[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3128
18. Wahlperiode 10.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Bärbel
Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2968 –
Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren
Nachkommen und Produkten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers geht mit
schwerwiegendem Tierleid und einem erheblichen „Verbrauch an Leben“
einher. Ziel dieser biotechnologischen Methode der Vervielfältigung von
Einzeltieren ist eine noch stärkere Ausrichtung auf extreme Hochleistung.
Doch die meisten Klone sterben bereits im Mutterleib oder kurz nach der
Geburt aufgrund von Fehlbildungen. Nach Angaben der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit EFSA sterben bei Rindern 85 bis 94 Prozent, bei
Schweinen sogar rund 94 Prozent der eingesetzten geklonten Embryos
(
www.efsa. europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm). Auch die
Ersatzmuttertiere werden dadurch erheblich beeinträchtigt.
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2013 zwei Vorschläge zur
Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten in der EU
vorgelegt. Es handelt sich dabei um den „Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und
reproduziert werden“ (COM(2013) 892 final,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/
brd/2013/0814-13.pdf) und den „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über
das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren“ (COM(2013) 893
final,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0815-13.pdf).
Mit diesen Vorschlägen soll sowohl das Klonen der genannten Tiere zu
landwirtschaftlichen Zwecken in der EU als auch der Import von Klontieren und
deren Produkte für fünf Jahre verboten werden.
So erfreulich es ist, dass die Europäische Kommission dieser Technologie
wenigstens vorläufige Grenzen setzen will, so lückenhaft sind die Vorschläge:
Geflügel und nichtlandwirtschaftliche Klontiere wie Sportpferde werden ebenso
wenig angesprochen wie die Produkte der Klontiere, soweit es sich nicht um
Lebensmittel handelt. So dürfte Zuchtmaterial (Eizellen, Sperma, Embryonen)
weiterhin ohne Beschränkung oder Kennzeichnung gehandelt werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 6. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3128 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEntsprechend werden auch die Nachkommen der Klontiere in beiden
Vorschlägen komplett ausgeklammert. Doch genau diese Nachkommen sind von
größter Bedeutung für die Nutzung und Verbreitung der Technologie. Bei den
Klontieren selbst handelt es sich üblicherweise um wertvolle Zuchttiere, deren
Zuchtmaterial das wirtschaftlich interessante Produkt darstellt. Dieses dürfte
nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission weiterhin importiert und
ohne Kennzeichnung in der europäischen Nutztierzucht eingesetzt werden.
Die für die Lebensmittelerzeugung relevanten Klontiernachkommen der ersten
Generation und weiteren Generationen würden weiterhin bewusst innerhalb
der Europäischen Union geduldet. Damit würde das Klonen über den Import
von Zuchtmaterial Einzug in die europäische Nutztierzucht und
Lebensmittelwirtschaft halten. Ebenso wäre es weiterhin ohne Beschränkung möglich, von
Nachkommen von Klonen gewonnene Lebensmittel, wie Fleisch oder Milch,
in die EU zu importieren. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bliebe dies
alles aber verborgen, da auch eine Kennzeichnung der Lebensmittel von
Nachkommen von Klontieren nicht vorgesehen ist.
Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2014 gefordert, „Regelungen zu treffen,
die das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren
verbieten“ und „für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von
Samen und Eizellen von Klontieren“ einzutreten (
http://dipbt.bundestag.de/
dip21/brd/2013/0814-1-13.pdf).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung lehnt das Klonen zur Nahrungsmittelproduktion aus
Gründen des Tierschutzes, aber darüber hinausgehend auch aus ethischen Gründen
ab.
Die Europäische Kommission hat ihre im Dezember 2013 vorgelegten
Vorschläge zur Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten in
der EU auf bestimmte Tierarten oder Lebensmittel, die von diesen Tierarten
stammen, beschränkt. Nur in diesen Fällen hält sie eine Anwendung aus
tierschutzethischen Gründen bzw. aus Gründen des moralischen
Schutzbedürfnisses der Verbraucher für begründet. Die Anwendung wird nach Auffassung der
Europäischen Kommission nochmals durch die Möglichkeit, Fragen der
Lebensmittelsicherheit auszuschließen, beschränkt. Hierzu wird in der
Begründung und Folgenabschätzung zu den Vorschlägen Stellung genommen.
Grundsätzlich ist die Kommission in ihrer Regelungsfreiheit – so wie auch die
Mitgliedstaaten – durch die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des
Welthandelsabkommens beschränkt.
Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge auf der Grundlage
entsprechender Wünsche des Europaparlamentes bzw. auch der Mitgliedstaaten
entwickelt. Diese sahen erhebliche Schwierigkeiten in der Anwendung und
Durchsetzbarkeit eines Verbotes nur durch einzelne Mitgliedstaaten und hielten eine
einheitliche Regelung eines Importverbots auf europäischer Ebene für
notwendig, um effektiv und zielführend zu wirken. Dies soll auch im Rahmen des
Freihandelsabkommens mit den USA und Kanada (TTIP/CETA-Verhandlungen)
berücksichtigt werden. Diese Verhandlungen werden federführend von der
Europäischen Kommission geführt und sollten deshalb auch im europäischen
Rahmen intern von europäischen Regelungen flankiert werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Kommissionsvorschläge
grundsätzlich begrüßt. Sie hat wiederholt deutlich gemacht, dass im Hinblick
auf eine einheitliche Rechtsgrundlage bzw. eine entsprechende
Kontrollmöglichkeit standardisierte Kontrollverfahren und -methoden vorausgesetzt und
damit auch eine Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden
müssen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3128Fragen der amtlichen Kontrolle mit Außenwirkung können jedoch durch die
einzelnen Mitgliedsstaaten nur unzureichend gelöst werden. Aus diesem Grund ist
die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsform einer Richtlinie, die diese
Bereiche offen lässt und sie den Mitgliedstaaten überlässt, nach Auffassung der
Bundesregierung keine Lösung. Im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung wäre
vielmehr die Rechtsform einer Verordnung, die im Wesentlichen
Kontrollverfahren und -methoden festlegt, zweckmäßig und geeignet.
Tierschutz
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Herstellung
und den züchterischen Einsatz von Klontieren unter tierschutzethischen
Gesichtspunkten?
Die Koalitionspartner haben in ihrem Koalitionsvertrag unter der Überschrift
Ethik und Landwirtschaft ausgeführt, dass sie auf europäischer Ebene für ein
Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren
Fleisch eintreten.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des rechtlich und tatsächlich
Möglichen für die Umsetzung des Koalitionsvertrages ein und begrüßt daher
grundsätzlich die Vorschläge der Europäischen Kommission.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils
der Klontiere vor, die erst im letzten Trächtigkeitsdrittel bzw. nach der
Geburt versterben?
Hierüber werden keine Statistiken geführt, so dass der Bundesregierung keine
Informationen vorliegen.
3. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das „Large Offspring
Syndrome“, bei dem das Klontier bei der Geburt eine übernatürliche Größe
aufweist und auch Plazenta und innere Organe vergrößert sind?
Können sich aus solchen übergroßen Jungtieren so genannte normale
Klontiere entwickeln, die zum Zuchteinsatz kommen?
Das Auftreten ist zufällig und ist nicht mit der Genexpression oder einer
spezifischen Pathophysiologie verbunden. Deshalb wird vielfach auch der neue
Begriff „Abnormal Offspring Syndrom“ verwendet. Der Anteil an Tieren, die
aufgrund dieser Veränderungen im Zusammenhang mit der Geburt verstarben, ist in
den letzten Jahren stark zurückgegangen und wird nach aktuellen Zahlen bei
ca. 10 Prozent angesetzt. Es ist inzwischen gesichert, dass sich aus den
übergroßen Jungtieren normale adulte Tiere entwickeln, die z. B. beim Rind nach
etwa sechs Monaten nicht von konventionell produzierten Tieren zu
unterscheiden sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung auf Grundlage der von der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA festgestellten
Sterblichkeit der Klonembryos, Klonföten und Klonjungtiere von 85 bis 94 Prozent
bei Rindern und rund 94 Prozent bei Schweinen und vor dem Hintergrund
der Aussage ebendieser Behörde, dass bisher keine bedeutenden Fortschritte
bezüglich dieser Zahlen erzielt werden konnten („So far, no major
breakthroughs have been reported on improved overall cloning procedures that
would result in an increase of the SCNT cloning efficiency calculated as the
Drucksache 18/3128 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenumber of live offspring as a proportion of the number of transferred
embryos.“,
www.efsa. europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm), zu der auf
fünf Jahre befristeten Gültigkeit des Klonverbots in Vorschlag COM(2013)
892?
Bei genauer Prüfung der Vorschläge wird erkennbar, dass die Befristung nicht
termingebunden ist, sie bezieht sich lediglich auf die Berichtspflichten der
Mitgliedstaaten.
5. a) Welche Rückschlüsse lassen die offenbar vorhandenen genetischen und
physiologischen Besonderheiten der Klontiere auf die Frage der
„Normalität“ oder Gesundheit von Klontieren im Vergleich zu durch natürliche
Fortpflanzung entstandenen Tieren zu (
www.gov.uk/government/
publications/detecting-cloned-animals-and-their-offspring-in-the-
foodchain)?
Die Biologie der Fortpflanzung schließt bereits natürlicherweise eine deutliche
Varianz ein, die eben gerade für die Zuchtauswahl genutzt wird. Diese Varianz
ist somit ggf. als „normal“ zu bezeichnen.
Obwohl einige Berichte zur Pathologie von Klonnachkommen vorliegen, hat
eine kritische Analyse der vorhandenen Literatur ergeben, dass die meisten
Klontiere gesund sind und sich normal entwickeln.
Im Hinblick auf die Physiologie betonen die European Food Safety Authority
(EFSA) und die Europäischen Kommission, dass die Lebensmittelsicherheit bei
von Klontieren gewonnenen Erzeugnissen gewährleistet ist.
b) Wie ordnet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage
von Ian Wilmut, dem „Vater“ von Dolly, dem ersten Klonschaf, ein, es
sei infrage zu stellen, ob irgendein Klon ganz normal ist („The
widespread problems associated with clones have led to questions as to
whether any clone is entirely normal“,
www.nzherald.co.nz/nz/news/
article.cfm?c_id=1& objectid=3004242)?
Diese Aussage von Sir Ian Wilmut stammt aus der Anfangsphase des Klonens.
Inzwischen ist die Entwicklung vorangeschritten und es gibt sowohl aufgrund
technischer Weiterentwicklung als auch aufgrund des vertieften Verständnisses
der zugrunde liegenden Biologie deutliche Verbesserungen der Technologie.
6. Welche Auswirkungen hat das „Large Offspring Syndrome“ auf die
Ersatzmuttertiere?
Welche weiteren gesundheitlichen Risiken und besonderen Belastungen
ergeben sich aus dem Klonen für die Ersatzmuttertiere?
Da bei allen Säugern die Gewichtszunahme in den letzten Tagen der Trächtigkeit
unabhängig von der Fertilisierung, besonders ausgeprägt ist, wird ein
sorgfältiges Geburtsmanagement durchgeführt und rechtzeitig eine Geburt eingeleitet,
um diese starken Zunahmen zum Ende der Trächtigkeit zu vermeiden. In
Einzelfällen wurden Klonkälber durch Kaiserschnitt geboren. Dies gilt aber auch für
natürliche Geburten, wo bei besonders großen Nachkommen, ähnliche
Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/31287. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den
längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klonens auf die Klontiere
selbst vor?
b) Welche Forschungsarbeiten sind der Bundesregierung bekannt, die
plausibel widerlegen, dass sich durch den Einsatz von Klontieren in der
Zucht aufgrund epigenetischer bzw. genregulatorischer Effekte
konstitutionelle Schwächen in einer Zuchtlinie etablieren können, die die
Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Langlebigkeit der
Nachkommen der Klontiere negativ beeinflussen, was aber durch die
nutzungsbedingt kurze Lebensdauer landwirtschaftlicher Nutztiere
zunächst unbemerkt bleiben könnte?
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko, dass durch den
Einsatz von Klontieren in der Zucht der Genpool der betroffenen Rassen
bzw. Linien insgesamt verarmt und sich konstitutionelle Schwächen
etablieren können, die die Widerstandsfähigkeit gegen existierende oder
neu auftretende Tierseuchen, die Anpassungsfähigkeit an geänderte
klimatische und andere Umweltbedingungen im Zuge des Klimawandels
und die Langlebigkeit der Nachkommen der Klontiere negativ
beeinflussen?
Die Fragen 7a bis 7c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle der Bundesregierung vorliegenden Informationen zeigen, dass es keine
längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klonens auf die Klontiere
selbst gibt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Es gibt keine Anzeichen, dass die Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit
und Langlebigkeit der Nachkommen von Klontieren negativ beeinflusst wird.
Das Klonen wird zurzeit bestenfalls bei sehr wertvollen Zuchttieren in
Erwägung gezogen. Bei der derzeit sehr geringen Zahl der Klone und dem immer
noch sehr hohen Anteil an genetischer Variabilität wird kein erhöhtes Risiko für
die Einschränkung des Genpools gesehen, insbesondere da neue
molekularbiologische Verfahren zur Verfügung stehen, mit denen die genetische Variabilität
auch vorab analysiert werden kann und damit entsprechende Zuchtmaßnahmen
eingeleitet werden können.
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Geflügel vom
Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst wird?
