Konsequenzen aus der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen nach Vorlage des Abschlussberichtes im August 2014
der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 27. August 2014 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, den Abschlussbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen in Deutschland vorgelegt und ihn zusammen mit beteiligten Instituten – dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) und der Prognos AG – vorgestellt. Die Gesamtevaluation wurde im Jahr 2009 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Auftrag gegeben. Die Ehe- und Familienförderung hat ein jährliches Finanzvolumen von rund 200 Mrd. Euro (Stand: 2010). Dabei umfassen die an das Vorhandensein eines Kindes gekoppelten Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld und die kindbedingten Freibeträge 125,4 Mrd. Euro und die ehebezogenen Leistungen rund 75 Mrd. Euro (Ehegattensplitting 20 Mrd. Euro, Hinterbliebenenversorgung 37 Mrd. Euro, beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV – 10 Mrd. Euro). Ziel der Evaluation war es, die Effizienz und Effektivität der Ehe- und Familienförderung in Deutschland zu evaluieren.
Untersucht wurden die Leistungen hinsichtlich der Frage, inwieweit folgende familienpolitische Ziele erreicht werden: wirtschaftliche Stabilität, Vereinbarkeit von Familien und Beruf, Förderung und dem Wohlergehen von Kindern und unter dem Aspekt der Erfüllung von Kinderwünschen.
Die nun vorliegenden Ergebnisse der fünfjährigen Evaluation bieten eine wissenschaftlich fundierte, systematische und umfassende Diskussionsgrundlage für Reformen hin zu einer modernen und nachhaltigen Familienpolitik.
Wenngleich die umfangreiche Evaluation im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode keine Erwähnung findet, so müssen dennoch aus den Ergebnissen der Evaluation Konsequenzen gezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemein
Fragen34
Plant die Bundesregierung Änderungen an einzelnen familienpolitischen Leistungen vorzunehmen, die über den in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes Plus mit dem Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit hinausgehen?
Wenn ja, welche, und in welchem Zeitrahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen um wohlfahrtsökonomische Überlegungen auszudehnen, wie dies im Bericht zur Gesamtevaluation vorgeschlagen wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Planungen hat die Bundesregierung zur Fortsetzung der Evaluierung der Ehe- und Familienförderung, damit neue und reformierte Leistungen vergleichbar den jetzt evaluierten in ihrer (Wechsel-)Wirkung bewertet werden können?
Wenn die Bundesregierung lediglich die Leistungen im Einzelnen zu evaluieren gedenkt, wie begründet die Bundesregierung, dass diese nicht in ihrem Zusammenwirken evaluiert werden?
Wenn die Bundesregierung eine Fortsetzung der Evaluation für neue und reformierte Leistungen plant, wie sehen die zeitlichen Planungen für diese aus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Autoren und Autorinnen des Endberichts zur Gesamtevaluation, dass es sich beim Nachteilsausgleich zwischen unterschiedlichen Familientypen um ein Querschnittsziel der Familienförderung handelt, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bestehende Einkommensunterschiede zwischen Haushalten mit und ohne Kinder sowie zwischen unterschiedlichen Familientypen – Ein- und Mehrkindfamilien, Alleinerziehende, Familien in unterschiedlichen Phasen des Lebenszyklus – weiter auszugleichen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Evaluation, dass die meisten der im Rahmen der Evaluation Befragten sich eher mehr staatliche Unterstützung, dies besonders für Alleinerziehende sowie Arbeitslose und Geringverdiener mit Kindern, wünschen?
Wirtschaftliche Stabilität von Familien und Nachteilsausgleich
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um der Armutsgefährdung in der Gruppe der Alleinerziehenden entgegenzuwirken, zumal diese Gruppe laut aktuellem Zensusbericht einem immer größeren Anteil in der Bevölkerung, innerhalb der Familien, einnimmt (vgl. Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2013)?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind bis wann geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag fixierten Vorhaben fest, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anzuheben?
Wenn ja, bis wann, und auf welche Höhe?
Welche Kriterien werden zur Festsetzung der Höhe des Entlastungsbetrags herangezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Alleinerziehende nutzen nach Erkenntnissen der Bundesregierung den Entlastungsfreibetrag, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen diese zu anspruchsberechtigten Alleinerziehenden und Alleinerziehenden insgesamt, bei denen der Freibetrag nicht wirksam ist?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Alleinerziehenden, die vom steuerlichen Entlastungsbetrag nicht profitieren?
