Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Maria Klein-Schmeink, Doris Wagner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die steigende Lebenserwartung sowie der demographische Wandel stellen das System der gesetzlichen Altersversorgung vor große Herausforderungen. Einer deutlich verlängerten Rentenbezugsdauer sowie einer immer größeren Zahl an Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weniger erwerbstätige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gegenüber. Um die Stabilität und Solidität der gesetzlichen Altersversorgung auch künftig zu gewährleisten, hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2007 für eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 bis zum Jahr 2029 entschieden. Diese Maßnahme dient zwar der Stabilisierung des Beitragsaufkommens und soll die Rentenhöhe sichern. Sie kommt aber für solche Beschäftigtengruppen einer Rentenkürzung gleich, die aus verschiedenen Gründen keine Chance haben, die neue Regelaltersgrenze zu erreichen. Dies kann insbesondere schwerbehinderte, (langzeit-)arbeitslose, erwerbsgeminderte und/oder leistungsgeminderte Personen betreffen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Bundesregierung verpflichtet, mit Beginn des Jahres 2010 alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen, der die Beschäftigungssituation Älterer darstellt sowie eine Einschätzung darüber abgibt, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI).
Eine solche „Überprüfungsklausel“ ist aber dann wertlos, wenn weder die Beschäftigungssituation hinreichend dargestellt, noch konkrete Kriterien der abzugebenden Einschätzung zugrunde gelegt werden. Um seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe gerecht werden zu können, muss dahingehend der noch in diesem Jahr vorzulegende Bericht der Bundesregierung im Vergleich zu seinem Vorgängerbericht deutlich verbessert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Berichtspflicht
Fragen41
Kann und wird die Bundesregierung konkrete Kriterien definieren, anhand derer im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI entschieden werden kann, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2352)?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und welche Qualität diese Beschäftigungen haben, zum entscheidenden Kriterium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/3995)?
Inwiefern wird eine überparteiliche und unabhängige Klärung über die Datengrundlagen des Berichts der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgen, und wie werden zivilgesellschaftliche Akteure in die Erstellung des Berichts einbezogen?
Wie stellt sich die Einkommens- und Vermögenssituation der 60- bis 64-Jährigen unter Berücksichtigung der um Abschläge reduzierten Altersrente dar, und inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung diesen Zusammenhang darstellen?
Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung stärker, als dies nach Auffassung der Fragesteller der Vorgängerbericht der schwarz-gelben Bundesregierung aus dem Jahr 2010 getan hat, die arbeitsmarktpolitische Situation und die soziale Situation nach Qualifikationen, Berufsgruppen und gesundheitlichen Belastungen durch die Arbeit differenzieren?
Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung auf die besonderen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken von Beschäftigten in besonders belasteten Tätigkeiten eingehen?
Rente ab 67 und Beschäftigungssituation Älterer
Wie hat sich in den letzten Jahren die Bezugsdauer von Altersrenten entwickelt, und wie entwickelt sich diese in Zukunft (bitte nach Einkommensgruppen differenzieren)?
Welche Auswirkungen hat die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den Rentenbeitragssatz im Jahr 2030?
Was würde ein Aussetzen der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2018 für die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den Rentenbeitragssatz im Jahr 2030 bedeuten, und was hieße das für die jeweiligen gesetzlich festgelegten Beitragssatz- und Niveauziele im Jahr 2030?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Situation der Älteren in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft?
Wie hoch ist der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Alter von
a) 60,
b) 61,
c) 62,
d) 63 und
e) 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)?
Wie hat sich dieser Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, die in Vollzeit arbeiten?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, wenn die Altersteilzeit, die überwiegend im sogenannten Blockmodell genommen wird, nicht berücksichtigt wird?
Wie entwickelt sich die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen vor dem Hintergrund, dass aufgrund der abschlagsfreien Rente ab 63 in den kommenden Jahren bis zu 50 000 Beschäftigte zusätzlich in Altersrente gehen?
Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60- bis 64-Jährigen würden benötigt, um eine Beschäftigungsquote für diese Altersgruppe von 50 Prozent zu erreichen?
Wie hoch ist die Erwerbstätigenquote der
a) 60-,
b) 61-,
c) 62-,
d) 63- und
e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)?
