt aufweisen)?
c) Wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre
Erwerbsminderungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Die Fragen 34a und 34c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Sonderauswertungen von
Statistikdaten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von
den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
gestellten Zeit nicht erstellt werden.
b) Wie viele dieser Bezieherinnen und Bezieher einer
Erwerbsminderungsrente sind auf Leistungen der Grundsicherung im Alter
angewiesen?
Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung enthält keine Angaben darüber,
ob Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen werden. In der Statistik des
Statistischen Bundesamts für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) werden Informationen zum berücksichtigten Einkommen von
Leistungsberechtigten nur hinsichtlich der Altersgruppen „18 bis unter 65 Jahren“
und „65 Jahre und älter“ sowie nach Geschlecht und der Art der Unterbringung
differenziert ausgewiesen.
Die Anzahl der in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
leistungsberechtigten Frauen und Männer in und außerhalb von Einrichtungen im
Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen
Erwerbsminderung in den Jahren 2007 bis 2012 (jeweils zum Stichtag 31.
Dezember) sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2013 liegen
bislang noch keine Daten vor.
Leistungsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(4. Kapitel SGB XII) in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren
mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Erwerbsminderung nach Geschlecht, 2007 bis 2012
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
35. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Abschläge auf die
Erwerbsminderungsrente zumindest für Personen ab 60 Jahren, die vor
Erhöhung der Regelaltersgrenze die maximalen Abschläge auf die
Erwerbsminderungsrente von 10,8 Prozent noch unterschritten haben,
abzuschaffen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat die Absicherung von Erwerbsgeminderten spürbar
verbessert. Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) wurden Versicherte,
deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt, durch folgende
Maßnahmen besser abgesichert: Zum einen wurde die so genannte
Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre verlängert. Zum anderen gibt es nun eine so ge-
2007 2008 2009 2010 2011 2012
männlich 51.886 54.038 55.124 59.272 68.342 77.375
weiblich 39.189 40.195 40.181 43.306 50.280 58.019
insgesamt 91.075 94.233 95.305 102.578 118.622 135.375
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3127nannte Günstigerprüfung. Danach werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der
Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der
Zurechnungszeit verringern.
Bei den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten wurden dagegen keine
Änderungen vorgenommen. Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus
vorzeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch
genommen werden können, entgegengewirkt werden. Bei einem Verzicht auf die
Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müsste wieder mit einem deutlich
verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet
werden, vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen
vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Renten wegen
Erwerbsminderung darf es aber nicht sein, an die Stelle von vorzeitigen
Altersrenten zu treten. Sie besteht vielmehr darin, den Versicherten Lohnersatz zu
gewähren, wenn vor Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente eine Minderung
der Erwerbsfähigkeit eintritt.
36. a) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren sind arbeitslos (bitte
nach Jahren und Dauer der Arbeitslosigkeit getrennt aufweisen)?
Im Jahr 2013 waren in Deutschland rund 216 000 Personen im Alter von 60 bis
unter 65 Jahren als Arbeitslose registriert; im Jahr 2007 hatte ihre Zahl noch bei
etwa 42 000 gelegen. Diese Entwicklung erklärt sich mit dem Auslaufen von
Sonderregelungen für Ältere (siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22). Weitere
Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Im Durchschnitt des Jahres 2013 betrug die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit
der 60- bis unter 65-jährigen rund 66 Wochen. Die höchste bisherige Dauer
entfällt dabei mit 92 Wochen auf Personen im Alter von 60 Jahren. In den darauf
folgenden Altersjahren nimmt die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit
sukzessive ab. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden.
davon
60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre
1 2 3 4 5 6
2007 41.561 14.260 7.985 7.364 6.585 5.367
2008 47.231 15.496 12.067 7.552 6.777 5.339
2009 91.329 28.234 23.894 18.901 11.100 9.200
2010 137.655 43.683 34.048 28.609 19.841 11.474
2011 168.638 50.620 42.998 35.567 22.885 16.568
2012 188.360 54.102 47.939 43.199 25.530 17.590
2013 215.892 59.396 54.743 49.261 31.878 20.614
Deutschland
60 - 64 JahreRegion Zeitraum
Drucksache 18/3127 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Wochen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
b) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen Leistungen
nach dem SGB II und/oder Leistungen nach dem SGB III (bitte nach
Jahren sowie Frauen und Männern getrennt aufweisen)?
