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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufarbeitung von Luxemburg-Leaks in Deutschland

Aufdeckung geheimer Absprachen zwischen der luxemburgischen Finanzverwaltung und internationalen Konzernen ("tax rulings") zur Steuervermeidung: vorliegende Informationen, deutsche Steuermindereinnahmen, Einrichtung zentralisierter Steuerabteilungen, Vereinbarkeit mit europäischem Beihilferecht und Einbeziehung in den Amtshilfe-Informationsaustausch, weitere steuerliche Sonderbedingungen, betroffene Länder und Unternehmen, Schlussfolgerungen und Konsequenzen; Fonds und Unternehmen mit Bundesanteilen in Luxemburg u.a., Steuerquoten, steuerliche Absprachen; Kontakte zwischen BMF und Wirtschaftsprüfergesellschaften, Beratungsleistungen, Aufträge und Mitarbeiteraustausch<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/334625.11.2014

Aufarbeitung von Luxemburg-Leaks in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Wochen haben Enthüllungen des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten unter dem Titel Luxemburg-Leaks geheime Absprachen zwischen der luxemburgischen Finanzverwaltung und einzelnen internationalen Konzernen ans Licht gebracht. Durch diese so genannten tax rulings haben diese Unternehmen laut den Recherchen Steuerzahlungen in gigantischem Ausmaß vermieden. Bei den untersuchten verbindlichen Vorbescheiden (Advance Tax Agreements) von knapp 350 Unternehmen wurde in 86 Dokumenten ein Bezug zu Deutschland festgestellt. So setzte zum Beispiel die Deutsche Bank AG komplizierte Konstruktionen im Bereich der Immobiliengeschäfte auf, mit denen viele 100 Mio. US-Dollar Steuern vermieden wurden. Auch andere deutsche Unternehmen wie E.ON Energie Deutschland GmbH und Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ließen sich Steuerrabatte in Luxemburg gewähren bzw. nutzen die günstigen steuerlichen Regelungen aus. Das genaue Ausmaß der Steuergestaltung deutscher Unternehmen durch tax rulings in Luxemburg wurde bisher nicht beziffert. Die Berichte der investigativen Journalisten werfen zudem die Frage auf, inwiefern es sich bei allen deutschen Fällen tatsächlich um legale Steuergestaltung handelt, oder ob diese überprüft werden müssten, z. B. weil die Tochterunternehmen der betroffenen deutschen Konzerne und Fonds in Luxemburg reine vermögensverwaltende Briefkastenfirmen sind. Die in Luxemburg-Leaks untersuchten Steuerdeals wurden in der Regel von PricewaterhouseCoopers AG (PWC) ausgehandelt. Welche Rolle die großen Wirtschaftsberatungsgesellschaften für die Steuergestaltung multinationaler Konzerne spielen und welche Verantwortung ihnen dabei zukommt, ist bisher unzureichend geklärt. Es ist zudem fraglich, inwiefern die tax rulings mit dem Beihilferecht der Europäischen Union (EU) vereinbar sind. Die Europäische Kommission untersucht in Luxemburg bereits einige Einzelfälle. Neben zahlreichen deutschen Unternehmen gibt es auch staatlich geförderte Fonds der Entwicklungszusammenarbeit, wie dem Africa Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF), die ihren Sitz in Luxemburg haben. Das Ausmaß der in Luxemburg angesiedelten Fonds oder Unternehmen, die sich in Besitz oder Teilbesitz des Bundes befinden, ist bislang nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Inwieweit plant die Bundesregierung eine eigene Auswertung der veröffentlichten Daten aus Luxemburg-Leaks, wird sie dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen, in welchem Zeitraum soll dies geschehen, und wenn keine umfassende Auswertung geplant ist, warum nicht?

2

Wie definiert die Bundesregierung tax rulings?

3

Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich und erstrebenswert, innerhalb von sechs Monaten in Abstimmung mit den Ländern konkrete Ergebnisse vorlegen zu können, wie eine Steuergestaltung über tax rulings verhindert werden kann?

4

Wie hoch sind nach Schätzung der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen für den deutschen Fiskus aufgrund der tax rulings der Luxemburger Steuerbehörden mit Unternehmen?

5

Inwieweit hält es die Bundesregierung die Einrichtung von zentralisierten Steuerabteilungen, die gezielt die Steuerprüfung von internationalen Konzernen oder einkommensstarken Privatpersonen vornehmen (sog. Large Tax Payer Unit), für zielführend, um frühzeitig internationale Steuervermeidungsstrategien aufzudecken und darauf reagieren zu können?

