[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3663
18. Wahlperiode 29.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3351 –
Weitere Verwendung der HALE-Drohne Euro Hawk
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehrere Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung sind derzeit mit
dem weiteren Vorgehen und der möglichen „Weiterverwendung“ der
Spionagedrohne „Euro Hawk“ befasst. Hierzu gehören nach Aussage der
Bundesregierung die „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums“, die aber nicht
näher benannt werden (Bundestagsdrucksache 18/2729). Auch der
Generalinspekteur der Bundeswehr sei „hiermit befasst“. Die Bundeswehr will
dadurch eine „Fähigkeitslücke“ im Bereich „Weiträumige Überwachung und
Aufklärung“ (SLWÜA) decken.
Die Riesendrohne sollte ursprünglich mit dem von EADS (jetzt Airbus Group)
hergestellten ISIS-Spionagemodul bestückt werden. Möglich wäre aber auch,
statt des ISIS- ein anderes Spionagemodul zu kaufen. Entsprechende „Studien
zur Untersuchung von nicht-ISIS-basierten Lösungen“ wurden aber nicht
beauftragt. Allerdings habe das Bundesverteidigungsministerium „im Rahmen
der Informationsgewinnung“ im Dezember 2013 und im März 2014 hierzu
zwei Dienstreisen durchgeführt.
Geprüft wurde auch, inwiefern das ISIS in andere Plattformen, etwa die
israelische „Heron TP“-Drohnen, verbaut werden könnte. Dafür müsste das
Abhörsystem aber in seine zwei Komponenten COMINT und ELINT zerlegt werden.
Außerdem fehle den „Heron“ laut dem Bundesministerium „genügend
elektrische Energie zum Betrieb der Missionsausrüstung“.
Das ISIS muss nach Auskunft der Bundesregierung einer weiteren
„operative[n] Bewertung der bisher technisch nachgewiesenen Funktionalitäten“
unterzogen werden. Zum „Erreichen der Zielbefähigung“ bedürfe es „zunächst
einer weiteren Erprobung im Flugbetrieb“, dies wiederum erfordere „die
Weiterentwicklung des Missionssystems“. Mittlerweile wird die „Weiterverwendung
der ISIS-Missionsausrüstung“ im Rahmen der Bewertung der
Lösungsvorschläge „Alternative Träger SLWÜA“ untersucht.
Der bereits gelieferte und in Manching stationierte „Euro Hawk Full Scale
Demonstrator“ (FSD) wurde bisher nicht von der Bundesregierung abgenommen,
um etwaige Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen. Erst dann erfolge Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. Dezember
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3663 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeine „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden Vertragsverhältnisses“
mit dem Auftragnehmer. Im Entwicklungsvertrag waren die Kosten für den
Erhalt bzw. die technische Erprobung FSD nur bis zum 30. September 2013
abgedeckt. Seit einem Jahr werden die Kosten für „Erhaltungsarbeiten“ also von
der Euro Hawk GmbH getragen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden hierfür
keine Kosten gegenüber der Bundeswehr geltend gemacht.
Der FSD kann nach Auskunft der Bundesregierung dennoch zu weiteren
Testflügen mit dem ISIS starten. Zunächst müssten aber „Vorarbeiten“
unternommen werden, darunter die „Feststellung des aktuellen technischen Status“, die
„Wiederaufnahme des regulären Wartungsbetriebes durch die Industrie“ sowie
die „Zulassung der Industrie und Erneuerung einer Vorläufigen
Verkehrszulassung (VVZ)“. Die „Vorarbeiten“ würden „nach Schätzungen der Amtsseite“
zwischen neun und zwölf Monaten in Anspruch nehmen. Um militärische
Zulassungsverfahren zu beschleunigen, hatte die Bundesregierung „alle
diesbezüglichen Kompetenzen unter einem Dach“ im „Luftfahrtamt der
Bundeswehr“ zusammengeführt, um „schnittstellenfrei und verzugslos auf
Anforderungen reagieren zu können“. Der Aufstellungsstab dieses „Luftfahrtamtes“
hat demnach am 1. April 2014 seinen Dienst aufgenommen. Derzeit (Oktober
2014) werde die „Übertragung der relevanten Verantwortungen und Aufgaben
aus den derzeit zuständigen verschiedenen Organisationsbereichen der
Bundeswehr“ an das „Luftfahrtamt“ vorbereitet.