Geflügel weist eine andere Reproduktionsbiologie auf als Säugetiere. Es gibt nur
sehr vereinzelte wissenschaftliche Berichte zur Entwicklung des Klonens beim
Geflügel. Danach ist es bisher nicht möglich, die unbefruchtete Eizelle so zu
gewinnen, dass sie im Labor gehalten und für Manipulationszwecke verwendet
werden kann. Da ein Klonen somit derzeit nicht möglich ist, erübrigt sich ein
Verbot.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit das dem
Klonen nah verwandte „Metacloning“ bei Geflügel weiter erforscht wird
bzw. bereits zum Einsatz kommt (siehe Berichte aus dem Jahr 2001 unter
www.newscientist.com/article/dn1159-cloned-chickens-on-the-menu.html
#.VC0arj_wpqA,
www.heise.de/tp/artikel/11/11611/1.html)?
Das hier beschriebene Verfahren des Metaclonings führt im Ergebnis nicht zu
geklonten Nachkommen im Sinne der Definition des Klonens (Erzeugung
identischer Individuen). Der Bundesregierung sind entsprechende
Forschungsprojekte nicht bekannt.
Drucksache 18/3128 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Inwieweit sieht die Bundesregierung beim vorliegenden
Kommissionsvorschlag, der die Vermarktung von Zuchtmaterial von Klonen sowie von
Produkten von Klonnachkommen ausklammert, angesichts der Tatsache,
dass ohne Klone keine Klonnachkommen erzeugt werden können, die
Schlussfolgerungen der Europäischen Gruppe für Ethik in den
Wissenschaften und in den neuen Technologien (EGE) in ihrem Bericht (EGE
2008) berücksichtigt, dass „in Anbetracht des derzeit durch das Klonen
hervorgerufenen Tierleids und der Gesundheitsbeeinträchtigungen der
Ersatzmütter sowie der geklonten Tiere die EGE Zweifel hegt, ob das
Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelerzeugung ethisch gerechtfertigt
ist“ und dass sie „keine überzeugenden Argumente für die Rechtfertigung
der Nahrungserzeugung aus Klonen und ihren Nachkommen sehe“ (siehe:
www.ec.europa.eu/bepa/european-group-ethics/docs/publications/
opinion23_en.pdf)?
Auch dieses Gutachten basiert auf Erfahrungen aus frühen Erfahrungen mit der
Klontechnik.
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bereits Nachkommen von
Klontieren Eingang in die deutsche Nutztierzucht und
Lebensmittelproduktion gefunden haben?
Die Bundesregierung kann dies (für die Vergangenheit) nicht ausschließen,
verweist in diesem Zusammenhang auf die Aussage der EFSA, dass die
Lebensmittelsicherheit nicht betroffen ist.
Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere fallen nicht in den
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97. Sie könnten somit in der
Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, sofern die allgemeinen
lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Eine spezifische
Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren, ist in
Deutschland Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder.
12. Hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Schriftliche Frage 87 des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 18/1378
Anstrengungen unternommen, sich Informationen bezüglich der
(ungekennzeichneten) Vermarktung von Klonsperma auf dem deutschen Markt
zu beschaffen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat wiederholt Kontakt mit den Ländern und Verbänden zu
dieser Frage gehabt. Insbesondere aufgrund der fehlenden
Nachweismöglichkeiten konnten keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden.
13. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass
Landwirtinnen und Landwirten, die auf die Klontechnologie verzichten möchten
oder müssen, z. B. weil sie nach den Richtlinien des ökologischen
Landbaus arbeiten, in Zukunft erkennen können, ob die Zuchtmaterialien oder
Zuchttiere, die sie kaufen, von Klonen oder deren Nachkommen (ab)
stammen?
Die Bundesregierung hat gegenüber dem Rat und der Europäischen
Kommission wiederholt eine Kennzeichnungsregelung gefordert. Diese muss WTO-
kompatibel (WTO – World Trade Organization) sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/312814. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – wie im Jahr 2008 vom US
Department of Agriculture angekündigt – in den USA inzwischen Regelungen im
Rahmen des National Organic Programm NOP für den ökologischen
Landbau getroffen wurden, um Klontiere und deren Nachkommen aus der
ökologischen Nutztierzucht fernzuhalten (
www.usda.gov/wps/portal/usda/
usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true&contentidonly
=true)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
15. a) Liegen bei Nachkommen von Klontieren aus Sicht der
Bundesregierung „eventuelle genetische Besonderheiten“ im Sinne des Vorschlags
für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit
Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die
Einfuhr derselben in die Union“ (COM(2014) 5 final) vor?
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Hinweise auf genetische
Besonderheiten von Klontieren und deren Nachkommen.
b) In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass
die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Klontieren und deren
Nachkommen, einschließlich des Zuchtmaterials und auch über die
zweite Nachkommengeneration hinaus, in dieser Verordnung
verankert wird?
Die Bundesregierung hat bereits gegenüber dem Rat und der Europäischen
Kommission eine WTO-kompatible Regelung gefordert.
16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der
weltweiten Verbreitung und Regulierung von Klontieren in der Nutztierzucht vor
(bitte nach Staat, beteiligten Firmen bzw. Institutionen, Verbreitung bei
den verschiedenen Tierarten, Zulassungs-, Rückverfolgbarkeits- und
Kennzeichnungsvorschriften aufschlüsseln), insbesondere in den USA?
Der Bundesregierung liegen hierzu die Ergebnisse der Folgenabschätzung der
Kommission zu den Richtlinienvorschlägen zum Klonen von Nutztieren
weltweit vor.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Meldungen,
dass Neuseeland nach 13 Jahren bereits im Jahr 2011 die Klonforschung
bei landwirtschaftlichen Nutztieren eingestellt hat, weil 90 Prozent der
Tiere starben und die Überlebenden deutliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen zeigten (
www.stuff.co.nz/national/4681283/Animal-death-
tollends-cloning-trials)?
Bei der betreffenden Meldung handelt es sich um eine Fehlinformation. Die
Klonforschung wird in Neuseeland weitergeführt, indem dort genetisch
veränderte Tiere mit Hilfe des Klonens hergestellt und geprüft werden. Ein Beispiel
aus der jüngeren Zeit sind Tiere, die allergenfreie Milch durch Ausschaltung des
β-Lactoglobulin-Gens produzieren.
Drucksache 18/3128 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens von Sportpferden, insbesondere auch innerhalb der EU, vor?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über Pferde, die in Frankreich, Belgien,
Nord- und Südamerika, Brasilien und Südkorea geklont wurden.
Die Verbreitung des Klonens von Sportpferden ist bekannt, es gibt einzelne Fälle
wie z. B. Dressurpferd „Poetin“ und das Springpferd „ET“. Ein Großteil der
erfolgreichen Sportpferde sind Wallache, die nur über das Klonen vermehrt
werden können. Es handelt sich ausschließlich um Einzelfälle. Eine französische
Firma (Cryozootech) bietet das Klonen von Sportpferden kommerziell an.
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
dazu, dass Sportpferde vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst
werden?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Positionierung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
FN, die das Klonen von Sportpferden noch letztes Jahr „als ethisch
problematisch und züchterisch nicht sinnvoll und notwendig“ abgelehnt
hat (siehe
www.zeit.de/wissen/2013-12/geklonte-sportpferde-zucht)?
