[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3478
18. Wahlperiode 05.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3137 –
Verlängerung des Betreibervertrages mit der Toll Collect GmbH
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 31. August 2015 läuft der Vertrag mit der Toll Collect GmbH aus. Es
bestehen mehrere Optionen zur Erhebung einer LKW-Maut auf
Bundesfernstraßen für die Zeit nach Vertragsende. Nach Presseinformationen (u. a. DER
SPIEGEL Nr. 26/2014, „Ungeliebte Partner“ sowie SPIEGEL ONLINE vom
24. September 2014, „Ministerium winkt umstrittenen Toll-Collect-Vertrag
durch“) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) vier Optionen zur Zukunft der Toll Collect GmbH, die alle eine
Verlängerung des Betreibervertrages vorsehen. Eine Übernahme der Toll Collect
GmbH durch den Bund (Call Option) werde demnach nicht mehr in Erwägung
gezogen.
1. Inwiefern ist es zutreffend, dass vier Optionen zur Zukunft der Toll Collect
GmbH als Grundlage für eine Entscheidung im BMVI vorliegen, von denen
auch der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann im Ausschuss
für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am
8. Oktober 2014 berichtete, und was sind die jeweiligen Inhalte der
Optionen (bitte einzeln aufführen)?
Die vier betrachteten Optionen sind:
1. Verlängerung des Betreibervertrages um bis zu drei Jahre,
2. Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund (Call Option),
3. Europaweite Ausschreibung eines neuen Mauterhebungssystems,
4. Kombination einzelner Varianten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 1. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3478 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Call Option nicht länger Gegenstand der
Entscheidungsfindung auf Leitungsebene des BMVI ist (DER SPIEGEL,
23. Juni 2014, S. 43)?
Das BMVI hat sich im November 2014 entschieden, den Betreibervertrag mit
der Toll Collect GmbH zu verlängern.
3. Inwiefern gibt es einen grundsätzlichen Beschluss auf Leitungsebene des
BMVI, Gespräche mit der Toll Collect GmbH aufzunehmen, um den
laufenden Betreibervertrag über das reguläre Ende des Betreibervertrages am
31. August 2015 zu verlängern?
Wenn ja, welchen Sachstand haben die Verhandlungen der
Bundesregierung mit der Toll Collect GmbH über eine Verlängerung des
Betreibervertrages?
In welchem Zeitraum ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Verhandlungen mit der Toll
Collect GmbH und ihren Anteilseignern über die Verlängerung des
Betreibervertrages sind abgeschlossen.
4. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der Arbeitsgruppe „Run
2018“, die die Toll Collect GmbH auf eine Verlängerung des
Betreibervertrages vorbereitet (DER SPIEGEL, 23. Juni 2014, S. 43), und worin
bestehen die konkreten Aufgaben der Arbeitsgruppe?
Welche konkreten Ergebnisse liegen bereits vor?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an der Arbeitsgruppe „Run 2018“.
Bei „Run 2018“ handelt es sich um ein internes Projekt der Toll Collect GmbH,
das das Ziel hat, die notwendigen technischen Anpassungen für einen
reibungslosen Weiterbetrieb des Mautsystems bis zum 31. August 2018 zu identifizieren.
5. Weshalb ist eine Vertragsverlängerung aus Sicht der Bundesregierung einer
Call Option vorzuziehen, und welche konkreten Risiken bestehen bei der
bisher vertraglich möglichen Übernahme der Toll Collect GmbH durch den
Bund?
6. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine
Verlängerung des Vertrages um ein, zwei bzw. drei Jahre, und von welchen
Faktoren hängt die angestrebte Vertragslaufzeit nach der Verlängerung ab?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verlängerung des Betreibervertrags bietet den Vorteil, dass der Bund das
bestehende und von ihm finanzierte Erhebungssystem weiter nutzen kann und
die Risiken für den Mautbetrieb inklusive dem Mautausfallrisiko weiterhin bei
einem privaten Betreiber liegen.
