[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3541
18. Wahlperiode 16.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3365 –
Burkina Faso nach dem Sturz von Blaise Compaoré – Demokratische Entwicklung
und internationaler Kampf gegen Straflosigkeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Burkina Faso wurde am 30. und 31. Oktober 2014 dem Regime des
Präsidenten Blaise Compaoré nach 27 Jahre durch einen Volksaufstand ein Ende
bereitet. Der Aufstand wurde angeführt von den zivilgesellschaftlichen
Bewegungen „Balai Citoyen“ („Bürgerbesen“), dem „Kollektiv Anti-Referendum“
(CAR) und einigen Oppositionsparteien. Anlass war der Versuch Compaorés,
sich am 30. Oktober 2014 mittels einer Verfassungsänderung eine Kandidatur
für eine weitere Amtszeit über das Jahr 2015 hinaus zu sichern. Compaoré und
Premierminister Luc-Adolphe Tiao ließen durch Polizei und Armee scharf auf
die Menge schießen und setzten mutmaßlich das nach dem Genfer Protokoll
verbotene Tränengas PLMP 7B der französischen Firma „Nobel Sport
Sécurité“ ein (
www.peuplesobservateurs2014.com „Burkina Faso Scandale“). Auch
sollen Soldaten aus Togo gegen die Aufständischen eingesetzt worden sein.
Insgesamt wird von etwa 40 Todesopfern berichtet. Trotz der deutlichen
Forderung nach einem sofortigen Rücktritt versuchte sich Compaoré als Präsident
einer „Übergangsregierung“ noch an die Macht zu klammern. Im Angesicht
eines drohenden Blutbads und zunehmendem Chaos durch Plünderungen wurde
die Armee von den Aufständischen aufgefordert, „ihrer Verantwortung“
nachzukommen und Compaoré abzusetzen. Schließlich trat Compaoré am 31.
Oktober 2014 unter dem Druck zurück und floh mithilfe Frankreichs in die
Elfenbeinküste, woraufhin das Militär die Macht übernahm, die Verfassung von
1991 suspendierte und sich die Nummer 2 der Präsidentengarde,
Oberstleutnant Isaac Yacouba Zida, zum Übergangspräsidenten erklärte und daraufhin
breite Gespräche mit allen „treibenden Kräften“ (Parteien, Zivilgesellschaft,
Religions- und Brauchtumsgemeinschaften, Militär) sowie Diplomaten und
Vertretern der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und der
Afrikanischen Union (AU) führte. Die Verfassung wurde am 16. November
2014 wieder in Kraft gesetzt, eine „Charta der Transition“ verabschiedet,
daraufhin Michel Kafando als ziviler Übergangspräsident ausgewählt, der
wiederum Zida zum Premierminister ernannte. Innerhalb eines Jahres sollen reguläre
Wahlen stattfinden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Dezember 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3541 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie geplante Verfassungsänderung war der Anlass für den populären Umsturz,
die Ursachen liegen tiefer. Seit Jahren wuchs der Wiederstand gegen das
diktatorische Regime von Blaise Compaoré, das seine Macht auf Verrat, Mord,
Repression und Verbrechen im eigenen Land sowie in vielen afrikanischen
Nachbarländern aufbaute. Darüber hinaus ist Compaoré für zahlreiche
Wirtschaftsverbrechen verantwortlich. Er hinterlässt ein vollständig verarmtes Land (Platz
181 von 187 des Human Development Index), in dem zuletzt insbesondere die
Jugend keinerlei Zukunftsperspektiven mehr hatte. Diese war es dann auch, die
den Aufstand unter Einsatz ihres Lebens anführte. Ihr Misstrauen gegenüber
der internationalen Staatengemeinschaft ist groß. Bisher hat diese keinen
Protest bei den diversen Verbrechen des Compaoré-Regimes eingelegt. Als dieser
nun die Verfassung ändern wollte, gab es auch hier – trotz vieler Hilferufe aus
der Bevölkerung – nur verhaltenen Protest, wie beispielsweise seitens der EU-
Außenbeauftragen Catherine Ashton. Eine Androhung von Sanktionen, so wie
gegenüber der derzeitigen Militärregierung, gab es gegenüber diesem Versuch
eines „institutionellen Staatsstreichs“ nie.
Am 15. Oktober 1987 ließ Blaise Compaoré den populären Präsidenten
Thomas Sankara ermorden und übernahm in einem Putsch die Macht (
www.ag-
friedensforschung.de vom 12. Oktober 2012 „La patrie ou la mort“). Sankara
leitete das Land seit 1983 überaus erfolgreich und führte Burkina Faso in die
Ernährungssouveränität, also die Unabhängigkeit von Nahrungsmittelimporten.
Durch die Machtübernahme von Blaise Compaoré wurden all diese
Errungenschaften wieder zunichte gemacht und das Land zurück in die alten kolonialen
Abhängigkeitsverhältnisse des französischen Interessensnetzwerkes
Françafrique geführt. Es gibt viele Indizien und Zeugenaussagen, die eine direkte
Beteiligung bzw. Beihilfe Frankreichs und des US-amerikanischen
Auslandsnachrichtendienstes CIA an der Ermordung Sankaras nahelegen (
www.survie.org/
billets-d-afrique/2009/183-septembre-2009/article/nouvelles-revelations-
dansl). Zwischen 2003 und 2007 wurde der Mord an Sankara auf Antrag der Witwe
Marianne Sankara vor dem UN-Menschenrechtsausschuss besprochen, jedoch
wurden plötzlich alle weiteren Nachforschungen eingestellt und der Fall für
abgeschlossen erklärt. Neben der Witwe kämpfen in internationalen Netzwerken
und Kampagnen seit der Ermordung Sankaras Menschenrechtsaktivisten und
Rechtsanwälte gegen die Straflosigkeit. Sie fordern nach dem Sturz von
Compaoré lauter denn je „Gerechtigkeit für Thomas Sankara, Gerechtigkeit für
Afrika“ insbesondere durch die Öffnung der historischen Archive der USA und
Frankreichs, aber ebenso fordern sie parlamentarische
Untersuchungsausschüsse in beiden Ländern zum Fall der Ermordung Sankaras und der
Beteiligung beider Länder (Erklärung vom 2. November 2014,
www.thomassankara.
net/spip.php?article1692&lang=de).
