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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Personalplanung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Geplante Personalaufstockung auf Grund neuer Kontrollaufgaben durch Tarifautonomiestärkungsgesetz und Mindestlohn: Beschäftigtenzahl mit Mindestlöhnen, Personalbestand, unbesetzte Stellen, Mehrbedarf, Anwärter und Neubesetzungen im gehobenen bzw. mittleren Dienst der FKS, Angemessenheit der Laufbahnverteilung bei gestiegenen Anforderungen, Kontrolldichte und Zielvorgaben zur Kontrolle gesetzlicher und branchenspezifischer Mindestlöhne, flankierende Maßnahmen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/311905.11.2014

Personalplanung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für alle Branchen geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass dies zu weiteren branchenspezifischen Mindestlöhnen führen wird. Vor allem gilt ab dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Zusätzlich gilt seit dem 1. Juli 2014 ein branchenspezifischer Mindestlohn in der Fleischbranche. Alle Mindestlöhne und die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert.

Schon heute hat die FKS zu wenig Personal, weil ihr in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen wurden. Musste sie im Jahr 2008 noch rund 2 Millionen Beschäftigte mit Mindestlöhnen kontrollieren, waren es Anfang des Jahres 2014 schon rund 4 Millionen, inklusive der Leiharbeitsbranche, in der die Lohnuntergrenze geprüft werden muss.

Die neuen Aufgaben aus dem Tarifautonomiestärkungsgesetz und der neue Mindestlohn in der extrem problembelasteten Fleischbranche stellen die FKS vor eine große Herausforderung. In der Konsequenz muss die FKS personell und finanziell angemessen ausgestattet sein, damit sie ihrer Kontrollfunktion gerecht werden kann. Ist das nicht der Fall, stehen die Mindestlöhne nur auf dem Papier zum Nachteil der Beschäftigten.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat eine Aufstockung des Personals der FKS um 1 600 Stellen angekündigt. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. Oktober 2014 auf die Schriftlichen Fragen 21 bis 23 der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Bundestagsdrucksache 18/2930 ausgeführt, dass die Personalaufstockung bei der FKS im Jahr 2015 beginnt und voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Beschäftigte profitierten am 1. Januar 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung von Mindestlöhnen bzw. von der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit, und wie viele Beschäftigte werden nach den Berechnungen der Bundesregierung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 a) vom gesetzlichen Mindestlohn, b) vom branchenspezifischen Mindestlohn in der Fleischbranche, c) von allen weiteren bislang geltenden branchenspezifischen Mindestlöhnen und d) von der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit profitieren?

2

Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen bzw. mittleren Dienst wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 bis heute pro Jahr nach Abschluss der Ausbildung der FKS zugeordnet?

3

Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen bzw. mittleren Dienst wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zum 1. August 2014, und wie viele werden jeweils in den Jahren 2015 bis 2019 der FKS zusätzlich zugeordnet, um den berechneten Personalmehrbedarf von 1 600 Arbeitskräften aufgrund des Tarifautonomiestärkungsgesetzes sicherzustellen?

4

Wie viele Beschäftigte im gehobenen bzw. mittleren Dienst werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 bei der FKS altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden, und werden diese Stellen im jeweiligen Jahr zum nächstmöglichen Termin nachbesetzt? Wenn nein, warum nicht?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die am 31. Dezember 2013 unbesetzten 600 Stellen (von 6 481 Planstellen) im Jahr 2014 (Bundesrechnungshof vom 8. Oktober 2014) neu besetzt? Wenn nein, warum nicht, und werden die Stellen im Jahr 2015 besetzt?

6

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesrechnungshofs vom 8. Oktober 2014, dass beim notwendigen Personalaufbau von 1 600 Stellen (534 Planstellen im gehobenen Dienst und 1 066 Planstellen im mittleren Dienst) aufgrund des Tarifautonomiestärkungsgesetzes das angemessene Verhältnis zwischen den Laufbahnen eher umgekehrt sein dürfte, weil die Anforderungen an die Beschäftigten der FKS in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, und wird die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche, und wann?

7

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesrechnungshofs vom 8. Oktober 2014, dass der Anteil der unbesetzten Stellen bei der FKS mit fast 10 Prozent doppelt so hoch liege wie durchschnittlich beim Zoll und dies auf ein Attraktivitätsproblem hinweisen könnte, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

8

Mit welcher Kontrolldichte und mit welchen Zielvorgaben wird nach Kenntnis der Bundesregierung die FKS effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns und der branchenspezifischen Mindestlöhne gleichermaßen sicherstellen, und wie soll dies mit dem zusätzlichen Personal bereits ab dem Jahr 2015 umgesetzt werden?

9

Wird die Bundesregierung die Durchsetzung von Mindestlöhnen zusätzlich zu Kontrollen durch weitere Maßnahmen flankieren, beispielsweise mit einem Verbandsklagerecht für Gewerkschaften oder einem Gesetz zum besseren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (so genannte Whistleblower), die aufdecken, wenn Mindestlöhne nicht gezahlt werden?

10

Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen bzw. mittleren Dienst befinden sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ausbildung, und in welchem Ausbildungsjahr?

11

In welcher Form und mit wie viel zusätzlichem Ausbildungspersonal werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungskapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in den nächsten Jahren ausgebaut, um das benötigte Personal für die Zollverwaltung insgesamt bereitstellen zu können?

12

In welcher Größenordnung und zu Lasten welcher anderen Aufgabenbereiche der Zollverwaltung wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalaufbau der FKS in den nächsten Jahren konkret gehen (siehe Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu den Schriftlichen Fragen 21 bis 23 der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Bundestagsdrucksache 18/2930 vom 8. Oktober 2014)?

Berlin, den 5. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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