Im Jahr 2013 gab es insgesamt rund 450 000 Leistungsbezieher im Alter von
60 bis 64 Jahren; davon entfielen 131 000 auf den Rechtskreis des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und 325 00 auf den Rechtskreis des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Weitere Ergebnisse können den folgenden
Tabellen entnommen werden.
davon
60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre
1 2 3 4 5 6
2007 79 114 98 95 97 108
2008 75 68 64 63 60 77
2009 65 49 46 47 46 53
2010 64 65 47 49 49 55
2011 66 72 60 53 51 58
2012 65 81 69 64 52 58
2013 66 92 80 73 62 58
Deutschland
60 - 64 Jahre Region Zeitraum
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/3127Bezieher von Leistungen nach dem SGB III und SGB II nach ausgewählten Altersjahren,
2007 bis 2013
Die Gesamtzahl der Leistungsbezieher (Rechtskreise SGB III und SGB II) wurde um die Zahl der Parallelbezieher
(gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und von Leistungen im SGB II-Bereich) bereinigt, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
davon
60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre
1 2 3 4 5 6
2007 362.454 106.233 77.202 76.581 61.653 40.785
2008 352.529 100.274 89.384 64.018 54.989 43.864
2009 363.000 103.872 90.340 76.862 49.457 42.469
2010 405.768 107.998 101.359 85.886 66.259 44.267
2011 431.333 103.216 102.805 96.571 70.485 58.256
2012 438.149 105.197 98.180 98.219 76.482 60.072
2013 450.243 107.163 104.515 95.851 76.402 66.312
2007 213.181 58.154 43.081 44.729 38.345 28.872
2008 199.207 53.806 49.428 36.172 31.543 28.258
2009 202.807 55.930 50.816 43.716 27.836 24.510
2010 227.781 58.119 57.063 49.913 37.792 24.895
2011 241.923 55.390 57.267 56.266 40.090 32.909
2012 243.693 55.451 54.744 56.999 43.017 33.481
2013 247.462 55.350 56.053 55.784 43.385 36.891
2007 149.273 48.079 34.121 31.852 23.308 11.912
2008 153.322 46.467 39.956 27.847 23.446 15.606
2009 160.193 47.942 39.524 33.146 21.622 17.959
2010 177.987 49.879 44.296 35.973 28.467 19.372
2011 189.410 47.826 45.538 40.305 30.395 25.347
2012 194.457 49.746 43.435 41.220 33.464 26.591
2013 202.781 51.813 48.461 40.067 33.018 29.421
Geschlecht Zeitraum
Insgesamt
Männer
Frauen
60 - 64 Jahre
Drucksache 18/3127 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEmpfänger von Arbeitslosengeld nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013
(ohne Bezieher von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
davon
60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre
1 2 3 4 5 6
2007 161.706 45.369 34.318 37.574 28.643 15.803
2008 121.785 33.559 31.546 22.420 19.955 14.305
2009 102.805 29.724 27.250 22.382 12.867 10.582
2010 118.734 31.497 31.116 26.857 18.825 10.440
2011 126.361 29.841 31.631 30.038 20.311 14.540
2012 125.308 27.975 30.309 30.986 21.266 14.772
2013 131.447 28.082 31.278 31.670 23.648 16.769
2007 98.616 24.102 19.121 22.611 19.325 13.458
2008 70.280 16.766 17.223 13.113 12.287 10.891
2009 59.876 15.518 15.543 13.698 8.107 7.011
2010 71.809 17.025 18.344 17.278 12.273 6.889
2011 77.056 15.978 18.560 19.504 13.286 9.728
2012 76.322 15.070 17.711 20.105 13.785 9.650
2013 79.271 14.982 17.549 20.331 15.399 11.009
2007 63.090 21.267 15.197 14.964 9.318 2.345
2008 51.505 16.792 14.323 9.307 7.668 3.414
2009 42.929 14.206 11.707 8.684 4.760 3.572
2010 46.926 14.472 12.772 9.579 6.552 3.551
2011 49.305 13.863 13.071 10.534 7.025 4.812
2012 48.986 12.905 12.598 10.882 7.481 5.121
2013 52.176 13.100 13.729 11.339 8.249 5.760
Geschlecht Zeitraum
Insgesamt
Männer
Frauen
60 - 64 Jahre
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/3127Personen in Bedarfsgemeinschaften mit laufendem Leistungsbezug nach ausgewählten Altersjahren,
2007 bis 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
c) Wie viele Personen fallen derzeit noch unter die sogenannte 58er-
Regelung nach § 53a SGB II?