6

Inwieweit plant die Bundesregierung, eine auf Bundesebene zentralisierte und allein zuständige Steuerabteilung, die gezielt die Steuerprüfung von internationalen Konzernen oder einkommensstarken Privatpersonen vornimmt (sog. Large Tax Payer Unit), einzurichten?

7

Inwieweit gibt es Gespräche zwischen Bund und Ländern über die Einrichtung einer auf Bundesebene zentralisierten und allein zuständigen Steuerabteilung, die gezielt die Steuerprüfung von internationalen Konzernen oder einkommensstarken Privatpersonen vornimmt (sog. Large Tax Payer Unit, bitte wichtige Gesprächstermine mit Datum auflisten)?

8

Hält die Bundesregierung die Praxis Luxemburgs, über die Gewährung von Steuerrabatten in Einzelfällen Unternehmen zu fördern, für vereinbar mit dem europäischen Beihilferecht?

9

Erwägt die Bundesregierung nach Prüfung der Unterlagen aus Luxemburg-Leaks, eine Klage auf Verstoß gegen europäisches Beihilferecht einzureichen?

10

Hält die Bundesregierung tax rulings für Einzelunternehmen insgesamt für vereinbar mit dem europäischen Beihilferecht?

11

Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung tax rulings für nicht steuerschädlich?

12

Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, tax rulings auf Ebene der EU abzuschaffen?

13

Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, tax rulings in Zukunft transparent zu machen, zum Beispiel im Rahmen eines öffentlichen Registers über eine Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinie?

14

Welche Informationen lagen den Finanzbehörden in Deutschland vor Luxemburg-Leaks über die tax rulings deutscher Unternehmen mit Luxemburg vor?

15

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Finanzbehörden in der Vergangenheit und aktuell über die luxemburgischen tax rulings Auskunft verlangt (vgl. Interview mit dem Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna, Süddeutsche Zeitung vom 12. November 2014 „Alle Länder dürfen fragen. Und die meisten machen das auch. Wenn das Herkunftsland des Unternehmens nicht einverstanden ist, dann wird etwas geschehen.“)?

16

Welche Effekte verspricht sich die Bundesregierung von der Idee einer Einbeziehung der tax rulings in den spontanen Informationsaustausch nach der EU-Amtshilferichtlinie?

17

Wie grenzt die Bundesregierung die sogenannten tax rulings von der auch in Deutschland eingeführten verbindlichen Auskunft durch die Steuerbehörden ab?

18

Sind der Bundesregierung neben Luxemburg weitere EU-Staaten bekannt, die steuerliche Absprachen mit Einzelunternehmen treffen, und wenn ja, welche?

19

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Praxis der Niederlande, Unternehmen steuerliche Sonderbedingungen zu gewähren, im Hinblick auf das europäische Beihilferecht, und

sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Unternehmen steuerliche Sonderabsprachen in den Niederlanden getroffen haben, und

sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt beim Chef der Eurogruppe, Jeroen Dijsselbloem, im Hinblick auf eine europäische Einschränkung sogenannter tax rulings und anderer steuerlicher Sonderbedingungen, z. B. sogenannter Patent- und Lizenzboxen?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Steuerbehörden Absprachen mit Unternehmen über steuerliche Sonderbehandlungen (tax rulings) gemacht haben,

und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Absprachen im Hinblick auf das europäische Beihilferecht, und

welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie insgesamt aus der nationalen Praxis, steuerliche Absprachen mit Einzelunternehmen zu treffen?

21

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass einzelne Länderfinanzbehörden Absprachen mit Unternehmen über steuerliche Sonderbehandlungen gemacht haben?

22

Inwiefern hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob bei den deutschen Unternehmen, die in den Luxemburg-Leaks-Unterlagen genannt werden, Fälle dabei sind, bei denen lediglich vermögensverwaltende Briefkastenfirmen ohne signifikante unternehmerische Tätigkeit im Ausland unterhalten werden, die unter § 7 ff. des Außensteuergesetzes fallen könnten?

23

Plant die Bundesregierung die durch Luxemburg-Leaks bekanntgewordenen Fälle im Hinblick auf eine Besteuerung in Deutschland nach § 7 ff. des Außensteuergesetzes zu prüfen, und wenn nein, warum nicht?

24

Welche Fonds in Besitz oder Teilbesitz des Bundes (auch Fonds, die über die KfW Bankengruppe oder Sondervermögen im Besitz des Bundes gehalten werden) haben ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Luxemburg (bitte mit konkreten Angaben Hauptsitz/Betriebsstätte versehen)?

25

Welche Fonds im Besitz oder Teilbesitz der Länder (auch Fonds, die über die Landesbanken oder Sondervermögen im Besitz der Länder gehalten werden) haben ihren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Luxemburg (bitte mit konkreten Angaben Hauptsitz/Betriebsstätte versehen)?