Wie hat sich die Erwerbstätigenquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie hoch ist die Erwerbsquote der
a) 60-,
b) 61-,
c) 62-,
d) 63- und
e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)?
Wie hat sich die Erwerbsquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie hat sich die Erwerbsquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie hoch ist die Arbeitslosenquote der
a) 60-,
b) 61-,
c) 62-,
d) 63- und
e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)?
Wie hat sich die Arbeitslosenquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie hat sich die Arbeitslosenquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Wie hoch ist
a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe,
b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen,
c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen sowie
d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Beschäftigungssituation der 60- bis 64-Jährigen differenziert nach Einkommensgruppen vor?
Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Altersrenten, und wie hat sich dieses seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Diskrepanz zwischen dem mittleren Erwerbsaustrittsalter bestimmter Berufe und dem durchschnittlichen Rentenzugangsalter vor, und wie bewertet sie diese?
a) Wie ist der Versichertenstatus vor Rentenbeginn in Prozent aller Neuzugänge in Altersrente (nicht Regelaltersrente), und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2000 entwickelt?
b) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner seit dem Jahr 2000, die direkt vor der Altersrente (nicht Regelaltersrente) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne Altersteilzeit nachgegangen sind?
a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente gehen,
b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Eurobeträgen), und
c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem Jahr 2007 entwickelt?
Spezielle Personengruppen
Welche Personen bzw. Gruppen haben nach Ansicht der Bundesregierung besondere Schwierigkeiten, ihre jeweiligen Erwerbsphasen bis zum Erreichen einer erhöhten Regelaltersgrenze zu verlängern?
Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwischen ihrer letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Situation der Menschen mit Behinderungen, erwerbsgeminderten, arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit Behinderungen im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe,
b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen,
c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie
d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern getrennt aufweisen)?
Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Anhebung der Regelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre wieder rückgängig zu machen, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt aufweisen)?
b) Wie viele dieser Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen?
c) Wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre Erwerbsminderungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente zumindest für Personen ab 60 Jahren, die vor Erhöhung der Regelaltersgrenze die maximalen Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente von 10,8 Prozent noch unterschritten haben, abzuschaffen, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren sind arbeitslos (bitte nach Jahren und Dauer der Arbeitslosigkeit getrennt aufweisen)?
b) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen Leistungen nach dem SGB II und/oder Leistungen nach dem SGB III (bitte nach Jahren sowie Frauen und Männern getrennt aufweisen)?
c) Wie viele Personen fallen derzeit noch unter die sogenannte 58er-Regelung nach § 53a SGB II?
d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfängerinnen und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in Altersrente zugehen?
e) Wie viele mindestens 63-jährige Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II werden jahresdurchschnittlich verpflichtet, eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen?
a) Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitere Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere (Langzeit-)Arbeitslose?
b) Plant die Bundesregierung auf die Verpflichtung, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen, sofern das 63. Lebensjahr vollendet ist und die Inanspruchnahme einer Rente keine Unbilligkeit darstellt, zu verzichten?
c) Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung des Rentenbeitrags für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II, und wenn nein, warum nicht?
a) Wie viele Personen erreichen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahrgang aufgrund hoher körperlicher und psychischer Belastungen nicht die Regelaltersgrenze?
b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und gehören nicht zum Kreis der Menschen mit Behinderungen?
c) Wie viele dieser Personen mit Leistungseinschränkungen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes höchstens sechs Stunden am Tag arbeiten können, können nach Kenntnis der Bundesregierung allein deshalb nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, weil sie jünger als 63 Jahre alt sind?
d) Welcher Gesetzesänderung bedürfte es, um die Teilrente für alle Beschäftigten mit Leistungseinschränkungen, das heißt auch Frauen, Personen unter 63 Jahren sowie Geringverdienern, attraktiv zu machen, sodass durch eine Verkürzung der Arbeitszeit die individuellen Erwerbsphasen verlängert werden können?
Plant die Bundesregierung eine arbeits- und sozialrechtliche Flankierung für Personen, die aufgrund einer Leistungseinschränkung in ihrem Beruf nicht mehr in Vollzeit weiterarbeiten können, gleichzeitig aber „zu gesund“ für eine Erwerbsminderungsrente sind, und wenn nein, warum nicht?