Die Fragen 18b und 18c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung sollten Tierarten, deren Erzeugnisse für die
Lebensmittelkette bestimmt sind, grundsätzlich von den Vorschlägen erfasst
werden.
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zuverlässig zu
vermeiden, dass nichtlandwirtschaftliche Klonpferde und deren
Nachkommen im Falle der Schlachtung in die Lebensmittelkette gelangen?
Auf die Antworten zu den Fragen 18b und 18c sowie zu Frage 22 wird
verwiesen.
20. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens bei Heimtieren vor?
Im Jahr 2005 wurde in Korea erstmalig ein Hund („Snoopy“) geklont. Im
Großraum Seoul gibt es mehrere Arbeitsgruppen, die routinemäßig und mit relativ
hohen Erfolgsraten Hunde klonen. An der National University Seoul (SNU)
wird eine große Zahl an Hunden für das Klonen gehalten. In Korea werden
Hunde mit besonderem Geruchssinn im Regierungsauftrag geklont. Aktuellen
Informationen zufolge muss die SNU in diesem Jahr 15 Hunde für das
Verteidigungsministerium für das Erschnüffeln von Sprengstoff sowie 20
Drogenspürhunde für den Zoll liefern.
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
dieses Jahr Großbritanniens erster Klonhund geboren wurde und das
Klonen von Hunden für Privatpersonen bereits kommerziell im Internet
angeboten wird, zu der Begrenzung des Vorschlags COM(2013) 892 auf
landwirtschaftliche Nutztiere, und hält sie eine Ausweitung des
Regelungsgegenstands für notwendig (siehe
www.spiegel.de/wissenschaft/
natur/geklonter-hund-koreanische-firma-will-dackelklone-verkaufen-
a-963584.html,
http://myfriendagain.com/)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3128In der Systematik der Vorschläge der Europäischen Kommission können Hunde
nicht eingebunden werden. Bei Einbindung von Heimtieren würde eine rasche
Lösung zusätzlich erschwert.
21. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens bei Wild- bzw. Zootieren vor?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bisher ca. 20 Säugetierspezies, von der
Maus bis zum Wasserbüffel oder Rothirsch, geklont wurden.
b) Inwieweit hält die Bundesregierung beispielsweise das Klonen von
Hirschen mit besonders großen Geweihen als Jagdobjekte für ethisch
vertretbar?
Das Klonen von Hirschen als Jagdobjekt und möglicher Lebensmittellieferant
wird abgelehnt.
c) Hält die Bundesregierung das experimentelle Klonen von bedrohten
Tierarten, deren natürlicher Lebensraum verloren gegangen ist, für
geeignet zur Arterhaltung bzw. als angemessen, um die Art weiter in
Zoos halten zu können?
Für die Bundesregierung ist es vorrangig, natürliche Lebensräume von
Wildtieren wiederherzustellen. Das Klonen von Wildtieren führt zur Verarmung des
Genpools und damit zur Gefahr der Inzucht.
Das experimentelle Klonen von bedrohten Tierarten ist nach Ansicht der
Bundesregierung kein Instrument zur Erhaltung der Biodiversität. Der
Bildungsauftrag von Zoos könnte auch mit geklonten Tieren erfüllt werden; diese Tiere
wären allerdings für künftige Wiederaussiedlungen ungeeignet.
d) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
dazu, dass Zoo- und Wildtiere vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht
erfasst werden (siehe:
www.vetmed.tamu.edu/news/press-releases/
cvmresearchers-first-to-clone-white-tailed-deer#.VC08wT_wrMw,
http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/89470575;
www.scientificamerican.com/article/cloning-endangered-animals/)?
Auf Antwort zu Frage 21b wird verwiesen.
Verbraucherschutz
22. a) Inwieweit kann die Bundesregierung Meldungen, nach denen bereits
Produkte von Klontieren oder deren Nachkommen ohne
Kennzeichnung in die deutsche bzw. europäische Lebensmittelkette gelangt sein
könnten bzw. gelangt sind, widerlegen (
www.testbiotech.org/node/
381,
www.taz. de/!56621/)?
b) Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus
hinsichtlich des Verbraucherschutzes und des Rechts der Verbraucherinnen
und Verbraucher auf Transparenz ab?
Die Fragen 22a und 22b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des
Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten müssen
Lebensmittel von geklonten Tieren bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen in der Europäischen Union zugelassen werden. Bisher wurde kein Antrag
Drucksache 18/3128 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedafür gestellt und dementsprechend auch keine Zulassung erteilt. Lebensmittel
von geklonten Tieren sind daher in der Europäischen Union nicht verkehrsfähig.
Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere fallen dagegen nicht in den
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97. Sie könnten somit in der
Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, sofern die allgemeinen
lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Eine spezifische
Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren, ist in
Deutschland Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder.
Die von der Bundesregierung geforderte Kennzeichnungsregelung dient dem
Ziel der Transparenz.
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich der
(ungekennzeichneten) Vermarktung von Produkten von Klonen oder deren
Nachkommen auf dem deutschen bzw. europäischen Markt, insbesondere
unter Berücksichtigung des Abkommens über Einfuhrquoten von so
genanntem High Quality Beef aus den USA, das speziell für den EU-Markt
„wachstumshormonfrei“ erzeugt und seit dem Jahr 2009 zollfrei in großen
Mengen in die EU importiert werden darf (20 000 Tonnen pro Jahr von
August 2009 bis August 2012, 45 000 Tonnen pro Jahr seit August 2012)
sowie des derzeit gültigen Abkommens zwischen der EU und Kanada über
Importe von ebenfalls wachstumshormonfrei erzeugtem Rindfleisch in die
EU (siehe Memorandum of Understanding WT/DS26/28 zur stufenweisen
Beilegung des Handelsstreits zwischen der EU und den USA über
Einfuhren von „Hormonfleisch“ vom 30. September 2009)?
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor zum Verbleib der
31 schottischen, von einer Klon-Kuh abstammenden Milchkühe, die laut
Medienberichten nach Portugal vermarktet wurden, nachdem der britische
Einzelhandel eine Vermarktung der Milch dieser Kühe abgelehnt hatte
(
www.dailymail.co.uk/news/article-2126343/Farmer-ditches-plan-clone-
milk-sells-cows-Frankenstein-outcry.html)?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu den genannten Sachverhalten keine spezifischen
Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
25. Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre uneingeschränkte
Aussage bestätigen, „eine Vermarktung von Lebensmitteln geklonter
Tiere“ fände „in der Europäischen Union derzeit nicht statt“
(Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
26. a) Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vorgesehene „Kennzeichnungspflicht für
Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch“ konkret
umzusetzen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich die Bundesregierung auf europäischer
Ebene konkret für dieses Ziel einsetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3128b) Inwieweit leitet die Bundesregierung daraus eine Aufforderung ab,
auch für andere Produkte der Nachkommen geklonter Tiere, z. B.
