[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2968
18. Wahlperiode 15.10.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke,
Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren
Nachkommen und Produkten
Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers geht mit
schwerwiegendem Tierleid und einem erheblichen „Verbrauch an Leben“
einher. Ziel dieser biotechnologischen Methode der Vervielfältigung von
Einzeltieren ist eine noch stärkere Ausrichtung auf extreme Hochleistung.
Doch die meisten Klone sterben bereits im Mutterleib oder kurz nach der Geburt
aufgrund von Fehlbildungen. Nach Angaben der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit EFSA sterben bei Rindern 85 bis 94 Prozent, bei
Schweinen sogar rund 94 Prozent der eingesetzten geklonten Embryos (
www.efsa.
europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm). Auch die Ersatzmuttertiere werden
dadurch erheblich beeinträchtigt.
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2013 zwei Vorschläge zur
Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten in der EU
vorgelegt. Es handelt sich dabei um den „Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und
reproduziert werden“ (COM(2013) 892 final,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/
brd/2013/0814-13.pdf) und den „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über
das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren“ (COM(2013) 893
final,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0815-13.pdf).
Mit diesen Vorschlägen soll sowohl das Klonen der genannten Tiere zu
landwirtschaftlichen Zwecken in der EU als auch der Import von Klontieren und deren
Produkte für fünf Jahre verboten werden.
So erfreulich es ist, dass die Europäische Kommission dieser Technologie
wenigstens vorläufige Grenzen setzen will, so lückenhaft sind die Vorschläge:
Geflügel und nichtlandwirtschaftliche Klontiere wie Sportpferde werden ebenso
wenig angesprochen wie die Produkte der Klontiere, soweit es sich nicht um
Lebensmittel handelt. So dürfte Zuchtmaterial (Eizellen, Sperma, Embryonen)
weiterhin ohne Beschränkung oder Kennzeichnung gehandelt werden.
Entsprechend werden auch die Nachkommen der Klontiere in beiden
Vorschlägen komplett ausgeklammert. Doch genau diese Nachkommen sind von größter
Bedeutung für die Nutzung und Verbreitung der Technologie. Bei den
Klontieren selbst handelt es sich üblicherweise um wertvolle Zuchttiere, deren
Zuchtmaterial das wirtschaftlich interessante Produkt darstellt. Dieses dürfte nach den
Vorschlägen der Europäischen Kommission weiterhin importiert und ohne
Kennzeichnung in der europäischen Nutztierzucht eingesetzt werden.
Drucksache 18/2968 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie für die Lebensmittelerzeugung relevanten Klontiernachkommen der ersten
Generation und weiteren Generationen würden weiterhin bewusst innerhalb der
Europäischen Union geduldet. Damit würde das Klonen über den Import von
Zuchtmaterial Einzug in die europäische Nutztierzucht und
Lebensmittelwirtschaft halten. Ebenso wäre es weiterhin ohne Beschränkung möglich, von
Nachkommen von Klonen gewonnene Lebensmittel, wie Fleisch oder Milch, in die
EU zu importieren. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bliebe dies alles
aber verborgen, da auch eine Kennzeichnung der Lebensmittel von
Nachkommen von Klontieren nicht vorgesehen ist.
Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2014 gefordert, „Regelungen zu treffen,
die das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren
verbieten“ und „für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von
Samen und Eizellen von Klontieren“ einzutreten (
http://dipbt.bundestag.de/dip21/
brd/2013/0814-1-13.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Tierschutz
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Herstellung
und den züchterischen Einsatz von Klontieren unter tierschutzethischen
Gesichtspunkten?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der
Klontiere vor, die erst im letzten Trächtigkeitsdrittel bzw. nach der Geburt
versterben?
3. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das „Large Offspring
Syndrome“, bei dem das Klontier bei der Geburt eine übernatürliche Größe
aufweist und auch Plazenta und innere Organe vergrößert sind?
Können sich aus solchen übergroßen Jungtieren so genannte normale
Klontiere entwickeln, die zum Zuchteinsatz kommen?
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung auf Grundlage der von der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA festgestellten Sterblichkeit
der Klonembryos, Klonföten und Klonjungtiere von 85 bis 94 Prozent bei
Rindern und rund 94 Prozent bei Schweinen und vor dem Hintergrund der
Aussage ebendieser Behörde, dass bisher keine bedeutenden Fortschritte
bezüglich dieser Zahlen erzielt werden konnten („So far, no major breakthroughs
have been reported on improved overall cloning procedures that would result
in an increase of the SCNT cloning efficiency calculated as the number of live
offspring as a proportion of the number of transferred embryos.“,
www.efsa.
europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm), zu der auf fünf Jahre befristeten
Gültigkeit des Klonverbots in Vorschlag COM(2013) 892?
5. a) Welche Rückschlüsse lassen die offenbar vorhandenen genetischen und
physiologischen Besonderheiten der Klontiere auf die Frage der
„Normalität“ oder Gesundheit von Klontieren im Vergleich zu durch natürliche
Fortpflanzung entstandenen Tieren zu (
www.gov.uk/government/publications/
detecting-cloned-animals-and-their-offspring-in-the-food-chain)?
b) Wie ordnet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage von
Ian Wilmut, dem „Vater“ von Dolly, dem ersten Klonschaf, ein, es sei
infrage zu stellen, ob irgendein Klon ganz normal ist („The widespread
problems associated with clones have led to questions as to whether any clone
is entirely normal“,
www.nzherald.co.nz/nz/news/article.cfm?c_id=1&
objectid=3004242)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2968 6. Welche Auswirkungen hat das „Large Offspring Syndrome“ auf die
Ersatzmuttertiere?
Welche weiteren gesundheitlichen Risiken und besonderen Belastungen
ergeben sich aus dem Klonen für die Ersatzmuttertiere?
7. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den
längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klonens auf die Klontiere
selbst vor?
b) Welche Forschungsarbeiten sind der Bundesregierung bekannt, die
plausibel widerlegen, dass sich durch den Einsatz von Klontieren in der
Zucht aufgrund epigenetischer bzw. genregulatorischer Effekte
konstitutionelle Schwächen in einer Zuchtlinie etablieren können, die die
Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Langlebigkeit der
Nachkommen der Klontiere negativ beeinflussen, was aber durch die
nutzungsbedingt kurze Lebensdauer landwirtschaftlicher Nutztiere zunächst
unbemerkt bleiben könnte?
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko, dass durch den
Einsatz von Klontieren in der Zucht der Genpool der betroffenen Rassen
bzw. Linien insgesamt verarmt und sich konstitutionelle Schwächen
etablieren können, die die Widerstandsfähigkeit gegen existierende oder
neu auftretende Tierseuchen, die Anpassungsfähigkeit an geänderte
klimatische und andere Umweltbedingungen im Zuge des Klimawandels
und die Langlebigkeit der Nachkommen der Klontiere negativ
beeinflussen?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Geflügel vom
Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst wird?
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit das dem
Klonen nah verwandte „Metacloning“ bei Geflügel weiter erforscht wird
bzw. bereits zum Einsatz kommt (siehe Berichte aus dem Jahr 2001 unter
www.newscientist.com/article/dn1159-cloned-chickens-on-the-menu.html
#.VC0arj_wpqA,
www.heise.de/tp/artikel/11/11611/1.html)?
10. Inwieweit sieht die Bundesregierung beim vorliegenden
Kommissionsvorschlag, der die Vermarktung von Zuchtmaterial von Klonen sowie von
Produkten von Klonnachkommen ausklammert, angesichts der Tatsache, dass
ohne Klone keine Klonnachkommen erzeugt werden können, die
Schlussfolgerungen der Europäischen Gruppe für Ethik in den Wissenschaften und
in den neuen Technologien (EGE) in ihrem Bericht (EGE 2008)
berücksichtigt, dass „in Anbetracht des derzeit durch das Klonen hervorgerufenen
Tierleids und der Gesundheitsbeeinträchtigungen der Ersatzmütter sowie
der geklonten Tiere die EGE Zweifel hegt, ob das Klonen von Tieren zur
Nahrungsmittelerzeugung ethisch gerechtfertigt ist“ und dass sie „keine
überzeugenden Argumente für die Rechtfertigung der Nahrungserzeugung
aus Klonen und ihren Nachkommen sehe“ (siehe:
www.ec.europa.eu/bepa/
european-group-ethics/docs/publications/opinion23_en.pdf)?