Gemäß § 53a Absatz 2 SGB II gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach
Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass
ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist,
nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs
nicht als arbeitslos. Für die Sonderregelungen für Ältere gemäß § 53a Absatz 2
SGB II werden im Jahresdurchschnitt 2013 127 000 Personen im Alter von
60 bis 64 Jahren ausgewiesen. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
davon
60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre
1 2 3 4 5 6
2007 205.286 62.421 43.954 39.957 33.647 25.307
2008 234.509 68.022 58.898 42.228 35.501 29.860
2009 263.559 75.352 63.987 55.151 36.933 32.135
2010 290.655 77.741 71.190 59.725 47.900 34.100
2011 308.735 74.625 72.165 67.251 50.644 44.050
2012 317.552 78.719 69.131 68.233 55.790 45.678
2013 324.597 80.834 74.820 65.414 53.510 50.018
2007 117.444 34.969 24.609 22.743 19.450 15.672
2008 131.113 37.766 32.805 23.438 19.536 17.568
2009 144.897 41.069 35.789 30.431 19.945 17.664
2010 158.040 41.778 39.238 33.040 25.804 18.180
2011 166.915 40.063 39.243 37.157 27.067 23.385
2012 169.934 41.151 37.721 37.457 29.558 24.048
2013 171.320 41.248 39.350 36.159 28.407 26.157
2007 87.843 27.452 19.345 17.214 14.197 9.634
2008 103.396 30.255 26.093 18.790 15.965 12.293
2009 118.662 34.284 28.198 24.720 16.989 14.471
2010 132.615 35.963 31.952 26.684 22.095 15.920
2011 141.820 34.563 32.922 30.094 23.576 20.664
2012 147.618 37.569 31.410 30.777 26.232 21.631
2013 153.276 39.587 35.469 29.255 25.103 23.862
Geschlecht Zeitraum
Insgesamt
Männer
Frauen
60 - 64 Jahre
Drucksache 18/3127 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBestand an Personen mit Sonderregelungen für Ältere (§53a Abs. 2 SGB II) nach ausgewählten
Altersjahren, 2009 bis 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher
Empfängerinnen und Empfänger einer Altersrente, die aus
Langzeitarbeitslosigkeit in Altersrente zugehen?
Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von
Statistikdaten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von
den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
gestellten Zeit nicht erstellt werden.
e) Wie viele mindestens 63-jährige Bezieherinnen und Bezieher von
Leistungen nach dem SGB II werden jahresdurchschnittlich
verpflichtet, eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen?
Angaben hierzu liegen weder in den Statistiken der Deutschen
Rentenversicherung noch in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vor.
37. a) Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitere
Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere (Langzeit-)
Arbeitslose?
Zur Förderung der Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen und
langzeitarbeitslosen Menschen steht mit den arbeitsmarktpolitischen
Förderleistungen nach dem SGB III und SGB II ein breites Spektrum an Förderleistungen zur
Verfügung, mit dem individuellen und arbeitsmarktpolitisch notwendigem
Förder- und Qualifizierungsbedarfen Rechnung getragen werden kann. Für
Menschen mit Behinderung stehen zudem besondere Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben zur Verfügung, auf die bei Vorliegen der gesetzlichen
Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht.
Zusätzliche beschäftigungspolitische Maßnahmen im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verstärken
die Bemühungen der Bundesregierung für mehr Beschäftigungschancen auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung einschließlich
älterer und langzeitarbeitsloser Menschen:
● Im Rahmen der Initiative Inklusion wird die Schaffung von 4 000
Arbeitsplätzen für ältere (über 50-jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende
schwerbehinderte Menschen gefördert.
● Mit den maßgeblichen Arbeitsmarktpartnern wurde die Inklusionsinitiative
für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart. Die Initiative hat ein Mehr an
betrieblichen Ausbildungen und ein Mehr an sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zum Ziel.
davon
60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre keine Angabe
1 2 3 4 5 6 7
2009 9.058 3.057 2.134 1.842 1.094 931 -
2010 40.560 23.478 6.451 4.747 3.542 2.343 -
2011 84.418 35.237 23.707 7.762 5.367 4.387 7.959
2012 106.741 30.895 32.883 22.579 7.113 5.416 7.855
2013 126.575 29.306 34.514 34.766 19.321 7.509 1.158
Region Zeitraum
60 - 64 Jahre
Deutschland
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/3127Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des SGB-II-Eingliederungstitels ein
ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser
Leistungsberechtigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auflegen. Gefördert werden bis zu
33 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird angestrebt, dass die Jobcenter
im ersten Quartal 2015 mit der Umsetzung des ESF-Programms beginnen
können. Davon können auch ältere Langzeitarbeitslose profitieren. Die
Bundesregierung prüft derzeit, ob über dieses ESF-Bundesprogramm weitere
Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden sollen. Auch hiervon können
gegebenenfalls ältere Langzeitarbeitslose profitieren. Zudem ist vorgesehen, die Ende
dieses Jahres auslaufende Sonderregelung, nach der die Neueinstellung von
älteren Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen durch die Gewährung
von Eingliederungszuschüssen an die Arbeitgeber bis zu längstens drei Jahre
gefördert werden kann, bis Ende des Jahres 2019 zu verlängern.