Im Jahr 2013 hatte die Bundesregierung in einem Rechtsgutachten prüfen
lassen, inwiefern Schadensersatzansprüche gegenüber der Euro Hawk GmbH
geltend zu machen wären. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei riet „aufgrund
ganz erheblicher Prozessrisiken“ von einer gerichtlichen Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ab; die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Jedoch erwähnt das gleiche Gutachten auch, Schadensersatzansprüche hätten
zum Erfolg führen können, da die Hersteller falsche Angaben machten.
Geraten wird, mögliche Ansprüche weiter aufzuklären (tagesschau.de vom 14.
November 2014).
1. Welche „herausgehobenen Rüstungsprojekte der Bundeswehr“ werden
derzeit durch welche „externe Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständige“
geprüft und begutachtet?
Ein Konsortium, bestehend aus den Beratungsgesellschaften KPMG, P3 Group
und TaylorWessing hat die folgenden zentralen Rüstungsprojekte der
Bundeswehr begutachtet:
● Schützenpanzer PUMA
● Transportflugzeug A400M
● EUROFIGHTER
● NATO Helicopter (NH 90)
● Unterstützungshubschrauber TIGER
● Fregatte F 125
● Streitkräftegemeinsame verbundfähige Funkgeräteausstattung (SVFuA)
● Taktisches Luftverteidigungssystem (TLVS)
● Signalverarbeitende Luftgestützte Weitreichende Überwachung und
Aufklärung (SLWÜA).
Gegenwärtig werden keine Rüstungsprojekte durch externe
Beratungsgesellschaften geprüft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/36632. Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung“ sind mit dem weiteren Vorgehen und der möglichen
„Weiterverwendung“ der Spionagedrohne „Euro Hawk“ befasst?
Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sind die Abteilungen Planung
(Plg), Haushalt und Controlling (HC), Strategie und Einsatz (SE), Führung
Streitkräfte (FüSK), sowie Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN)
mit dem weiteren Vorgehen im Projekt Signalverarbeitende Luftgestützte
Weitreichende Überwachung und Aufklärung (SLWÜA) befasst.
3. Welche „Daten und Unterlagen, die US-exportkontrollierte Informationen
enthalten“, an den Bundesrechnungshof und den Deutschen Bundestag
konnte das Bundesverteidigungsministerium „von der US-Seite“ ohne
zusätzliche Genehmigung erhalten?
Empfänger, die nicht im spezifischen Technical Assistance Agreement des
Projektes SLWÜA aufgeführt sind, dürfen grundsätzlich nicht im Besitz von US-
exportkontrollierten Unterlagen sein. Die im letzten Jahr notwendige Weitergabe
von solchen Informationen an den Deutschen Bundestag und den
Bundesrechnungshof wurde über die kurzfristige Beantragung einer einmaligen
Exportgenehmigung für die betroffenen Dokumente durch das BMVg und die darauf
folgende Zustimmung seitens des US Department of State erreicht. Zum Schutz
dieser Dokumente vor unkontrollierter Verbreitung wurden diese gemäß der
einschlägigen Vorschriften als „VS – Geheim“ eingestuft.*
4. Für welche konkreten Posten fallen zur Entwicklung „eines serienreifen
ISIS, das auf dem derzeitigen technischen Stand aufbaut“, weitere Kosten
in Höhe von 255 Mio. Euro an?
Die im Jahr 2010 geschätzten Entwicklungskosten umfassten eine reine
Komponentenentwicklung des ISIS-Missionssystems.
Die Kosten für die Entwicklung eines serienreifen ISIS, das auf dem derzeitigen
technischen Stand aufbaut, fallen u. a. für die Entwicklung noch fehlender
Funktionalitäten für die Serie, die Anpassung der Hardware an das sich in den letzten
zehn Jahren veränderte Signals Intelligence (SIGINT) Szenario, die
Entwicklungsumgebung, das Entwicklungsmuster, Labortests, Integration,
Flugversuche sowie das erste operativ nutzbare Flug- und Bodensegment an.
5. Welches Verfahren ist mit dem Hersteller zur Lieferung und Bezahlung von
weiteren ISIS-Plattformen vereinbart, und wofür genau fallen abermals
55 Mio. Euro an?
Bisher ist kein Verfahren mit dem Hersteller zur Lieferung und Bezahlung von
weiteren ISIS Systemen vereinbart. Die Beschaffungskosten für zwei weitere
luftgestützte ISIS Systeme werden auf 55 Mio. Euro geschätzt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort
ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3663 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung auf „Studien zur
Untersuchung von nicht-ISIS-basierten Lösungen“ verzichtet?
