[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2996
18. Wahlperiode 28.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2844 –
Verkehrssicherheit im Eisenbahnbereich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Berichte über eine ungenügende Verkehrssicherheit im Eisenbahnbereich
häufen sich. Dabei ist die Eisenbahn immer noch eines der sichersten
Verkehrsmittel. Laut einem Bericht in der „ARD“ (
www.daserste.de/information/
wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/2014/sendung-vom-05022014-
bahnreform-100.html) haben Kontrolleure des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)
in den letzten zweieinhalb Jahren 100 kritische Sicherheitsprobleme gerügt und
81 Verfahren gegen die Deutsche Bahn AG (DB AG) eingeleitet. Der sich
verschlechternde Zustand des Schienennetzes bundeseigener Eisenbahnen hat
leider auch Unfälle zur Folge. So zeigt zum Beispiel der Unfallbericht zum
Bahnunfall in Düsseldorf am 2. Juli 2013 (
www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/
SharedDocs/Publikationen/EUB/DE/Untersuchungsberichte/2013/052_
Duesseldorf_Derendorf.pdf?__blob=publicationFile&v=6) auf, dass die
Entgleisung eines mit Gefahrengut beladenen Güterzuges auf Mängel an der
Gleisanlage zurückgeführt werden kann (Kölner Stadt-Anzeiger vom 26. August
2014, S. 3). Eine ungenügende Verkehrssicherheit war nach Auffassung der
Fragesteller auch am 9. Juni 2013 nach dem schweren Unwetter in Nordrhein-
Westfalen durch ein schlechtes Krisenmanagement von Seiten der DB AG
gegeben. Die Räumung der Schienenwege dauerte um ein vielfach längeres als
die der Straße. Für das Ausmaß der Schäden war unter anderem auch die
allgemein vernachlässigte Vegetationskontrolle von DB Netz AG eine Ursache
(Eisenbahn-Revue International 8-9/2014, S. 8510). Letztere führt immer
wieder zu Sicherheitsproblemen. So kam es zum Beispiel erst am 22. September
2014 aufgrund eines umgestürzten Baumes zwischen Ingolstadt und München
zu einem ICE-Unfall. Von den 200 Passagieren wurde zum Glück niemand
verletzt, der Zug erreichte aber erst gegen 4 Uhr früh mit fast sechs Stunden
Verspätung den Münchner Hauptbahnhof (Eßlinger Zeitung vom 23.
September 2014, S. 8).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 24. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2996 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKontrollen durch die DB AG und das EBA
1. Trifft es zu, dass die Kontrolleure des EBA in den letzten zweieinhalb
Jahren mehr als 100 kritische Sicherheitsprobleme rügten, und deshalb 81
Verfahren gegen die DB AG einleiteten (Bericht in der ARD, wiedergegeben
im Kölner Stadtanzeiger vom 26. August 2014)?
2. Wie viele und welche Sicherheitsprobleme wurden vom EBA im ersten
Halbjahr 2014 gerügt (bitte jeweils Art des Sicherheitsproblems, genaue
Beschreibung des angetroffenen Zustands gegenüber dem
vorgeschriebenen Zustand, präzise Ortsangabe, Anzahl vorhergehender Rügen zum
selben Mangel darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte dem „Südwestrundfunk“ (SWR)
antragsgemäß Akteneinsicht u. a. in mehr als 100 Vorgänge mit Anordnung der
sofortigen Vollziehung zu schwerwiegenden Verletzungen von
Sicherheitsanforderungen durch DB-Unternehmen zwischen Januar 2012 und Januar 2014
gewährt. Eine statistische Auswertung war hiermit nicht verbunden.
Eine Auswertung und Analyse nach den hier abgefragten Kriterien ist mit
vertretbarem Aufwand nicht möglich. Eine kurzfristige Erhebung unter mit der
„SWR“-Anfrage vergleichbaren Kriterien ergab im angefragten Zeitraum für
den Bereich der Anlagensicherheit 21 Verwaltungsanordnungen gegenüber
Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
3. Weshalb sind die Richtlinien der DB Netz AG für die Instandhaltung von
Eisenbahnbrücken und -tunneln nicht öffentlich zugänglich, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus,
dass die DB AG auf Anfrage eines Bundestagsabgeordneten diese
Richtlinie nur gegen die Zahlung einer Gebühr zur Verfügung stellen möchte
(Mail der DB AG vom 11. September 2014 an den Abgeordneten Matthias
Gastel)?
