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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Position der Bundesregierung zu den Verhandlungen und Ergebnissen für eine neue EU-Energie- und Klimastrategie

EU-Zielvereinbarungen zu Treibhausgasreduktion, Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz: Erreichbarkeit der Ziele zur CO2-Einsparung, Ambition beim Ausbau erneuerbarer Energien, Arbeitsplatzentwicklung im Bereich Energieeffizienz, Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern, Energieunion, Stellungnahmen von Interessenvertretern, Vorgabe strategischer Leitlinien durch den Europäischen Rat, Szenarien bzgl. Produktionsverlagerungen, Abtrennung und Speicherung von CO2, Reform des europäischen Emissionshandels (ETS), Zukunft uns Ausstattung des Energie- und Klimafonds (EKF)<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

28.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/316705.11.2014

Position der Bundesregierung zu den Verhandlungen und Ergebnissen für eine neue EU-Energie- und Klimastrategie

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Sven-Christian Kindler, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 23. und 24. Oktober 2014 verhandelten die europäischen Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat die energie- und klimapolitische Strategie der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2030. Die Ergebnisse sind auch das Verhandlungsmandat für die kommenden VN-Konferenzen zu einem neuen internationalen Klimavertrag. Zentrale Inhalte der EU-Energie- und Klimastrategie sind das verbindliche EU-weite Ziel der Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990, die in der EU selbst erfüllt werden sollen sowie ein Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien von 27 Prozent, das nicht auf verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgeteilt werden soll und ein nur unverbindliches indikatives Ziel für Energieeinsparung ebenfalls in Höhe von 27 Prozent. Hinsichtlich der Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels (ETS) haben sich die Staats- und Regierungschefs konkret lediglich darauf verständigt, dass der lineare Reduktionsfaktor ab dem Jahr 2020 auf 2,2 Prozent gesenkt werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie will die Bundesregierung mit einem Treibhausgasreduktionsziel um 40 Prozent bis zum Jahr 2030 gewährleisten, dass die EU ihrem Versprechen, bis zum Jahr 2050 80 bis 95 Prozent CO2 einzusparen, gerecht wird?

2

Worin sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass bei einem 20-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 zehn Jahre später der Anteil erneuerbarer Energien nach Einschätzung der Fragesteller vermutlich automatisch höher liegen wird – die Ambition eines Erneuerbaren-Ziels von 27 Prozent, das außerdem nicht in verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union übersetzt werden soll?

3

Welche Prognosen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Arbeitsplatzentwicklung im Bereich der Energieeffizienz unter einer indikativen Zielformulierung im Vergleich zu dem im Impact Assessment der Europäischen Kommission und weiteren Studien prognostizierten Arbeitsplatzpotenzial durch ein verbindliches Ziel für Energieeffizienz?

4

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragsteller, dass aufgrund der relativ niedrigen und unverbindlichen Zielvereinbarungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz die europäische Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern weiterhin hoch bleibt oder zunehmen wird, und welche Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung für die Staatshaushalte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere der Krisenländer und Länder mit einem unterdurchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt?

5

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragsteller, dass aufgrund der relativ niedrigen und unverbindlichen Zielvereinbarungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz die europäische Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern nicht, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Situation der Erdgasversorgung vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise“ (Bundestagsdrucksache 18/3111) dargestellt, um 2,6 Prozent reduziert wird, sondern steigen könnte, wodurch die europäische Wettbewerbsfähigkeit geschwächt und die Importabhängigkeit zunehmen könnte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die europäische Zielvereinbarung und die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland?

6

Wie passt nach Einschätzung der Bundesregierung das Ziel von 10 Prozent Stromverbund (Interkonnektivität) bis zum Jahr 2020 zu dem Ziel einer gemeinsamen Energieunion, welche auf einer stärkeren Vernetzung der nationalen Energiemärkte basieren müsste, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ratsschlussfolgerungen für Deutschlands Stromverbund mit seinen Nachbarländern?

7

Welche Interessenvertreter haben im Vorfeld des Europäischen Rates beim Bundeskanzleramt und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vor den negativen wirtschaftlichen Konsequenzen einer Umsetzung der ursprünglichen Kommissionsvorschläge zur europäischen Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2030 gewarnt und sich entsprechend für geringere Ziele eingesetzt, und inwieweit hat die Bundesregierung ggf. einzelne Einwände als gerechtfertigt angesehen (bitte aufgeschlüsselt darstellen und die Korrespondenz der verschiedenen Akteure beifügen)?

