[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3027
18. Wahlperiode 30.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2850 –
Zivil-militärische Krisenübungen der Europäischen Union zu Störungen des
Internets
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. September 2014 startete die Europäische Union (EU) ihre zweite
„Multi-Layer“-Krisenübung. Das Manöver „ML14“ dauert bis zum 23.
Oktober 2014 und steht unter der Ägide der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, verantwortlich ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD).
Auch die Europäische Kommission und Delegationen einzelner EU-
Mitgliedstaaten sind beteiligt (Pressemitteilung EAD, 30. September 2014). Geführt
wird die Operation von einem militärischen Kommandozentrum in Italien
sowie dem Hauptquartier der „EU Battlegroup“ in Belgien. „ML14“ simuliert
Szenarien, die an die Lage in der Ukraine, in Libyen und Algerien erinnern:
Der fiktive Staat „Sarunia“ muss auf bewaffnete Auseinandersetzungen an
seinen Grenzen reagieren, wo sich die Staaten „Ranua“ und „Celego“
Scharmützel liefern. Eine EU-Militärmission greift ein. Nach einem Angriff auf
einen Öltanker droht eine Ölpest, während zahlreiche Staatsangehörige von
EU-Mitgliedstaaten in einer Ölraffinerie von einer Entführung bedroht sind.
Schließlich wird eine Stadt „Batela“ Ziel eines „Cyber-Angriffs“. In „Batela“
befinden sich EU-Kommunikationssysteme.
Ende des Jahres soll ein weiteres Manöver abgehalten werden, das ebenfalls
einen „Cyberangriff“ simuliert (Bundestagsdrucksache 18/2674). Dabei
handelt es sich um eine „Integrated Political Crisis Response“ (IPCR) der EU. Die
Bundesregierung stimmt derzeit zwischen dem Bundesministerium des Innern
(BMI) und dem Auswärtigen Amt (AA) ihre Formen der Teilnahme an der
IPCR-Übung ab. Auch wenn es sich in den Szenarien von „ML14“ und der
IPCR-Übung nicht unbedingt um militärische „Cyberangriffe“ handelt, werden
sie vom Militär beantwortet. Möglich ist dies unter anderem durch die neue
„Solidaritätsklausel“, wonach ein EU-Mitgliedstaat alle nationalen und auf
EU-Ebene vorhandenen Mittel und Instrumente zu Hilfe holen kann. Hierzu
gehören Militär, Polizei und Geheimdienste. Laut der Bundesregierung können
als Auslöser der „Solidaritätsklausel“ auch „Cyberkrisen“ zählen, wenn diese
„katastrophale Auswirkungen haben oder auf einem Terroranschlag beruhen“.
Zusätzlich könne das EU-Katastrophenschutzverfahren zum Einsatz kommen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3027 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewenn durch den Ausfall von IT-Systemen „gravierende Folgen auftreten
sollten, die mit Mitteln des Katastrophenschutzes zu bewältigen wären“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die „Multi-Layer“-Krisenübung „ML14“ findet im Rahmen des von der
Europäischen Union (EU) beschlossenen Konzepts zur Durchführung von Übungen
zur Verbesserung der Krisenmanagementfähigkeiten im Bereich der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik statt.
Ziel ist es, die Fähigkeit der EU, ihrer Institutionen und der Mitgliedstaaten zu
stärken und auszubauen, um auf entstehende Krisen rechtzeitig und geschlossen
antworten zu können. Dadurch soll die EU in die Lage versetzt werden, effektiv
und gut vorbereitet ihre Rolle als globaler außen- und sicherheitspolitisch
handelnder Akteur wahrzunehmen. Im Rahmen solcher Übungen wird sowohl der
Einsatz der personellen als auch der systemischen Ressourcen geübt,
einschließlich der Strukturen, Konzepte und Prozesse.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um Planungsübungen. Alle
Übungsteilnehmer nehmen ihre jeweilige Rolle im Krisenmanagement der EU gemäß der
festgelegten EU-Krisenmanagementverfahren wahr. Die Planungsmaßnahmen
erfolgen dabei durch die jeweils in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständigen
Behörden, in den Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel, im Rat der EU
(einschließlich des Generalsekretariats des Rates in Brüssel), in einzelnen
Botschaften der Mitgliedstaaten, im Europäischen Auswärtigen Dienst (sowohl in
Brüssel als auch in einzelnen EU-Delegationen), in der Europäischen
Kommission in Brüssel, im EU-Satellitenzentrum in Spanien und – im Falle von
ML14 – im Übungs-Operationshauptquartier in Italien sowie dem Übungs-
Truppenhauptquartier in Belgien. An der Vorbereitung und Durchführung von
ML14 sind zudem das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg und
die Europäische Verteidigungsagentur beteiligt.
