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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten

Tierschutz: tierschutzethische Gesichtspunkte bzgl. Herstellung und Zucht von Klontieren, Rolle des Large Offspring Syndroms, Klontiergesundheit, Metacloning bei Geflügel, Klontiernachkommen in Nutztierzucht und Lebensmittelproduktion, Klonspermavermarktung, Rückverfolgbarkeit von Klontieren und deren Nachkommen, Klonen von Sportpferden, Heimtieren (Hunden), Wild- bzw. Zootieren sowie bedrohten Tierarten; Verbraucherschutz: Kennzeichnung, Vermarktung von Klonprodukten; Auswirkungen auf den Freihandel (CETA, TTIP, WTO); Gesetzgebungsverfahren: Umsetzung in den EU-Staaten, Aufnahme im EU-Tierzuchtrecht<br /> (insgesamt 55 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

10.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/296815.10.2014

Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2968 18. Wahlperiode 15.10.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers geht mit schwerwiegendem Tierleid und einem erheblichen „Verbrauch an Leben“ einher. Ziel dieser biotechnologischen Methode der Vervielfältigung von Einzeltieren ist eine noch stärkere Ausrichtung auf extreme Hochleistung. Doch die meisten Klone sterben bereits im Mutterleib oder kurz nach der Geburt aufgrund von Fehlbildungen. Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sterben bei Rindern 85 bis 94 Prozent, bei Schweinen sogar rund 94 Prozent der eingesetzten geklonten Embryos (www.efsa. europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm). Auch die Ersatzmuttertiere werden dadurch erheblich beeinträchtigt. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2013 zwei Vorschläge zur Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten in der EU vorgelegt. Es handelt sich dabei um den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden“ (COM(2013) 892 final, http://dipbt.bundestag.de/dip21/ brd/2013/0814-13.pdf) und den „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren“ (COM(2013) 893 final, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0815-13.pdf). Mit diesen Vorschlägen soll sowohl das Klonen der genannten Tiere zu landwirtschaftlichen Zwecken in der EU als auch der Import von Klontieren und deren Produkte für fünf Jahre verboten werden. So erfreulich es ist, dass die Europäische Kommission dieser Technologie wenigstens vorläufige Grenzen setzen will, so lückenhaft sind die Vorschläge: Geflügel und nichtlandwirtschaftliche Klontiere wie Sportpferde werden ebenso wenig angesprochen wie die Produkte der Klontiere, soweit es sich nicht um Lebensmittel handelt. So dürfte Zuchtmaterial (Eizellen, Sperma, Embryonen) weiterhin ohne Beschränkung oder Kennzeichnung gehandelt werden. Entsprechend werden auch die Nachkommen der Klontiere in beiden Vorschlägen komplett ausgeklammert. Doch genau diese Nachkommen sind von größter Bedeutung für die Nutzung und Verbreitung der Technologie. Bei den Klontieren selbst handelt es sich üblicherweise um wertvolle Zuchttiere, deren Zuchtmaterial das wirtschaftlich interessante Produkt darstellt. Dieses dürfte nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission weiterhin importiert und ohne Kennzeichnung in der europäischen Nutztierzucht eingesetzt werden. Drucksache 18/2968 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie für die Lebensmittelerzeugung relevanten Klontiernachkommen der ersten Generation und weiteren Generationen würden weiterhin bewusst innerhalb der Europäischen Union geduldet. Damit würde das Klonen über den Import von Zuchtmaterial Einzug in die europäische Nutztierzucht und Lebensmittelwirtschaft halten. Ebenso wäre es weiterhin ohne Beschränkung möglich, von Nachkommen von Klonen gewonnene Lebensmittel, wie Fleisch oder Milch, in die EU zu importieren. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bliebe dies alles aber verborgen, da auch eine Kennzeichnung der Lebensmittel von Nachkommen von Klontieren nicht vorgesehen ist. Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2014 gefordert, „Regelungen zu treffen, die das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren verbieten“ und „für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von Samen und Eizellen von Klontieren“ einzutreten (http://dipbt.bundestag.de/dip21/ brd/2013/0814-1-13.