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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rahmenabkommen zur Beteiligung der kolumbianischen Streitkräfte an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union

Abschluss eines Kooperationsvertrags der NATO mit Kolumbien und eines Abkommens zur Einbeziehung kolumbianischer ziviler und militärischer Fähigkeiten bei EU-Krisenbewältigungsmissionen, Erwägungen für die Zusammenarbeit, spezifische Fähigkeiten kolumbianischer Institutionen bzw. Streitkräfte, Auswirkungen der Kooperation, Menschenrechte, Entschädigungsansprüche von bei Krisenbewältigungsoperationen geschädigten zivilen Personen, Zugriff auf Rüstungsgüter<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/292615.10.2014

Rahmenabkommen zur Beteiligung der kolumbianischen Streitkräfte an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2926 18. Wahlperiode 15.10.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Rahmenabkommen zur Beteiligung der kolumbianischen Streitkräfte an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union Am 5. August 2014 wurde von Juan Carlos Pinzón, Verteidigungsminister der Republik Kolumbien, und María Antonia van Gool, Botschafterin der Europäischen Union (EU) in Kolumbien (www.webinfomil.com/2014/08/colombia- participara-en-operaciones.html), das bereits am 17. Juni 2014 vom Rat der EU verabschiedete Abkommen über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Kolumbiens an Krisenbewältigungsoperationen der EU (Ratsdok. 10792/ 14) unterschrieben. In Brüssel war zuvor, am 26. Juni 2014, ein Kooperationsvertrag zwischen der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) und der Republik Kolumbien unterzeichnet worden (www.blickpunkt-lateinamerika.de/news-details/article/ bogotaacute-naumlhert-sich-nato.html?no_cache=1&cHash=183d8a8f2881729 4dd474496197428b1). Dieser Vertrag begünstigt nach Ansicht mehrerer Regionalstaaten eine Militarisierung und Destabilisierung der Kräfteverhältnisse auf dem amerikanischen Kontinent (www.dw.de/evo-morales-para-qu%C3%A9- quiere-entrar-colombia-a-la-otan/a-16856671). Der angestrebte Informationsaustausch zwischen der NATO und Kolumbien, die Teilnahme Kolumbiens an ähnlich gelagerten NATO-Operationen wie etwa in Afghanistan, der Verleih von Rüstungsgütern an die kolumbianischen Streitkräfte sowie der zu erwartende Erwerb von Waffen- und Weltraumtechnik u. a. drohen demnach eine Spirale der Militarisierung in der Region in Gang zu setzen. Die Menschenrechtslage in Kolumbien zwischen 2009 und 2012 wurde von der Bundesregierung als „weiterhin ernst“ beurteilt (Antwort zu Frage 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. ,,Mögliche illegale Waffenlieferungen nach Kolumbien“, Bundestagsdrucksache 18/2238). Der Bundesregierung ist bekannt, dass in Kolumbien seit fünfzig Jahren ein interner bewaffneter Konflikt besteht und dass es in den vergangenen Jahren auch zu Menschenrechtsverletzungen durch das Militär gekommen ist. In diesem Kontext stechen die Fälle der so genannten falsos positivos hervor, Zivilisten, die von der Armee zunächst ermordet und dann als Mitglieder der Guerilla ausgegeben wurden (http://tinyurl.com/p8e4um3). Im kolumbianischen Parlament wird zurzeit ein Gesetzesprojekt verhandelt, das möglicherweise die systematische – und auch rückwirkende – Ausweitung der Militärgerichtsbarkeit zuungunsten der generalstaatsanwaltschaftlichen Befugnisse vorsieht. Drucksache 18/2926 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung: 1. Was qualifiziert nach Kenntnis der Bundesregierung die kolumbianische Regierung und/oder die kolumbianische Armee für eine Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der EU? 2. Welche politischen, geostrategischen und militärischen Gründe haben die EU und Deutschland als deren Mitglied dazu bewogen, die von Kolumbien beantragten Verhandlungen über eine Unterstützung der Armee des südamerikanischen Landes für EU-Missionen aufzunehmen und die entsprechende Vereinbarung abzuschließen? 3. Welche spezifischen Fähigkeiten sollen die kolumbianischen staatlichen Institutionen und/oder die kolumbianische Armee nach Kenntnis und Erwartung der Bundesregierung sowie der EU einbringen? 4. Stehen die anerkanntermaßen prekäre Menschenrechtssituation in Kolumbien und die in diesem Zusammenhang von Militärs begangenen Menschenrechtsverbrechen einer Einbindung der Streitkräfte Kolumbiens für zivile und militärische Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entgegen (wenn ja, bitte begründen)? Wenn nein, weshalb nicht? 5. In welcher Weise fand diese Menschenrechtssituation nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der EU und in der Bundesregierung im Entscheidungsprozess selbst Berücksichtigung? 6. Wäre eine von der kolumbianischen Regierung behauptete verbesserte Wahrung der Menschenrechte durch die kolumbianische Armee ausreichend, um die genannte Kooperation einzugehen, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Menschenrechtsvergehen der kolumbianischen Armee explizit anerkennt (Antwort zu Frage 15 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Mögliche illegale Waffenlieferungen nach Kolumbien“, Bundestagsdrucksache 18/2238)? 