Die Übungen basieren auf fiktiven, aber realistischen Krisenszenarien außerhalb
der EU und umfassen jeweils die Planung, Durchführung, Evaluation und die
Erstellung eines Abschlussberichts.
ML14 ist insbesondere darauf gerichtet, Maßnahmen zur Unterstützung der
Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung als auch
Zivilschutzmaßnahmen bei Umweltkatastrophen sowie humanitäre
Hilfsaktionen für Flüchtlingslager zu üben. Als zusätzliche Komponente wird die
Reaktion auf einen Cyber-Zwischenfall in einer EU-Delegation getestet.
Von Übungen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
grundsätzlich zu unterscheiden sind Übungen im Rahmen der integrierten
politischen Krisenreaktion der EU (IPCR). Die nächste, für Ende November 2014
angesetzte Übung, die nach Arbeiten des Planungsteams und Entscheidung des
Ratsvorsitzes gemeinsam mit dem Ratssekretariat nun wie ein Workshop
aufgebaut ist, soll eine erste Gelegenheit geben, das Krisenmanagement im Rahmen
der IPCR auf EU-Ebene zu „üben“ und die standardisierten Abläufe (SOPs) auf
ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Bei der Durchführung der Übung steht eine
Einbeziehung der Hauptstädte nicht im Fokus. Die Natur der Krise, auf Basis
derer der IPCR-Mechanismus aktiviert wird, ist dabei grundsätzlich
nebensächlich; dies gilt auch für diese Übung.
Die Arbeit an diesem Mechanismus zur politischen Krisenkoordination auf EU-
Ebene hat der Rat als Ergebnis eines längeren Überprüfungsprozesses der alten
Vorkehrungen der EU zur Koordinierung in Krisen- und Notfällen (CCA) am
25. Juni 2013 beschlossen. Sowohl inner- als auch außerhalb der EU können
Notfälle oder Krisen größeren Ausmaßes auftreten, die von so großer Tragweite
oder politischer Bedeutung sind, dass sie eine zeitnahe Koordinierung und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3027Reaktion auf der politischen Ebene der EU erfordern. Erfahrungen wie die
Terroranschläge in Mumbai im Jahr 2008 oder die Folgen des Ausbruchs des
Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010 brachten die Erkenntnis, dass die EU ihre
koordinierende Funktion in derartigen Krisen trotz der CCA nur unzureichend
wahrnehmen konnte. Die neuen IPCR sind darauf ausgerichtet, mögliche
Synergien zwischen den Akteuren und zwischen den vorhandenen Mitteln,
Strukturen und Fähigkeiten auf EU-Ebene voll auszunutzen, wobei eine Duplizierung
bestehender Strukturen und die Schaffung neuer ständiger Strukturen vermieden
werden soll.
1. Auf welche besondere Weise wird das Thema „Cybersicherheit“ bzw.
„Cyberverteidigung“ nach Kenntnis der Bundesregierung von der
italienischen Ratspräsidentschaft behandelt?
Die italienische Ratspräsidentschaft hat sich zur Umsetzung aller Aspekte der
„Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union – ein offener, sicherer und
geschützter Cyberraum“ (Gemeinsame Mitteilung der Europäischen
Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und
Sicherheitspolitik vom 7. Februar 2013) bekannt.
Auf dieser Grundlage unterstützt die italienische Präsidentschaft die
Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz-
und Informationssicherheit (NIS) in der Union, der auf eine Angleichung von
Kapazitäten und Maßnahmen zur Netz- und Informationssicherheit in den
Mitgliedstaaten gerichtet ist.
Die Präsidentschaft unterstützt außerdem die Umsetzung der in der
Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung
industrieller und technischer Ressourcen für die Cybersicherheit, u. a. durch den
Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
industriellen und wissenschaftlichen Partnern. Außerdem soll in Kooperation mit der
Kommission, Europol und anderen relevanten Partnern die Ausbildung im
Bereich der Abwehr von Cyberbedrohungen in den Mitgliedstaaten unterstützt
werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
2. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Cyber
Defense-Konferenz“, die Ende Oktober 2014 in Rom abgehalten wird, und
mit welcher Zielsetzung werden welche Bundesbehörden dort teilnehmen?
Die Konferenz „The role of Cyber Defence to protect and sustain EU economy“,
durchgeführt von der italienischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen
Union, findet vom 30. bis 31. Oktober 2014 in Rom statt. Das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) plant, mit einem Referenten an der
Veranstaltung teilzunehmen. Ziel der Teilnahme des BMVg-Vertreters ist es,
weitergehende Kenntnisse zum Thema Cyberverteidigung zu erlangen, insbesondere
über die Ziele, Initiativen und Projekte im Rahmen der italienischen
Präsidentschaft. Darüber hinaus sollen bestehende Expertennetzwerke gestärkt werden.
3. Mit welcher Zielsetzung werden welche Bundesbehörden an der ebenfalls
in Rom abgehaltenen Konferenz „Financial cybercrime-cross country
coalition“ teilnehmen?
Nach hier vorliegenden Informationen ist eine EU-Konferenz mit dem Titel:
„Fighting financial Cybercrime – Cross Country Cooperation between Banks
Drucksache 18/3027 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeand Law Enforcement Agencies“ für den 24. Oktober 2014 in Mailand
vorgesehen. Die Bundesregierung hat noch nicht über eine Teilnahme entschieden.
4. Welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstigen Staaten bzw. welche
Einrichtungen der EU waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Vorbereitung
der zweiten „Multi-Layer“-Krisenübung „ML14“ beteiligt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Auf Basis welcher Annahmen, Risikoanalysen oder sonstigen
Einschätzungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Szenarien festgelegt
und ausgestaltet?
ML14 ist darauf ausgerichtet, die Fähigkeiten der EU in Bezug auf ihr
Krisenmanagement zu verbessern und den Einsatz aller zur Verfügung stehenden
Ressourcen zu üben und auf die Probe zu stellen. Die Szenarien wurden auf der
Basis der Ergebnisse früherer Übungen erstellt. Neu ist die Einbeziehung eines
Cyber-Zwischenfalls.
6. Worin genau bestanden die Szenarien der „Multi-Layer“-Krisenübung
„ML14“?
Das Szenario für die Planungsübung ML14 basiert auf einer fiktiven
geografischen Umgebung im Nordosten Afrikas. Im Zentrum steht der fiktive Staat
SARUNIA, dessen Sicherheit durch Ereignisse in den Nachbarländern bedroht
wird. Zunehmende Grenzübergriffe durch eine terroristische Gruppe
veranlassen SARUNIA, die EU um eine militärische Intervention und die Einrichtung
einer zivilen Mission zu bitten. Die humanitäre Situation in Flüchtlingslagern
verschlechtert sich dramatisch aufgrund starker Regenfälle, Piraten greifen
(erfolglos) einen Öltanker an und verursachen eine Umweltkatastrophe, außerdem
dringen Hacker in das Computersystem der EU-Delegation vor Ort ein. Das
simulierte EU-Engagement, das den Rahmen zur Übung der
Krisenmanagementverfahren bildet, soll folgende Elemente umfassen:
– eine schnelle militärische Reaktion zur Unterstützung der Afrikanischen Union
bei der Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung im Osten SARUNIAs,
insbesondere der Flüchtlingslager;
– eine Polizeimission mit Schwerpunkt Grenzmanagement;
– eine Justizkomponente mit Schwerpunkt Beratung bei Gerichtswesen und
Strafvollzug;
– eine Zivilschutzkomponente in Bezug auf die Ölverseuchung;
– eine humanitäre Unterstützung für die Flüchtlingslager;
– eine Reaktion auf einen Cyberzwischenfall (Diebstahl von Email-
Informationen) in der EU-Delegation in SARUNIA sowie
– eine Evakuierung von EU-Bürgern.