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: Tierschutz 1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Herstellung und den züchterischen Einsatz von Klontieren unter tierschutzethischen Gesichtspunkten? 2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der Klontiere vor, die erst im letzten Trächtigkeitsdrittel bzw. nach der Geburt versterben? 3. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das „Large Offspring Syndrome“, bei dem das Klontier bei der Geburt eine übernatürliche Größe aufweist und auch Plazenta und innere Organe vergrößert sind? Können sich aus solchen übergroßen Jungtieren so genannte normale Klontiere entwickeln, die zum Zuchteinsatz kommen? 4. Wie positioniert sich die Bundesregierung auf Grundlage der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA festgestellten Sterblichkeit der Klonembryos, Klonföten und Klonjungtiere von 85 bis 94 Prozent bei Rindern und rund 94 Prozent bei Schweinen und vor dem Hintergrund der Aussage ebendieser Behörde, dass bisher keine bedeutenden Fortschritte bezüglich dieser Zahlen erzielt werden konnten („So far, no major breakthroughs have been reported on improved overall cloning procedures that would result in an increase of the SCNT cloning efficiency calculated as the number of live offspring as a proportion of the number of transferred embryos.“, www.efsa. europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm), zu der auf fünf Jahre befristeten Gültigkeit des Klonverbots in Vorschlag COM(2013) 892? 5. a) Welche Rückschlüsse lassen die offenbar vorhandenen genetischen und physiologischen Besonderheiten der Klontiere auf die Frage der „Normalität“ oder Gesundheit von Klontieren im Vergleich zu durch natürliche Fortpflanzung entstandenen Tieren zu (www.gov.uk/government/publications/ detecting-cloned-animals-and-their-offspring-in-the-food-chain)? b) Wie ordnet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage von Ian Wilmut, dem „Vater“ von Dolly, dem ersten Klonschaf, ein, es sei infrage zu stellen, ob irgendein Klon ganz normal ist („The widespread problems associated with clones have led to questions as to whether any clone is entirely normal“, www.nzherald.co.nz/nz/news/article.cfm?c_id=1& objectid=3004242)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2968 6. Welche Auswirkungen hat das „Large Offspring Syndrome“ auf die Ersatzmuttertiere? Welche weiteren gesundheitlichen Risiken und besonderen Belastungen ergeben sich aus dem Klonen für die Ersatzmuttertiere? 7. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klonens auf die Klontiere selbst vor? b) Welche Forschungsarbeiten sind der Bundesregierung bekannt, die plausibel widerlegen, dass sich durch den Einsatz von Klontieren in der Zucht aufgrund epigenetischer bzw. genregulatorischer Effekte konstitutionelle Schwächen in einer Zuchtlinie etablieren können, die die Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Langlebigkeit der Nachkommen der Klontiere negativ beeinflussen, was aber durch die nutzungsbedingt kurze Lebensdauer landwirtschaftlicher Nutztiere zunächst unbemerkt bleiben könnte? c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko, dass durch den Einsatz von Klontieren in der Zucht der Genpool der betroffenen Rassen bzw. Linien insgesamt verarmt und sich konstitutionelle Schwächen etablieren können, die die Widerstandsfähigkeit gegen existierende oder neu auftretende Tierseuchen, die Anpassungsfähigkeit an geänderte klimatische und andere Umweltbedingungen im Zuge des Klimawandels und die Langlebigkeit der Nachkommen der Klontiere negativ beeinflussen? 8. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Geflügel vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst wird? 9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit das dem Klonen nah verwandte „Metacloning“ bei Geflügel weiter erforscht wird bzw. bereits zum Einsatz kommt (siehe Berichte aus dem Jahr 2001 unter www.newscientist.com/article/dn1159-cloned-chickens-on-the-menu.html #.VC0arj_wpqA, www.heise.de/tp/artikel/11/11611/1.html)? 