Nach dem Putsch 1987 folgte eine Serie an politischen Morden, mit denen sich
Compaoré seine Macht absicherte. Die prominentesten Opfer waren 1989 die
zwei Militärführer Jean-Babtiste Boukary Lingani und Henri Zongo. 1997
wurde der systemkritische Musiker „Black So Man“ in einem mysteriösen
Autounfall schwer verletzt und erlag den Folgen im Jahr 2002. 1998 wurden der
Investigativjournalist Norbert Zongo und drei Begleiter erschossen in seinem
ausgebrannten Auto aufgefunden. Eine unabhängige
Untersuchungskommission hatte nachgewiesen, dass er aufgrund seiner Recherchen ermordet wurde,
später wurden drei Mitglieder der Präsidentengarde hierfür verurteilt, wobei
der Auftrag mutmaßlich von Präsidentenbruder François Compaoré kam.
Blaise Compaoré war als Präsident nach zahlreichen Zeugenaussagen und
Expertenberichten ein notorischer Brandstifter in Afrika. So war er in unzählige
Kriege und Bürgerkriege als Strippenzieher und Waffenlieferant verstrickt –
häufig dabei gezielt UN-Embargos unterlaufend. So unterstreicht ein 2000
veröffentlichter UN-Sicherheitsratsbericht zur Situation in Angola die direkte
Unterstützung der UNITA-Rebellen unter Jonas Savimbi mittels durch Burkina
Faso durchgeleitete Waffenlieferungen und eine umgekehrte Ermöglichung
des illegalen Diamantenhandels – beides damals durch UN-Embargos
untersagt (
www.un.org/News/dh/latest/angolareport_eng.htm). Ankläger Nicholas
Koumijan legte 2011 dem UN-Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia im
Prozess gegen den ehemaligen CIA-Mitarbeiter und späteren Präsidenten von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3541Liberia, Charles Taylor, umfangreiche Beweise für die direkte Unterstützung
bei Aufbau von und Nachschub für dessen Rebellen-Armee RUF durch
Muammar Gaddafi und Blaise Compaoré und ihre Regierungen vor (s.
Sitzungsprotokolle vom 9. und 11. März 2011 auf
www.thomassankara.net/
spip.php?article1055& rubrique32&lang=fr). So leitete das Compaoré-Regime
u. a. 1999 Waffen aus der Ukraine über Burkina Faso nach Liberia weiter.
Unmittelbar vor Sankaras Ermordung 1987 lehnte dieser eine Unterstützung für
Taylors Umsturzpläne in Liberia ab. 2004 beschrieb John Tarnue, der
ehemalige Chef der liberianischen Armee unter Taylor, vor dem UN-Sondertribunal
für Sierra Leone und Liberia, wie Compaoré und Taylor 1987 dann einen Pakt
zur Ermordung Sankaras schlossen, um von Burkina aus Unterstützung für
Taylors Rebellion organisieren zu können (
www.thomassankara.net/spip.php?
article168&lang=fr). Am 26. August 2014 machte der heutige liberianische
Senator und Ex-Söldner in Diensten Taylors Prince Yormie Johnson, der bei
der Ermordung Sankaras persönlich anwesend war, vor der Wahrheits- und
Versöhnungskommission Liberias dieselbe Aussage (
www.direct.cd/blog/2014/
11/06/blaise-compaore-assassine-thomas-sankara-affirme-senateur-
princejohnson/). Den Bürgerkriegen in Angola, Liberia und Sierra Leone sind
hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen. Auch die Rebellion im Jahr 2002
unter Guillaume Soro in der Elfenbeinküste gegen Präsident Laurent Gbagbo
wurde aktiv von Compaoré und seinem Regime, auch unter Umgehung eines
UN-Embargos, durch Waffenlieferungen unterstützt, bis 2011 nach
umstrittenen Wahlen Alassane Ouattara unter Beteiligung der internationalen
Staatengemeinschaft und v. a. Frankreichs auf den Präsidentenstuhl gekämpft wurde
(
www.blaisecompaore2015.info/Compaore-faiseur-de-paix-ou, www.un.org/
french/documents/view_doc.asp?symbol=S/2014/266). Am 31. Oktober 2014
wurde Compaoré unter Beihilfe des in Burkina Faso stationierten
französischen Militärs in die Elfenbeinküste „exfiltriert“ und damit vorerst der Justiz
in Burkina Faso entzogen (
www.rfi.fr/afrique/20141105-burkina-faso-
blaisecompaore-france-exfiltration-cote-ivoire-hollande/). Mit dem Eyadema-Clan in
Togo pflegte das Compaoré-Regime stets beste Beziehungen. Zur
Niederschlagung des Volksaufstands von Ende Oktober 2014 sollen auch togolesische
Soldaten in Burkina Faso zum Einsatz gekommen sein
(
www.peuplesobservateurs2014.com/2014/11/12/burkina-temoignage-
photoles-gendarmes-etaient-des-togolais-qui-ne-parlent-pas-djoula-tginfo/).
Schließlich liegen zahlreiche Indizien vor, dass Compaoré aktiv die
separatistische Nationale Bewegung für die Befreiung des Azawad (MNLA)
unterstützte, die 2013 das Nachbarland Mali ins Chaos stürzte. Die MNLA-Führer
hatten ihr Hauptquartier in einem Luxushotel von Ouagadougou
(
www.maliactu.net/mali-chute-de-blaise-compaore-au-burkina-faso-le-
mnlaperd-sa-moitie/). Als rechte Hand stand General Gilbert Diendéré, Chef der
Präsidentengarde, Compaoré bei all diesen Aktivitäten zur Seite.
Trotz der erdrückenden Beweislast gegen Compaoré wurde er systematisch
von der internationalen Staatengemeinschaft als „Anker des Friedens und der
Stabilität in Westafrika“ aufgebaut und hofiert. Als „neutraler“ Mediator,
„vermittelte“ er in zahlreichen Konflikten Westafrikas, die er selbst mit
angezettelt oder unterstützt hatte. 2012 empfingen Bundespräsident Joachim Gauck
und der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dirk Niebel, Compaoré trotz Protesten (
www.africavenir.org/
fileadmin/downloads/position_papers/Protestbrief_Comparoe_Besuch_
Endf.pdf) ehrenvoll in Deutschland, und er wurde als Garant des Friedens
präsentiert. Im Jahr 2008 wurde General Gilbert Diendéré durch den früheren
französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy in die französische Ehrenlegion
aufgenommen.