Milch, eine Kennzeichnungspflicht anzustreben, bzw. strebt sie diese
an?
An eine Kennzeichnungspflicht sind Mindestanforderungen zu stellen, die z. B.
bei Milch, in der Regel nicht eingehalten werden können.
c) Was hat sie bisher, vor allem in den Gremien der EU und im Kontakt
mit ähnlich gesinnten Nachbarstaaten, konkret getan, um diese Ziele zu
erreichen?
Die Bundesregierung hat wiederholt in Besprechungen mit den Mitgliedstaaten,
der Europäischen Kommission und Ratspräsidentschaft ihre Ziele konkret
vertreten.
27. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der deutschen und
europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Klonen von Tieren und zu
Lebensmitteln von Klontieren und deren Nachkommen ein?
Liegen dazu aktuelle Daten vor?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesen Daten und demgegenüber aus den Ergebnissen aus
anderen Ländern, z. B. zu einer Umfrage der kanadischen Regierung 2010, bei
der nur 16 Prozent der Befragten Klonen als „akzeptable“ Technologie
bezeichneten (
www.canada.com/health/Most+Canadians+leery+cloned+
animals/3628765/story.html)?
In einer Eurobarometer-Umfrage zu Biotechnologie drückten EU-Bürger
Vorbehalte gegenüber dem Klonen zur Lebensmittelproduktion aus.
Es zeigte sich aber auch, dass 50 Prozent der Befragten irrtümlicherweise davon
ausgehen, dass mit dem Klon eine genetische Veränderung einhergeht.
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verbraucherinnen und
Verbraucher in Deutschland erkennen können sollten, ob die tierischen
Produkte, die sie kaufen, mit Hilfe der Klontechnologie entstanden sind,
um eine Kaufentscheidung unter ethischen Gesichtspunkten treffen zu
können?
Wie begründet sie diese Auffassung?
Die von der Bundesregierung geforderte Kennzeichnungsregelung – siehe
Antwort zu Frage 26a – dient diesem Ziel.
29. Wäre die Einführung eines nationalen Verkaufsverbots bzw. einer
nationalen Kennzeichnungspflicht mit EU-Recht vereinbar, falls keine
entsprechende Regelung auf EU-Ebene festgeschrieben wird?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Drucksache 18/3128 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung eine Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung vom ursprünglichen Klontier bis zum Produkt der
Nachkommen späterer Generationen umsetzen (bitte ggf. nach Tierart bzw.
Produkt aufschlüsseln)?
Wie könnte ein zentrales Klontierregister dieses Anliegen unterstützen?
Innerhalb der Europäischen Union sind zum Zweck der Rückverfolgbarkeit aus
Sicht der Bundesregierung europäisch einheitliche Kennzeichnungs- und
Kontrollmethoden erforderlich. Bereits innerhalb eines Mitgliedstaates ist die
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der ursprünglichen Klontiere und deren
Nachkommen eine große wissenschaftliche und logistisch aufwändige
Herausforderung. Zukünftig könnten möglicherweise Verfahren entwickelt werden, die
auf einem Nachweis spezifischer epigenetischer Veränderungen basieren.
31. Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren erzielt, potenzielle
Biomarker, wie die Länge der Telomere, epigenetische Abweichungen, Gen-
und Proteinexpression, zur Erkennung von Klontieren zu definieren?
Wie hat die Bundesregierung oder die EU entsprechende
Forschungsarbeiten unterstützt?
Der Bundesregierung liegen Kenntnisse über entsprechende Forschungsarbeiten
vor aus denen hervorgeht, dass die Telomerenlänge kein probates Mittel zur
Kennzeichnung von Klonen ist, da nachgewiesen wurde, dass die
Telomerenlänge der Spenderchromosomen während der Embryonalentwicklung wieder
auf die ursprüngliche Länge angepasst wird.
32. Wie könnte eine Rückverfolgbarkeit gemeinsam mit den Staaten, in denen
Klontiere bereits im Zuchteinsatz sind, erarbeitet und umgesetzt werden?
Welche Rolle könnten dabei Rückverfolgbarkeitssysteme bei Rindern
spielen, die bereits vor dem Hintergrund der Tierseuche BSE aufgebaut
wurden?
Welche Rolle könnte dabei die für das Jahr 2015 geplante Einführung eines
Rückverfolgbarkeitssystems für Schweine in Kanada spielen, während in
den USA weiterhin Widerstände gegen die Einführung eines solchen
Systems die Oberhand haben (
www.pigprogress.net/Pork-Processing/General/
2014/10/Traceability-in-Canada-is-just-a-matter-of-seconds-1574051W/
?cmpid=NLC|pigprogress|2014-10-01|Traceability_in_Canada_is_just_
a_matter_of_seconds)?
Nach bisherigem Kenntnisstand setzt eine Rückverfolgbarkeit bis in Drittstaaten
ein entsprechendes Kennzeichnungs-, Erfassungs- und Kontrollsystem in allen
Drittstaaten voraus. Hierzu müsste die Europäische Kommission im
Verhandlungswege eine Einigung mit den Drittstaaten herbeiführen.
33. a) Ist der Bundesregierung bekannt, was aus den im Jahr 2008 vom
US Department of Agriculture benannten Plänen der Nutztierindustrie
geworden ist, in den USA ein Rückverfolgbarkeitssystem für Klontiere
und deren Nachkommen einzuführen (
www.usda.gov/wps/portal/usda/
usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true&
contentidonly=true)?
Nach Angaben der Food and Drug Administration (FDA) wurde das Programm
aufgegeben, weil sich die Bevölkerung nicht für das Programm interessiert habe.
In Anbetracht des hohen Alters dieser Tiere sei auch nicht davon auszugehen,
dass sie anschließend noch als Lebensmittel verwendet worden sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3128b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob das „voluntary moratorium“ für
die Vermarktung von Lebensmitteln von Klontieren in den USA immer
noch Bestand hat?
Mit welcher Rechtfertigung wurde es in Bezug auf die Lebensmittel
von Nachkommen von Klontieren nach dem Jahr 2008 aufgegeben?
In den USA und anderen Ländern ist aufgrund der Studien der FDA akzeptiert
worden, dass Lebensmittel aus Klontieren aus wissenschaftlicher Sicht kein
Risiko für den Verbraucher darstellen.
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Klonen von
landwirtschaftlichen Nutztieren weltweit und auch in den USA noch keine
weite Verbreitung gefunden hat und überall erhebliche Vorbehalte bei der
Bevölkerung gegenüber dieser Technologie bestehen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung?
Die Angaben in der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission lassen
keine eindeutige Bewertung zu. Erhebliche Vorbehalte seitens der Bevölkerung
in den USA sind hier nicht bekannt.
35. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Institutionen der
wenigen Länder, in denen landwirtschaftliche Nutztiere bereits in
nennenswertem Umfang geklont werden, und zu denen laut der Webseite der
US Food and Drug Administration auch Deutschland gehört (
www.fda.gov/
AnimalVeterinary/SafetyHealth/AnimalCloning/ucm055516.htm), die
Tendenz haben, den Eindruck zu erwecken, Klonen wäre woanders bereits
eine etablierte Technologie, im eigenen Land dagegen noch kaum
verbreitet und deshalb für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Thema,
aus handelsrechtlichen Gründen aber kaum mehr in seiner Ausbreitung zu
begrenzen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Intention anderer Regierungen
im Hinblick auf deren Aussagen zur Verbreitung des Klonens.
Freihandel – CETA, TTIP, WTO
36. Wäre die Einführung eines nationalen oder EU-Verkaufsverbots bzw.
einer nationalen oder EU-Kennzeichnungspflicht mit den Bestimmungen
in dem am 2. Oktober 2014 von der EU und Kanada vorgestellten
Freihandelsabkommen CETA vereinbar?
Welche möglichen Konsequenzen hätte CETA angesichts der auf über
80 000 Tonnen kanadisches Rindfleisch erhöhten zollfreien Exportquote
auf den Import und die Vermarktung von Klonprodukten und die
Erzeugnisse von Klonnachkommen in der EU, insbesondere unter
Berücksichtigung der in CETA enthaltenen Investorenschutzklausel ISDS?
Das CETA-Abkommen behindert die im Rahmen der WTO-bestehende
Regelungsfreiheit der Bundesregierung nicht. Die Konsequenzen für den Handel
richten sich nach der konkreten Ausgestaltung einer Regelung. Der Vorschlag
der Europäischen Kommission bezieht sich auf die Klone selbst und die
Produkte hieraus, besondere Auswirkungen auf den Handel mit Rindfleisch aus
Kanada werden von der Bundesregierung nicht gesehen. Die
Investitionsschutzklausel bezieht sich allein auf den Schutz kanadischer Investitionen in der
Europäischen Union. Exportchancen sind davon nicht erfasst.
Drucksache 18/3128 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode37. Bedeutet die Aussage, Klonen sei in Kanada noch im Versuchsstadium
und Klontiere und deren Produkte noch nicht zur Vermarktung zugelassen
(siehe Antwort auf die Kleine Anfrage „Agrar-, umwelt- und
verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der
Europäischen Union mit Kanada“ auf Bundestagsdrucksache 18/584,
Frage 30), dass derzeit auch keine Produkte von Nachkommen von
Klonen, z. B. aus den USA, in Kanada vermarktet werden?
Oder dürfen diese ohne Zulassung bzw. Kennzeichnung importiert
werden?
Welche Auswirkungen sind durch CETA zu erwarten?
Die Aussage bezieht sich auf Klone und deren Produkte. Der Bundesregierung
liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang Fleisch von
Klonnachkommen aus den USA in Kanada vermarktet wird.
38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Klonens von Nutztieren in den USA vor?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von etwa
600 Klontieren im Jahr 2008 bis heute verändert (
www.usda.gov/wps/
portal/usda/usdahome?contentidonly=true&contentid=2008/01/0012.xml)?
Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen.
39. War der Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen oder Produkten
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Thema bei den Verhandlungen
zu CETA, zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP oder in
Bezug auf Streitigkeiten der Welthandelsorganisation WTO – sowohl in
Bezug auf bilaterale bzw. multilaterale Gremien oder (informelle)
Gespräche als auch in Bezug auf Gremien oder (informelle) Gespräche innerhalb
der EU?
Ist dadurch nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitpunkt der
Veröffentlichung oder der Inhalt der vorliegenden Vorschläge beeinflusst
worden?
Wenn ja, in welcher Weise?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Gespräche die Europäische
Kommission zum Klonen geführt hat. Die Bundesregierung hat verschiedentlich
bilaterale Gespräche, z. B. mit den USA, zum Thema Klonen geführt.
Insbesondere auch nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrages, wurde die
Bundesregierung auf die Absicht, das Inverkehrbringen bzw. die Kennzeichnung von
Klonen und ihren Nachkommen zu regeln, angesprochen. Die Entscheidungen
des Europäischen Parlaments zu Klonen sowie Vorschläge der Europäischen
Kommission dazu sind öffentlich bekannt. Außerdem wurden die
Verordnungsvorschläge bei der WTO notifiziert. Sie wurden sowohl in bilateralen
Gesprächen der Bundesregierung als auch in multilateralen Gremien von betroffenen
Ländern thematisiert. Laut WTO-Übereinkommen, ist die Europäische
Kommission verpflichtet, mögliche Handelsauswirkungen bei den Überlegungen zu
Rechtssetzungsvorschlägen mit einzubeziehen und diese nicht mehr
handelsbeschränkend als notwendig zu formulieren. Die Bundesregierung geht auf dieser
Grundlage davon aus, dass die Europäische Kommission bei der Formulierung
des Vorschlages mögliche Auswirkungen auf den Handel mit berücksichtigt hat.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/312840. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach
denen die Europäische Kommission fürchtet, „dass Verbote oder die
Forderung nach Kennzeichnung der Produkte gegen die Regeln der
Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnten“ (
www.spiegel.de/wissenschaft/
medizin/neuer-eu-vorstoss-klonfleisch-handel-soll-doch-verboten-werden-
a-930988.html)?
Alle handelsbezogenen Regelungen müssen den völkerrechtlich verpflichtenden
Grundsätzen der Welthandelsorganisation entsprechen. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass sich die Europäische Kommission mit diesen
Fragestellungen auseinandergesetzt hat und nur solche Regelungen vorschlägt, die ihrer
Auffassung nach WTO-konform sind.
41. Wurden die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission bei der
WTO notifiziert?
Wenn ja, welche Rückmeldungen anderer WTO-Mitglieder gingen in der
Folge ein?
Die Vorschläge der Europäischen Union zum Verbot des Klonens sowie zur
Vermarktung von Lebensmitteln aus Klonen wurden am 12. März 2014 als TBT-
Maßnahmen bei der WTO notifiziert. Die USA, Kanada, Australien und
Argentinien haben sich hierzu geäußert. Einzelheiten können unter
http://ec.europa.eu/
enterprise/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail&Country_ID=EU&num=197
&dspLang=en&basdatedeb=01/01/2014&basdatefin=23/10/2014&baspays
=EU&basnotifnum=&basnotifnum2=&bastypepays=ANY&baskeywords=und
http://ec.europa.eu/enterprise/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail&Country_
ID=EU&num=198&dspLang=en&basdatedeb=01/01/2014&basdatefin=23/10/
2014&baspays=EU&basnotifnum=&basnotifnum2=&bastypepays=ANY&
baskeywords=abgerufen werden.
42. Ist nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer restriktiveren
Regelung als derzeit vorgeschlagen mit Interventionen einzelner
Handelspartner der EU, insbesondere auch von Argentinien, zu rechnen (bitte
Handelspartner und mögliche Intervention spezifizieren)?