Zudem kann nur mit einer Verlängerung des Vertrags mit Toll Collect
sichergestellt werden, dass die geplanten Termine zur Mautausweitung und -
vertiefung (Ausdehnung der Mautpflicht auf weitere rund 1 100 km vierstreifige
Bundesstraßen zum 1. Juli 2015, Absenkung der Mautpflichtgrenze auf
7,5 t zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) eingehalten werden
können.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3478Die Möglichkeit zur Übernahme der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH
(Call Option) durch den Bund besteht auch während des
Verlängerungszeitraums. Auf diese Weise erhält sich der Bund größtmögliche Flexibilität im
Hinblick auf künftige Handlungsoptionen.
7. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko von Klagen durch andere
Mautbetreiber ein, wenn die geplante Ausweitung der Lkw-Maut
aufgrund eines Zusatzvertrages durch die Toll Collect GmbH umgesetzt wird,
statt diese europaweit auszuschreiben?
Die Bundesregierung schätzt das Risiko von Klagen bei der geplanten
Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere 1 100 km vierstreifige Bundesstraßen und
die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht als
gering ein.
8. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, eine
Call Option in die Verlängerung des Betreibervertrages mit der Toll
Collect GmbH aufzunehmen?
Die Call Option sichert größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf künftige
Handlungsoptionen.
9. Wie hoch sind aus Sicht der Bundesregierung die zu erwartenden
monetären Kosten, die im Zuge der Vertragsverhandlungen für die Aufnahme
der Call Option in das neue Vertragsverhältnis anfallen würden?
Durch die Aufnahme der Call Option in den Verlängerungsvertrag fallen keine
zusätzlichen Kosten an.
10. Müsste der Bund im Falle einer Verlängerung des Betreibervertrages mit
der Toll Collect GmbH Investitionen in das bestehende Lkw-Mautsystem
tätigen, um sicherzustellen, dass das System bis 2018 funktionsfähig
bleibt?
Wenn ja, wie hoch wären diese Investitionen, und wofür wären sie konkret
erforderlich?
Die notwendigen Investitionen sind von der Toll Collect GmbH sicherzustellen.
11. Inwiefern rechnet die Bundesregierung bei einer Verlängerung des
Betreibervertrages mit Forderungen nach einer Anhebung der
Betreibervergütung?
Mit welcher Anhebung der Betreibervergütung ist aus welchen Gründen
zu rechnen?
12. Welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung vor dem Hintergrund
anstehender Vertragsverhandlungen zur Verfügung, um sich gegen höhere
Betreibervergütungen zu wehren?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der bereits mit der Toll Collect GmbH ausgehandelte Verlängerungsvertrag
weist – ohne Berücksichtigung der Zusatzprojekte (Ausweitung der Lkw-Maut
auf weitere rund 1 100 km mautpflichtige Bundesstraßen, Absenkung der Maut-
Drucksache 18/3478 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) – gegenüber einer
Fortschreibung des Vergütungsmechanismus des bisherigen Betreibervertrages eine
geringere Vergütung aus. Hierbei wurde insbesondere Kosteneinsparungen der
Toll Collect GmbH, die sich im Zeitablauf ergeben haben, Rechnung getragen.
13. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um den
Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des
Deutschen Bundestages frühzeitig und transparent über Vereinbarungen mit
der Toll Collect GmbH zu einer Vertragsverlängerung und insbesondere
über monetäre Auswirkungen, vor allem mit Blick auf die
Betreibervergütung, zu informieren?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis Februar
2015?
Die Vorsitzenden des Haushalts- und des Verkehrsausschusses des Deutschen
Bundestages sind mit Schreiben vom 14. November 2014 informiert worden.