Das Regelwerk „Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke planen,
bauen und instand halten (Ril 804)“ ist urheberrechtlich durch die DB AG
geschützt, daher sind jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der
Weitergabe an Dritte zustimmungspflichtig. Die Kosten für den Vertrieb, Vorhaltung
und Erstellung des Regelwerkes werden teilweise durch den entgeltlichen
Bezug gedeckt. Externe Kunden können freigegebene Regelwerke und
Vorschriften online beim „Datenpool für Information, Bestellung und Service (DIBS)“
bestellen. Ähnliche Verfahren sind auch in anderen Branchen üblich; so sind
z. B. DIN-Normen beim Beuth Verlag zu kaufen.
4. Welche Systematik bei der DB Netz AG zur Erkennung von Mängeln an
Gleisanlagen ist der Bundesregierung bekannt, und hält sie diese für
ausreichend?
Das Instandhaltungsmanagement gehört zur Betreiberverantwortung der
Infrastrukturunternehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führen die
Infrastrukturbetreiber die Inspektionen und Wartungsarbeiten eigenverantwortlich
durch. Die DB Netz AG hat dazu konzerneigene Richtlinien eingeführt. Danach
müssen sämtliche Strecken in regelmäßigen Abständen inspiziert werden.
Sofern sich sicherheitsrelevante Abweichungen ergeben, muss der
Infrastrukturbetreiber geeignete Maßnahmen treffen, die die Sicherheit uneingeschränkt
gewährleisten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2996Die wichtigsten Inspektionen im Bereich Oberbau sind:
● Prüfung der Gleisgeometrie mit Gleismessfahrzeugen (Richtlinie 821.2001),
● Fahrtechnische Inspektion (Richtlinie 821.2002),
● Gleisbegehung (Richtlinie 821.2003),
● Gleisbefahrung (Richtlinie 821.2004),
● Inspektion der Weichen, Kreuzungen, … (Richtlinie 821.2005),
● Zerstörungsfreie Prüfung von Schienen (Richtlinie 821.2007),
● Beurteilung von Schäden an Spannbetonschwellen (Richtlinie 821.2018).
Alle diese Inspektionen basieren auf dem sogenannten Störgröße/Reaktion-
System (SR), bei welchem der Zustand der Anlagen in regelmäßigen Abständen
beurteilt wird und – falls erforderlich – notwendige Instandsetzungsmaßnahmen
festgelegt werden. Das Inspektionssystem der DB Netz AG wird laufend
weiterentwickelt und ist bei konsequenter Beachtung ausreichend, um einen sicheren
Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten.
5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 28. August 2014, wonach
die gleisverantwortlichen Personen bei der DB Netz AG für die
Untersuchung des Zustandes von 42 Metern Gleisanlagen nur eine Minute Zeit zur
Verfügung hätten?
Die Aussage stammt aus einem Untersuchungsbericht der Eisenbahnunfall-
Untersuchungsstelle des Bundes (EBU). Die genauen und umfassenden
Zeitansätze, mit denen z. B. die DB Netz AG ihren Personalbedarf ermittelt und auch
fortwährend anpasst, sind der Bundesregierung nicht bekannt und werden durch
das EBA auch nicht geprüft.
Eisenbahnunfall in Düsseldorf am 2. Juli 2013
6. Wie konnte es aus Sicht der Bundesregierung geschehen, dass bei der
Zugentgleisung in Düsseldorf-Derendorf am 2. Juli 2013 offenbar mit bloßem
Auge erkennbare Mängel an der Gleisanlage a) nicht erkannt und b) nicht
behoben wurden (Kölner Stadt-Anzeiger vom 26. August 2014)?
Die erforderlichen Inspektionen (jährliche Sichtprüfung) wurden nachweislich
durchgeführt und mit dem Ergebnis „ohne Befund“ abgeschlossen. Die hierfür
zu Grunde liegenden Richtlinien sind eindeutig. Aufgrund derzeit laufender
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen beteiligte Mitarbeiter der DB Netz AG
können hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht werden.
7. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Ergebnisse der
nach dem Gleisunfall in Düsseldorf von der DB AG durchgeführten
Sonderinspektionen baugleicher Gleisabschnitte (Stuttgarter Zeitung vom
28. August 2014)?
Die nachträgliche Prüfung der Meldungen bei allen vergleichbaren Anlagen im
Regionalbereich West der DB Netz AG durch besonders geschulte Fachleute
(Fachbeauftragte und Praxistrainer) ergab keine signifikante Fehlerhäufung
bezüglich Befundung, Fristeinhaltung und Anlagenzustand.
Drucksache 18/2996 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Vor dem Hintergrund dass die Bahnschwellen bis zu 60 Jahre alt und
teilweise so verrottet waren, dass darauf die Gleise nicht mehr richtig
befestigt werden konnten und Experten den Austausch von hölzernen
Schwellen nach 35 Jahren empfehlen (Kölner Stadtanzeiger vom 26. August 2014
unter Verweis auf den Unfallbericht des Eisenbahnbundesamtes), auf
welchen Streckenabschnitten nach Kenntnis der Bundesregierung noch
Schwellen eingebaut sind, die älter sind als 35 Jahre?
Es gibt keinen Grundsatz, Holzschwellen älter als 35 Jahre auszutauschen. Nach
Mitteilung der DB AG sind dabei auch die örtlichen Verhältnisse
(Entwässerungsmöglichkeiten, historische Verkehrsbelastung etc.) zu berücksichtigen.
Detailinformationen über Streckenabschnitte mit Holzschwellen älter als 35 Jahre
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Sicherheit bei Stuttgart 21
9. Welche Beschränkungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund der Steigung von bis zu 25 Promille im Fildertunnel für Züge aus
dem internationalen Verkehr aus Sicherheitsgründen oder anderen
Gründen (diese Frage wurde von der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/2416 nicht beantwortet)?
Außer der Beschränkung der Anhängelast in Abhängigkeit vom jeweils
eingesetzten Triebfahrzeug (vgl. Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf
Bundestagsdrucksache 18/2416) sind der Bundesregierung keine diesbezüglichen
Beschränkungen bekannt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof
vorgesehene Längsneigung im Hinblick auf
a) die mögliche Gefahr, dass Züge ungewollt ins Rollen kommen,
b) die mögliche Gefahr, dass die Zugbildung erschwert wird,
c) die mögliche Gefahr, dass Fahrtrichtungswechsel erschwert werden,
Die Fragen 10a bis 10c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei dem neuen Stuttgarter Hauptbahnhof handelt es sich um einen
Durchgangsbahnhof, in dem Züge entsprechend dem Betriebsprogramm der Bahn nur zum
Aus- und Einsteigen der Reisenden halten, aber keine Züge abgestellt, gewendet
oder gebildet werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im
Planfeststellungsbeschluss zu „Stuttgart 21“, Abschnitt 1.1 (ab S. 372) verwiesen.
d) die mögliche Haftungsfrage für den Lokomotivführer im Falle des
unkontrollierten Wegrollens und
Das Anhalten, Festhalten und Anfahren eines Zuges im längs geneigten Gleis
gehört zu den Grundkenntnissen und zum Alltag der Triebfahrzeugführer. Ein
unkontrolliertes Wegrollen eines Zuges würde einen Verstoß gegen betriebliche
Vorschriften voraussetzen. Welche Haftungsfolgen sich in einem solchen Falle
ergeben, kann nur im Einzelfall und nicht allgemein beurteilt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2996e) die mögliche Gefahr für Reisende, besonders für Kinderwagen und
Rollstühle
(Fragen 10a bis 10d wurden von der Bundesregierung weder auf
Bundestagsdrucksache 18/2416 noch auf Bundestagsdrucksache 17/5700
beantwortet, auf die verwiesen wurde)?
Eine Neigung von ca. 15 Promille ist auch im öffentlichen Straßenraum nicht
selten anzutreffen. Insofern ist diese Situation auch für Personen mit
Kinderwagen oder für Rollstuhlfahrer beherrschbar.
11. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass aufgrund der
Längsneigung im geplanten neuen Stuttgarter Hauptbahnhof bei Zugwendungen
der Führerstand, der bei Einfahrt des Zuges besetzt war, so lange in voller
Einsatzbereitschaft besetzt bleiben muss, bis der andere Führerstand mit
uneingeschränkt einsatzbereitem Personal besetzt ist (Diese Frage wurde
von der Bundesregierung weder auf Bundestagsdrucksache 18/2416 noch
auf Bundestagsdrucksache 17/5700 beantwortet, auf die verwiesen
wurde.)?
Die hohe Leistungsfähigkeit des neuen Stuttgarter Bahnknotens ergibt sich aus
der Tatsache, dass der neue Stuttgarter Hauptbahnhof als reiner
Durchgangsbahnhof betrieben wird. Zugwendungen sind im neuen Stuttgarter
Hauptbahnhof nicht notwendig und auch nicht im Betriebsprogramm vorgesehen, bei
Bedarf jedoch möglich. Auch ohne besetzten Führerstand wird ein Zug während
des Führerraumwechsels dabei festgebremst und sicher gehalten. Es ist nach
Mitteilung der DB AG nicht notwendig, einen Führerstand mit uneingeschränkt
einsatzbereitem Personal vorzuhalten. Personenzüge werden bei Halten
grundsätzlich gebremst. Das gilt auch für den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof.
12. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Gutachten vom Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und
dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) (
www.vcd.
org/vorort/baden-wuerttemberg/themen/stuttgart21/)?
Da das besagte Gutachten von VCD und BUND Gegenstand eines laufenden
Anhörungsverfahrens ist, trifft die Bundesregierung dazu derzeit keine Aussage.
13. Trifft es zu, dass der „Nachweis gleicher Sicherheit“ in den
Planfeststellungsbeschlüssen fehlt (Stuttgarter Zeitung Online vom 5. Oktober 2014)?
Diese Frage wird im Planfeststellungsbeschluss zu „Stuttgart 21“, Abschnitt 1.1
(ab S. 372) behandelt; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Vorwurf des Gutachters, geäußert in der „Stuttgarter Zeitung
Online“ am 5. Oktober 2014, es sei politischer Einfluss auf das EBA
genommen worden?
Das EBA ist als Planfeststellungsbehörde fachlich unabhängig. Die
Unterstellung politischer Einflussnahme wird zurückgewiesen.
15. Inwieweit wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bei
Gleisdoppelbelegungen auf 20 km/h reduzierte Einfahrtgeschwindigkeit (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2416) auf die
Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofes aus?
Drucksache 18/2996 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNach Informationen der DB AG wurde die verminderte Einfahrgeschwindigkeit
bei Gleisdoppelbelegungen bei den durchgeführten Betriebssimulationen
berücksichtigt. Im Falle einer Doppelbelegung kommt es dabei zu einer
Verlängerung der Einfahrzeit des nachfahrenden Zuges. Im Rahmen des zum Nachweis
der Leistungsfähigkeit durchgeführten „Stresstests“ wurde in einzelnen Fällen
zur Spitzenstunde Gleise mit zwei Zügen belegt. In den hinteren Gleisabschnitt
einfahrende Züge fuhren dabei mit 60 km/h ab Einfahrsignal und 20 km/h ab
Bahnsteigbeginn. Diese selbst zur Stresstest-Spitzenstunde (mit 49 statt heute
35 Zugankünften) nur in Einzelfällen genutzten Kurzeinfahrten entsprechen den
heute üblichen Einfahrten in den bestehenden Kopfbahnhof, in den aufgrund
fehlender Durchrutschwege grundsätzlich nur langsam eingefahren werden darf.
Die weit überwiegende Mehrheit der Einfahrten in den neuen
Durchgangsbahnhof ist schneller als im heutigen Kopfbahnhof. Dies wurde im Stresstest
vollumfänglich berücksichtigt und auch umfassend dokumentiert.
Unwetter in Nordrhein-Westfalen am 9. Juni 2014
16. Wie viele Helferinnen und Helfer der Feuerwehr und des Technischen
Hilfswerks wurden nach nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Unwetter am 9. Juni 2014 in Nordrhein-Westfalen von der DB AG angefordert,
um bei der Beseitigung von umgestürzten Bäumen auf Schienenwegen zu
helfen, und hält die Bundesregierung diese Zahl angesichts der Schwere
des Unwetters für ausreichend?
Direkte Anforderungen seitens der DB AG wurden im Zusammenhang mit dem
Unwetter in Nordrhein-Westfalen nicht an das THW gerichtet. In der Nacht vom
9. zum 10. Juni 2014 wurde auf Anforderung der Bundespolizei die DB AG von
zwölf Helferinnen und Helfern des THW bei der Evakuierung von
Bahnreisenden aus einem Fernzug unterstützt. Die Evakuierungsmaßnahme erfolgte auf
freier Strecke nahe der A 40 auf Höhe Stadtgrenze Essen/Gelsenkirchen Süd.
Einsätze des THW zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen auf
Schienenwegen sind nicht bekannt.
Ob durch die DB AG Einsatzkräfte der Feuerwehren angefordert wurden, ist der
Bundesregierung nicht bekannt, da es sich hierbei um Einsatzkräfte der
Kommunen handelt.
17. Warum hat die Wiederfreigabe der Schienenstrecke nach Kenntnis der
Bundesregierung nach dem Unwetter am 9. Juni 2014 in Nordrhein-
Westfalen deutlich länger gedauert als die der Straßen?
Die Wiederfreigabe der Schienenstrecken erfolgte in zwei wesentlichen Phasen:
1. Beseitigung der Bäume auf den Strecken,
2. Wiederherstellung des Regelzustands der Oberleitung.
Diese zweite Phase ist mit Verhältnissen auf der Straße nicht vergleichbar und
erfordert in der Summe einen größeren Zeitaufwand und wurde mit allen
verfügbaren Kräften und Geräten durchgeführt.
18. Hält die Bundesregierung eine höhere Priorisierung von Bahnstrecken
gegenüber Straßenstrecken hinsichtlich des Befreiens von Windwurf nach
starken Unwettern für sinnvoll?
Die Wiederherstellung der Oberleitung erfordert spezielle Geräte und
Fachkräfte, die im Bereich der Straßenunterhaltung oder anderer technischer Dienste
nicht zur Verfügung stehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/299619. Hätte das Ausmaß des Schadens aus Sicht der Bundesregierung durch eine
bessere Vegetationskontrolle vermindert werden können?
Die Standsicherheit der Bäume entlang der Bahntrassen wird in regelmäßigen
jährlichen Begehungen im Rahmen der Vegetationsstrategie der DB Netz AG
sichergestellt. Geregelt ist dies in der Konzernrichtlinie 882, deren Umsetzung
operativ durch die Rahmenvereinbarung „nachhaltige Vegetationspflege“
erfolgt. Bäume, die eine Schädigung oder Schwächung aufweisen, werden damit
gezielt entnommen. Bei Unwettern mit derartig unvorhersehbaren
Auswirkungen können auch bei Umsetzung von wirkungsvollen Vegetationsprogrammen
Auswirkungen auf den Bahnbetrieb nicht ausgeschlossen werden.
Eisenbahnunfall in Mannheim am 1. August 2014
20. Warum kann man, wie im Zwischenbericht zum Eisenbahnunfall in
Mannheim am 1. August 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (Ausschussdrucksache 18(15)107) dargestellt, nach
anderthalb Monaten noch immer nichts zum Streckenkundenachweis sowie zum
Schichtverlauf des Triebfahrzeugführers des betroffenen Güterzuges an
diesem Tag sagen, obwohl diese Unterlagen nach Auffassung der
Fragesteller womöglich von großer Bedeutung sind und zudem verhältnismäßig
schnell zu beschaffen und auszuwerten sein müssten?
Bei der Ursachen- und Sachverhaltsermittlung werden Informationen von den
Beteiligten im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsverfahrens in Form von
Auskunftsersuchen abgefordert. Nach Eingang der Unterlagen ergaben sich
hierzu Rückfragen, die weiterer Klärung bedurften.
Mittlerweile konnte die Streckenkunde für die Fahrt über die Riedbahn (Strecke
VZG 4010 über Mannheim Käfertal) nachgewiesen werden. Auch liegen die
maßgeblichen Schichtprotokolle des Triebfahrzeugführers für den 31. Juli und
1. August 2014 vor.
21. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Kompetenzen der
Untersuchungsstelle zu stärken, besonders bezüglich deren Kompetenz zum
schnellen Erzwingen von Unterlagen zur Unfallaufklärung?
Die Bundesregierung gibt einer gründlichen Unfallaufklärung Priorität. Im
Übrigen sind die Strukturen zur Unfallaufklärung vorgezeichnet durch die
Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit, die gerade eine Revision im
Rahmen des 4. EU-Eisenbahnpakets durchläuft.
22. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Forderung nach der Festschreibung bundesweiter, für alle
verpflichtende Fahr- und Ruhezeiten für Lokführer sowie deren Erfassung
und die Einführung einer elektronischen Identitätskarte für
Lokomotivführer, auf dem Fahr- und Ruhezeiten erfasst werden?
Die Fahr- und Ruhezeiten für Triebfahrzeugführer werden durch das
Arbeitszeitgesetz, für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der DB AG in der
Eisenbahnarbeitszeitverordnung (EAZV) i. V. m. der Arbeitszeitverordnung
(AZV) sowie für die in grenzüberschreitend interoperablen Verkehren tätigen
Triebfahrzeugführer in der Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung (EFPV) in
Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/47/EG festgelegt. Tarifliche Bestimmungen
bleiben unberührt.
Die Einführung einer elektronischen Identitätskarte zur Erfassung der Fahr- und
Ruhezeiten würde eine europaweit einheitliche Regelung voraussetzen.
Drucksache 18/2996 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Forderung, die Deckungssumme der für
Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtenden „Haftpflichtversicherung zur Deckung der
durch Unfälle beim Betrieb einer Eisenbahn verursachten
Personenschaden und Sachschäden […] (EBHaftPfIV) zukünftig auf „unbegrenzt“
hochzusetzen?
Es ist beabsichtigt, die vorgeschriebene Haftpflichtversicherungssumme für
Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie
2012/34/EU in deutsches Recht zu erhöhen. Ihre genaue Höhe wird derzeit noch
geprüft.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung aus der Forderung nach einem
vergleichbaren und abgestimmten, europaweiten Prüfungssystem für
Lokomotivführer?
Durch die Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
„über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge
im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen“ wurde bereits ein europaweit
einheitliches Prüfungs- und Ausbildungsverfahren für den
Triebfahrzeugführerschein eingerichtet, das über die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
und die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung auch in Deutschland
etabliert ist.
Zudem verfolgt die Europäische Gemeinschaft auch die Harmonisierung der
Betriebsverfahren durch Fortschreibung der TSI „Verkehrsbetrieb und
Verkehrssteuerung“, so dass weitere Vereinheitlichungen, etwa beim Verfahren für
die Ausstellung oder Änderung der Zusatzbescheinigung, zu erwarten sind.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung aus der Forderung der Einführung eines
jährlich verpflichtenden Trainings und mindestens einer jährlichen
Überwachung an einem Fahrsimulator für Lokomotivführer festzuschreiben?
Nach den harmonisierten Anforderungen an die Sicherheitsmanagementsysteme
der Eisenbahnen werden die Intervalle der Überwachung von
Betriebsbediensteten sowie die Überwachungsmethoden durch die
Eisenbahnverkehrsunternehmen eigenverantwortlich festgelegt. Die TfV (Anlage 9) schreibt den Einsatz
von Simulatoren nicht zwingend vor, jedoch sollen sie bei der Aus- und
Fortbildung von Triebfahrzeugführern eingesetzt werden, insbesondere um das
Verhalten in außergewöhnlichen Arbeitssituationen und selten anzuwendende Regeln
zu üben, die nicht in der Wirklichkeit trainiert werden können. Grundsätzlich
ermöglichen Simulatoren eine konzentriertere und vertiefendere Überprüfung der
Kenntnisse und Fertigkeiten von Triebfahrzeugführern, als es durch eine
Überwachung während einer routinemäßigen Dienstschicht möglich ist.