Da Klontiere vor allem auch in der Hochleistungszucht als Vatertiere eingesetzt
werden und Sperma weltweit gehandelt wird, zugleich eine Unterscheidbarkeit
von Klonnachkommen und Nachkommen konventionell gezüchteter Tiere nicht
möglich ist, könnte eine restriktive Regelung, die Klonnachkommen erfassen
würde, Rindfleischimporte aus allen Lieferländern betreffen. Rindfleisch wird
derzeit in nennenswertem Umfang aus Brasilien, Argentinien, USA und
Uruguay eingeführt. Es wäre mit Interventionen (bilaterale Beschwerden, Kritik in
den Fachausschüssen der WTO, Konsultationen im Rahmen der
Streitschlichtung bis hin zur Klage bei der WTO) zu rechnen. Dies gilt umso mehr, je weiter
der Umfang der Handelsbeschränkungen gezogen wird.
Drucksache 18/3128 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode43. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach
denen die Europäische Kommission fürchtet, dass eine
Kennzeichnungspflicht „eine Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU
und den USA erschweren könnte“ (
www.welt.de/wirtschaft/article
122963615/EU-Buergern-wird-unbemerkt-Klon-Fleisch-verkauft.html)?
Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
44. a) Auf wessen Initiative hin kam es zu der gemeinsamen Veranstaltung
„The Impact of Biotechnology on Future Animal Breeding“ des
Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut,
FLI) und des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten
(USDA) im Berliner Kongresszentrum ICC anlässlich der
Internationalen Grünen Woche 2013?
b) Wer gab auf deutscher Seite die Genehmigung zur Durchführung der
gemeinsamen Veranstaltung?
c) Wie kam es zu der gemeinsamen Pressemitteilung unter dem Titel
„New Animal Breeding Technologies Contribute to Food Security“?
Die Fragen 44a bis 44c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gemeinsame Veranstaltung ist durch eine Initiative des USDA über die
amerikanische Botschaft in Berlin, dem Institut für Nutztiergenetik des Friedrich-
Loeffler-Instituts in Mariensee und dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) zustande gekommen. Die Durchführung wurde mit
BMEL, die gemeinsame Pressemitteilung zwischen den Partnern abgestimmt.
Insbesondere auf Initiative des BMEL wurde der international renommierte
Tierethiker und Wissenschaftler Prof. Peter Sandoe von der Universität in
Kopenhagen eingeladen, der in seinem Vortrag eine ethische und sozialkritische
Bewertung der Technologie vorgenommen hat.
d) Teilt die Bundesregierung die in der Pressemitteilung wiedergegebene
Einschätzung, dass das Klonen und die gentechnische Veränderung
von Nutztieren einen bedeutenden Beitrag zu einer effizienten,
vielfältigen, gezielten und nachhaltigen Produktion („that new animal
breeding technologies could make a significant contribution to an efficient,
diversified, targeted and sustainable production“) vor dem Hintergrund
des Welternährungsproblems leisten können und lediglich die Frage
der öffentlichen Akzeptanz durch geeignete Kommunikation noch
gelöst werden muss?
Wenn ja, auf welcher Grundlage gelangt sie zu dieser Einschätzung?
Die Forschung zum Klonen und die gentechnische Veränderung von Nutztieren
eröffnet möglicherweise neue Optionen für die Bewältigung zukünftiger
Aufgaben in der tierischen Nahrungsmittelproduktion. Es ist daher notwendig und
verantwortbar, die angewandten Techniken wissenschaftlich weiterzuentwickeln.
e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Berliner
Repräsentanz des USDA, dass die persönlichen ethischen und
emotionalen Vorbehalte der Deutschen eine systematische Betrachtung der
Chancen und Risiken des Klonens behindern könnten („It is generally
accepted that future public policy debates in Germany about animal
cloning will be skewed toward personal ethical and emotional
considerations. These may well overshadow a more systematic consideration
of risks and benefits.”)?
Auf welche Weise wird sie diese Vorbehalte in ihrer politischen Arbeit
und im Rahmen bilateraler und multilateraler Gespräche über Biotech-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3128nologie in der Tierzucht angemessen berücksichtigen (
www.avantea.it/
fileadmin/user_upload/servizi/2013_-_01_-_24_-_Agenda.pdf,
www.usda-mideurope.com/detail.php?iid=39&id=4, www.usda-
mideurope.com/uploads/file/News_Release%5B1%5D.pdf,
http://gain.fas.usda.gov/Recent%20GAIN%20Publications/
Agricultural%20Biotechnology%20Annual_Berlin_Germany_6-17-
2013.pdf)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Gesetzgebungsverfahren
45. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der
Europäischen Kommission, beide Vorschläge als Richtlinien, die einer
Umsetzung in die nationale Gesetzgebung bedürfen, statt als Verordnungen, die
direkte Wirkung haben, zu formulieren?
Aus Sicht der Bundesregierung sind EU-weit einheitliche Regelungen zu
treffen, die gewährleisten, dass ein Verbot des Klonens als Zuchttechnik kaum
Umsetzungsspielraum offen lässt.
Soweit es jedoch um Importe in die Europäische Union geht, sollten dafür an
allen Außengrenzen dieselben Regelungen gelten.
Zudem hat die Bundesregierung wiederholt deutlich gemacht, dass im Hinblick
auf eine einheitliche Rechtsgrundlage bzw. eine entsprechende
Kontrollmöglichkeit standardisierte Kontrollverfahren und -methoden vorausgesetzt und
damit auch eine Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden
muss. Fragen der amtlichen Kontrolle mit Außenwirkung können aber von
einem einzelnen Mitgliedsstaat nur unzureichend gelöst werden. Eine
Richtlinie, wie von der Kommission vorgeschlagen, die diese Bereiche offen lässt und
sie den Mitgliedsstaaten überlässt, ist deshalb nach Auffassung der
Bundesregierung keine Lösung. Eine Richtlinie soll lediglich eine Rechtsangleichung
herbeiführen, vorliegend ist jedoch eine Rechtsvereinheitlichung erforderlich,
welche durch eine Verordnung erreicht werden kann.
Insgesamt ist daher die Rechtsform einer Verordnung der gegenüber einer
Richtlinie zweckmäßigere und geeignetere Weg. Eine solche Verordnung müsste ganz
wesentlich auch Kontrollverfahren und -methoden festlegen. Eine Entscheidung
innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht erfolgt.
46. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der
Europäischen Kommission, COM(2013) 893 (Inverkehrbringen) als
„Richtlinie des Rates“ zu formulieren, was bedeutet, dass zum einen
der Europäische Rat einstimmig entscheiden muss und zum anderen
das Europäische Parlament ohne Möglichkeit der inhaltlichen
Beteiligung zustimmen muss?