7. Auf welche Art und Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung
„Cyberkrisen“ in der Übung vorgesehen, die „katastrophale Auswirkungen
haben oder auf einem Terroranschlag beruhen“, sodass die
„Solidaritätsklausel“ zu ihrer Beantwortung greifen könnte und die EU bzw. die Mitglied-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3027staaten dann auch geheimdienstliche oder militärische Mittel bereithält
(Bundestagsdrucksache 18/2674)?
In ML14 sind keine „Cyberkrisen“ vorgesehen, die zu ihrer Beantwortung einen
Rückgriff auf die „Solidaritätsklausel“ erforderlich machen. Im Übrigen wird
auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstigen Staaten bzw. welche
Einrichtungen der EU sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Durchführung der zweiten „Multi-Layer“-Krisenübung „ML14“ beteiligt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten oder sonstigen Staaten bzw. Einrichtungen
der EU an „Multi-Layer“-Krisenübung „ML14“ beteiligt, und wo wurden
diese vorgehalten bzw. eingesetzt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Was ist aus Sicht der Bundesregierung das Ziel der „Multi-Layer“-
Krisenübung „ML14“?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Wann und wo soll die „Multi-Layer“-Krisenübung „ML14“ nach Kenntnis
der Bundesregierung ausgewertet werden?
Die Übungsauswertung erfolgt in Brüssel im Rahmen eines mehrstufigen
Prozesses unter Einbeziehung der Übungsteilnehmer. Der Abschlussbericht soll
voraussichtlich Anfang Januar 2015 dem Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitee vorgelegt werden.
12. Worin besteht die Rolle des EAD innerhalb der „Multi-Layer“-
Krisenübung „ML14“?
Der Europäische Auswärtige Dienst ist einerseits verantwortlich für die
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Übung, andererseits aber auch
Übungsteilnehmer. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
13. Worin besteht die Rolle der Europäischen Kommission innerhalb der
„Multi-Layer“-Krisenübung „ML14“?
Die Europäische Kommission ist einerseits beteiligt an der Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung der Übung, andererseits aber auch Übungsteilnehmer.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 18/3027 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Auf welche Weise soll das Political and Security Committee (PSC) der EU
die Übung „politisch kontrollieren“?
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee nimmt im Rahmen der Übung
die ihm gemäß Artikel 38 des Vertrages über die Europäische Union
zukommende politische Kontrolle und strategische Leitung von
Krisenbewältigungsoperationen wahr, verfolgt die internationale Lage in den Bereichen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und trägt auf Ersuchen des Rates,
der Hohen Vertreterin oder von sich aus durch an den Rat gerichtete
Stellungnahmen zur Festlegung von Politiken bei. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien legt das PSC die
strategische Ausrichtung der Übung fest?
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee bestimmt die strategische
Ausrichtung der Übung durch seine Befassungen mit der Übungsspezifikation
und den Übungsanweisungen. Die dabei zur Anwendung gelangenden Kriterien
sind die der Mitgliedstaaten, die in allen Befassungen ihre jeweiligen Positionen
einbringen können.
16. Was ist der Bundesregierung über die Rolle des militärischen
Kommandozentrums in Italien sowie dem Hauptquartier der „EU Battlegroup“ in
Belgien bekannt, die laut dem EAD als Lagezentren dienen?
Das Übungs-Operationshauptquartier in Italien und das Übungs-
Truppenhauptquartier in Belgien nehmen ihre jeweiligen Rollen als Hauptquartiere im
Planungsprozess einer militärischen EU-Operation gemäß EU-
Krisenmanagementverfahren wahr. Da bei ML14 insbesondere ein beschleunigtes
Entscheidungsverfahren (sog. Fast Track) geübt werden soll, besteht die Hauptaufgabe in
Erstellung und Abstimmung des Operationsplanes für eine schnelle militärische
Reaktion zur Unterstützung der Afrikanischen Union bei der Sicherstellung von
Sicherheit und Ordnung im Osten SARUNIAs, insbesondere der
Flüchtlingslager. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wo genau sind die Zentren nach Kenntnis der Bundesregierung
angesiedelt, und welche Mitgliedstaaten haben hierzu Verbindungsbeamtinnen
bzw. Verbindungsbeamte entsandt?
