[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3392
18. Wahlperiode 02.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3028 –
Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit rücken seit der
Weltbevölkerungskonferenz im Jahr 1994 in Kairo zunehmend in den politischen und
gesellschaftlichen Fokus. Definiert wird sexuelle und reproduktive Gesundheit
durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „ein Zustand des
körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die
Sexualität und nicht nur das Fehlen von Krankheit, Funktionsstörungen oder
Gebrechen.“ (
www.euro.who.int/de/health-topics/Life-stages/sexual-
andreproductive-health/news/news/2011/06/sexual-health-throughout-life/
definition, abgerufen am 12. September 2014). Sexuelle Gesundheit ist aus
diesem Grund auch untrennbar mit Wohlbefinden und Lebensqualität verbunden.
Sie „setzt eine positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen
Beziehungen voraus sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle
Erfahrungen zu machen, und zwar frei von Zwang, Diskriminierung und
Gewalt. Sexuelle Gesundheit lässt sich nur erlangen und erhalten, wenn die
sexuellen Rechte aller Menschen geachtet, geschützt und erfüllt werden.“
(
www.euro.who.int/de/health-topics/Life-stages/sexual-and-
reproductivehealth/news/news/2011/06/sexual-health-throughout-life/definition, abgerufen
am 12. September 2014).
Laut des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) hat die Verwirklichung sexueller und reproduktiver
Gesundheit und Rechte über die konkrete Situation der und des Einzelnen hinaus als
„auch Implikationen für gesellschaftliche Prozesse und nachhaltige
Entwicklung. Entscheidend ist ein sozio-politisches und kulturelles Umfeld, das
verheirateten und nichtverheirateten Frauen, Männern und Jugendlichen beiderlei
Geschlechts ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung den gleichen Zugang zu
Informationen und Diensten gewährt und diesen fördert.“ (Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte, Bevölkerungsdynamik. Berlin und Bonn 2008,
S. 4).
Auf internationaler Ebene fordern die Überprüfungsverfahren von CEDAW
(Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. November
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3392 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund CESCR (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, auch ICESCR) „bestmögliche Standards sexueller und reproduktiver
Gesundheit“ als ein Menschenrecht. Dazu zählen nicht nur das Recht auf
Gesundheit, sondern auch das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und
umfassenden Informationen über diese sowie das Recht auf Gesundheitsvorsorge.
Zugang zu Verhütungsmitteln und Informationen
1. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
Jungen und Männer über die Verhinderung von ungewollten
Schwangerschaften aufzuklären?
2. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
Mädchen und Frauen über die Verhinderung von ungewollten
Schwangerschaften aufzuklären?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) setzt den
gesetzlichen Auftrag nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz um, indem Mädchen
und Jungen in den Medien zur Sexualaufklärung geschlechtersensibel und
altersgerecht informiert werden. Neben den Medien und Materialien, die sich
allgemein an Jugendliche richten, werden Mädchen und Jungen zu
geschlechterspezifischen Themen gezielt angesprochen, um ihren unterschiedlichen
Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Informationen fördern Mädchen und Jungen in
ihrem Wissen und ihrer Kompetenz und bestärken sie in eigenverantwortlichem
Handeln.
Folgende Medien und Materialien richten sich direkt an Jungen als Zielgruppe:
– „Wie geht’s? Wie steht’s?“ Broschüre mit ausführlichen Informationen zum
männlichen Körper für Jungen und junge Männer.
– „Sex’n’Tipps – Jungenfragen“ Broschüre mit kurzen Informationen über
Körperentwicklung, Sexualität und Verhütung für Jungen und junge Männer.
–
www.loveline.de Online-Angebot für Jugendliche mit Informationen zu
Körper, Liebe, Partnerschaft, Sexualität und Verhütung, mit Themenbereich
speziell für Jungen.
Folgende Medien und Materialien richten sich direkt an Mädchen als
Zielgruppe:
– „Jules Tagebuch“ Broschüre mit ausführlichen Informationen für Mädchen
zu Beginn der Pubertät.
– „Sex’n’Tipps – Mädchenfragen“ Broschüre mit kurzen Informationen über
Körperentwicklung, Sexualität und Verhütung für Mädchen und junge
Frauen.
–
www.loveline.de Online-Angebot für Jugendliche mit Informationen zu
Körper, Liebe, Partnerschaft, Sexualität und Verhütung, mit Themenbereich
speziell für Mädchen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/33923. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
behinderten Menschen den Zugang zu Informationen und
Beratungsangeboten zur Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften zu
gewährleisten?
Seit dem Jahr 2010 verbreitet die BZgA Medien und Maßnahmen, um
Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung als Zielgruppe zu erreichen. Zu
diesem Zweck hat die BZgA Studien in Auftrag gegeben, um einen
zielgruppenspezifischen Bedarf zu ermitteln („Jugendsexualität und Behinderung“ sowie
„Familienplanung bei jungen Menschen mit Behinderung“). Um Menschen mit
Behinderung zu unterstützen, in Fragen zu Sexualität, Verhütung, Partnerschaft,
Familie und Elternschaft selbstbestimmt zu entscheiden, wurde das
Integrationsprojekt „Sexualaufklärung inklusive“ initiiert.
Darüber hinaus werden aktuell folgende Maßnahmen der BZgA auf die
Zielgruppe auf Menschen mit Behinderung erweitert:
– Die Nutzung von
www.loveline.de wird im Hinblick auf den Abbau
technischer Barrieren und der Erweiterung von Texten und Bildwelten angepasst.
– Die Thematik wird in die zu überarbeitenden Medien und Materialien
aufgenommen, aktuell in Medien und Materialien wie der Kindergartenbox und
„Dem Leben auf der Spur“ (für die Grundschule).
Texte werden den Bedarfen der Zielgruppe angepasst, u. a. stehen die Startseiten
der webbasierten Angebote in Leichter Sprache zur Verfügung.
4. Plant die Bundesregierung, Verhütungsmittel in den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auch für Versicherte, die das
20. Lebensjahr vollendet haben, aufzunehmen?
5. Falls nein, welche Argumente werden geltend gemacht?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach § 24a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben
Versicherte der GKV Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der
Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche
Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Außerdem haben
Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr nach § 24a Absatz 2 SGB V
Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie
ärztlich verordnet werden. Im Hinblick auf den Aufgabenbereich der gesetzlichen
Krankenversicherung, Krankheitsrisiken abzudecken, ist eine Ausweitung des
Leistungsanspruchs derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
6. Welche Verhütungsmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter
welchen Umständen von der GKV erstattet?
Wie sich aus der Antwort zu Frage 5 ergibt, können von den Krankenkassen an
Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ärztlich verordnete
empfängnisverhütende Mittel erstattet werden. Hierzu gehören insbesondere hormonell
wirkende Verhütungsmittel.
Drucksache 18/3392 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwiefern sind der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken
gegen die gesetzlichen und untergesetzlichen Erstattungsregelungen für
gesetzlich Versicherte bekannt, insbesondere bezüglich der Altersgrenzen
und der Begrenzung auf bestimmte Verhütungsmittel?
8. Aus welchen Erwägungen heraus wurde als Altersgrenze für die
Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Verhütung das vollendete 20.
Lebensjahr gewählt?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Regelung des § 24a SGB V, nach der Versicherte bis zum vollendeten
20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln
haben, soweit sie ärztlich verordnet werden, wurde durch das Gesetz zum Schutz
des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer
kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung
des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) vom
27. Juli 1992 eingeführt. Nach der gesetzlichen Begründung sollte mit dieser
Regelung der Kreis der Frauen erfasst werden, die aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Lage, insbesondere, weil sie sich noch in Ausbildung befinden würden,
am wenigsten in der Lage seien, die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel
aufzubringen (Bundestagsdrucksache 12/2605, S. 20). Insoweit hat der
Gesetzgeber wichtige Gründe für die Feststellung des Leistungsanspruchs genannt, die
eine besondere Behandlung orientiert an einer Altersgruppe rechtfertigen.
9. Aus welchen Erwägungen heraus wurde die Erstattungsfähigkeit auf
Arzneimittel zur Verhütung begrenzt?
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen empfängnisverhütende Mittel nur
dann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie mit Arzneimitteln
vergleichbar sind (Bundestagsdrucksache 12/3608, S. 78).
10. Inwiefern gibt es bei dieser Begrenzung nach Ansicht der
Bundesregierung rechtliche Bedenken bezüglich Frauen, bei denen aus medizinischen
Gründen die Anwendung von hormonellen oder anderen Arzneimitteln
zur Verhütung ausgeschlossen ist?
11. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für oder
gegen eine Verschiebung der Altersgrenze oder für die Aufnahme weiterer
bzw. anderer Kriterien als das Alter?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in den vorhergehenden Antworten dargestellt, ist die Einschränkung des
Leistungsanspruchs sachlich begründet und eine Leistungsausweitung derzeit
vor dem Hintergrund nicht geplant, dass bereits der bestehende
Leistungsanspruch nicht zum originären Aufgabenbereich der GKV gehört.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/339212. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Erstattungsfähigkeit von
Kontrazeptiva durch private Krankenversicherungen?
Inwiefern ist ihr insbesondere bekannt, ob die entsprechenden Regelungen
in der GKV hier teils unterschritten werden?
Bei privat krankenversicherten Frauen besteht grundsätzlich nur im Fall einer
medizinischen Notwendigkeit bzw. medizinischen Indikation ein Anspruch auf
Erstattung der Kosten für Kontrazeptiva. Nach Stellungnahme des Verbands der
privaten Krankenversicherung kann eine medizinische Notwendigkeit von
Kontrazeptiva z. B. dann angenommen werden, wenn es um die Vermeidung
von Risikoschwangerschaften oder um den Ausgleich hormonell bedingter
gesundheitlicher Störungen geht. Anders ist die Situation bei einer Versicherung
im brancheneinheitlichen Basistarif, in dem die Kosten für Kontrazeptiva im
Umfang der Leistungspflicht der GKV erstattet werden.
13. Warum bekommen Jungen und Männer im Gegensatz zu Mädchen und
Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr die Kosten für
Verhütungsmittel durch die GKV nicht erstattet?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
14. Wie viel Geld ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Regelsatz für das
Arbeitslosengeld II (ALG II) für Verhütungsmittel eingeplant?
In welchem Posten sind diese Ausgaben bei der Regelsatzberechnung
subsummiert?
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 wurden Ausgaben der Referenzhaushalte aus
Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 für
Verhütungsmittel in vollem Umfang bei den durchschnittlichen monatlichen
Aufwendungen für Gesundheitspflege (Abteilung 06) in Höhe von 15,55 Euro
berücksichtigt.
Die Ausgaben der Referenzhaushalte für die Antibabypille beinhaltet die in
Abteilung 06 mit 5,07 Euro als regelbedarfsrelevant berücksichtigte Position
„Pharmazeutische Erzeugnisse – ohne Rezept gekauft“ (Code 0611 900). Die
Ausgaben der Referenzhaushalte für Empfängnisverhütungsmittel aus Gummi
(mechanisch) und Kondome enthält die in Abteilung 06 mit 1,44 Euro als
regelbedarfsrelevant berücksichtigte Position „Andere medizinische Erzeugnisse –
ohne Rezept gekauft“ (Code 0612 900).
Die angegebenen Beträge für regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben
beziehungsweise für einzelne darin enthaltene Verbrauchspositionen entsprechen
dem Stand des Jahres 2008. Im Rahmen der seither durchgehenden
Fortschreibung der Regelbedarfe mit der Veränderungsrate des Mischindexes ist die
Angabe von Einzelbeträgen nach dem Stand des Jahres 2014 nicht möglich.
Bei den genannten Beträgen ist ferner zu berücksichtigen, dass der Regelbedarf
auch weiterhin als pauschaler Gesamtbetrag zur freien Verfügung gewährt wird.
Dementsprechend wird mit der Ermittlung von Regelbedarfen nicht
entschieden, wofür oder in welchem Umfang Leistungsberechtigte das ihnen zustehende
Budget verwenden. Individuelle Mehrausgaben im Vergleich zu den
regelbedarfsrelevanten Durchschnittsausgaben müssen somit durch Minderausgaben an
anderer Stelle ausgeglichen werden.
Drucksache 18/3392 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine hormonelle
Verhütung durchschnittlich pro Monat?
Ausgehend von einer Packungsgröße mit einer Reichdauer von sechs Monaten
kosten hormonelle Verhütungsmittel abhängig vom verordneten Produkt
zwischen 4 Euro und 15,50 Euro pro Monat.
16. Wie viel Geld wurde bis zum Jahr 2004 jährlich nach den §§ 36 und 36a
des Bundessozialhilfegesetzes (Hilfe zur Familienplanung und Hilfe zur
Sterilisation) für die Erstattung von Verhütungsmitteln bzw. der
Sterilisation ausgegeben?
In der Statistik des Statistischen Bundesamts für die Ausgaben und Einnahmen
der Sozialhilfe wurden bis zum Jahr 2004 die Ausgaben für die Hilfe zur
Familienplanung und die Hilfe zur Sterilisation zusammengefasst mit den Ausgaben
für die Krankenhilfe ausgewiesen.
Die Nettoausgaben der Sozialhilfe für Krankenhilfe, Hilfe bei Sterilisation und
Hilfe zur Familienplanung (Fünftes Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB XII) in und außerhalb von Einrichtungen in den Jahren 2000 bis
2004 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Nettoausgaben der Sozialhilfe für Krankenhilfe, Hilfe bei Sterilisation und Hilfe
zur Familienplanung in und außerhalb von Einrichtungen, 2000 bis 2004
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung seit der Abschaffung dieser
Regelungen die Gewährung der durch die von Deutschland unterzeichnete
Erklärung der sexuellen und reproduktiven Rechte der
Weltgesundheitsorganisation anerkannten Rechts auf Familienplanung bei Familien in ALG-II-
Bezug für nicht mehr gewährleistet (bitte begründen)?
Die Vorschriften zur Familienplanung nach dem bis Jahresende 2004 geltenden
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurden nicht abgeschafft, sondern sind in das
2005 in Kraft getretene SGB XII übernommen und dort im Fünften Kapitel des
SGB XII als „Hilfen zur Gesundheit“ aufgegangen. Ein Anspruch auf
Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII kann auch für Leistungsberechtigte
nach dem SGB II bestehen (§ 5 SGB II).
Grundsätzlich entsprechen die Vorgaben der „Hilfen zur Gesundheit“ (§§ 47
bis 51 SGB XII) den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 52
Absatz 1 Satz 1 SGB XII) und sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Damit
entsprechen die sozialhilferechtlichen Regelungen den für alle gesetzlich
Krankenversicherten geltenden Vorschriften.
Jahr Nettoausgaben
2000 2 375 690 598 DM (1 214 671 315 EUR)
2001 1 259 174 256 EUR
2002 1 345 291 702 EUR
2003 1 469 608 954 EUR
2004 1 371 442 439 EUR
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/339218. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Ergebnissen der in
13 Ländern der Europäischen Union durchgeführten Studie, denen
zufolge der Anteil der Frauen, die keine Familienplanungsangebote
wahrgenommen haben, unter HIV-infizierten Frauen mit 28 Prozent erheblich
höher lag als in der Allgemeinbevölkerung mit 10 Prozent
(
www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0007/257983/
64td05g_WomensHealth_140596.pdf)?
Der Hinweis auf die Studie findet sich in einem Vorbereitungsdokument für eine
der parallel stattfindenden Satellitenveranstaltungen, die am Rande der letzten
Sitzung des WHO-Regionalkomitees für Europa stattgefunden haben. Die in
dem Dokument erwähnte Studie liegt der Bundesregierung bislang nicht vor.
19. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um im
Sinne eines ganzheitlichen und geschlechtergerechten Ansatzes zur
Verhütung von Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten,
Jungen und Männer stärker einzubeziehen?
In den Medien und Materialien der BZgA zum Thema Verhütung von
Schwangerschaften für die Zielgruppe der Jugendlichen werden immer beide
Geschlechter angesprochen. Dabei wird die gemeinsame
Verhütungsverantwortung durchgehend betont und begründet. In Medien, wie der Broschüre
„Sex’n’Tipps – Verhütung eine gemeinsame Sache“ und dem Text „Verhüten
geht beide an!“ auf dem Jugendportal
www.loveline.de wird die Thematik
explizit aufgegriffen und Jugendliche werden darin bestärkt, die Wahl des für sie
geeigneten Verhütungsmittels mit ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner zu
besprechen und die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Die BZgA nimmt zudem in
zahlreichen Medien und Materialien Jungen und Männer speziell in den Blick.
Die BZgA setzt im Auftrag der Bundesregierung Maßnahmen, Programme und
Kampagnen zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen (STI) unter dem Dach der Kampagne GIB AIDS KEINE CHANCE um.
Die Kampagne ist ebenfalls darauf ausgerichtet, alle Menschen anzusprechen.
Sie zielt auf beide Geschlechter und verschiedene Altersgruppen.
20. Welche Modelle für die Kostenerstattung von Verhütungsmitteln (auch
über das vollendete 20. Lebensjahr hinaus) sind der Bundesregierung
bekannt, und welche administrativen Hürden gibt es jeweils?
21. Inwieweit findet bei den einzelnen Modellen der Kostenerstattung von
Verhütungsmitteln eine Bedürftigkeitsprüfung statt, und welche Gruppe
von Mädchen und Frauen ist jeweils betroffen?
22. In welchen Bundesländern und Kommunen in Deutschland besteht nach
Kenntnis der Bundesregierung insbesondere für Beziehende von Hartz IV
und Menschen mit ähnlich niedrigem Einkommen die Möglichkeit, die
Kosten für Verhütungsmittel ersetzt zu bekommen (bitte nach Geschlecht
und Höhe der Erstattung aufschlüsseln)?
23. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine
Erstattungsfähigkeit von Verhütungsmitteln, etwa durch kommunale oder
Landesbehörden, in Abhängigkeit vom Wohnort dem Verfassungsziel,
gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland herzustellen, widerspricht?
Die Fragen 20 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 18/3392 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Bundesregierung sind aus Umfragen bzw. Publikationen (z. B. pro familia
Bundesverband 2009/2010, Deutscher Städtetag 2011/2012, Hochschule
Merseburg 2013) und aus Berichten der Länder unterschiedliche Modelle auf
kommunaler und lokaler Ebene für die Kostenerstattung von empfängnisverhütenden
Mitteln bekannt geworden. Dabei handelte es sich u. a. um Kostenübernahme-
und Zuschussmodelle in den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt, die in der Ausgestaltung sehr heterogen sind, u. a. freiwillige
Leistung oder Pflichtleistung, Finanzierung aus Stiftungsfonds, Spendenmitteln
oder auf Darlehensbasis, Art und Höhe der Leistung, Personenkreis der
Leistungsempfängerinnen, Altersgrenzen, Dauer der Leistungen.
Teilweise haben betroffene Kommunen im Zeitpunkt der Erhebungen Kosten
bei geringem Einkommen nach einer Bedürftigkeitsprüfung bzw. nach einer
Berechnung der Einkommensgrenzen des SGB XII erstattet bzw. bezuschusst.
Weitere Einzelheiten, insbesondere zu Höhe und Geschlecht der Erstattungen,
sind nicht bekannt.
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hat vor dem Hintergrund des in einigen Kommunen und Ländern
wahrgenommenen Bedarfs einer Kostenübernahme oder Kostenbezuschussung von
Verhütungsmitteln für einen bestimmten Personenkreis den pro Familia
Bundesverband mit einer Bestandsaufnahme zur aktuellen Versorgungssituation
beauftragt.
24. Beruht die heterogene Erstattungslandschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung auch auf einer unterschiedlichen Auslegung von § 49 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier rechtlichen Klarstellungsbedarf?
Gemäß § 49 SGB XII (Hilfe zur Familienplanung) werden die Kosten für
empfängnisverhütende Mittel übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden
sind. Wie alle „Hilfen zur Gesundheit“ (§§ 47 ff. SGB XII) so entspricht auch
die „Hilfe zur Familienplanung“ den Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung (§ 52 Absatz 1 Satz 1 SGB XII).
Die in Rede stehenden gesetzlichen Regelungen sind unmissverständlich
formuliert und bedürfen insoweit aus Sicht der Bundesregierung nicht der rechtlichen
Klarstellung.
25. Zu welchen Ergebnissen bezüglich der Kostenübernahme von
Verhütungsmitteln kam der im Jahr 2011 auf der Jugend- und
Familienministerkonferenz (JFMK) unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen
eingerichtete Arbeitskreis „Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel
zur Empfängnisverhütung“?
Der Bund hat bei der Jugend- und Familienministerkonferenz einen
Beobachterstatus, der sorgfältig wahrgenommen wird. Ergebnisberichte des
Arbeitskreises „Kostenübernahme für ärztlich verordnete Mittel zur
Empfängnisverhütung“ liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung sozial
benachteiligte Mädchen und Frauen schwanger, weil sie die finanziellen
Belastungen für ein zuverlässiges Verhütungsmittel nicht tragen können?
Die amtliche Statistik für Schwangerschaftsabbrüche enthält keine Aussagen zu
den Ursachen ungewollter Schwangerschaften.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/339227. Welchen Ansatz verfolgt das BMZ hinsichtlich der Förderung von
Maßnahmen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit in
Entwicklungsländern?
Der Ansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) zur Förderung von sexueller und reproduktiver Gesundheit
und Rechten in Entwicklungsländern ist im Positionspapier „Sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte, Bevölkerungsdynamik“ (BMZ Spezial 148,
www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/
spezial148pdf.pdf) sowie in weiteren Positionspapieren zu einzelnen Themen der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte dargelegt (z. B. zu
weiblicher Genitalverstümmelung:
www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/
strategiepapiere/Strategiepapier340_01_2014.pdf). Die deutsche
entwicklungspolitische Zusammenarbeit verfolgt dabei stets einen menschenrechtsbasierten
Ansatz. Als internationaler Rahmen dienen das Aktionsprogramm der
Weltbevölkerungskonferenz von Kairo im Jahr 1994, die diesbezüglichen
Millenniumsentwicklungsziele sowie die Globale Strategie des UN-Generalsekretärs
zur Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Kindern von 2010.
28. Welche Organisationen und Programme fördert das BMZ in welcher Höhe
im Rahmen seiner Tätigkeiten für reproduktive und sexuelle Gesundheit
in Entwicklungsländern?
Seit der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo hat Deutschland rund 3 Mrd.
Euro für die Umsetzung des dort vereinbarten Aktionsprogramms bereitgestellt.
Ein aktueller Schwerpunkt stellt u. a. die BMZ-Initiative „Selbstbestimmte
Familienplanung und Müttergesundheit“ dar (
www.bmz.de/de/zentrales_
downloadarchiv/themen_und_schwerpunkte/gesundheit/bmz_initiative_
familienplanung_1107.pdf). Zu den internationalen Organisationen, die eine
Förderung über das BMZ erhalten, gehören insbesondere der
Weltbevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA, deutscher Beitrag in 2014: 20 Mio.
Euro) und die International Planned Parenthood Federation (IPPF, deutscher
Beitrag in 2014: 6,6 Mio. Euro).
Verhütungsmittel
29. Wie viele Arzneimittel und medizinische Produkte zur
Schwangerschaftsverhütung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009
verschrieben (bitte nach Alter, Bundesländern und nach Pillengeneration
sowie nach vaginalen, dermalen und implantativen hormonellen
Antikontrazeptiva aufschlüsseln)?
Die Verordnungszahlen für Kontrazeptiva (ohne „Pille danach“) seit dem Jahr
2009 (Quelle: INSIGHT Health ODV National) sind wie folgt:
Eine Aufschlüsselung nach Alter, Ländern, „Pillengeneration“ und
Darreichungsform liegt nicht vor.
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013
15 998 783 15 692 425 15 918 308 16 057 886 15 398 118
Drucksache 18/3392 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Wie hoch war der Umsatz mit nichthormonellen Kontrazeptiva seit dem
Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Art des
Verhütungsmittels aufschlüsseln)?
Ausgaben für die Kontrazeption (§ 24a SGB V) fallen rechtssystematisch nicht
unter die Leistungen bei Krankheit. Die Bundesregierung hat darum keine
Kenntnisse über Umsätze von nicht hormonellen Kontrazeptiva.
31. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich des
Krebsrisikos von Mädchen und Frauen bei der Einnahme der hormonellen
Kontrazeptiva?
Im Hinblick auf das Krebsrisiko sind so genannte kombinierte hormonale
Kontrazeptiva, die ein Estrogen und ein Gestagen enthalten, von Gestagen-
Monopräparaten zur Kontrazeption zu unterscheiden.
Kombinierte hormonale Kontrazeptiva
Bei Anwenderinnen von kombinierten hormonalen Kontrazeptiva wurde ein
gering erhöhtes Risiko von Brustkrebs und von Gebärmutterhalskrebs im
Vergleich zu Frauen, die keine hormonalen Kontrazeptiva anwenden, beobachtet.
Dies ist seit längerer Zeit bekannt. Anzumerken ist, dass nicht abschließend
geklärt ist, inwieweit die beobachteten Risikoerhöhungen auf die Anwendung
kombinierter hormonaler Kontrazeptiva oder auf andere Faktoren zurückgehen.
Beispielsweise können Anwenderinnen von Kontrazeptiva häufigere
Arztkontakte haben als Nichtanwenderinnen und damit besser medizinisch überwacht
sein, so dass bei ihnen mehr Brustkrebserkrankungen gefunden werden. Im
Hinblick auf Gebärmutterhalskrebs kann auch ein unterschiedliches
Sexualverhalten und Infektionen mit dem humanen Papillomavirus eine Rolle spielen.
Auf der anderen Seite wird für Anwenderinnen kombinierter hormonaler
Kontrazeptiva ebenfalls schon seit Längerem ein geringeres Risiko für
Eierstockkrebs beschrieben. Die zugrundeliegenden Daten betreffen zu einem
wesentlichen Teil ältere, relativ hoch dosierte kombinierte hormonale Kontrazeptiva.
Die Risikominderung scheint jedoch auch für die heute üblichen geringeren
Dosierungen zuzutreffen. Auch das Risiko von Endometriumkarzinomen (Krebs
der Gebärmutterschleimhaut) und Darmkrebs ist bei Anwenderinnen
kombinierter oraler Kontrazeptiva vermindert.
Gestagen-Monopräparate zur Kontrazeption
Zu erhöhten oder verminderten Risiken von verschiedenen Krebserkrankungen
bei Anwenderinnen von Gestagen-Monopräparaten zur Kontrazeption liegen
insgesamt sehr viel weniger Daten als für Anwenderinnen kombinierter
hormonaler Kontrazeptiva vor. Das Risiko von Brustkrebs ist möglicherweise ähnlich
erhöht wie bei Anwenderinnen kombinierter hormonaler Kontrazeptiva. Weitere
gesicherte Aussagen zu anderen Krebserkrankungen sind gegenwärtig aufgrund
der limitierten Datenlage nicht möglich.
Zu Lebertumoren wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
32. In welchem Maß erhöhen hormonelle Antikontrazeptiva nach Kenntnis
der Bundesregierung das Risiko von Thrombosen und schweren Herz-
Kreislauf-Erkrankungen?
Venöse Thromboembolien (VTE) entstehen überwiegend in den tiefen
Beinvenen. Eine gefährliche Komplikation der tiefen Beinvenenthrombose ist die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3392Lungenembolie, die tödlich verlaufen kann (siehe Antwort zu Frage 34).
Grundsätzlich erhöht die Einnahme eines hormonellen Kontrazeptivums das Risiko
des Auftretens von thromboembolischen Ereignissen. Das Thrombose-Risiko
zwischen einzelnen kombinierten hormonalen Kontrazeptiva unterscheidet sich
in Abhängigkeit vom enthaltenen Gestagen. Die Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft hat hochgerechnet, mit wie vielen venösen
Thromboembolien in Deutschland jeweils gerechnet werden müsste, wenn alle Frauen,
die derzeit ein Kontrazeptivum einnehmen, ein Präparat aus einer bestimmten
Risikogruppe einnehmen würden (siehe
www.aerzteblatt.de/archiv/161547/
Arzneimittelkommission-der-Deutschen-Aerzteschaft-UAW-News-
International-Bei-der-Verschreibung-von-kombinierten-hormonalen-
Kontrazeptiva-sollte-das-Risiko-fuer-thromboembolische-
Ereignisseberuecksich?s=Kontrazeptiva).
33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Erhöhung des Risikos für Erkrankungen der Gallenblase und sehr
selten auftretender Lebertumore bei der Einnahme von hormonellen
Antikontrazeptiva (
www.profamilia.de „Verhütungsmethoden – Die Pille“,
9. Auflage 2010)?
Hormonale Kontrazeptiva können das Risiko für die Bildung von Gallensteinen
leichtgradig erhöhen und sollten deshalb bei Vorliegen von Gallensteinen oder
einer Entzündung der Gallenblase eher nicht bzw. nur unter ärztlicher Kontrolle
verwendet werden.
In Anbetracht der Seltenheit von Lebertumoren und der in den Fach- und
Gebrauchsinformationen enthaltenen adäquaten diesbezüglichen Informationen
sieht das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das
Nutzen-Risiko-Verhältnis von hormonalen Kontrazeptiva weiterhin als günstig an.
Weitere Konsequenzen im Hinblick auf die Thematik Lebertumoren werden
gegenwärtig nicht für erforderlich gehalten.
34. Wie viele Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
treten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland bei
Frauen unter 45 Jahren auf (bitte nach Erkrankung und Alter der
Patientinnen aufschlüsseln)?
Daten zu den Erkrankungshäufigkeiten von Thromboembolien, Schlaganfällen
und Herzinfarkten ergeben sich aus der Gesundheitsberichterstattung des
Bundes (siehe
www.gbe-bund.de/) und den Angaben des Statistischen Bundesamtes
(siehe
www.destatis.de).
35. Wie viele Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Einnahme hormoneller Antikontrazeptiva (bitte nach Erkrankung und
Alter der Patientinnen aufschlüsseln)?
In der Antwort zu Frage 32 wurde über Schätzungen der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft berichtet.
Zur Beantwortung der Fragestellung wurde darüber hinaus eine Recherche in
der Datenbank des BfArM zu Nebenwirkungen (Unerwünschten
Arzneimittelwirkungen – UAW; Recherchedatum: 10. November 2014) durchgeführt. Es
wurden im Rahmen einer umfassenden Recherchestrategie alle UAW-
Verdachtsfälle zu embolischen und thrombotischen Ereignissen abgefragt. Hierbei
Drucksache 18/3392 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesind die Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
enthalten. Über die Ergebnisse der Recherche informiert die unten stehende Tabelle.
Die Suchstrategie folgte dabei den folgenden Kriterien:
– Hormonelle Kontrazeptiva (alle Anwendungsarten)
– Inland
– Zeitraum seit Bestehen der UAW-Datenbank (ab dem Jahr 1978)
– alle Berichte, auch aus Literatur und Studien
– Stoff bzw. Stoffkombination wird verdächtigt oder es wird eine
Wechselwirkung mit einem anderen Stoff vermutet
– Unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) übersetzt in MedDRA-
Vokabular
– Reaktion: UAW der Gesamt-SMQ „Embolic and thrombotic events“.
Tabellarische Übersicht der Berichte und UAW für embolische und
thrombotische Ereignisse:
Hinweise zur Interpretation der Daten
Es handelt sich bei den Berichten sowohl um Spontanmeldungen als auch um
Berichte aus systematisierten Untersuchungen, aus Projekten oder aus der Literatur.
Die Meldungen sind dem BfArM durch pharmazeutische Unternehmer, durch
die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, direkt durch niedergelassene
oder in Krankenhäusern tätige Ärzte sowie durch sonstige Meldequellen, z. B.
von Patienten, berichtet worden. Es muss beachtet werden, dass es sich um
Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen handelt, dass also ein
Kausalzusammenhang im Einzelfall nicht sicher belegt ist. Ferner lassen sich auf der
Grundlage von Spontanberichten keine Aussagen darüber machen, wie häufig
eine bestimmte unerwünschte Wirkung unter der Anwendung eines
Arzneimittels vorkommt, und auch vergleichende Angaben darüber, wie viel häufiger eine
bestimmte unerwünschte Wirkung bei einem Arzneimittel im Verhältnis zu
einem anderen Medikament auftritt, sind anhand solcher Berichte kaum möglich.
Das BfArM prüft alle Eingänge zu Fallberichten aus Deutschland dahingehend,
ob der Verdachtsfall bereits aus anderen Quellen gemeldet wurde. Durch
fehlende oder ungenaue Informationen in den Meldungen können
Mehrfachregistrierungen dennoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das BfArM ist
kontinuierlich bemüht, solche Mehrfachregistrierungen zu bereinigen und die
entsprechenden Fallberichte zusammenzuführen.
Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass im Spontanmeldesystem
nur ein Teil der entstandenen UAW gemeldet wird. Insbesondere über bekannte
UAW wird tendentiell weniger häufig berichtet, was die Unterschiede zwischen
Altersgruppe Berichte (Embolische und
thromboembolische
Ereignisse) insgesamt
UAW aus den
Berichten insgesamt
Davon: UAW
Schlaganfälle
Davon: UAW
Herzinfarkte
< 25 1033 1454 59 4
25 bis 34 777 992 55 14
35 bis 44 630 807 64 28
45 bis 54 254 336 39 15
>= 55 7 9 0 0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3392den Zahlen in der UAW-Datenbank und den Schätzungen der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erklärt.
36. Wie viele Fälle von Thromboembolien, Schlaganfällen und Herzinfarkten
stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Einnahme hormoneller Antikontrazeptiva und dem Konsum von
Tabakprodukten (bitte nach Erkrankung und Alter der Patientinnen aufschlüsseln)?
Angaben zum Tabakkonsum werden dem BfArM nicht regelhaft berichtet.
Ebenso sind quantitative Aussagen zum Umfang des Tabakkonsums in den
Berichten i. d. R. nicht enthalten. Aus den Berichten ist daher nicht abzuleiten, ob
bzw. inwieweit im Einzelfall ein Zusammenhang zwischen Tabakkonsum, der
Anwendung hormonaler Kontrazeptiva und dem Auftreten der
thromboembolischen Ereignisse besteht. Daher können zu dieser Fragestellung keine
verlässlichen Angaben gemacht werden.
Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch
37. Wie viele Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche von
Teenagern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren, Alter der Mädchen und
jungen Frauen sowie dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
38. Wie viele Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche von Frauen
ab dem 40. Lebensjahr gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2004 (bitte nach Jahren, Alter
der Frauen sowie dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 37 und 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der amtlichen Statistik gibt es keine systematische und methodisch
einheitliche Erfassung von Schwangerschaften. Rückschlüsse über deren Anzahl sind im
Wesentlichen über Ergebnisse aus der amtlichen Geburtenstatistik und aus der
Schwangerschaftsabbruchstatistik möglich. Zu den Geburten im Jahr 2013 liegt
noch keine amtliche Statistik vor. Die Einzelheiten sind den nachfolgenden
Tabellen des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen:
unter 20
2009 12 883 1 282 1 331 985 470 189 420 961 342 1 189 2 933 618 163 581 454 541 368 56
2010 11 942 1 267 1 265 896 380 190 459 964 293 1 144 2 678 549 159 511 355 470 294 68
2011 10 913 1 166 1 196 853 326 162 405 874 264 1 033 2 473 494 124 409 315 454 276 89
2012 10 489 1 287 1 168 751 305 175 400 901 213 959 2 248 491 123 419 311 428 250 60
unter 20
2009 19 688 776 355 2 050 213 4 808 1 121 1 100 1 725 2 089 302 1 020 748 563 1 197 934 687
2010 18 634 717 365 1 902 199 4 633 1 149 1 017 1 618 2 096 273 965 690 543 1 024 817 626
2011 16 658 613 357 1 758 178 4 126 1 099 882 1 443 1 854 295 891 555 441 938 674 554
2012 16 001 603 337 1 648 178 3 963 1 033 864 1 480 1 916 221 917 519 348 808 627 539
unter 20
2009 32 571 2 058 1 686 3 035 683 4 997 1 541 2 061 2 067 3 278 3 235 1 638 911 1 144 1 651 1 475 1 055 X
2010 30 576 1 984 1 630 2 798 579 4 823 1 608 1 981 1 911 3 240 2 951 1 514 849 1 054 1 379 1 287 920 X
2011 27 571 1 779 1 553 2 611 504 4 288 1 504 1 756 1 707 2 887 2 768 1 385 679 850 1 253 1 128 830 X
2012 26 490 1 890 1 505 2 399 483 4 138 1 433 1 765 1 693 2 875 2 469 1 408 642 767 1 119 1 055 789 X
1) F rauen mit W ohnsitz im Ausland
Hamburg Hessen
L ebend- und T otgeborene 2009 - 2012 nach
exaktem A lter der Mutter
Summe Schw angerschaftsabbrüche und L ebend- u.T otgeburten 2009 - 2012
J ahr
Alter von ...
bis unter ...
J ahren
Deutschland
Baden-
W ürttemberg
Niedersachsen
Nordrhein-
W estfalen
Ausland 1)
R heinland-
P falz
Saarland Sachsen
Sachsen-
Anhalt
Schleswig-
Holstein
T hüringen
J ahr
Alter von ...
bis unter ...
J ahren
Deutschland
Baden-
W ürttemberg
Bayern
Mecklenburg-
Vorpommern
Bayern Berlin Brandenburg Bremen
T hüringenBremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-
W estfalen
Schw angerschaftsabbrüche in Deutschland 2009 bis 2012 nach L and des W ohnsitzes und A ltersgruppen der F rauen
Ausland 1)
R heinland-
P falz
Saarland Sachsen
Sachsen-
Anhalt
Berlin Brandenburg
Schleswig-
Holstein
39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Zwischenergebnissen des im Jahr 2011 von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „frauen
leben 3: Familienplanung von 20- bis 44-jährigen Frauen – Schwerpunkt
Schwangerschaftskonflikte“?
Die Zwischenergebnisse der vom BMFSFJ bei der BZgA veranlassten Studie
„frauen leben 3“, durchgeführt von Prof. Dr. Cornelia Helfferich, haben u. a.
gezeigt, dass die Möglichkeit von Beratung bei ca. 70 Prozent der Frauen mit
ungewollter Schwangerschaft nicht wahrgenommen wurde. Auch vor diesem
Hintergrund beabsichtigt das BMFSFJ die in Umsetzung des Gesetzes zum Ausbau
der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt laufende
Öffentlichkeitskampagne im Jahr 2015 mit dem Fokus auf die Bekanntmachung
des Angebotes der Schwangerschaftsberatung fortzusetzen. Die BZgA
entwickelt zudem ein zielgruppenspezifisches Medienset, das zur stärkeren
Bewerbung des Angebotsspektrums von Schwangerschaftsberatung geeignet ist und
den Beratungsstellen 2015 zur Verfügung stehen wird.
Die am 29. Oktober 2014 in Berlin auf der wissenschaftlichen Fachtagung der
BZgA „Familienplanung: Ja! Aber?“ vorgestellten Ergebnisse des noch
unveröffentlichten Abschlussberichts zeigen die große Bedeutung sicherer Verhütung
für alle Frauen, sofern sie aktuell keinen Kinderwunsch haben, bereits
schwanger sind oder ein Kind geboren haben. Dennoch tritt jede dritte aller
Schwangerschaften im Lebenslauf der befragten Frauen ohne Absicht ein. Mehr als jede
zweite der ungewollten Schwangerschaften wurde ausgetragen. Den
Ergebnissen zufolge ist neben einer guten Partnerschaft die eigene berufliche und
finanzielle Sicherheit maßgebend bei der Entscheidung für das Kind. Das gilt auch
für familienorientierte und niedrig qualifizierte Frauen. Die Ergebnisse
bestätigen somit, dass die Bundesregierung mit der Politik der gleichberechtigten
Teilhabe von Frauen und Männern in Beruf und Familie sowie der kontinuierlichen
40 und älter
2004 9 058 1 114 1 203 670 320 133 221 740 241 735 1 790 319 107 495 346 251 348 25
2005 9 097 1 118 1 163 712 308 82 260 736 273 810 1 735 318 89 532 353 267 317 24
2006 8 867 1 058 1 143 666 307 102 234 690 221 757 1 778 340 106 545 317 282 286 35
2007 8 809 1 034 1 088 721 292 122 267 660 190 714 1 814 301 102 532 307 312 323 30
2008 8 807 1 074 1 145 719 297 118 244 659 196 769 1 747 304 112 499 287 301 294 42
2009 8 447 981 1 016 663 308 95 271 661 200 761 1 692 336 94 463 261 299 302 44
2010 8 530 1 028 1 031 712 296 97 292 663 207 681 1 667 334 93 485 293 326 273 52
2011 8 207 1 037 1 083 640 242 85 254 626 187 736 1 563 283 84 463 286 286 287 65
2012 8 145 928 1 094 660 252 97 328 682 194 695 1 561 241 76 448 260 296 250 83
40 und älter
2004 20 863 742 674 2 029 172 4 695 1 754 1 010 3 075 3 423 229 1 123 416 261 641 298 321
2005 22 390 794 749 2 130 197 4 897 1 919 1 078 3 478 3 746 224 1 195 448 247 694 319 275
2006 24 188 863 793 2 241 225 5 397 2 093 1 139 3 559 4 054 246 1 339 479 305 735 356 364
2007 26 074 965 901 2 410 226 5 913 2 276 1 172 3 843 4 378 266 1 432 511 261 812 332 376
2008 27 943 1 057 913 2 591 230 6 199 2 441 1 275 4 054 4 818 301 1 548 566 280 867 416 387
2009 28 372 1 031 977 2 669 241 6 191 2 440 1 230 4 118 4 860 285 1 624 619 317 919 428 423
2010 29 067 1 067 1 036 2 661 241 6 449 2 457 1 263 4 382 4 822 266 1 582 630 317 1 010 465 419
2011 28 613 957 983 2 612 232 6 173 2 475 1 289 4 132 4 980 261 1 717 627 307 992 423 453
2012 28 626 941 1 017 2 480 254 6 272 2 452 1 299 3 987 5 034 261 1 671 630 336 1 067 455 470
40 und älter
2004 29 921 1 856 1 877 2 699 492 4 828 1 975 1 750 3 316 4 158 2 019 1 442 523 756 987 549 669 X
2005 31 487 1 912 1 912 2 842 505 4 979 2 179 1 814 3 751 4 556 1 959 1 513 537 779 1 047 586 592 X
2006 33 055 1 921 1 936 2 907 532 5 499 2 327 1 829 3 780 4 811 2 024 1 679 585 850 1 052 638 650 X
2007 34 883 1 999 1 989 3 131 518 6 035 2 543 1 832 4 033 5 092 2 080 1 733 613 793 1 119 644 699 X
2008 36 750 2 131 2 058 3 310 527 6 317 2 685 1 934 4 250 5 587 2 048 1 852 678 779 1 154 717 681 X
2009 36 819 2 012 1 993 3 332 549 6 286 2 711 1 891 4 318 5 621 1 977 1 960 713 780 1 180 727 725 X
2010 37 597 2 095 2 067 3 373 537 6 546 2 749 1 926 4 589 5 503 1 933 1 916 723 802 1 303 791 692 X
2011 36 820 1 994 2 066 3 252 474 6 258 2 729 1 915 4 319 5 716 1 824 2 000 711 770 1 278 709 740 X
2012 36 771 1 869 2 111 3 140 506 6 369 2 780 1 981 4 181 5 729 1 822 1 912 706 784 1 327 751 720 X
1) F rauen mit W ohnsitz im Ausland
L ebend- und T otgeborene 2004 - 2012 nach
exaktem A lter der Mutter
Summe Schw angerschaftsabbrüche und L ebend- u.T otgeburten 2004 - 2012
J ahr
Alter von ...
bis unter ...
J ahren
Deutschland
Baden-
W ürttemberg
Bayern Berlin Brandenburg T hüringenBremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-
W estfalen
Ausland 1)
R heinland-
P falz
Saarland Sachsen
Sachsen-
Anhalt
Schleswig-
Holstein
J ahr
Alter von ...
bis unter ...
J ahren
Deutschland
Baden-
W ürttemberg
Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
Schw angerschaftsabbrüche in Deutschland 2004 bis 2012 nach L and des W ohnsitzes und A ltersgruppen der F rauen
Schleswig-
Holstein
T hüringen Ausland 1)
Niedersachsen
Nordrhein-
W estfalen
R heinland-
P falz
Saarland Sachsen
Sachsen-
Anhalt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3392Weiterentwicklung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit auf dem richtigen Weg
ist. Eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse wird nach Vorlage des
Abschlussberichts erfolgen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
40. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Zahl von
ungewollten Schwangerschaften zu reduzieren?
Trotz der sinkenden Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland mit
historisch niedrigstem Stand im Jahr 2013 seit der gesetzlichen Neuregelung
von 1996 überprüft die Bundesregierung laufend Handlungsbedarf zur
Reduzierung ungewollter Schwangerschaften in Umsetzung des gesetzlichen Auftrags
nach § 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Dieser ist
zielgruppen- und altersspezifisch zu betrachten. Die Informationsmaterialien und
Maßnahmen der BZgA sind hieran entsprechend ausgerichtet.
Die Endergebnisse der Studie „frauen leben 3“ zeigen, dass von den
Schwangerschaften, die im Alter von unter 20 Jahren eingetreten sind, jede zweite
ungewollt ist. Deshalb führt die BZgA für Schülerinnen und Schüler verhaltens- und
verhältnispräventive Maßnahmen zur Berufs- und Lebensplanung durch. Für
betroffene schwangere Jugendliche unter 20 Jahren und deren Partner stellt die
BZgA zudem das Internetportal
www.schwanger-unter-20.de zur Verfügung. In
jugendgerechter Sprache werden sowohl die jungen Schwangeren als auch ihre
Partner angesprochen und ermutigt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem
finden sie dort praktische Informationen.
Studien zeigen außerdem einen erhöhten Handlungsbedarf bei Frauen mit
Migrationshintergrund, soweit sie aufgrund fehlenden Körperwissens und
mangelnder Aufklärung wenig oder keinen Zugang zu Verhütung haben. Hier
entwickelt die Bundeszentrale aktuell ein webbasiertes Angebot zu verschiedenen
Aspekten der sexuellen Gesundheit.
41. Wie viele minderjährige Mädchen und wie viele Frauen sterben nach
Kenntnis der Bundesregierung während einer Schwangerschaft oder
Geburt (bitte seit dem Jahr 2009 aufschlüsseln und in absoluten und relativen
Zahlen angeben)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die Müttersterbefälle während der
Schwangerschaft oder der Geburt der Jahre 2009 bis 2012 und die Anzahl der insgesamt
geborenen Kinder.
(Datenquelle: Statistisches Bundesamt)
Danach liegt die relative Häufigkeit von Müttersterbefällen (bezogen auf die
Gesamtzahl geborener Kinder) in allen Altersgruppen deutlich unter 0,0001.
Jahr Insgesamt 15 – 20 20 – 25 25 – 30 30 – 35 35 – 40 40 – 45 45 und mehr Geborene
Kinder
2009 28 1 3 – 13 9 2 – 667 464
2010 19 1 4 4 4 4 2 – 680 413
2011 20 – 2 6 2 7 3 – 665 072
2012 24 1 – 1 7 9 4 2 675 944
Drucksache 18/3392 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode42. Welche Daten werden in der Bundesstatistik zu
Schwangerschaftsabbrüchen erhoben?
Die in § 16 SchkG geregelte Bundessstatistik über Schwangerschaftsabbrüche,
die vierteljährlich durchgeführt wird, umfasst folgende Erhebungsmerkmale:
1. Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Berichtszeitraum (auch
Fehlanzeige),
2. rechtliche Voraussetzungen des Schwangerschaftsabbruchs
(Beratungsregelung oder nach Indikationsstellung),
3. Familienstand und Alter der Schwangeren sowie die Zahl ihrer Kinder,
4. Dauer der abgebrochenen Schwangerschaft,
5. Art des Eingriffs und beobachtete Komplikationen,
6. Bundesland, in dem der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird, und
Bundesland oder Staat im Ausland, in dem die Schwangere wohnt,
7. Vornahme in Arztpraxis oder Krankenhaus und im Falle der Vornahme des
Eingriffs im Krankenhaus die Dauer des Krankenhausaufenthaltes.
43. Wie bewertet die Bundesregierung Übergriffe gegen Arztpraxen und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, gegen Ärztinnen und Ärzte,
wie sie in zahlreichen Presseveröffentlichungen (exemplarisch „Marsch
durch die Institutionen“, taz.die tageszeitung vom 13. Januar 2013)
dokumentiert sind?
Zur Durchsetzung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte
muss der ungehinderte Zugang zur Beratung und der Inanspruchnahme von
medizinischen Dienstleistungen auf der Grundlage des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes gewährleistet sein. Sofern mit diesen Übergriffen die Begehung von
Straftaten – insbesondere etwa von Körperverletzungen nach §§ 223 ff. oder von
Sachbeschädigungen nach § 303 des Strafgesetzbuchs – verbunden ist, werden
diese von den Strafverfolgungsbehörden geahndet.
44. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der unterschiedlichen Strafverfolgungspraxis nach § 219a des
Strafgesetzbuchs (StGB, vgl. Sybill Schulz „Information oder Werbung?
Juristische Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch“)?
Die Strafverfolgung obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. Die
Bundesregierung nimmt dazu deshalb keine Stellung.
45. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus sogenannten Gehsteigberatungen, bei denen Frauen gezielt vor
Beratungsstellen und Arztpraxen auf Schwangerschaft und
Schwangerschaftsunterbrechung angesprochen werden und ihnen unaufgefordert
Bilder, Broschüren oder Gegenstände zu diesem Thema gezeigt oder
überreicht werden (vgl. hierzu „Abtreibungsgegner dürfen demonstrieren“,
Süddeutsche Zeitung vom 29. Juni 2010)?
Die Bundesregierung nimmt im referenzierten Fall das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2010 (Az. 1 BvR 1745/06) zur Kenntnis. Bei der
geltenden Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat sich der
Bundesgesetzgeber für eine gesetzliche Regelung entschieden, die den Schwerpunkt auf die
Beratung legt. Diese hat nach den Regelungen des Schwangerschaftskonflikt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3392gesetzes jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische
Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und
möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, welche die Fortsetzung der
Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern, zu umfassen.
Die Beratung soll die Frau ermutigen und Perspektiven für ein Leben mit dem
Kind aufzeigen und Verständnis wecken. Sie ist in jedem Fall ergebnisoffen zu
führen und darf weder belehren oder bevormunden. Sofern mit den genannten
Gehsteigberatungen die Begehung von Straftaten verbunden ist, werden diese
von den Strafverfolgungsbehörden geahndet.
46. In welcher Höhe und für welche konkrete Tätigkeit und Zielsetzung erhält
der Verein „Kooperative Arbeit Leben ehrfürchtig bewahren“ (Kaleb e. V.)
eine Zuwendung im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojekts
„Bürgerarbeit“ im Zeitraum vom 1. Dezember 2011 bis zum 30.
November 2014 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2393)?
Im Rahmen der Beschäftigungsphase der „Bürgerarbeit“ wurden
Unterstützungsarbeiten in der Kleiderkammer des Vereins Kaleb e. V. Berlin gefördert
(Annehmen, Sortieren und Ausgeben der gespendeten Kleidung, Spielzeug,
Kleinmöbel, Kinderwagen etc.). Der Verein erhielt insgesamt 37 229,56 Euro
für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines „Bürgerarbeiters“ im
Zeitraum vom 1. Dezember 2011 bis zum 30. November 2014.
Des weiteren wurde der Träger „Kaleb Dresden e. V.“ im Rahmen der
Beschäftigungsphase der „Bürgerarbeit“ für die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung eines „Bürgerarbeiters“ im Förderzeitraum 1. Juni 2011 bis 30. Mai 2014
mit insgesamt 25 706,12 Euro gefördert. Folgende Tätigkeiten der
Familienbildung wurden bewilligt:
● Unterstützungsarbeiten in der Kleiderkammer,
● Organisation des Angebotes: „offenes Frühstück für Eltern mit
Kleinkindern“,
● Unterstützungsarbeiten bei der Vorbereitung von Gruppenangeboten,
● Unterstützungsarbeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von
Veranstaltungen (z. B. Basare, Kinderfeste),
zusätzliche Unterstützung bei Arbeiten in der Bibliothek, die sich in der
Kleiderkammer befindet.
Reproduktionsmedizin
47. Wie viele Sterilisationen wurden seit dem Jahr 2009 nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zwecke der Empfängnisverhütung durchgeführt
(bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
Die Gesamtzahl der durchgeführten Sterilisationen wird nicht zentral statistisch
erfasst. In der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes sind Frauen
und Männer nach Alter und Geschlecht erfasst, die Sterilisation entweder privat
oder mit medizinischer Indikation vollstationär im Krankenhaus vornehmen
ließen. Demnach unterzogen sich 108 Männer und 271 Frauen einer Sterilisation
im Jahr 2009, 98 Männer und 274 Frauen im Jahr 2010, 63 Männer und 242
Frauen im Jahr 2011 und 33 Männer und 270 Frauen im Jahr 2012.
Drucksache 18/3392 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Erstattungsfähigkeit
durch die GKV von Sterilisationen auf eigenen Wunsch?
Nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte nach
§ 24b Absatz 1 Satz 1 SGB V Anspruch auf Leistungen bei einer durch
Krankheit erforderlichen Sterilisation. Laut aktueller Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum
Schwangerschaftsabbruch soll die Ärztin/der Arzt unter Beachtung des ärztlichen Berufsrechts über
die Ausführung einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles und nach einer ärztlichen
Untersuchung zur Klärung der technischen Ausführbarkeit und Wahl der geeigneten
Operationsmethode und nach Maßgabe des Vertrages nach § 115b Absatz 1
SGB V (Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im
Krankenhaus) entscheiden. Bei Kostenübernahme durch das Sozialamt muss das
Einkommen der Betroffenen zudem unterhalb der Einkommensgrenze nach
§§ 85 ff. SGB XII liegen.
Für Sterilisationen ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten durch
die GKV nicht übernommen.
49. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch unverheirateten
Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung, wie von der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, anlässlich
eines gegenteiligen Urteils (Aktenzeichen L 1 KR 435/12 KL) des
Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2014 gefordert (www.
tagesspiegel.de vom 15. Juni 2014 „Schwesig will Kostenzuschuss auch
für Unverheiratete“), zu gewähren?
Nach § 27a SGB V haben nur Personen, die miteinander verheiratet sind, einen
Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur künstlichen
Befruchtung. Zur Frage einer Erweiterung des anspruchsberechtigten
Personenkreises ist eine Rechtsänderung im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Das
Bundessozialgericht hat die Revision in dem in der Frage genannten Verfahren am
18. November 2014 zurückgewiesen (Az. B 1 A 1/14R).
Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit
Inkrafttreten der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ seit dem 1. April 2012
zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, ungewollt kinderlosen Paaren bei der
Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen ergänzende
finanzielle Unterstützung zu gewähren – soweit die sonstigen Voraussetzungen nach
§ 27a SGB V erfüllt sind. Das Bundesfamilienministerium prüft derzeit eine
Öffnung der Förderrichtlinie für die ergänzende finanzielle Unterstützung
nichtverheirateter Paare.
50. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch verpartnerten/
unverpartnerten Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung zu
ermöglichen?
Nach § 27a SGB V haben Personen, die miteinander verheiratet sind (§ 27a
Absatz 1 Nummer 3 SGB V) und zwar ausschließlich unter Verwendung der Ei-
und Samenzellen der Ehegatten (§ 27a Absatz 1 Nummer 4 SGB V) Anspruch
auf Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung. Insoweit stehen der
Anwendung der Kostenübernahme nach § 27a SGB V für gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften zwei Voraussetzungen für diesen Leistungsanspruch
entgegen. Eine Erweiterung des § 27a SGB V auf eingetragene
Lebenspartnerschaften ist derzeit nicht beabsichtigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/339251. Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die Vorlage eines
Reproduktionsmedizingesetzes oder anderer Gesetze zur Regulierung der
Eizellspende, der Leihmutterschaft, des Embryonentransfers, des
Umgangs mit „überzähligen“ Embryonen oder der Kryokonservierungen von
Eizellen?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18.
Legislaturperiode wird das bestehende Verbot der Leihmutterschaft bekräftigt. Darüber
hinaus wurde vereinbart, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft
bei Samenspenden gesetzlich zu regeln. Weitergehende Regelungsvorhaben
sind derzeit nicht vorgesehen.
52. Welche Fragestellung und welche Zielstellung verfolgt der Arbeitskreis
Abstammung, der vom Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz, Heiko Maas, eingesetzt wurde?
Der Arbeitskreis Abstammungsrecht soll ganz allgemein einen etwaigen
Reformbedarf im Abstammungsrecht prüfen. Dabei sollen auch die
abstammungsrechtlichen Folgefragen der verschiedenen Methoden künstlicher Fortpflanzung
besprochen werden, sofern sie sich für das deutsche Recht stellen, entweder weil
entsprechende reproduktionsmedizinische Methoden hier – erlaubt oder
unerlaubt – praktiziert werden oder weil solche Methoden im Rahmen des
sogenannten reproduktionsmedizinischen Tourismus im Ausland vorgenommen wurden,
anschließend aber rechtliche Probleme im Inland aufwerfen. Dagegen soll
Gegenstand des Arbeitskreises nicht die rechtliche Zulässigkeit bestimmter heute
nicht erlaubter Fortpflanzungsmethoden sein.
53. Welche Mitglieder aus welchen Bundesministerien, Organisationen und
Verbänden arbeiten im Arbeitskreis Abstammung mit, und wann ist mit
ersten Ergebnissen zu rechnen?
An dem Arbeitskreis Abstammungsrecht nehmen zehn Sachverständige aus
unterschiedlichen Berufsgruppen teil, die als Expertinnen und Experten für die
Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie
geladen sind. Daneben werden – abgesehen von Vertreterinnen und Vertretern
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Vertreterinnen
und Vertreter aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem
BMFSFJ und dem Bundesministerium des Innern an den Sitzungen als Gäste
teilnehmen sowie für die Länder Vertreter der Landesjustizministerien in
Bayern, Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen.
Der Arbeitskreis soll seine Tätigkeit im Februar 2015 aufnehmen und
voraussichtlich im Sommer 2017 seinen Abschlussbericht vorlegen.
54. Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln ist der Arbeitskreis
Abstammung ausgestattet?
Die Sachverständigen erhalten auf Antrag Ersatz der Reisekosten in
entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG); hierfür werden
für die geplanten zehn Sitzungen ca. 50 000 Euro veranschlagt. Im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird der Arbeitskreis durch
das Referat „Kindschaftsrecht“ im Rahmen seiner vorhandenen personellen
Ausstattung mitbetreut.
Drucksache 18/3392 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSexuell übertragbare Krankheiten
55. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
Jungen und Männer über die Übertragung von sexuell übertragbaren
Krankheiten aufzuklären?
56. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
Mädchen und Frauen über die Übertragung von sexuell übertragbaren
Krankheiten aufzuklären?
57. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
nichtheterosexuelle Menschen über die Übertragung von sexuell
übertragbaren Krankheiten aufzuklären?
Die Fragen 55, 56 und 57 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
Die HIV/STI-Präventionskampagne der BZgA „Mach’s Mit“ informiert in der
aktuellen Motivstaffel über Großflächenplakate und Anzeigen unter anderem
über das Chlamydien-Screening und die HPV-Impfung (zur Vorbeugung von
Gebärmutterhalskrebs). Diese Motive richten sich speziell an Mädchen und
junge Frauen.
Zusätzlich erhält die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) von der Bundesregierung
finanzielle Zuwendungen zur Förderung ihrer Präventionsarbeit. Die DAH hält
im Rahmen der Prävention von HIV und anderen STI folgende Maßnahmen vor,
die sich speziell an Männer richten, die Sex mit Männern haben:
Die Kampagne „ICH WEISS WAS ICH TU“ (
www.iwwit.de) informiert über
verschiedene Medienformate zur HIV/STI-Prävention. Qualifikations- und
Fortbildungsangebote für Berater und Multiplikatoren Telefon- und
Onlineberatung.
Des Weiteren informiert die DAH zu Risiken und Schutzmöglichkeiten sexuell
übertragbarer Infektionen beim Sexualverkehr zwischen Frauen. Transsexuelle
Menschen werden ebenfalls mit spezifischen Angeboten angesprochen.
58. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
behinderte Menschen über die Übertragung von sexuell übertragbaren
Krankheiten aufzuklären?
59. Welche Maßnahmen plant oder bietet die Bundesregierung an, um speziell
behinderten Menschen den Zugang zu Informationen und
Beratungsangeboten zu sexuell übertragbaren Krankheiten zu gewährleisten?
Die Fragen 58 und 59 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahmen, Programme und Kampagnen der BZgA zur Prävention von
HIV und anderen STI sind in der Regel in einfacher und leicht verständlicher
Sprache verfasst. Die Internetseiten
www.gib-aids-keine-chance.de und
www.machsmit.de beachten die Regeln der Barrierefreiheit. Damit stellt die
BZgA sicher, dass sich auch Menschen mit Beeinträchtigungen über HIV und
andere STI informieren können.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/339260. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um ihre
Maßnahmen zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu verbessern?
Die Aktivitäten, Maßnahmen und Kampagnen der BZgA und der DAH werden
regelmäßig an aktuelle Erkenntnisse angepasst. Die Verringerung von HIV- und
STI-Infektionen bleibt eine zentrale Zielsetzung der Bundesregierung, die nur
gemeinsam mit weiteren Akteuren (u. a. Länder, Kommunen, Ärzteschaft,
Nichtregierungsorganisationen) erfolgreich umgesetzt werden kann.
61. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Änderung der Empfehlungen zur Impfung von Mädchen
gegen Humane Papillomviren (HPV) der Ständigen Impfkommission
(STIKO) des Robert Koch-Instituts (vgl. Epidemiologisches Bulletin
Nr. 35 vom 1. September 2014)?
Die geänderte Empfehlung der STIKO, Mädchen bereits im Alter von 9 bis 14
Jahren (anstatt wie bislang im Alter von 12 bis 17 Jahren) gegen humane
Papillom-Viren (HPV) zu impfen, stellt eine Angleichung an die WHO-
Empfehlungen dar. Dadurch wird die Impfung zu einem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem
Kinder und Jugendliche in Deutschland Kontakt zum Gesundheitssystem im
Rahmen von Routine-Vorsorgeuntersuchungen haben. Nach Ergebnissen von
Modellrechnungen verschiedener hypothetischer Impfszenarien kann die HPV-
assoziierte Krankheitslast am deutlichsten gesenkt werden, wenn möglichst
hohe Impfquoten im jüngeren Jugendalter erreicht werden. Ziel der
Herabsetzung des Impfalters war es daher, einerseits Mädchen möglichst vor ihren ersten
sexuellen Kontakten zu impfen und andererseits die Inanspruchnahme der
Impfung insgesamt zu steigern und die HPV-Impfquote weiter zu erhöhen.
62. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Impfung
gegen Humane Papillomviren bei Jungen und Männern?
