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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Europäische Atomprojekte

Umsetzung der Ergebnisse des europäischen AKW-Stresstests, neue Entwicklungen betr. Atomvorhaben in Europa (Aktualisierung zu BT-Drs 18/677), grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Rahmen der Espoo-Konvention, AKW-Neubau in Akkuyu (Türkei), Unterzeichnung der Espoo-Konvention durch die Türkei, Durchführung strategischer Umweltprüfungen (SUP) nationaler Entsorgungsprogramme mit grenzüberschreitender Beteiligung, Treffen bilateraler Kommissionen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nuklearsicherheit mit den Nachbarstaaten<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

18.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/335525.11.2014

Europäische Atomprojekte

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Europa gab und gibt es in diesem und im nächsten Jahr relevante Entwicklungen im Atomkraftbereich.

Während es die alte Kommission der Europäischen Union sehr wohl noch schaffte, die Beihilfen für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C (AKW – Atomkraftwerk) zu genehmigen, schaffte sie es nicht mehr, wie für Juni 2014 angekündigt, über die Fortschritte bei der Umsetzung – des aus grüner Sicht ungenügenden – des europäischen AKW-Stresstests zu informieren.

Außerdem wurde auf der sechsten Vertragsstaatenkonferenz (MOP) der Espoo-Konvention vom 2. bis 5. Juni 2014 beschlossen, dass nicht nur bei Neu- oder Ausbauprojekten im Atombereich eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erstellen ist, sondern auch bei der Verlängerung der Betriebsdauer des ukrainischen AKW Rivne (vgl. Report der MOP, S. 14).

Die Bundesregierung muss sich an grenzüberschreitenden Verfahren beteiligen, die im Zusammenhang mit Atom stehen, um den deutschen Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligungschance zu ermöglichen. Dies gilt ebenfalls für die Strategische Umweltprüfung (SUP) der nationalen Entsorgungsprogramme innerhalb der Europäischen Union.

Es ist nicht auszuschließen, dass die deutsche Bevölkerung von einem atomaren Unfall in Europa stark betroffen wäre. Neben dem Bekenntnis zum eigenen Atomausstieg ist aus Sicht der Fragesteller klar, dass sich die Bundesregierung auch bei Atomvorhaben in Europa unmissverständlich positionieren und sich für mehr AKW-Sicherheit in Europa einsetzen muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Warum wurde seitens der Europäischen Kommission nach Kenntnisstand der Bundesregierung bisher nicht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ergebnisse des europäischen AKW-Stresstest berichtet?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der andauernden Verzögerung bei der Europäischen Kommission?

3

Wann ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit einem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zu rechnen?

4

Haben sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung bei den laufenden Programmen, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft in Europa betreffen, neue Entwicklungen ergeben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/677), und falls ja, welche?

5

Auf welchem aktuellen Stand sind nach Kenntnis der Bundesregierung die SUP- und UVP-Verfahren mit deutscher Beteiligung in Finnland, Tschechien und Ungarn (vgl. Bundestagsdrucksache 18/677)?

6

Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung europäische Atomreaktoren, deren Betriebsdauer in den nächsten sechs Monaten überprüft bzw. verlängert werden (bitte mit Auflistung der einzelnen Reaktoren pro Land)?

a) Wenn ja, ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden, und wird sie sich an dem Verfahren gemäß UVP-Richtlinie (2011/92/EU) beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?

b) Wenn die deutsche Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?

7

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zum türkischen AKW-Neubau in Akkuyu (bitte möglichst ausführliche Darlegung)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die türkischen Behörden den Bürgerinnen und Bürgern lediglich zehn Tage Zeit für die Sichtung und Kommentierung des über 3 000-seitigen UVP-Berichts einräumen (www.argusmedia.com vom 27. Oktober 2014 „Turkey invites comments on nuclear plant“), und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Frist für ausreichend?

9

Wird die Bundesregierung die Türkei auffordern, die Espoo-Konvention zu unterzeichnen und zu ratifizieren (wenn nein, bitte mit Begründung)?

10

Wird die Bundesregierung im Rahmen der SUP für das von der EU geforderte nationale Entsorgungsprogramm (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2832, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98) andere Staaten über das Vorhaben notifizieren und eine grenzüberschreitende Beteiligung ermöglichen (wenn nein, bitte mit Begründung)?

11

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der SUP anderer nationaler Entsorgungsprogramme von EU-Mitgliedstaaten um eine Beteiligungsmöglichkeit für die deutschen Bürgerinnen und Bürger bemühen?

12

Wird die Bundesregierung insbesondere Deutschlands Nachbarstaaten darum ersuchen, dass diese eine SUP mit grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung für deren jeweilige nationalen Entsorgungsprogramme durchführen, sofern nicht bereits klar ist, dass die betreffenden Nachbarstaaten dies vorhaben (falls nein, bitte mit Begründung, und falls ja, bitte mit zeitlichen Angaben)?

13

Für wann waren und sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die jährlichen Konsultationen (bitte mit Angabe für 2014 und 2015) der

a) Deutsch-Französischen Kommission (DFK)

b) Deutsch-Schweizerischen Kommission (DSK)

c) Deutsch-Niederländischen Kommission (NDKK)

d) Deutsch-Tschechischen Kommission (DTK)

e) Deutsch-Österreichischen, Nuklearexpertengruppe (DÖE) geplant?

14

Unterstützt die Bundesregierung den schweizerischen Vorschlag, Artikel 18 des Übereinkommens über nukleare Sicherheit um § IV wie folgt zu erweitern: „Nuclear power plants shall be designed and constructed with the objectives of preventing of preventing accidents and, should an accident occur, mitigating its effects and avoiding releases of radionuclides causing long-term off-site conatmination. In order to identify and implement appropriate safety improvements, these objectives shall also be applied at existing plants“ (vgl. 6th Review Meeting of the Contracting Parties to the Convention on Nuclear Safety, Summary Report, Annex I, S. 12 ff., online abrufbar unter www-ns.iaea.org/downloads/ni/safety_convention/2014-cns-summary-report-w-annexes-signed.pdf, Stand 4. April 2014), wenn nein, bitte mit Begründung)?

Falls ja,

a) inwiefern hat sie den Vorschlag bislang bereits auf welcher Ebene bzw. wem gegenüber in welcher konkreten Form unterstützt, und

b) inwiefern will sie den Vorschlag auf welcher Ebene bzw. wem gegenüber in welcher konkreten Form in den kommenden Wochen und Monaten unterstützen?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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