[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3537
18. Wahlperiode 16.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2820 –
Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine und mittelständische Unternehmen sind gerade im ländlichen Raum die
Basis der regionalen Wirtschaft. Sie schaffen qualitative Arbeitsplätze vor Ort,
übernehmen Verantwortung für Region und Mitarbeiter und stärken die
regionale Wertschöpfung. Besonders nach dem Verlust landwirtschaftlicher
Strukturen ist die Erhaltung dieses Wirtschaftspotentials entscheidend für die
Entwicklung des ländlichen Raums und die gesamte Wirtschaftsstärke Deutschlands in
der Fläche.
Der ländliche Raum ist in besonderem Maße auf regionale
Wirtschaftsförderung angewiesen, da es hier in der Regel besonders schwer fällt,
Produktivkapital und Arbeitsplätze zu beschaffen und dauerhaft zu binden. Der
Fachkräftemangel, die Frage der Unternehmensnachfolge, nötige Innovationen und
Investitionen sind für die Betriebe große Herausforderungen. Auch die
moderne Infrastruktur, Mobilität und Breitband-Internet-Versorgung entscheiden
über die Attraktivität eines Standortes für den Betrieb und für die Menschen.
Ein Instrument der nationalen Regionalpolitik ist die Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die
von Bund und Ländern ko-finanzierten Zuschüsse der GRW fördern die
gewerbliche Wirtschaft, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung
und Kooperation sowie Ländermaßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft kleiner und mittelständischer Unternehmen mit
dem Ziel, regionale Unterschiede auszugleichen. Die GRW ist im Grundgesetz
verankert, um dazu beizutragen, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen
Landesteilen herzustellen. Ihre vier Hauptziele sind dauerhaft
wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, die Förderung gewerblicher Investitionen, Investitionen
in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur und Maßnahmen zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur
kann die GRW beispielsweise auch zur Förderung des regionalen Tourismus,
integrierter regionaler Entwicklungskonzepte oder des Breitband-Ausbaus mit
mehr als 30 Mbit/s genutzt werden. Eines ihrer Sonderprogramme fördert so
die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze und die Vernetzung in ländlichen
Räumen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3537 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie GRW erfüllt zwei Aufgaben. Sie setzt zum einen den Rahmen für die
nationale Regionalpolitik. In ihrem Koordinierungsrahmen legen Bund und
Länder gemeinsam grundsätzliche Leitlinien, Fördergebiete und Fördersätze für
die Mittelvergabe fest. Die Gemeinschaftsaufgabe koordiniert zum anderen die
Umsetzung der beihilferechtlichen Bestimmungen europäischen Rechts. An
der in der GRW festgeschriebenen Förderkarte orientieren sich so auch die
zinsgünstigen Darlehen der ERP-Regionalförderung (ERP: European
Recovery Program) oder die Koordination der EFRE-Mittel (EFRE: Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung).
Nach Auslaufen der Investitionszulage und aufgrund abnehmender Gelder der
Europäischen Strukturfonds wächst die Bedeutung der GRW für die deutsche
Regionalpolitik. Die ab 1. Juli 2014 geltende Förderkarte bewertet die
Strukturschwäche der Regionen in Ost und West gleichermaßen anhand eines
Arbeitsmarkt- und Einkommensindikators. Im Koalitionsvertrag haben sich
CDU, CSU und SPD daher darauf verständigt, die GRW auf das Niveau von
2009, also von 583 auf 624 Mio. Euro anzuheben. Im Haushalt 2015 sind für
die GRW bis 2018 verstetigt 600 Mio. Euro vorgesehen.
Eine Evaluierung auf der Grundlage der vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Statistik der bewilligten Förderfälle fand
zuletzt im Jahr 2010 statt. Ab 2020 wird ein weiterentwickeltes System zur
Förderung strukturschwacher Regionen notwendig, dessen Grundlagen die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode setzen will. Die GRW soll als
eigenständiges Instrument der Förderung strukturschwacher Regionen erhalten
bleiben. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine bessere Koordinierung der
Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vorgesehen.
Der letzte Bericht der Bundesregierung zum Stand der regionalen
Wirtschaftspolitik in der Sitzung des Unterausschusses Regionale Wirtschaftspolitik und
ERP-Rahmenpläne des Deutschen Bundestages am 10. Oktober 2014
behandelte auch die geplante Weiterentwicklung der deutschen Förderpolitik.
Demnach soll die GRW Ausgangspunkt für ein neues gesamtdeutsches
Fördersystem nach 2020 werden und sich auf drei Säulen stützen: In der ersten Säule
bleiben die besser miteinander verzahnten Gemeinschaftsaufgaben zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zur Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes mit einer Teilfokussierung auf strukturschwache
Regionen. In der zweiten Säule werden die (ostspezifischen) Bundesprogramme
und die ERP gebündelt. In der dritten Säule schließlich finden sich Programme
zur Unterstützung des Bundes für Regionen mit bestimmten Problemlagen wie
beispielsweise dem demografischen Wandel.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die deutsche Regionalpolitik zielt primär auf die Unterstützung
strukturschwacher Regionen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile sollen diese
Regionen in die Lage versetzt werden, Anschluss an die allgemeine
Wirtschaftsentwicklung zu finden und regionale Entwicklungsrückstände abzubauen. Mit
der aktiven Förderung zur Erleichterung des Strukturwandels trägt die
Regionalpolitik dazu bei, das verfassungsrechtliche Ziel der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse (Artikel 72 Absatz 2 Nummer 3 des Grundgesetzes – GG) zu
erreichen.
