Aktivitäten der Politsekte um die Bürgerrechtsbewegung Solidarität und Schiller-Institut in der Bundesrepublik Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 27. März 2003 wurde der 22-jährige britische Student J. D. tot auf einer Bundesstraße in der Umgebung von Wiesbaden aufgefunden. Er hatte an einer Kaderschulung im „Schiller-Institut“ in Wiesbaden Ebenheim teilgenommen.
Nach Überzeugung der Polizei hat sich J. D. in suizidaler Absicht vor ein Auto geworfen. Die Mutter des Getöteten wie auch die „Aktion für geistige und Psychische Freiheit Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung“ (AGPF ev.) meldeten jedoch erhebliche Zweifel an der Selbstmordthese an. J. D. hatte bis dahin keinerlei Anzeichen von psychischen Problemen gezeigt und galt nach Angaben von Freunden und seiner Mutter als lebensfroher junger Mensch. Am Abend seines Todes hatte der Sohn bei der Mutter erregt angerufen und berichtet, dass er in dem Schiller-Institut antisemitische Reden erlebt habe. Daraufhin habe er der dortigen Gruppe mitgeteilt, dass er selbst jüdischer Abstammung sei und sei mit dieser Information auf Entsetzen gestoßen.
Die Polizei schloss ein Fremdverschulden aus. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Juni 2003 ein, was vom OLG Frankfurt bestätigt wurde. Die Mutter von J. D. bemüht sich seither, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu erzwingen, und hat dazu das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Ungeachtet der weiteren Aufklärung dieses Falles wirft dieser prinzipielle Fragen auf vor allem über das „Schiller-Institut“ von Lyndon Hermyle LaRouche und Helga Zepp-LaRouche sowie über die „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ (BüSo) seiner Frau Helga Zepp-LaRouche, die als Partei an der letzten Bundestagswahl teilgenommen hatte. Sowohl das „Schiller Institut“ als auch die BüSo sind nach Einschätzung der AGPF sowie anderer Experten und Journalisten Teil einer Politsekte, die mit verschwörungstheoretischen und teilweise antisemitischen Inhalten auf eine totale Vereinnahmung ihrer Mitglieder abzielt (siehe etwa Independent, The cult and the candidate, Washington Post, No Joke, October 24, 2006). Auch die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 15. März 1996 die Vorgängerorganisation der Eheleute Zepp – LaRouche, die Europäische Arbeiterpartei (EAP), als Politiksekte bezeichnet (Bundestagsdrucksache 13/4132). Angesichts des Schadens, den diese Sekte und ihre Nebenorganisationen bei jüngeren Menschen anrichten, ergeben sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die folgenden Fragen an die Bundesregierung:
Fragen und Antworten3
Welche Parteien, Organisationen und Initiativen, die nach Informationen der Bundesregierung durch die Eheleute Zepp – LaRouche betrieben, veranlasst oder inspiriert werden, sind in Deutschland tätig bzw. im Ausland gezielt Richtung Deutschland agitierend tätig?
Die Eheleute Zepp – LaRouche sind in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Partei- und Vereinsgründungen u. Ä. hervorgetreten. So ist die „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ (BüSo), Wiesbaden, die jüngste Parteigründung. Frühere Gründungen waren das von Helga Zepp-LaRouche gegründete in Laatzen bei Hannover (Niedersachsen) ansässige „Schiller-Institut – Vereinigung für Staatskunst e. V.“, die „Europäische Arbeiterpartei“ (EAP), Wiesbaden, und die „Patrioten für Deutschland“, Mainz. Daneben gibt bzw. gab es zahlreiche weitere Institutionen wie „Executive Intelligence Review“ (EIR), „Anti-Drogen-Koalition“ und „Club of Life“, alle Wiesbaden. Im publizistischen Bereich tritt besonders die wöchentlich erscheinende „Neue Solidarität“ hervor, die von der „Dr. Böttiger Verlags GmbH“, Wiesbaden, herausgegeben wird.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der vorstehend erwähnten Organisationen jeweils vor, vor allem bezüglich des „Schiller- Instituts“ und der „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ (BüSo), a) wonach diese vor allem junge Menschen psychisch zu unterwerfen und abhängig zu machen trachten, b) wonach deren Mitarbeiter dort tätige junge Menschen gezielt angehalten haben sollen, Kontakte zu Eltern und Verwandten abzubrechen, c) wie diese neue Mitglieder rekrutieren und schulen, d) über deren Finanzquellen und -gebaren, e) über deren sicherheitsrelevante Kontakte in Kreise der (Nuklear-) Energieforschung und -Versorgungsunternehmen.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
f) über deren pflichtgemäße Abführung aller Sozialversicherungsabgaben für die bei ihnen in Vollzeit bzw. sonst sozialversicherungspflichtig Tätigen (Falls nein oder nicht vollständig, was wurde dagegen veranlasst?).
Nach § 28h Abs. 2 SGB IV ist es Aufgabe der örtlichen Einzugsstellen, über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe von Beschäftigten in der Sozialversicherung zu entscheiden. Nach § 28p SGB IV prüfen die Träger der Rentenversicherung mindestens alle vier Jahre, ob die Arbeitgeber ihren Pflichten, insbesondere den Meldepflichten nach § 28a SGB IV nachkommen. Ob ein bestimmter Arbeitgeber im Einzelfall seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommt, entzieht sich damit der Kenntnis der Bundesregierung.
g) über deren steuerlichen Gemeinnützigkeits-Status, Gründe hierfür und Aberkennungsanlässe?
Den Finanzbehörden ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Auskunft über die steuerliche Behandlung von natürlichen und juristischen Personen zu erteilen (§ 30 Abgabenordnung (AO) – Steuergeheimnis).
Allgemein weise ich darauf hin, dass eine Körperschaft nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann als gemeinnützig behandelt werden darf, wenn sie sich bei ihrer Betätigung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung hält (Urteil vom 29. August 1984, BStBl II 1985 S. 106). Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsprechung. Die entsprechenden allgemeinen Verwaltungsanweisungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AOAE) zu § 52 Nr. 16 sind für die Finanzbehörden der Länder verbindlich.
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die den Parteienstatus der „BüSo“ in Frage stellen? Wenn ja, welche?
Nein