8

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragesteller, dass die jüngsten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, wonach die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat alle Aspekte des Rahmens zur Klima- und Energiepolitik fortdauernd prüfen und weiterhin gegebenenfalls strategische Leitlinien vorgeben werden, insbesondere was den Konsens über vom Emissionshandelssystem erfasste Sektoren, nicht unter das ETS fallende Sektoren, den Verbund und die Energieeffizienz anbelangt, eine Abschwächung der Integrationsdichte in diesem Politikfeld bewirken könnten, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch die Schlussfolgerungen des jüngsten Europäischen Rates, wonach die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat alle Aspekte des Rahmens zur Klima- und Energiepolitik fortdauernd prüfen und weiterhin gegebenenfalls strategische Leitlinien vorgeben werden, insbesondere was den Konsens über vom ETS erfasste Sektoren, nicht unter das ETS fallende Sektoren, den Verbund und die Energieeffizienz anbelangt, nicht das organisationsrechtliche Kompetenzgefüge der Europäischen Union unterlaufen wird, indem sie durch zu enge Vorgaben den Gestaltungsspielraum, der nach den europäischen Verträgen dem Ministerrat zusteht, vertragswidrig beschränken?

10

Schlussfolgert die Bundesregierung aus der Formulierung zum Konsensprinzip für alle Aspekte des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik und insbesondere für den ETS-Sektor, den Nicht-ETS-Sektor, den Verbund und die Energieeffizienz in den Schlussfolgerungen des jüngsten Europäischen Rates, dass es auf Ministerebene nicht möglich ist, in diesen Politikfeldern zu kohärenten und verbindlichen Beschlüssen zu kommen, und wenn nein, warum nicht?

11

Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die engen Vorgaben des Europäischen Rates für die Klima- und Energiepolitik und die Festschreibung des Konsensprinzips in den Ratsschlussfolgerungen die Regelungen in den Verträgen zur qualifizierten Mehrheit faktisch unterlaufen werden könnten?

12

Mit welchen Wünschen, Vorstellungen und Forderungen bezüglich der Reform des europäischen Emissionshandels und begleitender neuer Carbon-Leakage-Regelungen haben sich im Vorfeld der Europäischen Rates Interessenvertretungen der deutschen Stahlindustrie an die Bundesregierung gewandt, und welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung hieraus?

13

Welche Interessenvertreter haben im Vorfeld des Europäischen Rates beim Bundeskanzleramt und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vor den aus ihrer Sicht negativen wirtschaftlichen Konsequenzen gewarnt, die durch eine strukturelle Reform des Emissionshandels entstehen würden, und sich insbesondere für eine frühzeitige Festschreibung einer Beibehaltung des Systems der kostenfreien Zuteilung von Emissionszertifikaten eingesetzt, und inwieweit hat die Bundesregierung ggf. einzelne Eingaben als gerechtfertigt angesehen bzw. sieht diese als gerechtfertigt an (bitte aufgeschlüsselt darstellen und die Korrespondenz der verschiedenen Akteure beifügen)?

14

Auf welche Szenarien und Prognosen bezüglich einer vermeintlichen Produktionsverlagerung durch deutsche und europäische Klimapolitik stützt und stützte sich die Bundesregierung während der Verhandlungen über eine neue Carbon-Leakage-Liste und zur Reform des europäischen Emissionshandels, und wo können die Szenarien und Prognosen eingesehen werden?

15

Unterstützt die gesamte Bundesregierung die öffentlichen Äußerungen der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, nach ihrem Treffen mit der Green Growth Group, wonach eine Reform des Emissionshandels samt Marktstabilitätsreserve weiterhin vor 2020 beschlossen werden soll (www.businessweek.com vom 28. Oktober 2014 „U. K. and Germany See Good Chances of Early EU Carbon Fix“), und wenn ja, welchen Zeitrahmen für die Verhandlungen und den Beschluss sieht die Bundesregierung?