Das gegenwärtige System zur Förderung strukturschwacher Regionen besteht
aus einer Reihe von Programmen, die entweder auf strukturschwache Regionen
in ganz Deutschland ausgerichtet sind oder speziell auf die ostdeutschen Länder.
Kernprogramm der regionalen Wirtschaftspolitik ist die bewährte Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW), die der Bund derzeit mit jährlich 600 Mio. Euro für strukturschwache
Regionen ausstattet. Von den Mitteln der GRW profitieren fast alle Länder (bis
auf Hamburg und Baden-Württemberg). Darüber hinaus spielt die Europäische
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3537Strukturpolitik für alle Länder – auch außerhalb strukturschwacher Regionen –
eine bedeutende Rolle: Bis 2020 wird Deutschland 19,2 Mrd. Euro aus den
Europäischen Strukturfonds im engeren Sinne (EFRE und ESF) erhalten sowie
weitere 8,3 Mrd. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung ländlicher Räume (ELER). Gegenüber der vorherigen
Förderperiode 2007 bis 2013 sind diese Mittel allerdings in der neuen Förderperiode
2014 bis 2020 deutlich zurückgegangen.
Nach Auslaufen des Solidarpaktes ist ab 2020 ein weiterentwickeltes System der
Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss
die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Ob und wie die
speziellen Förderprogramme der ostdeutschen Länder nach und nach in ein
gesamtdeutsches System für strukturschwache Regionen überführt werden sollen, wird
im Rahmen der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-
Finanzbeziehungen zu beraten sein. Die GRW soll hierbei als Ausgangspunkt dienen.
In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD für die
18. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Arbeiten aufgenommen, um
in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein integriertes gesamtdeutsches
System zur Förderung strukturschwacher Regionen für die Zeit nach Auslaufen
des Solidarpaktes nach 2019 zu entwickeln. Eine Festlegung auf und
Konkretisierung von verschiedenen Varianten für ein gesamtdeutsches Fördersystem ist
noch nicht erfolgt. Zur Unterstützung des laufenden Prozesses hat die
Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern im Oktober 2014 ein Gutachten zum
Thema „Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines
gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020“ in
Auftrag gegeben. Schwerpunkt des Gutachtens sind die Analyse und Bewertung
der bisherigen regionalen Strukturpolitik in Ost und West sowie daraus
abgeleitete Optionen für die Weiterentwicklung der regionalen Strukturpolitik und vor
allem der GRW nach 2020. Ergebnisse des Gutachtens werden voraussichtlich
im Oktober 2015 vorliegen.
Gewerbliche Wirtschaft
1. Wie groß war bzw. ist der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft in den Jahren 2009 bis 2014?
Der Mittelabfluss des Bundes in dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft
beläuft sich für die Jahre 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf
insgesamt 2 355,8 Mio. Euro. Die zugrunde liegenden Projekte wurden teilweise
bereits vor dem Jahr 2009 bewilligt.
Im selben Zeitraum haben die Länder GRW-Zuschüsse für in den Jahren 2009
bis 2017 durchzuführende Projekte in Höhe von 5 511,6 Mio. Euro (Bundes-
und Ländermittel zu je 50 Prozent) bewilligt.
2. Wie viele Unternehmen wurden in den Jahren 2009 bis 2014 aus GRW-
Mitteln gefördert, und wie viele dieser Unternehmen waren kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union (EU),
wie viele waren KMU nach der Definition der KfW Bankengruppe, und wie
viele Unternehmen waren Großunternehmen (bitte jeweils nach Jahren und
mit zusätzlichen Prozentangaben aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Bewilligungen in den Jahren 2009 bis 2014 (Datenstand:
November 2014) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Unternehmen, für die in dem Zeitraum mehrfach GRW-Förderungen bewilligt wurden,
werden mehrfach gezählt. Der prozentuale Anstieg der
Großunternehmensförderung an der gewerblichen GRW-Förderung in den Jahren 2013 und 2014 ist
Drucksache 18/3537 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedurch ab dem 1. Juli 2014 geltende, eingeschränktere Fördermöglichkeiten für
Großunternehmen bedingt, die zum Vorziehen von Förderanträgen der
betroffenen Unternehmen vor den Stichtag führten.
Für die Förderung eines Unternehmens im Rahmen der GRW ist aufgrund
europarechtlicher Vorgaben nur die KMU-Definition (KMU – kleine und mittlere
Unternehmen) der Europäischen Union (EU) maßgeblich. Die Auswertung der
Daten nach der KMU-Definition der KfW ist dementsprechend nicht möglich.
3. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der KMU an den Zuwendungsempfängern
und an der Bewilligungssumme für die Jahre 2009 bis 2014?
Der Anteil der KMU an den Zuwendungsempfängern beläuft sich für die Jahre
2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf durchschnittlich 88,5 Prozent.
Der Anteil an der Bewilligungssumme liegt bei durchschnittlich 52,3 Prozent.
4. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der Großunternehmen an den
Zuwendungsempfängern und an der Bewilligungssumme für die Jahre 2009 bis
2014?