7. Woran machen die Bundesregierung und die EU ggf. die Annahme einer Verbesserung der Menschenrechtslage fest (bitte konkret belegen)? 8. Wie, anhand welcher Kriterien, und über welche Institution in Kolumbien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmenden an gemeinsamen Krisenbewältigungsoperationen der EU auf kolumbianischer Seite ausgewählt? 9. Werden die Teilnehmer an gemeinsamen Krisenbewältigungsoperationen der EU mit der Republik Kolumbien vor Einsatz einer Eignungsprüfung unterzogen? Durch wen findet die Prüfung statt? In welchem Rahmen findet sie statt? Wie ist das Verfahren gestaltet? Welche Kriterien werden angelegt? 10. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung eventuell begangene Menschenrechtsverstöße der Teilnehmer von kolumbianischer Seite vor einem gemeinsamen Einsatz recherchiert? Wenn ja, wie, und von welchen Institutionen? Wenn nein, weshalb nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/292611. Wie kann sich die Vereinbarung über eine Beteiligung der Republik Kolumbien an Krisenbewältigungsoperationen der EU nach Ansicht der Bundesregierung auf den laufenden Friedensprozess auswirken (www.eeas. europa.eu/statements/docs/2014/140519_01_en.pdf)? 12. Für welche Missionen nach Artikel 42 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und Artikel 43 Absatz 1 EUV und zu welchem Zweck plant bzw. erwägt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbindung Kolumbiens mit zivilen und militärischen Mitteln? a) Mit welchen Mitteln soll Kolumbien ggf. mit welcher Zielsetzung unterstützt werden? b) Welche militärischen und zivilen Fähigkeiten wird Kolumbien einbringen? 13. Auf welche Rüstungsgüter wird Kolumbien durch die Kooperation an Krisenbewältigungsoperationen der EU Zugriff haben? 14. Wird Kolumbien im Zuge der Kooperation auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse der EU oder ihrer Mitgliedstaaten Zugriff haben? Wenn ja, in welchen thematischen und geografischen Bereichen? 15. Inwiefern stehen die Kooperation der EU mit der Republik Kolumbien und die damit möglicherweise einhergehende Bereitstellung von Rüstungsgütern angesichts des internen bewaffneten Konfliktes den einschlägigen Prinzipien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entgegen? 16. Aufgrund welcher Erwägungen befürwortet die Bundesregierung es als Mitgliedstaat der EU und der NATO, mit Kolumbien zugleich ein Abkommen über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der EU und einen Kooperationsvertrag zwischen der NATO und der Republik Kolumbien zu schließen? 17. Welche politischen, geostrategischen und militärischen Gründe haben die NATO und Deutschland als deren Mitglied dazu bewogen, einen Kooperationsvertrag mit Kolumbien zu schließen? 18. Welche Kooperation zwischen der NATO und Kolumbien ist mit Blick auf welche gemeinsamen Aktivitäten nach Erkenntnissen der Bundesregierung konkret geplant oder wird erwogen? 19. Welche spezifischen Fähigkeiten sollen die kolumbianische Regierung und/ oder die kolumbianische Armee nach Kenntnis und Erwartung der Bundesregierung sowie der NATO und der weiteren NATO-Mitgliedstaaten dabei einbringen? 20. Auf welche Rüstungsgüter wird Kolumbien durch die Kooperation mit der NATO Zugriff haben bzw. erhalten? 21. Wird Kolumbien in Zuge der Kooperation auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse der NATO oder ihrer Mitgliedstaaten Zugriff haben? Wenn ja, in welchen thematischen und geografischen Bereichen? 22. Wie analysiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten militärischen Kooperation zwischen der Republik Kolumbien einerseits und der EU sowie der NATO andererseits die systematische – und auch rückwirkende – Ausweitung der Militärgerichtsbarkeit zuungunsten der generalstaatsanwaltschaftlichen Befugnisse (www.hrw.org/es/news/2014/07/08/ colombia-proyecto-de-ley-amplia-alcance-del-fuero-militar-sobre- falsospositivos)? Drucksache 18/2926 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Wie werden Entschädigungsansprüche von dritten Zivilpersonen geregelt, die während einer gemeinsamen Krisenbewältigungsoperation der EU und der Republik Kolumbien entstehen? a) Wie werden die Rechte möglicher ziviler Geschädigter vor der nach dem Rahmenabkommen zuständigen Gerichtsbarkeit in Kolumbien und Deutschland als EU-Mitgliedstaat gewahrt? b) Sind in diesen Fällen zivile oder Militärgerichte zuständig? 24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung angesichts der Kritik von Regionalstaaten wie Bolivien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die die internationale militärische Zusammenarbeit der Republik Kolumbien als Gefahr für die regionale Sicherheit sehen? 25. Wann tritt bzw. trat das Rahmenabkommen zur Beteiligung der Streitkräfte Kolumbiens an Krisenbewältigungsoperationen der EU in Kraft? 26. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Überprüfung des Rahmenabkommens auf die Verfassungsmäßigkeit durch das Verfassungsgericht der Republik Kolumbien (www.onemagazine.es/noticia/19165/ Internacional/Colombia-se-suma-a-las-misiones-de-paz-de-la-Union- Europea.html)? Berlin, den 14. Oktober 2014 Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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