Für Frankreich und die USA wurde Burkina Faso zuletzt immer wichtiger als
tragende Säule in ihrer Anti-Terror-Strategie in der Sahelzone. Seit Mitte 2014
rief Frankreich die Operation „Berkhane“ als breitangelegte militärische
Nachfolgemission der Mali-Operation „Serval“ ins Leben. Diese umfasst an die
3 000 in Tschad, Niger, Burkina Faso, Mali und Mauretanien stationierte
Soldaten (
www.taz.de/!142329/). Die USA begründeten schon 2005 die
„Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“ mit Trainingskomponenten und
stationierten US-Soldaten und geheimen Militärbasen inklusive Drohnen in
Drucksache 18/3541 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMauritanien, Mali, Tschad, Niger, Nigeria, Senegal und Burkina Faso (www.
state.gov/j/ct/programs/). Wie alle militärischen Aktivitäten der USA in Afrika
werden auch diese Operationen vom US-AFRICOM Hauptquartier bei
Stuttgart aus gesteuert. Auch der jetzige Übergangspräsident und vormalige zweite
Mann der Präsidentengarde RSP unter General Gilbert Diendéré,
Oberstleutnant Isaac Zida, wurde von den USA im Antiterror-Kampf ausgebildet (www.
globalresearch.ca/us-sponsored-regime-change-in-burkina-faso-coup-
leadertrained-by-pentagon/ 5413284).
1. Wie hat die Bundesregierung vor dem 30. Oktober 2014 den Versuch einer
Verfassungsänderung zwecks Ermöglichung einer weiteren Amtszeit des
seit 27 Jahren regierenden und selbst durch einen Putsch an die Macht
gekommenen ehemaligen Präsidenten Burkina Fasos, Compaoré, bewertet?
2. Inwiefern hat die Bundesregierung auf das Compaoré-Regime eingewirkt,
diese Verfassungsänderung zurückzuziehen, insbesondere als die
Spannungen im Land seit Mitte 2014 zunahmen und ein mögliches Blutbad
abzusehen war?
3. Inwiefern hat sich die Bundesregierung in internationalen Gremien (GSVP
der EU und UNO) für Maßnahmen bis hin zu Sanktionen gegen das
Compaoré-Regime im Falle einer Änderung des Artikels 37 der Verfassung
Burkina Fasos eingesetzt?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Frage einer weiteren Amtszeit des burkinischen Präsidenten Blaise
Compaoré dominierte die innenpolitische Diskussion in Burkina Faso vor den
Ereignissen im Oktober 2014 seit längerem. Die Debatte wurde sehr offen
geführt. Unbestritten war, dass eine Änderung der Verfassung notwendig wäre,
sofern Präsident Blaise Compaoré eine weitere Amtszeit anstreben würde.
Politische Gegner des Staatspräsidenten waren in der Lage, ihre Ablehnung einer
möglichen Verfassungsänderung öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Bis die
Regierung am 21. Oktober 2014 verkündete, ein Gesetzesvorhaben zu einer
entsprechenden Verfassungsänderung ins Parlament einzubringen, bestand
Unklarheit darüber, ob und wie der Weg einer Verfassungsänderung gegangen werden
sollte.
Die Bundesregierung hat der burkinischen Seite im EU-Rahmen wiederholt
dazu geraten, von der geplanten Verfassungsänderung Abstand zu nehmen und
auf die Prinzipien der Afrikanischen Union hingewiesen, denen zufolge
Verfassungsänderungen illegal sind, die die Prinzipien demokratischer
Regierungswechsel verletzen.
4. Welche Positionen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die französische
Regierung allein sowie innerhalb der EU im Vorfeld der in Burkina Faso am
30. Oktober 2014 aufgesetzten Verfassungsänderung vertreten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die französische Regierung wie
auch die EU insgesamt in ihren Kontakten vor der geplanten
Verfassungsänderung bei Präsident Blaise Compaoré dafür eingesetzt, auf diese Änderung zu
verzichten und rasch demokratische Wahlen durchzuführen. Auch die
französische Regierung hat wiederholt auf die Prinzipien der Afrikanischen Union
hingewiesen, denen zufolge Verfassungsänderungen, die die Prinzipien
demokratischer Regierungswechsel verletzen, illegal sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/35415. Inwiefern stand die Bundesregierung im Vorfeld der sich seit über einem
Jahr anbahnenden Krise in Burkina Faso mit der politischen Opposition und
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen in Kontakt?
Die Bundesregierung hat über die zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche
Botschaft in Ouagadougou, einen stetigen und engen Kontakt zur
Zivilgesellschaft und Vertretern aller politischen Lager in Burkina Faso unterhalten.
Kontakte wurden sowohl bilateral wie im EU-Rahmen gepflegt. Insbesondere im
Umfeld der Krise erfolgte ein enger Dialog und Meinungsaustausch.
6. Inwiefern stuft die Bundesregierung die Regierungsübernahme des Militärs
als Putsch ein?
Nach den Ereignissen vom 30. Oktober 2014 hat es keine umfassende
Machtübernahme durch das Militär gegeben, sondern es erfolgte die baldige
Ernennung eines zivilen Übergangspräsidenten.
7. Wie sieht die Bundesregierung den abgeschlossenen Prozess in Burkina
Faso hin zu einer möglichst konsensual beschlossenen zivilen
Übergangsregierung, die innerhalb eines Jahres demokratische Wahlen vorbereiten
soll?
Die Bundesregierung begrüßt es, dass nach den Ereignissen um den 30. Oktober
2014 in Ouagadougou und der daraus entstandenen Verfassungskrise eine
Übergangsregierung die Führung eines Transitionsprozesses übernommen hat, der zu
demokratischen Wahlen führen soll. Die rasche Beruhigung der Lage nach der
Bildung der Übergangsregierung zeigt, dass wesentliche gesellschaftliche
Gruppen diesen Prozess und die Regierungsbildung positiv bewerten.