Der Anteil der Großunternehmen an den Zuwendungsempfängern beläuft sich
für die Jahre 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf durchschnittlich
11,5 Prozent. Der Anteil an der Bewilligungssumme liegt bei durchschnittlich
47,7 Prozent.
5. Welchen Anteil an der Fördersumme haben KMU und Großunternehmen in
den Jahren 2009 bis 2014 aus den GRW-Mitteln bekommen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und nach EU-KMU und KfW-KMU-Definition angeben
sowie die tatsächlichen Summen benennen)?
Die bewilligten GRW-Mittel (Bundes- und Ländermittel zu je 50 Prozent) in den
Jahren 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden. Unternehmen, für die in dem Zeitraum mehrfach
GRW-Förderungen bewilligt wurden, werden mehrfach gezählt.
Für die Förderung eines Unternehmens im Rahmen der GRW ist aufgrund
europarechtlicher Vorgaben nur die KMU-Definition der EU maßgeblich. Die
Auswertung der Daten nach der KMU-Definition der KfW ist dementsprechend
nicht möglich.
Jahr Anzahl der
Fälle insgesamt
davon: KMU davon: Großunternehmen
absolut absolut in Prozent absolut in Prozent
2009 2 851 2 569 90,1 282 9,9
2010 2 888 2 638 91,3 250 8,7
2011 2 111 1 850 87,6 261 12,4
2012 1 775 1 560 87,9 215 12,1
2013 1 399 1 202 85,9 197 14,1
2014 892 724 81,2 168 18,8
Insgesamt 11 916 10 543 88,5 1 373 11,5
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/35376. Welche Unterschiede im Mittelabfluss lassen sich im Bereich der
Förderung der KMU und der Großbetriebe jeweils in finanzstärkere und
finanzschwache Regionen feststellen (bitte mit Begründung)?
Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw.
-schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die
Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-
Indikatorsystem.
7. Wo lagen die quantifizierbaren Sollwerte der Arbeitsplatz- und
Wachstumseffekte der Bewilligungen für die Jahre 2009 bis 2014?
Mit den in den Jahren 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) erteilten
11 916 Bewilligungen sollen 113 759 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen
und 437 971 bestehende Dauerarbeitsplätze gesichert werden.
Zu Effekten jeder einzelnen Maßnahme auf das regionale Wachstum gibt es im
GRW-Koordinierungsrahmen keine Vorgaben. Regionales Wachstum hängt von
diversen Faktoren ab, bei den die GRW je nach Maßnahme und Region eine
mehr oder weniger starke Rolle spielt.
8. Wie hoch war bzw. ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in
den Jahren von 2009 bis 2014 durch die Bewilligungen tatsächlich
geschaffenen und gesicherten Dauerarbeitsplätze, und wie hoch ist der Anteil der
geschaffenen und gesicherten Dauerarbeitsplätze im Bereich der KMU-
Förderung und im Bereich der Förderung der Großbetriebe?
Für die im Zeitraum 2009 bis 2014 erteilten Bewilligungsbescheide wurden
bisher (Datenstand: November 2014) im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung 45 257 geschaffene und 159 659 gesicherte Arbeitsplätze an den Bund
gemeldet. Davon entfallen 63,2 Prozent der geschaffenen und 63,9 Prozent der
gesicherten Dauerarbeitsplätze auf KMU sowie 36,8 Prozent der geschaffenen und
36,1 Prozent der gesicherten Dauerarbeitsplätze auf Großunternehmen.
Aufgrund des gewählten Zeitraums und einer Laufzeit der geförderten Projekte von
in der Regel drei Jahren ab der Bewilligung sind diese Werte nur als vorläufig
zu betrachten, weil die Verwendungsnachweisprüfung bisher nur in 45,1
Prozent der Fälle abgeschlossen ist.
Jahr bewilligte GRW-
Mittel (Bund
und Länder)
davon: KMU davon: Großunternehmen
in Mio. Euro in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent
2009 970,3 621,1 64,0 349,2 36,0
2010 1 054,0 639,1 60,6 414,9 39,4
2011 930,2 497,9 53,5 432,3 46,5
2012 924,9 434,0 46,9 490,9 53,1
2013 820,6 406,2 49,5 414,4 50,5
2014 811,6 282,3 34,8 529,3 65,2
Insgesamt 5 511,6 2 880,6 52,3 2 631,0 47,7
Drucksache 18/3537 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Maßnahmen sind in welcher Höhe im Bereich der gewerblichen
Wirtschaft im Jahr 2013 gefördert worden?
Im Jahr 2013 wurden in der gewerblichen Wirtschaft Maßnahmen in Höhe von
820,6 Mio. Euro (Bundes- und Ländermittel zu je 50 Prozent) gefördert. Eine
Auswertung der Statistik nach Maßnahmenbereichen wie
Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierungen der Produktion in vorher
nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderungen des gesamten
Produktionsprozesses, Erwerb von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten
Betriebsstätten und Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit ist erst für
Bewilligungen ab dem 1. Juli 2014 möglich. Sektorale Schwerpunkte werden im
Rahmen der GRW-Förderung nicht gesetzt.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe
im Lebensmittelhandwerk an den Zuwendungsempfängern und der
Bewilligungssumme (bitte nach KMU und Großbetrieben aufschlüsseln)?