Das Übungs-Operationshauptquartier wird durch das italienische Joint
Operations Headquarters, Centocelle Airport, Rom, gestellt. Das Verstärkungspersonal
stammt aus Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich,
Ungarn, Litauen, den Niederlanden, Polen und Schweden.
Das Übungs-Truppenhauptquartier wird durch das Hauptquartier der
belgischgeführten EU-Battlegroup 2014-2 in Leopoldsburg (Nähe Brüssel) in Belgien
dargestellt. Das Verstärkungspersonal stammt aus den Niederlanden,
Luxemburg, Spanien und Deutschland.
18. Aus welchen Einheiten oder Abteilungen stammten diese
Verbindungsbeamtinnen bzw. Verbindungsbeamten nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils?
Zu den Dienststellen des Verstärkungspersonals anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Das
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3027deutsche Verstärkungspersonal des Übungs-Operationshauptquartiers in Italien
stammt aus dem Sanitätslehrregiment, dem Lazarettregiment 11 und der
Marineortungsschule. Im Übungs-Truppenhauptquartier stammt das deutsche
Personal aus dem Zentrum Luftoperationen und aus dem Bereich Kommando
Streitkräftebasis.
19. Wie genau wurde bzw. wird auf die Simulation einer „Bedrohung“ der
Stadt „Batela“ durch einen „Cyber-Angriff“ geantwortet?
Eine Bedrohung der Stadt BATELA durch einen Cyber-Angriff ist nicht
Bestandteil des ML14-Szenarios. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
20. Welche zivilen Einheiten bzw. militärischen Stäbe welcher
Mitgliedstaaten der EU oder sonstigen Staaten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchen Abteilungen mit der Beantwortung des „Cyber-
Angriffs“ befasst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende und die Tagesordnung
des „EU-US Cyber-Dialogue“ Anfang Dezember 2014 in Brüssel
bekannt, und auf welche Weise werden welche Bundesbehörden dort
teilnehmen?
Der EU-US-Cyberdialog ist Teil der vom EAD vorangetriebenen „EU-
Cyberdiplomatie“. Inhaltlich steht bei diesen Dialogen der EU mit Drittstaaten der
Austausch über Cyberpolitiken Dritter im Vordergrund. Teilnehmerkreis und
Tagesordnung für den EU-US-Cyberdialog im Dezember 2014 sind derzeit noch
nicht bekannt. Die Mitgliedstaaten werden aber in der Ratsarbeitsgruppe
COTRA sowie in der Gruppe „Freunde der Präsidentschaft CYBER“ in den
kommenden Wochen hiermit befasst. Die Bundesregierung ist bei diesen
Dialogen regelmäßig über die Ständige Vertretung als Beobachter vertreten.
22. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende und die Tagesordnung
der „Cyber Week“ im September 2014 in Israel bekannt, und welche
Bundesbehörden haben mit welchen Zielsetzungen und/oder Aufgaben dort
teilgenommen?
Bei der diesjährigen „Cyber Week“ präsentierte sich Israel mit hochrangig
besetzten Konferenzen, der Einweihung eines neuen Forschungszentrums an der
Tel Aviv University und der Vorstellung eines neuen High-Tech-Campus in
Ber-Sheeva als Land, das Cybersicherheit als strategische Priorität behandelt.
Tagesordnung und Redner sind auf der Webseite des israelischen
Außenministeriums einsehbar (
http://mfa.gov.il/MFA/InnovativeIsrael/Conferences/Pages/
National-Cyber-Week-2014.aspx).
Insgesamt nahmen etwa 3 000 Personen aus 40 Ländern teil. Die „Cyber Week“
2014 diente neben der offenen Diskussion über sicherheitspolitische Ansätze
auch der Nachwuchsgewinnung für Informatik-Studenten und der
Standortwerbung. Die Bundesregierung war vertreten durch den Leiter des
Koordinierungsstabs Cyber-Außenpolitik im Auswärtigen Amt.
Drucksache 18/3027 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Inwiefern bzw. wozu hat Israel nach Kenntnis der Bundesregierung im
Anschluss an die Konferenz Interesse an weiteren
Zusammenarbeitsformen mit der EU hinsichtlich Cybersicherheit geäußert?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwiefern bzw. wozu Israel Interesse an
weiteren Zusammenarbeitsformen mit der EU hinsichtlich Cybersicherheit
geäußert hat.
