Hermesexportkreditgarantien, Tierschutzstandards und Auswirkungen auf europäische Märkte
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch Exportkreditgarantien und mittelbar über Internationale Finanzinstitutionen unterstützt die Bundesrepublik Deutschland die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen zur Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren, darunter auch von solchen Anlagen, die aufgrund ihrer Haltungsform in Deutschland bzw. in der Europäischen Union (EU) nicht zulässig wären.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) richtete daher im August 2013 und im April 2014 zwei Beschlüsse an die Bundesregierung, Hermesbürgschaften ausschließlich für Tierhaltungsanlagen zu vergeben, die nationale und europäische Standards erfüllen oder darüber hinausgehen, und sich bei internationalen Finanzinstitutionen aktiv für verbindliche Tier- und Umweltschutzkriterien für die Vergabe von Investitionskapital für Anlagen zur Nutztierhaltung einzusetzen, die sich an den in der EU geltenden Tierhalte- und Umweltschutzvorschriften orientieren, und dazu eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu initiieren bzw. voranzutreiben, die den oben genannten Zielen entspricht.
In Bezug auf den Bereich der Internationalen Finanzinstitutionen befinden sich aktuell mehrere relevante Dokumente in einem Überarbeitungsprozess, darunter die Good Practice Note on Animal Welfare in Livestock Operation und die EHS-Guidelines der International Finance Corporation (IFC) sowie die Safeguard Policies der Weltbank.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen hat Deutschland seit September 2013 übernommen (bitte genaue Auflistung nach Datum, Land, Anlagenart, Haltungsform, Tierart und Tierplatzzahl)?
Welche europäischen Standards (z. B. die Empfehlungen des Europarates) werden bei Tierarten, für die keine spezifischen nationalen Rechtsnormen oder EU-Richtlinien bestehen, (künftig) herangezogen, um den Beschluss der AMK vom August 2013 zu erfüllen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Produkte, die nicht nach deutschen Tierschutzstandards in durch Hermeskreditbürgschaften abgesicherten Anlagen produziert wurden, auf den deutschen oder den europäischen Markt gelangt sind?
Wenn nein, mit welcher Begründung lässt die Bundesregierung zu, dass unter solchen Bedingungen produzierte und mit deutschen Mitteln abgesicherte Lebensmittel auf den deutschen oder europäischen Markt gelangen?
Ist die Bundesregierung auch der Meinung, dass, wenn unter solchen Umständen produzierte Lebensmittel auf den deutschen oder europäischen Markt gelangt sind, sein könnten oder gelangen könnten, diese den Preisdruck auf Produkte erhöhen, die unter deutschen bzw. europäischen Tierschutzstandards erzeugt wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum lässt sie dies zu?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den nach Medienberichten (www.worldpoultry.net/Layers/Eggs/2014/7/Ukraine-ready-to-start-exporting-eggs-to-the-EU-1560310W/, www.worldpoultry.net/Layers/Eggs/2014/9/Avangard-set-to-launch-egg-exportsto-the-EU-1609806W/) demnächst beginnenden Exporten von Eiprodukten der Konzerne Avangardco und Ovostar, deren neue Anlagen mit Unterstützung durch Hermesbürgschaften errichtet wurden, in die EU, und welche Auswirkungen wird dies auf die deutschen Legehennenhalter und Verbraucher haben?
Mit welchen Mengen an in die EU exportierten Eiern aus den mit Unterstützung durch Hermesbürgschaften errichteten Anlagen rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?
Wurden die drei Projekte, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 18/1434 beschreibt und deren Anlagengrößen die von den Common Approaches empfohlenen Schwellenwerte für Kategorie-A-Projekte um das Fünf- bis Zehnfache übersteigen, weshalb nach Auffassung der Fragesteller von einem Risiko für erhebliche ökologische und/oder soziale Auswirkungen ausgegangen werden muss, einer Risikobewertung unterzogen?
Wenn ja, was haben diese Bewertungen ergeben?
Wenn nein, warum nicht?
Wie weit liegen die Standorte der drei in Frage 7 genannten Projekte auseinander, und liegt einer von ihnen in einem sensiblen Gebiet?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit April 2014 unternommen, um die AMK-Beschlüsse umzusetzen (etwa in Bezug auf die EHS Guidelines der IFC oder die Safeguard Policies der Weltbank)?
Welche konkreten Schritte erfolgten gemäß dem Beschluss der AMK vom April 2014, um eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für verbindliche Tierschutzkriterien für die Vergabe von Investitionskapital zu erreichen?
Welche Haltung haben die deutschen Vertretungen in der IFC und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in Bezug auf die Kapitalvergaben für das Projekt von Nyva Pereyaslavshchyny LLC (www.ebrd.com/english/pages/project/psd/2014/45539.shtml, http://ifcext.ifc.org/ifcext/spiwebsite1.nsf/vwAllDocumentsByUNID_NL/161F66B7C87DCB6D85257D32006E0B1F?opendocument) eingenommen, angesichts der Tatsache, dass zumindest die Hälfte der neu errichteten Tierhalteanlagen nicht den Vorgaben der EU-Tierhalterichtlinien entsprechen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Beschluss der AMK in eine Regierungsrichtlinie betreffend die internationalen Finanzinstitutionen zu übernehmen?
Um was für ein Haltungssystem handelt es sich in diesem Fall genau (bitte Haltungsbedingungen detailliert beschreiben)?
Welche Komponenten dieser Anlage stammen von deutschen Unternehmen?
Entspricht die Anlage deutschem und EU-Recht?
Um was für ein Haltungssystem handelt es sich in diesem Fall genau (bitte Haltungsbedingungen detailliert beschreiben)?
Wie viele Tiere werden in dieser Anlage gleichzeitig gehalten bzw. sollen gehalten werden?
Wie viele Eier werden in dieser Anlage jährlich produziert bzw. sollen produziert werden?
Wie hoch ist die über Hermesbürgschaften abgesicherte Summe?
Welche Komponenten dieser Anlage stammen von deutschen Unternehmen?
Entspricht die Anlage deutschem und EU-Recht (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung)?
Wurde die Anlage bereits errichtet?
Wie lautet das Datum der Bewilligung durch die Bundesregierung bzw. den Interministeriellen Ausschuss (IMA)?