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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Faire Mobilität in der EU

Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland seit 2009, Branchenschwerpunkte, Gesamtumsatz, Entsendung deutscher Arbeitnehmer ins Ausland, Kontrollen, Bußgelder und Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Entsendevorgängen, Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen und Staaten, Handlungsbedarf betr. Entsendebescheinigung A1, Entzug der Entsendeerlaubnis bzw. Ausschluss ausländischer Unternehmen vom deutschen Arbeitsmarkt, Transparenz im Abrechnungswesen bei entsandten Beschäftigten, Beratungsinfrastruktur, Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/333225.11.2014

Faire Mobilität in der EU

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unternehmen können grenzüberschreitend tätig sein. Bei der Entsendung von Beschäftigten wird allerdings in manchen Branchen Missbrauch betrieben. Häufig werden Mindestarbeitsbedingungen nicht eingehalten, branchenspezifische Mindestlöhne nicht gezahlt sowie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge im Entsende- oder im Herkunftsland nicht entrichtet. Fehlende Transparenz bei den Lohnabrechnungen erschwert es entsandten Beschäftigten, sich dagegen zu wehren und den Zollbehörden, gezielte Kontrollen durchzuführen.

In Deutschland haben sich Branchen herausgebildet, in denen durch systematisches Missachten der Regeln erhebliche Gewinne erzielt werden, beispielsweise in der Bau- und Fleischbranche. Die Leidtragenden sind in erster Linie die Beschäftigten. Gleichzeitig entstehen für fair agierende Unternehmen Wettbewerbsnachteile, durch die sie negativ beeinträchtigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr insgesamt nach Deutschland entsandt (bitte nach Beschäftigten aufschlüsseln)

a) aus europäischen Mitgliedsländern einschließlich Rumänien, Bulgarien und Kroatien (bitte nach Staatsangehörigkeit, nach den Bestimmungen der §§ 19 bis 21 und 29 der Beschäftigungsverordnung – BeschV – und nach jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der tatsächlichen Personenzahl differenzieren),

b) aus Drittstaaten (bitte nach Staatsangehörigkeit, nach den Bestimmungen der §§ 19 bis 21 und 29 BeschV und nach jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der tatsächlichen Personenzahl differenzieren),

c) aus Drittstaaten über Unternehmen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte nach Staatsangehörigkeit, nach den Bestimmungen der §§ 19 bis 21 und 29 BeschV und nach jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der tatsächlichen Personenzahl differenzieren),

d) die im Rahmen der grenzüberschreitenden Leiharbeit in Deutschland eingesetzt wurden (bitte nach Staatsangehörigkeit, nach jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der tatsächlichen Personenzahl differenzieren)?

2

In welche zehn Branchen in Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 die meisten Beschäftigten entsandt, und wie hoch war die Zahl der Beschäftigten je Branche absolut und relativ?

3

Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr Beschäftigte nach Deutschland entsandt (bitte nach Branchen differenzieren)?

4

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtumsatz, der im Zusammenhang mit nach Deutschland entsandten Beschäftigten im Jahr 2013 gemacht wurde (bitte nach Branchen differenzieren)?

5

Wie viele deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr

a) in das europäische Ausland und

b) in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union entsandt?

6

Hat die Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verringerung der Anzahl an entsandten Beschäftigten aus diesen Ländern geführt, und wie hat sich die Zahl der Entsendungen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?

7

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr in Unternehmen durchgeführt, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden, und welche zehn Verstöße wurden am häufigsten festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren)?

8

Gegen wie viele der entsendenden Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr Bußgelder verhängt, und wie hoch waren die verhängten Bußgelder in der Summe pro Jahr (bitte nach Branchen differenzieren)?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der tatsächlich vereinnahmten Bußgelder von entsendenden Unternehmen von 2009 bis heute pro Jahr, und inwiefern unterscheidet sich die Zahlungsmoral von inländischen Unternehmen, die Bußgelder wegen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu entrichten hatten (bitte nach Branchen differenzieren)?

10

Wie viele Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Entsendevorgängen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr gegen Eigentümer oder Beschäftigte von Unternehmen verhängt, die Beschäftigte nach Deutschland entsandt haben (bitte nach Branchen differenzieren)?