14. Inwiefern bestehen Überlegungen auf Seiten der Bundesregierung,
Änderungen innerhalb des Toll-Collect-Systems vorzunehmen, sofern der
Vertrag mit dem Betreiberkonsortium der Toll Collect GmbH verlängert
wird?
Welche konkreten Änderungen werden von der Bundesregierung
erwogen?
Auf Initiative der Bundesregierung erfolgt eine Erweiterung des Systems auf
1 100 km weitere vierstreifige Bundesstraßen, eine zusätzliche Bemautung von
Lkws zwischen 7,5 t und 11,99 t zulässiges Gesamtgewicht sowie in diesem
Zusammenhang die Einführung zwei weiterer Achsklassen.
15. Mit welchen monetären Kosten rechnet die Bundesregierung zur
Umsetzung von Änderungen innerhalb des Toll-Collect-Systems?
Die Erweiterung des Systems auf 1 100 km weitere vierstreifige Bundesstraßen,
auf eine Bemautung von Lkws zwischen 7,5 t und 11,99 t zulässiges
Gesamtgewicht sowie die Einführung zweier weiterer Achsklassen wird bei der Toll
Collect GmbH voraussichtlich einmalig rund 23 Mio. Euro kosten und jährliche
Betriebskosten in Höhe von 33 Mio. Euro verursachen.
16. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zur umfassenden
Gewährleistung des Datenschutzes erforderlich, um auch zukünftig zu
verhindern, dass Bewegungsprofile erfasst werden können?
Hinsichtlich des Datenschutzes gibt es keine Änderungen am Mautsystem.
17. Inwiefern wird seitens der Bundesregierung eine vertragliche Festlegung
befürwortet, dass Daten zur Mautberechnung nur an Bord oder auch in
Zentralsystemen erfasst werden dürfen?
Es ist keine Änderung am technischen System und der betreibervertraglichen
Ausgestaltung der Mauterhebung vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/347818. Inwiefern sind Vorgaben beabsichtigt, den Betreiber dazu zu verpflichten,
die On-Board-Units vor externen Datenzugriffen zu schützen?
Auch diesbezüglich sind keine Änderungen am technischen System der
Mauterhebung vorgesehen.
19. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, die
Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere 1 000 km Bundesstraße sowie die
Absenkung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen umzusetzen,
nachdem der Bund die Call Option gezogen hat?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
20. Wie viele Fahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt pro Jahr mautpflichtig,
und von wie vielen Fahrzeugen geht die Bundesregierung nach der
vorgesehenen Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere 1 000 km Bundesstraße
sowie bei der Absenkung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen
aus (bitte differenziert nach Streckennetz und Fahrzeugklasse aufführen)?
Mit Stand Juli 2014 waren ca. 804 000 Fahrzeuge mit einem Fahrzeuggerät
(On-Board-Unit (OBU)) ausgestattet. Es wird geschätzt, dass aufgrund der
Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht die
Anzahl der Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeuggerät ausgestattet sind, um ca.
85 000 Fahrzeuge auf dann 889 000 Fahrzeuge steigt. Die Anzahl der Fahrzeuge
bei der manuellen Einbuchung wird vergleichbar steigen. Durch die Ausweitung
der Lkw-Maut auf weitere vierstreifige Bundesstraßen wird kein spürbarer
Anstieg der mautpflichtigen Fahrzeuge erwartet.
21. Mit welchen Einnahmen rechnet die Bundesregierung nach Abzug aller
System- und Erhebungskosten durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf
weitere 1 000 km Bundesstraße und die Absenkung der Mautpflicht auf
Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen (bitte die Einnahmen und Kosten detailliert nach
Kosten für die On-Board-Units, Kosten für das Enforcement, Kosten für
das Zentralsystem, Kosten für die Software sowie Personalkosten
aufführen)?
Die Einnahmen aus beiden Maßnahmen ohne Berücksichtigung der System-
und Erhebungskosten liegen im Jahr 2015 bei rund 115 Mio. Euro und in den
Jahren 2016 und 2017 bei rund 380 Mio. Euro jährlich.