Es wurde nicht auf die Studie zur Untersuchung von nicht-ISIS-basierten
Lösungen verzichtet. Mit Erlass des BMVg vom 7. November 2013 wurde das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw) angewiesen, ergänzend zu alternativen Plattformen zum EURO
HAWK für ISIS mindestens einen Lösungsvorschlag ohne Nutzung von ISIS zu
erarbeiten. Für einen belastbaren Vergleich von Lösungsvorschlägen mit ISIS
auf alternativen Trägerplattformen zum EURO HAWK mit einer
marktverfügbaren kommerziellen Lösung wurde das israelische Aufklärungssystem AISIS,
integriert in verschiedene Trägerplattformen, herangezogen.
a) Wohin hat das Bundesverteidigungsministerium „im Rahmen der
Informationsgewinnung“ im Dezember 2013 und im März 2014 zwei
Dienstreisen unternommen, wer war daran beteiligt, und mit welchen
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern wurde sich getroffen?
Vertreter des BMVg und seines nachgeordneten Bereiches haben im Dezember
2013 und März 2014 Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium
und dessen mit AISIS befassten Fachdienststellen vor Ort geführt.
b) Wo, von wem, und mit welchem Ergebnis wurden die Ergebnisse dieser
„Informationsgewinnung“ ausgewertet?
Die gewonnenen Informationen wurden im BMVg sowie im Bereich des
Kommandos Strategische Aufklärung ausgewertet. Im Ergebnis war festzuhalten,
dass AISIS voraussichtlich nach Durchführung verschiedener Modifikationen
einen Großteil der deutschen Forderungen abdecken könnte, allerdings auf Basis
einer bemannten Plattform.
7. Welche weiteren „technisch nachgewiesenen Funktionalitäten“ des ISIS
müssen aus Sicht der Bundesregierung einer weiteren Bewertung
unterzogen werden?
Die Vorgehensweise ist Bestandteil der Integrierten Nachweisführung gemäß
der Zentralen Dienstvorschrift A-1500/3 „Customer Product Management
novelliert (CPM(nov.))“. Technisch nachgewiesene Funktionalitäten sind
Voraussetzung für die Abnahme des Produktes durch den Auftraggeber auf Basis des
Vertrages. Grundlage hierfür sind Prüfkriterien, die eine Reproduzierbarkeit der
Ergebnisse gewährleisten müssen. Daran anschließend erfolgt eine Prüfung
einsatzwichtiger Funktionen unter einsatznahen Bedingungen. Nahezu alle
technisch nachgewiesenen Funktionalitäten werden durch die Einsatzprüfung einer
weiteren Bewertung unterzogen.
8. Was ist mit dem „Erreichen der Zielbefähigung“ gemeint, und auf welche
Weise würde diese durch eine Erprobung im Flugbetrieb“ überprüft?
Das CPM-Dokument „Abschließende Funktionale Forderung (AF)“ für das
Projekt SLWÜA sieht einen zweistufigen Ansatz bei der Entwicklung des SIGINT
Missionssystems ISIS vor:
● Entwicklung einer ersten Fähigkeit zur Demonstration der
Gesamtfunktionalität SIGINT in einem HALE UAV basierend auf dem EURO HAWK Full
Scale Demonstrator (FSD).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3663● Weiterentwicklung des Missionssystems aufbauend auf den Ergebnissen der
Projektierungsphase (CPM alt) zur Gesamtbefähigung SIGINT gemäß AF
während der Einführungsphase (Realisierungsphase gemäß CPM (nov.)).
Diese abschließende Entwicklung zur Gesamtbefähigung des SIGINT
Missionssystems gemäß des Forderungsumfanges der AF – aufbauend auf der
erreichten Fähigkeit im EURO HAWK FSD – wird als „Erreichen der
Zielbefähigung SIGINT“ bezeichnet.
9. Inwiefern werden hierfür erneut Daten der digitalen Kommunikation oder
elektrische Strahlung (auch eigens dafür generiert) erfasst?
Wie bei jeder Erprobung zum Nachweis der Fähigkeiten ist auch in diesem Fall
ein schrittweises Vorgehen erforderlich:
In einem ersten Schritt wird eine hinreichende Laborumgebung einschließlich
strahlender Quellen geschaffen, um den Labornachweis zu ermöglichen.
Danach wird während der Erprobung im Flugbetrieb eine Testumgebung
einschließlich bekannter strahlender Quellen geschaffen. Der letzte Schritt ist die
Erprobung bzw. Einsatzprüfung in einem realen Signalumfeld. Dabei werden in
jedem Schritt alle gesetzlichen Vorschriften und Einschränkungen eingehalten.