Die Bundesregierung unterstützt eine Beteiligung des Europäischen Parlaments
bei beiden Vorschlägen.
b) Wie realistisch ist es vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund des
vorläufigen Scheiterns der EU-Klongesetzgebung 2011 und der
Ankündigung Großbritanniens, jegliche EU-Klongesetzgebung abzulehnen
(
www.gov.uk/government/policies/making-the-food-and-
farmingindustry-more-competitive-while-protecting-the-environment/
supporting-pages/cloning-of-farmed-animals), dass es zum einen
überhaupt zu einer Annahme des Vorschlags kommt und zum anderen in
diesen auch noch Verbesserungsvorschläge der Mitgliedstaaten, z. B.
eine Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch, einfließen?
Bei dem aktuellen Stand des Verfahrens kann dies nicht abgeschätzt werden.
Drucksache 18/3128 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass
es trotz dieser Vorzeichen zu einer raschen und wirkungsvollen
Regulierung des Inverkehrbringens von Klonprodukten kommt?
Die Bundesregierung unterstützt eine rasche Regulierung durch eine klare
Positionierung.
47. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der
bevorstehenden Neufassung der Novel-Food-Verordnung voraussichtlich eine
zusätzliche Regelungslücke entstehen würde, da die Produkte von
Klontieren dann nicht mehr (von der Zulassungspflicht) erfasst wären,
mit einer parallelen Verabschiedung des Richtlinienvorschlags
COM(2013) 893 final aber nicht zu rechnen ist, ganz besonders nicht
vor dem Hintergrund der dann noch notwendigen nationalen
Umsetzung dieser Richtlinie?
b) Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche
zusätzliche Regelungslücke nicht entsteht?
Die Fragen 47a und 47b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich bei den Beratungen über den Vorschlag der
Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
neuartige Lebensmittel dafür eingesetzt, dass im Hinblick auf die
Zulassungspflicht für Lebensmittel von geklonten Tieren keine Regelungslücke entsteht.
Um dies sicherzustellen, hat sie vorgeschlagen, dass die Ausnahmeregelung,
wonach Lebensmittel von geklonten Tieren von der Verordnung über neuartige
Lebensmittel nicht erfasst werden, in der Richtlinie zum Inverkehrbringen von
Lebensmitteln von Klontieren getroffen wird. Dies würde bedeuten, dass die
Zulassungspflicht für Lebensmittel von geklonten Tieren in der Verordnung über
neuartige Lebensmittel so lange gültig bleibt, bis die vorgesehene Richtlinie
zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren anzuwenden ist.
Dieser Vorschlag wurde von den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission
unterstützt.
48. a) Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Stellungnahme
des Bundesrats vom 14. Februar 2014 (Bundesratsdrucksache 814/1/
13) im weiteren Verfahren zu berücksichtigen?
b) Teilt sie die Forderungen des Bundesrats, das Inverkehrbringen von
Lebensmitteln der Nachkommen von Klontieren sowie den Import von
Zuchtmaterialien und Nachkommen von Klontieren nach Möglichkeit
zu verbieten, und andernfalls eine Kennzeichnung vorzuschreiben?
Die Fragen 48a und 48b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich unter Berücksichtigung der Position des
Bundesrates gegenüber der Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission
für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/312849. In welche vorbereitenden EU-Gremien ist die Bundesregierung derzeit in
Bezug auf die genannten Vorschläge zur Regulierung des Klonens
eingebunden?
Welche Positionen hat sie dabei wann, und in welchen Gremien bisher
vertreten?
Welche weiteren Termine sind bereits bekannt oder in Planung?
Wie möchte sich die Bundesregierung dort in Zukunft einbringen?
Die Bundesregierung ist in den Ratsgremien vertreten. Auf die Antworten zu
den Fragen 26a bis 26c wird verwiesen.
Vonseiten der italienischen Ratspräsidentschaft sind derzeit keine Termine für
eine weitere Befassung in der Ratsarbeitsgruppe bekannt.
50. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
Kennzeichnung bzw. Rückverfolgbarkeit bzw. Registrierung von Klontieren
und deren Nachkommen und Zuchtmaterialien (auch) im EU-
Tierzuchtrecht verankert wird (Vorschlag COM(2014) 5 final und Vorschlag
COM(2014) 4 final, siehe auch Frage 11)?
Die Bundesregierung hat sich für eine WTO-konforme Regelung dieser Punkte
in der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe eingesetzt.
51. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung „im Ministerrat
deutlich gemacht“, dass sie – entsprechend der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – „für ein Verbot des Klonens
von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch“
eintritt und „eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten
Tieren und deren Fleisch“ anstrebt (Bundestagsdrucksache 18/2100,
Antwort zu Frage 87)?
Die Bundesregierung hat dieses Bestreben im März 2014 gegenüber der
griechischen Ratspräsidentschaft deutlich gemacht.
52. Was ist der Bundesregierung über die Positionen anderer Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zu den Vorschlägen der Europäischen
Kommission zum Klonen und zum Tierzuchtrecht bekannt?
Befand bzw. befindet sie sich mit anderen Mitgliedstaaten im Austausch?
Wenn ja, zu welchen Aspekten?
Bei dem aktuellen Verfahrensstand auf Arbeitsgruppenebene sind die Positionen
der Mitgliedstaaten noch nicht abschließend vorgetragen.
53. In welcher Funktion, und mit welcher inhaltlichen Empfehlung hat der
Leiter des Instituts für Nutztiergenetik am Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit, Prof. Dr. Heiner Niemann, die Europäische Kommission
(laut Recherchen des Südwestfunks – SWR) zur Frage der Kennzeichnung
von Klonprodukten beraten (
www.swr.de/odysso/zukunft-
derlandwirtschaft-klonfleisch-als-gefaehrlicher-tueroeffner/-/id=1046894/
nid=1046894/did= 10808556/umyjo1/index.html)?
Prof. Heiner Niemann, Leiter des Instituts für Nutztiergenetik des FLI, war
Mitglied der Expertengruppe der EFSA, die das Fachgutachten zum Klonen
geschrieben hat. Er hat an allen drei Stellungnahmen mitgewirkt. Nur in diesem
Drucksache 18/3128 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZusammenhang ist diese Äußerung des „Südwestdeutschen Rundfunks“ zu
verstehen. Er hat darüber hinaus keine Beratungsfunktion bei der Europäischen
Kommission.
54. Welche Verbände bzw. Lobbyorganisationen haben sich bisher in welcher
Weise gegenüber der Bundesregierung in Bezug auf die Vorschläge der
Europäischen Kommission positioniert?
Es haben sich einzelne Bundesverbände aus den Bereichen Lebensmittel,
Tierschutz, Verbraucherschutz und Wirtschaft geäußert und sich unterschiedlich,
teilweise gegensätzlich, positioniert.
55. Sind der Bundesregierung Äußerungen der Ernährungsindustrie bzw. des
Einzelhandels zu der Thematik bekannt?
Auch Verbände des genannten Bereichs – siehe Antwort zu Frage 54 – haben
Stellungnahmen zu den Vorschlägen abgegeben.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]