16

Plant die Bundesregierung, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und einen Mindestpreis für CO2 einzuführen?

17

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Vorschläge zu möglichen europäischen Allianzen von EU-Mitgliedstaaten für die koordinierte Einführung eines CO2-Mindestpreises sowie der dauerhaften Stilllegung von Emissionszertifikaten (set-aside), und plant die Bundesregierung in diese Richtung tätig zu werden?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob eine Nichtentnahme der überschüssigen Emissionshandelszertifikate (Schätzungen gehen inzwischen von 2,6 bis 4,5 Milliarden Zertifikaten aus) dazu führen kann, dass das vom Europäischen Rat beschlossene Emissionsreduktionsziel von 40 Prozent umterminiert wird und eher mit einer Emissionsreduktion von nur 24 bis 31 Prozent bis zum Jahr 2030 zu rechnen ist, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

19

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei dem neu zu schaffenden Fonds zur Modernisierung der Energiesysteme von EU-Mitgliedstaaten (siehe Punkt 2.7 der Ratsschlussfolgerungen) Kriterien entwickelt werden, die den Neubau von Kohle- und Atomkraftwerken oder deren benötigte Infrastruktur ausschließen, und wenn nein, warum nicht?

20

Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Ausweitung der NER300-Fazilität um 100 Millionen zusätzliche Zertifikate auf NER400, durch die auch Projekte zur CO2-Abscheidung und -Speicherung gefördert werden, zu neuen CCS-Projektvorhaben (CCS – Carbon Dioxide Capture and Storage; Abtrennung und Speicherung von CO2) in Deutschland führen, und wird es nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich Bestrebungen geben, den gesetzlichen Rahmen zur Demonstration und dauerhaften Speicherung von CO2 in Deutschland auszuweiten?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ratsschlussfolgerungen zur Reform des Emissionshandels ab 2021 für die Preisentwicklung von Emissionszertifikaten in Deutschland und daraus folgend für die Zukunft und Ausstattung des Energie- und Klimafonds (EKF), und in welcher Größenordnung plant die Bundesregierung, künftige mögliche Einnahmeverluste des EKF weiter mit Steuergeldern auszugleichen?

22

Hält die Bundesregierung im Rahmen der weiteren europäischen Verhandlungen zur Reform des ETS daran fest, die aktuelle Backloading-Menge von 900 Millionen Zertifikaten direkt in ein Instrument zur Stabilisierung des Marktes zu überführen?

23

Warum hat die Bundesregierung einer in den Ratsschlussfolgerungen genannten Absicht zur Ausweitung der Verfügbarkeit von flexiblen Instrumenten im Nicht-ETS-Sektor zugestimmt, und betrachtet sie dies ggf. als eine geeignete Möglichkeit, auch auf diese Weise Emissionsminderungen im Nicht-ETS-Sektor in Deutschland zu erreichen?

24

Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Programmausgaben der EKF-Titel durch eine verspätete Reform des Emissionshandels entwickeln, und welches Ausgabenvolumen erwartet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für den EKF für den Zeitraum bis 2021 insgesamt?

25

Plant die Bundesregierung mögliche Einnahmeausfälle im EKF, die durch eine weitere Absenkung des Preisniveaus bei CO2-Zertifikaten eintreten könnten, ausschließlich und in vollem Umfang durch den mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (Zweites EKF-Änderungsgesetz) eingeführten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu kompensieren?

Wenn nein,

a) ist eine Obergrenze für den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt vorgesehen, und wenn ja, wie hoch ist dieser angesetzt,

b) welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als Alternative zum Zuschuss aus dem Bundeshaushalt vor,

c) unter welchen Voraussetzungen würde die in § 4 Absatz 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) vorgesehene Option eines vollständig zurückzuzahlenden Liquiditätsdarlehens zur Anwendung kommen, obwohl mit dem Zweiten EKF-Änderungsgesetz die bislang bindende Obergrenze von 225 Mio. Euro für eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt aufgehoben wurde,

d) wird eine dauerhafte Rückverlagerung einzelner Programmtitel in den Bundeshaushalt in Erwägung gezogen,

e) wird eine Kürzung der Programmmittel infolge der Mindereinnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel seitens der Bundesregierung generell ausgeschlossen?

Berlin, den 5. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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