10. Welche „ganz erhebliche Prozessrisiken“ hatte die beauftragte
Rechtsanwaltskanzlei zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Euro Hawk
GmbH identifiziert, und welche davon werden von der Bundesregierung
geteilt (tagesschau.de vom 14. November 2014 und geleaktes
Originalgutachten unter
www.tinyurl.com/p6cvcr9)?
Die Rechtsanwaltskanzlei hat in ihrem Gutachten insbesondere folgende
Prozessrisiken identifiziert:
● Schwierige Wertungsfragen
● Beträchtliche Restrisiken auch bei der Sachverhaltsaufklärung (Beweislast
liegt bei der Bundesrepublik Deutschland)
● Fehlende Möglichkeit der Abschätzbarkeit der Schadenshöhe insbesondere
unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Mitverschuldens
● Beschränkung der Haftung der Euro Hawk GmbH auf deren
Gesellschaftsvermögen, was bei wirtschaftlicher Betrachtung kaum ausreichend sein wird,
um Ansprüche zu realisieren
● Keine Durchgriffsmöglichkeit auf die Gesellschafter der Euro Hawk GmbH
Die Bundesregierung teilt die rechtliche Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei
im Hinblick auf die aufgezeigten Prozessrisiken.
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Gutachten?
Wie von der Rechtsanwaltskanzlei empfohlen, wurde die gerichtliche
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht verfolgt.
Drucksache 18/3663 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche „eigenen Prüfungen“ haben sich an das Gutachten
angeschlossen, und wer war daran jeweils beteiligt (Bundespressekonferenz vom
14. November 2014)?
Nach Eingang des Gutachtens im Bundesministerium der Verteidigung wurde es
durch die zuständigen Fachreferate der Abteilungen „Recht“ und „Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung“ geprüft und ausgewertet.
c) Wann wurden die Ergebnisse der „eigenen Prüfungen“ auch der
Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, vorgelegt,
und wann hat diese schließlich über deren Bewertung bzw. weiteren
Maßnahmen entschieden?
Das Ergebnis der Auswertung wurde dem damaligen Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, am 7. November 2013 vorgelegt. Am 8.
November 2013 hat dieser das Ergebnis der Auswertung und die Empfehlung
gebilligt.
11. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hersteller des „Euro
Hawk“ „objektiv falsche Angaben über die Verkehrszulassung der
Drohne“ gemacht haben oder diese sogar „wissentlich verschwiegen“, wie
es auch der Militärblog „Augen Geradeaus“ in einem Auszug (14.
November 2014) behauptet („Auch wenn derartige Ansprüche stets mit nicht
unerheblichen Prozessrisiken behaftet sind, ist zu erwägen, diesen
nachzugehen. […] Hier sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die bis zum
Anspruch auf Ersatz auch hoher Beträge gehen können, die bei einem
Nichtzustandekommen des Vertrages oder einem grundlegenden
abweichenden Vertrag nicht aufgewendet worden wären“)?
a) Sofern ihr dazu keine konkreten Angaben möglich sind, um welche
könnte es sich mutmaßlich handeln?
b) Inwiefern trifft es zu, dass der Bundesregierung entsprechende
Informationen am 18. Oktober 2013, also noch vor der Verjährungsfrist,
bekannt waren?
Die Feststellungen und Ausführungen des Gutachtens sind der Bundesregierung
bekannt.
Die zitierten Passagen beziehen sich auf die Frage, inwieweit die
amerikanischen Zulassungsunterlagen des Global Hawk hinsichtlich Qualität und
Quantität für ein deutsches Musterzulassungsverfahren verwertbar waren.
c) Aus welchem Grund sah die Bundesregierung davon ab, die Firmen
EADS und Northrop Grumman zu einer Verlängerung der
Verjährungsfrist zu bewegen oder sogar zu zwingen?
EADS und Northrop Grumman waren beim Rüstungsvorhaben EURO HAWK
nicht Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus bestand
für eine Verlängerung der Verjährungsfrist gegenüber der Euro Hawk GmbH
kein Anlass, da bereits entschieden worden war, von einer gerichtlichen
Geltendmachung abzusehen.
d) Welche nachträglichen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
die Bundesregierung angesichts der abgelaufenen Verjährungsfrist aus
dem früheren Rat der beauftragten Kanzlei, diese stets im Auge zu
behalten?
