Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Karin Binder, Katja Kipping, Jan Korte, Elke Reinke, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in der Fassung vom 28. März 2007 ist eine Stärkung der Aufenthaltsrechte von zwangsverheirateten Frauen nicht vorgesehen. Bis auf eine Ausnahme hatten jedoch alle Sachverständigen der Anhörung zum Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Für einen Schutz der Opfer von Zwangsverheiratungen, für die Stärkung ihrer Rechte und die längerfristige Bekämpfung der Ursachen patriarchaler Gewalt“ (Bundestagsdrucksache 16/1564) vom 19. Juni 2006 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufenthaltsrechtliche Verbesserungen zugunsten von zwangsverheirateten Frauen gefordert. Selbst Staatsministerin Dr. Maria Böhmer trat dafür ein, dass zumindest „Mädchen und jungen Frauen, die gegen ihren Willen ins Herkunftsland verheiratet worden sind, die Rückkehr nach Deutschland auch nach Ablauf von sechs Monaten ermöglicht werden (muss)“ (Presseerklärung vom 19. Juni 2006).
Stattdessen finden sich in dem Gesetzesentwurf allgemeine Verschärfungen des Ehegattennachzugs, die mit der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen begründet werden.
Die Bundesregierung hatte in der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Situation der von Zwangsverheiratung bedrohten und betroffenen Frauen und Männern in Deutschland“ vom 19. Januar 2006 darauf hingewiesen, dass ihr zum Ausmaß und zur Charakteristik des Phänomens „Zwangsheirat“ in Deutschland zurzeit keine statistischen Daten oder repräsentativ erhobenen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen (Bundestagsdrucksache 16/412).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung seit dem 19. Januar 2006 unternommen, um ihren Mangel an statistischen Daten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Problematik der Zwangsverheiratung zu beseitigen, und zu welchen Erkenntnissen ist sie gekommen?
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, gegen wie viele Personen aufgrund des § 240 Abs. 4 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde und wie viele Personen aufgrund dieses Paragraphen verurteilt worden sind (bitte nach Jahren auflisten)?
Aus welchen Gründen ist bisher keine Evaluierung der Gerichtspraxis der strafrechtlichen Regelung in § 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfolgt? Plant die Bundesregierung eine Evaluierung, und wenn ja, bis wann wird sie abgeschlossen sein?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Forderungen der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen der Anhörung vom 19. Juni 2006
nach Verlängerung bzw. Aufhebung der Rückkehrfrist in § 51 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für ins Ausland zwangsverheiratete Frauen,
nach einem unbeschränkten Recht auf Wiederkehr im Rahmen des § 37 AufenthG für ins Ausland zwangsverheiratete Frauen, die als Minderjährige ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, unabhängig von Nachweisen der Lebensunterhaltssicherung und einer bestimmten Aufenthaltsdauer,
nach einer gesetzlichen Klarstellung eines eigenständigen Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsverheiratung im Rahmen des § 31 Abs. 2 AufenthG vor Ablauf der zweijährigen Ehebestandszeit,
nach einem humanitären Aufenthaltsrecht für von Zwangsheirat betroffenen Frauen, die kein gesichertes Aufenthaltsrecht haben, im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht umgesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, dass die geplante Regelung, in Zukunft nur ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner nach Deutschland einreisen zu lassen, wenn diese Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können, kaum mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe vereinbar sei (ddp vom 27. Januar 2007)?
Wenn die Bundesregierung den Erwerb von Deutschkenntnissen für eine sinnvolle (Präventiv-)Maßnahme gegen Zwangsverheiratungen erachtet (vgl. Begründung zum § 30 des AufenthG-GE), aus welchen Gründen tritt sie dann nicht für eine möglichst schnelle Einreise und einen schnellen Zugang zu Sprachkursen in Deutschland ein, da sich die Sprache eines Landes bekanntermaßen am leichtesten in den Ländern selbst erlernen lässt und in Deutschland seit 2005 Sprachkurse zur Verfügung stehen, die die Bundesregierung ansonsten als ein im Grundsatz bewährtes „Erfolgsmodell“ preist?
Auf welche Erkenntnisse bezieht sich die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der niederländischen Regelung zum Familiennachzug, Sprachkenntnisse vor der Einreise zu verlangen, als „gut“ (siehe Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 9. März 2007, Plenarprotokoll 16/84, S. 8459)? Gab es eine unabhängige Evaluierung dieser gesetzlichen Regelung in den Niederlanden hinsichtlich der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und des Versagens des Nachzuges von Ehepartnern, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Für wie zielführend hält die Bundesregierung eine Verlängerung der Ehebestandsdauer von zwei auf vier Jahren zur Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltstitels, um Frauen, die aus einer Zwangsverheiratung ausbrechen wollen, zu unterstützen und zu schützen?
Welche Ministerien, interministeriellen Arbeitsgruppen, Arbeitsgruppen aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft, Gremien des Bundes und der Länder etc. sind zurzeit mit der Problematik Zwangsverheiratung befasst?
Zu welchen Bewertungen kam die Unterarbeitsgruppe 1 der AG 4 „Situation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“ zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration hinsichtlich der Frage, ob Vorhaben wie
Grundkenntnisse der deutschen Sprache als Voraussetzung des Ehegattennachzuges,
ein Mindestalter von 18 Jahren für den Ehegattennachzug,
aufenthaltsrechtliche Verbesserungen, wie in Frage 4 genannt, zielführend sind, um Zwangsverheiratungen zu bekämpfen und die Betroffenen zu schützen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. in welchen Bundesländern Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen bestehen, die sich ausschließlich mit der Problematik der Zwangsverheiratung befassen? Sind Handlungskonzepte erarbeitet worden, und wenn ja, welche aufenthaltsrechtlichen Veränderungen werden vorgeschlagen?
Falls die Bundesregierung über die in Frage 11 genannten Maßnahmen der Bundesländer keine Kenntnisse besitzt, wie ist dieser Mangel an Kenntnissen ihrer Auffassung nach mit der Schwere der Menschenrechtsverletzung im Falle von Zwangsverheiratung zu vereinbaren?
Mit welchen Modellprojekten ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit der Anhörung am 19. Juni 2006 verstärkt aktiv geworden, um Zwangsverheiratungen zu bekämpfen?
Welche gesetzlichen Änderungen, Modellprojekte und wissenschaftlichen Untersuchungen plant die Bundesregierung in der Fortschreibung des Aktionsplans der Bundesregierung gegen Gewalt gegen Frauen speziell zur Problematik der Zwangsverheiratung? Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die speziell für die Bekämpfung der Zwangsverheiratung im Aktionsplan vorgesehen werden? Wann wird der Aktionsplan der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt?