Oktoberfest-Attentat – Wiederaufnahme der Ermittlungen zu Nazi-Hintermännern
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 26. September 1980 tötete auf dem Münchner Oktoberfestplatz eine explodierende Bombe 13 Menschen – darunter drei kleine Kinder – und verletzte 211 Menschen, darunter 68 schwer. Auch 34 Jahre später bestehen heute weiterhin gewichtige Zweifel am damaligen Ergebnis bayrischer Ermittler und des Generalbundesanwalts (GBA), wonach der junge Rechtsextremist Gundolf Köhler die Tat allein geplant und ausgeführt habe (vgl. Ulrich Chaussy, Oktoberfest-Attentat, Berlin 2014; www.story.br.de/oktoberfest-attentat vom 20. September 2014; www.schorlau.com/muenchen-materialien.html). Bereits im Jahr 2011 forderten daher der Münchner Stadtrat und der bayrische Landtag, der GBA solle sein Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen. Dies beantragt nun – wie schon in den Jahren 1984 und 2005 – auch der Münchner Rechtsanwalt Werner Dietrich als Vertreter vieler Opfer und Angehöriger, gestützt auf neue Beweismittel nach Einsicht in lange zurückgehaltene Ermittlungsakten (vgl. SZ-online, 8. September 2014).
Dies geschieht, nachdem im Jahr 2011 offenbar wurde, wie lange Sicherheitsbehörden auch des Bundes andere rechtsextreme Organisationsverbrechen nicht als solche erkannt hatten, nämlich die des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU).
Bereits in der Vergangenheit hatte die Bundesregierung Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Oktoberfest-Attentat beantwortet, u. a. am 17. Mai 1991 (Bundestagsdrucksache 12/560), am 19. Juni 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13527) und am 11. Juli 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9960, Schriftliche Frage 3); vgl. ferner zu Waffen-/Munitionsdepots für rechte „Geheimarmee“ Gladio/SBO: Bundestagsdrucksachen 18/1028, 18/1732, 18/1942 und Keßelrings Studie vom 9. September 2014 „Die Organisation Gehlen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Warum wurde im Strafermittlungsverfahren auch des Generalbundesanwalts (27. September 1980 bis 23. November 1982)
bisher nicht das Tagebuch berücksichtigt, in dem Gundolf Köhlers Bruder akribisch nachzeichnete, was der Attentäter in den letzten drei Monaten vor dem Attentat unternahm und wen er traf (www.story.br.de „Oktoberfest-Attentat.Spurensuche“),
nicht vertieft den mehrfachen Hinweisen des Zeugen Frank L. auf mögliche Mittäter nachgegangen, er habe Köhler 30 Minuten vor der Explosion intensiv mit zwei jungen Männern in grünen Parkas diskutieren und eine Plastiktüte mit zylinderförmigem Inhalt in einen Mülleimer stellen sehen (vgl. SZ-online vom 8. September 2014),
nicht vertieft der Umstand berücksichtigt, dass jener Frank L. mindestens bis zum Jahr 1965 beim rechtsextremen Bund Heimattreuer Jugend (BHJ) „Zweiter Bundesführer“ und „Standortführer“ war, dort als Provokateur des Verfassungsschutzes verdächtigt sowie ausgeschlossen wurde und sich danach dem Berliner Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) anschloss (DER SPIEGEL vom 13. September 2010), diente er tatsächlich dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) je als Quelle bzw. Auskunftsperson,
nicht dem Verdacht nachgegangen (vgl. DER SPIEGEL vom 23. September 2010), dass L. im Auftrag einer Sicherheitsbehörde Köhler länger vor dem Attentat beobachtete, beauftragte ihn tatsächlich eine Bundessicherheitsbehörde, und wenn ja, welche und womit,
nicht die Aussage einer Zeugin berücksichtigt, sie habe Köhler mit einem weiteren Mann an einem weißen Gegenstand zerren und nach der Explosion letzteren Mann weglaufen sehen (Thomas Lecorte „Oktoberfest-Attentat 1980 – Eine Revision“) sowie eine Selbstbezichtigung gegenüber einem anderen Mann vernommen („Ich wollt’s nicht, ich kann nichts dafür, bringt’s mich um.“; vgl. Ulrich Chaussy, Oktoberfest-Attentat, 2014, S. 21),
nicht den Hinweisen der inhaftierten Mitglieder der neonazistischen „Deutschen Aktionsgruppen“ Hörnle und Vorderbrügge schon einen Tag nach dem Attentat intensiver und schneller gefolgt, dass der rechtsradikale Heinz Lembke aus seinen zahlreiche Waffenlagern unter Umständen Sprengstoff für die „Wiesn-Bombe“ geliefert und Attentäter ausgebildet habe, jedoch die Ermittler jene Depots nahe seines Hauses nicht bei der Durchsuchung am 29. September 1980, sondern erst ein Jahr später am 26. Oktober 1981 durch Hinweis eines Försters zufällig entdeckten und die Umgebung erstmals genauer untersuchten (Spur 253, vgl. SZ-online vom 3. Juni 2014),
Lembke nach dem ersten Hinweis vom 27. September 1980 auf ihn zunächst fünf Wochen lang gar nicht intensiv vernommen und auf seine Ankündigung hin, seine Hintermänner zu nennen, nicht polizeilich wirksam davor geschützt, unmittelbar tags darauf am 1. November 1981 erhängt in seiner Gefängniszelle gefunden zu werden (vgl. SZ-online vom 3. Juni 2014),
die Hinweise von Hörnle bzw. Vorderbrügge sowie Lembke weder in dem Schlussbericht des GBA noch in dem Schlussvermerk der Sonderkommission Theresienwiese überhaupt erwähnt (Chaussy, Oktoberfest-Attentat, S. 216),
die in den Spurenakten befindlichen Hinweise auf weitere Verbindungen Köhlers zu möglichen rechten Mittätern, wie etwa dem Neonazi Odfried Hepp, nicht verfolgt und dessen angebliches Alibi eines Libanon-Aufenthalts zur Tatzeit nie überprüft (vgl. SZ-online vom 8. September 2014),
Asservate (u. a. Splitter der Bombe, 48 Zigaretten sechs verschiedener Marken offenbar mehrerer Raucher aus Köhlers Auto, Teile einer durch die Explosion abgetrennten, zunächst niemand zuordenbaren Hand) im Jahr 1997 offenbar im Bundeskriminalamt (BKA) vernichtet, obwohl sie mit modernen Labormethoden noch hätten ausgewertet werden können (vgl. SZ vom 3. Juni 2014),
zunächst in einer Lagebesprechung u. a. mit GBA, BKA, BfV sowie bayrischen Stellen am 8. Oktober 1980 von mehreren rechtsmilitanten Tätern ausgegangen, jedoch – ohne nachvollziehbaren Grund und neuere Erkenntnis – am 14. Oktober 1980 nicht mehr und seither einseitig statt ergebnisoffen nur noch in Richtung eines Einzeltäters ermittelt (vgl. SZ vom 3. Juni 2014),
das Sprengwaffenbeseitigungskommando der Bundeswehr die bei Lembke gefundenen Waffen und Kampfmittel (u. a. 156 Kilo Sprengstoff, 230 Kilo Sprengkörper, 258 Handgranaten, 50 Panzerfäuste und 13 520 Schuss Munitionen in 33 Depots) so schnell vernichtet, ohne sie zuvor mit der Oktoberfestbombe abgeglichen zu haben (DER SPIEGEL vom 9. November 1981),
nicht die Herkunft des verwendeten Sprengstoffs geprüft,
die Kontakte Köhlers zur Wehrsportgruppe Hoffmann und deren bundesweite Delikte – v. a. durch Bundesbehörden – nie systematisch untersucht, bevor Hinweise darauf in 80 Aktenordnern routinemäßig an das bayrische Hauptstaatsarchiv abgegeben, welches erst die Brisanz erkannte und die Akten zum Ausermitteln zurücksandte (vgl. SZ-online vom 8. September 2014),
der dem Opferanwalt erst im Jahr 2014 bekannt gewordene Zeuge R. O., dem vor der Explosion mehrere nicht wie Festbesucher aussehende Männer in Köhlers Nähe aufgefallen waren, erst sechs Wochen nach dem Attentat überhaupt nur knapp fünf Minuten vernommen und bezüglich jener Männer explizit nicht (vgl. SZ-online vom 8. September 2014)?
a) War Lembke ein V-Mann einer (gegebenenfalls welcher) Sicherheitsbehörde des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – eines Landes?
b) Warum steht in den Spurenakten ein Vermerk („Erkenntnisse über Lembke sind nur zum Teil gerichtsverwertbar“), wie er laut Anwalt sonst nur bezüglich V-Leuten oder anderen verdeckten Mitarbeitern von Geheimdiensten angefertigt würde (vgl. SZ-online vom 3. Juni 2014)?
a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Lembke die bei ihm aufgefundenen Waffen und den Sprengstoff, die zum Teil mit Aufklebern einer Firma Dr. B. in Karwitz/Ortsteil Dragahn/Kreis Lüchow-Dannenberg versehen waren, von einem dort tätigen Mitarbeiter erhielt (vgl. DER SPIEGEL vom 9. November 1981)?
b) Wie viele Einheiten je Waffen, Sprengstoff bzw. Munition ließ die deutsche „Stay Behind Organisation“ (SBO) bzw. „Lehr- und Ausbildungsgruppe für das Fernspähwesen der Bundeswehr“ (LAFBw 404/III) in Niedersachsen, konkret in der Munitions-Delaborierungsanlage bei Dragahn, oder wo sonst jeweils delaborieren, insbesondere 1979?
c) Wieviel Waffen, Sprengstoff bzw. Munition jeweils kamen dabei ohne Nachweis geordneter Unschädlichmachung abhanden (bitte differenzierte Auflistung mit Mengen- und Kilo-Angaben)?
d) Welche Beziehungen unterhielt Lembke nach Kenntnis der Bundesregierung zur SBO bzw. LAFBw?
Wird die Bundesregierung dies nun durch den Generalbundesanwalt weiter aufklären lassen?
e) Wann ließ die Bundesregierung je welche Teile der SBO bzw. LAFBw vollständig auflösen (bereits ab dem Jahr 1972, wie das Bundesverteidigungsministerium – BMVg – Ende des Jahres 1990 mitteilte – vgl. DER SPIEGEL vom 19. November 1990 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/13615 –, oder erst durch Verfügung des BMVg-Staatssekretär Dr. Joachim Hiehle im Jahr 1978 – vgl. „Geheimarmee Stay Behind“, Bayrischer Rundfunk 4. bzw. 5. Oktober 2014: http://bit.ly/1pGxz4m)?
f) An welche Privatpersonen gelangten nach Kenntnis der Bundesregierung die Waffen, Munition, Sprengstoffe und andere Depotbestände von der SBO bzw. der LAFBw ?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der bayrische Innenminister den Opfer-Anwalt Dietrich über weitere Unterlagen seiner nachgeordneten Behörden zum „Wiesn-Attentat“ sowie zu möglichen Hintermännern, etwa der WSG-Hoffmann, lange nicht informierte und diese Unterlagen zur Einsicht angeboten hat und deren Existenz erst am 13. Juni 2014 offenbarte (vgl. SZ-online vom 8. September 2014)?
b) Welche Bundesbehörden haben unter Umständen ebenso noch derartige Unterlagen, die sie Rechtsanwalt Dietrich noch nicht mitteilten und zur Einsicht anboten?
Um welche Unterlagen handelt es sich gegebenenfalls?
Was geschah mit den Resten der abgerissenen Hand, die am Tatort gefunden wurde und die zu keiner der Leichen passte, auch nicht zu Gundolf Köhler?
Welche Personen haben nach Kenntnis der Bundessicherheitsbehörden kurz vor dem Attentat am Nachmittag und am Abend des 26. September 1980 Gundolf Köhler begleitet bzw. Kontakt mit ihm gehabt?
Wer verschaffte nach Kenntnis der Bundesregierung Gundolf Köhler den beim Attentat verwendeten Sprengstoff, welcher nicht in dessen so genannter Bombenwerkstatt im Keller seiner Eltern zu finden war?
Inwieweit trifft die Schilderung des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 24. November 2011 (nach Sichtung von 46 000 Seiten Ermittlungsakten) zu, dass
Köhler schon als Jugendlicher mit Wissen der Sicherheitsbehörden NPD-Veranstaltungen besuchte, die Judenvernichtung öffentlich begrüßte und der militant-rechten Wiking-Jugend beitrat, deren Mitglieder in den Jahren 1977 bzw. 1978 Soldaten in mindestens drei Bundeswehreinrichtungen bewaffnet überfielen und ihnen Waffen sowie Munition stahlen (vgl. DER SPIEGEL vom 15. Mai 1978),
Köhler auch als Student in Tübingen die Nähe eines rechtradikalen Studentennetzes suchte, das ihm auf Hoffmanns Weisung hin helfen sollte, dort eine Wehrsport-Ortsgruppe zu eröffnen (vgl. DER SPIEGEL vom 24. Oktober 2011),
Sicherheitsbehörden auch des Bundes schon vor dem Attentat Köhlers Kontakte zur WSG-Hoffmann kannten,
etwa der Militärische Abschirmdienst (MAD) über bis heute geheim gehaltene entsprechende Korrespondenz verfügt (vgl. DER SPIEGEL, a. a. O.)?
Worum handelt es sich dabei genau?
Wird die Bundesregierung dies nun umgehend den Fragestellern und dem Opferanwalt Dietrich zugänglich machen?
a) Wird die Bundesregierung sich nun gegenüber dem GBA für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen einsetzen, was dieser bereits zu prüfen begann (vgl. SZ-online vom 9. September 2014)?
b) Wird insbesondere Bundesminister Heiko Maas mit diesem Ziel nun unverzüglich ein Gespräch mit dem GBA suchen, nachdem der Minister am 15. Januar 2014 der bayrischen Landtagsabgeordneten Margarete Bause versprochen hatte, dass „beim Vorliegen neuer Erkenntnisse die Ermittlungen wieder aufgenommen werden“ (SZ-online vom 9. September 1981)?
Wird die Bundesregierung bei Wiederaufnahme der Ermittlungen darauf dringen,
die Akten der Untersuchungskommission „Terrorismus und Massaker“ des italienischen Senats (1994 bis 2000) beiziehen zu lassen, worin sich Aussageprotokolle dreier deutscher Rechts-Militanten über ihre Verbindungen zum Oktoberfest-Attentat und deutsche Waffenlieferungen befinden (DER SPIEGEL vom 11. April 2005),
dass der Opferanwalt bzw. die Opferanwälte rechtzeitig und vollständig Akteneinsicht erhalten?