Der zitierte Hinweis auf die Verjährungsfrist bezog sich auf den Fall, dass die
Bundesrepublik Deutschland entgegen der Empfehlung der Rechtsanwaltskanz-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3663lei dennoch den Rechtsweg beschritten hätte. Insofern hatte der Rat für das
weitere Vorgehen keine Bedeutung.
e) Wonach bemisst sich aus Sicht der Bundesregierung das
Zustandekommen einer Verjährungsfirst?
Beginn und Laufzeit von Verjährungsfristen sind aus den gesetzlichen,
vertraglichen und tatsächlichen Umständen zu ermitteln.
f) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Kanzlei,
wonach hierzu ausschlaggebend ist, wann der Auftraggeber, also das
Bundesministerium und seine nachgeordneten Behörden, davon wissen
konnten, „dass die vom Auftragnehmer für Zwecke einer
Musterzulassung gelieferten Dokumente und Nachweise in Umfang, Güte und
insb. Verwendbarkeit im Musterzulassungsverfahren“ von den
vertraglich in Aussicht gestellten Unterlagen abweichen?
Die Auffassung wird durch die Bundesregierung geteilt.
12. Inwiefern trifft es, wie vom Militärblog „Augen Geradeaus“ behauptet, zu,
dass in Manching, dem Sitz der Wehrtechnischen Dienststelle 61 und der
Militärischen Musterzulassung für Luftfahrzeuge, eine Runde aus Beamten
und Industrievertretern über das weitere Vorgehen beim Projekt „Euro
Hawk“ beriet und „US-Industrievertreter“ eine „Prototype Plus-Lösung“
vorschlugen, und was war ggf. deren Inhalt?
Es trifft zu, dass am 3. Februar 2010 eine Besprechung zwischen Vertretern der
deutschen Amtsseite, dem Hauptauftragnehmer Euro Hawk GmbH, sowie den
Unterauftragnehmern Northrop Grumman und EADS stattgefunden hat. Die
Ergebnisse dieser Besprechung sind im Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe
EURO HAWK des BMVg, der am 5. Juni 2013 dem Verteidigungsausschuss des
Deutschen Bundestages vorgelegt wurde, ausführlich dargelegt.
13. Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft bzw. will sie prüfen, ob bereits
für den „Euro Hawk“ ausgegebene Gelder sich für eine womöglich von
Northrop Grumman zu kaufende andere Drohne anrechnen zu lassen?
Diese hypothetische Frage wird nicht geprüft. Die Firma Northrop Grumman
war beim Rüstungsvorhaben EURO HAWK nicht Vertragspartner der
Bundesrepublik Deutschland.
14. Inwiefern ist inzwischen geplant, eine endgültige Abnahme des „Euro
Hawk Full Scale Demonstrators“ (FSD) vorzunehmen, und welche
Gespräche wurden nach Vorlage des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2013 mit
den Herstellern geführt?
Derzeit ist geplant, den aktuellen technischen Zustand des EURO HAWK FSD
festzustellen. Im Anschluss daran wird über eine Abnahme des EURO HAWK
FSD entschieden. Die Gespräche mit der EURO HAWK GmbH über den
formalen Abschluss des Entwicklungsvertrages EURO HAWK dauern noch an.
Drucksache 18/3663 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wann könnte eine „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden
Vertragsverhältnisses“ mit den Auftragnehmern aus Sicht der
Bundesregierung endgültig erfolgen?
Eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung ist nicht vor Ende März 2015
zu erwarten.
16. Welche Angaben haben die Hersteller zu dem Verfahren gemacht, die
Kosten für „Erhaltungsarbeiten“ selbst zu tragen, und inwiefern wurden
hierfür eine Frist oder sonstige Beschränkungen genannt?
Die Gespräche hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Fristen oder sonstige
Beschränkungen wurden nicht genannt.
17. Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung“ sind bereits mit „Vorarbeiten“ zu weiteren Flügen des „Euro Hawk“
befasst?
Im BMVg sind die Abteilungen Planung (Plg), Haushalt und Controlling (HC),
Strategie und Einsatz (SE), Führung Streitkräfte (FüSK) sowie Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung (AIN) mit Vorarbeiten zu weiteren Flügen des
EURO HAWK FSD befasst.
a) Was ergab die „Feststellung des aktuellen technischen Status“, bzw.
wann sollen hierzu Ergebnisse vorliegen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
b) Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung“ haben bereits Gespräche oder Verhandlungen zur
„Wiederaufnahme des regulären Wartungsbetriebes durch die Industrie“ geführt,
und welches Ergebnis hatten diese?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
c) Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung“ sind bereits mit welchen Arbeiten zur „Zulassung der
Industrie und Erneuerung einer Vorläufigen Verkehrszulassung“ befasst?