Die STIKO entwickelt wissenschaftliche Empfehlungen auf Basis aller
verfügbaren wissenschaftlichen Daten zu einer Fragestellung. Sie diskutiert auch über
eine Impfung von Jungen gegen HPV. Aufgrund der Vielzahl von
Fragestellungen zu Impfthemen ist jedoch nicht kurzfristig mit einer Veröffentlichung einer
entsprechenden Empfehlung zu rechnen. Die Erarbeitung einer Evidenzbasis
und eines entsprechenden Beschlussentwurfs zur HPV-Impfung von Jungen ist
derzeit nicht unter den fünf am höchsten priorisierten Fragestellungen gelistet.
63. Welche Maßnahmen wurden zur Sicherung der fachlichen
Unabhängigkeit der STIKO-Empfehlungen ergriffen, und sieht die Bundesregierung
hier weiteren Handlungsbedarf?
Bei der Bewertung von Impfstoffen und der Erarbeitung von Impfempfehlungen
wendet die STIKO die Methodik systematischer Übersichtsarbeiten im Sinne
der Evidenzbasierten Medizin (EbM) an und bedient sich für die Erstellung der
Empfehlungen des Ansatzes der „Grading of Recommendations Assessment,
Development and Evaluation“ (kurz GRADE) Arbeitsgruppen.
Die STIKO-Mitglieder haben vor ihrer Berufung gegenüber dem BMG
Umstände offenzulegen, die einen möglichen Interessenkonflikt oder die Besorgnis
der Befangenheit im Aufgabenbereich der STIKO begründen könnten. Das
BMG prüft, ob Umstände von einem solchen Gewicht vorliegen, dass eine
Berufung ausgeschlossen ist.
Drucksache 18/3392 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Mitglieder sind ferner verpflichtet, ihre vor der Berufung gemachten
Angaben regelmäßig zu aktualisieren und vor jeder Sitzung mitzuteilen, ob zu
einzelnen Tagesordnungspunkten Umstände vorliegen, die zu einem Ausschluss von
der Beratung und Beschlussfassung führen könnten. Wenn dies bei einem
Mitglied der Fall ist, darf das Mitglied an der Beratung und Beschlussfassung zu
einzelnen Tagesordnungspunkten oder an der Sitzung insgesamt nicht
mitwirken.
Die STIKO-Mitglieder haben vor allem zu folgenden Punkten Angaben zu
machen:
● Inhaberschaft von Patenten, Lizenzen o. Ä. an Impfstoffen, Aktienbesitz oder
sonstige finanzielle Beteiligungen an impfstoffherstellenden oder -
vertreibenden Unternehmen außer Kleinaktionärs- oder Fondsanteile,
● berufliche Tätigkeiten bei einem impfstoffherstellenden oder -vertreibenden
Unternehmen (z. B. als Beschäftigter oder Mitglied geschäftsleitender
Gremien wie z. B. Vorstand oder Aufsichtsrat),
● Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet des Impfwesens für ein
impfstoffherstellendes oder -vertreibendes Unternehmen,
● Durchführung von bzw. Mitwirkung an Studien auf dem Gebiet des
Impfwesens im Auftrag oder Interesse eines impfstoffherstellenden oder -
vertreibenden Unternehmens (z. B. Studien im Zusammenhang mit der
Impfstoffentwicklung oder -zulassung, Risikostudien, epidemiologische Studien),
● Tätigkeiten in Beratungsgremien, Beiräten oder Ausschüssen eines
impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmens,
● Vorträge auf Fortbildungs- oder sonstigen Veranstaltungen auf Einladung
eines impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmens,
● Teilnahme an Fachtagungen auf Einladung eines impfstoffherstellenden oder
-vertreibenden Unternehmens (Übernahme von Reisekosten und
Tagungsgebühren durch das Unternehmen),
● sonstige Tätigkeiten, die von impfstoffherstellenden oder -vertreibenden
Unternehmen durchgeführt oder finanziell unterstützt werden (z. B.
Impfaufklärung im Internet).
Die Mitglieder haben aktuelle und vergangene Tätigkeiten anzugeben. Zu
beruflichen Tätigkeiten bei einem impfstoffherstellenden oder -vertreibenden
Unternehmen und zu Zulassungs- und Entwicklungsstudien für Impfstoffe haben die
Mitglieder Angaben über die zehn Jahre vor der Berufung zu machen. Zu den
übrigen Tätigkeiten haben die Mitglieder Angaben über die sechs Jahre vor der
Berufung zu machen.
Im Interesse eines transparenten Entscheidungsprozesses und zur Stärkung des
Vertrauens in eine von sachfremden Interessen unbeeinflusste Tätigkeit der
STIKO werden von den STIKO-Mitgliedern offengelegte Umstände, die zum
Ausschluss wegen Anscheins der Befangenheit führen könnten, auch der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht (
www.stiko.de).
Weiteren Handlungsbedarf zur Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit der
STIKO-Empfehlungen und -Mitglieder sieht die Bundesregierung aktuell nicht.
64. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Einschätzung des HPV Management Forums und der
Sächsischen Impfkommission aus dem Jahr 2011, die HPV-Impfungen bei
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3392Frauen auch nach dem 18. Lebensjahr bis einschließlich dem 26.
Lebensjahr für sinnvoll erachten (
www.aerzteblatt-sachsen.de, Ausgabe 1/2011)?
Die STIKO hat bereits in ihrer Empfehlung zur Impfung gegen HPV von 2007
darauf aufmerksam gemacht, dass Frauen, die innerhalb des von der STIKO
empfohlenen Impfalters keine Impfung gegen HPV erhalten haben, ebenfalls
von einer Impfung gegen HPV profitieren können. Es liegt in der Verantwortung
des betreuenden Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der
Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassungen darauf
hinzuweisen. Die STIKO gibt Empfehlungen dazu ab, wie durch eine Impfung der
größte Nutzen in einer Bevölkerung erzielt werden kann: Entweder durch
Impfung der gesamten Bevölkerung oder bestimmter Alters- oder Risikogruppen.
Wie unter der Antwort zu Frage 61 ausgeführt, berücksichtigt die aktuelle
STIKO-Empfehlung zur HPV-Impfung unter anderem, dass eine Impfstrategie
auf Bevölkerungsebene den größten Erfolg hat, wenn vornehmlich Mädchen vor
dem 16. Lebensjahr geimpft werden. Wie auf den Internetseiten des „European
Centre for Disease Control and Prevention“ (ECDC) ersichtlich, wird diese
Ansicht von der Mehrheit europäischer Impfkommissionen geteilt. Aktuell ist
die HPV-Impfung nur in zwei von 31 europäischen Ländern (Griechenland und
Tschechien) Frauen im Alter von 19 bis 26 Jahren als Nachhol-Impfung
empfohlen.
Maßnahmen bei sexueller und sexualisierter Gewalt
65. Wann soll der Nationale Aktionsplan III gegen Gewalt an Frauen
vorliegen?
Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Ein sog.
Aktionsplan III zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist derzeit nicht geplant.
66. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus Modellprojekten zur anonymen Spurensicherung bei
sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungen, wie sie zum Beispiel aus Nordrhein-
Westfalen bekannt ist (
www.frauennotrufe-nrw.de „Anonyme
Spurensicherung nach Sexualstraftaten und Häuslicher Gewalt: Hintergründe –
Ziele – Handlungsbedarf“, Januar 2012)?
Die Bundesregierung nimmt die Modellprojekte zur anonymen
Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungen in den Kommunen und
Gemeinden der jeweiligen Bundesländer zur Kenntnis. Etwaige Konsequenzen
aus diesen Projekten obliegen aber nicht der Bundesregierung, sondern den
Bundesländern.
67. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei allen ambulant oder
stationär arbeitenden Ärztinnen und Ärzten gesichert, dass nach
Vergewaltigungen, falls durch die betroffene Frau gewünscht, eine
Notfallkontrazeption („Pille danach“) verordnet wird?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung aus den diesbezüglichen Vorfällen
in katholischen Krankenhäusern ausreichende und praxisrelevante
Konsequenzen gezogen worden?
Art und Umfang der ärztlichen Leistung werden regelmäßig von der Ärztin oder
vom Arzt selbst bestimmt, die aufgrund ihrer medizinischen Kenntnisse und des
ärztlichen Gewissens eine Entscheidung über die Behandlungsmethode treffen.
Drucksache 18/3392 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeÄrztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der
ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus; sie dürfen hinsichtlich ihrer
ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen (siehe
§ 2 Absätze 1 und 4 der (Muster-)Berufsordnung). Die ärztliche Therapiefreiheit
ist verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 (Freiheit der
Wissenschaft) und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit)
geschützt und bildet eine der wesentlichen Säulen des ärztlichen Heilauftrages und
des ärztlichen Berufsrechts.
Die Regelungen der ärztlichen Berufsausübung unterliegen nach dem
Grundgesetz der Zuständigkeit der Länder, die auch die Einhaltung des ärztlichen
Berufsrechts überwachen.
68. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Reformierung der §§ 177
und 179 StGB?
Die Bundesregierung prüft derzeit, durch welche Veränderungen bei den
Tatbeständen des Sexualstrafrechts bestehende Schutzlücken geschlossen werden
können.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]