8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Haltung der Aufständischen in Burkina Faso, nicht länger eine
Einflussnahme von außen dulden zu wollen, und die von ihnen erhobenen
Vorwürfe (Einträge auf
www.facebook.com/groups/revolutionburkina 2011
rund um den 5. November 2014) gegen die internationale
Staatengemeinschaft in Form der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS
und Afrikanischen Union (AU), sich zu sehr in den Transitionsprozess in
Burkina Faso bis hin zu einer offenen Einflussnahme auf die Festlegung des
künftigen Übergangspräsidenten und mittels Fristen, einzumischen?
Burkina Faso ist Mitglied der Economic Community of West African States
(ECOWAS) und der Afrikanischen Union. Beide Organisationen verpflichten
ihre Mitglieder dazu, demokratische Institutionen zu stärken und sich an die
Vorgaben der jeweiligen Verfassung zu halten. So haben sich die Mitgliedstaaten
der ECOWAS im Protokoll zu Demokratie und guter Regierungsführung von
2001 auf konstitutionelle Grundsätze geeinigt. Diese sehen unter anderem die
strikte Wahrung demokratischer Prinzipien vor. Machtwechsel dürfen nur
infolge freier, fairer und transparenter Wahlen erfolgen. Eine Machtergreifung
durch nichtverfassungsgemäße Mittel ist nicht zulässig. Burkina Faso ist
völkerrechtlich dazu verpflichtet, sich an diese Prinzipien zu halten. Die
einvernehmliche Einigung auf die Transitionscharta und der Prozess zur Bildung der
Übergangsregierung zeigen, dass wesentliche burkinische Akteure einen inklusiven
und demokratischen Transitionsprozess wollen.
Drucksache 18/3541 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die „Charta der Transition“,
die Änderungen und Ergänzungen zur bestehenden Verfassung und den
Prozess und die ad hoc geschaffenen Institutionen und Verfahren, die zu
ihr führten?
Wie auch die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die
Regionalorganisation ECOWAS begrüßt die Bundesregierung die Unterzeichnung der
Transitionscharta, die von Vertretern politischer Parteien, zivilgesellschaftlicher
Organisationen, des Militärs sowie religiösen und traditionellen Autoritäten in
einem inklusiven Dialogprozess erarbeitet wurde.
10. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in internationalen Gremien dafür
ein, dass Vermögenswerte des erweiterten Compaoré-Clans
schnellstmöglich eingefroren und sichergestellt werden, um diese der Bevölkerung und
dem Staat Burkina Faso für seine weitere Entwicklung zurückzugeben,
bzw. plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen in die Richtung (vgl.
Antwort von Staatsminister Michael Roth auf die Mündliche Frage des
Abgeordneten Niema Movassat, Protokoll der 62. Sitzung, Seite 5748 f.)?
Wenn nein, warum nicht bzw. welche Staaten in Europa blockieren ein
solches Vorgehen innerhalb der EU, und aus welchen Gründen?
Die oberste Priorität der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit ihren EU-
Partnern, der Afrikanischen Union, der ECOWAS und der internationalen
Gemeinschaft den demokratischen Transitionsprozess in Burkina Faso zu unterstützen.
Anträge der burkinischen Seite zur Sicherstellung von Geldmitteln und
Vermögenswerten der Familie Compaoré liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige
Untersuchung der Ereignisse vom 30. Oktober bis 2. November 2014 in Burkina
Faso und eine Dingfestmachung der Verantwortlichen für den Tod von
zahlreichen Demonstranten und den unter dem Genfer Protokoll illegalen
Import und Einsatz des Tränengases PLMP 7B der französischen Firma
„Nobel Sport Sécurité“ ein?
Eine juristische Aufarbeitung der Ereignisse müsste zunächst in Burkina Faso
eingeleitet werden. Die ersten politischen Ankündigungen in diese Richtung
sind erfolgt, Übergangspräsident Michel Kafando hat eine Aufarbeitung der
Vergangenheit angekündigt. Eine Unterkommission der in der Transitionscharta
vorgesehenen Versöhnungskommission soll sich mit der Aufarbeitung der
Vergangenheit auseinander setzen. Anträge auf eine Unterstützung im Rahmen der
Aufarbeitung der Ereignisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern bei der
Aufstandsbekämpfung in Burkina Faso am 30. und 31. Oktober 2014
neben burkinischer Polizei, Gendarmerie und Militär auch ausländische
Sicherheitskräfte, wie etwa aus Togo, eingesetzt wurden?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise auf eine Beteiligung
ausländischer Sicherheitskräfte vor.
13. Wer sind in Burkina Faso die derzeitigen Ansprechpartner der
Bundesregierung?
Derzeitige Ansprechpartner der Bundesregierung sind die amtierende
Regierung von Burkina Faso bzw. ihre Organe und Vertreter. Darüber hinaus pflegt die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3541Bundesregierung über die zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche
Botschaft in Ouagadougou, auch weiterhin einen stetigen und engen Kontakt zur
Zivilgesellschaft.
14. Welche Interessen haben Bundesregierung und Europäische Union in
Burkina Faso?
Es ist im Interesse Deutschlands und der EU-Partner, dass in Burkina Faso eine
demokratisch legitimierte Regierung durch gute Regierungsführung die
Grundlage für einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung dieses im
Zentrum Westafrikas gelegenen Landes schafft und damit zur weiteren
Stabilisierung der Region beiträgt.
15. Inwiefern wird sich die Bundesregierung für ein unabhängiges Audit der
Regierungsführung und Transparent-Machung der Verwendung
insbesondere der durch internationale Kreditaufnahme verwendeten Finanzmittel
des Compaoré-Regimes einsetzen?
Die Verwendung von Kreditmitteln internationaler Finanzinstitutionen wird
grundsätzlich anhand der in diesen Institutionen üblichen Standards von diesen
geprüft und nachgehalten.