24. Wer gehört nach Kenntnis der Bundesregierung dem „Exercise Planning
Team“ der IPCR der EU an (Bundestagsdrucksache 18/2674)?
Im Vorfeld der ersten Sitzung des Planungsteams am 17. Juli 2014 haben sich die
folgenden Mitgliedstaaten angemeldet: Österreich, Belgien, Zypern, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Rumänien, Schweden.
Bei der zweiten Sitzung des Planungsteams am 22. September 2014 nahmen
neben Europäischer Kommission, EAD und Ratssekretariat die Mitgliedstaaten
Belgien, Finnland, Ungarn, Griechenland, Rumänien und Schweden teil.
25. Wann und wo soll die Übung nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der
Bundesregierung abgehalten werden?
Die Übung soll am 27. November 2014 in Brüssel stattfinden. Es wurde am
14. Oktober 2014 in der Sitzung der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft
zum EU-Krisenreaktionsmechanismus (ICPR) und zur Umsetzung der
Solidaritätsklausel“ präzisiert, dass es sich um eine „working group exercise“ handle,
bei der die Mitglieder der Gruppe den neuen EU-Krisenreaktionsmechanismus
auf EU-Ratsebene im Rahmen eines Workshops üben. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Auf welche konkrete Art und Weise hat sich die Bundesregierung in die
Planung und Vorbereitung der Übung eingebracht?
Die Bundesregierung hat sich nicht an den Planungen beteiligt.
27. Auf welche Art und Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung
„Cyberkrisen“ in der Übung vorgesehen, die „katastrophale
Auswirkungen haben oder auf einem Terroranschlag beruhen“ sodass die
„Solidaritätsklausel“ zu ihrer Beantwortung greifen könnte und die EU bzw. die
Mitgliedstaaten dann auch geheimdienstliche oder militärische Mittel
bereithält (Bundestagsdrucksache 18/2674)?
Im Workshop wird für die Auslösung des IPCR ein fiktives Cyber-Szenario
zugrunde gelegt. Für den Mechanismus ist die Natur der auslösenden Krise an sich
unerheblich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
28. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine
„Unterstützung bei der Folgenbeseitigung“ geprobt, nachdem „durch den Ausfall
von IT-Systemen“ gravierende Folgen aufgetreten sind?
Bei dem Workshop wird keine Unterstützung bei der Folgenbeseitigung geprobt.
Den Mitgliedern der IPCR wird im Rahmen der Übung Gelegenheit gegeben,
Fragen zur Krisenbewältigung nach Aktivierung des IPCR zu klären. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/302729. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung
mittlerweile zwischen dem BMI und dem AA zu den Formen der Teilnahme
an der IPCR-Übung abgestimmt?
Die detaillierte Klärung der Teilnahme steht noch aus. Den Anregungen aus dem
Planungsteam der Übung folgend wurde bislang die Teilnahme des deutschen
Vertreters in der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft zum IPCR“ am
Workshop bestätigt.
30. Welche Abteilungen des BMI und des AA sind an der Abstimmung
beteiligt?
Die Entscheidung über eine Teilnahme wird von der Europaabteilung im
Auswärtigen Amt in Abstimmung mit dem Krisenreaktionszentrum des
Auswärtigen Amtes und mit der Abteilung Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
sowie IT des Bundesministeriums des Innern getroffen.
31. Sofern noch keine Entscheidung getroffen worden ist, wann wird diese
erwartet?
Eine Entscheidung über die Teilnahme soll zeitnah getroffen werden.
32. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, in welchem Fall
bei „Cyberangriffen“ eine Beistandspflicht im Rahmen der NATO oder
auch der „Solidaritätsklausel“ gegeben wäre, die auch militärische Mittel
einschließen könnte?
„Cyberangriffe“ können ein Ausmaß erreichen, das Wohlstand, Sicherheit und
Stabilität in den Mitgliedstaaten der NATO gefährdet. Eine Entscheidung, wann
ein „Cyberangriff“ den kollektiven Beistand nach Artikel 5 des
Nordatlantikvertrages auslöst und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind,
trifft der Nordatlantikrat im Einzelfall. Die „Solidaritätsklausel“ (Artikel 222
Absatz 1 AEUV) legt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im
Geiste der Solidarität handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einem
Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten
Katastrophe betroffen ist. Bei einem „Cyberangriff“ müsste im Einzelfall konkret
geprüft werden, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
33. Auf welche Weise werden die Übung „ML14“ sowie die IPCR-Übung in
ihrer simulierten Beantwortung verschiedener Szenarien nach Kenntnis
der Bundesregierung berücksichtigen, dass etwaige „Angriffe“ von
Militärs oder Geheimdiensten anderer Staaten ausgeführt worden sein
könnten, für deren „Beantwortung“ mit militärischen Mitteln dann aber ein
Mandat etwa des UN-Sicherheitsrates oder anderer internationaler
Organisationen erforderlich wäre?
Weder bei ML14 noch bei der IPCR-Übung sind derartige Szenarien
vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 18/3027 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Welche weiteren Veranstaltungen von „Cyber Europe 2014“ sind in
diesem und im nächsten Jahr (inklusive Auswertung) geplant, und auf welche
Weise bringen sich welche Bundesbehörden dort ein?
Die nächste Veranstaltung ist die zweite Phase der Übung „Cyber Europe 2014“,
die Ende Oktober 2014 stattfinden soll. An dieser Übung sowie der Auswertung
beabsichtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
teilzunehmen. Für eine dritte Phase der Übung wurden erste Vorüberlegungen durch die
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit angestellt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/164 vom 12. Dezember 2013 verwiesen.
35. Welche Berichte werden zur „Cyber Europe 2014“ erstellt, und wem sind
diese zugänglich?
Die „Cyber Europe 2014“ wird federführend von der Europäischen Agentur für
Netz- und Informationssicherheit geplant. Diese legt fest, welche Berichte
erstellt und wie diese zugänglich gemacht werden. Die Berichte zu „Cyber-
Europe“-Übungen wurden bislang öffentlich zugänglich gemacht.
36. Welche weiteren Übungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2014 und 2015 stattfinden, die „Cyberstörungen“ zum Inhalt
haben oder haben könnten, wo werden diese abgehalten, und wer wird
bezüglich der Teilnahme adressiert?
Die Übung Cyber Coalition der NATO findet 2014 und 2015 in Tartu, Estland,
statt.
Der jeweilige Durchführungsort wird durch die NATO festgelegt. Die
Teilnehmer kommen überwiegend aus den sich mit der Thematik beschäftigenden
Bereichen der NATO-Kommandostruktur, ergänzt durch nationale Experten.
37. Welche Behörden und/ oder Firmen bzw. Institute haben im Januar 2014 an
einem Arbeitstreffen des Bundeskriminalamtes zum „Projekt
Hacktivismus“ teilgenommen (
www.bdk.de/lv/nordrhein-westfalen/bv/koeln/
blickpunkt/blickpunkt-1-2014/hacktivismus)?
Neben Vertretern des BKA nahmen am Arbeitstreffen im Januar 2014 Vertreter
folgender Behörden teil:
● Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
(Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.)
● Bundesamt für Verfassungsschutz
● Bundesministerium der Verteidigung
● Landeskriminalamt Niedersachsen
● Polizeipräsidium Aachen
● Polizeipräsidium Köln
● Polizeipräsidium Düsseldorf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3027a) Wie soll das Ziel, „empirisch fundierte, kriminalistisch-
kriminologische Erkenntnisse zum Phänomen zusammenzutragen“, konkret
umgesetzt werden?
Zur Umsetzung wurde das Ziel in drei Bausteine untergliedert: Die Erstellung
einer Basis-Phänomenologie, die Darstellung von Szene-Trends sowie die
Feststellung von Tätertypologien. Methodisch wurde hierzu eine auf bundesweiten
Falldaten basierende Fallanalyse durchgeführt sowie eine Sekundäranalyse
deutsch- und englischsprachiger Literatur. Daneben erfolgt eine Untersuchung
des Dunkelfeldes.
b) Welche Daten „zur Vorgehensweise und zu Verschleierungstechniken
sowie zur Infrastruktur bezüglich der Kommunikation, Logistik und
Timing“ wurden erhoben bzw. verarbeitet?