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bereits Nachkommen von
Klontieren Eingang in die deutsche Nutztierzucht und
Lebensmittelproduktion gefunden haben?
12. Hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Schriftliche Frage 87 des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 18/1378
Anstrengungen unternommen, sich Informationen bezüglich der
(ungekennzeichneten) Vermarktung von Klonsperma auf dem deutschen Markt
zu beschaffen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Drucksache 18/2968 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass
Landwirtinnen und Landwirten, die auf die Klontechnologie verzichten möchten oder
müssen, z. B. weil sie nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus
arbeiten, in Zukunft erkennen können, ob die Zuchtmaterialien oder
Zuchttiere, die sie kaufen, von Klonen oder deren Nachkommen (ab)stammen?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – wie im Jahr 2008 vom US
Department of Agriculture angekündigt – in den USA inzwischen Regelungen im
Rahmen des National Organic Programm NOP für den ökologischen
Landbau getroffen wurden, um Klontiere und deren Nachkommen aus der
ökologischen Nutztierzucht fernzuhalten (
www.usda.gov/wps/portal/usda/
usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true&contentidonly
=true)?
15. a) Liegen bei Nachkommen von Klontieren aus Sicht der Bundesregierung
„eventuelle genetische Besonderheiten“ im Sinne des Vorschlags für
eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit
Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr
derselben in die Union“ (COM(2014) 5 final) vor?
b) In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass
die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Klontieren und deren
Nachkommen, einschließlich des Zuchtmaterials und auch über die
zweite Nachkommengeneration hinaus, in dieser Verordnung verankert
wird?
16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der weltweiten
Verbreitung und Regulierung von Klontieren in der Nutztierzucht vor (bitte
nach Staat, beteiligten Firmen bzw. Institutionen, Verbreitung bei den
verschiedenen Tierarten, Zulassungs-, Rückverfolgbarkeits- und
Kennzeichnungsvorschriften aufschlüsseln), insbesondere in den USA?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Meldungen,
dass Neuseeland nach 13 Jahren bereits im Jahr 2011 die Klonforschung bei
landwirtschaftlichen Nutztieren eingestellt hat, weil 90 Prozent der Tiere
starben und die Überlebenden deutliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen zeigten (
www.stuff.co.nz/national/4681283/Animal-death-
tollends-cloning-trials)?
18. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens von Sportpferden, insbesondere auch innerhalb der EU, vor?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu,
dass Sportpferde vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst werden?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Positionierung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN,
die das Klonen von Sportpferden noch letztes Jahr „als ethisch
problematisch und züchterisch nicht sinnvoll und notwendig“ abgelehnt hat
(siehe
www.zeit.de/wissen/2013-12/geklonte-sportpferde-zucht)?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zuverlässig zu
vermeiden, dass nichtlandwirtschaftliche Klonpferde und deren Nachkommen im
Falle der Schlachtung in die Lebensmittelkette gelangen?
20. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens bei Heimtieren vor?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
dieses Jahr Großbritanniens erster Klonhund geboren wurde und das
Klonen von Hunden für Privatpersonen bereits kommerziell im Internet
angeboten wird, zu der Begrenzung des Vorschlags COM(2013) 892 auf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2968landwirtschaftliche Nutztiere, und hält sie eine Ausweitung des
Regelungsgegenstands für notwendig (siehe
www.spiegel.de/wissenschaft/
natur/geklonter-hund-koreanische-firma-will-dackelklone-verkaufen-a-
963584.html,
http://myfriendagain.com/)?
21. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens bei Wild- bzw. Zootieren vor?
b) Inwieweit hält die Bundesregierung beispielsweise das Klonen von
Hirschen mit besonders großen Geweihen als Jagdobjekte für ethisch
vertretbar?
c) Hält die Bundesregierung das experimentelle Klonen von bedrohten
Tierarten, deren natürlicher Lebensraum verloren gegangen ist, für
geeignet zur Arterhaltung bzw. als angemessen, um die Art weiter in Zoos
halten zu können?
d) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu,
dass Zoo- und Wildtiere vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst
werden (siehe:
www.vetmed.tamu.edu/news/press-releases/
cvmresearchers-first-to-clone-white-tailed-deer#.VC08wT_wrMw,
http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/89470575;
www.scientificamerican.com/article/cloning-endangered-animals/)?