Zur statistischen Abgrenzung des Lebensmittelhandwerks wurden in der
Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008) die Abteilungen 10
„Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ und 11 „Getränkeherstellung“
gewählt.
Der Anteil der KMU im Lebensmittelhandwerk an allen geförderten
Unternehmen belief sich im Jahr 2013 auf 3,9 Prozent, der Anteil der Großunternehmen
im Lebensmittelhandwerk auf 1,4 Prozent. Auf KMU im Lebensmittelhandwerk
entfielen 2,7 Prozent, auf Großunternehmen im Lebensmittelhandwerk 7,2
Prozent aller bewilligten gewerblichen GRW-Zuschüsse.
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
geförderten Bäckereien und Fleischereien an den Zuwendungsempfängern und der
Bewilligungssumme (bitte nach KMU und Großbetrieben aufschlüsseln)?
Zur statistischen Abgrenzung der Bäckereien wurden in der WZ 2008 die
Gruppe 10.7 „Herstellung von Back- und Teigwaren“ sowie die Klassen 46.36
„Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren“ und 47.24 „Einzelhandel
mit Back- und Süßwaren“ gewählt.
Der Anteil der kleinen und mittleren Bäckereien an allen geförderten
Unternehmen belief sich im Jahr 2013 auf 0,6 Prozent, der Anteil der Großbäckereien auf
0,5 Prozent. Auf kleine und mittlere Bäckereien entfielen 0,7 Prozent, auf
Großbäckereien 1,6 Prozent aller bewilligten gewerblichen GRW-Zuschüsse.
Zur statistischen Abgrenzung der Fleischereien wurden in der WZ 2008 die
Gruppe 10.1 „Schlachten und Fleischverarbeitung“ sowie die Klassen 46.32
„Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren“ und 47.22 „Einzelhandel mit
Fleisch und Fleischwaren“ gewählt.
Der Anteil der kleinen und mittleren Fleischereien an allen geförderten
Unternehmen belief sich im Jahr 2013 auf 0,2 Prozent. Auf kleine und mittlere
Fleischereien entfielen 0,1 Prozent aller bewilligten gewerblichen GRW-Zuschüsse.
Großfleischereien wurden im Jahr 2013 im Rahmen der GRW nicht gefördert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/353712. Wie hoch war der Anteil der Förderung und der Darlehen jeweils an
sachkapitalbezogenen und an lohnkostenbezogenen Investitionen im Jahr
2013?
Im Jahr 2013 wurden bei 97,6 Prozent der Bewilligungen sachkapitalbezogene
Investitionen gefördert. 2,4 Prozent der Bewilligungen betrafen
lohnkostenbezogene Investitionen.
13. Welche Kriterien der Defizite in der Wirtschaftsstruktur und des
Arbeitsplatzangebotes definieren einen „besonderen Struktureffekt“, der das
Ausschöpfen des Förderhöchstsatzes in einem C-Fördergebiet erlaubt?
Ein besonderer Struktureffekt kann laut GRW-Koordinierungsrahmen
unterstellt werden, wenn das Vorhaben in besonderer Weise geeignet ist, quantitativen
und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des
Arbeitsplatzangebotes in dem Fördergebiet entgegenzuwirken, z. B. durch
– Investitionen, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung in
Regionen mit schwerwiegenden Arbeitsmarktproblemen beitragen,
– Investitionen, die besonders energieeffizient sind,
– Investitionen, die die regionale Innovationskraft stärken,
– Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.
Die Länder können diese Vorgaben im Rahmen ihrer Förderrichtlinien
spezifizieren.
Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung und Kooperation
14. Wie groß war bzw. ist der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich
der wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und der
Kooperation in den Jahren 2009 bis 2014?
Der Mittelabfluss des Bundes in dem Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur
und der Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure beläuft sich für die Jahre
2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf insgesamt 1 028,8 Mio. Euro.
Die zugrunde liegenden Projekte wurden teilweise bereits vor dem Jahr 2009
bewilligt.
Im selben Zeitraum haben die Länder GRW-Zuschüsse für in den Jahren 2009
bis 2017 durchzuführende Projekte in Höhe von 2 004,6 Mio. Euro (Bundes-
und Ländermittel zu je 50 Prozent) bewilligt.
15. Wie hoch ist der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände und der
privaten Unternehmen an den Maßnahmenträgern (bitte nach
finanzstärkeren und finanzschwachen Regionen aufschlüsseln)?
Der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände an den Maßnahmenträgern
für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Vernetzung
und Kooperation lokaler Akteure belief sich im Zeitraum 2009 bis 2014
(Datenstand: November 2014) durchschnittlich auf 69,8 Prozent. Private
Unternehmen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind im Rahmen der GRW-
Infrastrukturförderung nicht förderfähig. Träger können neben Gemeinden und
Gemeindeverbänden unter bestimmten Bedingungen auch juristische Personen,
die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische
Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sein.
Drucksache 18/3537 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw.
-schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die
Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-
Indikatorsystem.
16. Welche Unterschiede im GRW-Mittelabfluss lassen sich im Bereich der
wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und der
Kooperation jeweils in finanzstärkere und finanzschwache Region feststellen
(bitte mit Begründung)?
Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw.
-schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die
Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-
Indikatorsystem.