Im Rahmen der Sekundäranalyse wurden entsprechende Quellen in Form von
Büchern, Berichten, Studien und Artikeln ausgewertet. Die Falldatenanalyse
basierte auf einer bundesweit angelegten Abfrage relevanter Fälle bei
Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften sowie der am Nationalen Cyber-
Abwehrzentrum Beteiligten. Die Fallakten wurden anonymisiert im Rahmen eines
Erhebungsbogens ausgewertet und statistisch aufbereitet. Im Rahmen der
Medienrecherche werden öffentlich zugängliche Bereiche des Internets gesichtet, um
Erkenntnisse zu möglicher Kommunikation, Organisation, Infrastruktur und
Motivation zu generieren.
c) Welche „Trendwechsel, aktuelle Szenedynamiken, Schäden“ wurden
in diesem Zusammenhang betrachtet?
Nachdem in den 90er-Jahren vereinzelt erste hacktivistische Bestrebungen und
organisierte Gruppierungen – insbesondere motiviert von weltweiter
Informationsfreiheit im Internet – beobachtet werden konnten, steigerte sich die
hacktivistische Bewegung nach 2010 merklich. Szenedynamisch war eine
Entwicklung zu dezentralen anonymen Interessengemeinschaften im Sinne loser
Kollektive zu beobachten. Geschädigte können zielgerichtet ideologische Gegner der
Hacktivisten, aber auch unbeteiligte Nutzer des Internet werden. Über Schäden
kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
d) Welche „erste[n] Erkenntnisse zum bislang phänomenologisch,
statistisch und rechtlich wenig erforschten Phänomen“ wurden
„zusammengetragen, ausgewertet und aufbereitet“?
Auf Grundlage der erhobenen Informationen wurde das Phänomen
Hacktivismus wie folgt definiert: „Der Begriff Hacktivismus beinhaltet die Konzepte
Hacking und Aktivismus: Das Nutzen von Hacking- bzw. von Informations- und
Kommunikationsinstrumenten für die Verdeutlichung und Durchsetzung
bestimmter politischer wie sozialer Ziele (Ideologien) bildet die Schnittmenge
beider Konzepte. Die Hacking-Tools werden hierbei u. a. für Protest- und/oder
Propagandazwecke eingesetzt und sind nicht profitorientiert, d. h. hacktivistische
Taten zielen nicht darauf ab, illegal materielle und finanzielle Gewinne zu
erzielen“. Außerdem wurden Grundlagen für eine statistische und rechtliche
Bewertung Phänomens gelegt. Eine abschließende Würdigung der Ergebnisse wird
erst nach Vorlage des Abschlussberichts möglich sein, der Mitte 2015 erwartet
wird. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 37a bis 37c verwiesen.
Drucksache 18/3027 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Welche „mehr als 180 relevante[n] hacktivistische[n] Einzelfälle
und -vorgänge“ wurden zugeliefert und verarbeitet?
Die Falldatenabfrage erbrachte insgesamt 183 Rückläufer von Polizei und
Staatsanwaltschaften. 72 Akten wurden von den Polizeidienststellen zugeliefert,
111 von den Staatsanwaltschaften, von denen wiederum 106 Akten einem
Sammelverfahren zuzuordnen waren.
f) Durch welche Maßnahmen soll aus Sicht des Bundeskriminalamtes ein
„relevante[r] Strafrahmen noch besser ausgeschöpft werden“?
Konkrete Maßnahmen zur Ausschöpfung des Strafrahmens zu benennen, fällt
nicht in die Zuständigkeit des Bundeskriminalamts.
g) Auf welche Weise wird nach „der Befassung mit dem
phänomenologischen Hellfeld des Hacktivismus“ in der weiteren Folge des „Projektes
Hacktivismus“ außer durch „Medienrecherchen und
Unternehmensbefragungen“ das „Dunkelfeld beleuchtet werden“?
Nach methodischer Abwägung von weiteren Maßnahmen wie Täterbefragungen
oder teilnehmenden Beobachtungen zur Untersuchung des Dunkelfeldes wurde
entschieden, ausschließlich auf die Unternehmensbefragung und Medienrecherche
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ISSN 0722-8333]