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso
setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung eines unabhängigen
Rechnungshofs und die Verbesserung seiner Berichterstattung ein und unterstützt ein
zivilgesellschaftliches Netzwerk zur transparenten Haushaltsführung und zur
Bekämpfung der Korruption. Im Rahmen des politischen Dialogs beteiligt sich die
Bundesregierung aktiv an den jährlichen Überprüfungen der burkinischen
Entwicklungsstrategie (Stratégie de Croissance Accélérée et de Développement
Durable, SCADD), im Zuge derer die burkinische Regierung gegenüber den
Gebern zu den Fortschritten in der Armutsbekämpfung und den dafür zentralen
Reformvorhaben der Regierung Rechenschaft ablegt.
16. Inwiefern wird die Bundesregierung die künftige demokratische und
wirtschaftliche Entwicklung Burkina Fasos unterstützen, beispielsweise durch
Schuldenerlasse?
Burkina Faso hat die HIPC-Entschuldungsinitiative (Initiative zur Entschuldung
von hochverschuldeten armen Ländern – Heavily Indebted Poor Countries)
erfolgreich absolviert. Weitere Erlasse für Burkina Faso sind derzeit nicht
vorgesehen. Bezüglich der zukünftig vorgesehenen Unterstützung Burkina Fasos im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu
Frage 19 verwiesen.
17. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Schulden
Burkina Fasos als illegitime Schulden insgesamt oder doch zu einem
großen Teil einzustufen sind, da sie nach Auffassung der Fragesteller einem
bekanntermaßen korrupten und verbrecherischen Regime gegeben
wurden bzw. keinen oder kaum einen Beitrag zur sozialen Entwicklung des
Landes und im Kampf gegen die Armut geleistet haben?
Eine anerkannte Rechtsfigur und unstreitig in der Praxis anwendbare Kriterien,
welche Schulden als „illegitim“ eingestuft werden könnten und welche
Konsequenz eine derartige Einstufung nach sich ziehen sollte, gibt es nicht. Insofern
erstellt die Bundesregierung keine „Einstufung“ der Schulden Burkina Fasos im
obigen Sinne.
Drucksache 18/3541 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. In welchem Umfang und in welchen Sektoren hat die Bundesregierung in
den letzten Jahren mit Burkina Faso im Bereich von
Entwicklungsmaßnahmen zusammengearbeitet (bitte über die letzten zehn Jahre sektorale
Entwicklungszusammenarbeit der technischen Zusammenarbeit und
finanziellen Zusammenarbeit und Einzelprojekte sowie die jeweiligen
Finanzvolumina auflisten)?
Sektor Ländliche Entwicklung, Ernährungssicherung
TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2005.2182.3) 3,5 Mio. EUR
TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2005.2182.3) 0,5 Mio. EUR
TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2005.2182.3) 1,0 Mio. EUR
TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2011.2047.6) 6,0 Mio. EUR
TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2011.2047.6) 4,0 Mio. EUR
TZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.2171.0) 6,0 Mio. EUR
TZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.2171.0) 2,0 Mio. EUR
TZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.2171.0) 687.941 EUR
FZ – Inwertsetzung von Talauen (2008.6641.8) 6,0 Mio. EUR
FZ – Inwertsetzung von Talauen (2008.6641.8) 2,5 Mio. EUR
FZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.6638.4) 7,5 Mio. EUR
FZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2011.6531.5) 5,0 Mio. EUR
FZ – Kleinbewässerung im Großraum West (2013.6656.6) 11,0 Mio. EUR
FZ – Kleinbewässerung im Großraum West (2013.6743.2) 10,0 Mio. EUR
Sektor Dezentralisierung und Kommunalentwicklung
TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2005.2181.5) 1,5 Mio. EUR
TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2008.2172.8) 4,95 Mio. EUR
TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.2046.8) 0,05 Mio. EUR
TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2008.2172.8) 351.905 EUR
TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2008.2172.8) 1,0 Mio. EUR
TZ – Programm Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.2046.8) 4,0 Mio. EUR
TZ – Programm Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.2046.8) 1,2 Mio. EUR
FZ – Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung – Kommunaler
Entwicklungsfonds (ficod) (2005.6607.5)
12,0 Mio. EUR
FZ – Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung – Kommunaler
Entwicklungsfonds (2009.6693.7)
11,5 Mio. EUR
FZ – Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung – Kommunaler
Entwicklungsfonds (2009.6693.7)
5,0 Mio. EUR
FZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.6532.3) 10,0 Mio. EUR
FZ – Unterstützung der burkinischen Armutsbekämpfungsstrategie (2005.6610.9) 5,0 Mio. EUR
FZ – Unterstützung der burkinischen Armutsbekämpfungsstrategie (2008.6570.9) 15,0 Mio. EUR
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3541Sektor Dezentralisierung und Kommunalentwicklung
FZ – Gemeinschaftsfinanzierung Unterstützung der burkinischen
Armutsbekämpfungsstrategie (2011.6528.1)
12,0 Mio. EUR
FZ – Gemeinschaftsfinanzierung Unterstützung der burkinischen
Armutsbekämpfungsstrategie – Begleitmaßnahme (2011.7030.7)
1,0 Mio. EUR
TZ – Berater im Wirtschafts- und Finanzministerium (2005.2180.7) 1,5 Mio. EUR
TZ – Berater im Wirtschafts- und Finanzministerium (2008.2173.6) 1,5 Mio. EUR
TZ – Berater im Wirtschafts- und Finanzministerium (2011.2045.0) 2,0 Mio. EUR
Sektor Wasser- und Sanitärversorgung
TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2003.2244.6)
2,0 Mio. EUR
TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2008.2114.0)
2,5 Mio. EUR
TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2008.2114.0)
3,0 Mio. EUR
TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2008.2114.0)
0,5 Mio. EUR
TZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2011.2049.2)
5,5 Mio. EUR
TZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2008.2114.0)
140.915 EUR
FZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2005.6612.5)
9,5 Mio. EUR
FZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten
(2008.6640.0)
10,0 Mio. EUR
FZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten –
Begleitmaßnahme (2007.7023.0)
1,5 Mio. EUR
FZ – Unterstützung von Basissanitärversorgung in Klein- und Mittelstädten in
Burkina Faso (2009.6524.4)
5,0 Mio. EUR
FZ – Trinkwasser- und Sanitärversorgung (2011.6533.1) 5,0 Mio. EUR
FZ – Trinkwasser- und Sanitärversorgung Sektorbudgethilfe (2011.6697.4) 7,0 Mio. EUR
FZ – Trinkwasser- und Sanitärversorgung – Begleitmaßnahme (2011.7032.3) 0,5 Mio. EUR
Gestaltungsspielraum Gesundheit, Menschenrechte
FZ – Programm zur HIV/Aids Prävention und Förderung der reproduktiven
Gesundheit (2005.6611.7)
9,5 Mio. EUR
FZ – Programm zur HIV/Aids Prävention und Förderung der reproduktiven
Gesundheit (2005.6611.7)
2,0 Mio. EUR
FZ – Korbfinanzierung Gesundheit (2008.6639.2) 6,0 Mio. EUR
FZ – Korbfinanzierung Gesundheit (2011.6529.9) 6,0 Mio. EUR
TZ – Menschenrechte/Sexuelle Gesundheit (2005.2183.1) 3,0 Mio. EUR
TZ – Menschenrechte/Sexuelle Gesundheit (2005.2183.1) 1,0 Mio. EUR
Drucksache 18/3541 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Welche Auswirkungen wird der Umsturz auf die bilaterale und
europäische Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso haben?