Verbraucherschutz
22. a) Inwieweit kann die Bundesregierung Meldungen, nach denen bereits
Produkte von Klontieren oder deren Nachkommen ohne Kennzeichnung
in die deutsche bzw. europäische Lebensmittelkette gelangt sein könnten
bzw. gelangt sind, widerlegen (
www.testbiotech.org/node/381, www.taz.
de/!56621/)?
b) Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus
hinsichtlich des Verbraucherschutzes und des Rechts der Verbraucherinnen und
Verbraucher auf Transparenz ab?
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich der
(ungekennzeichneten) Vermarktung von Produkten von Klonen oder deren
Nachkommen auf dem deutschen bzw. europäischen Markt, insbesondere unter
Berücksichtigung des Abkommens über Einfuhrquoten von so genanntem
High Quality Beef aus den USA, das speziell für den EU-Markt
„wachstumshormonfrei“ erzeugt und seit dem Jahr 2009 zollfrei in großen Mengen
in die EU importiert werden darf (20 000 Tonnen pro Jahr von August 2009
bis August 2012, 45 000 Tonnen pro Jahr seit August 2012) sowie des
derzeit gültigen Abkommens zwischen der EU und Kanada über Importe von
ebenfalls wachstumshormonfrei erzeugtem Rindfleisch in die EU (siehe
Memorandum of Understanding WT/DS26/28 zur stufenweisen Beilegung
des Handelsstreits zwischen der EU und den USA über Einfuhren von
„Hormonfleisch“ vom 30. September 2009)?
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor zum Verbleib der
31 schottischen, von einer Klon-Kuh abstammenden Milchkühe, die laut
Medienberichten nach Portugal vermarktet wurden, nachdem der britische
Einzelhandel eine Vermarktung der Milch dieser Kühe abgelehnt hatte
(
www.dailymail.co.uk/news/article-2126343/Farmer-ditches-plan-clone-
milk-sells-cows-Frankenstein-outcry.html)?
25. Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre uneingeschränkte
Aussage bestätigen, „eine Vermarktung von Lebensmitteln geklonter Tiere“
fände „in der Europäischen Union derzeit nicht statt“
(Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)?
Drucksache 18/2968 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. a) Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vorgesehene „Kennzeichnungspflicht für
Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch“ konkret umzusetzen?
b) Inwieweit leitet die Bundesregierung daraus eine Aufforderung ab, auch
für andere Produkte der Nachkommen geklonter Tiere, z. B. Milch, eine
Kennzeichnungspflicht anzustreben, bzw. strebt sie diese an?
c) Was hat sie bisher, vor allem in den Gremien der EU und im Kontakt mit
ähnlich gesinnten Nachbarstaaten, konkret getan, um diese Ziele zu
erreichen?
27. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der deutschen und
europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Klonen von Tieren und zu
Lebensmitteln von Klontieren und deren Nachkommen ein?
Liegen dazu aktuelle Daten vor?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus diesen Daten und demgegenüber aus den Ergebnissen aus anderen
Ländern, z. B. zu einer Umfrage der kanadischen Regierung 2010, bei der
nur 16 Prozent der Befragten Klonen als „akzeptable“ Technologie
bezeichneten (
www.canada.com/health/Most+Canadians+leery+cloned+animals/
3628765/story.html)?
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verbraucherinnen und
Verbraucher in Deutschland erkennen können sollten, ob die tierischen
Produkte, die sie kaufen, mit Hilfe der Klontechnologie entstanden sind, um
eine Kaufentscheidung unter ethischen Gesichtspunkten treffen zu können?
Wie begründet sie diese Auffassung?
29. Wäre die Einführung eines nationalen Verkaufsverbots bzw. einer
nationalen Kennzeichnungspflicht mit EU-Recht vereinbar, falls keine
entsprechende Regelung auf EU-Ebene festgeschrieben wird?
30. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung eine Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung vom ursprünglichen Klontier bis zum Produkt der
Nachkommen späterer Generationen umsetzen (bitte ggf. nach Tierart bzw.
Produkt aufschlüsseln)?
Wie könnte ein zentrales Klontierregister dieses Anliegen unterstützen?
31. Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren erzielt, potenzielle
Biomarker, wie die Länge der Telomere, epigenetische Abweichungen, Gen-
und Proteinexpression, zur Erkennung von Klontieren zu definieren?
Wie hat die Bundesregierung oder die EU entsprechende
Forschungsarbeiten unterstützt?
32. Wie könnte eine Rückverfolgbarkeit gemeinsam mit den Staaten, in denen
Klontiere bereits im Zuchteinsatz sind, erarbeitet und umgesetzt werden?
Welche Rolle könnten dabei Rückverfolgbarkeitssysteme bei Rindern
spielen, die bereits vor dem Hintergrund der Tierseuche BSE aufgebaut wurden?
Welche Rolle könnte dabei die für das Jahr 2015 geplante Einführung eines
Rückverfolgbarkeitssystems für Schweine in Kanada spielen, während in
den USA weiterhin Widerstände gegen die Einführung eines solchen
Systems die Oberhand haben (
www.pigprogress.net/Pork-Processing/General/
2014/10/Traceability-in-Canada-is-just-a-matter-of-seconds-1574051W/
?cmpid=NLC|pigprogress|2014-10-01|Traceability_in_Canada_is_just_a_
matter_of_seconds)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/296833. a) Ist der Bundesregierung bekannt, was aus den im Jahr 2008 vom US
Department of Agriculture benannten Plänen der Nutztierindustrie
geworden ist, in den USA ein Rückverfolgbarkeitssystem für Klontiere und
deren Nachkommen einzuführen (
www.usda.gov/wps/portal/usda/
usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true&
contentidonly=true)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob das „voluntary moratorium“ für die
Vermarktung von Lebensmitteln von Klontieren in den USA immer noch
Bestand hat?
Mit welcher Rechtfertigung wurde es in Bezug auf die Lebensmittel von
Nachkommen von Klontieren nach dem Jahr 2008 aufgegeben?
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Klonen von
landwirtschaftlichen Nutztieren weltweit und auch in den USA noch keine weite
Verbreitung gefunden hat und überall erhebliche Vorbehalte bei der
Bevölkerung gegenüber dieser Technologie bestehen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung?
35. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Institutionen der
wenigen Länder, in denen landwirtschaftliche Nutztiere bereits in
nennenswertem Umfang geklont werden, und zu denen laut der Webseite der US
Food and Drug Administration auch Deutschland gehört (
www.fda.gov/
AnimalVeterinary/SafetyHealth/AnimalCloning/ucm055516.htm), die
Tendenz haben, den Eindruck zu erwecken, Klonen wäre woanders bereits eine
etablierte Technologie, im eigenen Land dagegen noch kaum verbreitet und
deshalb für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Thema, aus
handelsrechtlichen Gründen aber kaum mehr in seiner Ausbreitung zu
begrenzen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung?
Freihandel – CETA, TTIP, WTO
36. Wäre die Einführung eines nationalen oder EU-Verkaufsverbots bzw. einer
nationalen oder EU-Kennzeichnungspflicht mit den Bestimmungen in dem
am 2. Oktober 2014 von der EU und Kanada vorgestellten
Freihandelsabkommen CETA vereinbar?
Welche möglichen Konsequenzen hätte CETA angesichts der auf über
80 000 Tonnen kanadisches Rindfleisch erhöhten zollfreien Exportquote
auf den Import und die Vermarktung von Klonprodukten und die
Erzeugnisse von Klonnachkommen in der EU, insbesondere unter
Berücksichtigung der in CETA enthaltenen Investorenschutzklausel ISDS?
37. Bedeutet die Aussage, Klonen sei in Kanada noch im Versuchsstadium und
Klontiere und deren Produkte noch nicht zur Vermarktung zugelassen
(siehe Antwort auf die Kleine Anfrage „Agrar-, umwelt- und
verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der
Europäischen Union mit Kanada“ auf Bundestagsdrucksache 18/584, Frage 30),
dass derzeit auch keine Produkte von Nachkommen von Klonen, z. B. aus
den USA, in Kanada vermarktet werden?
Oder dürfen diese ohne Zulassung bzw. Kennzeichnung importiert werden?
Welche Auswirkungen sind durch CETA zu erwarten?
38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens von Nutztieren in den USA vor?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von etwa
600 Klontieren im Jahr 2008 bis heute verändert (
www.usda.gov/wps/
portal/usda/usdahome?contentidonly=true&contentid=2008/01/0012.xml)?