Das Bundesamt für Güterverkehr geht von einmaligen Kosten (inkl.
Ausstattung des Mautkontrolldienstes) in Höhe von rd. 14,7 Mio. Euro aus. Dieser
Betrag setzt sich insbesondere zusammen aus den Kosten für die Beschaffung
von 54 zusätzlichen Mautkontrollfahrzeugen nebst dazugehöriger
Kontrolltechnik (rund 9 Mio. Euro), nicht fahrzeugbezogenen automatischen
Kontrolleinrichtungen (rund 5,2 Mio. Euro) sowie hard- und softwareseitigen
Anpassungen im Rechenzentrum des Bundesamtes für Güterverkehr (rund 0,5 Mio. Euro).
Die jährlichen Kosten (inkl. Personal- und Betriebskosten) werden bei rund
15 Mio. Euro liegen.
Die Vergütungsansprüche der Toll Collect GmbH belaufen sich auf rund 23 Mio.
Euro (einmalige Investitionsaufwendungen) und jährlich auf rund 33 Mio. Euro.
Die größten Kostenblöcke bei den laufenden jährlichen Kosten sind
Abschreibungen auf Fahrzeuggeräte, Zahlungsverkehrsprovisionen sowie gemischte
Betriebskosten.
Drucksache 18/3478 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDamit ergeben sich nach Abzug aller System- und Erhebungskosten insgesamt
Mehreinnahmen in Höhe von 55 Mio. Euro im Jahr 2015 und ab dem Jahr 2016
in Höhe von über 330 Mio. Euro jährlich.
22. Wie stellt die Bundesregierung die umfassende Kontrolle aller Lkw auf
den ab 1. Juli 2015 zusätzlich bemauteten 1 000 km Bundesstraße sicher?
Es werden zusätzliche Mautkontrolleure beim Bundesamt für Güterverkehr
eingestellt. Zudem werden verstärkt portable automatische Kontrollsysteme zum
Einsatz kommen.
23. Welche Anpassungen müssen bei einer Ausweitung der Lkw-Maut auf
weitere 1 000 km Bundesstraße im Rahmen des bestehenden
Distributionssystems erfolgen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zum
Lkw-Mautsystem zu ermöglichen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierfür anfallenden Kosten?
Das bestehende Distributionsnetz reicht aus, um einen diskriminierungsfreien
Zugang zum Lkw-Mautsystem zu ermöglichen. In einzelnen Fällen werden ggf.
bestehende, bislang nur wenig genutzte Mautstellenterminals umgesetzt.
24. Welchen Stand haben die Schiedsverfahren I (Bund gegen das Toll-
Collect-Konsortium wegen Schadenersatz und Vertragsstrafen im
Zusammenhang mit der verspäteten Inbetriebnahme des Lkw-Mautsystems)
sowie Schiedsverfahren II (Toll Collect GmbH gegen den Bund)?
25. Inwiefern haben Verhandlungen der Schiedsverfahren im September oder
Oktober 2014 stattgefunden, und was war ggf. der Inhalt der mündlichen
Verhandlungen?
26. Was sind die weiteren Verfahrensschritte, und inwiefern ist ein Abschluss
der Auseinandersetzung absehbar?
Die Fragen 24 bis 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den beiden Schiedsverfahren haben zuletzt in der Zeit vom 19. bis 24. Mai
2014 (Schiedsverfahren I) und vom 29. September bis 2. Oktober 2014
(Schiedsverfahren I und II) mündliche Verhandlungen stattgefunden.
Gegenstände der letztgenannten Verhandlung waren
– im Verfahren I: Vernehmung eines Zeugen; Voraussetzung und Folgen einer
Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss; Schadensberechnung;
Bemessung von Vertragsstrafen.