b) Plant die Bundesregierung auf die Verpflichtung, dass Bezieherinnen
und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine Rente wegen des
Alters in Anspruch zu nehmen, sofern das 63. Lebensjahr vollendet ist
und die Inanspruchnahme einer Rente keine Unbilligkeit darstellt, zu
verzichten?
Die im Rahmen der Fragestellung angeführte Verpflichtung wird derzeit im
Rahmen der Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen „Flexible Übergänge in
den Ruhestand“ ergebnisoffen geprüft (siehe hierzu auch Nummer III des
Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf
Bundestagsdrucksache 18/1507). Zudem hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 zu dem Antrag auf
Bundestagsdrucksache 18/589 einstimmig beschlossen, am 1. Dezember 2014
eine einstündige öffentliche Anhörung zu der Verpflichtung zur
Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten durchzuführen. Die Prüfung möglicher
Handlungsalternativen wird demnach erst nach dieser Anhörung abgeschlossen
werden können.
c) Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung des Rentenbeitrags
für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem
SGB II, und wenn nein, warum nicht?
Die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für Beziehende
von Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar 2011 aufgehoben. Seither werden
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten,
sondern als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
berücksichtigt. Hierdurch werden Lücken in der Versicherungsbiografie vermieden
und insbesondere bereits bestehende Anwartschaften auf
Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe aufrechterhalten. Eine Wiedereinführung
der Rentenversicherungspflicht für Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem
Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, ist nicht
geplant. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich um ein
Fürsorgesystem, dessen Leistungen dazu bestimmt sind, aktuell vorliegende
Hilfebedürftigkeit zu beseitigen. Einem Fürsorgesystem kommt dagegen nicht die
Funktion zu, Leistungen zu erbringen, um eine zu einem späteren Zeitpunkt
eventuell eintretende Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Dies gilt auch mit Blick
auf versicherungsrechtliche Anwartschaften in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Drucksache 18/3127 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. a) Wie viele Personen erreichen nach Kenntnis der Bundesregierung pro
Jahrgang aufgrund hoher körperlicher und psychischer Belastungen
nicht die Regelaltersgrenze?
b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und gehören nicht
zum Kreis der Menschen mit Behinderungen?
c) Wie viele dieser Personen mit Leistungseinschränkungen, die unter
den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes höchstens
sechs Stunden am Tag arbeiten können, können nach Kenntnis der
Bundesregierung allein deshalb nicht von der abschlagsfreien Rente ab
63 profitieren, weil sie jünger als 63 Jahre alt sind?
Die Fragen 38a bis 38c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
d) Welcher Gesetzesänderung bedürfte es, um die Teilrente für alle
Beschäftigten mit Leistungseinschränkungen, das heißt auch Frauen,
Personen unter 63 Jahren sowie Geringverdienern, attraktiv zu machen,
sodass durch eine Verkürzung der Arbeitszeit die individuellen
Erwerbsphasen verlängert werden können?
Die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen gleitenden Übergang vom
Erwerbsleben in den Ruhestand ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ziel es ist,
erste Vorschläge für flexiblere Übergänge in den Ruhestand zu erarbeiten. Die
Bundesregierung kommt damit auch einer Entschließung des Deutschen
Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/1507) nach. Für das weitere Vorgehen sind
die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten.
39. Plant die Bundesregierung eine arbeits- und sozialrechtliche Flankierung
für Personen, die aufgrund einer Leistungseinschränkung in ihrem Beruf
nicht mehr in Vollzeit weiterarbeiten können, gleichzeitig aber „zu
gesund“ für eine Erwerbsminderungsrente sind, und wenn nein, warum
nicht?
Auf Grundlage der oben genannten Entschließung des Deutschen Bundestages
prüft derzeit eine parlamentarische Arbeitsgruppe, wie flexible Übergänge vom
Erwerbsleben in den Ruhestand besser ausgestaltet werden können und wie eine
Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiv ausgestaltet werden
kann. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind abzuwarten.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]