Drucksache 18/2968 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode39. War der Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen oder Produkten nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher Thema bei den Verhandlungen zu
CETA, zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP oder in Bezug
auf Streitigkeiten der Welthandelsorganisation WTO – sowohl in Bezug auf
bilaterale bzw. multilaterale Gremien oder (informelle) Gespräche als auch
in Bezug auf Gremien oder (informelle) Gespräche innerhalb der EU?
Ist dadurch nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitpunkt der
Veröffentlichung oder der Inhalt der vorliegenden Vorschläge beeinflusst
worden?
Wenn ja, in welcher Weise?
40. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen
die Europäische Kommission fürchtet, „dass Verbote oder die Forderung
nach Kennzeichnung der Produkte gegen die Regeln der
Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnten“ (
www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/
neuer-eu-vorstoss-klonfleisch-handel-soll-doch-verboten-werden-a-
930988.html)?
41. Wurden die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission bei der
WTO notifiziert?
Wenn ja, welche Rückmeldungen anderer WTO-Mitglieder gingen in der
Folge ein?
42. Ist nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer restriktiveren
Regelung als derzeit vorgeschlagen mit Interventionen einzelner Handelspartner
der EU, insbesondere auch von Argentinien, zu rechnen (bitte
Handelspartner und mögliche Intervention spezifizieren)?
43. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach
denen die Europäische Kommission fürchtet, dass eine
Kennzeichnungspflicht „eine Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und
den USA erschweren könnte“ (
www.welt.de/wirtschaft/article122963615/
EU-Buergern-wird-unbemerkt-Klon-Fleisch-verkauft.html)?
44. a) Auf wessen Initiative hin kam es zu der gemeinsamen Veranstaltung
„The Impact of Biotechnology on Future Animal Breeding“ des
Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI)
und des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA)
im Berliner Kongresszentrum ICC anlässlich der Internationalen Grünen
Woche 2013?
b) Wer gab auf deutscher Seite die Genehmigung zur Durchführung der
gemeinsamen Veranstaltung?
c) Wie kam es zu der gemeinsamen Pressemitteilung unter dem Titel „New
Animal Breeding Technologies Contribute to Food Security“?
d) Teilt die Bundesregierung die in der Pressemitteilung wiedergegebene
Einschätzung, dass das Klonen und die gentechnische Veränderung von
Nutztieren einen bedeutenden Beitrag zu einer effizienten, vielfältigen,
gezielten und nachhaltigen Produktion („that new animal breeding
technologies could make a significant contribution to an efficient,
diversified, targeted and sustainable production“) vor dem Hintergrund des
Welternährungsproblems leisten können und lediglich die Frage der
öffentlichen Akzeptanz durch geeignete Kommunikation noch gelöst
werden muss?
Wenn ja, auf welcher Grundlage gelangt sie zu dieser Einschätzung?
e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Berliner
Repräsentanz des USDA, dass die persönlichen ethischen und emotionalen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2968Vorbehalte der Deutschen eine systematische Betrachtung der Chancen
und Risiken des Klonens behindern könnten („It is generally accepted
that future public policy debates in Germany about animal cloning will
be skewed toward personal ethical and emotional considerations. These
may well overshadow a more systematic consideration of risks and
benefits.”)?
Auf welche Weise wird sie diese Vorbehalte in ihrer politischen Arbeit
und im Rahmen bilateraler und multilateraler Gespräche über
Biotechnologie in der Tierzucht angemessen berücksichtigen (
www.avantea.it/
fileadmin/user_upload/servizi/2013_-_01_-_24_-_Agenda.pdf,
www.usda-mideurope.com/detail.php?iid=39&id=4, www.usda-
mideurope.com/uploads/file/News_Release%5B1%5D.pdf,
http://gain.fas.usda.gov/Recent%20GAIN%20Publications/Agricultural
%20Biotechnology% 20Annual_Berlin_Germany_6-17-2013.pdf)?
Gesetzgebungsverfahren
45. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der
Europäischen Kommission, beide Vorschläge als Richtlinien, die einer Umsetzung
in die nationale Gesetzgebung bedürfen, statt als Verordnungen, die direkte
Wirkung haben, zu formulieren?
46. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der
Europäischen Kommission, COM(2013) 893 (Inverkehrbringen) als
„Richtlinie des Rates“ zu formulieren, was bedeutet, dass zum einen der
Europäische Rat einstimmig entscheiden muss und zum anderen das
Europäische Parlament ohne Möglichkeit der inhaltlichen Beteiligung
zustimmen muss?
b) Wie realistisch ist es vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund des
vorläufigen Scheiterns der EU-Klongesetzgebung 2011 und der
Ankündigung Großbritanniens, jegliche EU-Klongesetzgebung abzulehnen
(
www.gov.uk/government/policies/making-the-food-and-farming-
industry-more-competitive-while-protecting-the-environment/
supportingpages/cloning-of-farmed-animals), dass es zum einen überhaupt zu einer
Annahme des Vorschlags kommt und zum anderen in diesen auch noch
Verbesserungsvorschläge der Mitgliedstaaten, z. B. eine
Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch, einfließen?
c) Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass
es trotz dieser Vorzeichen zu einer raschen und wirkungsvollen
Regulierung des Inverkehrbringens von Klonprodukten kommt?
47. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der
bevorstehenden Neufassung der Novel-Food-Verordnung voraussichtlich eine
zusätzliche Regelungslücke entstehen würde, da die Produkte von
Klontieren dann nicht mehr (von der Zulassungspflicht) erfasst wären, mit
einer parallelen Verabschiedung des Richtlinienvorschlags COM(2013)
893 final aber nicht zu rechnen ist, ganz besonders nicht vor dem
Hintergrund der dann noch notwendigen nationalen Umsetzung dieser
Richtlinie?
b) Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche
zusätzliche Regelungslücke nicht entsteht?
48. a) Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Stellungnahme des
Bundesrats vom 14. Februar 2014 (Bundesratsdrucksache 814/1/13) im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen?
Drucksache 18/2968 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Teilt sie die Forderungen des Bundesrats, das Inverkehrbringen von
Lebensmitteln der Nachkommen von Klontieren sowie den Import von
Zuchtmaterialien und Nachkommen von Klontieren nach Möglichkeit
zu verbieten, und andernfalls eine Kennzeichnung vorzuschreiben?
49. In welche vorbereitenden EU-Gremien ist die Bundesregierung derzeit in
Bezug auf die genannten Vorschläge zur Regulierung des Klonens
eingebunden?
Welche Positionen hat sie dabei wann, und in welchen Gremien bisher
vertreten?
Welche weiteren Termine sind bereits bekannt oder in Planung?
Wie möchte sich die Bundesregierung dort in Zukunft einbringen?
50. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
Kennzeichnung bzw. Rückverfolgbarkeit bzw. Registrierung von Klontieren und
deren Nachkommen und Zuchtmaterialien (auch) im EU-Tierzuchtrecht
verankert wird (Vorschlag COM(2014) 5 final und Vorschlag COM(2014)
4 final, siehe auch Frage 11)?
51. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung „im Ministerrat
deutlich gemacht“, dass sie – entsprechend der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – „für ein Verbot des Klonens von Tieren
und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch“ eintritt und „eine
Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren
Fleisch“ anstrebt (Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)?
52. Was ist der Bundesregierung über die Positionen anderer Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission
zum Klonen und zum Tierzuchtrecht bekannt?
Befand bzw. befindet sie sich mit anderen Mitgliedstaaten im Austausch?
Wenn ja, zu welchen Aspekten?
53. In welcher Funktion, und mit welcher inhaltlichen Empfehlung hat der
Leiter des Instituts für Nutztiergenetik am Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit, Prof. Dr. Heiner Niemann, die Europäische Kommission (laut
Recherchen des Südwestfunks – SWR) zur Frage der Kennzeichnung von
Klonprodukten beraten (
www.swr.de/odysso/zukunft-der-
landwirtschaftklonfleisch-als-gefaehrlicher-tueroeffner/-/id=1046894/nid=1046894/did=
10808556/umyjo1/index.html)?
54. Welche Verbände bzw. Lobbyorganisationen haben sich bisher in welcher
Weise gegenüber der Bundesregierung in Bezug auf die Vorschläge der
Europäischen Kommission positioniert?
55. Sind der Bundesregierung Äußerungen der Ernährungsindustrie bzw. des
Einzelhandels zu der Thematik bekannt?
Berlin, den 15. Oktober 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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ISSN 0722-8333]