Auf die Antwort zu den Fragen 17 und 17d wird verwiesen.
d) Wann könnten die „Vorarbeiten“ also beendet sein?
In einem ersten Schritt soll bis Ende März 2015 der aktuelle
luftfahrzeugtechnische Zustand der seit Dezember 2013 stillgelegten EURO HAWK FSD
Plattform festgestellt werden. Sofern wirtschaftlich sinnvoll, werden danach in
einem zweiten Schritt die notwendigen Arbeiten durchgeführt, um eine neue
Vorläufige Verkehrszulassung auszustellen. Danach könnte in einem dritten
Schritt der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden, um ISIS-Testflüge
durchzuführen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/366318. Welche „relevanten Verantwortungen und Aufgaben“ aus welchen
„derzeit zuständigen verschiedenen Organisationsbereichen der Bundeswehr“
werden derzeit an das „Luftfahrtamt“ übertragen?
Die Aufgaben der militärischen Muster- und Verkehrszulassung von
Luftfahrzeugen, Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung werden im Luftfahrtamt der
Bundeswehr zusammengeführt. Derzeit werden diese Aufgaben in Dienststellen des
Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr sowie in der Luftwaffe wahrgenommen.
19. Wann soll dieser Prozess aus Sicht der Bundesregierung abgeschlossen
sein?
Es ist beabsichtigt, die Zusammenführung aller Elemente am Standort Köln bis
Ende 2017 abzuschließen.
20. Wie verteilt sich die Anzahl der für den Betrieb der Drohnen „Euro
Hawk“, „LUNA“ und „Heron“ ausgebildeten Soldatinnen bzw. Soldaten
in Bezug auf das Geschlecht (bitte für alle Typen einzeln darstellen)?
Die Anzahl der für den Betrieb des UAV EURO HAWK ausgebildeten
Soldatinnen und Soldaten verteilt sich 0 Prozent zu 100 Prozent. Die Anzahl der für den
Betrieb des UAV LUNA ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten verteilt sich
bei LUNA 3,4 Prozent zu 96,6 Prozent. Die Anzahl der für den Betrieb des UAV
HERON ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten verteilt sich 0 Prozent zu 100
Prozent.
21. Wo sind die für den Betrieb des „Euro Hawk“ insgesamt 34 ausgebildeten
Soldatinnen bzw. Soldaten stationiert?
Von den ehemals 34 Soldaten, die für den Betrieb des UAV EURO HAWK
SIGINT vorgesehen waren, haben 31 Soldaten die Ausbildung erfolgreich
abgeschlossen.
Vier dieser Soldaten befinden sich zurzeit in einer neuen Berufsausbildung oder
haben die Bundeswehr nach Ablauf ihrer Dienstzeit verlassen.
Die verbleibenden Soldaten wurden in ihre ursprünglichen Verwendungen
zurück überführt und leisten ihren Dienst zum Großteil in Kropp sowie darüber
hinaus in Koblenz und in Hohn.
22. Wie viele Soldatinnen bzw. Soldaten, die zuvor für den Betrieb des „Euro
Hawk“ ausgebildet wurden, werden nun an der Drohne „Heron“
ausgebildet, und inwiefern ergeben sich dadurch „Synergien“, etwa dadurch, dass
bestimmte Ausbildungsinhalte übersprungen werden können?
Drei für den Betrieb des UAV EURO HAWK ausgebildete Luftfahrzeugführer
durchlaufen derzeit die Musterschulung HERON 1.
Musterschulungen beziehen sich jeweils auf die Berechtigung zum Führen der
speziellen Muster und umfassen sowohl systemspezifische technische als auch
systemspezifische taktische Ausbildungsinhalte, die jeweils für sich zu einem
Erfahrungs- und Kompetenzgewinn des Personals führen, aber nicht unmittelbar
auf ein anderes Muster übertragbar sind.
Drucksache 18/3663 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDa es sich bei dem UAV HERON 1 und dem UAV EURO HAWK um zwei
grundsätzlich verschiedene Muster handelt, können keine Ausbildungsinhalte
übersprungen werden.
23. Inwiefern finden derartige Ausbildungsinhalte auch in
Ausbildungszentren der Lufthansa statt?
Ausbildungsinhalte der Schulung zur Musterberechtigung für das UAV HERON 1
oder auch ehemalige Schulungen für das UAV EURO HAWK wurden und
werden nicht in Ausbildungszentren der Lufthansa durchgeführt.
24. Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung“ sind mit der „Weiterverwendung der ISIS-Missionsausrüstung“
im Rahmen der Bewertung der Lösungsvorschläge „Alternative Träger
SLWÜA“ befasst?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
a) Auf welche Weise ist hierbei auch der Generalinspekteur der
Bundeswehr eingebunden?
Der Generalinspekteur trifft gemäß dem Verfahren zur Bedarfsermittlung und
Bedarfsdeckung in der Bundeswehr (CPM (nov.)) die Auswahlentscheidung für
eine der zur Verfügung stehenden Lösungen.
b) Wann könnten aus heutiger Sicht Ergebnisse, etwa eine erste
Auswahlempfehlung, vorliegen?
Derzeit ist eine Auswahlentscheidung nicht vor dem Jahr 2016 vorgesehen.
25. Welche „externen Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständigen“ haben
die Gutachten „Vertiefende Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen“
und „Weiterführung der Technisch-wirtschaftlichen Untersuchungen“
durchgeführt?
Die „vertiefende technisch-wirtschaftliche Untersuchung“ und die
„Weiterführung der technisch-wirtschaftlichen Untersuchung“ wurden durch die Firma
IABG mbH in Zusammenarbeit mit verschiedenen Umrüstbetrieben für
Luftfahrzeuge und dem ISIS-Systemhersteller durchgeführt.
a) Welche weiteren Gutachten welcher „externen
Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständigen“ wurden zur Bewertung der
Lösungsvorschläge „Alternative Träger SLWÜA“ beauftragt, und (seit) wann
liegen diese vor?
Die Lösungsvorschläge SLWÜA wurden im Rahmen der „umfassenden
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte“ durch die
externen Beratungsgesellschaften KPMG, P3 Group und TaylorWessing bewertet.
Das Teilgutachten SLWÜA liegt mit Stand 30. September 2014 vor.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Gutachten?
Das Teilgutachten SLWÜA enthält 18 Handlungsempfehlungen, die im Zuge
der weiteren Bearbeitung der Lösungsvorschläge umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/366326. Wie kam die Bundesverteidigungsministerin zu dem Schluss, die
eigentlich für die Seeaufklärung gebaute Drohne „Triton“ sei am Besten für
einen Ersatz des „Euro Hawk“ geeignet (ARD vom 6. Oktober 2014)?
Aufgrund der operationellen und technischen Eigenschaften des UAV TRITON
erscheint diese Plattform besonders geeignet, die Forderungen des
Bedarfsträgers an eine ISIS-Plattform zu erfüllen. Eine detaillierte technische
Bewertungsgrundlage wird derzeit durch das BAAINBw erarbeitet.
27. Wie erklärt die Bundesregierung diese Quasi-Auswahlentscheidung der
Bundesministerin zu einem Zeitpunkt, an dem ein von ihr selbst
beauftragtes und am darauf folgenden Tag veröffentlichtes Gutachten festhielt,
vorher bedürfe es „einer belastbaren Informationsgrundlage und einheitlichen
Entscheidungsreife für eine möglichst verzugslose, fundierte und
nachhaltige Auswahlentscheidung“?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, vor dem Treffen
einer „Beschaffungsentscheidung für ein mögliches Muster“, wie es durch
das „Euro Hawk“-Nachfolgersystem „Triton“ beschrieben sei, eine
Zulassungsstudie vorschalten zu wollen (Bundespressekonferenz vom 14.
November 2014)?
Im Rahmen einer Zulassungsstudie sollen ausreichende Kenntnisse über die
Plattform TRITON gewonnen werden, um mit Blick auf die Zulassung und den
Betrieb eine belastbare Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Beschaffung
des TRITON zu gewinnen.
29. Welche Studien sind hierzu anvisiert oder bereits beauftragt, und wer sind
die Auftragnehmer?
Durch das BAAINBw wurde ein so genannter Foreign Military Sales (FMS)
Planning Case mit der US Navy als Auftragnehmer eingeleitet.
30. Aus welchem Grund hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Bereitstellung der Infrastruktur des NATO-Projekt Alliance Ground
Surveillance“ (NATO AGS) durch den „Aufnahmestaat“ Italien bereits um mehr
als zwei Jahre verzögert (Bundestagsdrucksache 18/2729)?