Aufgrund der Ereignisse um den 30. Oktober 2014 und des daraus resultierenden
politischen Umbruchs konnten die deutsch-burkinischen
Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit nicht wie ursprünglich
geplant am 25./26. November 2014 stattfinden. Die Bundesregierung beabsichtigt,
die bilateralen Regierungsverhandlungen mit einer aus den voraussichtlich im
November 2015 stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen
hervorgehenden Regierung zu führen.
Zur Unterstützung der Transitionsphase auf dem Weg zu freien und fairen
Wahlen und insbesondere um das Engagement für die burkinische Bevölkerung und
die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlagen ohne
Unterbrechungen aufrecht zu erhalten, beabsichtigt die Bundesregierung, noch
im Jahr 2014, also vor den nächsten Regierungsverhandlungen,
bevölkerungsnahe Vorhaben der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zuzusagen.
Über Anpassungen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina
Faso wurde noch nicht abschließend entschieden.
20. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen
Organisationen und Bewegungen in Burkina Faso, bzw. inwiefern plant sie,
eine solche Unterstützung im Sinne der Förderung eines demokratischen
und selbstbestimmten Prozesses in Burkina Faso künftig auszubauen?
Burkina Faso ist eines der größeren Empfängerländer für
Unterstützungsleistungen an private Träger (aktuell 19 Förderprojekte, insgesamt rund 2 Mio. Euro im
Jahr 2014). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen aller
Gestaltungsspielraum Gesundheit, Menschenrechte
TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/
Sexuelle Gesundheit (2008.2170.2)
2,0 Mio. EUR
TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/
Sexuelle Gesundheit (2008.2170.2)
2,0 Mio. EUR
TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/
Sexuelle Gesundheit (2011.2048.4)
5,0 Mio. EUR
TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/
Sexuelle Gesundheit (2008.2170.2)
43.651 EUR
FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel
(2005.6608.3)
2,0 Mio. EUR
FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel
(2008.6637.6)
5,0 Mio. EUR
FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel
(Kinderfonds) (2011.6530.7)
5,0 Mio. EUR
FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel
(Kinderfonds) (2011.6530.7)
3,0 Mio. EUR
Sektorübergreifend
TZ – Studien- und Fachkräftefonds (1995.3553.5) 1.504.028 EUR
TZ – Studien- und Fachkräftefonds (1995.3553.5) 800.000 EUR
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3541Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso die
Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und stärkt diese in ihrer
Mitwirkung an den politischen Prozessen der jeweiligen Sektoren. Diese breit
angelegte Förderung und Kooperation soll auch künftig weitergeführt werden.
21. Inwiefern wird die Bundesregierung den internationalen Kampf gegen
Straflosigkeit unterstützen und Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen,
Compaoré und seine Helfer für ihre mutmaßlichen Verbrechen juristisch
zur Rechenschaft zu ziehen?
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Japan der zweitgrößte Beitragszahler
des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und unterstützt die
Anklagebehörde und den Gerichtshof bei ihrer Aufgabe, die Straflosigkeit der Täter bei
den schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganze
betreffen, zu beenden.
Der IStGH hat die Gerichtsbarkeit über das Verbrechen des Völkermords,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Neben der
Bundesrepublik Deutschland ist auch Burkina Faso Vertragsstaat des Römischen Statuts.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
22. Inwiefern wird die Bundesregierung ein etwaiges Auslieferungsgesuch
von Blaise Compaoré seitens einer neuen Regierung in Burkina Faso
unterstützen, sollte man ihn dort vor Gericht stellen wollen?
Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung.
23. Inwiefern wird die Bundesregierung sich für die Einrichtung einer
unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Ermittlung der
Mörder von Präsident Thomas Sankara und ihrer Unterstützer einsetzen,
wie es neben der Witwe die Kampagne CIJS (
www.grila.org/index_grila.
php?gri=cij&lang=fr) und das internationale Netzwerk „Gerechtigkeit für
Thomas Sankara, Gerechtigkeit für Afrika“ (
www.thomassankara.net/
spip.php?article880&lang=de) seit Jahren tun und am 2. November 2014
noch einmal eingefordert haben (
www.thomassankara.net/spip.php?article
1692&lang=de)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
24. Inwiefern wird sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung
Frankreichs und über die EU dafür einsetzen, dass Frankreich seine Archive der
80er-Jahre öffnet, um die Umstände der Ermordung von Präsident Thomas
Sankara aufklären zu können?
Die Freigabe der genannten französischen Archive ist kein Gegenstand von
Gesprächen der Bundesregierung mit der französischen Regierung.
25. Inwiefern wird sich die Bundesregierung gegenüber der US-Regierung
dafür einsetzen, dass die USA ihre Archive der 80er-Jahre öffnen, um die
Umstände der Ermordung von Präsident Thomas Sankara aufklären zu
können?
Die Freigabe der genannten amerikanischen Archive ist kein Gegenstand von
Gesprächen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung.
Drucksache 18/3541 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Inwiefern liegt der Bundesregierung der nie veröffentlichte Audit-Bericht
der Weltbank, die diese kurz nach Ermordung Sankaras in den Jahren 1987
und 1988 über dessen Regierungspolitik und Entwicklungserfolge
erstellte, vor (s. Aussagen vom ehemaligen Minister unter Sankara Valère
Somé im Dokumentarfilm: „Thomas Sankara – Geteiltes Erbe“, www.
youtube.com/watch?v=AoDDBE1WjqY)?
Der Bundesregierung ist ein „Audit-Bericht“ zu Burkina Faso aus den Jahren
1987/88 nicht bekannt. Eine Analyse zur wirtschaftlichen Situation Burkina
Fasos wurde von der Weltbank am 5. Dezember 1989 vorgelegt. Dabei handelt
es sich um ein Economic Memorandum, das im Weltbank-Board nicht zur
Diskussion gestellt wurde.
27. Falls dieser Weltbank-Audit-Bericht der Bundesregierung nicht vorliegt,
inwiefern wird sie sich über ihre Weltbank-Mitgliedschaft für seine
nachträgliche Veröffentlichung zwecks besserer Bewertung der
Regierungspolitik Sankaras einsetzen?
Das in Frage 26 angesprochene Economic Memorandum ist gemäß der „Access
to Information Policy“ der Weltbank am 12. Juni 2010 der Öffentlichkeit
freigegeben worden und unter folgenden Links einzusehen:
http://documents.worldbank.org/curated/en/1989/12/738642/burkina-faso-eco-
nomic-memorandum-vol-1-2-main-report (Teil 1),
http://documents.worldbank.org/curated/en/1989/12/738641/burkina-faso-eco-
nomic-memorandum-vol-2-2-annexes-industrial-sector-statistical-tables (Teil 2).
28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der aktiven militärischen Hilfe seitens Frankreichs bei der
„Exfiltrierung“ Blaise Compaorés und seines Bruders François Compaoré aus
Burkina Faso (
www.jeuneafrique.com „Burkina: la France a joué un rôle
dans lʼévacuation de Blaise Compaoré“)?
29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Verhalten des Ouattara-Regimes im Nachbarland
Elfenbeinküste (
www.cameroonvoice.com/news/article-news-16757.html) sowie seit
dem 20. November 2014 auch Marokkos (
www.jeuneafrique.com/Article/
ARTJAWEB20141120183936/), Compaoré trotz aller ihm vorgeworfenen
Verbrechen aufzunehmen und ihm Schutz zu bieten?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Rücktritt Blaise Compaorés als Staatspräsident und seine Ausreise haben
beigetragen zur Beruhigung der Lage, zur Verhinderung von Blutvergießen und
zur Bildung einer Übergangsregierung, die demokratische Wahlen bewirken
kann. Die Beantwortung der Frage einer strafrechtlichen Verfolgung und
etwaigen Auslieferung Blaise Compaorés und anderer Personen muss anhand
rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/354130. Was weiß die Bundesregierung über die Umstände, Verantwortliche,
Hintergründe, Beteiligte, Unterstützung und Ablauf der Ermordung von
Präsident Thomas Sankara am 15. Oktober 1987, in dessen Folge sich Blaise
Compaoré an die Macht in Burkina Faso putschte?
31. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verantwortlichen für
die Morde an Jean-Babtiste Boukary Lingani und Henri Zongo im Jahr
1989?
32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine etwaige Beteiligung
des Compaoré-Regimes am Autounfall des systemkritischen burkinischen
Musikers „Black So Man“, der später den Folgen des Unfalls erlag (vgl.
www.wikipedia.org zu „Black So Man“)?
33. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine mutmaßliche
Verantwortung von François Compaoré, dem Bruder des Ex-Präsidenten Blaise
Compaoré, für die Ermordung des Investigativjournalisten Norbert Zongo
und seiner drei Begleiter (vgl.
www.wikipedia.org zu „Norbert Zongo“)?
35. Was weiß die Bundesregierung über illegale Waffengeschäfte des
Compaoré-Regimes unter Unterlaufung von UN-Embargos, etwa an die
UNITA unter Jonas Savimbi in Angola, an die RUF-Rebellen unter
Charles Taylor für seine Kriege in Liberia und Sierra Leone sowie an die
Rebellen in der Elfenbeinküste unter dem damaligen Rebellenführer
Guillaume Soro (heute Präsident der Nationalversammlung der
Elfenbeinküste, bitte unter Bezugnahme auch auf die entsprechenden und in der
Vorbemerkung der Fragesteller aufgelisteten UN-Protokolle und
Expertenberichte, das Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia sowie die
bisherigen Aussagen vor der liberianischen Wahrheits- und
Versöhnungskommission)?
36. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der früheren und aktuellen Machtsicherung des Eyadema-
Clans in Togo?
Die Fragen 30 bis 33 sowie 35 und 36 werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
34. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Bürgerkriegen in Liberia und Sierra Leone?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterhielt Blaise Compaoré
freundschaftliche Beziehungen zu dem ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles
Taylor und zu der Rebellenbewegung Revolutionary United Front in Sierra
Leone.
37. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Bürgerkriegen in der Elfenbeinküste?
Im Jahr 2007 war Blaise Compaoré maßgeblich an der Aushandlung des
Friedensabkommens von Ouagadougou beteiligt, mit dem der Konflikt in der Côte
d’Ivoire beigelegt werden sollte.
Drucksache 18/3541 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem jüngsten Konflikt in Mali seit 2012 und auch in denen
davor?
Was weiß die Bundesregierung über eine mögliche Unterstützung der
MNLA und von Iyad Ag Ghaly?
Die burkinische Regierung vermittelte im Auftrag der ECOWAS in Ouagadougou
sowohl zwischen verschiedenen Rebellengruppen als auch zwischen den
Rebellengruppen und der malischen Regierung. Ein vorläufiges Abkommen wurde am
18. Juni 2013 unterzeichnet.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Unterstützung
des „Mouvement National de Libération de l’Azawad“ (MNLA) oder von Iyad
Ag Ghaly durch Blaise Compaoré oder seine Regierung.
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gründe und
Hintergründe des bisherigen Aufenthalts der MNLA-Separatisten aus dem
Norden Malis in Ouagadougou?
