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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen nach Bekanntwerden eines Spionagevorfalles im Bundesnachrichtendienst

Kompetenzen der Sicherheitsbeauftragten in Bundesbehörden, Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern relevanter Bundesministerien und -behörden, personelle Konsequenzen, weitere Maßnahmen, von der Spionageabwehr ausgenommene Staaten (360-Grad-Spionageabwehr)<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/313506.11.2014

Maßnahmen nach Bekanntwerden eines Spionagevorfalles im Bundesnachrichtendienst

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang Juli 2014 wurde bekannt, dass ein im Bundesnachrichtendienst (BND) beschäftigter Mitarbeiter offenbar als Doppelagent agierte. Medienberichten zufolge soll der 31-Jährige die US-amerikanischen Geheimdienste gezielt mit Informationen u.a. über den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSA-Überwachung (NSA = National Security Agency) versorgt haben und auch dafür bezahlt worden sein.

Auf den Vorgang aufmerksam wurden die deutschen Behörden, nachdem sie eine E-Mail abfingen, die der Beschuldigte offenbar an russische Behörden schrieb. Darin bot er auch ihnen seine Spionagetätigkeiten an.

Obwohl die Ausbeute des Doppelagenten vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, als „lächerlich“ (ZEIT ONLINE, 10. Juli 2014, „De Maizière nennt Spionageinformationen ,lächerlich‘“) bezeichnet wurde, kündigte man an, nun mit einem 360-Grad-Blick in der Spionageabwehr überzugehen und künftig auch befreundete Nationalstaaten in den Blick zu nehmen (SPIEGEL ONLINE, 7. Juli 2014, „Merkel beklagt Vertrauensbruch durch Spionage“).

Als weitere Konsequenz dieses Vorfalls kündigte man eine Sicherheitsüberprüfung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der relevanten Ministerien und Behörden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Laut der „BILD Zeitung“ soll es sich dabei lediglich um die „turnusmäßigen kleinen Sicherheitsüberprüfungen“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln (www.bild.de, 5. August 2014, „Ministerien lassen Mitarbeiter Überprüfen“). Beim BND hingegen setze man wohl auf eine umfangreiche Überprüfung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die laut BND-Präsident Gerhard Schindler Monate dauern könnte (SPIEGEL ONLINE, 10. Juli 2014, „BND sucht nach weiteren Maulwürfen“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen haben Sicherheitsbeauftragte der Bundesministerien und Bundesbehörden?

2

Kam es zu in den Medien angekündigten Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den relevanten Bundesministerien?

a) Wenn ja, welche Überprüfungen wurden wann in welchen Bundesministerien durchgeführt, und auf welcher Rechtsgrundlage fanden diese statt?

b) Wenn ja, durch wen wurden die Sicherheitsüberprüfungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

c) Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden aus welchen Abteilungen der einzelnen Bundesministerien überprüft, und wurden sie darüber in Kenntnis gesetzt?

d) Wenn nein, warum nicht?

3

In welchen Abteilungen und Bereichen werden aus welchen Gründen keine Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen?

4

Kam es zu in den Medien angekündigten Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den relevanten Bundesbehörden?

a) Wenn ja, welche Überprüfungen wurden in welchen Bundesbehörden wann durchgeführt, und auf welcher Rechtsgrundlage fanden sie statt?

b) Wenn ja, durch wen wurden die Sicherheitsüberprüfungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

c) Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden aus welchen Abteilungen der einzelnen Bundesbehörden überprüft, und wurden sie darüber in Kenntnis gesetzt?

d) Wenn nein, warum nicht?

5

Kam es zu der durch den BND-Präsidenten Gerhard Schindler angekündigten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterüberprüfung im BND?

a) Wenn ja, durch wen wurden die Überprüfungen wann mit welchem Ergebnis durchgeführt?

b) Unterscheiden sich diese Untersuchungen von denen in den übrigen Bundesministerien und Bundesbehörden Durchgeführten? Wenn ja, wodurch, und warum wird ein solcher Unterschied gemacht?

c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus welchen Abteilungen wurden überprüft?

d) Wenn nein, warum nicht?

6

Hat oder wird es wegen des Spionagevorfalles im BND personelle Konsequenzen geben? Wenn ja, welche?

7

Welche weiteren konkreten sicherheitspolitischen Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden des Spionagefalles in die Wege geleitet (bitte nach Datum und Sicherheitsbehörde aufschlüsseln)?

8

Kann die Bundesregierung mittlerweile ausschließen, dass es weitere Doppelagentinnen oder Doppelagenten in den deutschen Bundesministerien und Bundesbehörden gibt? Wenn ja, mit welcher Begründung, und auf welcher Tatsachengrundlage?

9

Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der 360-Grad-Spionageabwehr? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

10

Nach welchen Kriterien wurden bisher Staaten von der Spionageabwehr ausgenommen, so dass erst jetzt von einem 360-Grad-Blick in der Spionageabwehr gesprochen werden kann?

11

Wurden diese Kriterien und deren Einhaltung im Einzelfall überprüft, und wenn ja, in welchen Abständen, unter Beteiligung welcher Bundesministerien und Bundesbehörden, und mit welchen Ergebnissen?

12

Wurde im Ergebnis einer solchen Überprüfung bereits die Ausnahme eines befreundeten Staates aus der Spionageabwehr der Bundesbehörden aufgehoben, und wenn ja, um welchen befreundeten Staat oder welche Staaten handelt es sich, und wann und aufgrund welcher Erkenntnisse geschah dies?

13

Schätzt der Bundesinnenminister den durch den BND-Spion entstandenen Schaden nach wie vor als „lächerlich“ ein, oder gibt es diesbezüglich eine veränderte Beurteilung (bitte begründen)?

Berlin, den 5. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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