17. In welcher Höhe sind GRW-Mittel im Jahr 2013 in
a) investive und nichtinvestive Maßnahmen,
b) den Bereich regionaler Tourismus,
c) den Bereich Clusterbildung und Kooperation,
d) den Bereich integrierte regionale Entwicklungskonzepte und
Regionalmanagement,
e) den Bereich NGA-/Breitband-Ausbau,
f) den Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse geflossen?
Der Mittelabfluss wird nicht statistisch nach Maßnahmenbereichen erfasst. In
der folgenden Tabelle sind daher hilfsweise die Daten der Bewilligungsstatistik
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr 2013
enthalten. Die Daten setzten sich aus 50 Prozent Bundes- und 50 Prozent
Landesmitteln zusammen. Maßnahmenträger, für die 2013 mehrfach GRW-Förderungen
bewilligt wurden, werden mehrfach gezählt.
Bei dem Bereich Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse handelt es sich nicht um wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen,
sondern um gewerbliche Tätigkeiten, die den Bedingungen der gewerblichen GRW-
investive wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen 253,1 Mio. Euro
darunter: Tourismus 155,2 Mio. Euro
darunter: Breitbandversorgung 0,8 Mio. Euro
nichtinvestive wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen zur
Vernetzung und Kooperation von lokalen Akteuren
4,1 Mio. Euro
Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement 1,6 Mio. Euro
integrierte regionale Entwicklungskonzepte 0,1 Mio. Euro
Regionalmanagement 0,4 Mio. Euro
Regionalbudget 1,2 Mio. Euro
Planungs- und Beratungsleistungen durch Dritte zur Vorbereitung oder
Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
0,8 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3537Investitionsförderung unterliegen und im Rahmen dessen im Jahr 2013 mit
83,4 Mio. Euro gefördert wurden.
Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
Innovationskraft von KMU
18. Wie groß war bzw. ist der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich
der Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU in den Jahren 2009 bis 2014?
Im Zeitraum 2009 bis November 2014 betrug der Mittelabfluss der GRW-
Förderung im Bereich der Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU (Beratung, Schulung,
Humankapitalbildung, angewandte Forschung und Entwicklung,
Markteinführung von innovativen Produkten) 112,8 Mio. Euro.
19. Welche Unterschiede im GRW-Mittelabfluss lassen sich im Bereich der
Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft von KMU jeweils in finanzstärkere und
finanzschwache Regionen feststellen (bitte mit Begründung)?
Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw.
-schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die
Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-
Indikatorsystem.
20. In welcher Höhe sind GRW-Mittel im Jahr 2013 in die Bereiche
a) Beratung,
b) Schulung,
c) Humankapitalbildung,
d) angewandte Forschung und Entwicklung geflossen?
Im Jahr 2013 flossen GRW-Mittel in die Bereiche
a) Beratung: 4,1 Mio. Euro,
b) Schulung: 0 Euro,
c) Humankapitalbildung: 3,1 Mio. Euro,
d) angewandte Forschung und Entwicklung: 12,6 Mio. Euro.
Sonderprogramm ländliche Entwicklung
21. In welcher Höhe sind GRW-Mittel in das Sonderprogramm ländliche
Entwicklung geflossen (bitte nach Jahren seit Beginn des Programms
aufschlüsseln)?
22. Welches Ziel verfolgt das Sonderprogramm ländliche Entwicklung (bitte
auch in Abgrenzung zum neuen Bundesprogramm ländliche
Entwicklung)?
23. Welche Maßnahmen können in welchem Umfang über die GRW innerhalb
des Sonderprogramms gefördert werden?
24. Nach welchen Kriterien werden die Fördergebiete des Sonderprogramms
definiert?
Drucksache 18/3537 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Welche Regionen wurden oder werden in welchem Umfang mit GRW-
Mitteln innerhalb des Sonderprogramms gefördert (bitte nach Jahren seit
Beginn des Programms aufschlüsseln)?
26. Welche Unterschiede im GRW-Mittelabfluss in finanzstärkere und
finanzschwache Regionen lassen sich feststellen?
27. Wann ist das Sonderprogramm zuletzt umfassend evaluiert worden, und
was war das Ergebnis?
28. In welchem Umfang sind durch das Sonderprogramm wohnortnahe
Arbeitsplätze entstanden (bitte nach Region aufschlüsseln)?
29. In welcher Form berücksichtig das Sonderprogramm die Förderung
lokaler Initiativen, und in welcher Höhe sind welche Maßnahmen in diesem
Bereich gefördert worden?
Die Fragen 21 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gab in der Vergangenheit und es gibt aktuell kein „Sonderprogramm
ländliche Entwicklung“ innerhalb der GRW. Die GRW fördert in städtischen und
ländlichen Räumen gleichermaßen.
30. Welche weiteren Sonderprogramme wurden oder werden über die GRW in
welcher Höhe in den Jahren 2009 bis 2014 gefördert, um auf
unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren?
Die Bundesregierung hatte als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise im
Rahmen ihres Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärke“ 2008 beschlossen, dass die Finanzmittel für die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Jahren 2009 bis 2011
erhöht werden. Zu diesem Zweck stellte der Bund den Ländern im Rahmen
dieses Sonderprogramms einmalig 180 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, davon
100 Mio. Euro als Barmittel für 2009 und 80 Mio. Euro als
Verpflichtungsermächtigung zulasten der Folgejahre (2010 und 2011 jeweils 40 Mio. Euro).