Wie plant die Bundesregierung, über das bisher geplante Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus und der flexibleren Elternzeit hinaus, ihr familienpolitisches Ziel, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unter der Maßgabe zu erreichen, auch eine erhöhte wirtschaftliche Stabilität für Familien zu schaffen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass manche Familien im unteren Einkommensbereich durch das Ehegattensplitting den Bezug von Arbeitslosengeld II vermeiden können, dadurch aber die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen sinkt, was langfristig gesehen nicht zur wirtschaftlichen Stabilität von Haushalten mit Kindern beiträgt?
Welche Maßnahmen im Bereich der Ehe- und Familienförderung plant die Bundesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität konkret von Haushalten mit Kindern in der Bezugsgruppe Arbeitslosengeld?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Autoren des Gesamtberichtes, dass ehe- und familienbezogene Leistungen, wie das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV, das Armutsrisiko von manchen Kindern erhöhen und die wirtschaftliche Stabilität von Familien gefährden, und daher zu reformieren sind?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Zusammenhang?
Wenn nein, welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung dann für sinnvoll, das Armutsrisiko für Familien zu senken?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der finanziell größte Teil der ehe- und familienbezogenen Leistungen die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit nicht befördert?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Reform der ehebezogenen Leistungen (rund 75 Mrd. Euro), die nicht explizit an das Vorhandensein von Kindern gekoppelt sind?
Wenn ja, welche Leistungen sollen reformiert werden?
Wenn nein, wie begründen sie dies?
Wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern in den Jahren 2015 und 2016 unterrichten, und ist nach Einschätzung der Bundesregierung davon auszugehen, dass sich das Existenzminimum von Kindern in den Jahren 2015 und 2016 erhöhen wird?
Wenn ja, wird die Bundesregierung in der Konsequenz daraus das Kindergeld erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2015 auf die Zahl der Haushalte mit Kindern im Transferleistungsbezug auswirken?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Leistungen mit einem vergleichsweise geringen fiskalischen Volumen (Kinderzuschlag, kindbezogener Anteil am Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld) sich durch eine hohe Effizienz bei der armutsreduzierenden Wirkung auszeichnen, während die kostenaufwendigeren Leistungen diesbezüglich nur mittelmäßig abschneiden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis (Fragen bitte einzeln beantworten)?
Inwiefern plant die Bundesregierung ausgehend von den Ergebnissen der Gesamtevaluation eine Reformierung des Kinderzuschlages?
Wenn ja, wie soll diese aussehen?
Wenn nein, wie begründet sie dies?
Inwiefern plant die Bundesregierung ausgehend von den Ergebnissen der Gesamtevaluation eine Reformierung des Unterhaltsvorschusses?
Wenn ja, wie soll diese aussehen?
Wenn nein, wie begründet sie diese?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Probleme zu beheben, die sich daraus ergeben, dass dieselbe finanzielle Ausgangslage einer Familie zu unabgestimmten Bewertungen, etwa der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit oder der sozialrechtlichen Bedürftigkeit, führen kann, insbesondere für Familien, in denen sich Eltern trennen?
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der aktuelle Bedarf nach Kitaplätzen für unter Dreijährige (bundesweiter Durchschnittswert)?
Geht die Bundesregierung von einem steigenden Bedarf an Kitaplätzen für unter Dreijährige aus?
Wenn ja, mit welchem Anstieg ist zu rechnen?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Finanzierung eines bedarfsgerechten und notwendigen Platzausbaus angesichts des Rechtsanspruchs für Plätze für unter Dreijährige über das Jahr 2016 gestaltet werden?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Gelder, die vonseiten des Bundes investiert werden, in den Kitas vor Ort mit kommunaler Trägerschaft ankommen?
Plant die Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten, die nennenswerte Effekte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für bestimmte Einkommensgruppen hat, auszubauen, um ihr im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel zu erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Förderung und Wohlergehen von Kindern
Wann plant die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, nachdem die im Mai 2014 vorgelegte Statistik der Bundesagentur für Arbeit eine Zunahme der Kinderarmut festgestellt hat (vgl. Bundesagentur für Arbeit, Mai 2014)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen (Fragen bitte einzeln beantworten)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Kinderarmut am wirksamsten bekämpft werden kann, wenn beide Elternteile einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen?
Erachtet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als notwendig, ehe- und familienbezogene Leistungen, die einer Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern im Wege stehen, zu reformieren (Fragen bitte einzeln beantworten)?
Erfüllung von Kinderwünschen
Plant die Bundesregierung, unverheirateten Paaren den Zugang zu Leistungen des § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu ermöglichen, wie dies von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 15. Juni 2014 gegenüber der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ geäußert wurde (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kuenstliche-befruchtung-schwesig-willkostenzuschuss-auch-fuer-unverheiratete/10045486.html)?