Die Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen AGS erfolgt grundsätzlich nach
den allgemein festgelegten, komplexen und mitunter zeitaufwändigen Verfahren
der Allianz. Da die Infrastrukturmaßnahmen aus dem allgemeinen
Investitionsprogramm (NATO Security Investment Programme) der NATO finanziert
werden, sind alle Entscheidungen im Konsens zu 28 zu treffen.
a) Durch welche „Bereitstellung“ von welchen „Übergangslösungen“
wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung aufgefangen?
Es werden Container bereitgestellt, die durch die NATO Support Agency
beschafft werden. Die dafür benötigten Fundamente und Flächen werden durch
den Aufnahmestaat Italien bereitgestellt. Darüber hinaus werden seitens Italien
temporär Lagerkapazität und Abstellflächen zur Verfügung gestellt.
Drucksache 18/3663 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Nach welchen „vorliegenden Erkenntnissen“ des
Bundesverteidigungsministeriums geht die Bundesregierung „vom Erreichen einer
Zulassung“ durch die italienische Zulassungsbehörde für die im Rahmen des
NATO AGS beschafften „Global Hawk Block 40“ aus?
Zum Sachstand Zulassung wurde von der italienischen Zulassungsbehörde
(DIRECTORATE OF AERONAUTICAL ARMAMENTS AND AIRWORTHI-
NESS – DAAA) letztmalig auf der Sitzung des Aufsichtsrats der NATO AGS
Management Organisation (NAGSMO) am 18./19. November 2014 in Brüssel
vorgetragen. Hieraus ergeben sich zurzeit keine Anhaltspunkte, die auf
ernsthafte und nachhaltige Störungen im Zulassungsprozess des NATO AGS Core
Systems schließen lassen.
c) Was ist der Bundesregierung hierzu aus einem „engem Dialog mit der
AGS Managementorganisation NAGSMA“ bekannt?
Es besteht ein zeitliches Risiko bezüglich der planmäßigen Durchführung des
Erstfluges.
d) Wann und wo hat die italienische Zulassungsbehörde zuletzt „über den
Arbeitsfortschritt im Zulassungsprozess“ berichtet?
Auf die Antwort zu Frage 30b wird verwiesen.
31. Inwiefern waren oder sind das für eine flugbetriebliche und technische
Bewertung zuständige Referat des Bundesverteidigungsministeriums oder
der Leiter für das Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr
bereits jetzt mit dem Verfahren einer späteren Zulassung der für das NATO
AGS beschafften „Global Hawk Block 40“ befasst?
Die Zulassung NATO AGS wird durch die italienische militärische
Zulassungsstelle DAAA bearbeitet. Eine formale Einbindung deutscher Stellen erfolgt
wegen fehlender Zuständigkeit nicht.
32. Welche neueren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Prüfung von
derzeitigen europäischen militärischen Zulassungsvorschriften (EMAR)
durch die Verteidigungsagentur bekannt?
Folgende EMAR wurden durch die European Defence Agency (EDA) bereits
veröffentlicht:
● EMAD 1 „Definitons and acronyms document“
● EMAR 21 „Certification of military aircraft and related products, parts and
appliances, and design and production organisations“
● EMAD R „Recognition“
● EMAR 145 „Requirements for Maintenance Organisations“
● EMAR 147 „Aircraft Maintenance Trainings Organisations“ Basic
Framework Document.
Zuständige Stellen des Geschäftsbereiches des BMVg waren in die Erarbeitung
eingebunden, eine nationale Prüfung der EMAR/EMAD erfolgte im Vorfeld der
Veröffentlichung durch die EDA.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/366333. Inwiefern trifft es zu, dass die amtierende Bundesverteidigungsministerin
Dr. Ursula von der Leyen, prüfen lässt, inwiefern US-Standards zur
Zertifizierung von Ausweichverfahren auf Deutschland übertragbar seien
(Telepolis vom 13. Oktober 2014)?
Im Rahmen der Untersuchungen zur Zulassbarkeit des MQ-4C TRITON wird
auch geprüft, inwieweit die von der US Navy angewendeten
Zulassungsverfahren eine militärische Zulassung zum Flugbetrieb für den TRITON in
Deutschland begründen können. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
a) Mit welchen Stellen ist die Bundesregierung hierzu in Kontakt?
Die Untersuchung wird in Zusammenarbeit mit der US Navy durchgeführt. Es
wird auf die Antwort zu den Fragen 28 und 29 verwiesen.
b) Wann könnten Ergebnisse vorliegen?
Es ist geplant, eine Aussage zur Zulassbarkeit des MQ-4C TRITON im dritten
Quartal 2015 treffen zu können.
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ISSN 0722-8333]