– im Verfahren II: Darlegungslast zur Höhe der Betreibervergütung der Toll
Collect GmbH; Einholung eines Gutachtens zur Sachverhaltsaufklärung;
Vergütungsrelevanz einzelner Aufwendungen der Toll Collect GmbH;
Auslegung von Vergütungsvorschriften des Mautbetreibervertrags; Verrechnung
von Vertragsstrafenansprüchen des Bundes mit Ansprüchen der Toll Collect
GmbH auf Betreibervergütung.
In beiden Schiedsverfahren haben die Parteien vom Gericht Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme zum Ergebnis der letzten mündlichen Verhandlung
erhalten. Danach wird das Gericht den Parteien im Schiedsverfahren I
Mitteilung zum weiteren Verfahrensgang machen. Im Schiedsverfahren II will das
Gericht ein Gutachten zur Sachverhaltsaufklärung einholen, dessen Erstellung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3478voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Ein Termin zur
Beendigung der beiden Schiedsverfahren kann derzeit nicht genannt werden.
27. Welche Tendenz zeichnet sich bei den Verhandlungen in den beiden
Schiedsverfahren ab?
Das Schiedsgericht hat noch keine Festlegungen getroffen, die gegenwärtig eine
belastbare Aussage zum voraussichtlichen Ausgang der Schiedsverfahren
erlauben.
28. Welche Kosten sind dem Bund allein für die mündlichen Verhandlungen
im Mai sowie September und Oktober 2014 angefallen?
Für die mündliche Verhandlung im Mai 2014 sind dem Bund unmittelbare
Kosten in Höhe von rund 600 000 Euro entstanden, für die Verhandlung im
September/Oktober 2014 in Höhe von mindestens rund 250 000 Euro. Diese
250 000 Euro umfassen nur die im September 2014 liegenden zwei
Verhandlungstage; die im Oktober 2014 liegenden zwei Verhandlungstage sind
gegenüber dem Bund noch nicht abgerechnet worden. Diese unmittelbaren Kosten
umfassen die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Verhandlungsräume
und die Tätigkeit der Prozessvertreter des Bundes während der
Verhandlungstage. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten, die der Vor- und Nachbereitung
der mündlichen Verhandlung dienen.
29. Mit welchen zusätzlich zu den bereits angefallenen 127 Mio. Euro
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 auf
Bundestagsdrucksache 18/2309) rechnet die Bundesregierung bis zum Abschluss der
Verfahren, und welchen Einfluss haben diese Kosten auf die Entscheidung
der Bundesregierung zur Verlängerung des Betreibervertrages?
Der Bund hat bis einschließlich September 2014 für die Führung der beiden
Schiedsverfahren rund 136 Mio. Euro aufgewandt. Die Höhe der weiteren
Ausgaben hängt von der Länge der noch ungewissen weiteren Dauer der Verfahren
ab und kann daher nicht vorhergesagt werden. Diese Kosten haben keinen
Einfluss auf eine Entscheidung über eine Verlängerung des Betreibervertrages.
30. Wie beurteilt das BMVI die Meldung des Nachrichtenmagazins „DER
SPIEGEL“, dass im Rahmen des Schiedsverfahrens Zeugenauftritte
verhindert wurden (DER SPIEGEL, 23. Juni 2014, S. 42)?
Es ist festzustellen, dass diese Verhandlung dem Zweck diente, das
Schiedsverfahren voran zu bringen und dass sie diesem Zweck u. a. durch die
Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen auch entsprochen hat.
31. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Zusammenarbeit mit der Toll Collect GmbH und ihren
Eigentümern vor dem Hintergrund der nach wie vor offenen Schiedsverfahren?
Auswirkungen des Schiedsverfahrens auf die Zusammenarbeit zwischen
Bundesregierung und der Toll Collect GmbH in Bezug auf den operativen
Betrieb des Mautsystems sind nicht zu verzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]