10. Inwieweit sieht die Bundesregierung beim vorliegenden Kommissionsvorschlag, der die Vermarktung von Zuchtmaterial von Klonen sowie von Produkten von Klonnachkommen ausklammert, angesichts der Tatsache, dass ohne Klone keine Klonnachkommen erzeugt werden können, die Schlussfolgerungen der Europäischen Gruppe für Ethik in den Wissenschaften und in den neuen Technologien (EGE) in ihrem Bericht (EGE 2008) berücksichtigt, dass „in Anbetracht des derzeit durch das Klonen hervorgerufenen Tierleids und der Gesundheitsbeeinträchtigungen der Ersatzmütter sowie der geklonten Tiere die EGE Zweifel hegt, ob das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelerzeugung ethisch gerechtfertigt ist“ und dass sie „keine überzeugenden Argumente für die Rechtfertigung der Nahrungserzeugung aus Klonen und ihren Nachkommen sehe“ (siehe: www.ec.europa.eu/bepa/ european-group-ethics/docs/publications/opinion23_en.pdf)? 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bereits Nachkommen von Klontieren Eingang in die deutsche Nutztierzucht und Lebensmittelproduktion gefunden haben? 12. Hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Schriftliche Frage 87 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 18/1378 Anstrengungen unternommen, sich Informationen bezüglich der (ungekennzeichneten) Vermarktung von Klonsperma auf dem deutschen Markt zu beschaffen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/2968 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass Landwirtinnen und Landwirten, die auf die Klontechnologie verzichten möchten oder müssen, z. B. weil sie nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus arbeiten, in Zukunft erkennen können, ob die Zuchtmaterialien oder Zuchttiere, die sie kaufen, von Klonen oder deren Nachkommen (ab)stammen? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – wie im Jahr 2008 vom US Department of Agriculture angekündigt – in den USA inzwischen Regelungen im Rahmen des National Organic Programm NOP für den ökologischen Landbau getroffen wurden, um Klontiere und deren Nachkommen aus der ökologischen Nutztierzucht fernzuhalten (www.usda.gov/wps/portal/usda/ usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true&contentidonly =true)? 15. a) Liegen bei Nachkommen von Klontieren aus Sicht der Bundesregierung „eventuelle genetische Besonderheiten“ im Sinne des Vorschlags für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union“ (COM(2014) 5 final) vor? b) In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Klontieren und deren Nachkommen, einschließlich des Zuchtmaterials und auch über die zweite Nachkommengeneration hinaus, in dieser Verordnung verankert wird? 16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der weltweiten Verbreitung und Regulierung von Klontieren in der Nutztierzucht vor (bitte nach Staat, beteiligten Firmen bzw. Institutionen, Verbreitung bei den verschiedenen Tierarten, Zulassungs-, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsvorschriften aufschlüsseln), insbesondere in den USA? 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Meldungen, dass Neuseeland nach 13 Jahren bereits im Jahr 2011 die Klonforschung bei landwirtschaftlichen Nutztieren eingestellt hat, weil 90 Prozent der Tiere starben und die Überlebenden deutliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigten (www.stuff.co.nz/national/4681283/Animal-death- tollends-cloning-trials)? 18. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens von Sportpferden, insbesondere auch innerhalb der EU, vor? b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu, dass Sportpferde vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst werden? c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Positionierung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN, die das Klonen von Sportpferden noch letztes Jahr „als ethisch problematisch und züchterisch nicht sinnvoll und notwendig“ abgelehnt hat (siehe www.zeit.de/wissen/2013-12/geklonte-sportpferde-zucht)? 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zuverlässig zu vermeiden, dass nichtlandwirtschaftliche Klonpferde und deren Nachkommen im Falle der Schlachtung in die Lebensmittelkette gelangen? 20. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens bei Heimtieren vor? b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass dieses Jahr Großbritanniens erster Klonhund geboren wurde und das Klonen von Hunden für Privatpersonen bereits kommerziell im Internet angeboten wird, zu der Begrenzung des Vorschlags COM(2013) 892 auf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2968landwirtschaftliche Nutztiere, und hält sie eine Ausweitung des Regelungsgegenstands für notwendig (siehe www.spiegel.de/wissenschaft/ natur/geklonter-hund-koreanische-firma-will-dackelklone-verkaufen-a- 963584.html, http://myfriendagain.com/)? 21. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens bei Wild- bzw. Zootieren vor? b) Inwieweit hält die Bundesregierung beispielsweise das Klonen von Hirschen mit besonders großen Geweihen als Jagdobjekte für ethisch vertretbar? c) Hält die Bundesregierung das experimentelle Klonen von bedrohten Tierarten, deren natürlicher Lebensraum verloren gegangen ist, für geeignet zur Arterhaltung bzw. als angemessen, um die Art weiter in Zoos halten zu können? d) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu, dass Zoo- und Wildtiere vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst werden (siehe: www.vetmed.tamu.edu/news/press-releases/ cvmresearchers-first-to-clone-white-tailed-deer#.VC08wT_wrMw, http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/89470575; www.scientificamerican.com/article/cloning-endangered-animals/)? Verbraucherschutz 22. a) Inwieweit kann die Bundesregierung Meldungen, nach denen bereits Produkte von Klontieren oder deren Nachkommen ohne Kennzeichnung in die deutsche bzw. europäische Lebensmittelkette gelangt sein könnten bzw. gelangt sind, widerlegen (www.testbiotech.org/node/381, www.taz. de/!56621/)? b) Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus hinsichtlich des Verbraucherschutzes und des Rechts der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Transparenz ab? 23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich der (ungekennzeichneten) Vermarktung von Produkten von Klonen oder deren Nachkommen auf dem deutschen bzw. europäischen Markt, insbesondere unter Berücksichtigung des Abkommens über Einfuhrquoten von so genanntem High Quality Beef aus den USA, das speziell für den EU-Markt „wachstumshormonfrei“ erzeugt und seit dem Jahr 2009 zollfrei in großen Mengen in die EU importiert werden darf (20 000 Tonnen pro Jahr von August 2009 bis August 2012, 45 000 Tonnen pro Jahr seit August 2012) sowie des derzeit gültigen Abkommens zwischen der EU und Kanada über Importe von ebenfalls wachstumshormonfrei erzeugtem Rindfleisch in die EU (siehe Memorandum of Understanding WT/DS26/28 zur stufenweisen Beilegung des Handelsstreits zwischen der EU und den USA über Einfuhren von „Hormonfleisch“ vom 30. September 2009)? 24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor zum Verbleib der 31 schottischen, von einer Klon-Kuh abstammenden Milchkühe, die laut Medienberichten nach Portugal vermarktet wurden, nachdem der britische Einzelhandel eine Vermarktung der Milch dieser Kühe abgelehnt hatte (www.dailymail.co.uk/news/article-2126343/Farmer-ditches-plan-clone- milk-sells-cows-Frankenstein-outcry.html)? 25. Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre uneingeschränkte Aussage bestätigen, „eine Vermarktung von Lebensmitteln geklonter Tiere“ fände „in der Europäischen Union derzeit nicht statt“ (Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)? Drucksache 18/2968 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. a) Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene „Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch“ konkret umzusetzen? b) Inwieweit leitet die Bundesregierung daraus eine Aufforderung ab, auch für andere Produkte der Nachkommen geklonter Tiere, z. B. Milch, eine Kennzeichnungspflicht anzustreben, bzw. strebt sie diese an? c) Was hat sie bisher, vor allem in den Gremien der EU und im Kontakt mit ähnlich gesinnten Nachbarstaaten, konkret getan, um diese Ziele zu erreichen? 27. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der deutschen und europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Klonen von Tieren und zu Lebensmitteln von Klontieren und deren Nachkommen ein? Liegen dazu aktuelle Daten vor? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Daten und demgegenüber aus den Ergebnissen aus anderen Ländern, z. B. zu einer Umfrage der kanadischen Regierung 2010, bei der nur 16 Prozent der Befragten Klonen als „akzeptable“ Technologie bezeichneten (www.canada.com/health/Most+Canadians+leery+cloned+animals/ 3628765/story.html)? 28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erkennen können sollten, ob die tierischen Produkte, die sie kaufen, mit Hilfe der Klontechnologie entstanden sind, um eine Kaufentscheidung unter ethischen Gesichtspunkten treffen zu können? Wie begründet sie diese Auffassung? 29. Wäre die Einführung eines nationalen Verkaufsverbots bzw. einer nationalen Kennzeichnungspflicht mit EU-Recht vereinbar, falls keine entsprechende Regelung auf EU-Ebene festgeschrieben wird? 30. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung eine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung vom ursprünglichen Klontier bis zum Produkt der Nachkommen späterer Generationen umsetzen (bitte ggf. nach Tierart bzw. Produkt aufschlüsseln)? Wie könnte ein zentrales Klontierregister dieses Anliegen unterstützen? 31. Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren erzielt, potenzielle Biomarker, wie die Länge der Telomere, epigenetische Abweichungen, Gen- und Proteinexpression, zur Erkennung von Klontieren zu definieren? Wie hat die Bundesregierung oder die EU entsprechende Forschungsarbeiten unterstützt? 32. Wie könnte eine Rückverfolgbarkeit gemeinsam mit den Staaten, in denen Klontiere bereits im Zuchteinsatz sind, erarbeitet und umgesetzt werden? Welche Rolle könnten dabei Rückverfolgbarkeitssysteme bei Rindern spielen, die bereits vor dem Hintergrund der Tierseuche BSE aufgebaut wurden? Welche Rolle könnte dabei die für das Jahr 2015 geplante Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Schweine in Kanada spielen, während in den USA weiterhin Widerstände gegen die Einführung eines solchen Systems die Oberhand haben (www.pigprogress.net/Pork-Processing/General/ 2014/10/Traceability-in-Canada-is-just-a-matter-of-seconds-1574051W/ ?cmpid=NLC|pigprogress|2014-10-01|Traceability_in_Canada_is_just_a_ matter_of_seconds)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/296833. a) Ist der Bundesregierung bekannt, was aus den im Jahr 2008 vom US Department of Agriculture benannten Plänen der Nutztierindustrie geworden ist, in den USA ein Rückverfolgbarkeitssystem für Klontiere und deren Nachkommen einzuführen (www.usda.gov/wps/portal/usda/ usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true& contentidonly=true)? b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob das „voluntary moratorium“ für die Vermarktung von Lebensmitteln von Klontieren in den USA immer noch Bestand hat? Mit welcher Rechtfertigung wurde es in Bezug auf die Lebensmittel von Nachkommen von Klontieren nach dem Jahr 2008 aufgegeben? 34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Klonen von landwirtschaftlichen Nutztieren weltweit und auch in den USA noch keine weite Verbreitung gefunden hat und überall erhebliche Vorbehalte bei der Bevölkerung gegenüber dieser Technologie bestehen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung? 35. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Institutionen der wenigen Länder, in denen landwirtschaftliche Nutztiere bereits in nennenswertem Umfang geklont werden, und zu denen laut der Webseite der US Food and Drug Administration auch Deutschland gehört (www.fda.gov/ AnimalVeterinary/SafetyHealth/AnimalCloning/ucm055516.htm), die Tendenz haben, den Eindruck zu erwecken, Klonen wäre woanders bereits eine etablierte Technologie, im eigenen Land dagegen noch kaum verbreitet und deshalb für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Thema, aus handelsrechtlichen Gründen aber kaum mehr in seiner Ausbreitung zu begrenzen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung? Freihandel – CETA, TTIP, WTO 36. Wäre die Einführung eines nationalen oder EU-Verkaufsverbots bzw. einer nationalen oder EU-Kennzeichnungspflicht mit den Bestimmungen in dem am 2. Oktober 2014 von der EU und Kanada vorgestellten Freihandelsabkommen CETA vereinbar? Welche möglichen Konsequenzen hätte CETA angesichts der auf über 80 000 Tonnen kanadisches Rindfleisch erhöhten zollfreien Exportquote auf den Import und die Vermarktung von Klonprodukten und die Erzeugnisse von Klonnachkommen in der EU, insbesondere unter Berücksichtigung der in CETA enthaltenen Investorenschutzklausel ISDS? 37. Bedeutet die Aussage, Klonen sei in Kanada noch im Versuchsstadium und Klontiere und deren Produkte noch nicht zur Vermarktung zugelassen (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage „Agrar-, umwelt- und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada“ auf Bundestagsdrucksache 18/584, Frage 30), dass derzeit auch keine Produkte von Nachkommen von Klonen, z. B. aus den USA, in Kanada vermarktet werden? Oder dürfen diese ohne Zulassung bzw. Kennzeichnung importiert werden? Welche Auswirkungen sind durch CETA zu erwarten? 38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens von Nutztieren in den USA vor? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von etwa 600 Klontieren im Jahr 2008 bis heute verändert (www.usda.gov/wps/ portal/usda/usdahome?contentidonly=true&contentid=2008/01/0012.xml)? Drucksache 18/2968 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode39. War der Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen oder Produkten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Thema bei den Verhandlungen zu CETA, zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP oder in Bezug auf Streitigkeiten der Welthandelsorganisation WTO – sowohl in Bezug auf bilaterale bzw. multilaterale Gremien oder (informelle) Gespräche als auch in Bezug auf Gremien oder (informelle) Gespräche innerhalb der EU? Ist dadurch nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitpunkt der Veröffentlichung oder der Inhalt der vorliegenden Vorschläge beeinflusst worden? Wenn ja, in welcher Weise? 40. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die Europäische Kommission fürchtet, „dass Verbote oder die Forderung nach Kennzeichnung der Produkte gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnten“ (www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/ neuer-eu-vorstoss-klonfleisch-handel-soll-doch-verboten-werden-a- 930988.html)? 41. Wurden die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission bei der WTO notifiziert? Wenn ja, welche Rückmeldungen anderer WTO-Mitglieder gingen in der Folge ein? 42. Ist nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer restriktiveren Regelung als derzeit vorgeschlagen mit Interventionen einzelner Handelspartner der EU, insbesondere auch von Argentinien, zu rechnen (bitte Handelspartner und mögliche Intervention spezifizieren)? 43. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die Europäische Kommission fürchtet, dass eine Kennzeichnungspflicht „eine Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA erschweren könnte“ (www.welt.de/wirtschaft/article122963615/ EU-Buergern-wird-unbemerkt-Klon-Fleisch-verkauft.html)? 44. a) Auf wessen Initiative hin kam es zu der gemeinsamen Veranstaltung „The Impact of Biotechnology on Future Animal Breeding“ des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) und des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA) im Berliner Kongresszentrum ICC anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2013? b) Wer gab auf deutscher Seite die Genehmigung zur Durchführung der gemeinsamen Veranstaltung? c) Wie kam es zu der gemeinsamen Pressemitteilung unter dem Titel „New Animal Breeding Technologies Contribute to Food Security“? d) Teilt die Bundesregierung die in der Pressemitteilung wiedergegebene Einschätzung, dass das Klonen und die gentechnische Veränderung von Nutztieren einen bedeutenden Beitrag zu einer effizienten, vielfältigen, gezielten und nachhaltigen Produktion („that new animal breeding technologies could make a significant contribution to an efficient, diversified, targeted and sustainable production“) vor dem Hintergrund des Welternährungsproblems leisten können und lediglich die Frage der öffentlichen Akzeptanz durch geeignete Kommunikation noch gelöst werden muss? Wenn ja, auf welcher Grundlage gelangt sie zu dieser Einschätzung? e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Berliner Repräsentanz des USDA, dass die persönlichen ethischen und emotionalen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2968Vorbehalte der Deutschen eine systematische Betrachtung der Chancen und Risiken des Klonens behindern könnten („It is generally accepted that future public policy debates in Germany about animal cloning will be skewed toward personal ethical and emotional considerations. These may well overshadow a more systematic consideration of risks and benefits.”)? Auf welche Weise wird sie diese Vorbehalte in ihrer politischen Arbeit und im Rahmen bilateraler und multilateraler Gespräche über Biotechnologie in der Tierzucht angemessen berücksichtigen (www.avantea.it/ fileadmin/user_upload/servizi/2013_-_01_-_24_-_Agenda.pdf, www.usda-mideurope.com/detail.php?iid=39&id=4, www.usda- mideurope.com/uploads/file/News_Release%5B1%5D.pdf, http://gain.fas.usda.gov/Recent%20GAIN%20Publications/Agricultural %20Biotechnology% 20Annual_Berlin_Germany_6-17-2013.pdf)? Gesetzgebungsverfahren 45. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der Europäischen Kommission, beide Vorschläge als Richtlinien, die einer Umsetzung in die nationale Gesetzgebung bedürfen, statt als Verordnungen, die direkte Wirkung haben, zu formulieren? 46. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der Europäischen Kommission, COM(2013) 893 (Inverkehrbringen) als „Richtlinie des Rates“ zu formulieren, was bedeutet, dass zum einen der Europäische Rat einstimmig entscheiden muss und zum anderen das Europäische Parlament ohne Möglichkeit der inhaltlichen Beteiligung zustimmen muss? b) Wie realistisch ist es vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund des vorläufigen Scheiterns der EU-Klongesetzgebung 2011 und der Ankündigung Großbritanniens, jegliche EU-Klongesetzgebung abzulehnen (www.gov.uk/government/policies/making-the-food-and-farming- industry-more-competitive-while-protecting-the-environment/ supportingpages/cloning-of-farmed-animals), dass es zum einen überhaupt zu einer Annahme des Vorschlags kommt und zum anderen in diesen auch noch Verbesserungsvorschläge der Mitgliedstaaten, z. B. eine Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch, einfließen? c) Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es trotz dieser Vorzeichen zu einer raschen und wirkungsvollen Regulierung des Inverkehrbringens von Klonprodukten kommt? 47. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der bevorstehenden Neufassung der Novel-Food-Verordnung voraussichtlich eine zusätzliche Regelungslücke entstehen würde, da die Produkte von Klontieren dann nicht mehr (von der Zulassungspflicht) erfasst wären, mit einer parallelen Verabschiedung des Richtlinienvorschlags COM(2013) 893 final aber nicht zu rechnen ist, ganz besonders nicht vor dem Hintergrund der dann noch notwendigen nationalen Umsetzung dieser Richtlinie? b) Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche zusätzliche Regelungslücke nicht entsteht? 48. a) Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrats vom 14. Februar 2014 (Bundesratsdrucksache 814/1/13) im weiteren Verfahren zu berücksichtigen? Drucksache 18/2968 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Teilt sie die Forderungen des Bundesrats, das Inverkehrbringen von Lebensmitteln der Nachkommen von Klontieren sowie den Import von Zuchtmaterialien und Nachkommen von Klontieren nach Möglichkeit zu verbieten, und andernfalls eine Kennzeichnung vorzuschreiben? 49. In welche vorbereitenden EU-Gremien ist die Bundesregierung derzeit in Bezug auf die genannten Vorschläge zur Regulierung des Klonens eingebunden? Welche Positionen hat sie dabei wann, und in welchen Gremien bisher vertreten? Welche weiteren Termine sind bereits bekannt oder in Planung? Wie möchte sich die Bundesregierung dort in Zukunft einbringen? 50. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Kennzeichnung bzw. Rückverfolgbarkeit bzw. Registrierung von Klontieren und deren Nachkommen und Zuchtmaterialien (auch) im EU-Tierzuchtrecht verankert wird (Vorschlag COM(2014) 5 final und Vorschlag COM(2014) 4 final, siehe auch Frage 11)? 51. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung „im Ministerrat deutlich gemacht“, dass sie – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – „für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch“ eintritt und „eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch“ anstrebt (Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)? 52. Was ist der Bundesregierung über die Positionen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zum Klonen und zum Tierzuchtrecht bekannt? Befand bzw. befindet sie sich mit anderen Mitgliedstaaten im Austausch? Wenn ja, zu welchen Aspekten? 53. In welcher Funktion, und mit welcher inhaltlichen Empfehlung hat der Leiter des Instituts für Nutztiergenetik am Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Prof. Dr. Heiner Niemann, die Europäische Kommission (laut Recherchen des Südwestfunks – SWR) zur Frage der Kennzeichnung von Klonprodukten beraten (www.swr.de/odysso/zukunft-der- landwirtschaftklonfleisch-als-gefaehrlicher-tueroeffner/-/id=1046894/nid=1046894/did= 10808556/umyjo1/index.html)? 54. Welche Verbände bzw. Lobbyorganisationen haben sich bisher in welcher Weise gegenüber der Bundesregierung in Bezug auf die Vorschläge der Europäischen Kommission positioniert? 55. Sind der Bundesregierung Äußerungen der Ernährungsindustrie bzw. des Einzelhandels zu der Thematik bekannt? Berlin, den 15. Oktober 2014 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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