Das Sonderprogramm der GRW diente dem Ziel, langfristig Wachstumsimpulse
sowie kurzfristig konjunkturelle Impulse auszulösen. Die Förderbedingungen
des Sonderprogramms entsprachen denen der normalen GRW-Förderung.
Evaluation der GRW
31. Wann ist die GRW zuletzt umfassend evaluiert worden, und zu welchen
Ergebnissen kam die letzte Evaluation jeweils für die drei Förderbereiche
der GRW und für die Sonderprogramme?
Die gewerbliche GRW-Förderung wird fortlaufend extern evaluiert, die
Evaluationsinstrumente werden ihrerseits ständig weiterentwickelt. Die letzte externe
Evaluation im Jahr 2010 durch Prof. Dr. Franz-Josef Bade (TU Dortmund) hat
zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung, die immerhin etwa 75 Prozent der
gesamten GRW-Ausgaben umfasst, ergeben, dass im Zeitraum 1998 bis 2008
die geförderten Unternehmen ihre Beschäftigung und ihr Lohneinkommen
gegenüber den nicht geförderten Unternehmen erheblich ausgebaut haben.
Gefördert wurden vor allem KMU. Durch die Fokussierung auf das Verarbeitende
Gewerbe werden insbesondere Unternehmen mit einem hohen Anteil von
Innovationen gefördert.
Die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und
Kooperation wurde bisher nicht evaluiert. Die Ansätze für ein besseres Monito-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3537ring und einer verbesserten Erfolgskontrolle der investiven
Infrastrukturförderung wurden in einem Methodengutachten 2012 durch Prognos und Prof. Dr.
Franz-Josef Bade (TU Dortmund) im gemeinsamen Auftrag von Bund und
Ländern im Rahmen der GRW analysiert. Auf dieser Basis werden weitere
Möglichkeiten einer sinnvollen Evaluation der wirtschaftsnahen
Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und Kooperation geprüft.
Sonderprogramme der GRW unterliegen wie auch die normale GRW-Förderung
der statistischen Erfassung und Begleitung der geförderten Maßnahmen durch
den Bund. So werden die GRW-Bewilligungen und Förderergebnisse zentral
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) statistisch erfasst
und ausgewertet. Sonderprogramme werden soweit wie möglich in die externe
Evaluation der regulären GRW-Förderung einbezogen.
Die Beteiligung der GRW an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbs-
und Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft von KMU wird nicht von
der Bundesregierung evaluiert, da die GRW-Mittel nur der finanziellen
Verstärkung der Wirtschaftsförderprogramme der Länder dienen. Bei diesen
Förderprogrammen handelt es sich um originäre Ländermaßnahmen, die von den Ländern
in eigener Zuständigkeit evaluiert werden.
32. Für wann und nach welchen Kriterien ist die nächste Evaluierung
angesetzt, und welche Bereiche soll sie umfassen?
Die Bundesregierung plant, die nächste Evaluation der GRW spätestens ab dem
Jahr 2017 durchzuführen. Ziel der Evaluation ist es, die Auswirkungen der
Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft auf die wesentliche
Zielgrößen der GRW, d. h. Beschäftigung und Einkommen, nachzuzeichnen und
damit Effizienz und Anreizwirkung der Förderung einer wissenschaftlichen
Prüfung zu unterziehen. Um die Unabhängigkeit der Untersuchung
sicherzustellen, wird die Auswahl eines mit der Evaluation zu beauftragenden
wissenschaftlichen Instituts im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgen.
Weiterentwicklung der deutschen Förderpolitik
33. Welche Förderbereiche der rückläufigen Mittel des Europäischen
Sozialfonds (ESF) fördert die GRW in welcher Höhe, und plant die
Bundesregierung eine weitere Kompensation rückgängiger EU-Mittel?
Das operationelle Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) für
Deutschland orientiert sich in der Förderperiode 2014 bis 2020 an den
Prioritäten „Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und
Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“, „Förderung der sozialen Inklusion und
Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ und „Investitionen in
Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges
Lernen“. Hauptzielgruppen des Operationellen Programms des Bundes sind
benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und
Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche
mit geringer Qualifikation oder geringem Einkommen, sowie Personen mit
Migrationshintergrund (siehe Seite 18 des Operationellen Programms).
Schwerpunkt der Förderung der GRW sind Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft sowie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Darüber hinaus existiert eine
ergänzende Förderung von Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. Beratungsleistungen für betriebliche
Maßnahmen von KMU, Schulungsleistungen von Externen für Arbeitnehmer zur
Drucksache 18/3537 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSteigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Förderung der qualitativen
Verbesserung der Personalstruktur von KMU durch Ersteinstellungen von
Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen. Hierzu können
Länderprogramme mit GRW-Mitteln verstärkt werden. Diese ergänzende Förderung der
GRW wird nur in geringem Ausmaß und nicht von allen Ländern in Anspruch
genommen. Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Die Zielgruppe der GRW unterscheidet sich damit deutlich von der Zielgruppe
des ESF (s. o.). Eine Überschneidung von Förderbereichen der GRW und des
ESF kann aufgrund der dargelegten thematischen Ausrichtungen von GRW und
ESF nicht festgestellt werden. Zudem wurde durch die Vorgaben der EU-
Verordnungen zur thematischen Konzentration im ESF bereits vor Beginn der
Förderperiode 2014 bis 2020 eine intensive Abstimmung zwischen Bund und
Ländern durchgeführt, um eine kohärente Förderstruktur sicherzustellen. Daneben
setzt auch jedes Land ein eigenständiges operationelles ESF-Programm um, das
sich im Einklang mit den thematischen Zielen befinden muss.