Die MNLA verhandelte unter Vermittlung durch Burkina Faso in Ouagadougou
mit der malischen Regierung und anderen Rebellengruppen. Darüber
hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
40. Inwiefern und mit welcher Begründung unterstützte die Bundesregierung
in der Vergangenheit ggf. Blaise Compaoré in seiner Rolle als Mediator in
zahlreichen Krisen in Westafrika?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen, um zu einer
nachhaltigen Lösung des Konfliktes in Mali beizutragen. Die burkinische
Regierung war von der ECOWAS in den Jahren 2012 bis 2014 als Vermittler für den
Konflikt in Mali beauftragt worden. Eine aktive Unterstützung der
Bundesregierung durch Projekte gab es für die Mediationsbemühungen durch Blaise
Compaoré nicht. Es gehört zu den Grundprinzipien der deutschen Außenpolitik,
politische und diplomatische Gesprächskanäle offenzuhalten; nur so können
Konflikte friedlich beigelegt werden.
41. Weshalb lud der damalige Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel
Blaise Compaoré im Jahr 2012 trotz der durch zahlreiche
Zeugenaussagen, UN-Berichte, eigene Geheimdienstinformationen und Protokolle des
Sondertribunals für Sierra Leone und Liberia bekannten
Menschenrechtsverletzungen des Compaoré-Regimes und seiner Rolle als Brandstifter
Westafrikas nach Berlin zu Gesprächen ein?
Der damalige burkinische Staatspräsident Blaise Compaoré und der damalige
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk
Niebel trafen sich am 15. Juni 2012 im Rahmen von Blaise Compaorés Berlin-
Besuch zu einem Gespräch. Das Zusammentreffen mit Fachministerinnen und
Fachministern ist ein üblicher Vorgang bei Besuchen ausländischer
Regierungschefs.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/354142. Was hat Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel am 15. Juni 2012 in
Berlin mit Blaise Compaoré im Namen der Bundesregierung besprochen
und vereinbart (bitte genaue Themenbereiche und etwaige Verabredungen
und Vereinbarungen auflisten)?
Themen des Gesprächs waren die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, die
politische Situation in Mali sowie die damals akute Nahrungskrise im Sahel, zu
deren Bekämpfung die Bundesregierung 5,1 Mio. Euro für Nothilfemaßnahmen
zur Verfügung gestellt hatte. Die Bundesregierung sagte zu, Burkina Faso auch
weiterhin bei der Bekämpfung struktureller Ursachen von Nahrungsmittelkrisen
zu unterstützen.
43. Wie antwortet die Bundesregierung aus heutiger Sicht auf die Kritik, dass
es ein Fehler der internationalen Staatengemeinschaft und auch seitens der
Bundesregierungen war, Blaise Compaoré als Mediator und „Anker des
Friedens und der Stabilität in Westafrika“ aufzubauen und wiederholt
seine „Vermittlerrolle“ in Krisen in Westafrika zu unterstützen oder
zumindest nicht infrage zu stellen?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
44. Inwiefern hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber
der französischen Regierung für einen anderen, kritischeren Umgang mit
und eine andere Politik gegenüber Burkina Faso unter Blaise Compaoré
eingesetzt (bitte hierzu institutionellen Rahmen, Daten, Inhalte und
Positionen von Unterredungen und Konsultationen auflisten)?
Im Rahmen der Geberkoordinierung in Burkina Faso thematisieren sowohl die
Bundesregierung als auch die französische Regierung über die jeweils
zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche sowie die Französische Botschaft in
Ouagadougou, regelmäßig die Politik gegenüber Burkina Faso. Auch in der
Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union COAFR (Africa Working Party of
the Council of the European Union) wurden politische Entwicklungen in
Burkina Faso in der Vergangenheit thematisiert.
45. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rolle Burkina Fasos in
der neuen französischen Anti-Terrormission Operation „Berkhane“ (bitte
auflisten nach eingesetzter Truppenstärke, militärischem Gerät und
militärischen Basen, militärischen Abkommen zwischen Frankreich und
Burkina Faso, Befugnisse Frankreichs im Rahmen der Operation etc.)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Rolle Burkina Fasos in der
neuen französischen Anti-Terrormission „Berkhane“.
46. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rolle Burkina Fasos in
der US-amerikanischen „Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“ im
Operationsfeld des von Stuttgart aus operierenden US-Oberkommandos
für Afrika AFRICOM (bitte auflisten nach eingesetzter Truppenstärke,
militärischem Gerät und militärischen Basen, militärischen Abkommen
zwischen Frankreich und Burkina Faso, Befugnisse Frankreichs im
Rahmen der Operation, etc.)?
Burkina Faso ist einer von elf afrikanischen Staaten, mit denen die
amerikanische Regierung im Rahmen der „Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“
zusammenarbeitet, um die Fähigkeiten dieser afrikanischen Staaten zur Terroris-
Drucksache 18/3541 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemusbekämpfung auszubauen und die Verbreitung terroristischer Ideologie in der
Region zu verhindern.
47. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit der US-amerikanischen und/
oder der französischen Anti-Terrormission in der Sahelzone zusammen?
Die internationalen Missionen in Mali, an denen sich die Bundesregierung
personell beteiligt, arbeiten auch mit der Anti-Terrormission Berkhane der
französischen Streitkräfte zusammen.
48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die spezifischen
Aktivitäten von AFRICOM in Burkina Faso und insgesamt im Rahmen der
„Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“, speziell durch den
Umstand, dass AFRICOM von deutschem Boden aus operiert und deutsche
Verbindungsoffiziere der Bundesregierung laufend über AFRICOM-
Aktivitäten berichten?
Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen. Darüber hinaus verfügt die
Bundesregierung über keine über öffentliche Quellen hinausgehenden Kenntnisse.
49. Welche konkreten Fragen enthält der Fragenkatalog der Bundesregierung
an die amerikanische Botschaft in Berlin vom April 2014 bezüglich
AFRICOM, an deren Beantwortung die Bundesregierung seit vielen
Monaten mit zunehmender „Eindringlichkeit erinnert“, ohne dass ein
„konkretes Zieldatum“ für die Beantwortung genannt ist (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2794,
bitte alle Fragen auflisten)?
Die Bundesregierung hat die amerikanische Botschaft im April 2014 schriftlich
um Informationen über eine mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der
US-Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gebeten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]