Demgegenüber stehen die Kosten für Beschaffung und Vorhaltung des Simulators sowie
Dienstausfallzeiten während der Simulationen.
26. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung aus Sicherheitsgründen nicht
dringend geboten, die Untersuchungsdauer von Eisenbahnunfällen zu
verkürzen?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/299627. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage, dass der betroffene Güterzug zuvor eine Baustelle
im zeitweise eingleisigen Betrieb passieren und dabei die Signale des
benachbarten richtigen Gleises beachten musste und die dabei entstandene
Unklarheit über das örtliche Ende dieser Betriebsform für den
Unfallhergang von Bedeutung sein könnte (siehe Eisenbahn-Revue 10/2014,
S. 497)?
Es handelt sich im vorliegenden Fall nicht um einen zeitweisen eingleisigen
Betrieb, sondern um ein Fahren auf dem Gegengleis. Hierbei sind die ortsfesten
Signale auf der freien Strecke unmittelbar links neben oder über dem Gleis bei
Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung zu beachten. Dies wurde dem
Triebfahrzeugführer eindeutig nach den Vorgaben der Eisenbahn-Signalordnung
(ESO) signalisiert. Die freie Strecke endet am Einfahrsignal Mannheim Esig
F 353. Die weiteren Signale am Fahrweg (haltzeigendes Zwischensignal S 183
sowie zwei folgende haltzeigende Lichtsperrsignale Ls 173 und 111) befinden
sich innerhalb des Bahnhofs Mannheim und sind in der Regel rechts aufgestellt
– ESO/Signalbuch 301.0002 (3) –. Die Abgrenzung zwischen der freien Strecke
und dem Bahnhof wird in der Richtlinie 408.0102 – Züge fahren und Rangieren –
definiert.
Vegetationskontrolle bei der Eisenbahn
28. In wie vielen Fällen musste im Jahr 2013, aufgrund von auf die Gleise
gestürzter Bäume, nach Kenntnis der Bundesregierung der Bahnbetrieb auf
dem Schienennetz der bundeseigenen Eisenbahnen unterbrochen werden
(bitte die Betriebsunterbrechungen nach Datum, örtlicher Lage und Dauer
der Störung tabellarisch darstellen), und hätten die jeweiligen Störungen
durch bessere Vegetationskontrolle verhindert werden können?
Die erbetenen Angaben sind in der beigefügten Anlage enthalten. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
29. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2013, aufgrund von auf die Gleise
gestürzter Bäume, nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Eisenbahnunfällen auf dem Schienennetz der bundeseigenen Eisenbahnen (bitte die
Unfälle nach Datum und örtlicher Lage, Schadenshöhe, Anzahl verletzter
Fahrgäste tabellarisch darstellen), und hätten die jeweiligen Störungen
durch bessere Vegetationskontrolle verhindert werden können?
Im Jahr 2013 wurden der EUB gemäß Allgemeinverfügung zum Melden von
gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb 38 Zugkollisionen mit Aufprall auf
Bäumen gemeldet. Meldepflichtig ist ein Aufprall auf Gegenstände (hier
Bäume) aber nur, wenn hierdurch Personenschaden oder größere Schäden am
Eisenbahnfahrzeug verursacht wurden.
Tag Ort leicht
verl.
schwer
verl.
getötet Sachschäden
in Euro
1 31.01.2013 Hann Münden 109 024,00
2 04.05.2013 Miltenberg Keine Angabe
3 26.05.2013 Fischerhof Üst–Uelzen 25 000,00
4 26.05.2013 Peine–Vechelde 12 000,00
5 27.05.2013 Altmorschen 1 120 001,00
6 31.05.2013 Osnabrück-Eversburg 22 500,00
Drucksache 18/2996 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu diesen Ereignissen wurden von der EUB keine Unfalluntersuchungen
durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
7 01.06.2013 Guxhagen 42 000,00
8 10.06.2013 Würzbach (Saar) 9 999,00
9 13.06.2013 Biblis Keine Angabe
10 20.06.2013 Saal (Donau) Keine Angabe
11 20.06.2013 Berlin Sundgauer Strasse 30 000,00
12 20.06.2013 Klingenberg–Obernburg-Elsenfeld Keine Angabe
13 20.06.2013 Niedermittlau Keine Angabe
14 21.06.2013 Wächtersbach Keine Angabe
15 29.06.2013 Groß Kreutz 26 840,00
16 27.07.2013 Isselhorst-Avenwedde 3 200,00
17 27.07.2013 Sandkrug Keine Angabe
18 28.07.2013 Weiherhammer–Weiden (Oberpf) Keine Angabe
19 06.08.2013 Meckesheim 6 000,00
20 06.08.2013 Schöneck (Vogtl) 12 000,00
21 12.08.2013 Stuttgart-Rohr Keine Angabe
22 25.08.2013 Bad Sooden-Allendorf 3 200,00
23 25.08.2013 Silberhausen 100 000,00
24 12.09.2013 Neidenstein 8 000,00
25 17.10.2013 Delmenhorst Keine Angabe
26 17.10.2013 Visselhövede Keine Angabe
27 17.10.2013 Bad Bodenteich 1 000,00
28 28.10.2013 Ehringshausen (Oberhess) 108 000,00
29 04.11.2013 Bieren-Rödinghausen Hp 10 000,00
30 08.11.2013 Hude–Neuenkoop 155 000,00
31 05.12.2013 Bansin Seebad–Ückeritz Keine Angabe
32 05.12.2013 Bansin Seebad–Ückeritz 3 000,00
33 05.12.2013
Gladbeck-Zweckel (Abzw)–
Blockstelle Feldhausen
12 000,00
34 05.12.2013 Lünern Hp–Hemmerde Hp 12 000,00
35 05.12.2013 Lissendorf Keine Angabe
36 05.12.2013
Recklinghausen Süd–Herne-
Rottbruch Vockenhof
11 851,00
37 08.12.2013 Hannover Hbf 350,00
38 09.12.2013 Hamburg-Wilhelmsburg (S-Bahn) 3 000,00
Tag Ort leicht
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schwer
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getötet Sachschäden
in Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/299630. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf zur Verbesserung der
Vegetationskontrolle an den Schienenwegen der bundeseigenen
Eisenbahnen, und was gedenkt sie ggf. zu tun, um dem Handlungsbedarf
nachzukommen?
Die Verantwortung hierfür liegt gemäß § 4 Absatz 3 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
31. In welchen Intervallen hat die Deutsche Bundesbahn 1990
durchschnittlich die Vegetation entlang von Strecken überprüft und zurückgeschnitten,
und in welchen Intervallen wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung
heute durch die DB Netz AG durchschnittlich vorgenommen?
Zu Zeiten der Deutschen Bundesbahn erfolgte der Vegetationsrückschnitt
bedarfsweise zielgerichtet auf einzelne Streckenabschnitte oder einzelne Bäume,
ohne dabei ein mehrjähriges, einheitlich geregeltes und flächendeckendes
Präventionsprogramm für Begleitvegetation umzusetzen. Mit dem aktuellen
Vorgehen wurde eine einheitlich flächendeckende Vegetationsstrategie umgesetzt. Die
sukzessive Durcharbeitung aller Strecken stellt einen Grundzustand her und
bildet die Grundlage für ein jährliches Pflegeprogramm. Entsprechend der
Leitbilder der Richtlinie 882 wird mit der eingeführten Strategie die Bildung einer
mittelwaldartigen Bestandstruktur herbeigeführt. Dies bedeutet, dass
schnellwüchsige und oft bruchgefährdete Gehölze zurückgeschnitten werden, während
Baumarten mit stabilen Formen gefördert werden.
32. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass das Beschneiden
der Vegetation entlang der Bahnstrecken durch eine „periodische
Großinstandsetzung“ ersetzt wurde, und seither der Bund über
Investitionszuschüsse dafür aufkommt (siehe Der Westen vom 23. September 2014)?
Bei der Abwicklung des Vegetationsprogramms der DB Netz AG handelt es sich
um Präventionsmaßnahmen im Zuge der Instandhaltung. Da es sich bei diesen
Maßnahmen nicht um Bestandsnetzinvestitionen in die Infrastruktur im Rahmen
der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund handelt, werden
die Vegetationsmaßnahmen durch Eigenmittel der DB Netz AG finanziert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2996
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