In der GRW kann eine Verstärkung von Fördermaßnahmen der Länder für KMU
zudem nur vorgenommen werden, wenn sich die entsprechenden
Fördermaßnahmen der Länder nicht mit den Fördermaßnahmen des Bundes überschneiden
und der Bund oder die Mehrheit der Länder keinen Einspruch erheben. Dieses
Verfahren hat sich in der Praxis bewährt.
Ob und vor allem in welchem Umfang EU-Mittel für den ESF nach 2020
zurückgehen werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Von daher stellt sich die Frage einer Kompensation nicht.
34. In welcher Form plant die Bundesregierung, die Gemeinschaftsaufgaben
zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur besser miteinander zu
verzahnen, und wie ist der Stand der Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgaben?
Durch den Koalitionsvertrag ist die Bundesregierung aufgefordert, die
Grundlagen für ein gesamtdeutsches System der Förderung strukturschwacher
Regionen nach Auslaufen des Solidarpaktes zu schaffen. Ein solches System soll sich
auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern
konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die
GRW, die die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Regionen in Stadt
und Land gleichermaßen fördert, soll dabei als Ausgangspunkt dienen.
Gleichzeitig wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer
„Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiter zu entwickeln. Die
Fördermöglichkeiten des ELER sollen umfassend genutzt werden.
Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung dieser Aufträge aus dem
Koalitionsvertrag. Die beiden Gemeinschaftsaufgaben werden dabei so koordiniert
werden, dass überschneidende Strukturen ausgeschlossen werden können.
35. Sieht die Bundesregierung eine Zweckbindung der Mittel der
Gemeinschaftsaufgaben vor (bitte mit Förderbereichen)?
Die GRW sieht keine Zweckbindung für bestimmte Förderbereiche vor. Die
Länder können in eigener Verantwortung Schwerpunkte setzen.
Die GAK sieht eine Zweckbindung von Mitteln nur für die Breitbandversorgung
in ländlichen Räumen vor. Seit der Aufnahme der Breitbandförderung in der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3537GAK im Jahr 2008 sind jährlich 10 Mio. Euro für den Breitbandausbau in
ländlichen Gebieten Bundesmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden.
36. Welche finanzielle Ausstattung ist für die Gemeinschaftsaufgaben ab 2017
vorgesehen?
Laut Koalitionsvertrag soll die Finanzierung der GRW durch ressortinterne
Umschichtung auf das Niveau von 2009 (624 Mio. Euro) aufgestockt werden. Für
die Jahre 2017 und 2018 sieht die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung
einen Haushaltsansatz von 600 Mio. Euro vor; dies bedeutet gegenüber dem
Jahr 2014 eine Erhöhung um 17,2 Mio. Euro. Weitere Anhebungsschritte
werden im Haushaltsaufstellungsverfahren 2016 unter Berücksichtigung der im
Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu erbringenden
Gegenfinanzierung, der notwendigen Kofinanzierung seitens der Länder und
unter Berücksichtigung der Mittelabflüsse der Länder geprüft und umgesetzt.
Der am 28. November 2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedete
Bundeshaushalt 2015 sieht für die GAK insgesamt Ausgaben in Höhe von 620 Mio.
Euro Bundesmitteln (einschließlich Verstärkungsmitteln in Höhe von 10 Mio.
Euro sowie Mitteln für einen neuen Sonderrahmenplan für Maßnahmen des
präventiven Hochwasserschutzes in Höhe von 20 Mio. Euro) vor. Über die
Mittelausstattung in den Folgejahren wird im Zusammenhang mit dem
Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016 sowie den Finanzplan bis 2019 noch zu
entscheiden sein.
37. Wie organisiert die Bundesregierung die Prozesse zur besseren
Verzahnung der Gemeinschaftsaufgaben parallel zur Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes zur Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung, und wo liegt
die Zuständigkeit?
Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen.
38. Inwiefern soll die GRW Grundlage des neuen Fördersystems sein, und
welche Gebiete sollen im neuen Fördersystem förderberechtigt sein?
39. Welche der Fördermaßnahmen der GRW sollen erhalten bleiben, und
welche Maßnahmen sollen zukünftig nicht mehr förderfähig sein?
40. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung vor, um die GRW und die
weiterentwickelte Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes in einem Gesamtförderkonzept der
Gemeinschaftsaufgaben zu koordinieren?
41. Welche Bundesprogramme sollen in der zweiten Säule des neuen
Fördersystems gebündelt, und wie soll die Mittelvergabe organisiert werden?
42. Bleiben innerhalb der zweiten Säule ostspezifische Förderprogramme
bestehen (bitte mit Begründung)?
43. Welche weichen Faktoren begründen eine Förderung nach der geplanten
dritten Säule des neuen Fördersystems, und welche Regionen sollen
förderberechtigt sein?
44. In welcher Form plant die Bundesregierung ein
Fördermittelgesamtkonzept zusammen mit den Europäischen Strukturfonds EFRE und ESF, und
wo liegt die Zuständigkeit?