26

Welche Fonds im Besitz oder Teilbesitz des Bundes (auch Fonds, die über die KfW Bankengruppe oder Sondervermögen im Besitz des Bundes gehalten werden) haben ihren Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bitte jeweils das Sitzland angeben)?

27

Welche Unternehmen im Besitz oder Teilbesitz des Bundes (Beteiligungen ab 25 Prozent und eingeschlossen indirekte Beteiligungen über bundeseigene Unternehmen oder Sondervermögen) unterhalten eine Betriebsstätte oder besitzen eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg?

28

Wie hoch ist die Steuerquote von Unternehmen im Besitz oder Teilbesitz des Bundes (Beteiligungen ab 25 Prozent und eingeschlossen indirekte Beteiligungen über bundeseigene Unternehmen oder Sondervermögen, bitte Steuerquote für den Gesamtkonzern angeben) mit einem Sitz in Luxemburg im Vergleich Unternehmen im Besitz oder Teilbesitz des Bundes, die keinen Sitz in Luxemburg haben?

29

Haben bundeseigene Fonds oder bundeseigene Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung steuerliche Absprachen mit luxemburgischen Behörden oder Behörden anderer Staaten, und wenn ja, wie sehen diese tax rulings aus?

30

Haben landeseigene Fonds oder landeseigene Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung steuerliche Absprachen mit luxemburgischen Behörden oder Behörden anderer Staaten, und wenn ja, wie sehen diese tax rulings aus?

31

Haben Fonds oder Unternehmen im Teilbesitz des Bundes (Beteiligungen ab 25 Prozent, auch wenn die Beteiligung über die KfW Bankengruppe oder ein bundeseigenes Sondervermögen gehalten wird) steuerliche Absprachen mit luxemburgischen Behörden oder Behörden anderer Staaten, und wenn ja, wie sehen diese tax rulings aus, und mit welchen Staaten wurden sie vereinbart?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Steuergestaltungsmodellen durch bundeseigene Unternehmen und Fonds bzw. Unternehmen und Fonds im Teilbesitz des Bundes, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer Verantwortung als aufsichtsführende Institution unternommen, um solche Gestaltung mit dem Ziel der Steuervermeidung zu unterbinden?

33

Welche Kontakte unterhalten der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den sogenannten Big 4 der Wirtschaftsprüfergesellschaften PricewaterhouseCoopers AG, Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und

konkret wie oft hat sich der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 2009 mit Vertreterinnen und Vertretern dieser vier Beratungsunternehmen getroffen,

wie oft haben sich Staatssekretäre des BMF seit dem Jahr 2009 mit Vertreterinnen und Vertretern der genannten Unternehmen getroffen,

wie oft haben sich Abteilungsleiter des BMF mit Vertretern der vier Unternehmen getroffen,

und wie oft haben sich andere Bedienstete des BMF mit den genannten Unternehmen getroffen (bitte jeweils mit Angabe von Datum und Anlass der Termine, Beteiligten)?

34

Haben eine oder mehrere der in Frage 33 genannten Unternehmen seit dem Jahr 2009 Aufträge und Beratungsleistungen im Auftrag des BMF oder anderer Bundesministerien erbracht (bitte Auftrag, Datum und auftraggebendes Bundesministerium angeben)?

35

Haben andere Wirtschaftsprüfergesellschaften, Unternehmensberatungen oder Steuerkanzleien seit dem Jahr 2009 Beratungsleistungen im Auftrag des BMF erbracht (bitte Angaben mit Auftrag und Datum)?

36

Gibt es laufende Aufträge an eines der in Frage 33 genannten Unternehmen, und wenn ja, aus welchem Bundesministerium, und zu welchem Inhalt?

37

Gibt es seitens des BMF laufende Aufträge an andere Beratungsgesellschaften oder Steuerkanzleien (bitte mit Auftragnehmer und Inhalt angeben)?

38

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF wurden seit dem Jahr 2009 aus einem der in Frage 33 genannten Unternehmen ausgeliehen oder übernommen, und wie viele Mitarbeiter des BMF wurden im selben Zeitraum an die genannten Unternehmer verliehen bzw. haben nach Ausscheiden aus dem BMF nach Kenntnis der Bundesregierung dort einen Arbeitsplatz aufgenommen (bitte jeweils angeben, in welcher Abteilung des BMF die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig waren)?

39

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF wurden seit dem Jahr 2009 aus anderen privaten Kanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geliehen oder verliehen (bitte jeweils angeben, mit welchem Unternehmen/welcher Kanzlei der Austausch stattfand)?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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