11

Mit welchen ausländischen Sozialversicherungsträgern und Kontrollbehörden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen bei der Kontrolle von dort ansässigen Unternehmen, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden, und welchen Gegenstand haben diese Kooperationen?

12

In wie vielen Fällen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr eine konkrete Zusammenarbeit bei Kontrollen bzw. Rechts- oder Amtshilfe, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Zusammenarbeit (bitte nach Staaten der Europäischen Union differenzieren)?

13

Wie viele Tage dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich, bis die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Auskunft von einer Steuerbehörde oder Sozialversicherung aus dem EU-Ausland erhält (bitte nach Staaten der Europäischen Union differenzieren), und was wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene unternehmen, damit die Behörden schneller Auskünfte erhalten?

14

Welche europäischen Mitgliedstaaten gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als wenig kooperativ bei der Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, und wie äußert sich diese mangelnde Kooperationsbereitschaft?

15

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die mangelnde Kooperationsbereitschaft mancher Staaten auf europäische Regelungslücken zurückzuführen, und welche Rolle spielt eine ungenügende Rechtsdurchsetzung europäischer Vorgaben?

16

Welche zusätzlichen Institutionen und Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung auf europäischer Ebene erforderlich, um eine wirkungsvolle Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie Arbeitsausbeutung sicherzustellen?

17

Inwieweit hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger in Bezug auf die Erteilung der Entsendebescheinigung A1 für ausreichend, und welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung?

18

Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Entzug der Entsendeerlaubnis bzw. zum Ausschluss bestimmter ausländischer Unternehmen vom deutschen Arbeitsmarkt, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?

19

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von 2009 bis heute pro Jahr ausländischen Unternehmen die Tätigkeit in Deutschland untersagt (bitte nach Staaten und Branchen differenzieren), und was waren die zentralen Gründe?

20

Was plant die Bundesregierung, um die Transparenz im Abrechnungswesen bei entsandten Beschäftigten zu verbessern, und was hält die Bundesregierung konkret von einer verbindlichen Vorschrift, die sicherstellt, dass

a) gesonderte monatliche Lohnabrechnungen für entsandte Beschäftigte vorgelegt werden müssen, aus denen der monatliche Brutto- und Nettolohn, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die im Entsendestaat und/oder in Deutschland abgeführt wurden, hervorgehen,

b) nachgewiesen werden muss, welche anderen gezahlten oder erbrachten steuerfreien Leistungen in dem jeweiligen Beschäftigungsmonat abgeführt wurden,

c) dokumentiert werden muss, wie viele Arbeitsstunden in dem jeweiligen Beschäftigungsmonat geleistet wurden?

21

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der verschiedenen Beratungseinrichtungen in Deutschland, an die sich entsandte Beschäftigte wenden können, um Informationen, Beratung und Unterstützung zu erhalten, und wird die Bundesregierung die Finanzierung des Projekts „Faire Mobilität“ verlängern, die bislang bis 2015 gesichert ist?

Wenn ja, welche Haushaltsmittel sollen dafür eingesetzt werden?

Wenn nein, wie soll die durch das Projekt aufgebaute Beratungsinfrastruktur erhalten bleiben?

22

Wann wird die Bundesregierung die Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie (Richtlinie 2014/67/EG) umsetzen, die in Artikel 5 geeignete Maßnahmen vorsieht, entsandten Beschäftigten einen besseren Zugang zu Informationen zu gewährleisten sowie die Mitgliedstaaten in Artikel 8 auffordert, begleitende Maßnahmen zu ergreifen, wie die Unterstützung von Initiativen der Sozialpartner, „mit denen Unternehmer und Arbeitnehmer über die anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen […] informiert werden“, und

a) welches Bundesministerium, welche Abteilung bzw. Unterabteilung ist damit beauftragt, ein Konzept für die entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln,

b) wird die Bundesregierung die Sozialpartner und/oder externes Fachpersonal bei der Konzeptentwicklung und der Umsetzung des Konzepts beteiligen,

c) welche begleitenden Maßnahmen im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie will die Bundesregierung ergreifen?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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