Drucksache 18/3537 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode45. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung
des gesamtdeutschen Fördersystems nach dem Jahr 2020 vor?
46. Wann plant die Bundesregierung, die Grundlagen für ein neues
Fördersystem ab 2020 in dieser Legislaturperiode zu veröffentlichen?
Die Fragen 38 bis 46 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung
verpflichtet, auch zukünftig strukturschwache Regionen mit dem Ziel der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu unterstützen.
In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung die Arbeiten
aufgenommen, um in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein
integriertes gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen für die
Zeit nach Auslaufen des Solidarpaktes nach 2019 zu entwickeln. Im Rahmen der
Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll auch
beraten werden, ob und wie die speziellen Förderprogramme der ostdeutschen
Bundesländer nach und nach in ein gesamtdeutsches System für
strukturschwache Regionen überführt werden sollen. Die GRW soll hierbei als Ausgangspunkt
dienen.
Die Bundesregierung steht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung eines
Gesamtfördersystems allerdings noch am Anfang ihrer Überlegungen. Im Rahmen
des angelaufenen Diskussionsprozesses zwischen den Ressorts sind noch keine
Festlegungen hinsichtlich der im Weiteren zu verfolgenden möglichen Varianten
für ein Gesamtfördersystem erfolgt. Einzelne Elemente eines künftigen
Fördersystems, wie die Frage zukünftiger Fördertatbestände, die Abgrenzung von
Fördergebieten oder die Beteiligung bestimmter Programme an einem
Gesamtsystem werden zurzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert und abgestimmt.
Deshalb können zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zu konkreten
Elementen getroffen werden.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass das gesamtdeutsche
Fördersystem für strukturschwache Regionen unter Berücksichtigung der zukünftigen
Europäischen Strukturförderung entwickelt wird, damit eine sinnvolle
gegenseitige Ergänzung von europäischer und nationaler Förderung erreicht werden
kann. Die Grundlagen für das weiterentwickelte System sollen rechtzeitig gelegt
werden, damit für die Länder und Regionen Planungssicherheit für die Zeit nach
2019 herrscht.
47. Welche Akteure plant die Bundesregierung, an der Neuorganisation des
gesamtdeutschen Fördersystems zu beteiligen?
Die Bundesregierung befindet sich noch in einem frühen Stadium der
Ressortabstimmung zu einer Bundesposition für ein gesamtdeutsches Fördersystem.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Neuorganisation des
gesamtdeutschen Fördersystems zwischen Bund und Ländern voranzubringen. Im Übrigen
gelten die Verfahrens- und Beteiligungsvorschriften des
Gesetzgebungsverfahrens. Es ist geplant, im späteren Verlauf auch weitere Akteure, wie z. B.
Verbände und Sozialpartner, in die Beratungen einzubeziehen. Die
Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben ist darüber hinaus Gegenstand des laufenden
Austauschs zwischen den zuständigen Ministerien und den Ländern in den
jeweiligen Gremien der Gemeinschaftsaufgaben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/353748. Plant die Bundesregierung ein Festhalten am Grundsatz der Ko-
Finanzierung (bitte mit Begründung)?
Gemäß Artikel 91 a Absatz 3 Satz 1 GG trägt der Bund die Hälfte der Ausgaben
für die GRW. Durch diese verfassungsrechtlich verankerte Entscheidung des
Gesetzgebers wird sichergestellt, dass die Zuständigkeit der Länder für die
Bewilligung und Durchführung von GRW-geförderten Projekten mit einer
finanziellen Beteiligung und Verantwortung einhergeht. Vonseiten der
Bundesregierung besteht die klare Absicht, an dem Grundsatz der Kofinanzierung auch für
die zukünftige Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben festzuhalten.
49. Plant die Bundesregierung innerhalb des neuen Fördersystems eine
verstärkte regionale Fokussierung, statt einer sektoralen, und eine stärkere
Förderung regionaler Akteure (bitte mit Begründung)?
Auf die Antwort zu den Fragen 38 bis 46 wird verwiesen.
50. Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die
Landesparlamente in den Prozess der Weiterentwicklung des Fördersystems mit
einzubeziehen?
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag gemäß § 6 Absatz 3
des GRW-Gesetzes laufend über die Durchführung des gemeinsamen
Koordinierungsrahmens und den allgemeinen Stand der GRW. Der Deutsche
Bundestag ist daher über die entsprechenden Bundestagsausschüsse auch in den Prozess
der Weiterentwicklung des Fördersystems eingebunden. Die Einbeziehung der
Länderparlamente ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sondern liegt in der
Zuständigkeit der einzelnen Länder.
51. Plant die Bundesregierung innerhalb des neuen Fördersystems eine
Mitberatung der neuen Koordinierungsrahmen vom Deutschen Bundestag und
den Landesparlamenten?
Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung für den GRW-
Koordinierungsrahmen ab 2020 ist das GRW-Gesetz. Dort ist festgelegt, dass die im
GRW-Koordinierungsausschuss vertretenen Regierungen von Bund und
Ländern über den gemeinsamen Bund-Länder-Koordinierungsrahmen, also auch
einen neuen Koordinierungsrahmen ab 2020, beschließen. Zur Beteiligung des
Deutschen Bundestages sowie der Länderparlamente wird auf die Antwort zu
Frage 50 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]